- Lehrerbund

Transcription

- Lehrerbund
P.b.b „GZ 02Z031517 M“ Verlagspostamt 8020 Graz
66. Jahrgang 2011 Nr. 3
BILDUNG ist Zukunft
Es ist Juni, der Schulschluss naht. Draußen ist es sommerlich warm. Sie sind
in der Schule, Stress kommt auf, letzte Prüfungen, Abschlussarbeiten sind
noch zu erledigen.
In Gedanken freut man sich schon auf die nahenden Ferien, denkt an die notwendigen Urlaubsplanungen. Nur mehr ein paar Tage, dann sind sie da – die
ersehnten Ferien. Zeit für Erholung von Körper und Geist. Aufräumen, vieles
Entsorgen, Zeit für sich (besonders am Morgen), Zeit für Partner und Familie.
Und da gibt es die einen, die sofort wegfahren, weg von Schule und Alltag, und
die anderen, die sich zuerst einmal zu Hause regenerieren, um dann etwas
Großes zu unternehmen. Denn man hat etwas Kostbares, Zeit!
Ursula Eitljörg
Kennen Sie das ...?
Dann wird es August, Ende
Wie wird das neue Schuljahr wohl werden? Foto: Murau
August, und im Inneren seiner
LehrerInnenseele beginnt es sich
wieder zu regen. Die Gedanken
an das kommende Schuljahr
kommen auf. Ja, man beginnt
sich auf das nächste Arbeitsjahr
zu freuen. Denkt an die Kinder,
die sicher wieder größer geworden sind, vielleicht auch vernünftiger. Denkt an die KollegInnen,
freut sich auf ein Wiedersehen –
auch wenn es während des Jahres mal gefunkt hat – auf die
Gespräche, die gemeinsame Arbeit, das Zusammensein.
Zu Hause ist der Schreibtisch schon gerichtet, bereit für neue „Berge“ von Unterrichtsmaterialien. Plötzlich ist es
September, der erste Schultag hat begonnen – und der schulische Alltag hat uns wieder. Im Nu sind die gewohnten Arbeitsabläufe wieder da, geben Sinn und machen Spaß, nicht immer, aber das gehört eben dazu …
… und wenn zwischendurch etwas Zeit bleibt, lässt man in Gedanken die schönen Urlaubstage vorüberziehen,
hört das sanfte Rauschen des Meeres, denkt an den Sonnenuntergang – und freut sich schon auf noch Fernes.
Aber … man weiß ja, er kommt bestimmt wieder und tut so gut! Der nächste Sommer!
Wir von LB/FCG wünschen Ihnen ein gutes
Schuljahr, eines das Ihnen Freude macht.
Sollten Sie aber Sorgen oder Nöte haben,
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Inhalt
Ihr Team: Gerhard Hansmann, Uschi Eitljörg,
Bernhard Braunstein, Barbara Kasakoff
Josef Pilko, Klaus Hollwöger
Schulbezirk Murau ________________________ 12–13
Nachruf Klaus Unger ______________________
2
Pensionsrecht ____________________________
6–7
Bezirksobleute ____________________________ 14–15
Steirischer LehrerInnentag __________________ 17–18
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 2
Meinungen Nachruf
Thema
Aktuelles
Berichte
Termine
HD. Klaus Unger
„Lieber Klaus, danke für
deine wertvolle Mitarbeit
und deinen unermüdlichen Einsatz.
Du fehlst uns allen sehr!“
D
ie steirische Lehrervertretung trauert um ihren HD. Klaus Unger, der im 49. Lebensjahr völlig unerwartet bei einem
tödlichen Verkehrsunfall in seiner Heimatgemeinde St. Peter am Ottersbach aus unserem Kreis gerissen wurde. Tiefe
Betroffenheit und Trauer herrscht unter allen, die ihn kennenlernen durften.
Mit Klaus haben wir einen überaus geschätzten und liebenswerten Menschen verloren, der sich in vielen Funktionen
äußerst engagiert und pflichtbewusst für seine KollegInnen und MitbürgerInnen einsetzte und uns als Interessenvertreter
für seinen Bezirk Radkersburg eine großartige Unterstützung und Hilfe war.
Unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Frau und seiner 16-jährigen Tochter.
Folgende zusätzliche Funktionen bekleidete Klaus Unger als Direktor
der HS St. Peter am Ottersbach:
Gesellschaftspolitisches Engagement als Personalvertreter
• Diensstellenausschussvorsitzender für den Bezirk Radkersburg
• Mitarbeit an der Erstellung des Dienstpostenplans für den Bezirk Radkersburg
• Mitglied des Bezirksschulratskollegiums des Bezirkes Radkersburg
• Lehrerbundobmann im Bezirk Radkersburg
Aktive Lehrer/-innenfortbildung – Seminarleiter, Mitglied von Arbeitsgemeinschaften ...
• Bereichsleiter (ITG3) und Referent am Pädagogischen Institut für Steiermark
im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
• Seminarleiter bei Seminaren der Informations- und Kommunikationstechnologie (Steiermark)
• Leiter der Bezirksarbeitsgemeinschaft für Informatik im Bezirk Radkersburg
• Referententätigkeit bei der Einführung des Steirischen Schulnetzes in den Bezirken Radkersburg, Fürstenfeld, Weiz und Feldbach
• Regionalbetreuer des PI für die Bezirke Leibnitz ABI, Leibnitz AB II und Radkersburg
• Schulreferent für Informatik
• ECDL-Coach für KollegInnen
• Moderator im Bereich Entwicklungsberatung und Bildungsmanagement
• Moderator bei der Erstellung des Leitbildes für die HS St. Peter am Ottersbach und für die HS Mureck
• Leiter von Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen für KollegInnen zu schulrelevanten Themen
Zusätzliche Lehrertätigkeit an außerschulischen Instituten, Pädagogischen Akademien,
als Betreuungslehrer in der Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und ...
• Referent an der Wirtschaftskammer Steiermark
• Lehrbeauftragter am Technikum in Bad Radkersburg
• Lehrbeauftragter der Volkshochschule
• Schulungstätigkeit im Bereich der Erwachsenenbildung
• Referatstätigkeit bei verschiedenen Wirtschaftsbetrieben
• Zertifizierter Prüfer für den Europäischen Computerführerschein
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 3
Termine
Berichte
Bildung und Politik
Aktuelles
Thema
Meinungen
Liebe Pädagoginnen
und Pädagogen!
E
in neues Schuljahr steht in den
Anfängen. Ich hoffe, Sie alle konnten sich soweit gut erholen und
Kräfte tanken, um wieder motiviert und
voller Tatendrang auf den Arbeitsplatz
Schule zurückzukehren.
Leider wurde der Sommer für die Landesleitung des Lehrerbundes und viele Kolleginnen und Kollegen von einem sehr
traurigen Ereignis eingeholt. Einer von
uns, engagiert in vielen Bereichen der
Pädagogik und der Interessenvertretung,
ist durch einen tragischen Autounfall
ums Leben gekommen. Die Betroffenheit
hat uns begleitet, und immer noch sind
wir fassungslos über den furchtbaren Unfall unseres HDir. Dipl.Päd. Klaus Unger
von der HS St. Peter am Ottersbach im
Bezirk Radkersburg. Auf der Fahrt zur
Bürgermeisterkonferenz erlag unser
Klaus Unger nach einem Zusammenprall mit einem LKW seinen furchtbaren
Verletzungen.
Klaus Unger war Lehrerbundobmann im
Bezirk Radkersburg und übernahm den
Dienststellenausschuss in der sehr
schwierigen Phase der großen Herausforderung, in der viele überzählige
Lehrer/-innen – pragmatische und jene
mit unbefristeten Verträgen – irgendwo
untergebracht werden mussten.
Die rückläufigen Schülerzahlen und dadurch bedingten Einsparmaßnahmen beschäftigten ihn sehr und erforderten besonders viel Engagement. Auch in der
aktiven Lehrer/-innen Fortbildung war er
steiermarkweit bekannt, als Bereichsleiter (ITG3) und Referent an der Pädagogischen Hochschule im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien.
Auf Seite 2 können Sie einen Auszug der
wichtigsten Tätigkeitsfelder nachlesen,
wobei man noch eine enorme Anzahl
weiterer Aktivitäten anführen könnte.
Wir alle wissen, dass unser Klaus eine
übergroße Lücke hinterlässt!
Seine trauernde liebe Familie hat ihren
Klaus mit einem wunderbaren Spruch
verabschiedet:
„Das kostbare Vermächtnis eines Menschen ist die Spur, die seine Liebe in unseren Herzen zurückgelassen hat.“ Unser Klaus hat in unseren Herzen viele
Spuren hinterlassen – besonders in den
Herzen von so vielen Kindern. Es sind
dieselben Spuren, die Sie, liebe Kollegen/
innen hinterlassen, in den Herzen unserer uns allen anvertrauter Kinder.
Erich Fromm meint in seiner „Kunst des
Liebens“: „Die fundamentalste Art von
Liebe, die allen Formen zugrunde liegt,
ist die Nächstenliebe. Damit meine ich
ein Gespür für Verantwortung, Fürsorge,
Achtung und Erkenntnis.“ Sie alle haben
sich den Kindern verpflichtet – meist ein
Leben lang. Der Lehrberuf ist Berufung
und wohl einer der schönsten und gleichzeitig schwierigsten Berufe.
Es ist unsere Aufgabe, die Kinder dort abzuholen wo sie stehen – mit ihren Stär-
ken und Schwächen. Dies kann nur
durch ein intensives Miteinander in den
Lehrerkollegien gelingen.
Dort wo jede Pädagogin, jeder Pädagoge
sich mit seinen Stärken und Begabungen
maximal einbringt, sind die Leistungserfolge erwiesen höher, als in Schulen mit
Einzelkämpfertum. Gerade zu jenem
Zeitpunkt, an dem es eine große Zahl an
Neuankömmlingen (Junglehrer/-innen)
gibt, liegt es vielfach am Geschick der
Schulleiter/-innen, diesen Austausch
zwischen erfahrenen Lehrer/-innen und
Jungen mit neuen Ideen und erfrischenden Zukunftsvisionen ausgestatteten zu
ermöglichen. Eine Schulleiterin berichtete mir vor kurzer Zeit mit großer Begeisterung, wie sehr doch ihre Schule von
diesem intensiven Austausch profitieren
würde.
An dieser Stelle wünsche ich Ihnen allen
viel Kraft, Freude und positive Energie
für die Bewältigung Ihrer Arbeit mit den
Kindern.
Vor allem aber mögen wir alle nicht den
Blick verlieren für das, was uns wirklich
bewegt im Leben und was letztendlich
bleibt.
Danke für Ihren wertvollen Einsatz!
Herzlichst,
Ihre Elisabeth Meixner
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 4
Meinungen
Thema
Aktuelles
Berichte
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 5
Termine
Schule und
Zukunft
Berichte
Aktuelles
Thema
Meinungen
Meine Vorstellungen
über die Neukonzeption
von Schule
zusammengefasst auf eine Seite
Prof. Taschner
1. Die Aufgabe der österreichischen
Schule besteht darin,
a) den jungen Menschen Fertigkeiten
und Kenntnisse so zu vermitteln, dass
diese dafür gerüstet sind, sich in der
modernen Welt zu bewähren, aussichtsreiche Berufe zu ergreifen, zuversichtlich ihre persönliche Zukunft
zu gestalten,
b) staatsbürgerliches Bewusstsein zu vermitteln,
c) nachhaltig sowohl die Charakterbildung als auch die kognitiven, kreativen, sozialen und sportlichen Anlagen
zu fördern.
2. a) Kinder vor dem sechsten Lebensjahr besuchen den Kindergarten, der
jedenfalls im letzten und verpflichtenden Kindergartenjahr als Vorschule
gestaltet wird und dafür Sorge zu tragen hat, dass die Kinder altersgemäß
die deutsche Sprache beherrschen.
b) Kinder zwischen dem sechsten und
dem zehnten Lebensjahr besuchen die
vierstufige Grundschule, die vom Klassenlehrersystem geprägt ist.
c) Jugendliche ab dem zehnten Lebensjahr besuchen die mindestens fünf-
stufige Mittelschule, die vom Fachlehrersystem geprägt ist.
d) Mittelschulen können auch weiterführend sein, als acht- oder neunstufige
Schulen entweder berufsvorbereitend
oder für ein Studium an einer Hochschule oder einer Universität vorbereitend geführt werden.
e) Der Wechsel von einer fünfstufig geführten Mittelschule zum jeweils
nachfolgenden Jahrgang einer weiterführenden Mittelschule ist bei entsprechender Eignung der Schülerin oder
des Schülers problemlos möglich.
3. Sowohl am Ende der vierten
Schulstufe der Grundschule als
auch am Ende der fünften Schulstufe der Mittelschule finden zentral
organisierte Prüfungen statt.
a) Diese Prüfungen erheben, ob die in
1. a) und 1. b) genannten Aufgaben der
Schule bei den Schülerinnen und Schülern erfüllt wurden.
b) Diese Prüfungen bestehen sowohl aus
Aufgaben, bei denen erwartet wird,
dass sie von allen Schülerinnen und
Schülern positiv bewältigt werden, als
auch aus Aufgaben, bei denen erwartet
wird, dass sie von einem Gutteil der
Schülerinnen und Schüler positiv bewältigt werden.
c) Die Aufgaben für diese Prüfungen werden im Zusammenwirken mit außerschulischen Institutionen wie Wirtschaftskammer,
Arbeiterkammer,
Landwirtschaftskammer,
Gewerkschaftsbund, Industriellenvereinigung,
u. ä. in Hinblick auf Altersadäquatheit
und Nützlichkeit erstellt und nach den
Prüfungsterminen veröffentlicht.
4. a) Schulen erstellen ein eigenes, ihre
jeweiligen besonderen Vorzüge berücksichtigendes Profil. In diesem dokumentieren sie, welche Schwerpunkte
sie in den in 1. c) genannten Aufgaben
in der Bildung und Ausbildung der
Schülerinnen und Schüler setzen.
b)Die Schulleitung veranlasst die angemessene Erfüllung der in 1. genannten
Aufgaben, insbesondere die Erstellung
und Einhaltung des Schulprofils.
c) Die Bestellung, Beförderung bzw. Entlassung von Lehrerinnen und Lehrern
obliegt der Schulleitung nach Maßgabe
der in 1. genannten Aufgaben.
d)Die Schulleitung ist gegenüber regional eingerichteten Schulbehörden verantwortlich.
5. a) Schule findet im Regelfall den ganzen Tag statt: Sie steht von 8 Uhr vormittags bis 17 Uhr nachmittags offen
und die Unterrichts-, Übungs- und
in ihr abgehaltenen Freizeitaktivitäten
erstrecken sich jedenfalls zwischen
9 Uhr vormittags und 16 Uhr nachmittags.
b)Dadurch soll Sorge getragen werden,
dass alle die Schule betreffenden Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler
während des Schulbetriebs erfolgen.
c) Private Schulen können auch eine
andere zeitliche Gestaltung ihrer Aktivitäten festlegen; sie behalten das
Öffentlichkeitsrecht, sofern sie die in
1. genannten Aufgaben wahrnehmen.
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 6
Meinungen
Thema
Aktuelles
Pensionsrecht
Berichte
Teil 2
Pensionsrecht Termine
für ab 1.1.1954 geborene
pragmatische Lehrer/innen
Nebengebührenzulage –
Deckelung ALT – § 94 PG
§ 5 Abs 2 Nebengebührenzulagengesetz
bis zum 31. 12. 2019
In der Übergangsregelung werden die Durchrechnungsbelastungen durch ein „Deckelungsverfahren“ vermindert. Die
Deckelung ist ein aufwendiges Verfahren, in dem ALT-Pension
und NEU-Pension verglichen werden, und die Differenz von
beiden stabilisiert wird. ALT-Pensionen zwischen 726,7 und
Durch Mehrdienstleistungen und durch manche Dienstzulagen
erwirbt man Nebengebührenwerte, die anlässlich der Ruhestandsversetzung in eine Nebengebührenzulage umgewandelt werden:
Nebengebühren (MDL, Supplierungen) : 1 v. H. der V/2 = Nebengebührenwerte
NGW-Summe von 1972 bis 1999 ........................... Divisor 437,5
NGW-Summe ab 2014 ........................................... Divisor 700,0
§ 61 Abs. 2 PG
Liegt dem Ruhegenuss eine gemäß § 5 Abs. 2 und 3 gekürzte
Ruhegenussbemessungsgrundlage zugrunde, so ist die Nebengebührenzulage in jenem Ausmaß zu kürzen, das dem Verhältnis der gekürzten zur vollen Ruhegenussbemessungsgrundlage
entspricht.
Durchrechnungszeitraum:
Für die Ermittlung der Ruhegenuss Berechnungsgrundlage
wird der Durchschnitt der besten Versicherungsmonate laut
nachfolgender Tabelle herangezogen.
Pensionierungsjahr
Durchrechnungszeitraum
2003 ___________________ 12 Monate
2004 __________________ 24 Monate
2005 ___________________ 36 Monate
2006 __________________ 48 Monate
2007 ___________________ 60 Monate
2008 __________________ 72 Monate
2009 __________________ 84 Monate
2010 ___________________ 96 Monate
2011 ___________________ 110 Monate
2012 ___________________ 126 Monate
2013 ____________________ 144 Monate
2014 ___________________ 164 Monate
2015 ___________________ 186 Monate
2016 ___________________ 208 Monate
2017 ___________________ 230 Monate
2018 ___________________ 252 Monate
2019 ___________________ 274 Monate
2020 __________________ 296 Monate
2021 ___________________ 319 Monate
2022 ___________________ 342 Monate
2023 ___________________ 365 Monate
2024 ___________________ 388 Monate
2025 ____________________ 411 Monate
2026 __________________ 434 Monate
2027 ___________________ 457 Monate
2028 ___________________ 480 Monate
2034,8 Euro (maximaler Verlust von 1 bis 7 %) sind bevorzugt.
Deckelung NEU – 10 % – PG § 90a Abs. 1a und 1b
Der 10% Deckel wird verbessert, in dem der Deckel ab 1.1.2004
auf 5% reduziert wird. Jährlich erhöht sich dieser Deckel um
0,25%, wodurch im Jahre 2024 wieder 10% erreicht werden.
Diese Verlustbegrenzung ist an kein Geburtsdatum sowie keine
Betragsgrenze geknüpft und auch nicht befristet. Diese Verlustdeckelung gilt für alle Pensionsvarianten (daher auch für Vorruhestand, Pensionierung mit 40 beitragsgedeckten Jahren und
Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen). Zu diesem
Zweck ist ein (und für jene, für die die Deckelung der Reform
1997 gilt, ein weiterer) Vergleichsruhebezug auf Basis der am 31.
Dezember 2003 geltenden Bemessungsregelungen zu rechnen.
Von dieser Regelung sind die Durchrechnungsspanne, die Steigerungsbeträge sowie der Abschlagsprozentsatz betroffen. Es
handelt sich um eine Gesamtverlustbegrenzung.
Zeitlicher Verlauf der Deckelung von 5% – 10%
itt Deckelung
Pensionsantritt
2004
01.01.2004
5%
01.01.2005
5,25%
01.01.2006
5,5%
01.01.2007
5,75%
01.01.2008
6%
01.01.2009
6,25%
01.01.2010
6,5%
01.01.2011
6,75%
01.01.2012
7%
01.01.2013
7,25%
01.01.2014
7,5%
Pensionsantritt Deckelung
2004
01.01.2015
7,75%
01.01.2016
8%
01.01.2017
8,25%
01.01.2018
8,5%
01.01.2019
8,75%
01.01.2020
9%
01.01.2021
9,25%
01.01.2022
9,5%
01.01.2023
9,75%
01.01.2024
10%
Parallelrechnung – PG § 99
Gültigkeit: ab 1.1.1955 geborene Lehrer/innen
Es wird eine Altpension nach den Bestimmungen des Beamtenpensionsrechtes oder ASVG und eine Neupension nach den Bestimmungen des APG errechnet.
Entscheidend für das Verhältnis der Mischung ist der vor dem
1.1.2005 erworbene Anspruch aus dem Steigerungsbetrag.
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 7
Termine
Berichte
Aktuelles
Pensionsrecht
Thema
Meinungen
Der Ruhegenuss beträgt für jedes ruhegenussfähige Dienstjahr
2,2222% bzw. 0,1852% für jeden restlichen Dienstmonat.
Übergangsbestimmungen – § 90 PG
Aufnahme in ein Dienstverhältnis zu einer österreichischen Gebietskörperschaft vor dem 1.1.1995:
10 Jahre: 50% ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit
Für jedes weitere Jahr bis 31.12.2003: 2% (0,167% pro Monat)
Für jedes Jahr ab 1.1.2004: 1,429%
(0,119% pro Monat)
Aufnahme in ein Dienstverhältnis zu einer österreichischen Gebietskörperschaft ab dem 1.1.1995:
15 Jahre: 50% ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit
Für jedes weitere Jahr bis 31.12.2003: 2% (0,167% pro Monat)
Für jedes Jahr ab 1.1.2004: 1,667%
(0,139% pro Monat)
Die Höhe der tatsächlichen Pension ergibt sich aus dem Verhältnis, der in den jeweiligen Systemen (Alt-Recht und APG-Recht)
erworbenen Versicherungszeiten.
Rechenbeispiel: pragmatische(r) Lehrer(in), 32 ruhegenussfähige Dienstjahre vor dem 1.1.2005
10 Jahre
(Anst.vor 95) 50%
21 Jahre
2%
42%
1 Jahr
1,429
1,43%
Summe PG (Alt-Ast)
93,43% APG (Neu-Ast) 6,57%
Pensionskonto
Auf dem Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen für alle
Versicherungszeiten erfasst, die der/die Kontoinhaber/in in seinem/ihrem Erwerbsleben erwirbt.
Die auf dem Pensionskonto für ein Kalenderjahr festgesetzten
Beitragsgrundlagen werden zusammengezählt. 1,78 Prozent (gesetzlich festgelegter Kontoprozentsatz) dieser Beitragsgrundlagensumme werden dem Pensionskonto gutgeschrieben (= Teilgutschrift).
Pensionskassenregelung
Für alle von der Harmonisierung betroffenen Beamten/innen
und Vertragslehrer/innen zahlt der Dienstgeber 0,75% des Bruttogehaltes in die Pensionskasse ein.
Private Zusatzzahlungen sind möglich.
Berechnung des Ruhegenusses
Die Höhe der Pension ist abhängig von:
1. Art des Eintritts in den Ruhestand
2. Ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit
3. Ruhegenuss-Bemessungsgrundlage (40% – 80%)
4. Nebengebührenzulage
Fortsetzung folgt!
Klaus Hollwöger
Tel.: 0676 866 60 219
Von Sorgen und Herausforderungen
Noch nie hat ein Zeitungsartikel von mir für ein derart reges
Interesse und Nachfragen geführt wie der 1. Teil des Pensionsrechtes in der Juniausgabe von Bildung ist Zukunft.
Wenn Sie heute die Fortsetzung lesen, werden Sie vielleicht
überrascht sein, welch gewaltigen Beitrag wir Lehrer/innen
als Beamte zur Konsolidierung des Pensionssystems beisteuern.
Die Nebengebührenzulage verringert sich um mehr als ein
Drittel, ab 2028 wird für die Ermittlung der Ruhegenuss
Berechnungsgrundlage der Durchschnitt von 480 Versicherungsmonaten (40 Jahren!) herangezogen, das volle Ausmaß der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit wird schwieriger zu erreichen sein, und durch die Parallelrechnung der
Pensionssysteme ist es endgültig vorbei mit einer bei Berufseinstieg in Aussicht gestellten guten Beamtenpension.
Deckelungen und Pensionskassenregelung verbessern unsere Pensionsansprüche nur in einem sehr bescheidenen Ausmaß. Besonders junge Kollegen/innen sind von diesen Tatsachen betroffen und sollten Eigeninitiativen erwägen!
Das Pensionsantrittsalter erhöht sich nach derzeitiger Gesetzeslage für alle ab 1954 Geborenen auf das vollendete 62.
Lebensjahr oder mehr.
In Gesprächen äußern Kollegen/innen immer wieder dieselben Sorgen:
„Wie soll ich mit über 60 Jahren noch zu den Schülern/innen
passen?“
„Wie soll ich meine Arbeit als Lehrer/in dann noch schaffen?“
Auch wenn die Fragen knapp am Kern hochqualifizierter,
pädagogischer Arbeit vorbeischrammen mögen:
Die Sorgen bleiben und die Herausforderungen (in der
Klasse) steigen!
[email protected]
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 8
Meinungen
Thema
Aktuelles
Berichte
Personalvertretung
Termine
Reisegebühren
Die Reisekostenvergütung umfasst die Kosten des öffentlichen
Verkehrsmittels (ÖBB – Business Card; Verbundpreise z.B. Monatskarte, Wochenkarte, 10-Zonen-Karte) und der Tagesgebühr
gemäß § 13 RGV.
Begibt sich ein mehreren Schulen zur dauernden Verwendung
zugewiesener Lehrer von der Stammschule aus gemäß dem ihm
erteilten Dienstauftrag zwecks Unterrichtserteilung zu einer der
anderen Schulen, denen er zugewiesen ist, dann liegt eine
Dienstreise vor, die nach Maßgabe der §§ 4 ff Reisegebührenverordnung 1955 den Anspruch auf die bei Dienstreisen zukommenden Gebühren begründet.
Als Stammschule ist jene Schule anzusehen, in deren Personalstand der Lehrer geführt wird.
Eine Dienstreise liegt somit dann vor, wenn sich ein Lehrer aufgrund eines von der Dienstbehörde erteilten Auftrages (z. B. gemäß genehmigter Diensteinteilung) zu einer Dienstverrichtungsstelle begibt, die von seiner Stammschule mehr als 2 km
entfernt ist.
Bei Interesse der Dienstbehörde an der Benützung des eigenen
PKWs besteht Anspruch auf Kilometergeld (PKW € 0,42).
Für den Inhalt verantwortlich:
Gerhard Hansmann
Vorsitzender des Zentralausschusses Steiermark,
Personalvertretung der
Landeslehrer für APS
Tel.: 0676 86660189
Rechnungslegung nach der Reisegebührenverordnung
Tagesgebühr für alle Lehrerinnen und Lehrer unabhängig von
Einstufung oder Verwendung.
Die Tagesgebühr beträgt nach Tarif I:
€ 26,4
Die Tagesgebühr beträgt nach Tarif II:
€ 19,8
Die Nächtigungsgebühr beträgt:
€ 15,–
Der Anspruch auf Reisegebühren besteht, wenn der/die Lehrer/
in innerhalb von sechs Kalendermonaten, beginnend mit dem
Kalendermonat, in den das Ende der Dienstreise fällt, die Reiserechnung bei seiner Dienststelle geltend macht.
Der Anspruch auf Reisegebühren erlischt, wenn er nicht innerhalb von sechs Kalendermonaten, beginnend mit dem Kalendermonat, in den das Ende der Dienstreise fällt, bei der Dienststelle
geltend gemacht wird.
Bsp: Ende der Dienstreise: 28. Jänner ((= 1. Kalendermonat)
Ende der Einreichungsfrist 30. Juni ((= 6. Kalendermonat)
Im Regelfall ist der Ausgangspunkt und Endpunkt der Dienstreise immer die Stammschule.
Ausnahmen:
1. Die Dienstverrichtung erfolgt im Wohnort des Lehrers (hierbei gilt für die Dienstverrichtung im Wohnort die Wohnung
als Dienststelle, d.h. Ausgangspunkt und Endpunkt der
Dienstreise ist die Wohnung).
2. Bei der Bezirkspersonalreserve gilt als Ausgangsort und Endpunkt der Dienstreise immer der Wohnort, außer bei Dienstverrichtung an der Stammschule, dann kann nur ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.
3. NEU: Der § 5 der RGV wurde durch den Zusatz, dass als Ausgangs- bzw. Endpunkt der Dienstreise/Dienstverrichtung (Unterrichtserteilung) auch die Wohnung anzusehen ist, wenn
dadurch niedrigere Reisegebühren anfallen, ergänzt.
Gemäß § 36 RGV hat die Lehrperson Anspruch auf Reisegebühren mit einer vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterfertigten Reiserechnung.
Informationen/Formulare auf der Homepage des LSRSTMK
http://www.lsr-stmk.gv.at/cms/list/430694/DE/?sort=1&c=356584&hits=10&limit=J&typ=all&topstyle=J&qu=Reisegeb%C3%BChren
Die Tagesgebühr beträgt für Dienstreisen
Bei Dienstreisen in der Dauer von
Tarifstufe
mehr als
mehr als
5 Stunden
8 Stunden
(= 1/3)
(= 2/3)
Tarifstufe I 8,8
17,6
Tarifstufe II 6,6
13,2
Beginn und Ende der Dienstreise sowie Unterrichtsbeginn und
Unterrichtsende sind anzugeben und nach Beendigung der
Dienstreise, bzw. am Monatsende, bei seiner/ihrer Dienststelle
(Stammschule) einzubringen. Der Anspruch auf Reisegebühren
erlischt, wenn er nicht innerhalb von 6 Kalendermonaten, beginnend mit dem Kalendermonat, in den das Ende der Dienstreise fällt, geltend gemacht wird.
Ein Dienstinteresse liegt vor, wenn:
– die PKW-Benützung eine beträchtliche Zeitersparnis bewirkt
– eine Ersparnis an Reisegebühren eintritt
– der Zweck der Dienstverrichtung sonst nicht erreicht wird
Ortsgemeinde
Tagesgebühr
Tarif I: Für Reisen außerhalb des Bezirkes für die ersten 30
Tage und für Reisen innerhalb des Bezirkes mit Anspruch auf Nächtigung
Tarif II: 1. Bei eintägigen Dienstreisen innerhalb des Bezirkes
(ohne Anspruch auf Nächtigungsgebühr)
2. Für die Zeit ab dem 31. Tag des Aufenthaltes in derselben Ortsgemeinde
mehr als
12 Stunden
(= 3/3)
26,4
19,8
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 9
Termine
Berichte
Bei der ersten Einreichung im Schuljahr ist unbedingt die
Diensteinteilung beizulegen.
Formblatt – siehe Homepage des LSR:
http://www.lsr-stmk.gv.at/cms/beitrag/10073342/391092/
Generelle PKW-Genehmigungen werden nicht erteilt. Nach Vorlage der Reiserechnung und Diensteinteilung wird individuell
durch den LSRSTMK festgestellt, ob die Benützung des eigenen
PKWs unbedingt erforderlich ist.
Die Reisekosten werden auf das angegebene Girokonto der betreffenden Bank überwiesen.
Die Anweisungsbeträge sind nicht Bestandteil der monatlichen
Bezugsanweisung, sondern sind auf dem Kontoauszug unter
dem Vermerk „Nachtrag Reisegebühren“ unter Angabe des Monats, in dem die Dienstverrichtung stattgefunden hat, ersichtlich.
Da der Landesschulrat für Steiermark einen wöchentlichen Auszahlungstermin hat, werden jeweils die Reiserechnungen getrennt nach Monaten in einem Betrag angewiesen, die in dieser
Woche abgerechnet werden.
Die steiermärkische Landesbuchhaltung kann aus Kostengründen (ca. 40.000 Anweisungen pro Schuljahr) keine individuellen Aufschlüsselungen anbieten.
Aus demselben Grund ist die generelle Übermittlung von Kopien der berechneten Reiserechnungen und/oder der EDV-unterstützten Berechnung leider nicht möglich.
In Einzelfällen (z.B. Mitverwendungen) wird die Kopie der korrigierten ersten Reiserechnung des Schuljahres zur Information
bzw. Hilfestellung für die Legung der weiteren Reiserechnungen rückgemittelt. Nach Maßgabe der personellen Möglichkeiten des Landesschulrates für Steiermark wird versucht, diese
Serviceleistung auszuweiten.
Leitertagungen
Mit Erlass des Landesschulrates für Steiermark vom 23.2.2007,
GZ.: VI Ta1/171-2007, wurde den Bezirksschulräten die generelle Ermächtigung erteilt, pro Semester zwei Leitertagungen
durchzuführen. Für diese gelten die erforderlichen Dienstaufträge mit öffentlichen Verkehrsmitteln als erteilt.
Die Reiserechnungen sind unter Bezugnahme auf die Geschäftszahl dieses Erlasses und die des Erlasses des Bezirksschulrates
über die Einberufung der Leitertagung dem Landesschulrat im
Dienstweg vorzulegen.
Religionsunterricht – Unterrichtserteilung
an Nebenschulen (Sonderbestimmung)
Gemäß § 7a Abs.3 des Religionsunterrichtsgesetzes besteht nur
dann ein Anspruch auf Reisegebühren, wenn mindestens 5
Schüler einer Klasse bzw. einer Schülergruppe am Religionsunterricht teilnehmen, und es sich um eine vom Dienstgeber bezahlte Stunde handelt. Für die Feststellung des Anspruches auf
Reisegebühren ist es daher unbedingt erforderlich, dass auf den
Diensteinteilungen die jeweilige Schülerzahl angeführt wird.
Aktuelles Personalvertretung
Thema
Meinungen
Vergütung von Dienstreisen
Abklärung mit dem LSRSTMK vom 3.2.2006 / GZ.: I Re 3731-2005
do. GZ.: 102/2005/Ha-Schw
Behördliche Angelegenheiten
Schriftliche Ein- und Vorladungen zu vorgesetzten Dienstbehörden (Bezirksschulrat, Landesschulrat, Fachabteilung 6B) für
Auszeichnungen, Besprechungen, Titelverleihungen und Dekretverleihungen, Vorladungen zum Amtsarzt, Teilnahme an
Sitzungen der Disziplinarkommission oder der Leistungsfestellungskommission werden als Dienstreisen genehmigt. Für die
Erteilung der diesbezüglichen Dienstaufträge ist in jedem Fall
der Landesschulrat zuständig.
Auch bei Teilnahmen an Notenkonferenzen und Elternsprechtagen an Nebenschulen werden den Lehrern/innen die Reisegebühren ersetzt.
Beratungslehrer/innen, Sprachheillehrer/innen,
Stützlehrer/innen
Die zu Erfüllung ihrer Dienstpflichten erforderlichen Reisebewegungen von Beratungslehrern/innen im Sinne der Reisegebührenvorschrift gelten im Rahmen der Diensteinteilung als
bewilligt (vgl. Erlass des LSR f. Stmk. GZ.: VI Di 1/270-2001
vom 23.10.2001).
Sprachheillehrern/innen und Stützlehrern/innen werden
Dienstreisenaufträge gemäß ihrer Diensteinteilung erteilt, wobei die Diensteinteilung zusammen mit der ersten Reiserechnung dem Landesschulrat für Steiermark vorzulegen ist – ein
gesondertes Ansuchen ist nicht erforderlich.
SPZ-Leiter/innen und andere pädagogische Gutachter/innen
benötigen einen Dienstauftrag für die Gutachtertätigkeit an anderen Schulen des Bezirkes, wobei durchschnittlich maximal 10
Fahrten pro Monat genehmigt werden. Einzelanträge sind nicht
notwendig, die Dienstreisenaufträge werden bezirksweise über
einen Sammelantrag bewilligt.
Dienstaufträge für die Teilnahme an kommissionellen Beratungen werden nur bei ausdrücklichem Elternwunsch (§ 8 Abs. 1
Schulpflichtgesetz) erteilt.
Nebenschulen
Für alle Lehrer/innen wird jene Schule als Stammschule festgesetzt, an der das höchste Beschäftigungsausmaß gegeben ist.
Die Berechnung der Reisegebühren für die notwendigen Fahrten der Lehrer/innen zu den einzelnen Nebenschulen erfolgt
nach Vorlage der ersten Reiserechnung zusammen mit der Vorlage der Diensteinteilung. Bei Änderungen des Stundenplans ist
eine Neuvorlage der aktuellen Diensteinteilung zusammen mit
der Reiserechnung erforderlich.
Für Fahrten innerhalb des Dienstortes (Entfernung mehr als
2 km) kann nur das öffentliche Verkehrsmittel – eine Zone – berechnet werden.
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 10
Meinungen
Thema
Personalvertretung
Aktuelles
Bei den Bezirkspersonalreserven ist die Reiserechnung gemeinsam mit dem Arbeitsnachweis bzw. bei gleich bleibendem Stundenplan mit einer Diensteinteilung vorzulegen.
Ausgangspunkt und Endpunkt ist jedoch der Wohnort.
PKW-Genehmigungen
Generell werden Dienstaufträge nur mit dem öffentlichen Verkehrsmittel erteilt.
In einzelnen Fällen (z.B. berufspraktische Tage, Hard- und Softwarebetreuung) können über Antrag vom Landesschulrat PKWGenehmigungen erteilt werden.
Schulveranstaltungen – schulbezogene Veranstaltungen
Die Vergütung der Teilnahme an Schulveranstaltungen ist im
§ 49 a RGV 1955 geregelt.
Für schulbezogene Veranstaltungen, die durch das Schul- oder
Klassenforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss zu solchen erklärt worden sind, werden vom LSR keine Dienstaufträge
erteilt.
Über Dienstaufträge im Zusammenhang mit Veranstaltungen,
die von der zuständigen Schulbehörde zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt wurden, wird der LSR auf Antrag in jedem
Fall gesondert entscheiden.
Auslandsdienstreisen
Ansuchen für die Genehmigung von Auslandsdienstreisen werden dem zuständigen Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 6B, weiter geleitet. Ausgenommen sind
Berichte
BerichteTermine
EU-Projekte, für die weder dem Bund noch dem Land Kosten
erwachsen.
Im Nachhinein gestellte Anträge zur Erteilung eines Dienstreiseauftrages werden grundsätzlich abgelehnt (siehe Erlass des
LSR f. Stmk. vom 7.3.2005, GZ: II Di 3/2468-2005).
Ausgenommen sind jene Fälle, bei denen die verspätete Vorlage
des Dienstreiseantrages nicht auf das Verschulden des/der Lehrers/Lehrerin zurückzuführen sind.
Information/Formulare auf der Homepage des LSRSTMK:
http://www.lsr-stmk.gv.at/cms/list/430694/DE/?sort=1&c=356584&hits=10&limit=J&typ=all&topstyle=J&qu=Reisegeb%C3%BChren
Arbeitnehmerveranlagung
Fahrtkosten, Reisekosten, Aus- und Fortbildung
Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind, soweit die Arbeitgeberin
oder der Arbeitgeber keinen Ersatz leistet, im tatsächlich angefallenen Umfang (Bahn, Flug, Taxi, Kfz) Werbungskosten, auch
wenn die Mindestentfernung von 25 km und die Mindestdauer
von drei Stunden unterschritten werden. Auch für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Mittelpunkten der Tätigkeit stehen
Fahrtkosten zu.
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind hingegen bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehende Pendlerpauschale zur Gänze abgegolten.
Nähere Informationen: „Das Steuerbuch 2011“ des Bhf.
https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2011_webKORR_2011.pdf
Ein herzliches Dankeschön!
Die Leukämiehilfe Steiermark konnte,
unterstützt durch steirische Pflichtschulen, der Klinischen Abteilung für Hämatologie am LKH – Univ. Klinikum Graz
ein neues mobiles Ultraschallgerät (€
43 000) zur Verfügung stellen.
Das Immunsystem vieler hämatologischer Patienten/innen ist durch die Behandlung geschwächt. Ein mobiles Ultraschallgerät kann direkt zu den
Kranken ins Isolierzimmer gebracht
werden, so reduziert sich die Belastung
durch Keime.
Frau LR Edlinger-Ploder und die Führungsspitze des LKH – Univ. Klinikums
Graz bedankten sich für die großartige
Hilfe durch die steirischen Pflichtschulen und die Leukämiehilfe Steiermark.
Rupert Tunner
Univ.-Prof. Dr. G. Brunner, Ärztl. Direktor; DGKS Ch. Tax, MSc, Pflegedirektorin;
R. Tunner, Obmann Leukämiehilfe; Mag. G. Falzberger, Betriebsdirektor;
LR Mag. K. Edlinger-Ploder
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 11
Termine
Berichte
Aktuelles
Thema
Personalvertretung
Meinungen
Bauschvergütung für Schulveranstaltungen
Reisegebührenverordnung § 49a – VO des bm:ukk BGBl 622/1991
Berechnet nach der Bemessungsgrundlage (%)
Die Prozentsätze beziehen sich auf die Tagesgebühr Tarif I (€ 26,4)
• Bei Exkursionen, die weniger als 5 Stunden bzw. genau 5 Stunden dauern (inkl. An- und Rückreisezeiten), ist keine Bauschvergütung vorgesehen.
• Es werden lediglich die Reisekosten ersetzt.
• 1 Stunde = 60 Minuten
Art
Dauer
Euro
%
Exkursionen etc.
Exkursion bzw. BPT
Exkursion bzw. BPT im Bezirk
Exkursion bzw. BPT außerhalb des Bezirkes
Exkursion bzw. BPT im Bezirk
Exkursion bzw. BPT außerhalb des Bezirkes
Halbtägige Wandertage und Sporttage
Ganztägige WT, zusammengelegte WT und Sporttage (je Tag)
Berufsprakt. Wochen, Projektwochen, Abschlusslehrfahrten (je Tag)
Wintersportwochen (je Tag)
Sommersportwochen (je Tag)
„Erzieherzulage“ für die pädagogische und inhaltliche Betreuung (je Tag)
weniger als 5 Std.
mehr als 5 bis zu 8 Std.
mehr als 8 bis zu 12 Std.
mehr als 8 bis zu 12 Std.
mehr als 12 bis zu 24 Std.
mehr als 12 bis zu 24 Std.
mehr als 5 bis zu 8 Std.
mehr als 8 Std.
0
6,86
13,33
17,60
20,06
26,40
11,22
23,10
25,34
31,94
27,72
31,96
0
26
50,5
66,66
76
100
42,5
87,5
96
121
105
ab 2.Tag mit Nächtigung
Eingabe in SAP notwendig
Nebenkosten: Kulturprogramm
5 Tage-Netzkarte
Eintritte, etc.
Fahrtspesen
Aufwendungen im Ausland
Originalbelege beischließen
bei Bussen gem. Anteil; sonst lt. Beleg
alle generell lt. Originalbeleg
BPT* = berufspraktische Tage
Eingabe der Bauschvergütungen:
Erzieherzulage für päd. und inhaltliche Betreuung:
– Eingabe über SAP notwendig
Alle anderen Bauschvergütungen:
• Ansuchen mittels Formular des LSRSTMK
• http://www.lsr-stmk.gv.at/cms/beitrag/10073342/391092/
• Der Antrag für Belohnung von Leiter mehrtägiger Schulveranstaltungen muss mittels Formular der FA 6B erfolgen
Homepage: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10007481/197623/
Dokument: Belohnung für Schulveranstaltung
Direktzugriff: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/10005881_311269/fb9aa162/Belohnung%20Schulveranstaltung.doc
Rundschreiben 23/2008 des bm:ukk vom 23.9.2008
Für Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen ist für die Leitung einer mindestens viertägigen Schulveranstaltung eine Belohnung in der Höhe von € 185,– vorgesehen.
Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben Nr. 45/2001 vom 2. August 2001, Zl. 715/7-III/D714b/2001.
Das bedeutet: Für die Ausbezahlung der Belohnung ist keine Nächtigung mehr zwingend vorgeschrieben.
Auszahlung der Bauschvergütungen:
Erzieherzulage: über Gehaltszettel:
L2A2:
9,4 Promille der 11.Gehaltsstufe von L1
L3:
6,0 Promille der 11. Gehaltsstufe von L1
Belohnung für Leiter SV: über Gehaltszettel
Andere Bauschvergütungen: Auszahlung erfolgt direkt auf das Girokonto
Einreichfristen: 6 Monate für Reisegebühren (Bauschvergütungen). Andere Vergütungen sind auch länger möglich.
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 12
Meinungen
Thema
Aktuelles
Berichte
Aus den Bezirken
Termine
Schulbezirk Murau
Modellregion – Gesamtschule der 10- bis 14-Jährigen – Region der Kleinschulen
M
urau ist der Bezirk
mit der absolut geringsten Bevölkerungsdichte der Steiermark –
21 EW/km2. Aufgrund dieser
dünnen Besiedelung werden
gut 1000 Schüler auf 27
Volksschulen
aufgeteilt
(Schuljahr 2010/11):
1-klassig:
2-klassig:
3-klassig:
4-klassig:
5-klassig:
7-klassig:
9 Schulen
7 Schulen
2 Schulen
6 Schulen
2 Schulen
1 Schule
Da es im gesamten Bezirk keine AHS-Langform gibt, wird
die immer wieder stark diskutierte Gesamtschule der Sekundarstufe 1 gelebt. Abwanderungen in Gymnasien
anderer Bezirke sind die absolute Ausnahme.
Seit dem Schuljahr 2008/09
wurde der Schulversuch
„Neue Mittelschule“ gestartet.
Von den acht Hauptschulen
beteiligten sich vier Standorte,
2009/10 waren es fünf,
2010/11 schlussendlich sechs
Standorte. Diese Neuen Mittelschulen bauen auf eine
sehr enge Zusammenarbeit
auf. Regelmäßige Fachkonferenzen in Deutsch, Mathematik und Englisch führten zu
gemeinsamen Jahres- und
mittelfristigen
Planungen
und auch teilweise zu gemeinsamen Schularbeiten oder
Lernstandserhebungen. Die
Kommunikation der Kolleginnen und Kollegen erfolgt über
eine einheitliche Internet-
plattform. So wurde die Arbeit
an den einzelnen Standorten
transparenter, Arbeitsmateri-
Steirischen Lehrervertretung
des Bezirkes Murau für die
Annahme dieser großen Her-
alien werden gemeinsam
erstellt oder ausgetauscht,
Schülerleistungen
werden
verglichen.
Ich möchte mich im Namen
des Lehrerbundes und der
ausforderungen und den dadurch entstandenen erhöhten
Arbeitsaufwand bedanken.
Klaus Trausner,
Vorsitzender des DA Murau
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 13
Termine
Berichte
Aus den Bezirken
Aktuelles
Thema
Meinungen
Kleinschulen im Bezirk Murau
N
och vor wenigen Jahren
als „niederorganisierte“
Schulen bezeichnet, widerspricht dieser Terminus der
nötigen hohen und differenzierten Organisation und wird
daher nicht mehr verwendet.
Waren diese Schulen zwischenzeitig ein Relikt aus der
Vergangenheit, ist man sich
nun wieder des Wertes bewusst und richtet selbst in
Schulen mit weit über 100
Schülern Familienklassen ein,
weil man die Vorteile dieser
Unterrichtsform kennen und
schätzen gelernt hat.
Der Bezirk Murau zählt geographisch zur Region Obersteiermark West und ist ländlich
geprägt, was große Entfernungen mit teils schlechter Erreichbarkeit bedingt.
Daraus ergibt sich für unseren
Bezirk die Besonderheit der
relativ vielen wohnortnahen
Kleinschulen: Im Schuljahr
2011/12 werden 4 Schulen einklassig mit bis zu 19 Schülern
geführt, in elf Schulen werden
in zwei Klassen 20 bis 40 Kinder unterrichtet, und in vier
Schulen gibt es drei Klassen.
Nur sieben Volksschulen sind
vier- oder mehrklassig.
Daraus resultiert ein niedriges
Stundenkontingent für einzelne Schulen.
Die Durchführung des Unterrichts an einklassigen Schulen
erfolgt nur durch einen Klassenlehrer, der gleichzeitig
auch für die Leitung der Schule verantwortlich ist. Leiterreststunden und – bei hoher
Schülerzahl – einige Teilungsstunden übernimmt eine Zusatzlehrerin.
Im Bemühen, eine allen entsprechende Unterrichtsform
zu entwickeln, wurde aus der
Not eine Tugend gemacht:
Individualisierung und Differenzierung sind in altersge-
mischten Gruppen eine selbstverständliche Voraussetzung
für funktionierenden Unterricht. Meist arbeiten Kinder unabhängig von ihrer Schulstufenzugehörigkeit zusammen.
Viele reformpädagogische Ansätze fließen in den altersgemischten Unterricht ein.
Das Voneinander- und Miteinander-Lernen der unterschiedlichen Schulstufen ist ein
wesentlicher
Aspekt
des
Unterrichtsgeschehens. Nicht
nur die jüngeren Kinder profitieren durch ältere Helfer und
die Möglichkeit des Mitlernens, auch die älteren Kinder
ziehen Nutzen aus Wiederholungen und der Möglichkeit, Sachverhalte eigenständig zu erklären.
Selbstständiges Lehren und
Lernen werden geschult und
gefördert.
Wohnortnahe Schulen sind
aber auch wichtige Kulturträger
in der Gemeinde. Hohe Anerkennung wird diesen Schulen
seitens der Bevölkerung und
verantwortlicher Gemeindevertreter entgegengebracht.
Schulfeste und Feierlichkeiten
werden von allen Bewohnern
in der Dorfgemeinschaft wertgeschätzt, begrüßt und durch
rege Teilnahme und aktives
Mitwirken unterstützt. Durch
diesen Zusammenhalt profitieren alle Gemeindemitglieder von der Kleinschule in
ihrer Region. In strukturschwachen und von Abwanderung bedrohten ländlichen
Gebieten ist die Schule oft der
einzige Treffpunkt für die Bevölkerung. Dies bedingt auch
hohes Engagement der Lehrerinnen über ihre Unterrichtsverpflichtung hinaus. Dennoch oder vielleicht deshalb ist
die Zufriedenheit von Lehrerinnen an Kleinschulen meist
eine hohe.
Der Vorstand des
Lehrerbundes Murau
Obmann
Obmannstellvertreter
Obfrau
DA Vorsitzender
GÖD Vorsitzender
Kassierin
Schriftführer
Stellvertreterin
Junglehrerreferent
Junglehrerreferentin
Senionrenobmann
Kassier (Senioren)
Ehrenobmann
Rechnungsprüfer
Rechnungsprüferin
Rieger Ewald
Trausner Klaus
Setznagel Gottlinde
Trausner Klaus
Maximilian Regger
Ofner Andrea
Johann Unterweger
Barbara Fallmann
Fritz Gerwald
Huber Claudia
Blaschon Gunther
Hofer Josef
Höfinger Friedrich
Maximilian Regger
Machor Susanne
Maximilian Regger
Klaus Trausner
Ewald Rieger
Andrea Ofner
Gottlinde Setznagel Susanne Machor
Berührungspunkte finden, Begegnungen schaffen, Beziehungen
pflegen, Kontakte schließen, Vertrauen stärken, Versprechen
einlösen, Chancen nützen, Herausforderungen annehmen,
Kooperationen eingehen, reflexions- und diskursfähig sein,
Individualisierung erfahren, Differenzfähigkeiten
annehmen, Professionalität erlangen.
Diese Kerngedanken liefern Impulse und inhaltliche Bausteine,
die wir in unserem Bezirk, für Kolleginnen und Kollegen anbieten.
600 Pädagoginnen und Pädagogen melden sich jährlich zu unseren
25 Kursen und machen Lust zur gemeinsamen Arbeit in Schule
und Unterricht.
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 14
Meinungen
Thema
Aktuelles
Service
Berichte
Termine
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Wir begrüßen Sie alle wieder im Schuljahr 2011/12 und
freuen uns, dass viele Jungpädagogen/innen erstmals in
den steirischen Pflichtschulen ihren Dienst angetreten
haben. Die steirische Lehrervertretung LB/FCG wünscht
allen Direktoren/innen und Lehrern/innen alles Gute und
viel Erfolg!
Bei Fragen oder Anliegen stehen Ihnen unsere Personalvertreter/innen, Lehrerbundobleute und Gewerkschaftsvorsitzende in den steirischen Bezirken gerne zur Verfügung!
Josef Pilko
Landesvorsitzender
GÖD Steiermark
Tel. 0676 86660193
Bernhard Braunstein
Landesobmann des
Lehrerbundes Steiermark
Tel. 0676 86660198
Bezirksobleute des Lehrerbundes:
Bezirk
Name:
Telefon:
Schule, Telefon:
E-Mail:
Bruck/Mur
VDn OSRn Helga Stückler
0699 11031753
Deutschlandsberg
VL Christian Kümmel
0664 4634553
Feldbach
HL Walter Thier
0676 86660-228 PTS Feldbach: 03152 2093
[email protected]
Fürstenfeld
HOLn Margaretha Pfeiffer
0676 86660-214 HS Fürstenfeld: 03382 52357
[email protected]
Graz
HD Michael Habjanic
0664 4372134
0664 6192692
Neue Sport-MS Graz:
0316 872-6925
michael.habjanic@
stadt.graz.at
Gröbming
HOL Mag. Hannes Blaschek 03686 4853
HS Irdning: 03682 22443
[email protected]
Graz Umgebung-Nord
HD Horst Bauer
0664 5276032
HS Hausmannstätten:
03135 463710
hs.hausmannstaetten@
chello.at
Graz Umgebung-Süd
VD OSR Franz Stampler
0664 1843600
VS Peggau: 03127 28354
[email protected]
Hartberg
HD Bernhard Seper
0676 3225046
HS Pinggau: 03339 22349
[email protected]
Judenburg
HL Karl Schmoll
0699 11618534
HS Obdach: 03578 2269
[email protected]
Knittelfeld
HOLn Edith Paier
0650 8092180
HS Rosegger Knittelfeld:
03512 84587
[email protected]
Leibnitz
HOLn Renate Kraner
0664 5543972
HS Ehrenhausen: 03453 2669
[email protected]
Leoben
HL Werner Svazek
0664 4254534
HS Franz Jonas Trofaiach:
03847 2111
[email protected]
Liezen
HL Herwig Schüller
0650 4434540
HS Liezen: 03611 22881-155
herwig.schueller@
liezen.at
Murau
ROL Ewald Rieger
0664 4635820
RS/NMS Murau: 03532 2061
[email protected]
Mürzzuschlag
HD OSR Max Haberl
0664 3923180
HS Langenwang: 03855 6148
max.haberl@
asn.netway.at
Radkersburg
HOLn Rosmarie Konrad
03472 2202
HS Mureck: 03472 2202
[email protected]
Voitsberg
HOLn Herta Archan
0664 5530184
PTS Voitsberg: 03142 22717-30
[email protected]
Weiz
VD Michael Gruber
0664 88447367
VS Flöcking: 03112 2254-4
vs.fl[email protected]
Berufschulen
BDS. Anton Neuwirth
0664 2613640
LBS Voitsberg: 03142 22394-0
[email protected]
[email protected]
VS Stainz: 03462 7709
[email protected]
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 15
Termine
Berichte
Aktuelles
Service
Thema
Meinungen
DA-Vorsitzende bzw. Stellvertreter/-innen der steirischen Lehrervertretung LB/FCG:
Bezirk
Name:
Telefon:
Schule, Telefon:
Bruck/Mur
Deutschlandsberg
Feldbach
Fürstenfeld
Graz
Gröbming
VLn Claudia Schobé
OlnfWE Herwiga Forstner
HL Walter Thier
HOLn Margaretha Pfeiffer
SD Jörg Pickl
HOL Klaus Hollwöger
0676 86660-215
0676 86660-193
0676 86660-228
0676 86660-214
0676 86660-197
0676 86660-219
VS Kapfenberg-Hafendorf: 03862 32153
VS Deutschlandsberg: 03462 7708
PTS Feldbach: 03152 2093
HS Fürstenfeld: 03382 52357
LI f. Hörgeschädigte: 0316 323015-29
PS/HS Irdning: 03682 22768
Graz Umgebung
Hartberg
Judenburg
Knittelfeld
Leibnitz
Leoben
Liezen
Murau
Mürzzuschlag
Radkersburg
Voitsberg
Weiz
BS
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
klaus.hollwoeger@
schule.at
HOL Fritz Hanfstingl
0676 86660-192 HRS Laßnitzhöhe: 03133 2343
[email protected]
HOL SR Josef Lederer
0676 86660-218 HS Bad Waltersdorf: 03333 2343
[email protected]
HD Reinhard Bärnthaler 0676 86660-217 HS Fohnsdorf: 03573 2431-250
[email protected]
HOLn Edith Paier
0650 8092180
HS Rosegger Knittelfeld: 03512 84587 [email protected]
HL Werner Strohmeier
0676 86660-199 HS Lebring-St.Margarethen: 03182 7192 [email protected]
HOL Gerhard Studeregger 0664 5975837
HS II Leoben: 03842 42965
[email protected]
HL Herwig Schüller
0650 4434540
HS Liezen: 03612 22881-155
herwig.schueller@
liezen.at
HD Klaus Trausner
0676 86660-212 RS/NMS Murau: 03532 2061
[email protected]
HOL Johann Niederl
0650 9974722
HS Mitterdorf i.M.: 03858 2580
[email protected]
HOLn Rosmarie Konrad 03472 2202
HS Mureck: 03472 2202
[email protected]
HOL Peter Hörmann
0664 1324963
HS Schulstraße-Köflach: 03144 3305
peter.hoermann@
schule.at
HL Bernhard Braunstein 0676 / 86660-198 ZA für APS: 0316 823264
bernhardbraunstein@
gmx.at
BDS Anton Neuwirth
0676 / 86647272 LBS Voitsberg: 03142 / 22394-0
anton.neuwirth@
stmk.gv.at
FCG-Vorsitzende bzw. Stellvertreter/-innen der steirischen Lehrervertretung LB/FCG:
Bezirk
Name:
Telefon:
Schule, Telefon:
E-Mail:
VLn Birgit
Rappold-Baumgartner
Deutschlandsberg OLnfWE Herwiga Forstner
Feldbach
HOL SR Manfred Festl
Fürstenfeld
VLn Brigitte Friesenbichler
Graz
SLn Sandra Weikhard
Gröbming
HL Bernd Thier
Graz Umgebung
HOL Wilhelm Ternoschek
Hartberg
VD Peter Hochwald
Judenburg
SOLn Ulrike Weineiss
Knittelfeld
HOLn Edith Paier
Leibnitz
HL Werner Strohmeier
Leoben
HOL Gerhard Studeregger
Liezen
HL Herwig Schüller
0664 3768929
0676 86660-193
0664 1236167
0676 7939724
0664 3452435
0664 9605915
0664 1207992
0664 88507441
0676 6883004
0650 8092180
0676 86660-199
0664 5975837
0650 4434540
VS Hafendorf 1: 03862 32153
VS Deutschlandsberg: 03462 7708
HS Fehring: 03155 5131
VS Fürstenfeld: 03382 53111
PTS Graz: 0316 872-6885
EJHS Schladming: 03687 23970
HS Eggersdorf: 03117 2265
VS Neudau: 03383 2354
SPZ Judenburg: 03572 82650
HS Rosegger Knittelfeld: 03512 84587
HS Lebring-St.Margarethen: 03182 7192
BiHS Leoben: 03842 42965-1
HS Liezen: 03612 22881-155
Murau
Mürzzuschlag
Radkersburg
Voitsberg
Weiz
0664 1706020
0650 9974722
03472 2202
0664 1457729
0664 2337392
VS Teufenbach: 03582 2690
HS Mitterdorf i.M.: 03858 2580-1
HS Mureck: 03472 2202
VS 1 Voitsberg: 03142 21182-12
PTS Gleisdorf: 03112 / 3260
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
herwig.schueller@
liezen.at
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Bruck/Mur
VD OSR Max Regger
HOL Johann Niederl
HOLn Rosmarie Konrad
VOLn Annemarie Pail
HL Albert Walter
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 16
Meinungen
Thema
Aktuelles
BerichteGeschichten
ZIMT und Praxis
Es war erst der erste Elternsprechtag in ihrer Karriere als Hauptschullehrerin und
Eva saß ziemlich angespannt im großen
Klassenzimmer der 3b, das ihr zum Empfang der Mütter und Väter zugedacht war.
Mappe okay; Notenhefte: sind da …, passt!
Ah ja, … Wasserkrug und Gläser fehlen
noch! Nervös ordnete sie die Dinge auf ihrem Tisch mit der Akribie eines Adrian
Monk, da sie hoffte, die Ordnung würde ihr
später – im Angesicht des Feindes – eine
gewisse Seriosität verleihen. Seriosität und
Kompetenz, die sie eigentlich gar nicht besaß. „Na gut, so schlimm wird`s schon
nicht werden“, versuchte sie sich zu beruhigen, nachdem es nichts mehr zu tun gab,
was ihre Unruhe hätte lindern können.
Noch ein Blick auf die Uhr: 18.30 Uhr; sie
konnte pünktlich beginnen! Allerdings hatte noch niemand draußen gewartet, als Eva
zehn Minuten zuvor durch den kalten
Gang gekommen war. Vielleicht blieben sie
ja alle weg? Doch gerade als sie zu hoffen
begann, klopfte es ziemlich forsch an die
Tür. „Herein?!“, rief Eva etwas schüchterner als sie beabsichtigt hatte. Eine zweite
Chance bekam sie nicht, denn im nächsten
Moment wurde die Tür aufgerissen und
eine große, burschikos wirkende Frau mit
Kurzhaarschnitt und ärmellosem T-Shirt
trat herein, stürmte auf sie zu und baute
sich vor ihr auf: „Ach Sie san des also!“
Ohne zu grüßen zog sie sich sogleich energisch einen Stuhl heran. „Äh, ja. Grüß
Gott.“ Mit etwas mehr Lebenserfahrung
und Selbstbewusstsein wäre Evas Antwort
natürlich anders ausgefallen, aber überrumpelt vom Auftreten dieser Frau, und
abgelenkt von den Achselhaaren, die in wilden Büscheln aus ihrem Ruderleibchen
wucherten, war für ein „Guten Abend erstmal! Und wer sind Sie, wenn ich bitten
darf?“ keine Zeit. „Ich bin die Mutter von
der Vera. Lang mein Name!“ „Ach so, ja …
Malischnik. Ich habe Englisch und Turnen
in den Siebenten.“ Eva war es nicht leicht
gefallen, den Blick von dem Naturwollphänomen zu wenden, aber nun sah sie der
Frau direkt ins Gesicht und hoffte, sie würde ihrem Blick standhalten können.
„Also i muss schon sogn, des is ein Wahnsinn, wos die Vera am Nochmittag olles
z´tuan hot, seit sie bei euch in der Schul
is!“, wetterte die Furie los, wobei sich der
Abstand zwischen ihren künstlich nachgezogenen Augenbrauen bedrohlich verringerte. „Was meinen Sie denn, Frau Lang?
Geht`s nur um Englisch?“ Die Frau kam
immer mehr in Fahrt und machte nun Anstalten, ihre nicht vorhandenen Ärmel
hochzukrempeln: „Naja, BESONDERS um
Englisch! Sie, i bin net blöd, aber wos des
Kind oft für Aufgobn hat, … do kenn jo net
amal I mi aus!“
Die Salve von Vorwürfen, die nun auf die
arme Eva abgefeuert wurde, bewirkte, dass
diese aus Angst und Panik nur noch die
Hälfte von dem Gesagten mitbekam. Was
hatte ihr Didaktiklehrer auf der Pädagogischen Akademie zum Thema Elterngespräch gesagt? Immer die ZIMT-Regel anwenden, wenn Ihr höflich, diplomatisch, aber
bestimmt bleiben wollt! – Schön und gut,
aber wofür stand ZIMT noch mal? „Und
wie stellen Sie sich des überhaupt vor? Die
Klane kommt um Fünfe ham und hot dann
Karatetraining. Und dann soll sie lernen ah
no?!“
„Karate macht die Vera? Super! Sie ist sowieso eine tolle Sportlerin. Aber sie hat ja
sicher nicht jeden Tag Training …?“
Eva versuchte mit ihrer Gegenfrage Zeit zu
gewinnen, um in Gedanken dem ZIMTGeheimnis auf den Grund zu kommen.
Z stand für Zustimmen – daran konnte sie
sich erinnern; allerdings wäre ihr Zurückziehen weitaus lieber gewesen!
„Na, net jeden Tag, oba drei mol in der Wochen. Bitte, des Kind is dreizehn – der wird
doch wohl a bissl Freizeit zustehn, oder?“
Die Frau hatte sich inzwischen in Rage geredet und wurde immer lauter: „Außerdem
lernt sie do Sochen, von denen sie in ihrer
olten Schul no nie wos g`heat hot!“
Verzweifelt konzentrierte sich die Lehrerin
auf die weiteren Ingredienzien des ZIMTRezepts: Z wie Zustimmen, I wie Innehalten?
In die Offensive gehen? Nein … Interesse zeigen – DAS war`s!
Termine
„Wos glauben`s denn, wie schwer der
Schulwechsel für des Kind woar?!“
„Ja, Frau Lang. Das ist natürlich eine
schwierige Situation und – Gott weiß!, ich
bin ja auch nicht die Lehrerin, die von ihren
Schülern das Äußerste verlangt und ihnen
aufsitzt, wenn sie Probleme haben, ich
meine … “
Das kurze Zögern war ein Fehler gewesen.
„Na und wos is dann mit dem Vierer, den
sie auf`n letzten Test kriegt hat?!“ „Frau
Lang, das ist EINE schlechte Note. Schauen
Sie, es zählt ja auch die Mitarbeit … und soviel ich weiß, ist der Test ja insgesamt
schlecht ausgefallen.“ – Sehr gut! Jetzt Interesse zeigen: „Wie lernt sie denn, die Vera?
Ich meine, was für ein Lerntyp ist sie
denn?“ „Der is also überhaupt schlecht ausgfolln, der Test?“ Zwei zornige Spucketröpfchen landeten auf Evas Hand. „Des
wär aber amol a Grund zum Nochdenken,
manen`s net?!“
Meinung äußern! schoss es durch Evas Kopf
als sie Professor Kölli im Geiste vor sich
sah. Nein, keine gute Idee, dachte sie und
beschloss, dass M – wie Mund halten in ihrer Situation wesentlich klüger war.
„Des is immerhin a Privatschul und i erwart ma, dass Sie auf die Bedürfnisse von
meiner Tochter eingehn; sonst beschwer i
mi nämlich gaunz oben!“
Jetzt geriet die junge Lehrerin in Panik: „T
– wie Tinitus vortäuschen!“, stieß sie hervor. „Wos?“ „Äh, nichts. Entschuldigung,
ich habe nur laut gedacht! ...
Ja, also … ich kann Ihnen versprechen, dass
ich für die Vera bis Ende der Woche ein
paar Aufgaben zusammenstelle. So kann
sie den Stoff nachlernen und … “
„Oba do hot sie jo wieder z`tuan!“ „Nein, ich
wollte Ihnen gerade anbieten …, ich habe
am Mittwoch zu Mittag zwei Freistunden.
In denen könnte ich mit der Vera lernen. So
lange, bis es ihr wieder besser geht. Wenn
Ihnen das hilft?! – Gratis versteht sich!“
“Na dann sama uns jo einig!“ Mit diesen
Worten erhob sich die Frau, nickte kurz,
streckte der jungen Lehrerin, die sich selbst
gerade um zwei Freistunden gebracht hatte,
die Hand entgegen und ging. Die arme Eva
lehnte sich leicht zittrig zurück. „Taktik ändern“, murmelte sie und beschloss, ZIMT
nur noch zum Würzen zu verwenden.
Eva Malischnik
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 17
Termine
Berichte
Lehrer/innen-Tag Aktuelles
Thema
Meinungen
Impressionen vom 10. Steirischen Lehrer/innen Tag
Zum 10-jährigen Jubiläum überreichten Lehrer/innen
der Berufsschulen der Lehrerbundspitze mit
Mag. Bernhard Rinner eine selbstgebackene Torte.
Univ.-Prof. Dr. Manfred Waltzl gilt als Mitbegründer der
Steirischen Lehrer/innen Tage und war auch heuer wieder
als Referent über die Gefahren elektronischer Hektik geladen.
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 18
Meinungen
Thema
Aktuelles
Lehrer/innen-Tag
Berichte
Termine
Die vom Fernsehen bekannte Moderatorin Petra Rudolf
mit der Lehrerbundobfrau Elisabeth Meixner, Gfd. LO Barbara
Kasakoff und ZA Mitglied Edith Neuherz von den
Berufsschulen.
Der Mathematiker und Wissenschaftler des Jahres 2004,
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Taschner, begeisterte die Teilnehmer/
innen mit seinem Beitrag zur Chancengerechtigkeit.
Wie immer war auch die Jubiläumsveranstaltung
sehr zahlreich von Ehrengästen und engagierten
Pädagogen/innen besucht.
Die Protagonisten des 10. Steirischen Lehrer/innen
Tages wurden verdient gewürdigt.
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 19
Termine
AVISO
Berichte
AktuellesTerminaviso
Thema
Meinungen
AVISO
ÖLBIhnen
- wir bieten Ihnen
ÖLB - wir bieten
Information Information
Training
Training
Präsentation Präsentation
Graz, 1. Juni 2011
Graz, 1. Juni 2011
HDir. Ursula Eitljörg eh.
Landesobfrau-Stellvertreterin
Tel: 0676 86660191
DES ÖLB „MANAGER/-IN
MANAGER/-IN
IN DER SCHULE“
SEMINAR DESSEMINAR
ÖLB „MANAGER/-IN
IN DER SCHULE“
Sehr
geehrte
Frau
Kollegin!
Sehr
geehrter Herr Kollege!
Sehr geehrte Frau
Kollegin!
Sehr
geehrter
Herr
Kollege!
können
Ihnen„Manager/-in
unser Seminar
„Manager/-in
in der Schule“
wiederum
anbieten und
Wir können IhnenWir
unser
Seminar
in der
Schule“ wiederum
anbieten
und
würden
uns
freuen,
Sie
begrüßen
zu
dürfen.
würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen.
Laut
Beschluss der
istausschließlich
dieses Seminar
Laut Beschluss der
Landesleitung
istLandesleitung
dieses Seminar
fürausschließlich
Mitglieder desfür Mitglieder des
Lehrerbundes!!!
Lehrerbundes!!!
PROGRAMM: PROGRAMM:
mit AC
TeilTheoretische
1:
Theoretische
praktische Auseinandersetzung
Teil 1:
und
praktischeund
Auseinandersetzung
mit AC
Montag, 19.
September
2011, 16.00
Montag, 19. September
2011,
16.00
Teil 2:
mit AC
TeilTheoretische
2:
Theoretische
praktische Auseinandersetzung
und
praktischeund
Auseinandersetzung
mit AC
Montag, 26.
September
2011,Uhr
Beginn 16.00 Uhr
Montag, 26. September
2011,
Beginn 16.00
Teil 3:
TeilGesetzliche
3:
Gesetzliche Grundlagen
Grundlagen
Montag,
3. Oktober
2011,Uhr
Beginn 16.00 Uhr
Montag, 3. Oktober
2011,
Beginn 16.00
Referenten:
Referenten:
VDir.Bittmann
i.R. OSR Doris Bittmann
VDir. i.R. OSR Doris
HDir.
OSR Ursula Eitljörg
HDir. OSR Ursula Eitljörg
ZA-Vors.
SR Dipl.-Päd.
Gerhard Hansmann
ZA-Vors. SR Dipl.-Päd. Gerhard
Hansmann
OrtGraz
:
Graz
Seminarbeitrag:
90,-Seminarbeitrag:
90,--
Ort :
Anmeldungen
werden
ab sofort
entgegen genommen:
Anmeldungen werden
ab sofort
entgegen
genommen:
Tel.:
0316/714427,
Fax: 0316/714427-4,
Tel.: 0316/714427,
Fax:
0316/714427-4,
E-Mail:
[email protected]
E-Mail: [email protected]
orderlich!
Anmeldung im Lehrerbund-Büro
ist unbedingt erforderlich!
Ihre AnmeldungIhre
im Lehrerbund-Büro
ist unbedingt erforderlich!
Anmeldeschluss:
Mittwoch,
14.
September
2011
Anmeldeschluss: Mittwoch, 14. September 2011
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
zeichnen
für die Landesleitung:
zeichnen für die Landesleitung:
Dipl.-Päd.
Kasakoff eh.
Dipl.-Päd. Barbara
KasakoffBarbara
eh.
Gfd. Landesobfrau
Gfd. Landesobfrau
Dipl.-Päd.
Bernhard
Dipl.-Päd. Bernhard
Braunstein
eh. Braunstein eh.
Landesobmann
HDir.
HDir. Ursula Eitljörg
eh.Ursula Eitljörg eh.
Landesobfrau-Stellvertreterin
Landesobfrau-Stellvertreterin
Lehrerbund der Steirischen Volkspartei
Lehrerbund der Steirischen
Volkspartei
Keplerstraße
92, A-8020 Graz, Telefon: +43 316 714427
Keplerstraße 92, A-8020 Graz, Telefon: +43E-Mail:
316 714427
[email protected]
E-Mail: [email protected] WEB: www.lehrerbund.at
WEB: www.lehrerbund.at
Landesobmann
Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 20
Meinungen
Thema
Aktuelles
Aktuelles
Berichte
Termine
Bestellung von
Vertragslehrern/Innen
zu Schulleitern/Innen
• Voraussetzung für die Ernennung zum/zur Schulleiter/in für Vertragslehrer/innen war bisher die Überstellung in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis.
In Zukunft ist es auch für Vertragslehrer/innen möglich, ohne Überstellung in das öffentlich-rechtliche
Dienstverhältnis Schuleiter/in zu werden.
Regierungsbeschluss der Steiermärkischen Landesregierung
vom 30. Juni 2011
• Eine analoge Vorgangsweise nach dem Landesvertragslehrpersonengesetz wurde konstruiert:
Vor der Bestellung soll der/die Vertragslehrer/in künftig befragt werden, ob er/sie – wie bisher – in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wechseln oder im
Vertragsverhältnis bleiben möchte.
1. Eine Beauftragung mit der Leitung einer allgemeinen Pflichtschule wird analog zu Lehrpersonen im
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auf vier Jahre befristet.
Es erfolgt ein Zusatz zum bestehenden Vertrag.
2. Bei Bewährung als Schulleiter/in erfolgt dann die
unbefristete Beauftragung und Vertragsverlängerung als Schulleiter/in.
3. Die Verwendungsbezeichnung als Direktor/in der
jeweiligen Schulart ist gemäß § 2 Abs. 7 des Landesvertragslehrpersonengesetzes gegeben.
Redaktionsschluss für die nächste Nummer: 18. November 2011
Beiträge erbeten an: [email protected]
IMPRESSUM: Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Lehrerbund der
ÖVP-Landesleitung Steiermark, 8020 Graz – Keplerstraße 92
Redaktionsleitung: Bernhard Braunstein, Klaus Hollwöger; Die in den
Beiträgen vertretene Meinung der Autoren muss nicht mit der Meinung der
Redaktionsleitung übereinstimmen!
Layout: www.edsign.at – Druck: Medienfabrik Graz
Für den Inhalt verantwortlich: Gerhard HANSMANN
Vorsitzender des Zentralausschusses Steiermark
Personalvertretung der Landeslehrer für APS
Tel. 0676 86660189
Spruch des Tages
Ich stimme mit der
Mathematik nicht
überein.
Ich meine, dass
die Summe von
Nullen eine
gefährliche Zahl ist.
(Stanislaw Jerzy Lec,
poln. Satiriker 1909-1966)

Documents pareils