Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Wegbeschreibung

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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Wegbeschreibung
Wegbeschreibung
Anschrift
Arbeitsgelegenheit nach SGB II
Caritasverband Dortmund e.V.
Bernhard März Haus
AGH SGBII
Osterlandwehr 12 - 14
44145 Dortmund
Der Grund für Ihre Einladung ist die Zuweisung durch das Jobcenter
Dortmund.
Das Ziel der Arbeitsgelegenheit ist die Heranführung an den ersten
Arbeits- oder Ausbildungsmarkt.
Tel.: 0231-861080 - 25
Fax : 0231-861080 - 10
Die Maßnahmedauer beträgt 6 - 9 Monate.
Nach Absprache mit der Einrichtung und dem Jobcenter ist eine
Verlängerung der Maßnahme für weitere 3 Monate im Einzelfall
möglich.
Wenn Sie eine Verlängerung wünschen, nehmen Sie bitte
ca. 4 Wochen vor Ende Ihrer Maßnahme Kontakt zu Ihrem/r
AnsprechpartnerIn bei der Caritas auf.
Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001 und AZAV
Unsere Öffnungszeiten
Mo - Do
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr – 15:00 Uhr
Anfahrt
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Stadtbahn Linie U 44 ab Kampstraße oder
Reinoldikirche,

Haltestelle Enscheder Str. oder Borsigplatz.
Ihre Mehraufwandsentschädigung beträgt 1,50 € die Stunde.
An Feiertagen, am Wochenende und nach 21 Uhr erhalten Sie
zusätzlich 1 € je Stunde, wenn Sie tätig gewesen sind.
Die Arbeitsgelegenheit umfasst zum einen den Einsatz in den
Caritas Einrichtungen in den Arbeitsfeldern Pflege/Betreuung,
Hauswirtschaft, Verwaltung/Büro, Lager/Handel.
Zum anderen erhalten Sie in der jeweiligen Einrichtung die
fachtheoretische und fachpraktische Anleitung.
Alle
weiteren
Informationen
erhalten
Sie
im
Informationsgespräch.
Für die Begleitung und Beratung durch den Caritasverband stehen
Ihnen folgende AnsprechpartnerInnen zur Verfügung:
Frau Abdinghoff
Frau Kühne
0231 - 861080 – 25
0231 - 861080 – 35
Fax
0231 - 861080 – 10
Beantragung eines Polizeilichen Führungszeugnisses
Krankheit
Beim Einwohnermeldeamt erhalten Sie nach Vorlage Ihres ALG-IIBescheides und Personalausweises kostenlos (!) Ihr Polizeiliches
Führungszeugnis.
Das
umgehende
Einreichen
des
Führungszeugnisses
ist
Vorraussetzung für die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit im
Caritasverband Dortmund.
Im Krankheitsfall nehmen Sie bitte vor Arbeitsbeginn Kontakt mit Ihrer
Einrichtung auf und melden sich anschließend bei der für Sie
zuständigen sozialpädagogischen Begleitung.
Sie benötigen ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt. Diese schicken Sie bitte
umgehend zu uns (Adresse siehe Rückseite).
Wir müssen diese zur Prüfung an das Jobcenter weiterleiten.
Bitte informieren Sie immer sowohl die Einrichtung als auch uns, wie
lange Sie krankgeschrieben sind.
Krankentage werden nicht vergütet!
Gesundheitsbelehrung im hauswirtschaftlichen Bereich
Beim Umgang mit Lebensmitteln ist eine Gesundheitsbelehrung
erforderlich.
Um die Gesundheitsbelehrung zur erhalten, müssen Sie im
Gesundheitsamt Ihren Personalausweis vorlegen.
Adresse: Hövelstraße 8, 44137 Dortmund.
Telefon: 0231-5023603
Mo-Mi 8-11 Uhr und Do 13:30-16:30
Die Gesundheitsbelehrung kostet z.Zt. 25 €. Gegen Vorlage der
Belehrung und nach Aushändigung der Quittung erstatten wir Ihnen
nach 14 Tagen erfolgreicher Arbeit die Kosten.
Vorstellungsgespräch
Die Kündigung kann sowohl von Ihnen als auch durch die Caritas
ausgesprochen werden. Gründe für eine Kündigung könnten u.a. sein:
 Die Aufnahme einer regulären Beschäftigung
 lange krankheitsbedingte Ausfallzeiten
 häufige unentschuldigte Fehlzeiten
 verhaltensbedingte Gründe
Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung
Im Anschluss an das Informationsgespräch vereinbaren wir
für Sie ein Vorstellungsgespräch mit der Einrichtung.
Nach dem Vorstellungsgespräch informieren Sie uns bitte über den
Verlauf des Gespräches und darüber ob und zu welchem Termin Sie
beginnen können.
Wir informieren dann das Jobcenter, in welchem Zeitraum Sie bei uns
in einer Arbeitsgelegenheit beschäftigt werden.
Vereinbarung
über
die
Wahrnehmung
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
Kündigung
einer
Beginnen Sie die Arbeitsgelegenheit, schließen wir mit Ihnen eine
Vereinbarung. Diese beinhaltet u.a. Rechte und Pflichten des
Teilnehmers und der Caritas, gesetzliche Bestimmungen,
Versicherungsschutz und weitere Regeln. Mit Ihrer Unterschrift
bestätigen Sie zu Beginn der Arbeitsgelegenheit, die darin
enthaltenden Bestimmungen einzuhalten!
Ihr Stundenzettel wird von Ihrer AnleiterIn und Ihnen in der Einrichtung
geführt. Zum 01. des Folgemonats muss der Stundenzettel komplett
ausgefüllt und von der Einrichtung und von Ihnen unterschrieben
bei uns eingehen. Fax 0231- 86 10 80 - 10
Bitte sorgen Sie für den pünktlichen Eingang Ihres Stundenzettels.
ES GEHT UM IHR GELD!!!
Zeugnis
Nach regulärer Beendigung der Arbeitsgelegenheit erhalten Sie ein
Zeugnis.
Urlaub
Sie haben während der Maßnahmezeit einen Urlaubsanspruch von 2
Tagen im Monat. Es besteht kein Urlaubsanspruch im Voraus, sondern
die Höhe des Anspruches richtet sich nach den abgeleisteten
Beschäftigungsmonaten.
Jeder Urlaubstag muss vor Antritt mit Ihrer Einsatzstelle
abgesprochen und schriftlich beantragt werden.
Urlaubstage werden nicht vergütet!
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