Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Wegbeschreibung
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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Wegbeschreibung
Wegbeschreibung Anschrift Arbeitsgelegenheit nach SGB II Caritasverband Dortmund e.V. Bernhard März Haus AGH SGBII Osterlandwehr 12 - 14 44145 Dortmund Der Grund für Ihre Einladung ist die Zuweisung durch das Jobcenter Dortmund. Das Ziel der Arbeitsgelegenheit ist die Heranführung an den ersten Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. Tel.: 0231-861080 - 25 Fax : 0231-861080 - 10 Die Maßnahmedauer beträgt 6 - 9 Monate. Nach Absprache mit der Einrichtung und dem Jobcenter ist eine Verlängerung der Maßnahme für weitere 3 Monate im Einzelfall möglich. Wenn Sie eine Verlängerung wünschen, nehmen Sie bitte ca. 4 Wochen vor Ende Ihrer Maßnahme Kontakt zu Ihrem/r AnsprechpartnerIn bei der Caritas auf. Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und AZAV Unsere Öffnungszeiten Mo - Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr – 15:00 Uhr Anfahrt Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Stadtbahn Linie U 44 ab Kampstraße oder Reinoldikirche, Haltestelle Enscheder Str. oder Borsigplatz. Ihre Mehraufwandsentschädigung beträgt 1,50 € die Stunde. An Feiertagen, am Wochenende und nach 21 Uhr erhalten Sie zusätzlich 1 € je Stunde, wenn Sie tätig gewesen sind. Die Arbeitsgelegenheit umfasst zum einen den Einsatz in den Caritas Einrichtungen in den Arbeitsfeldern Pflege/Betreuung, Hauswirtschaft, Verwaltung/Büro, Lager/Handel. Zum anderen erhalten Sie in der jeweiligen Einrichtung die fachtheoretische und fachpraktische Anleitung. Alle weiteren Informationen erhalten Sie im Informationsgespräch. Für die Begleitung und Beratung durch den Caritasverband stehen Ihnen folgende AnsprechpartnerInnen zur Verfügung: Frau Abdinghoff Frau Kühne 0231 - 861080 – 25 0231 - 861080 – 35 Fax 0231 - 861080 – 10 Beantragung eines Polizeilichen Führungszeugnisses Krankheit Beim Einwohnermeldeamt erhalten Sie nach Vorlage Ihres ALG-IIBescheides und Personalausweises kostenlos (!) Ihr Polizeiliches Führungszeugnis. Das umgehende Einreichen des Führungszeugnisses ist Vorraussetzung für die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit im Caritasverband Dortmund. Im Krankheitsfall nehmen Sie bitte vor Arbeitsbeginn Kontakt mit Ihrer Einrichtung auf und melden sich anschließend bei der für Sie zuständigen sozialpädagogischen Begleitung. Sie benötigen ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt. Diese schicken Sie bitte umgehend zu uns (Adresse siehe Rückseite). Wir müssen diese zur Prüfung an das Jobcenter weiterleiten. Bitte informieren Sie immer sowohl die Einrichtung als auch uns, wie lange Sie krankgeschrieben sind. Krankentage werden nicht vergütet! Gesundheitsbelehrung im hauswirtschaftlichen Bereich Beim Umgang mit Lebensmitteln ist eine Gesundheitsbelehrung erforderlich. Um die Gesundheitsbelehrung zur erhalten, müssen Sie im Gesundheitsamt Ihren Personalausweis vorlegen. Adresse: Hövelstraße 8, 44137 Dortmund. Telefon: 0231-5023603 Mo-Mi 8-11 Uhr und Do 13:30-16:30 Die Gesundheitsbelehrung kostet z.Zt. 25 €. Gegen Vorlage der Belehrung und nach Aushändigung der Quittung erstatten wir Ihnen nach 14 Tagen erfolgreicher Arbeit die Kosten. Vorstellungsgespräch Die Kündigung kann sowohl von Ihnen als auch durch die Caritas ausgesprochen werden. Gründe für eine Kündigung könnten u.a. sein: Die Aufnahme einer regulären Beschäftigung lange krankheitsbedingte Ausfallzeiten häufige unentschuldigte Fehlzeiten verhaltensbedingte Gründe Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung Im Anschluss an das Informationsgespräch vereinbaren wir für Sie ein Vorstellungsgespräch mit der Einrichtung. Nach dem Vorstellungsgespräch informieren Sie uns bitte über den Verlauf des Gespräches und darüber ob und zu welchem Termin Sie beginnen können. Wir informieren dann das Jobcenter, in welchem Zeitraum Sie bei uns in einer Arbeitsgelegenheit beschäftigt werden. Vereinbarung über die Wahrnehmung Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung Kündigung einer Beginnen Sie die Arbeitsgelegenheit, schließen wir mit Ihnen eine Vereinbarung. Diese beinhaltet u.a. Rechte und Pflichten des Teilnehmers und der Caritas, gesetzliche Bestimmungen, Versicherungsschutz und weitere Regeln. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie zu Beginn der Arbeitsgelegenheit, die darin enthaltenden Bestimmungen einzuhalten! Ihr Stundenzettel wird von Ihrer AnleiterIn und Ihnen in der Einrichtung geführt. Zum 01. des Folgemonats muss der Stundenzettel komplett ausgefüllt und von der Einrichtung und von Ihnen unterschrieben bei uns eingehen. Fax 0231- 86 10 80 - 10 Bitte sorgen Sie für den pünktlichen Eingang Ihres Stundenzettels. ES GEHT UM IHR GELD!!! Zeugnis Nach regulärer Beendigung der Arbeitsgelegenheit erhalten Sie ein Zeugnis. Urlaub Sie haben während der Maßnahmezeit einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen im Monat. Es besteht kein Urlaubsanspruch im Voraus, sondern die Höhe des Anspruches richtet sich nach den abgeleisteten Beschäftigungsmonaten. Jeder Urlaubstag muss vor Antritt mit Ihrer Einsatzstelle abgesprochen und schriftlich beantragt werden. Urlaubstage werden nicht vergütet! !