TRBA 250 - Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen
Transcription
TRBA 250 - Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen
F A C H T A G U N G K R A N K E N H A U S H Y G I E N E 2014 TRBA 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtpflege Änderungen, Anpassungen, Verbesserungen Vortragsinhalt Grundsätzliches, Hintergründe Struktur der TRBA Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung Schutzmaßnahmen spezielle Tätigkeitsbereiche Dr. Bernhard Schicht Dr. Bernhard Schicht Landesamt für Verbraucherschutz FB Arbeitsschutz Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 1 Landesamt für Verbraucherschutz Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Begriff grundsätzlich Geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung, wieder. Haben Vermutungswirkung; andere Lösungen sind möglich, wenn mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht wird. Konkretisieren die Anforderungen der Biostoffverordnung. Vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. www.gmbl-online.de www.baua.de >> Themen von A bis Z>>Biologische Arbeitsstoffe>>Technische Regeln Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 2 Landesamt für Verbraucherschutz Hintergrund der Überarbeitung Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Anlässe und Ziele Qualitätssicherung Technischer Regeln • Anpassung an die wissenschaftliche und technische Entwicklung - unter Beachtung der Praktikabilität - Beurteilung der Arbeitsbedingungen - Überprüfung der technischen, baulichen, organisatorischen Anforderungen - Berücksichtigung spezifischer Arbeitsbereiche - Verhalten bei Unfällen - arbeitsmedizinische Prävention • Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit - Lesbarkeit, Gliederungsstruktur Anpassung an die Neufassung der Biostoffverordnung Neufassung der TRBA 250 veröffentlicht im GMBl. 10/11 vom 27.März 2014 Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 3 Landesamt für Verbraucherschutz Novelle der Biostoffverordnung Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Kurzgefasst Umsetzung der RL 2010/32/EU [Nadelstich-RL] Schutzstufenzuordnung nur bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten in Laboratorien, Versuchstierhaltung, Biotechnologie und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes • Arbeitsstätten in denen Menschen stationär medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt oder ambulant medizinisch untersucht oder behandelt werden Abgrenzung zur häuslichen Pflege, da der AG keinen Einfluss auf die Gegebenheiten vor Ort hat und schutzstufenspezifische bauliche, technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können Schutzmaßnahmen – Hygienemaßnahmen, weitergehende Schutzmaßnahmen und zusätzliche Schutzmaßnahmen in bestimmten Tätigkeitsbereichen Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 4 Landesamt für Verbraucherschutz Novelle der Biostoffverordnung Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Kurzgefasst Zusätzliche Schutzmaßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes • Wirksame Desinfektions- und inaktivierungsmaßnahmen festlegen • Oberflächen leicht zu reinigen, beständig gegen Desinfektionsmittel • spitze, scharfe Instrumente durch Instrumente mit Schutzeinrichtung ersetzen • Recappingverbot mit Ausnahme bestimmter Mehrfachverwendungen • sichere Entsorgung spitzer, scharfer medizinischer Instrumente (auch Instrumente mit Schutzeinrichtung) • Unterrichtung bei techn./org. verursachter NSV • Schutzstufe 3 fachkundige, eingewiesene, geschulte Beschäftigte • Schutzstufe 4 (Sonderisolierstationen) Schutzstufenbereich festlegen und kennzeichnen Schutzmaßnahmen entsprechend Anhang II auswählen Zuverlässige, fachkundige Person zu benennen (vor Inkrafttreten der VO bis 30.07.2014) Fachkundige, eingewiesene, geschulte Beschäftigte Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 5 Landesamt für Verbraucherschutz Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmung Beurteilung der Arbeitsbedingungen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Schutzmaßnahmen 5 Unterrichtung Spezifische Arbeitsbereiche der Beschäftigten und Tätigkeiten – besondere und zusätzliche Schutzmaßnahmen 6 Anzeige- und Aufzeichnungspflichten 6 Verhalten bei Unfällen 7 Zusätzliche Schutzmaßnahmen für besondere Arbeitsbereiche 7 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten 8 Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Beauftragung von Fremdfirmen 8 Erlaubnis-, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Unterrichtungspflichten 9 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 9 Zusammenarbeit Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber – Beauftragung von Fremdfirmen 10 Arbeitsmedizinische Vorsorge Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 6 Landesamt für Verbraucherschutz Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Inhalt – Anhänge Anhang 1: Teil Sonderisolierstationen 1 - Patientenversorgung (Schutzstufe Schutzstufe 4) 4 Teil 1: - Schutzmaßnahmen Teil 2 Sonderisolierstation - Umgang mit hochinfektiösen lebensbedrohenden Krankheiten Teil 2: Wichtige Adressen Schutzstufe 4 Anhang 2: 2: Abfallschlüssel Vorschlag zur Gestaltung eines Hygieneplanes Anhang für Einrichtungen zur Pflege und Behandlung von und Tierenzum entsprechend LAGA-Richtlinie Anhang 3: Menschen Handlungsanleitung Einsatz vonder Praktikanten …. 4: Beispiele Erfahrungen beim Einsatz von Sicherheitsgeräten Anhang 3: einer Betriebsanweisung nach 12 Biostoffverordnung Anhang Anhang Anhang Anhang 5: 4: 6: 5: Muster Rücklaufbogen – Evaluierung Gliederung eines Hygieneplanes (ausSicherheitsgeräte BGR 206) Erfassungs- und und Regeln Analysebogen Nadelstichverletzung Vorschriften Anhang 7: Informationen zum korrekten Sitz, zur Tragedauer von FFP-Masken … Anhang 8: Abfallschlüssel für Einrichtungen zur Pflege und … LAGA-Richtlinie Anhang 9: Beispiel einer Betriebsanweisung nach 14 Biostoffverordnung Anhang 10: Vorschriften und Regeln, Literatur Glossar Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 7 Landesamt für Verbraucherschutz Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Gliederungsstruktur Kapitel Abschnitt Nummer • Absätze Ziffer • Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 8 Landesamt für Verbraucherschutz Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Anwendungsbereich Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, in denen • Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt • Tiere medizinisch untersucht, behandelt oder stationär versorgt werden deutlichere Abgrenzung zu Tätigkeiten • bei der Versorgung von Nutz-, Zootieren • bei der Haltung von Versuchstieren • in Einrichtungen/Praxen der med. Labordiagnostik • Labortätigkeiten geringen Umfangs in Arztpraxen Berücksichtigung von vergleichbaren Tätigkeiten außerhalb des Gesundheitswesens • Detektion von Körperschmuggelware (Zollverwaltung) • polizeiliche Blutproben • Krankenfahrten/Patientenfahrdienste • u.a. Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 9 Landesamt für Verbraucherschutz Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Begriffsbestimmung Aktualisierung bisheriger Begriffsbestimmungen Neue Begriffsbestimmungen • kontaminierte Arbeitskleidung Arbeitskleidung, die mit Körperflüssigkeiten … in Kontakt gekommen ist. … nicht immer mit bloßem Auge erkennbar • Nadelstichverletzung (NSV) Jede Stich-, Schnitt- und Kratzverletzung der Haut durch stechende oder schneidende Instrumente • fachlich geeignet sind Personen, die auf Grund ihrer abgeschlossenen Ausbildung und Erfahrungen Infektionsgefahren erkennen und Maßnahmen zu ihrer Abwehr treffen können Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 10 Landesamt für Verbraucherschutz Beurteilung der Arbeitsbedingungen Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Ermittlung - Bewertung - Dokumentation Durchführung der Gefährdungsbeurteilung • Basis zur Vermeidung/Minimierung einer Exposition, Anwendung sicherer Arbeitsverfahren, Maßnahmen gegen nicht vermeidbare Exposition • Beachtung psychosozialer Aspekte der Arbeit Informationsbeschaffung • Tätigkeiten mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen, -geweben s. potentiell infektiös • Angabe spezifischer Informationsmöglichkeiten zu Infektionserregern • epidemiologische Relevanz der Erreger im Einzugsgebiet • Weitergabe von Informationen zu Schutzmaßnahmen bei Verlegung, Überweisung, Entlassung etc. Übertragungswege, tätigkeitsbezogene Gefährdung • Unterscheidung von Infektionen nach dem Übertragungsweg • Liste einiger relevanter Infektionserreger mit Angabe des Materials, Übertragungsweges, Tätigkeit (s. a. RKI) Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 11 Landesamt für Verbraucherschutz Beurteilung der Arbeitsbedingungen Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Schutzstufen - Zuordnung Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes • Arbeitsstätten, in denen Menschen stationär untersucht, behandelt, gepflegt oder ambulant untersucht und behandelt werden • keine Zuordnung im Veterinärwesen und in der ambulanten Pflege Nicht gezielte Tätigkeiten - Schutzstufe 1 bis 4 Infektionsstatus unbekannt – Zuordnung abhängig von der Möglichkeit des Kontaktes zu potenziell infektiösem Material Infektionsstatus bekannt – Zuordnung abhängig von der RG, dem möglichen Übertragungsweg und Tätigkeit Zuordnung von Arbeitsbereichen zu einer Schutzstufe möglich • JA, wenn weitgehend Tätigkeiten einer Schutzstufe durchgeführt werden • Nein (nicht sinnvoll), wenn zeitlich beschränkt Tätigkeiten unterschiedlicher Schutzstufe durchgeführt werden Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 12 Landesamt für Verbraucherschutz Schutzstufenzuordnung Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Schutzstufe 1 kein Umgang oder sehr selten ein geringfügiger Kontakt mit potenziell infektiösen Material und keine sonstige Ansteckungsgefahr Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 13 Landesamt für Verbraucherschutz Schutzstufenzuordnung Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Schutzstufe 2 Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und nicht in geringem Umfang zum Kontakt mit potenziell infektiösen Material kommen kann oder sonstige Ansteckungsgefahr, z. B. durch eine luftübertragbare Infektion oder durch Stichund Schnittverletzungen Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 14 Landesamt für Verbraucherschutz Schutzstufenzuordnung Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Schutzstufe 3 Auftreten eines biologischen Arbeitsstoffes der RG 3 mit niedriger Infektionsrate oder in hohen Konzentrationen und Tätigkeiten mit Übertragungsmöglichkeit Schutzstufe 4 Behandlung/Pflege eines Patienten, der mit einem biologischen Arbeitsstoff der RG 4 (hochkontagiöser, lebensbedrohlicher Krankheitserreger) infiziert ist, oder bei einem entsprechenden Verdacht Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 15 Landesamt für Verbraucherschutz Schutzmaßnahmen Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Allgemeines Mindestschutzmaßnahmen = allgemein einzuhaltende Anforderungen im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege = Schutzstufe 1 Schutzstufe 4 Schutzstufen aufbauend bis Schutzstufe 3 Schutzstufe 3 Schutzstufe 2 Schutzstufe Dr. Bernhard Schicht 1 Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 16 Landesamt für Verbraucherschutz Mindestschutzmaßnahmen – Schutzstufe 1 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Allgemeines Anforderungen zur persönlichen Schutzausrüstung und Prävention von Nadelstichverletzungen herausgelöst und der Schutzstufe 2 zugeordnet neu strukturiert, Anforderungen thematisch zusammengeführt: Handwaschplatz Armaturen ohne Handberührung bedienbar gilt nicht für Rettungs-, Krankentransportfahrzeuge Hygienische Händedesinfektion wo erforderlich, Ausstattung mit Desinfektionsmittelspender Anlässe aus Gründen des Beschäftigtenschutzes Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 17 Landesamt für Verbraucherschutz Mindestschutzmaßnahmen – Schutzstufe 1 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Hautschutz, -pflege Vorrang der Händedesinfektion vor Händereinigung/-waschen Minimierung belastender Tätigkeiten (feuchtes Milieu) Bereitstellung entsprechender Mittel, Hautschutzplan und Unterweisung Hygieneplan zweckmäßig Bündelung der Anforderungen des Arbeits- und des Patientenschutzes Beispielhafte Vorgehensweise bei der Erstellung eines Hygieneplanes Schmuck und Fingernägel beispielhafte Erweiterung des Trageverbotes Fingernägel, Freundschaftsbänder auf Piercing, künstliche Anforderungen an Fingernägel und Hinweis zum Einsatz von Nagellack Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 18 Landesamt für Verbraucherschutz Mindestschutzmaßnahmen – Schutzstufe 1 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Umkleidemöglichkeit und Arbeitskleidung vom Arbeitsplatz getrennt Umkleidemöglichkeit, wenn Arbeitskleidung getragen werden muss Arbeitskleidung regelmäßig und bei Bedarf wechseln und reinigen Ausbildung und fachliche Eignung „Fachliche Eignung“ abgeschlossene Ausbildung o. unterwiesen, beaufsichtigt Anforderung an Aufsicht – Überwachung bis Tätigkeit beherrscht wird, anschließend stichprobenweise Überprüfung der Tätigkeit Beschäftigung von Praktikanten • Praktika zur Berufsausbildung von Gesundheitsberufen (Berufspraktika) arbeitsmedizinische Pflicht-/angebotsvorsorge, Impfangebot auf Kosten der org. verantwortlichen Einrichtung, AG der Praktikanten beschäftigt • Praktika während der Vollschulzeitpflicht, Ferien (Schupperpraktika) Tätigkeiten ohne Gefährdung, empfohlener Impfschutz nach STIKO wird erwartet Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 19 Landesamt für Verbraucherschutz Schutzstufe 2 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Toiletten gesonderte Toiletten für Beschäftigte in Einrichtungen mit regelmäßiger Tätigkeit der Schutzstufe 2 regelmäßige Reinigung und ggf. Desinfektion Aerosolminimierung Übernahme aus den Mindestanforderungen der alten TRBA 250 • z. B. durch Absaugtechnik, Erfassung von gesundheitsschädlichem Rauch bei Lasern, Hochfrequenz Kautern; Abdeckung bzw. Absaugung von Ultraschallbädern Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 20 Landesamt für Verbraucherschutz Schutzstufe 2 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Prävention Nadelstichverletzungen Regelungenan zum Schutz vor Verletzungen durch spitze oder Instrumente Anpassung Nadelstichrichtlinie und Zusammenfassung in scharfe der Nummer 4.2.5 nach bestehender TRBA • Minimierung durch NSV-Management unter Berücksichtigung • Arbeitsorganisation, geeignetes Personal in ausreichender Anzahl 4.1.1.4 Bereitstellungfachlich und Verwendung geeigneter Abfallbehältnisse • Schaffung eines Sicherheitsbewußtseins 4.1.2.8 Maßnahmen zur Minimierung von Verletzungs-, Infektionsgefahren Erfassung NSV mit Ableitung von Maßnahmen durchvon gebrauchte Arbeitsgeräte •• Einsatz sicheren Verfahren diezerbrechlicher spitze/scharfeArbeitsgeräte Instrumente und überflüssig machenan 4.2.4 von Ersatz spitzer, scharfer, Anfordrungen sichere Instrumente Einsatz von Arbeitsgeräten mit Sicherheitsmechanismus („Sicherheitsgeräte“) soweit • • • erforderlich und technisch möglich 4.5 Verhalten bei Stich-, Schnittverletzungen, Dokumentation in bestimmten Arbeitsbereichen und Tätigkeiten mit bestehender/angenommener 7.1 Infektionsgefahr Aufbereitung von Medizinprodukten durch Stichverletzungen ansonsten risikobasierte Vorgehensweise und Bewertung Eigenschaften der Sicherheitsgeräte Auswahlverfahren sichere Handhabung gewährleisten durch Information, Unterweisung der Beschäftigten Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen unter lückenloser Erfassung und Analyse von NSV Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 21 Landesamt für Verbraucherschutz Schutzstufe 2 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Prävention Nadelstichverletzungen Anpassung an Nadelstichrichtlinie und Zusammenfassung in der Nummer 4.2.5 • Verbot des Recappings sowie des Verbiegens und Abknickens von Kanülen mit zulässiger Abweichung • Anforderungen zur Entsorgung von Sicherheitsgeräten, spitzen und scharfen Instrumenten, Beschaffenheit von Abfallbehältnissen Festlegen von Maßnahmen nach Nadelstichverletzungen (Kap. 6) o o o o o Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 22 Landesamt für Verbraucherschutz Schutzstufe 2 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Persönliche Schutzausrüstung grundlegende Anforderungen • Auswahl, Beteiligung der Beschäftigten, Reinigung, Ablage und Aufbewahrung, Verpflichtung zum Tragen solange eine Gefährdung besteht Anforderungen an einzelne Arten der PSA mit Nennung von Einsatzvoraussetzungen/ entsprechenden Tätigkeiten unter eigener Nummer: Schutzkleidung kontaminationsrelevante Tätigkeit Anforderungen zum Einsatz • bedecken von Körperstellen die tätigkeitsbedingt verunreinigt werden können, • Flüssigkeitsdicht bei möglicher Durchnässung Umgang mit kontaminierter Schutz- und Arbeitskleidung • Getrennte Aufbewahrung, nicht mit … Pausen-/Bereitschaftsräume betreten, keine Reinigung zu Hause Landesamt Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 23 für Verbraucherschutz Schutzstufe 2 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Schutzhandschuhe bei Kontakt zu potenziell infektiösem Material Angaben zu geeigneten Schutzhandschuhen Hinweis auf Feuchtarbeit Augen- und Gesichtsschutz bei Verspritzen oder Versprühen von potenziell Infektiösem Material und technische Maßnahmen bieten keinen ausreichender Schutz • Bügelbrille mit Seitenschutz, Über-, Korbbrille, Gesichtsschutzschild je nach Expositionsbedingungen zusätzlich Atemschutz erforderlich Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 24 Landesamt für Verbraucherschutz Schutzstufe 2 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Atemschutz Neuformulierung des Abschnittes Voraussetzung zum Tragen von Atemschutz • Gefährdung durch luftübertragbare Krankheitserreger • alle technischen, organisatorischen (insbesondere Impfschutz und Hygienemaßnahmen) Maßnahmen ausgeschöpft betriebsbezogenes Konzept zum Schutz der Beschäftigten vor luftübertragbaren Infektionen vereinfachte Auswahl • zum Schutz vor infektiösen Aerosolen mindestens FFP2 An und ablegen des Atemschutzes überprüfbar üben • Informationen zum sicheren Tragen des Atemschutzes und zum Unterschied von Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 25 Landesamt für Verbraucherschutz Schutzstufe 3 und 4 Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Schutzstufe 3 Straffung der Ausführungen zur PSA Übertragung entsprechender Tätigkeiten an fachkundige und unterwiesene Beschäftigte Beschränkung der Mitarbeiterzahl Abtrennung von Bereichen mit Tätigkeiten der Schutzstufe 3 • Vorraum, Schleuse, ähnliche Maßnahme Schutzstufe 4 Sonderisolierstation Maßnahmen bei Verdachtsfällen • für Notaufnahmen, Rettungsdienste entsprechend Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung Anhang 1 PSA festlegen, bereithalten und Beschäftigte schulen • Verdachtsfälle sollen am Auffindeort verbleiben und direkt zur Sonderisolierstation verlegt werden; Kontaktpersonen separat erfassen Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 26 Landesamt für Verbraucherschutz Spezifische Arbeitsbereiche und Tätigkeiten Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Neu u. Überarbeitung ambulante Pflege Reinigung, Desinfektion, Sterilisation Instandhaltung Reinigungsarbeiten Aufbereitung von Medizinprodukten Umgang mit verschmutzter Wäsche Entsorgung von Abfällen Instandhaltungsarbeiten multiresistente Erreger Endoskopie Pathologie Veterinärmedizin – Tierkliniken Schutzmaßnahmen gegenüber und Methicillin-resistenten Kleintierpraxen Staphylococcus aureusStämmen Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 27 Landesamt für Verbraucherschutz Spezifische Arbeitsbereiche und Tätigkeiten Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Ambulante Pflege Tätigkeiten der häuslichen Versorgung keine Schutzstufenzuordnung aber vergleichbar mit Tätigkeiten der Schutzstufe 1 und 2 stationärer Versorgung Häuslicher Bereich bei der Gefährdungsbeurteilung beachten Anforderungen • Bereitstellung der PSA in den Diensträumen • Arbeitsanweisung zum Umgang mit Arbeits-, Schutzkleidung, zu Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen • Pflegetätigkeit mit Arbeitskleidung, bei Kontaminationsmöglichkeit zusätzlich PSA entsprechend Gefährdungsbeurteilung tragen • Vermeidung von Nadelstichverletzungen entsprechend Schutzstufe 2 • geeignete Transportbehältnisse für wiederverwertbare Arbeitsgeräte wenn in Diensträumen Bereiche zur Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Arbeitsgeräten, oder zur Sammlung von Abfällen vorgehalten werden • Anforderungen an die Handreinigung, -desinfektion entsprechend Schutzstufe 1, an die Entsorgung von Abfällen entsprechend spez. Tätigkeit und Anhang 8 Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 28 Landesamt für Verbraucherschutz Verhalten bei Unfällen Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Tätigkeiten in der Schutzstufe 2-4 Festlegung von Maßnahmen nach Unfällen eindeutige Festlegung von Maßnahmen nach NSV • Sofortmaßnahmen • Indexpatient erfassen • PEP • Serostatus des Beschäftigten bestimmen lückenlose innerbetriebliche Erfassung und Dokumentation von Unfällen insbesondere von NSV Beschäftigte über die erforderlichen Maßnahmen unterweisen Etablierung eines Verfahrens zur Auswertung von Unfalldaten, um • technische, organisatorische Unfallursachen zu erkennen • Maßnahmen zur Änderung der Unfallursachen einzuleiten • Beschäftigte zu informieren Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 29 Landesamt für Verbraucherschutz Betriebsanweisung und Unterweisung Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Betriebsanweisung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen mit Gefährdungspotential erstellen und aktualisieren Angaben zum Inhalt verständliche Abfassung, an geeigneter Stelle bekannt machen, auslegen Unterweisung an Hand der Betriebsanweisung und den betrieblichen Hygienemaßnahmen Einschließlich Fremdfirmen Zeitpunkt und Art der Durchführung • vor Aufnahme der Tätigkeit, mindestens jährlich wiederholen, Sicherheitsbewußtsein stärken, Unterweisung dokumentieren • allgemeine arbeitsmed. Beratung mit Information zum Anspruch arbeitsmed. Vorsorge Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 30 Landesamt für Verbraucherschutz Erlaubnis-, Anzeige-, Unterrichtungspflichten Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Erlaubnispflicht vor Durchführung von Tätigkeiten in der Sonderisolierstation in der Schutzstufe 4 Anzeige die Aufnahme eines infizierten Patienten in die Sonderisolierstation die Einstellung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit Unterrichtung der Behörde Unfall und Betriebsstörung mit Biostoffen der RG 3 und 4 Krankheits- und Todesfall, die im Zusammenhang mit Biostoffen NSV, wenn Indexpatient positiv! Unfallmeldung an DGUV ersetzt nicht die Meldung an die Arbeitsschutzbehörde Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 31 Landesamt für Verbraucherschutz Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Zusammenarbeit von Beschäftigten verschiedener AG • gegenseitige Information der AG, ggf. gemeinsame Gefährdungsbeurteilung und Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen ( 8 ArbSchG) Beauftragung von Fremdfirmen • Auftraggeber informiert Auftragnehmer über mögliche betriebsspezifische Gefahren sowie Verhaltensregeln und unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung dieser Gefahren • bei besonderen Gefahren aufsichtsführende Person benennen, weisungsbefugt gegenüber allen Beteiligten (vertraglich festlegen) • vertragliche Regelung zur Zuständigkeit bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen und Unterweisung Arbeitsmittel - der für den Betrieb des Arbeitsmittels verantwortlich ist AG Instandhaltung - der für die Instandhaltungsarbeiten verantwortliche AG Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 32 Landesamt für Verbraucherschutz Arbeitsmedizinische Prävention Neufassung TRBA 250 - Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege Die Bestimmungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind einzuhalten. Text für TRBA 250 wird durch AfAMed erarbeitet. Verabschiedung für Mai 2014 vorgesehen. Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 33 Landesamt für Verbraucherschutz TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“ Änderungen, Anpassungen, Verbesserungen Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Bernhard Schicht Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Tel.: 0340-6501-226 Postfach 1802 Fax: 0340-6501-294 06815 Dessau-Roßlau E-Mail: [email protected] Dr. Bernhard Schicht Fachtagung Krankenhaushygiene Halle/Saale 30. April 2014 34 Landesamt für Verbraucherschutz