Antwort WoKu Feuerwehr
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Antwort WoKu Feuerwehr
PRESSEINFORMATION DER STADTVERWALTUNG 6. Januar 2016 NR. 010 _________________________________________________________________________________________________________________ Sehr geehrter Herr Hache, Sie hatten einige Fragen zur Feuerwehr Bautzen: Müssen die Feuerwehrautos zu nächtlicher Stunde (2 Uhr) mit Blaulicht UND Martinshorn die Wache zu einem Einsatz verlassen? Laut StVO sind die Vorfahrtsberechtigten nur verpflichtet der Feuerwehr das Wegerecht zu gewähren bei Verwendung von Blaulicht gemeinsam mit Martinshorn. Daher besteht für die Feuerwehr die Pflicht, beim Befahren von Straßen, z. B. beim Verlassen der Feuerwache, und an Kreuzungen unabhängig von der Verkehrslage Blaulicht und Martinshorn einzuschalten. Könnte der Martinshorneinsatz durch eine Ampel „verhindert“ werden, die für Kraftfahrer auf dem Gesundbrunnenring auf Rot schaltet, wenn die Feuerwehr ausrückt? Die Zulässigkeit einer Ampel ergibt sich zunächst aus straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Danach dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Der verkehrliche Zweck, dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu verschaffen, kann zunächst durch die allgemeine Regelung der StVO (Blaulicht und Martinshorn) erreicht werden. Der Bau einer solchen Ampel war vor 13 Jahren, kurz nach dem Bezug der Wache, geplant, scheiterte aber an den Finanzen. Gibt es aktuell diesbezügliche Pläne und „Kostenrechnungen“? Der Bau einer solchen Ampel wurde in der Planungsphase zumindest diskutiert. Die gegebene Verkehrslage und die durchschnittliche Einsatzhäufigkeit haben eine Errichtung jedoch nicht gerechtfertigt. Wäre eine Verschiebung der Schichtzeiten auf z.B. 9 bis 9 Uhr denkbar, damit die Funktionstests der Technik nicht 6.45 Uhr erfolgen müssen oder ist die Schichtzeit an die der Polizei gekoppelt? Mit der Polizei hat dies nichts zu tun. Die Anforderungen für die zeitliche Lage des Schichtwechsels ergeben sich aus inneren organisatorischen Anforderungen einer Feuerwehr. Im Falle eines oder mehrerer Nachteinsätze muss man davon ausgehen, dass die Konzentrationsfähigkeit der Kameraden zum Morgen hin immer mehr abnimmt, weil die Nachtarbeit dem natürlichen biologischen Tag/Nachtrhythmus widerspricht. Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers heraus ist daher eine Einordnung des Schichtwechsels möglichst früh am Morgen geboten und bewährt. Darüber hinaus muss man berücksichtigen, dass auch Feuerwehrleute Familie haben, die sie im privaten Bereich bei 24-StundenSchichten vor organisatorische Herausforderungen stellt. Auch vor diesem Hintergrund hat sich der Schichtwechsel am frühen Morgen bewährt. Bei Abwägungen zur Festlegung der Dienstzeit muss man bei den Überlegungen auch beachten, dass die besonders geschützte Nachtzeit in allen einschlägigen Vorschriften 6 Uhr endet. Ab 6 Uhr sind wesentlich höhere Lärmimmissionen allgemein zulässig. _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ HERAUSGEBER DER OBERBÜRGERMEISTER DER STADT BAUTZEN _____________________________________________________________________________ VERANTWORTLICH PRESSESPRECHER ANDRÉ WUCHT _____________________________________________________________________________ RATHAUS ZIMMER EG 04 TELEFON (03591) 53 43 90 TELEFAX (03591) 53 43 99 _____________________________________________________________________________ FLEISCHMARKT 1 HAUSADRESSE 02625 BAUTZEN _____________________________________________________________________________ INTERNET www.bautzen.de E-MAIL [email protected] Muss der Funktionstest der Drehleiter, speziell von deren Scheinwerfern, genau in Richtung der Wohnblöcke erfolgen? Warum nicht in Richtung Friedhof oder hinten raus? Die Kameraden wurden angehalten, bei den Funktionstests zum Schichtwechsel die Scheinwerfer der Lichtmasten so auszurichten, dass sie nicht direkt in die Richtung der Wohnblöcke strahlen. Müssen in den Sommermonaten unbedingt die Kettensägen zu morgendlicher Stunde getestet werden? (Videomaterial liegt vor) Die Kettensägen sind Bestandteil der Fahrzeugausrüstung und müssen ebenfalls auf ihre Betriebsfähigkeit geprüft werden. Dürfen Feuerwehrleute ihre Privatautos auf der Wache waschen? Wenn ja, warum muss dies zu nächtlicher Stunde (gegen 24 Uhr) geschehen? Über private Autowäsche von Feuerwehrangestellten, die über ein vertretbares Maß hinausgeht, ist nichts bekannt. Eine Durchführung solcher Tätigkeiten um Mitternacht erscheint unwahrscheinlich und sollte unterbleiben Müssen die Garagen, in denen die Einsatzautos stehen, bis in die Nacht hinein hell erleuchtet sein? Gibt es keine „Notschaltung“, die das Licht automatisch anschaltet, wenn ein Einsatz gefahren werden muss? In der Fahrzeughalle ist eine Notbeleuchtung verbaut, bei welcher das Licht auf ein Mindestmaß reduziert ist. Im Einsatzfall und bei Wartungsarbeiten ist der Bereich jedoch sicherheitsbedingt entsprechend ausgeleuchtet. Zu den hier angefragten Beeinträchtigungen gibt es bereits einen umfangreichen Schriftwechsel zwischen einer beschwerdeführenden Anwohnerin und der Stadtverwaltung. Der Anwohnerin wurden mehrfach Argumente und Erklärungen − auch auf teilweise nur schwer nachvollziehbare Vorwürfe gegenüber dem Betrieb der Feuerwache − durch die Stadtverwaltung übermittelt. Die Betriebsabläufe bei der Feuerwehr wurden vor dem Hintergrund der Beschwerden nochmals überprüft, nicht notwendige Verrichtungen/Übungen wurden daraufhin weiter in die Tageszeit verlagert. Es besteht zudem nach wie vor ein Gesprächsangebot, das die beschwerdeführende Anwohnerin insbesondere mit den Mitarbeitern der Feuerwehr vor Ort wahrnehmen sollte, um Missverständnisse auszuräumen und ein gewisses gegenseitiges Verständnis aufzubauen. Ein Grund für die Standortentscheidung der Feuerwehr am Gesundbrunnenring war vor allem die gute Verkehrsanbindung und damit schnellstmögliche Erreichbarkeit der anderen Stadtteile in den gesetzlich geforderten Zeiten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden alle Gesichtspunkte, auch die der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit, geprüft. Die mit dem Betrieb der Feuerwache einhergehenden Einflüsse auf die Nachbarschaft bewegen sich in einem rechtlich zulässigen und zumutbaren Rahmen. Unabhängig davon versuchen wir, Störungen für die Nachbarschaft, die vermeidbar sind, auch zu vermeiden. Das kann aber leider nicht bedeuten, dass es keine Störungen mehr geben wird. Wir möchten an dieser Stelle an das Verständnis der Anwohner im Sinne des Gemeinwohls appellieren. Je nach Wohnlage kommen Anwohner nicht umhin, bestimmte Einwirkungen aus der Umgebung als unvermeidbar hinzunehmen. Wer zum Beispiel in unmittelbarer Nähe des Klinikums wohnt, wird durch Rettungseinsätze sowohl von Einsatzfahrzeugen als auch durch Hubschrauberlandungen/-starts belastet. Anwohner in der Nähe von Supermärkten oder in Geschäftsstraßen müssen ab 6 Uhr morgens mit Lieferverkehr rechnen. Ähnliches gilt grundsätzlich für die Lärmbelastung der Anwohner an den Hauptverkehrsstraßen der Stadt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Robert Böhmer Bürgermeister für Finanzen, Bildung und Soziales