Antwort WoKu Feuerwehr

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Antwort WoKu Feuerwehr
PRESSEINFORMATION
DER STADTVERWALTUNG
6. Januar 2016
NR. 010
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Sehr geehrter Herr Hache,
Sie hatten einige Fragen zur Feuerwehr Bautzen:
Müssen die Feuerwehrautos zu nächtlicher Stunde (2 Uhr) mit Blaulicht UND Martinshorn die
Wache zu einem Einsatz verlassen?
Laut StVO sind die Vorfahrtsberechtigten nur verpflichtet der Feuerwehr das Wegerecht zu
gewähren bei Verwendung von Blaulicht gemeinsam mit Martinshorn. Daher besteht für die
Feuerwehr die Pflicht, beim Befahren von Straßen, z. B. beim Verlassen der Feuerwache, und
an Kreuzungen unabhängig von der Verkehrslage Blaulicht und Martinshorn einzuschalten.
Könnte der Martinshorneinsatz durch eine Ampel „verhindert“ werden, die für Kraftfahrer auf
dem Gesundbrunnenring auf Rot schaltet, wenn die Feuerwehr ausrückt?
Die Zulässigkeit einer Ampel ergibt sich zunächst aus straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften. Danach dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort
angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Der
verkehrliche Zweck, dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu verschaffen, kann zunächst durch die
allgemeine Regelung der StVO (Blaulicht und Martinshorn) erreicht werden.
Der Bau einer solchen Ampel war vor 13 Jahren, kurz nach dem Bezug der Wache, geplant,
scheiterte aber an den Finanzen. Gibt es aktuell diesbezügliche Pläne und
„Kostenrechnungen“?
Der Bau einer solchen Ampel wurde in der Planungsphase zumindest diskutiert. Die
gegebene Verkehrslage und die durchschnittliche Einsatzhäufigkeit haben eine Errichtung
jedoch nicht gerechtfertigt.
Wäre eine Verschiebung der Schichtzeiten auf z.B. 9 bis 9 Uhr denkbar, damit die
Funktionstests der Technik nicht 6.45 Uhr erfolgen müssen oder ist die Schichtzeit an die der
Polizei gekoppelt?
Mit der Polizei hat dies nichts zu tun. Die Anforderungen für die zeitliche Lage des
Schichtwechsels ergeben sich aus inneren organisatorischen Anforderungen einer
Feuerwehr. Im Falle eines oder mehrerer Nachteinsätze muss man davon ausgehen, dass die
Konzentrationsfähigkeit der Kameraden zum Morgen hin immer mehr abnimmt, weil die
Nachtarbeit dem natürlichen biologischen Tag/Nachtrhythmus widerspricht. Aus der
Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers heraus ist daher eine Einordnung des Schichtwechsels
möglichst früh am Morgen geboten und bewährt. Darüber hinaus muss man berücksichtigen,
dass auch Feuerwehrleute Familie haben, die sie im privaten Bereich bei 24-StundenSchichten vor organisatorische Herausforderungen stellt. Auch vor diesem Hintergrund hat
sich der Schichtwechsel am frühen Morgen bewährt.
Bei Abwägungen zur Festlegung der Dienstzeit muss man bei den Überlegungen auch
beachten, dass die besonders geschützte Nachtzeit in allen einschlägigen Vorschriften 6 Uhr
endet. Ab 6 Uhr sind wesentlich höhere Lärmimmissionen allgemein zulässig.
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HERAUSGEBER
DER OBERBÜRGERMEISTER DER STADT BAUTZEN
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VERANTWORTLICH
PRESSESPRECHER ANDRÉ WUCHT
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Muss der Funktionstest der Drehleiter, speziell von deren Scheinwerfern, genau in Richtung
der Wohnblöcke erfolgen? Warum nicht in Richtung Friedhof oder hinten raus?
Die Kameraden wurden angehalten, bei den Funktionstests zum Schichtwechsel die
Scheinwerfer der Lichtmasten so auszurichten, dass sie nicht direkt in die Richtung der
Wohnblöcke strahlen.
Müssen in den Sommermonaten unbedingt die Kettensägen zu morgendlicher Stunde
getestet werden? (Videomaterial liegt vor)
Die Kettensägen sind Bestandteil der Fahrzeugausrüstung und müssen ebenfalls auf ihre
Betriebsfähigkeit geprüft werden.
Dürfen Feuerwehrleute ihre Privatautos auf der Wache waschen? Wenn ja, warum muss dies
zu nächtlicher Stunde (gegen 24 Uhr) geschehen?
Über private Autowäsche von Feuerwehrangestellten, die über ein vertretbares Maß
hinausgeht, ist nichts bekannt. Eine Durchführung solcher Tätigkeiten um Mitternacht
erscheint unwahrscheinlich und sollte unterbleiben
Müssen die Garagen, in denen die Einsatzautos stehen, bis in die Nacht hinein hell erleuchtet
sein? Gibt es keine „Notschaltung“, die das Licht automatisch anschaltet, wenn ein Einsatz
gefahren werden muss?
In der Fahrzeughalle ist eine Notbeleuchtung verbaut, bei welcher das Licht auf ein
Mindestmaß reduziert ist. Im Einsatzfall und bei Wartungsarbeiten ist der Bereich jedoch
sicherheitsbedingt entsprechend ausgeleuchtet.
Zu den hier angefragten Beeinträchtigungen gibt es bereits einen umfangreichen
Schriftwechsel zwischen einer beschwerdeführenden Anwohnerin und der Stadtverwaltung.
Der Anwohnerin wurden mehrfach Argumente und Erklärungen − auch auf teilweise nur
schwer nachvollziehbare Vorwürfe gegenüber dem Betrieb der Feuerwache − durch die
Stadtverwaltung übermittelt.
Die Betriebsabläufe bei der Feuerwehr wurden vor dem Hintergrund der Beschwerden
nochmals überprüft, nicht notwendige Verrichtungen/Übungen wurden daraufhin weiter in
die Tageszeit verlagert. Es besteht zudem nach wie vor ein Gesprächsangebot, das die
beschwerdeführende Anwohnerin insbesondere mit den Mitarbeitern der Feuerwehr vor Ort
wahrnehmen sollte, um Missverständnisse auszuräumen und ein gewisses gegenseitiges
Verständnis aufzubauen.
Ein Grund für die Standortentscheidung der Feuerwehr am Gesundbrunnenring war vor allem
die gute Verkehrsanbindung und damit schnellstmögliche Erreichbarkeit der anderen
Stadtteile in den gesetzlich geforderten Zeiten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
wurden alle Gesichtspunkte, auch die der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit, geprüft.
Die mit dem Betrieb der Feuerwache einhergehenden Einflüsse auf die Nachbarschaft
bewegen sich in einem rechtlich zulässigen und zumutbaren Rahmen. Unabhängig davon
versuchen wir, Störungen für die Nachbarschaft, die vermeidbar sind, auch zu vermeiden.
Das kann aber leider nicht bedeuten, dass es keine Störungen mehr geben wird.
Wir möchten an dieser Stelle an das Verständnis der Anwohner im Sinne des Gemeinwohls
appellieren. Je nach Wohnlage kommen Anwohner nicht umhin, bestimmte Einwirkungen aus
der Umgebung als unvermeidbar hinzunehmen. Wer zum Beispiel in unmittelbarer Nähe des
Klinikums wohnt, wird durch Rettungseinsätze sowohl von Einsatzfahrzeugen als auch durch
Hubschrauberlandungen/-starts belastet. Anwohner in der Nähe von Supermärkten oder in
Geschäftsstraßen müssen ab 6 Uhr morgens mit Lieferverkehr rechnen. Ähnliches gilt
grundsätzlich für die Lärmbelastung der Anwohner an den Hauptverkehrsstraßen der Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Robert Böhmer
Bürgermeister für
Finanzen, Bildung und Soziales