Schulordnung - Städtische Realschule Ahlen

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Schulordnung - Städtische Realschule Ahlen
Schulordnung
Städt.
Realschule
Ahlen
1. Warum brauchen wir eine Schulordnung?
Die Städtische Realschule Ahlen ist unsere Schule. Lehrer und Schüler bilden eine Schulgemeinschaft. Sie haben unterschiedliche Wünsche und Interessen und kommen mit verschiedenen Erfahrungen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen. Alle möchten in einer angenehmen Atmosphäre arbeiten
und sich wohl fühlen. Dieses ist nur zu verwirklichen, wenn...
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jeder seine Persönlichkeit frei entfalten kann
dem anderen Toleranz, Achtung und Rücksicht entgegengebracht werden
jeder die Grenzen seiner Freiheit in der Freiheit des anderen erkennt
alle offen und angstfrei miteinander umgehen können
jeder bemüht ist, Konflikte friedlich zu lösen
jeder das Eigentum des anderen schützt
bei Bedarf Hilfen angeboten und angenommen werden
wir uns in angenehmer Umgebung aufhalten können, d.h. das Schulgebäude, seine Einrichtungen
und Anlagen gepflegt werden
Gesetze, Verordnungen und Erlasse (z.B. die Allgemeine Schulordnung) bilden den rechtlichen Rahmen für Schule und Unterricht. Die Schulordnung regelt allgemeine und praktische Dinge an unserer
Schule und schafft die Grundlage für effektives Lernen und für die Gestaltung der Freizeit in den Pausen in angenehmer Atmosphäre in unserem Schulalltag.
Die Schulordnung ist Beschluss der Schulkonferenz, d.h. sie ist unter Mitwirkung von Schülerinnen
und Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern entstanden und somit für alle Schüler verbindlich.
Jeder achtet auf die Einhaltung der Regeln und akzeptiert Maßnahmen, die ein Nichteinhalten nach
sich zieht.
2. Zum Unterricht
2.1. Beginn des Unterrichts
• Die Schüler können sich ab 745 Uhr in ihrem Klassenraum aufhalten. Zum Unterrichtsbeginn sind
sie in ihren jeweiligen Unterrichtsräumen anwesend.
• Ist der Lehrer 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde nicht im Unterrichtsraum, so
informiert der Klassensprecher das Sekretariat.
• Vor Beginn der Stunde stellt jede Lerngruppe (Klasse, Kurs oder Arbeitsgemeinschaft) die mit
dem Lehrer verabredete Sitzordnung her. Außerdem liegen alle erforderlichen Arbeitsmaterialien
auf dem Tisch. Danach wird in gemeinsamen Arbeitsphasen der Arbeitsplatz nur noch nach
Absprache verlassen.
2.2 Verhalten während des Unterrichts
• Jeder verhält sich so, dass sich die Mitschüler nicht gestört fühlen bzw. am Lernen gehindert werden.
• Essen und Spielsachen liegen nicht auf dem Tisch. Nur während Klassenarbeiten darf gegessen,
getrunken oder Kaugummi gekaut werden, wenn es nicht störend wirkt.
• Jeder Schüler ist für die Sauberkeit und die pflegliche Behandlung seines Sitz- und Arbeitsplatzes
verantwortlich. Mängel und Sachbeschädigungen werden von ihm dem Klassenlehrer oder dem
Fachlehrer gemeldet.
• Die Lehrer und Schüler sorgen dafür, dass im Unterricht benutzte Geräte und Lehrmittel pfleglich
behandelt und nach Gebrauch zurückgegeben werden. Etwaige Schäden werden im Sekretariat
oder dem zuständigen Lehrer gemeldet.
2.3. Ende des Unterrichts
• Jeder Schüler verlässt seinen Platz bzw. den Unterrichtsraum so, dass die Nächsten, die den
Raum nutzen, nicht zuerst aufräumen und saubermachen müssen.
• Der Ordnungsdienst reinigt am Ende der Unterrichtsstunde die Tafel.
• Die Schüler, die den Unterrichtsraum am Ende eines Schultages nutzen, stellen alle Stühle hoch
bzw. hängen sie ein, und sorgen für die Sauberkeit des Unterrichtsraumes.
2.4. Fachräume
• Fach- und Sonderräume werden nur in Begleitung oder mit Genehmigung des zuständigen
Fachlehrers betreten.
• Auch in den Fachräumen hält jeder Schüler seinen Platz sauber und frei von Beschädigungen.
• Klassen, die im Fachraum (Physik 219 oder 221, Chemie 217 oder 222, Informatik 319 oder 322)
unterrichtet werden, warten vor der Tür zum Fachraum-Flur auf den Fachlehrer.
• Die Schüler betreten und verlassen den Musikraum 1 (Raum Nr. 239) nur durch die Pausenhalle
und nicht durch den Verwaltungstrakt.
3. Pausenregelungen
• Treppen und Flure sind Zuwege und Fluchtwege, deshalb darf man hier nicht verweilen, sitzen
oder spielen.
• Schüler dürfen in den Pausen das Schulgelände nur mit einer Erlaubnis eines Lehrers verlassen.
• Zum Tischtennis-Spiel bringen sich die Schüler eigene Schläger und Bälle mit. Die anderen
Schüler vermeiden es, durch ihr Verhalten das Spiel an den Tischtennisplatten zu stören.
• Bei Ballspielen ist Rücksicht auf Unbeteiligte zu nehmen. Im Gebäude sind Ballspiele nicht
erlaubt.
• Skateboards, Rollschuhe, Rollerblades, Einräder u.ä. dürfen nicht zur Schule mitgebracht werden,
da kein Raum zu ihrer sicheren Unterbringung zur Verfügung steht.
3.1. Große Pause
Für den Aufenthalt in den Pausen gilt folgende Regelung:
• Schüler/innen des 5. und 6. Jahrgangs auf dem Südhof (vor dem Eingang)
• Schüler/innen des 7. und 8. Jahrgangs auf dem Westhof (an der Sedanstraße)
• Schüler/innen des 9. und 10. Jahrgangs auf dem Innenhof
• Die Pausenhalle ist frei für alle Schüler/innen.
• Im sonstigen Gebäude ist der Aufenthalt während der Pause nicht gestattet.
Bei Regenpausen können sich die Schüler/innen des 5. und 6. Jahrgangs auch im Forum des
5/6er Gebäudes aufhalten.
• Die Unterrichtsräume werden von dem Lehrer, der vor der Pause zuletzt in der jeweiligen Klasse
unterrichtet hat, verschlossen.
3.2. Wechselpause
• Die Regeln zum Beginn des Unterrichts sind auch nach den Wechselpausen einzuhalten.
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3.3. Aufenthalt im Verwaltungstrakt
• Schüler warten auf verabredete Gespräche mit Lehrer/innen am I-Punkt.
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Die Wendeltreppe ist für Schüler/innen gesperrt.
4. Allgemeine Regeln
Wegen besonderer Gefahren ist während der Schulzeit und bei allen schulischen Veranstaltungen
ausdrücklich verboten:
• das Mitbringen und der Konsum von Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen
• das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen aller Art
• das Mitbringen von jugendgefährdenden Medien (z.B. Pornografie, menschenverachtende,
Gewalt verherrlichende Medien, extremistische Propaganda)
• das Spielen mit Feuer in jeglicher Form (auch Feuerwerkskörper)
• das Spielen um Geld und Sachwerte (z.B. Sammelkarten)
• - das Aufsuchen unerlaubter Seiten im Internet.
5. Besondere Regelungen
5.1. Elektronische Geräte
• Handys dürfen zwar zur Schule mitgebracht werden, müssen aber auf dem Schulgelände abgeschaltet sein und in den Taschen aufbewahrt werden.
• Das Hören von Musik mit Kopfhörern ist während des Unterrichts verboten. Die Geräte und
Kopfhörer befinden sich in den Schultaschen. Ausnahmen werden von den Fachlehrer/innen
geregelt. Handys sind als Musikrecorder nicht zugelassen.
• Die Benutzung von Aufnahmegeräten (Fotokameras, Filmkameras, Fotohandys, Walkman, mp3Player, u.ä.) ist nur mit Genehmigung von Lehrpersonen gestattet.
5.2. Abfälle
• Ein ansprechendes äußeres Bild unserer Schule ist ein Anliegen der gesamten
Schulgemeinschaft. Daher ist jeder Schüler für die Vermeidung von Beschädigungen und die
Beseitigung von Abfällen verantwortlich.
• Abfälle gehören in die Abfallbehälter.
5.3. Sonderaufgaben von Schülern
• Jede Klasse verabredet verschiedene Klassendienste und überprüft ihre Einhaltung. Dazu
gehören in jedem Fall der Tafeldienst, der Mediendienst, der Mülldienst, sowie der
Klassenbuchdienst.
• Schüler der Klassen 10 unterstützen die Aufsicht führenden Lehrer im Schulgebäude. Sie sind
durch Buttons gekennzeichnet.