Schulordnung - Städtische Realschule Ahlen
Transcription
Schulordnung - Städtische Realschule Ahlen
Schulordnung Städt. Realschule Ahlen 1. Warum brauchen wir eine Schulordnung? Die Städtische Realschule Ahlen ist unsere Schule. Lehrer und Schüler bilden eine Schulgemeinschaft. Sie haben unterschiedliche Wünsche und Interessen und kommen mit verschiedenen Erfahrungen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen. Alle möchten in einer angenehmen Atmosphäre arbeiten und sich wohl fühlen. Dieses ist nur zu verwirklichen, wenn... • • • • • • • • jeder seine Persönlichkeit frei entfalten kann dem anderen Toleranz, Achtung und Rücksicht entgegengebracht werden jeder die Grenzen seiner Freiheit in der Freiheit des anderen erkennt alle offen und angstfrei miteinander umgehen können jeder bemüht ist, Konflikte friedlich zu lösen jeder das Eigentum des anderen schützt bei Bedarf Hilfen angeboten und angenommen werden wir uns in angenehmer Umgebung aufhalten können, d.h. das Schulgebäude, seine Einrichtungen und Anlagen gepflegt werden Gesetze, Verordnungen und Erlasse (z.B. die Allgemeine Schulordnung) bilden den rechtlichen Rahmen für Schule und Unterricht. Die Schulordnung regelt allgemeine und praktische Dinge an unserer Schule und schafft die Grundlage für effektives Lernen und für die Gestaltung der Freizeit in den Pausen in angenehmer Atmosphäre in unserem Schulalltag. Die Schulordnung ist Beschluss der Schulkonferenz, d.h. sie ist unter Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern entstanden und somit für alle Schüler verbindlich. Jeder achtet auf die Einhaltung der Regeln und akzeptiert Maßnahmen, die ein Nichteinhalten nach sich zieht. 2. Zum Unterricht 2.1. Beginn des Unterrichts • Die Schüler können sich ab 745 Uhr in ihrem Klassenraum aufhalten. Zum Unterrichtsbeginn sind sie in ihren jeweiligen Unterrichtsräumen anwesend. • Ist der Lehrer 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde nicht im Unterrichtsraum, so informiert der Klassensprecher das Sekretariat. • Vor Beginn der Stunde stellt jede Lerngruppe (Klasse, Kurs oder Arbeitsgemeinschaft) die mit dem Lehrer verabredete Sitzordnung her. Außerdem liegen alle erforderlichen Arbeitsmaterialien auf dem Tisch. Danach wird in gemeinsamen Arbeitsphasen der Arbeitsplatz nur noch nach Absprache verlassen. 2.2 Verhalten während des Unterrichts • Jeder verhält sich so, dass sich die Mitschüler nicht gestört fühlen bzw. am Lernen gehindert werden. • Essen und Spielsachen liegen nicht auf dem Tisch. Nur während Klassenarbeiten darf gegessen, getrunken oder Kaugummi gekaut werden, wenn es nicht störend wirkt. • Jeder Schüler ist für die Sauberkeit und die pflegliche Behandlung seines Sitz- und Arbeitsplatzes verantwortlich. Mängel und Sachbeschädigungen werden von ihm dem Klassenlehrer oder dem Fachlehrer gemeldet. • Die Lehrer und Schüler sorgen dafür, dass im Unterricht benutzte Geräte und Lehrmittel pfleglich behandelt und nach Gebrauch zurückgegeben werden. Etwaige Schäden werden im Sekretariat oder dem zuständigen Lehrer gemeldet. 2.3. Ende des Unterrichts • Jeder Schüler verlässt seinen Platz bzw. den Unterrichtsraum so, dass die Nächsten, die den Raum nutzen, nicht zuerst aufräumen und saubermachen müssen. • Der Ordnungsdienst reinigt am Ende der Unterrichtsstunde die Tafel. • Die Schüler, die den Unterrichtsraum am Ende eines Schultages nutzen, stellen alle Stühle hoch bzw. hängen sie ein, und sorgen für die Sauberkeit des Unterrichtsraumes. 2.4. Fachräume • Fach- und Sonderräume werden nur in Begleitung oder mit Genehmigung des zuständigen Fachlehrers betreten. • Auch in den Fachräumen hält jeder Schüler seinen Platz sauber und frei von Beschädigungen. • Klassen, die im Fachraum (Physik 219 oder 221, Chemie 217 oder 222, Informatik 319 oder 322) unterrichtet werden, warten vor der Tür zum Fachraum-Flur auf den Fachlehrer. • Die Schüler betreten und verlassen den Musikraum 1 (Raum Nr. 239) nur durch die Pausenhalle und nicht durch den Verwaltungstrakt. 3. Pausenregelungen • Treppen und Flure sind Zuwege und Fluchtwege, deshalb darf man hier nicht verweilen, sitzen oder spielen. • Schüler dürfen in den Pausen das Schulgelände nur mit einer Erlaubnis eines Lehrers verlassen. • Zum Tischtennis-Spiel bringen sich die Schüler eigene Schläger und Bälle mit. Die anderen Schüler vermeiden es, durch ihr Verhalten das Spiel an den Tischtennisplatten zu stören. • Bei Ballspielen ist Rücksicht auf Unbeteiligte zu nehmen. Im Gebäude sind Ballspiele nicht erlaubt. • Skateboards, Rollschuhe, Rollerblades, Einräder u.ä. dürfen nicht zur Schule mitgebracht werden, da kein Raum zu ihrer sicheren Unterbringung zur Verfügung steht. 3.1. Große Pause Für den Aufenthalt in den Pausen gilt folgende Regelung: • Schüler/innen des 5. und 6. Jahrgangs auf dem Südhof (vor dem Eingang) • Schüler/innen des 7. und 8. Jahrgangs auf dem Westhof (an der Sedanstraße) • Schüler/innen des 9. und 10. Jahrgangs auf dem Innenhof • Die Pausenhalle ist frei für alle Schüler/innen. • Im sonstigen Gebäude ist der Aufenthalt während der Pause nicht gestattet. Bei Regenpausen können sich die Schüler/innen des 5. und 6. Jahrgangs auch im Forum des 5/6er Gebäudes aufhalten. • Die Unterrichtsräume werden von dem Lehrer, der vor der Pause zuletzt in der jeweiligen Klasse unterrichtet hat, verschlossen. 3.2. Wechselpause • Die Regeln zum Beginn des Unterrichts sind auch nach den Wechselpausen einzuhalten. • 3.3. Aufenthalt im Verwaltungstrakt • Schüler warten auf verabredete Gespräche mit Lehrer/innen am I-Punkt. • Die Wendeltreppe ist für Schüler/innen gesperrt. 4. Allgemeine Regeln Wegen besonderer Gefahren ist während der Schulzeit und bei allen schulischen Veranstaltungen ausdrücklich verboten: • das Mitbringen und der Konsum von Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen • das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen aller Art • das Mitbringen von jugendgefährdenden Medien (z.B. Pornografie, menschenverachtende, Gewalt verherrlichende Medien, extremistische Propaganda) • das Spielen mit Feuer in jeglicher Form (auch Feuerwerkskörper) • das Spielen um Geld und Sachwerte (z.B. Sammelkarten) • - das Aufsuchen unerlaubter Seiten im Internet. 5. Besondere Regelungen 5.1. Elektronische Geräte • Handys dürfen zwar zur Schule mitgebracht werden, müssen aber auf dem Schulgelände abgeschaltet sein und in den Taschen aufbewahrt werden. • Das Hören von Musik mit Kopfhörern ist während des Unterrichts verboten. Die Geräte und Kopfhörer befinden sich in den Schultaschen. Ausnahmen werden von den Fachlehrer/innen geregelt. Handys sind als Musikrecorder nicht zugelassen. • Die Benutzung von Aufnahmegeräten (Fotokameras, Filmkameras, Fotohandys, Walkman, mp3Player, u.ä.) ist nur mit Genehmigung von Lehrpersonen gestattet. 5.2. Abfälle • Ein ansprechendes äußeres Bild unserer Schule ist ein Anliegen der gesamten Schulgemeinschaft. Daher ist jeder Schüler für die Vermeidung von Beschädigungen und die Beseitigung von Abfällen verantwortlich. • Abfälle gehören in die Abfallbehälter. 5.3. Sonderaufgaben von Schülern • Jede Klasse verabredet verschiedene Klassendienste und überprüft ihre Einhaltung. Dazu gehören in jedem Fall der Tafeldienst, der Mediendienst, der Mülldienst, sowie der Klassenbuchdienst. • Schüler der Klassen 10 unterstützen die Aufsicht führenden Lehrer im Schulgebäude. Sie sind durch Buttons gekennzeichnet.