Betriebliche Altersvorsorge kündigen

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Betriebliche Altersvorsorge kündigen
Betriebliche Altersvorsorge kündigen - was Sie dabei beachten sollten
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Betriebliche Altersvorsorge kündigen was Sie dabei beachten sollten
DAS GEFÄLLT MIR
26.09.2012
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Übungsleiterpauschale
bei der Steuererklärung
berücksichtigen - was
Sie dabei beachten
sollten
Uwe Rabolt
Uwe Rabolt
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Arbeitnehmer geraten hin und wieder in eine
Situation, in der sie überlegen, die
betriebliche Altersvorsorge zu kündigen.
Gemäß eines Urteils des LG Hamburg (Az.
332 O 409/05) wurde diese Möglichkeit
aber unterbunden. Auch ein gekündigter
Vertrag darf erst bei Vorlage des
Rentenbescheids ausgezahlt werden.
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Grundprinzip der betrieblichen Altersvorsorge
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Die betriebliche Altersvorsorge bietet Ihnen als Arbeitnehmer die
Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenbefreit eine Zusatzrente
aufzubauen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens eine
Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung anzubieten.
Grundsätzlich gilt bereits bei der Einrichtung einer betrieblichen
Altersvorsorge zu beachten, dass immer Ihr Arbeitgeber der
Versicherungsnehmer und damit auch Vertragspartner des
Versicherers ist. Dabei ist es unabhängig davon, ob es sich um eine
arbeitgeberfinanzierte Zusage handelt oder ob Sie die Beiträge aus
Ihrem Brutto-Einkommen abführen.
Eine Direktversicherung oder Pensionskasse wird mit einer Lebensoder Rentenversicherung unterlegt. Dies kann eine klassische
Vertragsform sein oder eine fondsbasierte Lösung. Im Falle einer
Kündigung würden vom eingezahlten Kapital die angefallenen
Vertirebs- und Einrichtungskosten abgezogen. Es dauert lange, bis
der Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Beiträge übersteigt.
Betriebliche Altersvorsorge - Hinweise zum Kündigen
Wie in der Einleitung erwähnt, bringt eine Kündigung des Vertrages wenig, da
die Auszahlung bis zum Rentenbeginn aufgeschoben wird. Hintergrund ist ein
Verfügungsverbot über das Kapital gemäß Betriebsrentengesetzes. Wer
jedoch die Kündigung auf jeden Fall umsetzen möchte, sollte Folgendes
beachten:
Handelt es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um einen
arbeitgeberfinanzierten Vertrag, können Sie ihn im Grunde nur
kündigen, wenn die Versicherungsnehmereigenschaften auf Sie
übertragen werden.
Handelt es sich um eine Gehaltsumwandlung, wäre die Kündigung
jederzeit möglich, bringt aber über die Rückkaufswertproblematik
noch weitere Nachteile mit sich.
Wenn Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge kündigen, sind die
Verluste aber noch erheblich höher.
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Die Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge sind, obwohl
Gehaltsanteile, weder mit Lohnsteuer noch mit Sozialabgaben
behaftet. Wenn Sie den Vertrag vor Erreichen des Rentenalters
kündigen, müssen Sie die eingesparten Steuern und Sozialabgaben
auf die Beitragssumme nachentrichten.
Berechnungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die
Nachforderung den vorhandenen Rückkaufswert in der Regel sogar
noch übersteigt, das heißt, dass im Falle einer Kündigung kein
Restkapital ausgezahlt wird, sondern aus eigener Tasche noch
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Betriebliche Altersvorsorge kündigen - was Sie dabei beachten sollten
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Gelder nachentrichtet werden müssten.
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Die Kündigung der betrieblichen Altersversorgung sollte von einem
Steuerberater genauestens berechnet werden, die
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