Das Testament - SOS-Kinderdörfer weltweit

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Das Testament - SOS-Kinderdörfer weltweit
INFORMATIONEN ZU IHREM NACHLASS
Sie können dazu beitragen, Kindern ein neues Zuhause und damit eine Zukunft als
selbständige Erwachsene zu geben, indem Sie beispielsweise den Hermann-Gmeiner-Fonds
mit Ihrem Nachlass bedenken. Die Voraussetzungen für die Errichtung eines Testaments sind
im Folgenden festgehalten:
Das Testament
Die Form
Damit ein Testament formgültig ist, muss es vom Testierenden handschriftlich abgefasst und
mit Ort und Datum sowie Unterschrift versehen sein.
Auch als Ehepaar haben Sie die Möglichkeit, ein handschriftliches gemeinschaftliches
Testament zu errichten. Es muss dann von einem Ehepartner geschrieben von beiden
unterschrieben werden.
Daneben kann ein Testament vor einem Notar Ihrer Wahl errichtet werden. Vor der
Beurkundung berät Sie der Notar ausführlich über den Inhalt.
Der Inhalt
Sie können den Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. im Testament als Erben oder
Miterben einsetzen. Wichtig ist dabei, den genauen Namen unseres Vereins, möglichst mit
vollständiger Anschrift anzugeben.
In einem gemeinschaftlichen Testament können Sie sich gegenseitig zum Erben einsetzen und
den Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. zum Schlusserben bestimmen. Der
Schlusserbe wird Erbe nach dem zuletzt verstorbenen Ehepartner.
Neben der Erbeinsetzung besteht die Möglichkeit den Hermann-Gmeiner-Fonds mit einem
Vermächtnis zu bedenken, also etwa mit einem bestimmten Geldbetrag, einem anderen
Wertgegenstand (Schmuck, Bilder, Teppiche etc.), mit Wertpapieren, oder einem bestimmten
Bankkonto etc.
Die Aufbewahrung
Es empfiehlt sich, das Testament beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen. Wenn Sie
dies nicht möchten, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber informieren, wo Sie Ihr
Testament verwahrt haben.
Fragen und Antworten.........
"Kann ich bestimmen für welches Land oder SOS-Kinderdorf-Projekt mein Geld verwendet
wird?"
Natürlich können Sie zu Lebzeiten bestimmen, welchem Land oder welcher SOS-Einrichtung
Ihr Nachlass zur Verfügung gestellt werden soll. Vermerken Sie dies bitte einfach in Ihrem
Testament.
"Kann ich den SOS-Kinderdörfern auch Einrichtungsgegenstände vererben?"
Sie können selbst bestimmen, was den Kindern zugute kommen soll. Wertgegenstände wie
z.B. Antiquitäten oder Schmuck werden fachkundig bewertet und versteigert. Das Geld
kommt dann einer SOS-Einrichtung zugute.
"Was geschieht mit Immobilien?"
Über die Verwertung einer Immobilie entscheidet der Vorstand des Hermann-Gmeiner-Fonds
nach einer fachkundigen Bewertung durch einen neutralen Sachverständigen. Der Verkauf der
Immobilie erfolgt gegen Höchstgebot.
"Wie erfährt der Hermann-Gmeiner-Fonds von meinem letzten Willen?"
Wer ein Testament in Verwahrung hat oder findet, ist verpflichtet, dieses nach dem Tod des
Testierenden beim Nachlassgericht abzugeben. Dort wird das Testament eröffnet und die im
Testament bedachten Erben oder Vermächtnisnehmer werden benachrichtig. Wenn das
Testament am Nachlassgericht hinterlegt ist, erfolgt die Eröffnung und Benachrichtigung
automatisch.
"Muss der Hermann-Gmeiner-Fonds Erbschaftssteuer zahlen?"
Der Hermann-Gmeiner-Fonds ist vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders
förderungswürdig anerkannt und hat daher keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Das von Ihnen
testamentarisch zugewandte Vermögen kommt somit ungeschmälert den Kindern zugute.
"Wer kümmert sich um Dinge wie Bestattung, Grabpflege, Wohnungsauflösung etc.?"
Wenn von Ihnen kein Testamentsvollstrecker im Testament genannt wurde, kümmern sich die
fachkundigen Mitarbeiter des Hermann-Gmeiner-Fonds um alle Angelegenheiten.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Wir beantworten sie Ihnen gerne!
Brauchen sie weitergehende Beratung oder benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres
Testaments? Frau Schiffner und Frau Hartung stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch
gerne zur Verfügung!
Frau Schiffner
Tel: 089/17914-270
E-Mail: [email protected]
Frau Hartung
Tel: 089/17914-221
E-Mail: [email protected]
Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland
Verein zur Förderung der SOS-Kinderdörfer in aller Welt e.V.
Menzinger Straße 23
80638 München