Das Testament - SOS-Kinderdörfer weltweit
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Das Testament - SOS-Kinderdörfer weltweit
INFORMATIONEN ZU IHREM NACHLASS Sie können dazu beitragen, Kindern ein neues Zuhause und damit eine Zukunft als selbständige Erwachsene zu geben, indem Sie beispielsweise den Hermann-Gmeiner-Fonds mit Ihrem Nachlass bedenken. Die Voraussetzungen für die Errichtung eines Testaments sind im Folgenden festgehalten: Das Testament Die Form Damit ein Testament formgültig ist, muss es vom Testierenden handschriftlich abgefasst und mit Ort und Datum sowie Unterschrift versehen sein. Auch als Ehepaar haben Sie die Möglichkeit, ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament zu errichten. Es muss dann von einem Ehepartner geschrieben von beiden unterschrieben werden. Daneben kann ein Testament vor einem Notar Ihrer Wahl errichtet werden. Vor der Beurkundung berät Sie der Notar ausführlich über den Inhalt. Der Inhalt Sie können den Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. im Testament als Erben oder Miterben einsetzen. Wichtig ist dabei, den genauen Namen unseres Vereins, möglichst mit vollständiger Anschrift anzugeben. In einem gemeinschaftlichen Testament können Sie sich gegenseitig zum Erben einsetzen und den Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. zum Schlusserben bestimmen. Der Schlusserbe wird Erbe nach dem zuletzt verstorbenen Ehepartner. Neben der Erbeinsetzung besteht die Möglichkeit den Hermann-Gmeiner-Fonds mit einem Vermächtnis zu bedenken, also etwa mit einem bestimmten Geldbetrag, einem anderen Wertgegenstand (Schmuck, Bilder, Teppiche etc.), mit Wertpapieren, oder einem bestimmten Bankkonto etc. Die Aufbewahrung Es empfiehlt sich, das Testament beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen. Wenn Sie dies nicht möchten, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber informieren, wo Sie Ihr Testament verwahrt haben. Fragen und Antworten......... "Kann ich bestimmen für welches Land oder SOS-Kinderdorf-Projekt mein Geld verwendet wird?" Natürlich können Sie zu Lebzeiten bestimmen, welchem Land oder welcher SOS-Einrichtung Ihr Nachlass zur Verfügung gestellt werden soll. Vermerken Sie dies bitte einfach in Ihrem Testament. "Kann ich den SOS-Kinderdörfern auch Einrichtungsgegenstände vererben?" Sie können selbst bestimmen, was den Kindern zugute kommen soll. Wertgegenstände wie z.B. Antiquitäten oder Schmuck werden fachkundig bewertet und versteigert. Das Geld kommt dann einer SOS-Einrichtung zugute. "Was geschieht mit Immobilien?" Über die Verwertung einer Immobilie entscheidet der Vorstand des Hermann-Gmeiner-Fonds nach einer fachkundigen Bewertung durch einen neutralen Sachverständigen. Der Verkauf der Immobilie erfolgt gegen Höchstgebot. "Wie erfährt der Hermann-Gmeiner-Fonds von meinem letzten Willen?" Wer ein Testament in Verwahrung hat oder findet, ist verpflichtet, dieses nach dem Tod des Testierenden beim Nachlassgericht abzugeben. Dort wird das Testament eröffnet und die im Testament bedachten Erben oder Vermächtnisnehmer werden benachrichtig. Wenn das Testament am Nachlassgericht hinterlegt ist, erfolgt die Eröffnung und Benachrichtigung automatisch. "Muss der Hermann-Gmeiner-Fonds Erbschaftssteuer zahlen?" Der Hermann-Gmeiner-Fonds ist vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und hat daher keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Das von Ihnen testamentarisch zugewandte Vermögen kommt somit ungeschmälert den Kindern zugute. "Wer kümmert sich um Dinge wie Bestattung, Grabpflege, Wohnungsauflösung etc.?" Wenn von Ihnen kein Testamentsvollstrecker im Testament genannt wurde, kümmern sich die fachkundigen Mitarbeiter des Hermann-Gmeiner-Fonds um alle Angelegenheiten. Haben Sie noch weitere Fragen? Wir beantworten sie Ihnen gerne! Brauchen sie weitergehende Beratung oder benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Testaments? Frau Schiffner und Frau Hartung stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung! Frau Schiffner Tel: 089/17914-270 E-Mail: [email protected] Frau Hartung Tel: 089/17914-221 E-Mail: [email protected] Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland Verein zur Förderung der SOS-Kinderdörfer in aller Welt e.V. Menzinger Straße 23 80638 München