Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines tedox Raum
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Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines tedox Raum
Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines tedox Raumausstattungsfachmarktes in SOEST Auftraggeber: tedox KG, Bovenden-Harste Walter Heinert GmbH & Co. KG, Soest Projektleitung: Monika Kollmar, Niederlassungsleiterin Dipl.-Kfm. Dirk Riedel, M.A. Köln, Oktober 2013 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg | Büros in Dresden, Hamburg, Köln, München Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan Holl 50679 Köln, Siegburger Straße 215 Telefon: 0221 – 989438-0 Telefax: 0221 – 989438-19 eMail: [email protected], http://www.gma.biz Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Vorbemerkung Im September 2013 erhielt die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Köln, von der tedox KG, Bovenden-Harste und der Walter Heinert GmbH & Co. KG, Soest, den Auftrag zur Erstellung einer Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines tedox Raumausstattungsfachmarktes in Soest, Riga-Ring. In einem ersten Untersuchungsschritt hatte die GMA im Frühjahr 2012 zunächst die Zulässigkeit des Vorhabens in der Stadt Soest überprüft (Stufe 1). Im Rahmen der vorliegenden Auswirkungsanalyse sind neben der Stadt Soest nun auch mögliche Auswirkungen im Umland Gegenstand der Untersuchung. Für die Durchführung der Untersuchung standen der GMA u. a. Daten und Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, der Stadt Soest sowie GMA-interne Unterlagen zur Verfügung. Darüber hinaus erfolgte im September 2013 eine Erhebung des relevanten Einzelhandelsbestandes in der Stadt Soest und an den Hauptwettbewerbsstandorten im Umland sowie eine intensive Standortbesichtigung durch Mitarbeiter der GMA. Der vorliegende Bericht stellt die für die Überprüfung und Bewertung des Planvorhabens notwendigen Grundlagen dar. Die GMA verpflichtet sich, die ihr im Rahmen der Erarbeitung der vorliegenden Untersuchung zugeleiteten Daten und Informationen ebenso vertraulich zu behandeln wie die Aussagen und Ergebnisse des Berichtes. Alle Informationen im vorliegenden Dokument sind sorgfältig recherchiert; der Bericht wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugsweise) Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der GMA bzw. des Auftraggebers unter Angabe der Quelle zulässig. GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Köln, im Oktober 2013 KO / RLD-aw Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorbemerkung I. Aufgabenstellung und Grundlagen 1 1. Aufgabenstellung 1 2. Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen 2 2.1 Regelungen der Baunutzungsverordnung 2 2.2 Landesplanung 3 2.3 Regionalplanung 5 3.3 Einzelhandelskonzept Soest 6 II. Planvorhaben und Standortbewertung 8 1. Definition des Vorhabens 8 2. Daten zur Projektplanung 8 3. Standortbeschreibung und -bewertung 12 3.1 Makrostandort Soest 12 3.2 Mikrostandort am Riga-Ring 17 4. Bewertung 19 III. Projektrelevante Angebots- und Nachfragesituation 21 1. Einzugsgebiet und Bevölkerung 21 2. Projektrelevante Kaufkraft im Einzugsgebiet 23 3. Projektrelevanter Einzelhandelsbestand im Einzugsgebiet 24 3.1 Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in der Stadt Soest (Zone I) 24 3.2 Projektrelevanter Einzelhandelsbestand im überörtlichen Einzugsgebiet (Zone II) 27 4. Wesentliche Wettbewerbsplanungen 30 5. Bewertung 30 IV. Bewertung des Vorhabens 32 1. Methodischer Ansatz 32 2. Umsatzerwartung und Umsatzherkunft 32 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest 3. Voraussichtliche Kaufkraftbewegungen und Umsatzumverteilungen 4. Bewertung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen 34 Auswirkungen im Einzugsgebiet 37 Bewertung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen in Zone I (Stadt Soest) 38 Bewertung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen in Zone II 41 Bewertung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen außerhalb des Einzugsgebietes 44 5. Vereinbarkeit mit den landesplanerischen Vorgaben 44 6. Vereinbarkeit mit dem Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest 4.1 4.2 4.3 und Hochsauerlandkreis 45 7. Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Soest 46 V. Fazit 49 Verzeichnisse 52 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest I. Aufgabenstellung und Grundlagen 1. Aufgabenstellung In der Stadt Soest ist im zentralen Versorgungsbereich „Nebenzentrum Soest-Ost“ am Riga-Ring die Ansiedlung eines tedox Raumausstattungsfachmarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 3.200 m² geplant. Der Standort liegt im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans mit Gewerbegebietsausweisung. Der geplante tedox-Markt soll neben nicht zentrenrelevanten Sortimenten (u. a. Teppichboden, Teppiche, Malerbedarf, Tapeten, Baumarktartikel, Möbel, Lampen) auch zentrenrelevante Sortimente (Gardinen, Heimtextilien, sonstige Randsortimente / Sonderposten aller Art) führen. Die genaue Flächenaufteilung für die Sortimente wurde vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und ist Grundlage dieser Untersuchung. Im Rahmen der zu erstellenden Auswirkungsanalyse ist das Vorhaben auf seine städtebauliche, versorgungsstrukturelle und raumordnerische Verträglichkeit zu prüfen. Hierzu ist eine Untersuchung auf Basis von BauGB und BauNVO in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen der Raumordnung und Landesplanung in Nordhrein-Westfalen vorzulegen. Weiterhin ist die Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Soest zu prüfen. Die vorliegende Untersuchung berücksichtigt somit die möglichen Auswirkungen in der Stadt Soest und auf überörtlicher Ebene. Die Ergebnisse dieses Untersuchungsschrittes dienen als Grundlage für die am Planungsprozess Beteiligten. Die Analyse beinhaltet folgende Untersuchungsschritte: Darlegung des Rechts- und Planungsrahmens Beschreibung und Bewertung des Makrostandortes Soest und des Mikrostandortes Riga-Ring Abgrenzung und Zonierung des projektrelevanten Einzugsgebietes und Ermittlung des Bevölkerungs- und Kaufkraftpotenzials Darstellung und Bewertung der Wettbewerbssituation innerhalb der Stadt Soest und im Umland Berechnung der zu erwartenden Umsätze des Ansiedlungsvorhabens 1 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Darstellung der zu erwartenden Umsatzumverteilungseffekte in der Stadt Soest und auf überörtlicher Ebene Bewertung der möglichen städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens Bewertung des Vorhabens hinsichtlich der Aussagen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes Soest Zusammenfassende Bewertung. 2. Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen 2.1 Regelungen der Baunutzungsverordnung Der § 11 Abs. 3 BauNVO führt in der Fassung von 1990 für großflächige Einzelhandelsbetriebe aus: „1. Einkaufszentren, 2. großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, 3. sonstige großflächige Handelsbetriebe, die im Hinblick auf den Verkauf an letzte Verbraucher und auf die Auswirkungen den in Nummer 2 bezeichneten Einzelhandelsbetrieben vergleichbar sind, sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Auswirkungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der in Satz 1 bezeichneten Betriebe, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt. 2 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und 3 in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche 1.200 m² überschreitet.1 Die Regel des Satzes 3 gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen bereits bei weniger als 1.200 m² Geschossfläche vorliegen oder bei mehr als 1.200 m² Geschossfläche nicht vorliegen; dabei sind in Bezug auf die in Satz 2 bezeichneten Auswirkungen insbesondere die Gliederung und die Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen.“ Bei dem geplanten tedox Raumausstattungsfachmarkt (ca. 3.200 m² Verkaufsfläche) handelt es sich zweifellos um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb i. S. von § 11 Abs. 3 BauNVO. Im Rahmen vorliegender Analyse werden die im Zusammenhang mit der Realisierung des Planvorhabens zu erwartenden Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung sowie die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Stadt Soest und dem überörtlichen Einzugsgebiet überprüft. 2.2 Landesplanung Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den sachlichen Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ zum LEP mit Zustimmung des Landtages am 10.07.2013 als Rechtsverordnung beschlossen, am 13.07.2013 ist dieser in Kraft getreten. Der sachliche Teilplan “Großflächiger Einzelhandel“ zum LEP NRW enthält folgende Ziele und Grundsätze: „1 Ziel Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden. 1 Nach Rechtsprechung beginnt die Großflächigkeit mit 800 m² Verkaufsfläche. Verkaufsfläche wird in dieser Analyse wie folgt definiert: „Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation (auch Käse-, Fleisch- und Wursttheken), Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Pfandräume (ohne Fläche hinter den Abgabegeräten), Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum und Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC-Anlagen etc. (vgl. hierzu auch BVerwG 4C 10.04 und 4C 14.04 vom 24.11.2005). 3 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest 2 Ziel Zentrenrelevante Kernsortimente: Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur - in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie in neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich integrierten Lagen, die aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrsmäßigen Anbindung für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz-, mittel- oder langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, dargestellt und festgesetzt werden. Zentrenrelevant sind - die Sortimente gemäß Anlage 1 und weitere von der jeweiligen Gemeinde als zentrenrelevant festgelegte Sortimente (ortstypische Sortimentsliste). Ausnahmsweise dürfen Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden, wenn nachweislich: - - eine Lage in den zentralen Versorgungsbereichen aus städtebaulichen oder siedlungsstrukturellen Gründen, insbesondere der Erhaltung gewachsener baulicher Strukturen oder der Rücksichtnahme auf ein historisch wertvolles Ortsbild nicht möglich ist und die Bauleitplanung der Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient und zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 3 Ziel Beeinträchtigungsverbot Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 4 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche Bei der Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten soll der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sortimentsgruppen nicht überschreiten. 5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentrenrelevanter Randsortimente Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen nur dann auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn der Umfang der zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt und es sich bei diesen Sortimenten um Randsortimente handelt. 6 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsortimente Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebietes für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentren- 4 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest relevanten Kernsortimenten soll außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten. 7 Ziel Überplanung von vorhandenen Standorten Abweichend von den Festlegungen 1 bis 6 dürfen vorhandene Standorte von Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen als Sondergebiete gemäß § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung dargestellt und festgesetzt werden. Dabei sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen in der Regel auf die Verkaufsflächen, die baurechtlichen Bestandsschutz genießen, zu begrenzen. Wird durch diese Begrenzung die zulässige Nutzung innerhalb einer Frist von sieben Jahren ab Zulässigkeit aufgehoben oder geändert, sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen auf die zulässigen Verkaufsflächenobergrenzen zu begrenzen. Ein Ersatz zentrenrelevanter durch nicht zentrenrelevante Sortimente ist möglich. Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht, wenn dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden erfolgt. 8 Ziel Einzelhandelsagglomerationen Die Gemeinden haben dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken. Darüber hinaus haben sie dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird. 9 Grundsatz Regionale Einzelhandelskonzepte Regionale Einzelhandelskonzepte sind bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen in die Abwägung einzustellen.“ 10 Ziel Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung sind, soweit von § 12 Absatz 3a Satz 1 BauGB kein Gebrauch gemacht wird, nur zulässig, wenn sie den Anforderungen der Festlegungen 1, 7 und 8 entsprechen; im Falle von zentrenrelevanten Kernsortimenten haben sie zudem den Festlegungen 2 und 3, im Falle von nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten den Festlegungen 4, 5 und 6 zu entsprechen. 2.3 Regionalplanung Der Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis, legt in den Zielen 12 und 13 folgendes fest: Ziel 12: Abs. 1: Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Entwicklung von Kerngebieten sowie Sondergebieten für den großflächigen Einzelhandel i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO nur in den zentralen Versorgungsbereichen zulässig. 5 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Abs. 2: Abweichend von der Vorgabe des Abs. 1 können Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel i. S. v. § 11 Abs. 3 für Vorhaben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ausgewiesen werden, wenn - der Standort innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereiches liegt und - der Umfang der zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente nicht mehr als maximal 10 % der Verkaufsfläche, jedoch nicht mehr als 2.500 m² beträgt. Ziel 13: Abs. 1: Standort für Vorhaben des großflächigen Einzelhandels haben in Art und Umfang der Funktion des zentralörtlichen Versorgungsbereichs, in dem sie geplant werden, zu entsprechen (Kongruenzgebot). Abs. 2: Bei Vorhaben, die aufgrund ihrer Verkaufsflächengröße oder speziellen Angebote auch Kaufkraft für diese Sortimente aus benachbarten Kommunen abschöpfen, kann von dem Kongruenzgebot abgewichen werden, sofern die im Einzugsbereich des Vorhabens liegenden Gemeinden dieser Planung zustimmen. Wird bei dem angestrebten Gesamtumsatz des Vorhabens zu der dem Vorhaben zuzuordnenden Kaufkraft der Kommune (oder des Stadt- / Ortsteiles) das Verhältnis von 2 : 1 überschritten, ist eine Zustimmung des Regionalrates erforderlich. Weitere projektrelevante Grundsätze sind: Grundsatz 10: Die Haupt- und Nebenzentren der Städte und Gemeinden, aber auch die „Ortsmitten“ in kleineren Gemeindeteilen, sollen in ihrer Funktion geschützt sowie in ihrer Unverwechselbarkeit erhalten und gestärkt werden. Den Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten in diesen Zentren und in den zentralen Versorgungsbereichen (in einem solchen liegt auch der Untersuchungsstandort) kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Grundsatz 12: Eine wohnortnahe Versorgung mit Gütern des kurz- und mittelfristigen Bedarfs und mit entsprechenden Dienstleistungen soll in allen Kommunen dauerhaft gesichert werden. Eine ausreichende verbrauchernahe Versorgung soll auch bei langfristigen Bedarfsgütern durch entsprechende Angebote zumindest in den Mittelzentren sichergestellt werden. 3.3 Einzelhandelskonzept Soest Die Stadt Soest, Abteilung Stadtentwicklung, hat im Dezember 2010 unter Mitwirkung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Soest GmbH das Einzelhandelskonzept Soest veröffentlicht. Darin werden folgende Ziele für die Einzelhandelsentwicklung in Soest formuliert: 6 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Entwicklung eines Zentrenkonzeptes mit Festlegung der „Zentralen Versorgungsbereiche“ Sicherung und Stärkung der bestehenden differenzierten Angebotsstrukturen Entwicklung von Flächenpotenzialen in der Innenstadt zur Ansiedlung von Fachgeschäften (z. B. Bereich des ehemaligen Finanzamtes) Sicherung einer hochwertigen Nahversorgungsqualität für alle Bereiche der Stadt Bindung der Kaufkraftpotenziale aus der Stadt Soest und dem Umland Beschränkung der Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsnutzungen außerhalb der festzulegenden zentralen Versorgungsbereiche Realisierung neuer Einzelhandelsgroßformen mit regionaler Ausstrahlung nur an städtebaulich und verkehrlich prädestinierten Standorten unter Wahrung der Interessen der Innenstadt Soest. Vordringliches Ziel ist es, die Entwicklungspotenziale des Einzelhandels auf das Hauptzentrum der Soester Innenstadt zu lenken und das Einzelhandelsangebot der Stadt Soest insgesamt in seiner Funktion als Mittelzentrum optimal zu entwickeln, um eine hohe Attraktivität und größtmögliche Kaufkraftbindung im Marktbereich der Stadt Soest zu erreichen.1 Als zentrale Versorgungsbereiche werden folgende Teilräume in Soest definiert: Hauptzentrum Innenstadt Soest Nebenzentrum Soest-Ost Nahversorgungszentrum Niederbergheimer Straße Nahversorgungszentrum Herzog-Adolf-Weg. Darüber hinaus wird der Sondergebietsstandort „Soest-West“ als Entwicklungsfläche für nicht zentrenrelevante Sortimente ausgewiesen. Eine näherer Beschreibung der zentralen Versorgungsbereiche und Einzelhandelslagen in Soest erfolgt in Kapitel II., 3.1 (vgl. auch Karte 1). 1 Quelle: Einzelhandelskonzept Soest 2010, Seiten 18 / 19. 7 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest II. Planvorhaben und Standortbewertung 1. Definition des Vorhabens Bei der zu untersuchenden Nutzung handelt es sich um den Betriebstyp Raumausstattungsfachmarkt als spezialisierter Fachmarkt. Zur Einordnung des Projekts in die Betriebstypenstruktur des Einzelhandels wird nachfolgend der Betriebstyp definiert:1 „Fachmarkt: Der Fachmarkt ist ein meist großflächiger Einzelhandelsbetrieb, der ein breites und oft auch tiefes Sortiment aus einem Warenbereich (z. B. Bekleidungsfachmarkt, Schuhfachmarkt), einem Bedarfsbereich (z. B. Sportfachmarkt, Baufachmarkt) oder einem Zielgruppenbereich (z. B. Möbel- und Haushaltswarenfachmarkt für designorientierte Kunden) in übersichtlicher Warenpräsentation bei tendenziell niedrigem bis mittlerem Preisniveau anbietet. Der Standort ist i. d. R. autokundenorientiert entweder isoliert oder in gewachsenen und geplanten Zentren; bei einigen Sortimenten (z. B. Drogeriemarkt) werden überwiegend Innenstadtlagen gewählt. Je nach Sortiment sind mehr als in anderen Betriebsformen im Einzelhandel die Abnehmer auch gewerbliche Kunden (z. B. Handwerker beim Sanitär- und Fliesenfachmarkt und beim Installationsfachmarkt) oder Dienstleistungsbetriebe (z. B. Gaststätten beim Drogeriemarkt und beim Getränkefachmarkt). Die Verkaufsverfahren sind Selbstbedienung und Vorwahl, meist mit der Möglichkeit einer fachlichen und sortimentsspezifischen Kundenberatung. Serviceorientierte Fachmärkte bieten neben ihrem Warensortiment auch eine Vielfalt sortimentsbezogener und selbständig vermarktbarer Dienstleistungen (z. B. Reise-, Versicherungsleistungen), diskontierende Fachmärkte verzichten oft auf jedwede Beratung und Dienstleistung zu Gunsten niedriger Preise. Der Spezialfachmarkt führt Ausschnittsortimente (z. B. Fliesenfachmarkt, Holzfachmarkt) aus dem Programm eines Fachmarktes (z. B. Baumarkt)." 2. Daten zur Projektplanung Der geplante tedox Raumausstattungs- bzw. „Renovierungsfachmarkt“ (als Selbstbezeichnung) in Soest ist als Fachbetrieb mit einer Verkaufsfläche von ca. 3.200 m² vorgesehen. Der Standort zur Ansiedlung liegt im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans mit Gewerbegebietsausweisung (Bebauungsplan Nr. 139 B, 1. Änderung „Gemarkung Soest, Flur 19“). Im Rahmen der Überplanung des Standortes soll ein Sondergebiet 1 Quelle: Katalog E. Definitionen zu Handel und Distribution, 5. Ausgabe; Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln, 2006. 8 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest (SO) nach § 11 Abs. 3 BauNVO festgelegt werden. Das Grundstück ist dem zentralen Versorgungsbereich „Nebenzentrum Soest-Ost“ zugeordnet, so dass Einzelhandel grundsätzlich vorgesehen ist. Innerhalb dieses Gebietes ist der Planstandort an der Ecke Römerweg und Riga-Ring zwischen Küchenfachgeschäft Bruschke und Matratzen Outlet (Bestand) vorgesehen. Dem Markt vorgelagert sind insgesamt 102 neue Parkplätze geplant. Die Kundenzu- und abfahrt wird über den Riga-Ring erfolgen, die Anlieferung hingegen über den nördlich verlaufenden Römerweg. Der geplante tedox-Markt soll gemäß Sortimentsliste der tedox KG und Soester Sortimentsliste überwiegend nicht zentrenrelevante Sortimente führen: Bodenbeläge (Laminat, Teppiche, Teppichböden etc.), Malerbedarf (Tapeten, Farben / Lacke, Zubehör), Baumarktartikel1, Möbel / Einrichtung und Lampen / Leuchten. Darüber hinaus werden an zentrenrelevanten Sortimenten Haushaltswaren und Heimtextilien angeboten. Im Bereich Randsortimente führt tedox bei nicht zentrenrelevanten Sortimenten Autozubehör, Eisenwaren, Sanitärwesen sowie in sehr kleinen Mengen Campingartikel, Gartenbedarf, Zoobedarf und bei den zentrenrelevanten Randsortimenten auf Kleinstflächen Schreib- und Spielwaren, Drogeriewaren / Putz- und Reinigungsmittel (nahversorgungsrelevant) sowie saisonale Aktionsware. Im weiteren Verlauf vorliegender Analyse werden bei der Prüfung der Auswirkungen nur die Sortimente berücksichtigt, welche mindestens 100 m² Verkaufsfläche aufweisen. Bei Verkaufsflächendimensionierungen unter 100 m² liegen mögliche Auswirkungen in einer geringen absoluten sowie gutachterlich nicht nachweisbaren Größenordnung. Daher werden die Sortimente Drogeriewaren, Putz- / Reinigungsmittel und Schreibwaren / Spielwaren wie auch die nicht zentrenrelevanten Sortimente Autozubehör, Eisenwaren, Sanitärwaren, Campingartikel, Gartenbedarf und Zoobedarf nicht weiter betrachtet. Die Auswirkungsanalyse untersucht dementsprechend die projektrelevanten Sortimente Bodenbeläge, Baumarktartikel / Malerbedarf, Möbel / Einrichtung, Haushaltswaren / Geschenkartikel, Heimtextilien und Lampen / Leuchten. Die genaue Flächenaufteilung ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen. 1 Im Bereich Baumarktartikel führt tedox nur ein randliches Sortiment an Kleinwerkzeug, großformatigen Wannen (Großplastik) und ähnliches. Das Angebot ist folglich sowohl hinsichtlich der Sortimentsbreite als auch -tiefe nicht mit dem Angebot eines Bau- und Heimwerkermarktes vergleichbar. So werden insbesondere keine Baustoffe wie Fliesen, Holz u. ä., keine breiten und tiefen Angebote bei Werkzeugen, Schrauben, Dübel etc. geführt. Auch aus dem Bereich Gartenbedarf sind nur minimale Randsortimente festzuhalten. 9 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Tabelle 1: Projektdaten des Planvorhabens Daten Sortimente Baumarktartikel, Malerbedarf davon Baumarkt-, Heimwerkerartikel, Zubehör davon Tapeten, Farben, Lacke, Zubehör davon Gardinen-, Rollo-, Jalousienzubehör Möbel, Einrichtung (inkl. Matratzen etc.) Bodenbeläge davon Teppiche davon Laminat, Parkett, Musterflächen davon Teppichboden, PVC, Zubehör Heimtextilien davon Gardinen-, Dekostoffe, Fertiggardinen, Raffrollos davon Bettwäsche, Bettwaren, Tischdecken, Handtücher Lampen, Leuchten, Leuchtmittel Haushaltswaren, Geschenkartikel davon Haushaltswaren davon Geschenkartikel davon Vasen, Bilder, Bilderrahmen, Dekoration, Kerzen, Leuchten, Wanduhren, Kunststoffblumen sonstige zentrenrelevante Randsortimente* davon Schreibwaren, Bastelwaren davon Spielwaren davon sonstige Saisonartikel davon Drogeriewaren, Putz- und Reinigungsmittel sonstige nicht zentrenrelevante Randsortimente** Summe gesamt Verkaufsfläche gesamt (in m²) 750 davon nicht zentrenrelevant 750 davon zentrenrelevant 350 350 350 350 50 50 450 450 1.000 1.000 150 150 700 150 150 700 450 450 250 250 200 200 100 200 100 200 100 50 100 50 50 50 170 170 30 20 50 30 20 50 70 70 80 3.200 80 820 (26 %) 2.380 (74 %) * werden im Weiteren nicht untersucht ** Autozubehör, Sanitärwaren, Campingartikel, Gartenbedarf, zoologischer Bedarf Quelle: GMA-Zusammenstellung auf Basis von Daten des Auftraggebers, Stand 09/2013 Auf der künftigen Verkaufsfläche von ca. 3.200 m² ist somit eine Diversifizierung der Sortimentsstruktur vorgesehen, wobei der Schwerpunkt auf den nicht zentrenrelevanten Sortimenten liegt. Rund 26 % der Fläche (ca. 820 m²) entfallen gemäß Sortimentsliste von tedox und Soester Sortimentsliste auf zentrenrelevante Sortimente (vgl. Tabelle 1). Dabei 10 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest sollen neben Gardinen (zzgl. Dekostoffe und Kissen) und auch Bettwäsche / Bettwaren und Haushaltswaren / Geschenkartikel angeboten werden. tedox strebt mit seinen Fachmärkten zumeist die Preisführerschaft in den Kernsortimenten an und bewegt sich damit auf einem preislich und qualitativ anderen Niveau als Raumausstattungsfachgeschäfte, welche i. d. R. auf mittel- bis höherpreisige Angebote und einen anderen Kundenkreis abzielen. So fehlt in tedox-Märkten insbesondere die in Fachgeschäften angebotene Beratung, Auslieferung und individuelle, maßgenaue Einpassung beim Kunden; stattdessen wird ausschließlich Mitnahmeware angeboten. Die Sollumsatzleistung1 des geplanten Marktes errechnet sich unter Ansatz der Flächenproduktivität, die etwa im Durchschnitt großflächiger Raumausstattungsfachmärkte liegt. Die (mittelfristig erzielbare) Sollumsatzleistung des geplanten Marktes wird mit knapp 4,5 Mio. € angesetzt, was einer Flächenleistung von etwas über 1.400 € / m² Verkaufsfläche entspricht. Hiervon entfallen auf nicht zentrenrelevante Sortimente2 ca. 2,9 Mio. € (ca. 65 %) zentrenrelevante Sortimente3 ca. 1,4 Mio. € (ca. 31 %) nahversorgungsrelevante Sortimente4 ca. 0,2 Mio. € (ca. 4 %) Der untersuchungsrelevante Umsatz ohne die Verkaufsanteile kleiner als jeweils 100 m², der für die Auswirkungsberechnungen anzusetzen ist, beträgt ca. 4,0 Mio. € und bezieht sich auf eine Verkaufsfläche von ca. 2.950 m². Diese Werte sind Grundlage der nachfolgenden Berechnungen. 1 Die Sollumsatzleistung ist die Umsatzgröße, die mittelfristig für den rentablen Betrieb des Raumausstattungsfachmarkes erforderlich ist. 2 Farben, Malerbedarf, Werkzeuge, Zubehör, Tapeten, Dekoleisten und Zubehör, Matratzen, Rahmen und Zubehör, Sonnenschutz, Markisen und Zubehör, Teppiche, Laminat, Parkett, Musterflächen, Teppichboden, PVC und Zubehör, Badmöbel / -ausstattung 3 v. a. Bettwäsche, Bettwaren, Badtextilien, Gardinen, Dekostoffe und Kissen, Haushaltswaren, Geschenkartikel, Dekoration 4 Drogeriewaren, Putz- / Reinigungsmittel 11 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest 3. Standortbeschreibung und -bewertung 3.1 Makrostandort Soest Die dem Landkreis Arnsberg zugehörige Stadt Soest liegt in der Soester Boerde etwa 50 km östlich von Dortmund sowie 50 km westlich von Paderborn und ist in der Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen. Soest grenzt (im Uhrzeigersinn von Norden) an die Gemeinden Lippetal, Bad Sassendorf, Möhnesee, Ense, Werl und Welver. Die nächsten wichtigeren Städte sind Hamm im Nordwesten (ca. 27 km Entfernung), Beckum im Norden (ca. 28 km), Lippstadt im Nordosten (ca. 22 km), Arnsberg im Süden (ca. 25 km), Menden (Sauerland, ca. 35 km) im Südwesten und Unna (ca. 35 km) im Westen. Das Stadtgebiet von Soest wird durch die Autobahn A 44 (Dortmund – Paderborn / Kassel) durchquert, die weiter in östlicher Richtung an die A 33 (Verbindungsautobahn zur A 2) anknüpft. Im Westen bei Unna kreuzt die A 44 als Ost-Westverbindung die in NordSüdrichtung verlaufende A 1. Bei Werl mündet die A 446 als Fortsetzung der A 46 ebenfalls in die A 44. Die Autobahnanschlussstelle Soest befindet sich im Süden der Kernstadt, die geradewegs über die B 229 erreicht werden kann. Der motorisierte Individualverkehr wird von dort über den Lübecker Ring / Riga-Ring in die entsprechenden Stadtgebiete weitergeleitet. Eine zweite Autobahnanschlussstelle, „Soest-Ost“, leitet direkt zur B 475 über, die in Richtung Norden östlich direkt an Soest vorbeiführt. Darüber hinaus ist die Stadt über die zeitweise fast parallel zur A 44 verlaufende Bundesstraße B 1 (Dortmund – Paderborn) angebunden, die durch weite Teile der Kernstadt von Soest führt. Insgesamt ist die verkehrliche Erreichbarkeit von Soest als sehr gut zu bewerten. Derzeit leben in Soest etwa 48.063 Einwohner1, die sich auf die Kernstadt (ca. 40.816 Einwohner) und insgesamt 18 Ortsteile (zusammen ca. 7.247 Einwohner) verteilen. Die Einwohnerzahl entspricht nahezu der aus dem Jahresende 2003, wobei in den letzten Jahren leichte Schwankungen mit positiver sowie negativer Tendenz erkennbar waren. Der Einwohnerschwerpunkt liegt mit ca. 85 % der Wohnbevölkerung im Kernstadtbereich, dem auch der Projektstandort zuzuordnen ist. Die Ortsteile liegen räumlich z. T. stark von der Kernstadt abgesetzt und umschließen diese außer im Osten nahezu vollständig. Nicht 1 Quelle: Stadt Soest, Einwohner mit Hauptwohnsitz, Stand: 31.12.2012. 12 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest alle Einzelortschaften der heutigen Stadt Soest – wie z. B. das nördlich gelegene Ellingsen – sind Ortsteile im administrativen Sinn. Die größten Ortsteile mit Einwohnerzahlen mit mehr als 1.000 Einwohnern sind Ampen im westlichen Stadtgebiet, Deiringsen im Süden und Ostönnen weiter westlich Richtung Werl. Die kleinsten Ortsteile, Epsingsen, Paradiese, Ruploh und Röllingsen weisen Einwohnerzahlen unter 100 auf. Perspektivisch bis 2020 ist im Landkreis von Soest gemäß Prognose des Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT: NRW) von leicht rückläufigen Bevölkerungszahlen (ca. - 3 %, Basisjahr 2008) auszugehen, während die Einwohnerzahl der Stadt Soest den Vorausberechnungen nach ein nahezu gleichbleibendes Niveau aufweisen wird. Im weiteren Umland ist bis zum Jahr 2020 demgegenüber mit z. T. deutlichen Bevölkerungsrückgängen zu rechnen. So wird für den Hochsauerlandkreis eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2020 von ca. 7 % (Basisjahr 2008) prognostiziert. In Soest ist aktuell auf folgende wesentliche Einzelhandelslagen hinzuweisen (vgl. Karte 1):1 Der zentrale Versorgungsbereich „Hauptzentrum Innenstadt Soest“ verläuft im Westen entlang der Fußgängerzone und im südlichen Anschluss entlang der Jakobistraße, sowie des Grandwegs. Im Norden gehört ein Teil der BrüderWalburger-Wallstraße in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs zum Zentrum. Im Süden reicht die Innenstadt bis zur Ulricherstraße und umfasst den Bereich südlich der Abzweigung Grandweg / Jakobistraße. Außerdem ist der östliche Anschluss an das Rathaus / St. Patroklus bis zur Thomastraße ebenfalls der Innenstadt zuzurechnen. Die Innenstadt stellt das Hauptzentrum der Stadt Soest i. S. eines zentralen Versorgungsbereiches dar. Die innerstädtische Haupteinkaufslage umfasst im Wesentlichen die Fußgängerzone und das Einkaufszentrum „City-Center“ am Bahnhof. Größere Betriebe sind außer im REWE-Center in der Altstadt und im „City-Center“ am Bahnhof vor allem in der Brüderstraße ansässig. Hierbei sind besonders Saturn, Drogerie Müller, H&M, C&A, kik, Intersport Lobenstein, Vögele, Esprit, Gerry Weber, Thalia, Rossmann und Woolworth zu erwähnen. In der lang gezogenen Fußgängerzone sind neben zahlreichen weiteren namhaften Filialisten auch inhabergeführte Geschäfte etabliert. 1 vgl. Einzelhandelskonzept Stadt Soest 2010; GMA-Standortbesichtigung. 13 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Karte 1: Einzelhandelsstruktur Soest lt. Einzelhandelskonzept Soest 2010 14 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Der zentrale Versorgungsbereich „Nebenzentrum Soest-Ost“ am Riga-Ring liegt im Osten des Siedlungskörpers der Stadt Soest. Es grenzt im Süden und Westen an Wohngebiete und im Norden an den Osthofen-Friedhof und den Stadtpark. Angebunden wird das Zentrum durch die B 1 (als Riga-Ring eine der Haupterschließungsstraßen der Stadt Soest). Bei dem Nebenzentrum Soest-Ost, in dem auch der Planstandort für tedox liegt, handelt es sich um einen zentralen Versorgungsbereich mit Angeboten für großflächigen Einzelhandel, sowohl für die Versorgung mit Gütern des kurzfristigen als auch des mittel- und langfristigen Bedarfs. In diesem Nebenzentrum befinden sich u. a. Aldi, Lidl, Rewe Supermarkt Nüsken, ein toom Getränkemarkt und weitere kleinere Anbieter des kurzfristigen Bedarfs. Dazu kommen SB-Möbel Boss, Dänisches Bettenlager, Takko, Küchen Bruschke, Matratzen Outlet, Bettenwelt, Blumen Risse, Soester Bettenhaus Wapelhorst, Elektro Berlet sowie weitere kleinere Einzelhandelsnutzungen aus dem Nichtlebensmittelsegment. Die Ihr Platz Filiale im Nebenzentrum Soest-Ost wurde geschlossen. Stattdessen hat sich dort ein dm Drogeriemarkt angesiedelt. Im Einzelhandelskonzept Soest 2010 wird bereits auf die Besonderheiten des Nebenzentrums Soest-Ost im Hinblick auf eine Zweiteilung hingewiesen. Auf der einen Seite übernimmt das Nebenzentrum eine wichtige Versorgungsfunktion im nahversorgungsrelevanten Einzelhandel, die sich auf insbesondere die östlichen Stadtbereiche der Kernstadt Soest bezieht. Darüber hinaus ist ein zweiter Schwerpunkt im Fachmarktsektor bei Möbeln, Einrichtungsbedarf u. ä. festzuhalten (u. a. Möbel Boss, Dänisches Bettenlager, Küchen Bruschke etc.). Dieser Branchenschwerpunkt führt für das Nebenzentrum Soest-Ost zu einem überörtlichen Einzugsgebiet, d. h. die Versorgungsfunktion für Teilnutzungen des Nebenzentrums reicht deutlich über eine Versorgungsfunktion für das Stadtgebiet hinaus. Angesichts dieser Zweiteilung der Versorgungsstrukturen bzw. der Versorgungsbedeutung, der integrierten Lage im östlichen Stadtgebiet der Kernstadt Soest und der Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes Soest (vgl. Kapitel I., 3.3) wurde dieser Einzelhandelsstandort im Einzelhandelskonzept Soest 2010 als Nebenzentrum ausgewiesen. Es liegt hinsichtlich der Versorgungsbedeutung und der Ausstattung zwischen klassischen Nahversorgungszentren und der innerstädtischen Haupteinkaufslage und soll mit seinen Flächenpotenzialen für mittel- und großflächige Fachmarkteinheiten eine Ergänzung auch im nicht zentrenrelevanten Segment zur Innenstadt darstellen. 15 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Vor diesem Hintergrund, auch angesichts der Hauptzielsetzung des Zentrenkonzeptes Soest, die Innenstadt zu stärken, soll laut Zentrenkonzept Soest zentrenrelevanter Einzelhandel im Nebenzentrum Soest, der über den nahversorgungsrelevanten Einzelhandel hinausgeht, nur als Randsortiment zugelassen werden. Damit sollte insbesondere vermieden werden, dass sich an diesem Standort weitere zentrenrelevante Anbieter ansiedeln, z. B. aus dem Textil- oder Schuhsegment, welche zu einer Beeinträchtigung des Hauptzentrums Innenstadt beitragen können. Nach dem Einzelhandelskonzept Soest 2010 soll zur Stärkung des Nebenzentrums Soest-Ost der Beibehalt der derzeitigen breiten Nutzungsmischung angestrebt werden.1 Der zentrale Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum Niederbergheimer Straße“ mit einem Supermarkt Edeka Buschkühle als Frequenzbringer liegt verkehrsgünstig an der Haupterschließungsstraße Niederbergheimer Straße. Das Nahversorgungszentrum wird ergänzt durch diverse weitere, kleiner dimensionierte nahversorgungsrelevante Nutzungen. Der (gem. Zentrenkonzept) Soest geplante zentrale Versorgungsbereich für das „Nahversorgungszentrum Herzog-Adolf-Weg“ liegt im verdichteten Wohnquartier des Soester Südens. Das Nahversorgungszentrum gliedert sich in zwei Teilbereiche. Im Norden liegt Aldi, wo sich an Freitagen auch der Wochenmarkt befindet, im Süden ein Penny-Markt als Magnetbetrieb mit weiteren Nutzungen in seiner näheren Umgebung. Das Nahversorgungszentrum dient vornehmlich der Versorgung der Bevölkerung der südlichen Stadtteile. Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche gibt es den Sondergebietsstandort „Soest-West“ an der Werler Landstraße im Gewerbegebiet West. Der Kernbereich dieses Einzelhandelsstandortes ist durch mehrere Fachmärkte, insbesondere aber durch das SB-Warenhaus Kaufland geprägt. Nach der Übernahme des ehemaligen Famila-Marktes durch die Kauflandgruppe ist das Einkaufszentrum durch die direkte Verbindung des SB-Warenhauses mit der Einkaufspassage optisch und funktional aufgewertet worden. In dem Einkaufszentrum befinden sich zudem zahlreiche ergänzende nahversorgungs- und auch zentrenrelevante Fachmarktnutzungen, u. a. dm, Deichmann, Intersport, Takko, T€DI und ein Medimax Elektrofachmarkt. Auf dem Gelände haben sich in einem zweiten Baukörper ein Geträn- 1 Quelle: Einzelhandelskonzept Soest 2010, Seite 27 ff., insbesondere Seite 29. 16 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest kemarkt, ein Tierfutterfachmarkt und ein Schuhfilialist angesiedelt. Ergänzt wird das Nahversorgungsangebot im Gewerbegebiet West durch einen Aldi Lebensmitteldiscounter. Daneben existieren einige Baumärkte und Gartencenter in Solitärlage in Soest: toom Baumarkt am Senator-Schwartz-Ring, Hagebaumarkt Torley (mit Baustoffhandel) und Baumarkt Hilchenbach an der Hammer Straße / Ecke Feldmühlenweg. Für die beiden letztgenannten Anbieter weist das Einzelhandelskonzept noch Erweiterungsmöglichkeiten am Standort aus. Aufgrund der eher eingeschränkten Lage des Baumarktes Hilchenbach ist eine Verlagerung dieses Betriebes an einen anderen Standort möglich.1 Als weitere wichtige Anbieter sind u. a. Möbel Wiemer (Martin-Optik-Straße) und Hammer Heimtex im Schloitweg zu nennen, die sich in Solitärlagen bzw. am Rand des Sondergebietes SoestWest befinden. 3.2 Mikrostandort am Riga-Ring Das Grundstück für den zur Ansiedlung vorgesehenen tedox Raumausstattungsfachmarkt (vgl. Foto 1) befindet sich im Osten der Kernstadt von Soest, in einer Ecklage östlich des Riga-Rings und des Römerwegs. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Blumen Risse (nördlich) jenseits des Römerwegs; Küchen Bruschke, Matratzen Outlet, Fliesenund Ofenhaus Kückmann sowie ein toom Getränkemarkt schließen sich unmittelbar an. Am Standort des ehemaligen Gebäudes der Firma Heinert soll der tedox-Markt entstehen. Die zugeordneten geplanten 102 neuen Parkplätze werden auf der Fläche zwischen toom Getränkemarkt und Matratzen Outlet errichtet. Im Einzelhandelskonzept der Stadt Soest ist er Bestandteil des zentralen Versorgungsbereiches „Nebenzentrum Soest-Ost“ und stellt aktuell – neben dem zentralen Versorgungsbereich Innenstadt und dem Sondergebietsstandort „Soest-West“ – einen der wichtigsten Standort im Einzelhandelsstandortgefüge von Soest dar. 1 Einzelhandelskonzept Soest 2010, S. 42. 17 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Karte 2: Mikrostandort am Rigaring und Anbieterstruktur Legende: Einzelhandelsbestand: Größenklassen > 1.500 m² VK 800 m² bis < 1.500 m² VK 400 m² bis < 800 m² VK 100 m² bis < 400 m² VK < 100 m² VK Branchen P Nahrungs- und Genussmittel Gesundheit, Körperpflege Blumen, zool. Bedarf Bücher, PBS, Spielwaren Bekleidung, Schuhe, Sport Elektrowaren, Medien, Foto Hausrat, Einrichtung, Möbel Bau-, Garten- und Heimwerkerbedarf, Bodenbeläge Optik, Uhren, Schmuck Sonstiger Einzelhandel erstellt mit Planstandort RegioGraph Planung; Planstandort GMA-Bearbeitung 2012 P Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich Quelle: erstellt mit Regiograph Planung12; GMA-Bearbeitung 2013 18 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Foto 1: Untersuchungsobjekt Planstandort tedox Raumausstattungsfachmarkt GMA-Foto Die verkehrliche Anbindung des tedox-Marktes mit Zu- und Abfahrt für den Kundenverkehr wird direkt über die Gewerbegebietserschließungsstraße Riga-Ring erfolgen. Hierüber ist eine sehr gute Anbindung an die umliegenden Soester Gebiete und Ortsteile (B 1 = Haupterschließungsstraße von Soest) sowie mit der weiteren Anbindung über die B 475 an die Anschlussstelle „Soest Ost“ der A 44 eine gute verkehrliche Erschließung der umliegenden Gemeinden in westlicher und östlicher Richtung gewährleistet. In unmittelbarer Nähe des Planstandortes befindet sich Ecke Riga-Ring und Römerweg eine Bushaltestelle der RLG / VRL, angefahren von drei Regionalbuslinien (davon eine zwischen Hauptbahnhof und Riga-Ring) und einem sog. Stadtbus. Für Fußgänger und Radfahrer wird das Nebenzentrum über parallel zum Riga-Ring verlaufende Fuß- und Radwege erschlossen. 4. Bewertung Die Bewertung des Standortes erfolgt anhand von positiven und negativen Standortfaktoren: Positive Standortfaktoren: + etablierter Einzelhandelsstandort mit einem deutlich über das Stadtgebiet von Soest hinausgehenden Einzugsgebiet + Lage im zentralen Versorgungsbereich Nebenzentrum Soest-Ost 19 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest + Kundenzuführeffekte durch umliegende Einzelhandelsnutzungen (u. a. RigaCenter, SB-Möbel Boss etc.) + gute großräumige verkehrliche Erreichbarkeit für motorisierten Individualverkehr und gute ÖPNV-Anbindung Negative Standortfaktoren: - Lage in einer schrumpfenden Region (insbesondere demographischer Wandel im Hochsauerlandkreis) - gelegentliche Stauungen an den Kreuzungsbereichen Riga-Ring / Opmünder Weg und Riga-Ring / Ostenhellweg für den abfahrenden Individualverkehr - ausgeprägte Wettbewerbssituation am Mikrostandort, Verschärfung in den letzten Jahren durch Ansiedlungen Möbel Boss, Bettenwelt u. a. Insgesamt ist der Standort unter betrieblichen Aspekten für einen Raumausstattungsfachmarkt geeignet. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass der tedox-Markt an einem etablierten Einzelhandelsstandort geplant ist, wodurch Kundenzuführeffekte durch benachbarte Einzelhandelsbetriebe erzielt werden können. Einschränkend auf die Standorteignung kann sich die ausgeprägte Wettbewerbssituation im nahen Umfeld mit zahlreichen Fachmärkten auswirken. Unter städtebaulichen Aspekten ist festzuhalten, dass der Standort gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Soest dem Nebenzentrum Soest-Ost zuzuordnen ist, der bereits einen Angebotsschwerpunkt im Möbel- und Einrichtungssegment aufweist. 20 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest III. Projektrelevante Angebots- und Nachfragesituation 1. Einzugsgebiet und Bevölkerung Das erschließbare Bevölkerungs- und Kaufkraftpotenzial für einen Einzelhandelsstandort stellt einen wesentlichen Faktor für die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Einzelhandelsbetrieben dar. Als Einzugsgebiet wird in dieser Untersuchung derjenige Bereich definiert, innerhalb dessen die Verbraucher den Standort voraussichtlich regelmäßig aufsuchen. Bei der konkreten Abgrenzung des Einzugsgebietes wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: Projektkonzeption / -größe und die daraus zu erwartende Anziehungskraft des Vorhabens in Verbindung mit der Zentralität der Stadt Soest relevante Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum verkehrliche Erreichbarkeit des Standortes topografische Bedingungen siedlungsstrukturelle Gegebenheiten ausgewählte Zeit-Distanz-Werte Prognostiziertes Einzugsgebiet der Firma tedox zum Ansiedlungsvorhaben Vor diesem Hintergrund lässt sich folgendes Einzugsgebiet abgrenzen (vgl. Karte 3):1 Zone I Stadt Soest (Kernstadt und 18 Ortsteile) Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver, Werl, Warstein (westliche Teile) Einzugsgebiet gesamt ca. 48.050 Einwohner Zone II 1 ca. 115.400 Einwohner ca. 163.450 Einwohner. Quelle Einwohnerzahl Stadt Soest, Stand 31.12.2012. Quelle Einwohnerzahlen Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver, Werl: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Stand 30.06.2012. Quelle Einwohnerzahl Stadt Warstein: Stadt Warstein, Stand 01.04.2013 (Werte leicht gerundet). Gemäß Einzelhandelskonzept wird für das gesamtstädtische Einzugsgebiet von Soest eine Einwohnerzahl von ca. 190.000 zugrunde gelegt (Einzelhandelskonzept Soest 2010, S. 14). 21 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Karte 3: Einzugsgebiet tedox Planstandort Soest Legende Zonen Zone I Zone II Quelle: erstellt mit Regiograph Planung12; GMA-Bearbeitung 2013 22 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Das Kerneinzugsgebiet (Zone I) umfasst die Stadt Soest inkl. aller ihrer 18 Ortsteile. Aus diesem Raum ist aufgrund der Lage des tedox-Marktes im Osten des Kernstadtbereichs bzw. im Nebenzentrum Soest-Ost als wesentlichem Einzelhandelsstandort außerhalb der Innenstadt die höchste Kundenorientierung zu erwarten. Aufgrund der räumlichen Nähe in Zusammenschau mit einer guten verkehrlichen Anbindung sind auch die umliegenden Ortsteile der Städte und Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Warstein, Welver und Werl dem Einzugsgebiet zuzurechnen (Zone II). Dies gilt insbesondere auch, da es in der definierten Zone II des Einzugsgebietes keine direkten Systemwettbewerber (weitere tedox-Märkte, Hammer Heimtex etc.) gibt. Diese befinden sich alle außerhalb des Einzugsgebietes wie beispielsweise tedox in Unna und Hamm, Hammer Heimtex in Lippstadt u. a. (vgl. Kapitel III., 3.). Darüber hinaus ist für den Standort in gewissem Umfang auch mit Kunden von außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebietes auszugehen. Diese werden im Rahmen der nachfolgenden Berechnungen als sog. Streuumsätze berücksichtigt. 2. Projektrelevante Kaufkraft im Einzugsgebiet Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie GMA-Berechnungen beträgt die ladeneinzelhandelsrelevante1 Kaufkraft einschließlich der Ausgaben im Lebensmittelhandwerk pro Kopf der Wohnbevölkerung aktuell ca. € 5.247 pro Jahr. Davon entfallen auf Nahrungs- und Genussmittel ca. € 1.870 und auf Nicht-Lebensmittel ca. € 3.377. Unter Berücksichtigung der regionalen Kaufkraftkoeffizienten2 sowie der Pro-Kopf-Kaufkraftwerte für die projektrelevanten Sortimente errechnet sich im abgegrenzten Einzugsgebiet ein planobjektrelevantes Kaufkraftvolumen von insgesamt ca. 150 Mio. €. Davon entfallen auf die Stadt Soest (Zone I) ca. 44 Mio. € und auf das überörtliche Einzugsgebiet (Zone II) ca. 106 Mio. €. Das Kaufkraftpotenzial unterteilt sich wie folgt auf die projektrelevanten Sortimente (vgl. Tabelle 2): 1 Einzelhandel im engeren Sinne (ohne Brennstoffe, Kraftfahrzeuge etc.) 2 Für die Stadt Soest beträgt der Kaufkraftkoeffizient 96,3 und liegt damit leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Zum Vergleich: Arnsberg 99,8, Lippstadt 99,3, Hamm 86,8 (Quelle: MB Research GmbH, Nürnberg). 23 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Tabelle 2: Projektrelevantes Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet Branche Bodenbeläge Zone I Zone II gesamt Kaufkraft in Mio. € 2,3 5,6 7,9 Baumarktartikel, Malerbedarf 17,6 42,5 60,1 Möbel, Einrichtung 13,9 33,5 47,4 Haushaltswaren 4,7 11,4 16,1 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 3,9 9,4 13,3 Beleuchtung 1,7 3,9 5,6 44,1 106,3 150,4 Projektrelevanter Einzelhandel insgesamt GMA-Berechnungen 2013 (ca.-Werte, gerundet) 3. Projektrelevanter Einzelhandelsbestand im Einzugsgebiet Im Folgenden wird die Angebotssituation in den projektrelevanten Branchen in der Stadt Soest und im Umland dargestellt. Als Wettbewerber werden alle Ladengeschäfte eingestuft, in denen die prüfungsrelevanten Sortimente angeboten werden, welche das Untersuchungsobjekt führen wird. Vor diesem Hintergrund wurde in der Stadt Soest eine vollständige Erhebung des projektrelevanten Angebotes vorgenommen. Aufgrund der Dimensionierung und der vorgesehenen Sortimentsstruktur ist bei der Analyse der Wettbewerbssituation im überörtlichen Einzugsgebiet in erster Linie auf die größeren Anbieter im Raumausstattungssektor sowie auf Fachabteilungen von Möbelanbietern und Baumärkten abzustellen. Ein besonderer Fokus wurde bei der Bestandserhebung auch auf die – meist kleinteiligen – projektrelevanten Anbieter innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Soest und der Gemeinden im überörtlichen Einzugsgebiet gelegt. 3.1 Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in der Stadt Soest (Zone I) In Soest waren zum Zeitpunkt der Erhebungen ca. 55.200 m² projektrelevante Verkaufsfläche mit einer geschätzten Gesamtumsatzleistung von ca. 78,0 Mio. € vorhanden (vgl. Tabelle 3). 24 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Tabelle 3: Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in Soest Branche VK in m²* Umsatz in Mio. €* 2.200 3,1 Baumarktartikel, Malerbedarf 10.750 14,9 Möbel, Einrichtung 32.850 42,6 Haushaltswaren 5.200 10,3 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 2.800 4,7 Beleuchtung 1.400 2,4 55.200 78,0 Bodenbeläge Projektrelevanter Einzelhandel insgesamt davon: Soest Innenstadt 50 < 0,1 Baumarktartikel, Malerbedarf 180 0,3 Möbel, Einrichtung 810 1,2 1.180 3,1 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 810 1,4 Beleuchtung 180 0,2 3.210 6,2 Bodenbeläge Haushaltswaren Projektrelevanter Einzelhandel insgesamt * Bereinigte Werte, d. h. Verkaufsflächen und Umsätze von Mehrbranchenunternehmen wurden den jeweiligen Branchen zugeordnet. GMA-Erhebung 09/2013; GMA-Berechnungen 2013 (ca.-Werte, gerundet) In Soest besteht insgesamt bereits eine verhältnismäßig gute Angebotssituation in den genannten Bereichen, die nun nach ihren Lagen zu charakterisieren ist. Mehrere Wettbewerber befinden sich im Nebenzentrum Soest-Ost. Der am nächsten gelegene Anbieter ist der benachbarte Anbieter Matratzen Outlet mit einer Verkaufsfläche von etwa 250 m². Auch im nahe gelegenen Möbelhaus Boss werden auf ca. 3.900 m² Verkaufsfläche mit Ausnahme von Baumarktartikeln alle projektrelevanten Waren verkauft. Darüber hinaus sind im Nebenzentrum Soest-Ost mehrere Anbieter mit Überschneidungen in Teilsortimenten zu nennen, wie das Dänische Bettenlager und die Tapetenwelt (Heimtextilien, Matratzen, Bettwaren), Soester Bettenhaus Wapelhorst (Matratzen, Bettwaren), z. T. Blumen Risse (Haushaltswaren, Einrichtung) und kleinere Anbieter wie Küchen Bruschke (Küchenmöbel, Zubehör) und das Fachgeschäft Liebelt Böden (Boden25 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest beläge). Etwas weiter westlich des Nebenzentrums Soest Ost befindet sich am oberen Opmünder Weg Fundgrube als Fachmarkt mit diskontierendem reinen Möbelsortiment. In Solitärlagen bzw. Streulagen der übrigen Kernstadt von Soest (außerhalb der Innenstadt) befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Sondergebietes Soest-West im Schloitweg ein Hammer Heimtexmarkt, der bis auf Küchenmöbel und Beleuchtung alle projektrelevanten Sortimente im Angebot hat und als der Hauptsystemwettbewerber für den geplanten tedox-Markt in Soest zu bewerten ist. Unweit davon liegt am SenatorSchwartz-Ring toom, der größte Baumarkt in Soest, der ebenso nahezu alle projektrelevanten Sortimente aufweist. Darüber hinaus ist mit Bautreff Hilchenbach ein weiterer Baumarkt zu erwähnen, der im Nordwesten des Kernstadtbereiches liegt und neben Baumarktartikeln auch Möbel / Einrichtung, Beleuchtung und etwas Haushaltswaren im Sortiment führt. An Solitärstandorten im südlichen Kernstadtgebiet sind zudem Möbel Wiemer, der größte Möbelanbieter in Soest (alle projektrelevanten Warengruppen bis auf Baumarktartikel), ein örtliches Traditionsunternehmen mit hoher regionaler Bedeutung als Möbelkomplettanbieter und Hagebaumarkt am Seidenstückerweg (alle projektrelevanten Warengruppen außer Teppiche, Bettwaren, Küchenmöbel) ansässig. Beide sind durch ein ansprechendes inneres und äußeres Erscheinungsbild charakterisiert. In der restlichen Kernstadt und in einigen Ortsteilen (Ostönnen, Paradiese) gibt es einige Fachgeschäfte als Spezialanbieter aus dem Möbelbereich. Im Hauptzentrum Innenstadt Soest liegt ein weiterer Sortimentsschwerpunkt für den Bereich Raumausstattung mit eindeutigem Fokus auf Haushaltswaren, GPK, Geschenkartikel, wo mehrere Fachgeschäfte auf diesen Sortimentsbereich ausgerichtet sind wie beispielsweise Nanu Nana und kleinere Fachgeschäfte wie WMF oder dies neben anderen Sortimentsschwerpunkten führen (z. B. Drogerie Müller, kik, Woolworth etc.). Im Sortimentsbereich Heimtextilien gibt es neben vielen der genannten größeren Anbieter, die dies als Teilsortiment führen, in der Innenstadt von Soest auch einige Fachanbieter, die Raumausstattung, Gardinen, Stoffe etc. führen. Auch im Bereich Möbel, Einrichtung, Kücheneinrichtungen sind in der Innenstadt mehrere Fachgeschäfte als Spezialanbieter ansässig. Im Sondergebiet Soest-West, das insgesamt auf andere Kernsortimente fokussiert ist, führen nur T€DI und Kaufland Teile der angesprochenen Sortimente, allerdings nicht in 26 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest großer Verkaufsflächendimensionierung. Die projektrelevanten Wettbewerber für tedox befinden sich alle außerhalb des definierten Sondergebietes, aber im näheren Umfeld. Im Ortsteil Ostönnen befindet sich zudem mit Küchen Leimbach ein großflächiger Küchenfachmarkt, der bei Kücheneinrichtung zusammen mit Möbel Wiemer die größte Verkaufsflächenausstattung in Soest aufweist. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in Soest bereits eine gute Angebotssituation im Raumausstattungssegment besteht, die allerdings in den einzelnen Sortimentsbereichen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Aufgrund der Lage in einem eher ländlich strukturierten Einzugsgebiet ist insgesamt eher von geringeren Kaufkraftabflüssen an andere Einkaufsstandorte auszugehen. Dies wird im Rahmen der Bewertung der Angebotssituation der einzelnen projektrelevanten Sortimente in Soest noch näher beleuchtet (vgl. Abschnitt 5 innerhalb dieses Kapitels). 3.2 Projektrelevanter Einzelhandelsbestand im überörtlichen Einzugsgebiet (Zone II) In Zone II des definierten Einzugsgebietes waren zum Zeitpunkt der Erhebungen ca. 60.800 m² Verkaufsfläche vorhanden, auf denen eine geschätzte Gesamtumsatzleistung von ca. 79,2 Mio. € erwirtschaftet wurde (vgl. Tabelle 4). 27 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Tabelle 4: Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in Zone II Branche VK in m²* Umsatz in Mio. €* Bodenbeläge 1.980 3,5 Baumarktartikel, Malerbedarf 7.750 8,7 41.940 51,2 Haushaltswaren 4.990 8,5 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 2.100 3,5 Beleuchtung 2.040 3,8 60.800 79,2 Möbel, Einrichtung Projektrelevanter Einzelhandel insgesamt davon: zentrale Versorgungsbereiche** k. A. k. A. 40 < 0,1 Möbel, Einrichtung 2.070 2,9 Haushaltswaren 2.000 4,0 590 1,0 k. A. k. A. 4.750 8,1 Bodenbeläge Baumarktartikel, Malerbedarf Heimtextilien (inkl. Gardinen) Beleuchtung Projektrelevanter Einzelhandel insgesamt * Bereinigte Werte, d. h. Verkaufsflächen und Umsätze von Mehrbranchenunternehmen wurden den jeweiligen Branchen zugeordnet. ** Für die Gemeinden Anröchte und Möhnesee sind keine zentralen Versorgungsbereiche ausgewiesen. Hier erfolgt die Zuordnung einzelner Betriebe zu einem zentralen Versorgungsbereich in Lagen mit Zentrumscharakter. k. A.= kein Ausweis, da weniger als 3 Betriebe bzw. bei Summenherleitung GMA-Erhebung 09/2013; GMA-Berechnungen 2013 (ca.-Werte, gerundet) In Zone II des abgegrenzten Einzugsgebietes besteht in zahlreichen Gemeinden kein oder nur ein ausschnittsweises Angebot in den projektrelevanten Sortimenten. Eindeutiger Verkaufsflächenschwerpunkt in Zone II stellt die Stadt Werl dar, auf die mit ca. 56.500 m² Verkaufsfläche ein Anteil von ca. 93 % der projektrelevanten Verkaufsfläche in Zone II entfällt. Größte Anbieter sind die am Sonderstandort Werl-Büderich gelegenen Betriebe Möbel Turflon (ca. 31.000 m² Verkaufsfläche), Roller (ca. 7.200 m² Verkaufsfläche), Hellweg Baumarkt (ca. 6.500 m² Verkaufsfläche), Hagebaumarkt (ca. 5.100 m² Verkaufsfläche) sowie Taxx Möbeldiscounter (ca. 5.000 m² Verkaufsfläche). Im zentralen Versorgungsbereich von Werl ist mit ca. 3.200 m² Verkaufsfläche ebenfalls das größte Angebot 28 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest innerhalb zentraler Versorgungsbereiche in Zone II des Einzugsgebietes vorhanden. Größte Betriebe hier sind ein Kaufland SB-Warenhaus, das Kaufhaus Danielsmeier sowie ein Woolworth, die auf Teilflächen projektrelevante Sortimente führen. Außerdem ist mit Münsch creativ Einrichten (ca. 1.400 m² Verkaufsfläche) ein Möbelhaus in zentraler Lage ansässig. In der übrigen Zone II konnte in zentralen Versorgungsbereichen kein großflächiger Betrieb identifiziert werden, der projektrelevante Sortimente im Hauptsortiment führt. Das Angebot verteilt sich hier auf eine Vielzahl kleinflächiger Anbieter, insbesondere im Bereich Haushaltswaren und Heimtextilien in kleinstrukturierten Ladeneinheiten. Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche sind insbesondere in der Gemeinde Lippetal und in der Stadt Warstein mit den Anbietern MTK Möbel und Raumausstattung, Kaufmann Raumausstattung, Küchen Ahrens, Eickhoff Küchen und Casa e Vita mehrere mittelflächige Spezialanbieter aus dem Bereich Möbel und Heimtextilien zu nennen. Darüber hinaus besteht im Enser Ortsteil Bremen ein Raiffeisenmarkt und in der Gemeinde Lippetal ein I&M Baucenter, welche auf Teilflächen projektrelevante Sortimente führen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass in den Städten und Gemeinden der Zone II keine mit dem Planvorhaben vergleichbaren Anbieter zu finden sind. Die meisten der insgesamt als wettbewerbsrelevant einzustufenden Anbieter befinden sich in Werl am westlichen Rand des Einzugsgebietes, wo u. a. Möbel Roller, Möbel Turflon und Taxx Möbeldiscounter sowie drei Baumärkte ansässig sind. In Warstein befinden sich darüber hinaus ein weiterer Baumarkt und in der Gemeinde Lippetal zwei kleinere Anbieter aus dem Baumarktbereich. Weitere Raumausstattungsfachmärkte als Systemwettbewerber befinden sich außerhalb des Einzugsgebietes, z. B. in Lippstadt (u. a. Hammer Heimtex), Hamm (u. a. Hammer Heimtex und tedox, Römerstraße), Unna (u. a. tedox), Holzwickede (u. a. tedox) sowie zwei weitere Anbieter von tedox in Dortmund. In Arnsberg ist zudem u. a. Poco Domäne als weiterer Möbeldiscounter ansässig. 29 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest 4. Wesentliche Wettbewerbsplanungen Im Einzelhandelskonzept Soest 2010 werden für die beiden Baumarktstandorte Hilchenbach am Hammer Weg und Hagebau Torley am Seidenstückerweg im Bebauungsplan zugestandene Entwicklungspotenziale erwähnt, die noch nicht bzw. noch nicht voll ausgeschöpft sind. Der Hagebaumarkt verfügt noch über ein Potenzial von ca. 1.500 m² an zusätzlicher Verkaufsfläche, die dieser nach aktuellem Kenntnisstand jedoch noch nicht in absehbarer Zeit abrufen wird. Bautreff Hilchenbach mit aktuell lediglich ca. 1.700 m² Baumarktverkaufsfläche hat noch ein weiteres Verkaufsflächenpotenzial mit einer maximalen Dimensionierung von ca. 6.000 m² Verkaufsfläche. Gemäß Einzelhandelskonzept ist bei Bautreff Hilchenbach auch eine Verlagerung an einen anderen Standort in Soest denkbar.1 Es ist davon auszugehen, dass eine Realisierung dieser Erweiterungsplanungen die Wettbewerbssituation bei mehreren projektrelevanten Sortimenten intensivieren würde. Nach Aussagen der Stadt Soest liegen jedoch für die v. g. Vorhaben aktuell keine konkreten Planungen vor. Auch die Absicht eines regionalen Möbelanbieters an der Arnsberger Straße / Lübecker Ring zwei großflächige Möbelhäuser mit ca. 30.000 bzw. 9.000 m² Verkaufsfläche zu errichten, wurden zwischenzeitlich aufgegeben. In der Realisierungsphase hingegen befindet sich ein Roller Möbelfachmarkt an der Werler Landstraße, der mit 7.000 m² Verkaufsfläche geplant ist. Die Fertigstellung dieses Planvorhabens würde die Wettbewerbssituation bei den projektrelevanten Sortimenten Möbel / Einrichtung, Haushaltswaren, Heimtextilien und Beleuchtung intensivieren. 5. Bewertung Ein möglicher Ansatz zur Beurteilung einer Stadt als Versorgungsstandort stellt die sog. Zentralitätskennziffer in den projektrelevanten Sortimenten dar. Bei der Zentralitätskennziffer wird die Kaufkraft in der Standortkommune mit dem Umsatz des Einzelhandels der Betriebe in der Kommune in Relation gebracht. Werte über 100 bedeuten, dass mehr durch den Einzelhandel umgesetzt wird als Kaufkraft im Untersuchungsgebiet vorhanden ist. Demnach fließt per Saldo Kaufkraft aus dem Umland zu. 1 Einzelhandelskonzept Soest 2010, S. 42. 30 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Folglich bedeuten Werte über 100 einen Bedeutungsüberschuss, während Werte unter 100 einen Kaufkraftabfluss signalisieren. Die Sortimente Bodenbeläge, Möbel, Einrichtung, Haushaltswaren, Beleuchtung und Heimtextilien weisen im Soester1 Stadtgebiet z. T. sehr hohe Zentralitätskennziffern auf (vgl. Tabelle 5). Der höchste Zentralitätswert liegt bei ca. 306 und wird im Möbelsegment erreicht. In den Sortimenten Beleuchtung und Haushaltswaren können Umsatz-KaufkraftRelationen von 129 bzw. 219 ermittelt werden, bei Bodenbelägen 135. Im Sortiment Heimtextilien liegt der Zentralitätswert bei 121. Dies bedeutet ca. 1,2 – 3,0 mal mehr Umsatz als Kaufkraft in Soest und z. T erhebliche Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland. Im Sortimentsbereich Baumarktartikel, Malerbedarf wird eine unterdurchschnittliche Zentralität von rd. 86 erreicht, d. h. es kommt per Saldo zu Kaufkraftabflüssen aus Soest. Bezogen auf das Einzugsgebiet, für Teile dessen die Kreisstadt Soest eine mittelzentrale Versorgungsfunktion übernimmt, liegen die Abschöpfungsquoten in den projektrelevanten Sortimenten allesamt unter der Kaufkraft im Einzugsgebiet. Die höchste Abschöpfungsquote liegt mit 90 ebenfalls bei Möbeln, Einrichtung, die niedrigste im Sortimentsbereich Baumarktartikel, Malerbedarf. Tabelle 5: Zentralitätskennziffern bzw. Abschöpfungsquoten der projektrelevanten Sortimente in der Stadt Soest und im Einzugsgebiet Zentralitätskennziffer (= Abschöpfungsquote in der Stadt Soest) Abschöpfungsquote im Einzugsgebiet Bodenbeläge 135 39 Baumarktartikel, Malerbedarf 86 25 Möbel, Einrichtung 306 90 Haushaltswaren 219 64 Heimtextilien 121 35 Beleuchtung 129 39 Branche GMA-Erhebung 09/2013, GMA-Berechnungen (ca.-Werte, gerundet) 1 inkl. der 18 zugehörigen Ortsteile (Zone I) 31 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest IV. Bewertung des Vorhabens 1. Methodischer Ansatz Die zu erwartenden wirtschaftlichen, städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen des Ansiedlungsobjektes werden im Folgenden vor dem Hintergrund der dargelegten Angebotsstrukturen ermittelt. Hierzu werden zwei Berechnungsschritte durchgeführt: Ein erster Ansatz, das Marktanteilkonzept, stellt die voraussichtliche Kaufkraftabschöpfung des Vorhabens (= Marktanteile) aus dem Einzugsgebiet dar und verdeutlicht, aus welchen Teilräumen dem Vorhaben die Kaufkraft der Endverbraucher zufließt. Mit einem zweiten Ansatz, dem Umsatzumverteilungsmodell, werden die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens auf bestehende Angebote im Einzugsgebiet sowie im Umfeld eingeschätzt. Damit wird aufgezeigt, wo – und in welchem Umfang – dem bestehenden Einzelhandel Umsätze verloren gehen. 2. Umsatzerwartung und Umsatzherkunft Das Marktanteilkonzept geht von einer Gegenüberstellung des relevanten Angebotes mit dem für das Einzugsgebiet ermittelten Nachfragevolumen (= Kaufkraft) aus. Als wesentliche Kriterien bei der Ermittlung der Marktanteile werden die Wettbewerbssituation im Einzugsgebiet sowie im übrigen Untersuchungsgebiet, ausgewählte Zeit-Distanz-Werte, die Art und Dimensionierung der vorgesehenen Einzelhandelsnutzung, die Lage und das Standortumfeld (u. a. andere Einzelhandelsnutzungen) berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sind die in Tabelle 6 dargestellten Marktanteile und Umsatzleistungen, differenziert nach Branchen und Einzugsgebietszonen, zu erwarten. 32 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Tabelle 6: Marktanteile und Umsätze des Planvorhabens Daten Zone I Zone II Kaufkraft in Mio. € Marktanteil in % Umsatz in Mio. € Kaufkraft in Mio. € Marktanteil in % Umsatz in Mio. € Streuumsatz in Mio. € Gesamtumsatz in Mio. € Bodenbeläge 2,3 20 0,5 5,6 9 0,6 0,2 1,2 Baumarktartikel, Malerbedarf 17,6 3–4 0,6 42,5 1–2 0,6 0,2 1,4 Möbel, Einrichtung 13,9 1–2 0,2 33,5 <1 0,2 0,1 0,5 Haushaltswaren 4,7 4–5 0,2 11,4 1–2 0,1 – 0,2 < 0,1 0,4 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 3,9 4–5 0,2 9,4 1–2 0,1 – 0,2 < 0,1 0,4 Beleuchtung 1,7 3 < 0,1 3,9 1 < 0,1 < 0,1 0,1 Projektrelevante Sortimente gesamt 44,1 3–4 1,7 – 1,8 106,3 1–2 1,6 – 1,7 0,6 – 0,7 4,0 Warengruppe GMA-Berechnungen 2013 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen) 33 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Anhand des Marktanteilkonzeptes errechnet sich für die Planvorhaben im Einzugsgebiet eine Umsatzleistung von ca. 3,4 Mio. €. Über alle Sortimente hinweg, können damit etwa 1,7 – 1,8 Mio. € des Gesamtumsatzes in Zone I (Soest) generiert werden, ca. 1,6 – 1,7 Mio. € werden in Zone II erwirtschaftet. Darüber hinaus ist mit so genannten Streuumsätzen1 (ca. 0,6 – 0,7 Mio. €) von außerhalb des Einzugsgebietes zu rechnen. Insgesamt beläuft sich damit die für die Planvorhaben zu erwartende Umsatzleistung in den projektrelevanten Sortimenten auf ca. 4,0 Mio. €. Der in Kapitel II. errechnete Sollumsatz wird damit nahezu in allen Sortimenten erreicht.2 3. Voraussichtliche Kaufkraftbewegungen und Umsatzumverteilungen Mit der Neuetablierung von Einzelhandelsobjekten werden i. d. R. Umsatzumverteilungsprozesse im bestehenden Einzelhandel ausgelöst. Das Umsatzumverteilungsmodell stellt einen methodischen Ansatz zur Einschätzung und Bewertung der ökonomischen und städtebaulichen Folgewirkungen des zu untersuchenden Planvorhabens dar. Zur Ermittlung der Umsatzumverteilung für den Einzelhandel werden die aus dem Marktanteilkonzept berechneten Umsätze nach Zonen gewichtet. In der Modellrechnung zur Ermittlung der Umsatzumverteilung wurden folgende Kriterien berücksichtigt: die aktuelle Ausstattung in der Standortkommune bzw. im Einzugsgebiet und die Sortimentsüberschneidungen mit dem Planvorhaben die Wettbewerbssituation im Umfeld inkl. der Überlagerung durch sonstige Einzelhandelsstandorte die Versorgungsbedeutung der Standortlagen im Umfeld die aktuellen Kaufkraftströme im Umfeld. 1 die Streuumsätze liegen je nach Sortiment zwischen 5 – 15%. 2 ohne Randsortimente < 100 m² Verkaufsfläche 34 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest In die Berechnung fließen damit die derzeitige Einzelhandelsausstattung konkurrierender Standorte als Attraktivitätsfaktor und die Distanz zum Planstandort als Widerstandsfaktor ein. Hierbei wird die Prämisse zugrunde gelegt, dass sich die Marktwirkungen des Vorhabens überwiegend auf vergleichbare Wettbewerber, d. h. sog. Systemwettbewerber, beziehen. Im vorliegenden Fall sind dies v. a. Raumausstattungsfachmärkte, Möbelanbieter, Einrichtungshäuser, Fachabteilungen in Bau- und Heimwerkermärkten sowie – in tendenziell geringerem Umfang – Fachgeschäfte für Heimtextilien und Raumausstattung. Außerdem wird angenommen, dass die Lagen, die aktuell eine wichtige Versorgungsbedeutung für die Bewohner des Einzugsgebietes einnehmen, tendenziell stärker von Umverteilungen betroffen sein werden, als Lagen mit aktuell geringerer Versorgungsbedeutung. Durch das Planvorhaben sind folgende Kaufkraftströme in den projektrelevanten Branchen in der Stadt Soest und im Umland zu erwarten (vgl. Tabelle 7): In der Stadt Soest werden Umsatzumverteilungswirkungen von ca. 2,4 Mio. € wirksam. Gemessen an dem Gesamtumsatz in Höhe von ca. 4,0 Mio. € entfällt somit der größte Anteil der Umsatzumverteilungswirkungen sowohl in der Gesamtbetrachtung als auch bei den einzelnen projektrelevanten Sortimenten auf die Stadt Soest selbst, da die wesentlichen Wettbewerber des Planvorhabens v. a. in Soest selbst verortet sind. Daher sind in der Stadt Soest aufgrund des größeren Angebotes (vorwiegend überdurchschnittliche Zentralität und Verkaufsflächenausstattung) höhere Wirkungen zu erwarten. Für den Standort am Riga-Ring ist durch die Realisierung des Planvorhabens eine Attraktivitätssteigerung anzunehmen, gleichzeitig ist in einigen Branchen mit einer Erhöhung des Wettbewerbsdrucks zu rechnen. In der Zone II des Einzugsgebietes ist eine Umsatzumverteilung in Höhe von ca. 1,2 Mio. € zu erwarten. Dies ist v. a. auf die weniger umfangreiche Einzelhandelsausstattung dieser Kommunen zurückzuführen. Außerhalb des Einzugsgebietes werden ca. 0,4 Mio. € umverteilt. Die hieraus resultierenden Umsatzumverteilungen werden in den nachfolgenden Kapiteln differenziert nach Branchen und Lagen dargestellt. 35 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Tabelle 7: Umsatzumverteilung des Planvorhabens nach Branchen Sortiment Umsatzumverteilung in der Stadt Soest Umsatzumverteilung in Zone II in Mio. € Anteil an Gesamtumverteilung in % in Mio. € Anteil an Gesamtumverteilung in % 0,7 59 0,4 0,7 – 0,8 54 Möbel, Einrichtung 0,4 Haushaltswaren Bodenbeläge Baumarktartikel, Malerbedarf Heimtextilien (inkl. Gardinen) Beleuchtung Projektrelevante Sortimente gesamt Umsatzumverteilung außerhalb des Einzugsgebietes Umsatzplanvorhaben gesamt in Mio. € Anteil an Gesamtumverteilung in % in Mio. € Anteil an Gesamtumverteilung in % 33 0,1 8 1,2 100 0,5 – 0,6 39 0,1 7 1,4 100 80 < 0,1 15 < 0,1 5 0,5 100 0,3 75 < 0,1 18 < 0,1 7 0,4 100 0,2 – 0,3 63 0,1 24 < 0,1 13 0,4 100 < 0,1 60 < 0,1 28 < 0,1 12 0,1 100 2,4 60 1,2 30 0,4 10 4,0 100 GMA-Berechnungen 2013 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen) 36 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest 4. Bewertung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen im Einzugsgebiet Bei der Bewertung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen (= Umsatzumverteilungen) von Einzelhandelsvorhaben ist grundsätzlich zwischen Wettbewerbswirkungen und möglichen städtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Beeinträchtigungen zu unterscheiden. Wettbewerbliche Wirkungen können zwar zu – ggf. befristeten – Beeinträchtigungen von Betrieben in der Leistungsfähigkeit führen; die Aussagen des § 1 Abs. 4 BauGB zur Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und dem Umbau vorhandener Ortsteile, zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche sowie das interkommunale Abstimmungsgebot gemäß § 2 Abs. 2 BauGB schützen jedoch nicht den bestehenden Einzelhandel in den Nachbarkommunen vor Konkurrenz. Es geht hierbei vielmehr darum, zu bewerten, ob sich die Ansiedlung eines Einzelhandelsvorhabens negativ auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in der Standort- und Nachbarkommune auswirkt (vgl. hierzu die Urteile des OVG Münster vom 06.06.2005, 10 D 145/04.NE und 10 D 148/04.NE). Zur Ableitung möglicher städtebaulicher und versorgungsstruktureller Auswirkungen wird von der Rechtsprechung bzw. in der Verwaltungspraxis häufig ein Schwellenwert von 10 % Umsatzumverteilung angesetzt. In jüngster Zeit findet jedoch diesbezüglich ein Umdenken statt; so reicht das alleinige Abstellen auf die voraussichtlichen Umsatzumverteilungsquoten zur Bewertung möglicher Auswirkungen eines Einzelhandelsvorhabens auf einen zentralen Versorgungsbereich nicht aus. Vielmehr sind hier im Einzelfall auch andere Kriterien wie beispielsweise die konkrete städtebauliche Situation der möglicherweise betroffenen zentralen Versorgungsbereiche zu berücksichtigen (vgl. Urteile OVG Münster vom 11.12.2006, 7 A 964/05 und Bundesverwaltungsgericht vom 11.10.2007, 4 C 7.07). Aus gutachterlicher Sicht ist zu ergänzen, dass schon bei Umverteilungsquoten von unter 10 % städtebauliche Beeinträchtigungen eintreten können, wenn z. B die Schwächung wesentlicher Magnetbetriebe eines zentralen Versorgungsbereiches zu prognostizieren ist. Gleichzeitig müssen aber bei Umverteilungen von über 10 % nicht zwangsläufig negative städtebauliche Auswirkungen auftreten. Das Umschlagen wettbewerblicher in städtebauliche Effekte ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der betroffenen Betriebe, deren Funktion innerhalb eines Zentrums (z. B. Magnetbetrieb) sowie der Stabilität der betroffenen Lage. In die Bewertung ist darüber hinaus die Bedeutung der jeweiligen Branche für das Zentrum (z. B. Leitbranche, ergänzendes Sortiment) einzustellen. 37 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Im Folgenden werden die durch die Planvorhaben hervorgerufenen Umsatzumverteilungen – welche sich durch die zusätzlich in Soest erwirtschafteten Einzelhandelsumsätze am Planstandort ergeben – hinsichtlich der möglichen städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen bewertet. Bei der branchen- und lagebezogenen Betrachtung erfolgte die Gewichtung der ermittelten Umverteilungswirkungen auf die einzelnen Lagen unter Berücksichtigung der räumlichen Distanz, der aktuellen Ausstattung, der Versorgungsbedeutung sowie der Sortimentsüberschneidungen mit dem Planvorhaben. 4.1 Bewertung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen in Zone I (Stadt Soest) In der Stadt Soest werden Umsatzumverteilungen in Höhe von ca. 2,4 Mio. € ausgelöst. Dies macht – bezogen auf den derzeitigen Umsatzbestand – eine Umverteilung über alle projektrelevanten Sortimente hinweg von ca. 3 % aus. Branchen- und lagebezogen sind folgende Aspekte hervorzuheben (vgl. Tabelle 8): Gegenüber bestehenden Angebotsstrukturen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt sind in den meisten Sortimenten geringe Umsatzumverteilungsquoten zu erwarten, die aufgrund der geringen Höhe nicht ausweisbar sind. In der Branche Haushaltswaren ist eine Umverteilung von ca. 0,1 – 0,2 Mio. € zu prognostizieren, die bezogen auf den derzeitigen Umsatzbestand eine Umverteilungsquote von ca. 4 – 5 % entspricht. Im Heimtextiliensortiment ist eine Umverteilung von rd. 5 % zu ermitteln. In gutachterlich nicht nachweisbarer Größenordnung sind die Umverteilungen in den Sortimenten Baumarktartikel, Möbel, Tapeten, Farben, Lacke, Teppiche, Bodenbeläge, Sonnenschutz (inkl. Rollos, Jalousien), Markisen, Zubehör, Beleuchtung zu prognostizieren. Aufgrund der Sortimentsüberschneidungen im Bereich Haushaltswaren und Heimtextilien ist in gewissem Maße von einer Verstärkung des Wettbewerbdrucks gegenüber bestehenden Innenstadtanbietern auszugehen. Betroffen sind hingegen insbesondere Geschäfte in der Bahnhofstraße und Brückenstraße wie NanuNana, Woolworth, kik, Drogerie Müller u. a., die z. T. beide Sortimente führen oder reine Haushaltswarenanbieter wie WMF und einige weitere inhabergeführte Geschäfte. Da sich diese Umsatzrückgänge z. T. nur auf Teilsortimente der Anbieter beziehen, ist nicht von 38 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest unmittelbaren Betriebsgefährdungen auszugehen. Eine nachhaltige Schwächung des Hauptzentrums sowie städtebauliche bzw. versorgungsstrukturelle Auswirkungen sind in dieser Größenordnung nicht zu erwarten. Gegenüber den Wettbewerbern im Nebenzentrum Soest-Ost sind Umverteilungswirkungen von ca. 0,4 Mio. € zu erwarten, was einer Umverteilungsquote von etwa 3 – 4 % entspricht. In den meisten Sortimentsbereichen werden Wettbewerbswirkungen in sehr niedrigem Umfang anfallen. Bei Bodenbelägen ist eine Umsatzumverteilung von weniger als 0,1 Mio. € zu prognostizieren, die zwar betragsmäßig niedrig ist, aber einer Umverteilungsquote von 27 – 28 % entspricht. Davon ist u. a. die Fachabteilung von Möbel Boss betroffen. Alle weiteren Umverteilungsquoten bewegen sich auf einem niedrigen bis mittleren Niveau. In den Nahversorgungszentren Niederbergheimerstraße und Herzog-Adolf-Weg sind keine wesentlichen Wettbewerber der Planvorhaben ansässig. Die Umverteilungswirkungen liegen daher unterhalb der gutachterlich nachweisbaren Größenordnung. Städtebauliche und versorgungsstrukturelle Auswirkungen können somit ausgeschlossen werden. Gegenüber den Angebotsstrukturen in den sonstigen Lagen in der Kernstadt und den Ortsteilen von Soest (dezentrale Lagen und Streulagen, z. B. Sondergebietsstandort Soest-West) sind ebenfalls v. a. im Sortiment Bodenbeläge hohe Umverteilungsquoten zu erwarten (insgesamt ca. 0,7 Mio. €, ca. 25 %). Diese verteilen sich jedoch auf mehrere großflächige Anbieter Möbel Wiemer, Hammer und drei Baumärkte, die in Teilsortimenten über hohe Angebotsüberschneidungen mit den Planvorhaben verfügen. Diese befinden sich zumeist in Solitär- bzw. Streulagen. Die Umverteilungsquoten erreichen zwar anteilig beträchtliche Größenordnungen, beziehen sich jedoch auf Teilsortimente und lassen keine einzelbetriebliche Gefährdung erkennen. In den übrigen Sortimenten Baumarktartikel, Haushaltswaren, Heimtextilien und Beleuchtung werden deutlich geringere Umverteilungsquoten zwischen 2 – 4 % erreicht. Bei Möbel, Einrichtung ist die Umverteilung unter 1 %. Städtebauliche und versorgungsstrukturelle Auswirkungen sind somit nicht zu erwarten. Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass in der Stadt Soest keine städtebaulichen bzw. versorgungsstrukturellen Auswirkungen zu erwarten sind. 39 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Tabelle 8: Umsatzumverteilung des Planvorhabens in Soest nach Lagekategorien Zone I gesamt Hauptzentrum Innenstadt Nebenzentrum Soest-Ost Sonstige Lagen* Umsatz in Mio. € Umverteilung insgesamt in Mio. € Umverteilung in % Umsatz in Mio. € Umverteilung in Mio. € Umverteilung in % Umsatz in Mio. € Umverteilung in Mio. € Umverteilung in % Umsatz in Mio. € Umverteilung in Mio. € Umverteilung in % Bodenbeläge 3,1 0,7 22 – 23 < 0,1 n. a. n. a. 0,3 < 0,1 27 – 28 2,8 0,7 25 Baumarktartikel, Malerbedarf 14,9 0,7 – 0,8 5 0,3 n. a. n. a. 0,0 0,0 0,0 14,6 0,7 4–5 Möbel, Einrichtung 42,6 0,4 <1 1,2 n. a. n. a. 7,7 0,1 – 0,2 2 33,7 0,2 <1 Haushaltswaren 10,3 0,3 3–4 3,1 0,1 – 0,2 4–5 1,8 < 0,1 4–5 5,5 0,1 1–2 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 4,7 0,2 – 0,3 5 1,4 < 0,1 5 0,9 < 0,1 7 2,3 < 0,1 2–3 Beleuchtung 2,4 < 0,1 3 0,2 n. a. n. a. 0,2 n. a. n. a. 1,9 < 0,1 3 Projektrelevante Sortimente gesamt 78,0 2,4 3 6,2 0,2 – 0,3 3–4 10,9 0,4 3–4 60,8 1,7 – 1,8 2–3 Sortiment n. a.= nicht ausweisbar, da Wert unterhalb der rechnerischen Nachweisgrenze *Sonstige Lagen: Nahversorgungszentren, Streulagen und dezentrale Lagen (z. B. Gewerbegebietsstandort Soest-West) GMA-Berechnung 2013, Werte leicht gerundet 40 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest 4.2 Bewertung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen in Zone II Im überörtlichen Einzugsgebiet (Zone II) werden Umsatzumverteilungen in Höhe von ca. 1,2 Mio. € ausgelöst. Dies entspricht – in Relation zum derzeit in allen projektrelevanten Sortimenten erzielten Umsatzbestand an den wesentlichen Wettbewerbsstandorten – einer Umverteilungsquote von ca. 1 – 2 %. Dabei beziehen sich die Auswirkungen auf einzelne Branchen und Lagen wie folgt (vgl. Tabelle 9): Gegenüber bestehenden Anbietern in zentralen Versorgungsbereichen in Zone II sind in den projektrelevanten Sortimente Auswirkungen nur in untergeordnetem Maß zu erwarten. Aufgrund der geringen absoluten Höhe der Umsatzumverteilungen sind bei Bodenbelägen, Baumarktartikel / Malerbedarf, Möbel / Einrichtung, Heimtextilien und Beleuchtung Umsatzumverteilungsquoten nicht ausweisbar. In der Branche Haushaltswaren ist eine Umverteilung von ca. 0,1 Mio. € zu prognostizieren, die – bezogen auf den derzeitigen Umsatzbestand – einer Umverteilungsquote von ca. 2 – 3 % entspricht. Mit einer wesentlichen Verstärkung des Wettbewerbsdrucks ist gegenüber bestehenden Anbietern in zentralen Versorgungsbereichen nicht auszugehen. Städtebauliche bzw. versorgungsstrukturelle Auswirkungen können aufgrund der geringen absoluten Höhe der Umsatzumverteilungen ausgeschlossen werden. Gegenüber den Angebotsstrukturen in sonstigen Lagen in Zone II (dezentrale Lagen und Streulagen, z. B. Werl-Büderich) wird der Großteil der Umsätze umverteilt; insgesamt werden gegenüber den Bestandsbetrieben in Zone II ca. 1,1 Mio. € umverteilt, was einer Umverteilungsquote von 1 – 2 % entspricht. Die höchsten Umverteilungen sind dabei v. a. im Sortiment Bodenbeläge zu erwarten (ca. 11 – 12 %). Diese beziehen sich jedoch auf mehrere großflächige Anbieter des Baumarktsegments (v. a. Hellweg und Hagebaumarkt am dezentralen Standort WerlBüderich). Aufgrund der geringen absoluten Höhe der Umverteilungen und der Tatsache, dass diese Betriebe den Großteil ihres Umsatzes mit anderen Sortimenten erzielen, können Betriebsaufgaben ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für das Sortiment Baumarktartikel, Malerbedarf mit einer Umsatzumverteilungsquote von 6 – 7 % (ca. 0,5 – 0,6 Mio. €). Auch hier beziehen sich die Umverteilungswirkungen im Wesentlichen auf die beiden genannten Baumärkte. In den Sortimenten 41 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Möbel / Einrichtung, Haushaltswaren und Beleuchtung sind deutlich geringere Umverteilungsquoten von z. T. deutlich unter 1 % zu prognostizieren. Bei dem Sortiment Heimtextilien liegt die Umverteilungsquote bei rd. 4 %, womit ebenfalls keine Auswirkungen mit städtebaulicher oder versorgungsstruktureller Relevanz verbunden sind. Damit sind im überörtlichen Einzugsgebiet (Zone II) keine städtebaulichen bzw. versorgungsstrukturellen Auswirkungen zu erwarten. 42 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Tabelle 9: Umsatzumverteilung des Planvorhabens in Zone II und außerhalb des Einzugsgebietes nach Lagekategorien davon: zentrale Versorgungsbereiche Zone II gesamt Sortiment außerhalb des Einzugsgebietes Sonstige Lagen* Umsatz in Mio. € Umverteilung insgesamt in Mio. € Umverteilung in % Umsatz in Mio. € Umverteilung in Mio. € Umverteilung in % Umsatz in Mio. € Umverteilung in Mio. € Umverteilung in % Umsatz in Mio. € Bodenbeläge 3,5 0,4 11 – 12 k. A. n. a. n. a. k. A. k. A. 11 – 12 0,1 Baumarktartikel, Malerbedarf 8,7 0,5 – 0,6 6–7 0,1 n. a. n. a. 8,6 0,5 – 0,6 6–7 0,1 Möbel, Einrichtung 51,2 < 0,1 <1 2,9 n. a. n. a. 48,3 < 0,1 <1 < 0,1 Haushaltswaren 8,5 < 0,1 <1 4,0 0,1 2–3 4,5 < 0,1 <1 < 0,1 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 3,5 0,1 – 0,2 4–5 1,0 n. a. n. a. 2,5 0,1 4 < 0,1 Beleuchtung 3,8 < 0,1 <1 k. A. n. a. n. a. k. A. k. A. <1 < 0,1 Projektrelevante Sortimente gesamt 79,2 1,2 1–2 8,1 0,1 1–2 71,1 1,1 1–2 0,4 n. a.= nicht ausweisbar, da Wert unterhalb der rechnerischen Nachweisgrenze k. A. = aus datenschutzrechtlichen Gründen kein Ausweis, d. h. unter drei Betriebe, bzw. wegen Summenbildung *Sonstige Lagen: Nahversorgungszentren, Streulagen und dezentrale Lagen (z. B. Gewerbegebietsstandort Werl-Büderich) GMA-Berechnung 2013, Werte leicht gerundet 43 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest 4.3 Bewertung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen außerhalb des Einzugsgebietes Außerhalb des Einzugsgebietes sind infolge der Ansiedlung des Planvorhabens Umsatzumverteilungen in den untersuchungsrelevanten Sortimenten in Höhe von jeweils max. 0,1 Mio. € in den projektrelevanten Sortimenten zu ermitteln. Einzelbetriebliche bzw. standortspezifische Umverteilungseffekte lassen sich angesichts dieser geringen Größenordnung rechnerisch nicht mehr darstellen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Wirkungen auf eine Vielzahl von Wettbewerbern in der Region verteilen. Umverteilungswirkungen in einzelnen Standortlagen liegen somit unterhalb einer rechnerischen Nachweisgrenze. Städtebauliche und versorgungsstrukturelle Auswirkungen können ausgeschlossen werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die geplante Ansiedlung des tedox-Marktes in Soest unter städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Gesichtspunkten insgesamt als verträglich einzustufen ist. Die zu erwartenden Umsatzumverteilungswirkungen konzentrieren sich im Wesentlichen auf nicht zentrenrelevante Sortimente, so dass unmittelbar keine städtebaulich schützenswerte Belange im Sinne des Baugesetzes betroffen sind. 5. Vereinbarkeit mit den landesplanerischen Vorgaben Im Hinblick auf die landesplanerischen Vorgaben des LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel sind folgende Anmerkungen zu treffen: Das Vorhaben entspricht Ziel 1, da es in einem regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereich liegt. Das Vorhaben liegt in einem zentralen Versorgungsbereich, daher wird Ziel 2 erfüllt; das Vorhaben weist sowohl nicht zentrenrelevante als auch zentrenrelevante Kernsortimente auf. Das Beeinträchtigungsverbot in Ziel 3 wird eingehalten, sowohl in Soest als auch im überörtlichen Einzugsgebiet. Grundsatz 4 wird eingehalten. Wie in Tabelle 6 zu den Marktanteilen aufgezeigt, ist der Umsatz des Vorhabens in allen projektrelevanten Sortimenten (letzte Spalte 44 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest „Gesamtumsatz in Mio. €“) deutlich niedriger als die Kaufkraft in Soest in diesen Sortimenten (Spalte 2: „Kaufkraft in Mio. € in Zone I“). Ziel 5 ist nicht relevant, da das Vorhaben in einem zentralen Versorgungsbereich liegt. Auch Grundsatz 6 ist nicht relevant, da der Standort in einem zentralen Versorgungsbereich liegt. Ziel 7, Überplanung von vorhandenen Standorten, ist hier nicht zu beachten, da es sich um eine Neuansiedlung handelt. Ziel 8 ist hier auch nicht weiter zu beachten, da der Planstandort innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereichs und eines zentralen Versorgungsbereiches liegt. Ziel 9 ist hier nicht relevant, da es sich nicht um die Aufstellung eines Regionalplans handelt. Ziel 10 wird ebenfalls erfüllt, da die vorangegangenen Ziele allesamt eingehalten werden. 6. Vereinbarkeit mit dem Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis Da der Standort des Vorhabens in einem zentralen Versorgungsbereich gemäß Einzelhandelskonzept Soest liegt, wird Ziel 12 des Regionalplans Arnsberg entsprochen. Im Hinblick auf Ziel 13 (Kongruenzgebot) ist darauf hinzuweisen, dass das Einzugsgebiet des Vorhabens über das Einzugsgebiet eines typischen Nebenzentrums, das i. d. R. teilstädtische Bedeutung aufweist, hinausgeht. Allerdings trifft dies auf das gesamte Nebenzentrum Soest-Ost zu, da hier – wie bereits in Kapitel II., 3.1 dargestellt – eine Schwerpunktsetzung im Bereich Möbel- und Einrichtungsbedarf vorhanden ist, der in vielen anderen Städten an dezentralen Standorten angesiedelt wird. Vor diesem Hintergrund handelt es sich sowohl um eine städtebauliche als auch raumordnerische Sondersituation. Tabelle 6 zu den Marktanteilen zeigt jedoch auf, dass die Marktdurchdringung des Vorhabens in den Umlandgemeinden in allen Sortimenten mit Ausnahme der Bodenbeläge als relativ gering zu sehen ist. Die Marktanteile liegen bei Bodenbeläge bei ca. 9 % bezogen 45 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest auf die Kommunen der Zone II; bei allen anderen Sortimenten liegen sie bei maximal 1 – 2 %. Auch in der Gesamtbetrachtung wird ein Marktanteil bei den projektrelevanten Sortimenten von rd. 1 – 2 % der Kaufkraft in Zone II erreicht. Auch angesichts der geringen Auswirkungen im Umland, insbesondere in den zentralen Versorgungsbereichen, wird aus gutachterlicher Sicht das Kongruenzgebot für ein solches Vorhaben in einem zentralen Versorgungsbereich im Mittelzentrum Soest erfüllt. Die Ansiedlung des tedox-Marktes in Soest entspricht auch den Grundsätzen 10 und 12. In den Erläuterungen zu diesen Punkten wird am Beispiel des Möbeleinzelhandels vor einem ruinösen Wettbewerb durch immer dominantere Großanbieter zu Lasten der gewachsenen Zentren gewarnt. Allerdings fällt der geplante tedox-Markt durch seine Sortimentsvielfalt mit überschaubaren Verkaufsflächen in den einzelnen Sortimenten nicht in das Raster solcher Möbelmärkte. Somit wird die geplante Ansiedlung den zitierten Grundsätzen gerecht. 7. Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Soest Das Ansiedlungsvorhaben ist im Hinblick auf das Einzelhandelskonzept Soest 2010 wie folgt zu bewerten: Das „Nebenzentrum Soest-Ost“ ist im Einzelhandelskonzept als zentraler Versorgungsbereich definiert, so dass auch zentrenrelevante Sortimente grundsätzlich darstellbar sind. Zwar spricht das Einzelhandelskonzept Soest 2010 davon, dass zentrenrelevante Sortimente im Nebenzentrum Soest zum Schutz der Innenstadt nur als Randsortimente vorgesehen sind. Als Hauptintention ist dabei zu sehen, dass insbesondere Anbieter mit kompletten zentrenrelevanten Kernsortimenten, wie z. B. Bekleidung, Schuhe / Lederwaren oder Sportartikel möglichst nicht außerhalb der Innenstadt angesiedelt werden sollen. Ein Sonderfall, wie er hier bei tedox vorliegt, der als Raumausstattungsfachmarkt sowohl nicht zentrenrelevante als auch zentrenrelevante Kernsortimente umfasst, wurde bei Aufstellung des Zentrenkonzeptes wohl nicht bedacht. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass Heimtextilien laut Soester Liste zwar zentrenrelevant sind, diese für die Attraktivität einer Innenstadt jedoch einen geringeren Teil beitragen als beispielsweise Textilien 46 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest oder Schuhe. Dies spiegelt sich auch in den aktuellen Vorgaben des LEP NRW – Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel, wider, wo Heimtextilien nicht zu den zentrenrelevanten Sortimenten (Anlage 1 des LEP NRW) zu zählen sind. Insgesamt weist das Vorhaben rd. 2.380 m² Verkaufsfläche für nicht zentrenrelevante Sortimente auf (74 % der Gesamtverkaufsfläche) und rd. 820 m² Verkaufsfläche (ca. 26 %) für zentrenrelevante Sortimente. Innerhalb der zentrenrelevanten Sortimente ist zu unterscheiden zwischen dem zentrenrelevanten Kernsortiment eines tedox-Marktes (Heimtextilien, Haushaltswaren / Geschenkartikel, Bilder / Bilderrahmen / Dekoration etc.), die auf insgesamt 650 m² Verkaufsfläche geführt werden, und den echten Randsortimenten, die bei tedox in einer sonderpostenartigen Präsentationsform auf Kleinflächen u. a. Schreibwaren, Bastelwaren, Spielwaren, Drogeriewaren / Putz- und Reinigungsmittel sowie sonstige Saisonartikel umfassen. Im Hinblick auf die Intention des Einzelhandelskonzeptes Soest 2010 entspricht das Konzept von tedox mit einem geringen Teil zentrenrelevanter Kernsortimente dem Einzelhandelskonzept Soest. Im Einzelhandelskonzept wird bei den Zielen für die Einzelhandelsentwicklung in Soest die Beschränkung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsnutzungen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche formuliert. Darüber hinaus sollen neue Einzelhandelsgroßformen mit regionaler Ausstrahlung nur an städtebaulich und verkehrlich prädestinierten Standorten unter Wahrung der Interessen der Innenstadt Soest realisiert werden. Die Ansiedlung des tedox-Marktes am geplanten Standort entspricht auch dieser Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes. Das Einzelhandelskonzept Soest 2010 geht in Kapitel 6 „Sondergebietsstandorte“ im Unterkapitel 6.2 näher auf Baumärkte und Gartencenter ein. Dabei wird auf Planungen aus dem Jahr 2000 bzw. das Einzelhandelskonzept 2004 Bezug genommen, wo für einzelne Baumärkte in Soest noch Verkaufsflächenpotenziale ermittelt werden. Es ist Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes Soest, keine weiteren Standorte und keine zusätzlichen Flächen für baumarktrelevante Sortimente über die dort genannten maximalen Flächengrößen hinaus zu entwickeln. Zwar führt der Anbieter tedox auch in deutlichem Umfang baumarktrelevante Sortimente, diese beziehen sich jedoch nur auf ausschnittsweise Angebote eines klassischen Bau- und Heimwerkermarktes (vgl. Kapitel II., 2.); so werden z. B. keinerlei Baustoffe geführt, auch im Gartensegment ist nur ein minimales Randsorti- 47 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest ment bei tedox vorhanden. Der Schwerpunkt der Baumarktangebote bezieht sich auf Werkzeug und Zubehör zum Renovieren, z. B. Maler- und Tapezierbedarf etc. Da in den vergangenen Jahren die im Einzelhandelskonzept Soest 2010 genannten Anbieter Hagebaumarkt und Baumarkt Hilchenbach die ihnen zugestandene Verkaufsflächenpotenziale nicht ausgeschöpft haben und nach Angaben der Stadtverwaltung Soest derzeit auch keine weiteren Planungen zur Erweiterung von Baumärkten vorliegen, ist die Ansiedlung der vorliegenden Sortimente im tedoxMarkt der Abwägung der Stadt Soest zugänglich. Insgesamt entspricht die geplante Ansiedlung des tedox-Marktes sowohl hinsichtlich des Standortes als auch der Sortimentsstruktur den Vorgaben des kommunalen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Soest aus dem Jahr 2010. 48 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest V. Fazit Die geplante Ansiedlung eines tedox Raumausstattungsfachmarktes am Standort Soest, Riga-Ring, ist zusammenfassend folgendermaßen zu bewerten: Auf einem Grundstück im zentralen Versorgungsbereich „Nebenzentrum SoestOst“ soll ein tedox Fachmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 3.200 m² angesiedelt werden. Bei dem tedox Raumausstattungsfachmarkt handelt es sich um einen discountorientierten Anbieter, der zumeist die Preisführerschaft in den Kernsortimenten anstrebt und sich damit auf einem preislich und qualitativ anderen Niveau als Raumausstattungsfachgeschäfte bewegt. Letztere zielen i. d. R. auf mittel- bis höherpreisige Angebote und einen anderen Kundenkreis ab und bieten – anders als tedox-Fachmärkte – insbesondere auch Beratung, Auslieferung und individuelle, maßgenaue Einpassung beim Kunden an. Derartige Dienstleistungen werden von tedox-Märkten, welche ausschließlich Mitnahmeware führen, nicht angeboten. Der Standort kann aus betrieblicher Sicht als geeignet für den Betrieb eines Raumausstattungsfachmarktes angesehen werden. Positiv ist insbesondere die Etablierung als Einzelhandelsstandort im Standortgefüge der Stadt Soest anzusehen, wodurch Kundenzuführeffekte durch benachbarte Einzelhandelsbetriebe erzielt werden können. Unter städtebaulichen Aspekten ist festzuhalten, dass der Standort gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Soest dem Nebenzentrum SoestOst zuzuordnen ist, der bereits einen Angebotsschwerpunkt im Möbel- und Einrichtungssegment aufweist. Innerhalb des Einzugsgebietes, das ca. 163.450 Einwohner (Stadt Soest und die Städte und Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Hense, Lippetal, Möhnesee, Welver, Werl sowie westliche Teile von Warstein) umfasst, steht dem Planvorhaben ein Kaufkraftpotenzial in den projektrelevanten Sortimenten von insgesamt 150,4 Mio. € zur Verfügung. Davon entfallen ca. 44,1 Mio. € auf die Stadt Soest und ca. 106,3 Mio. € auf die Zone II (überörtliches Einzugsgebiet). Infolge einer Realisierung des Ansiedlungsvorhabens werden Umsatzumverteilungswirkungen gegenüber bestehenden Angebotsstrukturen in der Stadt Soest und außerhalb erwartet. Dabei entfällt der größte Anteil der Umsatzumverteilungswirkungen sowohl in der Gesamtbetrachtung (ca. 2,4 Mio. € von ca. 4,0 Mio. € 49 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest prognostizierter Gesamtumsatz) als auch bei den einzelnen projektrelevanten Sortimenten auf die Stadt Soest selbst, da die wesentlichen Wettbewerber des Planvorhabens v. a. in Soest selbst vorhanden sind. Für den zentralen Versorgungsbereich der Soester Innenstadt bewegen sich die zu prognostizierenden Umsatzsatzumverteilungen auf geringem absolutem und relativem Niveau, weshalb keine städtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen zu erwarten sind. Für den Standort am Riga-Ring ist mit der Realisierung des Planvorhabens mit einer Erhöhung des Wettbewerbdrucks zu rechnen. Gleichzeitig ist jedoch auch eine Attraktivitätssteigerung und Erhöhung der Kompetenz im Segment Einrichtung / Wohnen anzunehmen. Etwaige Auswirkungen im Nebenzentrum Soest-Ost sind der bauleitplanerischen Abwägung durch die Stadt Soest zugänglich. In Zone II des Einzugsgebietes ist eine Umsatzumverteilung in Höhe von ca. 1,2 Mio. € zu erwarten, was v. a. auf die weniger umfangreiche Einzelhandelsausstattung dieser Kommunen zurückzuführen ist. Innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche in Zone II ist nicht von einer wesentlichen Verstärkung des Wettbewerbsdrucks gegenüber bestehenden Anbietern auszugehen. Wettbewerbswirkungen können aufgrund ihrer geringen absoluten Höhe nicht nachgewiesen werden, so dass städtebauliche und versorgungsstrukturelle Auswirkungen ausgeschlossen werden können. Gegenüber den sonstigen Lagen in Zone I und II beziehen sich die Umverteilungswirkungen in erster Linie auf Betriebe, die den Großteil ihres Umsatzes mit anderen Sortimenten erzielen (Mehrbranchenbetriebe), so dass auch hier Betriebsaufgaben und negative städtebauliche oder versorgungsstrukturelle Auswirkungen ausgeschlossen werden können. Gleiches gilt für Standorte außerhalb des Einzugsgebietes, gegenüber denen ca. 0,4 Mio. € umverteilt werden. Städtebauliche oder versorgungsstrukturelle Auswirkungen sind somit sowohl in der Stadt Soest als auch im überörtlichen Einzugsgebiet (Zone II) nicht zu erwarten. Den Zielen und Grundsätzen der Landes- und Regionalplanung (landesplanerische Vorgaben des LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel und Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis) wird entsprochen. Auch ist eine Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Soest aus dem Jahr 2010 hergestellt. Das Einzelhandelskonzept 2010 spricht davon, dass zentrenrelevante Sortimente im Nebenzentrum Soest-Ost zum Schutz der Innenstadt nur als Randsortimente vorgesehen sein sollen. Als Haupt- 50 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest intention ist dabei zu sehen, dass insbesondere Anbieter mit kompletten zentrenrelevanten Kernsortimenten, wie z. B. Bekleidung, Schuhe / Lederwaren oder Sportartikel, möglichst nicht außerhalb der Innenstadt angesiedelt werden sollen. Ein Sonderfall, wie er hier bei tedox vorliegt, der als Raumausstattungsfachmarkt sowohl nicht zentrenrelevante als auch zentrenrelevante Kernsortimente umfasst, wurde bei der Aufstellung des Zentrenkonzeptes wohl nicht bedacht. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass Heimtextilien laut Soester Liste zwar zentrenrelevant sind, diese für die Attraktivität einer Innenstadt jedoch einen geringeren Teil beitragen als beispielsweise Textilien oder Schuhe. Dies spiegelt sich auch in den aktuellen Vorgaben des LEP NRW – Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel, wider, wo Heimtextilien nicht zu den zentrenrelevanten Sortimenten zu zählen sind. Insgesamt weist das Vorhaben rd. 2.380 m² Verkaufsfläche für nicht zentrenrelevante Sortimente (ca. 74 % der Gesamtverkaufsfläche) und rd. 820 m² Verkaufsfläche (ca. 26 %) für zentrenrelevante Sortimente auf. Im Hinblick auf die Intention des Einzelhandelskonzeptes Soest 2010 – insbesondere angesichts der geringen Auswirkungen in der Innenstadt von Soest und weiteren zentralen Versorgungsbereichen im Einzugsgebiet – entspricht das Konzept von tedox mit einem geringen Teil zentrenrelevanter Kernsortimente dem Einzelhandelskonzept Soest. 51 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Verzeichnisse Seite Fotoverzeichnis Foto 1: Untersuchungsobjekt Planstandort tedox Raumausstattungsfachmarkt 19 Kartenverzeichnis Karte 1: Einzelhandelsstruktur Soest lt. Einzelhandelskonzept Soest 2010 14 Karte 2: Mikrostandort am Riga-Ring und Anbieterstruktur 18 Karte 3: Einzugsgebiet des tedox-Marktes in Soest 22 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Projektdaten des Planvorhabens 10 Tabelle 2: Projektrelevantes Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet 24 Tabelle 3: Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in Soest 25 Tabelle 4: Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in Zone II 28 Tabelle 5: Zentralitätskennziffern bzw. Abschöpfungsquoten der projektrelevanten Sortimente in der Stadt Soest und im Einzugsgebiet 31 Tabelle 6: Marktanteile und Umsätze des Planvorhabens 33 Tabelle 7: Umsatzumverteilung des Planvorhabens nach Branchen 36 Tabelle 8: Umsatzumverteilung des Planvorhabens in Soest nach Lagekategorien 40 Tabelle 9: Umsatzumverteilung des Planvorhabens in Zone II und außerhalb des Einzugsgebietes nach Lagekategorien 43 52