Fahren mit besonderer Verantwortung

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Fahren mit besonderer Verantwortung
Unser Angebot
Unsere Begutachtungsstellen
In den Begutachtungsstellen für Fahreignung des TÜV Thüringen führen wir alle
für den Erwerb oder die Verlängerung
von Fahrerlaubnissen für Berufskraftfahrer notwendigen Untersuchungen durch:
In Thüringen:
In Hessen:
99084 Erfurt
Anger 74
Tel. 0361 6 46 10 31
98544 Zella-Mehlis
Industriestr. 13
Tel. 03682 45 26 44
36251 Bad Hersfeld
Dudenstr. 26
Tel. 06621 7 99 12 00
• Ärztliche Untersuchung
(nach Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung - FeV)
• Ärztliche Augenuntersuchung
(nach Anlage 6 FeV)
• Leistungsuntersuchung
(nach Anlage 5.2 FeV)
Die Untersuchungen können geeignet
miteinander kombiniert werden. Das
heißt, Sie erhalten von uns alle erforderlichen Untersuchungen aus
einer Hand und zu einem Termin!
Schnell, kostengünstig und unkompliziert! Die Untersuchungsergebnisse werden auf den vom Gesetzgeber vorgegebenen Formularen bescheinigt und von
allen Führerscheinstellen anerkannt.
Sprechen Sie uns an!
99817 Eisenach
Bahnhofstr. 6
Tel. 03691 88 23 14
In Sachsen:
04720 Döbeln
Bahnhofstr. 31
Tel. 03431 60 79 56
04552 Borna
Bahnhofstr. 451
07549 Gera
Tel . 03433 24 85 27
Keplerstraße 40
Tel. 0365 7 35 12 50
04103 Leipzig
Gutenbergplatz 1 D
07745 Jena
Tel. 0341 22 28 78 10
Rudolstädter Str. 41
Tel. 0365 7 35 12 50
In Bayern:
07973 Greiz Brückenstr. 15/17 97424 Schweinfurt
Bahnhofsplatz 1
Tel. 0365 7 35 12 50
Tel. 09721 47 62 50
99734 Nordhausen
96450 Coburg
Alte Leipziger Str. 50
Löwenstraße 13
Tel. 03631 63 04 48
Tel. 09561 2 31 37 31
LK W
Bu s
Taxi
97070 Würzburg
Kaiserstraße 15
Tel. 0931 35 98 61 78
www.tuev-thueringen.de/de/mpu-standorte
Mehr Informationen zum TÜV Thüringen:
www.tuev-thueringen.de
www.tuev-thueringen.de
Fahren mit
besonderer
Verantwortung
Mit Sicherheit in guten Händen!
Eignungsuntersuchung
für Berufskraftfahrer
nach FeV Anlagen 5 & 6
TÜV®
Fahrtauglichkeit
An Berufskraftfahrer, die Taxi, Bus oder
LKW fahren, werden besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen
Eignung gestellt. Über die Erfüllung dieser Anforderungen muss ein anerkannter
Nachweis erstellt werden. Die gesundheitlichen Anforderungen an Berufskraftfahrer sind abhängig von der Fahrerlaubnisklasse. In jedem Fall müssen eine
medizinische Begutachtung und eine Augenuntersuchung erfolgen. Kraftfahrer,
die Fahrgäste befördern, müssen darüber hinaus besondere Anforderungen an:
• Belastbarkeit
• Orientierungsleistung
• Reaktionsfähigkeit
• Konzentrations- und
Aufmerksamkeitsleistung
erfüllen.
Dies wird im Rahmen einer Leistungsuntersuchung ermittelt.
Im Detail müssen laut
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
nachfolgende Bedingungen erfüllt sein:
© TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG · Melchendorfer Str. 64, 99096 Erfurt · 07/2012
LKW
Bei Erwerb einer LKW-Fahrerlaubnis
(Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE)
muss ein Nachweis über eine allgemeinmedizinische Untersuchung sowie eine
ärztliche Augenuntersuchung vorliegen.
Die Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE
sind auf 5 Jahre befristet und können
durch Vorlage eines aktuellen Nachweises der allgemeinmedizinischen und
Augenuntersuchung um jeweils 5 Jahre
verlängert werden.
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE (früher Klasse 1), die vor 1999 erworben
wurden, sind bis zur Vollendung des 50.
Lebensjahres befristet. Danach gilt der
normale 5-Jahres-Zyklus.
Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E
(früher Klasse 3) sind erst einmal bis zur
Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Danach gilt der normale 5-JahresZyklus. Fahrerlaubnisse der Klassen C1,
C1E, die vor 1999 erworben wurden, unterliegen der Besitzstandsregelung und
sind unbefristet gültig.
www.tuev-thueringen.de
Bus
Beim Erwerb und der Verlängerung des
„Bus-Scheins“
(Fahrerlaubnisklassen
D1, D1E, D, DE) gelten erst einmal die
gleichen Bedingungen wie bei der LKWFahrerlaubnis. Allerdings ist bei der
Ersterteilung zusätzlich eine Leistungsuntersuchung notwendig und in allen
Bus-Klassen gilt eine Befristung auf 5
Jahre.
Bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis
muss ab dem 50. Lebensjahr ebenfalls
zusätzlich zu den ärztlichen Untersuchungen alle 5 Jahre eine Leistungsuntersuchung durchgeführt werden.
Taxi
Bei der Erteilung und Verlängerung der
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
(Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen,
usw.) gelten die gleichen Bedingungen
wie beim Bus. Die zusätzliche Leistungsuntersuchung zur Fahrerlaubnisverlängerung muss jedoch erst ab dem 60. Lebensjahr durchgeführt werden.
Mit Sicherheit in guten Händen!

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