Fahren mit besonderer Verantwortung
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Fahren mit besonderer Verantwortung
Unser Angebot Unsere Begutachtungsstellen In den Begutachtungsstellen für Fahreignung des TÜV Thüringen führen wir alle für den Erwerb oder die Verlängerung von Fahrerlaubnissen für Berufskraftfahrer notwendigen Untersuchungen durch: In Thüringen: In Hessen: 99084 Erfurt Anger 74 Tel. 0361 6 46 10 31 98544 Zella-Mehlis Industriestr. 13 Tel. 03682 45 26 44 36251 Bad Hersfeld Dudenstr. 26 Tel. 06621 7 99 12 00 • Ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung - FeV) • Ärztliche Augenuntersuchung (nach Anlage 6 FeV) • Leistungsuntersuchung (nach Anlage 5.2 FeV) Die Untersuchungen können geeignet miteinander kombiniert werden. Das heißt, Sie erhalten von uns alle erforderlichen Untersuchungen aus einer Hand und zu einem Termin! Schnell, kostengünstig und unkompliziert! Die Untersuchungsergebnisse werden auf den vom Gesetzgeber vorgegebenen Formularen bescheinigt und von allen Führerscheinstellen anerkannt. Sprechen Sie uns an! 99817 Eisenach Bahnhofstr. 6 Tel. 03691 88 23 14 In Sachsen: 04720 Döbeln Bahnhofstr. 31 Tel. 03431 60 79 56 04552 Borna Bahnhofstr. 451 07549 Gera Tel . 03433 24 85 27 Keplerstraße 40 Tel. 0365 7 35 12 50 04103 Leipzig Gutenbergplatz 1 D 07745 Jena Tel. 0341 22 28 78 10 Rudolstädter Str. 41 Tel. 0365 7 35 12 50 In Bayern: 07973 Greiz Brückenstr. 15/17 97424 Schweinfurt Bahnhofsplatz 1 Tel. 0365 7 35 12 50 Tel. 09721 47 62 50 99734 Nordhausen 96450 Coburg Alte Leipziger Str. 50 Löwenstraße 13 Tel. 03631 63 04 48 Tel. 09561 2 31 37 31 LK W Bu s Taxi 97070 Würzburg Kaiserstraße 15 Tel. 0931 35 98 61 78 www.tuev-thueringen.de/de/mpu-standorte Mehr Informationen zum TÜV Thüringen: www.tuev-thueringen.de www.tuev-thueringen.de Fahren mit besonderer Verantwortung Mit Sicherheit in guten Händen! Eignungsuntersuchung für Berufskraftfahrer nach FeV Anlagen 5 & 6 TÜV® Fahrtauglichkeit An Berufskraftfahrer, die Taxi, Bus oder LKW fahren, werden besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Eignung gestellt. Über die Erfüllung dieser Anforderungen muss ein anerkannter Nachweis erstellt werden. Die gesundheitlichen Anforderungen an Berufskraftfahrer sind abhängig von der Fahrerlaubnisklasse. In jedem Fall müssen eine medizinische Begutachtung und eine Augenuntersuchung erfolgen. Kraftfahrer, die Fahrgäste befördern, müssen darüber hinaus besondere Anforderungen an: • Belastbarkeit • Orientierungsleistung • Reaktionsfähigkeit • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung erfüllen. Dies wird im Rahmen einer Leistungsuntersuchung ermittelt. Im Detail müssen laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nachfolgende Bedingungen erfüllt sein: © TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG · Melchendorfer Str. 64, 99096 Erfurt · 07/2012 LKW Bei Erwerb einer LKW-Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE) muss ein Nachweis über eine allgemeinmedizinische Untersuchung sowie eine ärztliche Augenuntersuchung vorliegen. Die Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE sind auf 5 Jahre befristet und können durch Vorlage eines aktuellen Nachweises der allgemeinmedizinischen und Augenuntersuchung um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE (früher Klasse 1), die vor 1999 erworben wurden, sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Danach gilt der normale 5-Jahres-Zyklus. Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E (früher Klasse 3) sind erst einmal bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Danach gilt der normale 5-JahresZyklus. Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, die vor 1999 erworben wurden, unterliegen der Besitzstandsregelung und sind unbefristet gültig. www.tuev-thueringen.de Bus Beim Erwerb und der Verlängerung des „Bus-Scheins“ (Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE) gelten erst einmal die gleichen Bedingungen wie bei der LKWFahrerlaubnis. Allerdings ist bei der Ersterteilung zusätzlich eine Leistungsuntersuchung notwendig und in allen Bus-Klassen gilt eine Befristung auf 5 Jahre. Bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis muss ab dem 50. Lebensjahr ebenfalls zusätzlich zu den ärztlichen Untersuchungen alle 5 Jahre eine Leistungsuntersuchung durchgeführt werden. Taxi Bei der Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, usw.) gelten die gleichen Bedingungen wie beim Bus. Die zusätzliche Leistungsuntersuchung zur Fahrerlaubnisverlängerung muss jedoch erst ab dem 60. Lebensjahr durchgeführt werden. Mit Sicherheit in guten Händen!