Informationen über die Erteilung einer N.I.E.

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Informationen über die Erteilung einer N.I.E.
Consulado General de España en Düsseldorf
Generalkonsulat des Königreichs Spanien
Adresse: Hombergerstr. 16, 40474 DÜSSELDORF
Email:[email protected]
Tfno: +49 211 43 90 839
Fax: +49 211 43 80 315
www.exteriores.gob.es/consulados/dusseldorf
Informationen über die Erteilung einer N.I.E.- Nummer
bzw. über die Ausstellung einer Bescheinigung über die wohnrechtliche
Situation in Spanien (certificado de NO residencia)
EU-Bürger, die ihren ersten Wohnsitz in NRW haben, und eine NIE-Nummer benötigen bzw. eine
Bescheinigung über die wohnrechtliche Situation in Spanien, können diese über das hiesige
Generalkonsulat beantragen. Der Antrag wird an das Innenministerium weitergeleitet, welches für die
Bearbeitung ca. 2-3 Wochen benötigt.
Die Beantragung einer NIE-Nummer bei Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien ist nur vor
Ort in Spanien bei der Ausländerbehörde möglich
Für den Antrag einer N.I.E.- Nummer bzw. einer Bescheinigung muss man persönlich vorsprechen
und folgendes mitbringen:
1.- Personalausweis oder Reisepass und aktuelle Meldebestätigung aus NRW. Bei Vorlage eines
Personalausweises mit Anschrift aus NRW ist keine Meldebestätigung notwendig.
2.-Eine Fotokopie des Ausweises oder Reisepasses auf einer DIN-A4-Seite, wobei die kopierte
Vorder- und Rückseite des Ausweises auf der gleichen Seite des Blattes sein müssen. Auf dieser
Fotokopie dürfen keine weiteren Dokumente zu sehen sein.
3.-Antragsformular “EX-15” ausgefüllt in zweifacher Ausfertigung mit Schreibmaschine / PC,
jedoch nicht unterschrieben. Sie erhalten eine Übersetzung des Formulars, die Ihnen beim
Ausfüllen behilflich sein soll. Bitte achten Sie darauf alle Angaben AUF SPANISCH zu machen sowie
Punkt 4.2 „Motivos“, korrekt und vollständig auszufüllen, da der Antrag sonst nicht bearbeitet wird.
4.- Kreuzen Sie bitte im Formular EX-15, Punkt 3 „Solicito/Consiento que las comunicaciones y
notificaciones se realicen por medios electrónicos“ an, da wir Ihnen die Bescheinigung per E-Mail
zukommen lassen.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine Person Ihrer Wahl für die Beantragung der NIE-Nummer zu
ermächtigten. In diesem Fall müssen Sie bei einem Notar Ihrer Wahl vorsprechen, um eine Kopie
Ihres Personalausweises oder Reisepasses und Ihre Unterschrift in der Ermächtigung legalisieren zu
lassen. Die Daten der ermächtigten Person müssen auch ins Formular EX-15 eingetragen werden.
Die Vollmacht muss zweisprachig (Deutsch/Spanisch) sein und den Ermächtigten ausdrücklich zur
Beantragung einer NIE-Nummer berechtigen. Sie erhalten einen Mustervordruck für die
Ermächtigung.
Nicht EU-Bürger müssen die Notwendigkeit der NIE-Nummer nachweislich begründen, z.B. mit
einem Schreiben des Notars oder des Anwalts, den Kaufvertrag einer Inmobilie, usw.
Die NIE-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Zuweisung einer NIE erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 9,45 € . Die Beantragung einer Bescheinigung über die wohnrechtliche Situation in
Spanien kostet 7,03 €.