Informationen über die Erteilung einer N.I.E.
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Informationen über die Erteilung einer N.I.E.
Consulado General de España en Düsseldorf Generalkonsulat des Königreichs Spanien Adresse: Hombergerstr. 16, 40474 DÜSSELDORF Email:[email protected] Tfno: +49 211 43 90 839 Fax: +49 211 43 80 315 www.exteriores.gob.es/consulados/dusseldorf Informationen über die Erteilung einer N.I.E.- Nummer bzw. über die Ausstellung einer Bescheinigung über die wohnrechtliche Situation in Spanien (certificado de NO residencia) EU-Bürger, die ihren ersten Wohnsitz in NRW haben, und eine NIE-Nummer benötigen bzw. eine Bescheinigung über die wohnrechtliche Situation in Spanien, können diese über das hiesige Generalkonsulat beantragen. Der Antrag wird an das Innenministerium weitergeleitet, welches für die Bearbeitung ca. 2-3 Wochen benötigt. Die Beantragung einer NIE-Nummer bei Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien ist nur vor Ort in Spanien bei der Ausländerbehörde möglich Für den Antrag einer N.I.E.- Nummer bzw. einer Bescheinigung muss man persönlich vorsprechen und folgendes mitbringen: 1.- Personalausweis oder Reisepass und aktuelle Meldebestätigung aus NRW. Bei Vorlage eines Personalausweises mit Anschrift aus NRW ist keine Meldebestätigung notwendig. 2.-Eine Fotokopie des Ausweises oder Reisepasses auf einer DIN-A4-Seite, wobei die kopierte Vorder- und Rückseite des Ausweises auf der gleichen Seite des Blattes sein müssen. Auf dieser Fotokopie dürfen keine weiteren Dokumente zu sehen sein. 3.-Antragsformular “EX-15” ausgefüllt in zweifacher Ausfertigung mit Schreibmaschine / PC, jedoch nicht unterschrieben. Sie erhalten eine Übersetzung des Formulars, die Ihnen beim Ausfüllen behilflich sein soll. Bitte achten Sie darauf alle Angaben AUF SPANISCH zu machen sowie Punkt 4.2 „Motivos“, korrekt und vollständig auszufüllen, da der Antrag sonst nicht bearbeitet wird. 4.- Kreuzen Sie bitte im Formular EX-15, Punkt 3 „Solicito/Consiento que las comunicaciones y notificaciones se realicen por medios electrónicos“ an, da wir Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zukommen lassen. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Person Ihrer Wahl für die Beantragung der NIE-Nummer zu ermächtigten. In diesem Fall müssen Sie bei einem Notar Ihrer Wahl vorsprechen, um eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und Ihre Unterschrift in der Ermächtigung legalisieren zu lassen. Die Daten der ermächtigten Person müssen auch ins Formular EX-15 eingetragen werden. Die Vollmacht muss zweisprachig (Deutsch/Spanisch) sein und den Ermächtigten ausdrücklich zur Beantragung einer NIE-Nummer berechtigen. Sie erhalten einen Mustervordruck für die Ermächtigung. Nicht EU-Bürger müssen die Notwendigkeit der NIE-Nummer nachweislich begründen, z.B. mit einem Schreiben des Notars oder des Anwalts, den Kaufvertrag einer Inmobilie, usw. Die NIE-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Zuweisung einer NIE erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,45 € . Die Beantragung einer Bescheinigung über die wohnrechtliche Situation in Spanien kostet 7,03 €.