Stadtwohnen Baubeschreibung

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Stadtwohnen Baubeschreibung
BAUBESCHREIBUNG
ZUM NEUBAU VON 2 MEHRFAMILIENHÄUSERN
MIT 26 EIGENTUMSWOHNUNGEN UND 1 TIEFGARAGE
87629 Füssen - Von-Freyberg-Strasse 18 u. 20
PLANUNG:
Die Planung erfolgt nach den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung und deren technischen Baubestimmungen sowie nach
den anerkannten Regeln der Technik.
FUNDAMENTE:
Die Fundamentierung erfolgt entsprechend der statischen Berechnung mit Betonstreifenfundamenten bzw. einer StahlbetonFundamentplatte.
WÄNDE:
Die Kellerumfassung wird nach den statischen Erfordernissen
aus Stahlbeton schalungsglatt und nicht verputzt hergestellt.
Die Außenwände in den Wohngeschossen werden aus Hochlochziegeln, ca. 24 cm stark im Dünnbettverfahren hergestellt
(Rohdichte nach Statik, Teilbereiche ggf. in Stahlbeton). Außenseitig wird entsprechend den Vorgaben der Energie-Einsparverordnung ein vollflächiges Wärmedämm-Verbundsystem
aus ca. 140 mm starken Dämmplatten mit Gewebearmierung
und systemgerechtem Oberputz aufgebracht.
Die Wohnungstrennwände und die Wände zum Treppenhaus
werden aus schalldämmendem Kalksandsteinmauerwerk oder
aus Betonfertigteilelementen entsprechend den statischen und
schalltechnischen Erfordernissen hergestellt. Die Innenwände
werden aus 11,5 cm, 17,5 cm oder 24 cm starkem Ziegelmauerwerk ausgeführt. Soweit im Plan vorgesehen, werden nichttragende Wände und Verkleidungen von Installationsschächten
als Metallständerwände mit Gipskartonverkleidungen erstellt.
DECKEN:
Die Geschossdecken vom KG bis einschließlich Penthausgeschoß werden als Stahlbetondecken nach den statischen Vorgaben und den Schallschutzanforderungen ausgeführt. Im
Dachboden (= Gemeinschaftseigentum) über den PHW befinden sich gemeinschaftliche Installations- und Entlüftungsleitungen, welche weitgehend zusammengefasst über das Dach ins
Freie geführt werden. Eine individuelle Nutzung der Dachräume
für einzelne Wohnungen ist daher nicht möglich. Der Revisionszugang erfolgt vom allgemeinen Treppenflur im Penthausgeschoß über eine Auszugstreppe mit wärmegedämmter Luke.
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DACHKONSTRUKTION:
Über den Stahlbetondecken der Penthousewohnungen wird ein
Dachstuhl als Walmdach mit umlaufendem Dachüberstand laut
Plandarstellung errichtet. Die Ausführung erfolgt aus Nadelholz
nach den statischen Erfordernissen in zimmermannsmäßiger
Verarbeitung. Die Vordachuntersicht besteht aus farbig lasierten Holzwerkstoffplatten.
Auf die Sparrenlage wird eine vollflächige Dachschalung mit
einer diffusionsoffenen Unterspannbahn aufgebracht. Darauf
befinden sich die Konterlattung und die Dachlattung. Die Dacheindeckung erfolgt mit roten Tondachziegeln.
VERPUTZARBEITEN:
Der Außenputz wird als mineralischer Edelputz mit systemgerechter Fassadenfarbe in einem Farbton nach dem Farbkonzept des Verkäufers ausgeführt. Der Sockelbereich wird mit
geschlossenporigen Wärmedämmplatten und einem systemgerechten Sockelputz auf Gewebearmierung ausgebildet.
Die Ziegelwände im Keller sowie alle gemauerten bzw. betonierten Innenwände den Wohngeschossen werden mit einem
einlagigen Kalk-Gipsputz mit fein gefilzter Oberfläche versehen.
Die Bäder, die Treppenflure und die Wasch- und Trockenräume im KG erhalten einen gefilzten Kalk-Zementputz.
Die Trockenbauwände in den Wohngeschossen werden
nicht verputzt, sondern malerfertig gespachtelt und weiß gestrichen.
KELLER:
Zu jeder Wohnung gehört ein separater Abstellraum im KG, der
barrierefrei über den Lift erreichbar ist. Die Zuordnung erfolgt lt.
Aufteilungsplan. Soweit im Plan keine Abmauerungen vorgesehen sind, werden die Abstellräume im KG mit ca. 2,40 m hohen Systemtrennwänden aus einem Plattenwerkstoff mit heller
Oberfläche abgeteilt. Zwischen Oberkante Systemtrennwand
und der Kellerdecke bleibt zur Sicherstellung der Durchlüftung
ein Zwischenraum mit ca. 30 cm offen. Jeder Keller erhält eine
hell beschichtete, geschlossene Türe mit Profilzylinderschloss
welches in die Schließanlage integriert ist.
Einzelne Kellerräume, im Umfang lt. Plandarstellung, erhalten
pflegeleichte Kunststofffenster in der Größe von ca. 95 x 95 cm
mit 2-facher Isolierverglasung. Die Fertigteillichtschächte bestehen aus schalungsglatten Betonfertigteilen mit verzinntem
Gitterrost inkl. einer Sicherung gegen unbefugtes Abheben von
außen.
ISOLIERUNG
Unter dem Ziegel- und dem Kalksteinmauerwerk im Keller wird
eine bituminöse Isolierung gegen aufsteigende Feuchtigkeit
eingelegt. Die Außenwände im Keller werden im erdberührten
Bereich mit einem Bitumenanstrich und mit einer ca. 100 mm
starken Dämmung aus geschlossenporigen PU-Schaumplatten
versehen.
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WÄRMEDÄMMUNG
Die Wärmedämmung erfolgt nach der DIN 4108 und nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 01.10.2009. Die Energieeffizienzklasse des Niedrigenergiehauses entspricht dem
Standard eines KfW-Effizienzhauses 70 nach der EnEV
2009. Die Bestätigungen für zinsgünstige Darlehen aus dem
Programm Energieeffizient Bauen (153) der KfW-Förderbank
werden auf Nachfrage kostenfrei durch den Architekten der Fa.
Hubert Schmid erstellt. Die Wärmedämmung aller Außenbauteile und der Kellerdecken erfolgt in enger Abstimmung mit
dem Energieversorgungskonzept das auch den Einbau einer
kontrollierten Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung
beinhaltet.
SCHALLDÄMMUNG:
Für den Schallschutz werden durch die gewählte Baukonstruktion folgende zentralen Werte der Schallschutzstufen
nach VDI 4100 (SSt II) gemäß nachfolgender Tabelle eingehalten.
Schallschutzstufe nach VDI 4100
(SST)
SSt II
und DIN 4109,
Beiblatt 2 (erhöhter Schallschutz)
Wohnungsdecken
Wohnungstrennwände
Luftschalldämmung
Trittschalldämmung
Luftschalldämmung
R'w ≥ 57 dB
L'n,w ≤ 46 dB
R'w ≥ 56 dB
Geräusche aus Wasserinstallationen
in benachbarten Wohnungen
Lmax ≤ 30 dB (A)
Geräusche aus haustechnischen Anlagen
(Aufzüge, Heizung, etc.)
Lmax ≤ 30 dB (A)
Es bedeuten: R'w: Bewertes Bau-Schalldämmmaß L'n,w: Bewerter Norm-Trittschallpegel
Lmax: maximal zulässiger Schalldruckpegel
Hinweis:
Die Rollladen sind ein Teil des Gebäudes und nicht Bestandteil der haustechnischen Anlage. Somit gelten für dieses Bauteil keine gesonderten schalltechnischen Anforderungen.
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WOHNRAUMBELÜFTUNG:
Eine kontrollierte, individuell regelbare und elektrisch betriebene Wohnraumbelüftungsanlage sorgt in jeder Wohnung für eine beständige Frischluftzufuhr und ein optimales Raumklima.
Die Zuluft wird hierbei für jede Wohnung separat über eine Öffnung in der Außenwand angesaugt. Die teilweise feuchte Abluft
aus Küchen, Bädern und WC`s wird über ein zentrales Abluftrohr zusammengefasst und über Dach abgeführt. Die in der Belüftungsanlage eingebaute Wärmerückgewinnung bewirkt eine
Minimierung der thermischen Lüftungsverluste und senkt somit
den Heizbedarf. Zur Sicherstellung einer einwandfreien Funktion der Lüftungsanlage und zur Vermeidung eines Unterdrucks
innerhalb der Wohnung sind in den Küchen keine Anschlüsse
für Dunstabzugshauben mit Entlüftung ins Freie möglich. Ebenso sind keine Anschlüsse für Kamin- und Kachelöfen möglich. Die Leitungen für Zu- und Abluft der Lüftungsanlagen werden größtenteils über abgehängten Decken verlegt. In den Abstellkammern, Dielen, Bädern und Küchen beträgt die Raumhöhe unter den abgehängten Decken somit ca. 2,40 m. In den
übrigen Wohn- und Schlafräumen beträgt die Raumhöhe dagegen ca. 2,60 m.
KANALARBEITEN:
Die zentralen Abwasserfallleitungen, mit Entlüftung über Dach,
bestehen aus schallschutztechnisch hochwertigen Kunststoffrohren, z.B. Geberit db20 oder gleichwertig. Die Grundleitungen
im Erdreich werden bis zum Revisionsschacht aus PVC-HartRohren, z.B. KG 2000 oder gleichwertig, ausgeführt.
Das anfallende Regenwasser von den Dach- und Hofflächen
wird ebenfalls in PVC-Rohren gesammelt und nach den Vorgaben der Baugenehmigung über Sickerrigolen dem Untergrund
zugeführt.
SPENGLERARBEITEN:
Alle Spenglerarbeiten wie Dachrinnen, Fallrohre, Kamineinfassungen und sonstige Verblechungen werden aus verzinntem
Edelstahlblech (z.B. Fabrikat Uginox) hergestellt.
TREPPENANLAGEN:
Die Treppen vom Keller- bis zum Dachgeschoss werden als
Stahlbeton-Massivtreppen ausgeführt. Die Fertigteiltreppen
werden mit Natursteinplatten aus Granit oder mit hochwertigen
Feinsteinzeugplatten (Rutschfestigkeitsklasse mind. R 10) belegt. Die Ausführung der Treppengeländer erfolgt als farbig
gestaltete Stahlgeländer mit einem Rundhandlauf in Edelstahl.
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AUFZUGSANLAGE:
FENSTER UND
FENSTERTÜREN:
Aufzug mit barrierefreiem Zugang als rollstuhlgerechte, geräuscharme Seilaufzuganlage, die vom Kellergeschoss bis ins
oberste Wohngeschoss reicht. Die Nutzlast beträgt ca. 630 kg
und die Kabinengröße beträgt ca. 140 x 110 cm. Kabinenverkleidung erfolgt innen mit Edelstahl und einem großen Spiegel. Der pflegeleichte Bodenbelag im Aufzug wird farblich passend zum Bodenbelag im allgemeinen Treppenhaus ausgewählt. Die Leibungen an den Aufzugstüren werden mit Natursteinplatten nach Wahl des Verkäufers verkleidet.
Sämtliche Fenster und Fenstertüren in den Wohnräumen vom
Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss werden als Kunststofffensterelemente mit Mehrkammerprofil und 3-fach Wärmeschutzverglasung (U-Wert Glas mind. 0,7 W/m²K, Gesamtwert
Fenster mind. 1,0 W/m²K) entsprechend dem Wärmeschutznachweis ausgeführt. Die Beschläge an den Fenstern
sowie die Gehflügel an den Balkon- und Terrassentüren verfügen über Dreh-Kipp-Funktion. Die Bedienung erfolgt mit üblichen Drehgriffen. In allen Wohnzimmern vom Erdgeschoß bis
ins Dachgeschoß werden die Balkon– und Terrassentüren mit
komfortablen Hebeschiebetüren mit einer überfahrbaren ca. 2,5
cm hohen Schwelle ausgestattet. Die äußere Fensterbank besteht durchwegs aus Aluminium.
ROLLLADEN:
Die Fenster und Fenstertüren in den Wohngeschossen werden
mit unter Putz liegenden, wärmegedämmten Rollladenkästen
neuester Bauart ausgestattet. Die wetterfesten KunststoffRollladen sind Farbe grau oder Weißaluminium gehalten.
Fenster und Fenstertüren mit mehr als 1,75 m Breite erhalten
Aluminiumrollladen. Zur Optimierung des Komforts und des
Schallschutzes werden die Rollladen mit Elektroantrieb versehen. Nutzerbedingte Bewegungsgeräusche sind auch bei elektrischer Bedienung von Rollladen unvermeidlich und vom Käufer hinzunehmen.
INNENTÜREN:
Die Wohnungseingangstüre wird in schallgedämmter Ausführung als Vollspantüre hell beschichtet, (Schalldämmmaß R`w
im eingebauten Zustand mindestens 32dB) mit formschöner
Stahlzarge inkl. zweifach umlaufender Gummidichtung, Sicherheitsschließblech sowie Türspion hergestellt. Sie erhält außen
einen festen Türgriff aus Edelstahl und ein mit der Kellertür und
der Hauseingangstür gleich schließendes Zylinderschloss mit
Dreifachverriegelung. Die Etagentüren erhalten als unteren
Abschluss einen ca. 2 cm hohen Türanschlag aus Aluminium
mit eingelegter Gummidichtung und einer zusätzlichen Schallex-Bodendichtung am Türblatt.
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Die Innentüren mit einer Rohbauöffnungshöhe von ca. 2,12 m
bestehen aus glatten, farbig beschichteten Türblättern mit Röhrenspankern und den dazu passenden Türfuttern mit Rundkante. Im Standard stehen 5 verschiedene Oberflächenmuster zur
Auswahl (Deckend weiß, Samtesche weiß, Eiche hell, Rotbuche oder Bergahorn) Türdrücker in Edelstahlausführung mit
moderner Rosettengarnitur nach Mustervorlage. Der Materialwert je Innentüre inkl. Drückergarnitur beträgt 280,- € inkl.
MwSt.
Jede Wohnung erhält zur Belichtung der Diele eine Ganzglastüre aus klarem Sicherheitsglas mit Holzfutter passend zu den
übrigen Innentüren. Der Materialwert je Ganzglastüre inkl. Holzfutter und neutraler Drückergarnitur in Edelstahl beträgt 600,- €
inkl. MwSt. Auf Sonderwunsch sind auch Ganzglastüren mit
besonderen Glasdekors möglich.
Die allgemeinen Türen zu den Technikräumen, zum Fahrradraum, zur Tiefgarage und zu den allgemeinen Kellerfluren werden als feuerhemmende und selbstschließende T30Stahlblechtüren hergestellt. Die übrigen Kellerräume werden
mit farbig gestrichenen Stahlzargen und hellgrau bzw. weiß beschichteten Türblättern mit pflegeleichter Kunststoffoberfläche
ausgestattet.
HEIZUNG:
Für das Gebäude wird eine Wärmebedarfsberechnung nach
DIN EN 12831 durchgeführt. Die Ausführung wird von einem
Fachingenieur nach den einschlägigen DIN-Normen und TÜVAnforderungen geplant und projektiert. Die Kosten für die Projektierung und die erstmalige Anschaffung der Heizungsanlage
sind im Kaufpreis enthalten.
Die Wärmeversorgung der geplanten Eigentumswohnungen in
den Häusern erfolgt über eine kompakte Heizzentrale die im
Heizungs-/Technikraum von Haus Nr. 2 eingebaut wird.
Nach der vorliegenden Planung werden zwei mit Erdgas befeuerte und in Kaskade geschaltete Brennwertkessel neuester
Bauart installiert. Diese Technik ermöglicht auch bei unterschiedlichem Lastanfall einen gleichbleibend hohen Wirkungsgrad. Das ausgewählte Heizungskonzept bietet, selbst beim
evtl. Ausfall eines Kessels noch eine hohe Versorgungssicherheit.
Die Anlagen zur Wärmeverteilung und der Brauchwasserspeicher werden im gemeinschaftlichen Heizungsraum eingebaut.
Die zur Ausführung gelangende Anlage wird witterungsabhängig geregelt.
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Alle Wohnräume und die Bäder werden mit Fußbodenheizung
ausgestattet. In den Bädern werden zusätzlich noch beheizbare
Handtuchtrockner angebracht (gleiche Temperatur wie Fußbodenheizung). Wärmegedämmtes hausinternes Leitungsnetz mit
einem zentralen Heizungsverteilerkasten inkl. Absperrmöglichkeit sowie Wärmemengenzähler in jeder Wohnung.
Elektrisch gesteuerte Thermostatventile mit Stellmotoren zur
individuellen Temperaturregelung in den einzelnen Wohnräumen. Die Wärmedämmung der Heizungsleitungen und der
Kesselanlage erfolgt nach Energieeinsparungsgesetz und Heizungsanlagenverordnung.
Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt über angemietete elektronische Wärmemengenzähler, die im Heizungsverteilerkasten
in jeder Wohnung eingebaut werden. Nach Ablauf der 5jährigen Eichfrist werden die Wärmemengenzähler automatisch
durch den beauftragten Wärmemessdienst ausgetauscht.
Die gesamte Heizungszentrale gehört zum Gemeinschaftseigentum. Zur Übergabe der Heizungsanlage an die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft wird vom Verkäufer ein Fachingenieur hinzugezogen, der die ordnungsgemäße Installation
und die einwandfreie Funktion der Heizungsanlage überprüft
und dokumentiert. Nach Übergabe der Heizungsanlage liegt
die Verantwortung für die Wartung und den laufenden Betrieb
bei der Hausgemeinschaft bzw. beim Hausverwalter als deren
Vertreter. Der Verkäufer ist grundsätzlich auch berechtigt die
Wohnanlage an eine Nahwärmeversorgung anzuschließen,
wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist.
KAMIN:
Die Abgasleitung der Heizung wird als Kamin mit innenliegendem Kunststoffrohr vom Heizraum bis über die Dachfläche ins
Freie geführt. Die Revisionstürchen befinden sich im allgemeinen Heizraum im KG bzw. im allgemeinen Dachraum über dem
DG.
SANITÄRINSTALLATION:
Die zentralen Ablaufleitungen werden aus schallschluckenden
Kunststoffrohren mit Entlüftung über Dach hergestellt. Die Abwasserleitungen innerhalb der Wohnungen bestehen aus
heißwasser- und säurebeständigen Kunststoffrohren mit hohem
Schallschutzwert.
Die Kalt- und Warmwasserleitungen innerhalb der Wohnungen
bestehen aus Edelstahl bzw. aus Mehrschichtverbundrohren,
die nach EnEV wärmegedämmt sind.
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Die Verlegung erfolgt in den Wohngeschossen in Unterputzinstallation. Die Ausführung erfolgt in Vormauerungen, sanitären Mauerschlitzen oder vorzugsweise in schallgedämmten Installationsschächten, die in Trockenbauweise hergestellt werden.
Im Kellergeschoss kommt wegen der besseren Zugänglichkeit
und Servicefähigkeit eine Aufputzinstallation zur Ausführung,
die größtenteils unterhalb der Decken verlegt wird. Die Warmwasserleitungen verfügen über eine bedarfs- und zeitgesteuerte Brauchwasserzirkulation neuester Technologie.
Kaltwasseranschluss und Ablauf für eine Waschmaschine je
Wohnung im Bad oder im Abstellraum, sofern im Plan vorgesehen. Zusätzlich ist auf Sonderwunsch max. ein Waschmaschinenanschluss je Wohnung im allgemeinen Wasch- und
Trockenkeller möglich. Die Ausführung erfolgt mit separatem
Kaltwasserzähler und mit abschließbarer Steckdose, angeschlossen auf den jeweiligen Wohnungszähler. Der Mehrpreis
beträgt pauschal 420,00 €/Stück inkl. MwSt.
In jeder Wohnung sind angemietete Zähler für Kalt- und Warmwasser vorgesehen. Die jährliche Ablesung erfolgt durch eine
spezialisierte Abrechnungsfirma, z. B. Regio Mess oder Brunata. Der zentrale Warm- und Kaltwasserzulauf kann in jeder
Wohnung separat abgestellt werden. Die Wohnungen im EG
und die Penthouse-Wohnungen im DG erhalten im Außenbereich je einen Kaltwasseranschluss mit frostbeständiger Armatur der im Bereich der Terrassen bzw. Dachterrassen nach den
technischen Möglichkeiten installiert wird.
In den allgemeinen Wasch- und Trockenkellern befindet sich
jeweils ein Ausgussbecken mit Warm- und Kaltwasseranschluss als Wasserentnahmestelle für Hausmeister bzw. Gebäudereinigung.
SANITÄREINRICHTUNG:
Es kommen sanitäre Einrichtungsgegenstände (Waschtische
und WC Anlagen) der Firma Villeroy & Boch oder eines anderen Markenherstellers gemäß Mustervorlage zum Einbau. Alle
Sanitärgegenstände werden in Farbe weiß eingebaut. Andere
oder zusätzliche Sanitärgegenstände sind auf Sonderwunsch
möglich, sofern dies mit der Sanitärplanung zu vereinbaren ist.
Bei den sanitären Armaturen kommen verchromte EinhebelMischbatterien in Unterputzausführung aus einer vom Verkäufer festzulegenden Serie, z. B. „Europlus“ der Fa GROHE oder
ein gleichwertiges Modell eines anderen Markenherstellers,
zum Einbau. Bei den Sanitäraccessoires kommen verchromte
Handtuchhalter, WC Rollenhalter, Handgriffe etc. aus der Serie
„Elegance Neu“ von Fa. Keuco zum Einbau.
Maßgebend für die sanitäre Einrichtung sind die der Notarurkunde beizufügenden Käuferpläne, M 1:100 und die nachstehende Beschreibung:
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BAD:
-
Wand-WC (Tiefspülbecken) mit eingebautem Spülkasten
mit Zweimengenspülung, passendem WC-Sitz und Deckel
mit Soft-Close-Funktion sowie ein verchromter Papierrollenhalter.
-
Unterbaufähiger Waschtisch ca. 65 cm breit mit verchromter
Einhebel-Mischbatterie, Glasablage bzw. gefliester Ablage
bei halbhoher Vorwandinstallation. Großer Kristallglasspiegel ca. 70x50 cm.
Doppelter Handtuchhalter von Fa. Keuco, ca. 40 cm lang,
verchromt.
-
Unterputzbrausebatterie mit verchromter Wandstange in
Ganzmetallausführung sowie eine verstellbare Handbrause
mit flexiblem Schlauch.
-
Die Dusche in der Größe von ca. 90x90cm wird in gefliester
Ausführung, schwellenlos zum übrigen Badboden hergestellt. Der Ablauf mit abnehmbarer, verchromter Abdeckung
zur Reinigung befindet sich in der Mitte.
Eine passende Duschkabine in Kunststoff oder Echtglas
wird nur auf Sonderwunsch gegen Mehrpreis angeboten.
Sofern im Plan vorgesehen:
Einbauwanne, ca. 170x75 cm, in Stahlblech emailliert mit
Wannenfüll- und Brausebatterie. Handbrause mit flexiblem
Schlauch. UP-Einhebel-Mischbatterie, Markenfabrikat verchromt, Wanneneinlauf, Wannengriff und Badetuchhalter,
verchromt.
Separates WC (sofern vorgesehen):
V&B Handwaschbecken in weißem Porzellan, ca. 40x25 cm
groß, mit verchromter Einhebelmischbatterie und Handtuchhaken. Wand-WC (Tiefspülbecken) mit eingebautem Spülkasten mit Zweimengenspülung, WC-Sitz und Deckel mit
Soft-Close-Funktion sowie verchromter Papierrollenhalter.
KÜCHE:
Anschlussgarnitur für eine Küchenspüle, bestehend aus verchromtem Warm- und Kaltwassereckventil und Kunststoffablaufrohr mit Verschlußkappe. Das Kaltwassereckventil ist zum
Anschluss einer Geschirrspülmaschine ausgelegt.
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ELEKTROINSTALLATION:
Ab Hauptanschluss nach VDE-Vorschrift wie üblich.
Zähler und Sicherungskästen werden an geeigneter Stelle
montiert. Unterputzausführung mit Ausnahme der Kellerräume.
Installationen gemäß nachstehender Aufstellung:
Raum
Lichtauslass
Steckdose
Wohnzimmer
Schlafzimmer
2
1
5
5
Zimmer
Küche
Bad
Abstellraum
Separates WC
Diele
Terrasse / Balkon
1
2
2
1
1
1
1
4
8
4
1
1
3
1
privater Kellerraum
Hauseingang
Treppenhaus, je Stock
1
1
2
1
0
0
Wasch- / Trockenraum
Fahrradkeller
Heizungsraum
Kellerflure
Hausanschlussraum
1
1
1
1
1
1
0
1
0
1
und 1x TV-Anschlussdose
davon 2x Doppeldose,
1 x bei Lichtschalter
und 1x TV-Anschlussdose
davon 1 E-Herd, 1 Spülmaschine
davon 1x WM und 1x TR
(sofern Raum im Plan vorgesehen)
(sofern Raum im Plan vorgesehen)
davon 1* für Telekommunikation
inkl. Außenleuchte
u. Stromanschluss für Markise
mit Standard Deckenleuchte
Allg. Zähler
Allg. Zähler, weitere Auslässe bzw.
Leuchten nach Bedarf
mit hygrostatgesteuertem Raumluftentfeuchtungsgerät auf Allg. Zähler
Allg. Zähler
Allg. Zähler
Allg. Zähler
Allg. Zähler
WEITERE AUSSTATTUNGSDETAILS:
-
Videosprechanlage mit Klingelfunktion zwischen Wohnungstüre und Haustüre mit elektrischem Haustüröffner.
Die Haustüren und die Wohnungseingangstüren werden mit
einem Obertürschließer ausgestattet.
-
Die Klingel befindet sich in der Freisprechanlage bzw. Türöffner für die Haustüre, Taster außen an Etagentüre sowie
an Haustüre, Bewegungsmelder für Treppenhausbeleuchtung in jedem Stockwerk.
-
Telefonleerrohr vom allgemeinen Anschlussraum im Keller
bis in die Unterverteilung in jede Wohnung. Von dort Anbindung an 2 Anschlussdosen: 1 x in der Diele und 1 x
wahlweise im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer
-
Lichtschalter in erforderlicher Anzahl gemäß Elektroplanung.
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-
Koaxialkabel vom gemeinschaftlichen Kabelanschluss im
KG bis in die Unterverteilung in jede Wohnung. Von dort
Anbindung an die Kabelanschlussdosen in den Wohnzimmern bzw. in den weiteren Zimmern. (2-ZKB erhält eine
Kabelanschlussdose, 3-ZKB erhält zwei Kabelanschlussdosen und 4-ZKB erhält drei Kabelanschlussdosen)
-
Für Treppenhaus und allgemeine Zugänge: Leuchten in
Kunststoff bzw. in Glas mit Sockel bzw. mit Abdeckung
weiß, ca. 20x20x8 cm mit je 1 Energiesparlampe oder anderem energiesparendem Leuchtmittel neuester Technik.
-
In Heizraum, Wasch- und Trockenraum, Fluren und sonstigen allgemeinen Räumen sind Leuchtstofflampen oder
Standardleuchten mit Energiesparlampen vorgesehen.
NATURSTEINARBEITEN:
Die Innenfensterbänke werden mit ca. 3 cm starken Natursteinplatten aus Granit belegt. Die Oberfläche und die Kanten sind
geschliffen und poliert.
Die Treppen vom Keller- bis zum Dachgeschoss sowie die dazugehörigen Podeste werden mit Granit belegt. Der Laubengang in Haus 1 wird mit Granit oder mit großformatigen Feinsteinzeugplatten (Rutschfestigkeit mind. R 10) belegt
FLIESENARBEITEN:
Die Küche, die Diele, das Bad und der Abstellraum (sofern im
Plan vorgesehen), erhalten einen Fliesenbelag. Die Wandfliesen sind für das Bad raumhoch und im Arbeitsbereich der Küche als Fliesenspiegel ca. 0,60 m hoch vorgesehen. Die separaten WC´s werden ca. 1,50 m hochgefliest.
Der Materialpreis für die Wand- und Bodenfliesen beträgt 30,00
€/m² inkl. Sockelfliesen und inkl. MwSt. (= Listenpreis z.B. lt.
Fliesenausstellung). Bordüren und Dekorfliesen sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden nur auf Sonderwunsch eingebaut. Die Verlegung von größeren Formaten wie 30x60 cm erfolgt unter dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit und
wird nur auf Sonderwunsch gegen Mehrpreis angeboten. Besondere Verlegungsarten wie Diagonalverlegung oder Verlegung im Verband erfordern ebenfalls einen Mehraufwand, der
bei Bedarf gesondert angeboten wird.
FUSSBÖDEN:
Für sämtliche Wohnräume besteht der Boden in der Standardausstattung aus einem trittschallentkoppelten, schwimmenden
Estrich.
Im Kellergeschoss, ausgenommen gefliester Treppenflur,
kommt ein maschinell geglätteter Betonboden oder ein Zementestrich auf Trennlage zur Ausführung.
Die geglätteten Betonböden im KG erhalten mit Ausnahme des
mit Naturstein belegten Treppenflurs einen pflegeleichten Betonanstrich mit hoher Abriebfestigkeit.
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FUSSBODENBELÄGE:
Alle Wohn- und Schlafräume erhalten einen Fertigparkett, ca.
10 mm stark, mit ca. 3 – 4 mm Nutzschicht in Eiche lackiert, der
vollflächig mit dem Estrich verklebt wird.
Der Materialwert des Parkettbodens beträgt 45,00 €/m² inkl.
MwSt. und inkl. Sockelleisten.
Auf Sonderwunsch werden auch andere Beläge, welche für die
Fußbodenheizung geeignet sind, wie Teppichbeläge, Schiffsbodenparkett jeder Holzart, Linoleumparkett, PVC-Parkett oder
bestimmte Natursteinbeläge in der vorgegebenen Belagsstärke, die für eine Verklebung im Dünnbettverfahren geeignet sein
müssen, angeboten.
Bei Abweichung von den Standardmaterialien werden die Mehrungen oder Minderungen auf Basis der o. g. Quadratmeterpreise auf- oder abgerechnet.
MALERARBEITEN:
Alle Wände werden fein gefilzt (siehe Putzarbeiten). Die Decken in den Wohngeschossen werden gespachtelt und malerfertig vorbereitet. Anschließend werden alle Wände und Decken 2-fach weiß gestrichen.
Die Wände und Decken im Kellergeschoss werden ebenfalls
mit weißer Innenwandfarbe gestrichen. Die schalungsglatten
Betonwände werden im Kellerbereich im erforderlichen Umfang
und nach Festlegung durch die örtliche Bauleitung gespachtelt
und 2-fach weiß gestrichen. Sämtliche Stahlteile im Innenbereich, wie Treppengeländer, Stahlzargen und FH-Türen,
werden grundiert und nach dem Farbkonzept des Bauträgers 2fach farbig gestrichen.
Feuerverzinkte oder pulverbeschichtete Stahlteile im Außenbereich werden nicht gestrichen.
Alle außenliegenden Holzteile wie Pfettenköpfe, Dachuntersichten und Holzverkleidungen werden 2 x offenporig, in einem
hellgrauen Farbton, nach dem Farbkonzept des Bauträgers, lasiert.
TIEFGARAGE:
Die Tiefgarage wird samt Wänden, Decken und Stützen aus
Stahlbeton nach den statischen Anforderungen hergestellt. Der
Bodenbelag wird als Betonverbundsteinpflaster ausgeführt. Die
Größe je TG-Stellplatz beträgt ca. 2,50 x 5,00 m. Die Tiefgarageneinfahrt erhält ein laufruhiges Kipptor mit Lochblechfüllung und elektromechanischer Schließanlage inkl. Schlüsselschalter und komfortabler Funkfernsteuerung. Die einspurige
TG-Einfahrt wird mit einer Ampelanlage ausgestattet.
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Die Bedienung des Tores ist sowohl mit dem Wohnungsschlüssel, als auch mit den elektronischen Handsendern möglich.
Jeder Käufer erhält im Standard einen Handsender je TG-Stellplatz. Zusätzliche Handsender sind auf Sonderwunsch für
65,- €/Stück inkl. MwSt. möglich. Hinweis: Mit jeder Wohnung
muss mindestens 1 TG-Stellplatz erworben und dauerhaft verbunden werden.
BESUCHER-STELLPLÄTZE
IM FREIEN:
Beton-Fugen-Pflaster mit ca. 3 cm Rasenfuge auf sickerfähigem Kiesunterbau. Die Größe je Stellplatz beträgt ca. 2,50 x
5,00 m. Die Vorschriften der örtlichen Garagen- und Stellplatzsatzung sind von den Käufern einzuhalten. Besucherstellplätze
dürfen nur zum kurzfristigen Abstellen von Pkw’s von Hausbewohnern und deren Besuchern genutzt werden.
AUSSENANLAGEN:
Der allgemeine Hauszugang und die Terrassen im EG werden
mit Betonwerksteinen nach Mustervorlage ausgeführt. Das interne Fußwegesystem mit befestigten Feuerwehrzufahrten wird
nach dem, noch zu erstellenden, Außenanlagenplan erstellt.
Die privaten Zufahrtsflächen werden asphaltiert.
Die Grünflächen werden mit Humus aufgefüllt und mit Rasen
angesät; zwischen Haus und Rasenfläche wird ein sickerfähiger Traufstreifen angelegt. Die Bepflanzung erfolgt nach dem
Bepflanzungsplan mit heimischen Gehölzen. Die Gartenanteile
der Erdgeschosswohnungen (Sondernutzungsrechte) werden
teilweise mit Liguster- oder Hainbuchenhecken abgegrenzt. Die
Abgrenzung der Gartenbereiche zum Straßenraum erfolgt mit
einem grün beschichteten Maschendrahtzaun der weitgehend
hinterpflanzt wird. Die Herstellung der Außenanlagen samt Bepflanzung erfolgt nach dem noch zu erstellenden Freiflächengestaltungskonzept des Verkäufers.
BALKONE BZW. LOGGIEN:
Die Ausführung erfolgt als thermisch getrennte Konstruktion in
Stahlbeton mit ISO-Körben und einer Entwässerung nach der
Werkplanung. Die obere Abdichtung erfolgt mit Bitumenschweißbahnen. Darauf befindet sich auf einer Splittschüttung
ein Betonwerksteinbelag in Granitoptik mit hoher Rutschfestigkeit, lt. Mustervorlage auf der Baustelle.
BALKONGELÄNDER:
Die Handläufe der Balkone, Loggien bzw. der Dachterrassen
werden in Edelstahl ausgeführt. Die Verkleidungen bestehen
aus farblich abgetöntem Verbundsicherheitsglas. Mit dieser
Konstruktion werden die Anforderungen nach Windschutz,
Sichtschutz, Wetterbeständigkeit und Lichtdurchlässigkeit bei
geringst möglichem Pflegeaufwand erfüllt.
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METALLBAURARBEITEN:
Die Hauseingangstüre im Erdgeschoss besteht aus farbig beschichteten und thermisch getrennten Aluminiumprofilen mit
Obertürschließer und elektrischem Türöffner. Die Verglasung
erfolgt mit Wärmeschutzglas (U-Wert Glas ca. 0,8 W/m²K). Die
freistehende Briefkastenanlage befindet sich in der Nähe des
Hauseingangs. Die Klingel und die Sprechanlage werden entweder seitlich an der Briefkastenanlage oder unmittelbar neben
der Haustüre angeordnet.
HAUSANSCHLÜSSE:
Die Anschlüsse an die Strom- und Wasserversorgung sowie an
den Abwasserkanal werden auf Kosten des Verkäufers hergestellt.
Alle erstmaligen Erschließungskosten inkl. der Hausanschlusskosten für Wasserversorgung, Entwässerung, Gasversorgung
und Stromversorgung sind im Kaufpreis enthalten. Ebenso die
Kosten für die Gebäudeeinvermessung. Der Telefonanschluss
in den einzelnen Wohnungen erfolgt auf Antrag und auf Kosten
des jeweiligen Erwerbers bzw. Mieters. Der gemeinschaftliche
Anschluss der gesamten Wohnanlage an das Breitbandkabelnetz von Kabel Deutschland wird vom Verkäufer beantragt. Die
monatliche Kabelgebühr beträgt ca. 10,00 €/Wohnung. Die Anbringung von privaten Satellitenschüsseln ist nicht erlaubt.
SONDERWÜNSCHE:
Um eine schnelle und reibungslose Bauabwicklung sicherzustellen, können Sonderwünsche grundsätzlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie
- nicht in das Gemeinschaftseigentum eingreifen,
(inkl. bauliche Veränderungen),
- mindestens 4 Wochen vor Ausführung des betreffenden
Gewerkes schriftlich angemeldet bzw. vom Verkäufer rückbestätigt werden,
- nach dem Baufortschritt noch möglich sind,
- keine Qualitätsminderung gegenüber den in dieser Baubeschreibung vorgesehenen Materialien und Ausstattungsgegenständen bedeuten,
- für ihre Durchführung die von uns freigegebenen Subunternehmer mit ausgewiesener Fachkenntnis beauftragt werden.
Sonderwünsche sind von Wohnungskäufern mit dem zuständigen Bauleiter und mit dem Subunternehmer schriftlich
zu vereinbaren und direkt abzurechnen.
- Dem Käufer wird rechtzeitig vor Ausführung der Ausbaugewerke Gelegenheit zur Auswahl von Fliesen- oder Bodenbelägen und Sanitäreinrichtungen gegeben. Hierzu erhält
Der Käufer vom zuständigen Bauleiter eine sogenannte
Handwerkerliste.
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ALLGEMEINES
Die Preise sind nach den vorliegenden Plänen kalkuliert. Änderungen in der Baubeschreibung können
sich für die Bereiche Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallation durch die jeweiligen Fachprojektanten
ergeben. Sollten diverse Gegenstände oder Materialien, die in der Baubeschreibung aufgeführt sind,
nicht zu beschaffen sein, so behält sich der Unternehmer vor, gleichwertiges zum Einsatz zu bringen,
der Qualitätsstandard wird dadurch nicht beeinträchtigt. Bei eventuellen Unstimmigkeiten zwischen
Plänen und Baubeschreibung gilt die Baubeschreibung.
Etwaiges eingezeichnetes Mobiliar sowie andere gestalterische Einzeichnungen stellen lediglich Vorschläge dar und erheben keinen Anspruch, im Kaufpreis enthalten zu sein.
Risse zwischen verschiedenen Bauteilen, z. B. zwischen Holzbalken und Putz, die aufgrund naturbedingter, bauphysikalischer Eigenschaften der Baustoffe, wie Kriechen und Schwinden entstehen, sind
keine Gewährleistungsmängel.
Anstriche, insbesondere für solche Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind, wie Holzverschalungen
etc. sind entsprechend der Vorgaben der Farbhersteller in regelmäßigen Zeitabständen, spätestens
alle 2 Jahre, durch die Wohnungseigentümergemeinschaft fachgerecht zu erneuern.
Sollten sich aufgrund gesetzlicher Änderungen, behördlicher Auflagen oder Weisungen des Statikers
bauliche Veränderungen ergeben, werden diese vom Käufer anerkannt, sofern damit keine wesentliche Wertminderung verbunden ist.
Vorbehalten bleiben auch geringfügige, konstruktiv bedingte Änderungen der Innenmaße, soweit keine
wesentliche Änderung der Gesamtwohnfläche erfolgt; als geringfügig gelten Abweichungen bis zu 2 %.
Falls sich durch konstruktiv bzw. technisch notwendige Installationsschächte und Einbauten die Wohnfläche um mehr als 2 % nach unten verändert, erfolgt eine Kaufpreisanpassung nach dem jeweiligen
Kaufpreis pro Quadratmeter Wohnfläche.
In den ausgewiesenen Kaufpreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % enthalten.
Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz von 19 % bis zum Zeitpunkt der Bezugsfertigstellung, so erhöhen
sich alle Kaufpreisraten in gleichem Umfang, die ab einem Monat nach Inkrafttreten der Mehrwertsteuererhöhung fällig werden.
Marktoberdorf, den 04. Dezember 2013
MZ / mbm
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ZAHLUNGSPLAN
a)
nach Beginn der Erdarbeiten
30 % =
b)
nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich
Zimmererarbeiten
€
..............................
=
€
.................................
12,6 % =
€
..............................
6,3 % =
€
...............................
4,2 % =
€
...............................
15,4 % =
€
................................
3,5 % =
€
................................
100,0 % =
€
28 %
c)
d)
e)
f)
g)
nach Fertigstellung der Dachflächen und der
Dachrinnen sowie Einbau der Fenster
einschließlich Verglasung
nach Fertigstellung der Rohinstallation
der Heizungs-, der Sanitär- und der Elektroanlagen
für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
für den Estrich, die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,
die Fassadenarbeiten sowie nach Bezugsfertigstellung
und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
nach vollständiger Fertigstellung
Gesamt
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