Stadtwohnen Baubeschreibung
Transcription
Stadtwohnen Baubeschreibung
BAUBESCHREIBUNG ZUM NEUBAU VON 2 MEHRFAMILIENHÄUSERN MIT 26 EIGENTUMSWOHNUNGEN UND 1 TIEFGARAGE 87629 Füssen - Von-Freyberg-Strasse 18 u. 20 PLANUNG: Die Planung erfolgt nach den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung und deren technischen Baubestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik. FUNDAMENTE: Die Fundamentierung erfolgt entsprechend der statischen Berechnung mit Betonstreifenfundamenten bzw. einer StahlbetonFundamentplatte. WÄNDE: Die Kellerumfassung wird nach den statischen Erfordernissen aus Stahlbeton schalungsglatt und nicht verputzt hergestellt. Die Außenwände in den Wohngeschossen werden aus Hochlochziegeln, ca. 24 cm stark im Dünnbettverfahren hergestellt (Rohdichte nach Statik, Teilbereiche ggf. in Stahlbeton). Außenseitig wird entsprechend den Vorgaben der Energie-Einsparverordnung ein vollflächiges Wärmedämm-Verbundsystem aus ca. 140 mm starken Dämmplatten mit Gewebearmierung und systemgerechtem Oberputz aufgebracht. Die Wohnungstrennwände und die Wände zum Treppenhaus werden aus schalldämmendem Kalksandsteinmauerwerk oder aus Betonfertigteilelementen entsprechend den statischen und schalltechnischen Erfordernissen hergestellt. Die Innenwände werden aus 11,5 cm, 17,5 cm oder 24 cm starkem Ziegelmauerwerk ausgeführt. Soweit im Plan vorgesehen, werden nichttragende Wände und Verkleidungen von Installationsschächten als Metallständerwände mit Gipskartonverkleidungen erstellt. DECKEN: Die Geschossdecken vom KG bis einschließlich Penthausgeschoß werden als Stahlbetondecken nach den statischen Vorgaben und den Schallschutzanforderungen ausgeführt. Im Dachboden (= Gemeinschaftseigentum) über den PHW befinden sich gemeinschaftliche Installations- und Entlüftungsleitungen, welche weitgehend zusammengefasst über das Dach ins Freie geführt werden. Eine individuelle Nutzung der Dachräume für einzelne Wohnungen ist daher nicht möglich. Der Revisionszugang erfolgt vom allgemeinen Treppenflur im Penthausgeschoß über eine Auszugstreppe mit wärmegedämmter Luke. Seite 1 von 16 DACHKONSTRUKTION: Über den Stahlbetondecken der Penthousewohnungen wird ein Dachstuhl als Walmdach mit umlaufendem Dachüberstand laut Plandarstellung errichtet. Die Ausführung erfolgt aus Nadelholz nach den statischen Erfordernissen in zimmermannsmäßiger Verarbeitung. Die Vordachuntersicht besteht aus farbig lasierten Holzwerkstoffplatten. Auf die Sparrenlage wird eine vollflächige Dachschalung mit einer diffusionsoffenen Unterspannbahn aufgebracht. Darauf befinden sich die Konterlattung und die Dachlattung. Die Dacheindeckung erfolgt mit roten Tondachziegeln. VERPUTZARBEITEN: Der Außenputz wird als mineralischer Edelputz mit systemgerechter Fassadenfarbe in einem Farbton nach dem Farbkonzept des Verkäufers ausgeführt. Der Sockelbereich wird mit geschlossenporigen Wärmedämmplatten und einem systemgerechten Sockelputz auf Gewebearmierung ausgebildet. Die Ziegelwände im Keller sowie alle gemauerten bzw. betonierten Innenwände den Wohngeschossen werden mit einem einlagigen Kalk-Gipsputz mit fein gefilzter Oberfläche versehen. Die Bäder, die Treppenflure und die Wasch- und Trockenräume im KG erhalten einen gefilzten Kalk-Zementputz. Die Trockenbauwände in den Wohngeschossen werden nicht verputzt, sondern malerfertig gespachtelt und weiß gestrichen. KELLER: Zu jeder Wohnung gehört ein separater Abstellraum im KG, der barrierefrei über den Lift erreichbar ist. Die Zuordnung erfolgt lt. Aufteilungsplan. Soweit im Plan keine Abmauerungen vorgesehen sind, werden die Abstellräume im KG mit ca. 2,40 m hohen Systemtrennwänden aus einem Plattenwerkstoff mit heller Oberfläche abgeteilt. Zwischen Oberkante Systemtrennwand und der Kellerdecke bleibt zur Sicherstellung der Durchlüftung ein Zwischenraum mit ca. 30 cm offen. Jeder Keller erhält eine hell beschichtete, geschlossene Türe mit Profilzylinderschloss welches in die Schließanlage integriert ist. Einzelne Kellerräume, im Umfang lt. Plandarstellung, erhalten pflegeleichte Kunststofffenster in der Größe von ca. 95 x 95 cm mit 2-facher Isolierverglasung. Die Fertigteillichtschächte bestehen aus schalungsglatten Betonfertigteilen mit verzinntem Gitterrost inkl. einer Sicherung gegen unbefugtes Abheben von außen. ISOLIERUNG Unter dem Ziegel- und dem Kalksteinmauerwerk im Keller wird eine bituminöse Isolierung gegen aufsteigende Feuchtigkeit eingelegt. Die Außenwände im Keller werden im erdberührten Bereich mit einem Bitumenanstrich und mit einer ca. 100 mm starken Dämmung aus geschlossenporigen PU-Schaumplatten versehen. Seite 2 von 16 WÄRMEDÄMMUNG Die Wärmedämmung erfolgt nach der DIN 4108 und nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 01.10.2009. Die Energieeffizienzklasse des Niedrigenergiehauses entspricht dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 70 nach der EnEV 2009. Die Bestätigungen für zinsgünstige Darlehen aus dem Programm Energieeffizient Bauen (153) der KfW-Förderbank werden auf Nachfrage kostenfrei durch den Architekten der Fa. Hubert Schmid erstellt. Die Wärmedämmung aller Außenbauteile und der Kellerdecken erfolgt in enger Abstimmung mit dem Energieversorgungskonzept das auch den Einbau einer kontrollierten Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung beinhaltet. SCHALLDÄMMUNG: Für den Schallschutz werden durch die gewählte Baukonstruktion folgende zentralen Werte der Schallschutzstufen nach VDI 4100 (SSt II) gemäß nachfolgender Tabelle eingehalten. Schallschutzstufe nach VDI 4100 (SST) SSt II und DIN 4109, Beiblatt 2 (erhöhter Schallschutz) Wohnungsdecken Wohnungstrennwände Luftschalldämmung Trittschalldämmung Luftschalldämmung R'w ≥ 57 dB L'n,w ≤ 46 dB R'w ≥ 56 dB Geräusche aus Wasserinstallationen in benachbarten Wohnungen Lmax ≤ 30 dB (A) Geräusche aus haustechnischen Anlagen (Aufzüge, Heizung, etc.) Lmax ≤ 30 dB (A) Es bedeuten: R'w: Bewertes Bau-Schalldämmmaß L'n,w: Bewerter Norm-Trittschallpegel Lmax: maximal zulässiger Schalldruckpegel Hinweis: Die Rollladen sind ein Teil des Gebäudes und nicht Bestandteil der haustechnischen Anlage. Somit gelten für dieses Bauteil keine gesonderten schalltechnischen Anforderungen. Seite 3 von 16 WOHNRAUMBELÜFTUNG: Eine kontrollierte, individuell regelbare und elektrisch betriebene Wohnraumbelüftungsanlage sorgt in jeder Wohnung für eine beständige Frischluftzufuhr und ein optimales Raumklima. Die Zuluft wird hierbei für jede Wohnung separat über eine Öffnung in der Außenwand angesaugt. Die teilweise feuchte Abluft aus Küchen, Bädern und WC`s wird über ein zentrales Abluftrohr zusammengefasst und über Dach abgeführt. Die in der Belüftungsanlage eingebaute Wärmerückgewinnung bewirkt eine Minimierung der thermischen Lüftungsverluste und senkt somit den Heizbedarf. Zur Sicherstellung einer einwandfreien Funktion der Lüftungsanlage und zur Vermeidung eines Unterdrucks innerhalb der Wohnung sind in den Küchen keine Anschlüsse für Dunstabzugshauben mit Entlüftung ins Freie möglich. Ebenso sind keine Anschlüsse für Kamin- und Kachelöfen möglich. Die Leitungen für Zu- und Abluft der Lüftungsanlagen werden größtenteils über abgehängten Decken verlegt. In den Abstellkammern, Dielen, Bädern und Küchen beträgt die Raumhöhe unter den abgehängten Decken somit ca. 2,40 m. In den übrigen Wohn- und Schlafräumen beträgt die Raumhöhe dagegen ca. 2,60 m. KANALARBEITEN: Die zentralen Abwasserfallleitungen, mit Entlüftung über Dach, bestehen aus schallschutztechnisch hochwertigen Kunststoffrohren, z.B. Geberit db20 oder gleichwertig. Die Grundleitungen im Erdreich werden bis zum Revisionsschacht aus PVC-HartRohren, z.B. KG 2000 oder gleichwertig, ausgeführt. Das anfallende Regenwasser von den Dach- und Hofflächen wird ebenfalls in PVC-Rohren gesammelt und nach den Vorgaben der Baugenehmigung über Sickerrigolen dem Untergrund zugeführt. SPENGLERARBEITEN: Alle Spenglerarbeiten wie Dachrinnen, Fallrohre, Kamineinfassungen und sonstige Verblechungen werden aus verzinntem Edelstahlblech (z.B. Fabrikat Uginox) hergestellt. TREPPENANLAGEN: Die Treppen vom Keller- bis zum Dachgeschoss werden als Stahlbeton-Massivtreppen ausgeführt. Die Fertigteiltreppen werden mit Natursteinplatten aus Granit oder mit hochwertigen Feinsteinzeugplatten (Rutschfestigkeitsklasse mind. R 10) belegt. Die Ausführung der Treppengeländer erfolgt als farbig gestaltete Stahlgeländer mit einem Rundhandlauf in Edelstahl. Seite 4 von 16 AUFZUGSANLAGE: FENSTER UND FENSTERTÜREN: Aufzug mit barrierefreiem Zugang als rollstuhlgerechte, geräuscharme Seilaufzuganlage, die vom Kellergeschoss bis ins oberste Wohngeschoss reicht. Die Nutzlast beträgt ca. 630 kg und die Kabinengröße beträgt ca. 140 x 110 cm. Kabinenverkleidung erfolgt innen mit Edelstahl und einem großen Spiegel. Der pflegeleichte Bodenbelag im Aufzug wird farblich passend zum Bodenbelag im allgemeinen Treppenhaus ausgewählt. Die Leibungen an den Aufzugstüren werden mit Natursteinplatten nach Wahl des Verkäufers verkleidet. Sämtliche Fenster und Fenstertüren in den Wohnräumen vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss werden als Kunststofffensterelemente mit Mehrkammerprofil und 3-fach Wärmeschutzverglasung (U-Wert Glas mind. 0,7 W/m²K, Gesamtwert Fenster mind. 1,0 W/m²K) entsprechend dem Wärmeschutznachweis ausgeführt. Die Beschläge an den Fenstern sowie die Gehflügel an den Balkon- und Terrassentüren verfügen über Dreh-Kipp-Funktion. Die Bedienung erfolgt mit üblichen Drehgriffen. In allen Wohnzimmern vom Erdgeschoß bis ins Dachgeschoß werden die Balkon– und Terrassentüren mit komfortablen Hebeschiebetüren mit einer überfahrbaren ca. 2,5 cm hohen Schwelle ausgestattet. Die äußere Fensterbank besteht durchwegs aus Aluminium. ROLLLADEN: Die Fenster und Fenstertüren in den Wohngeschossen werden mit unter Putz liegenden, wärmegedämmten Rollladenkästen neuester Bauart ausgestattet. Die wetterfesten KunststoffRollladen sind Farbe grau oder Weißaluminium gehalten. Fenster und Fenstertüren mit mehr als 1,75 m Breite erhalten Aluminiumrollladen. Zur Optimierung des Komforts und des Schallschutzes werden die Rollladen mit Elektroantrieb versehen. Nutzerbedingte Bewegungsgeräusche sind auch bei elektrischer Bedienung von Rollladen unvermeidlich und vom Käufer hinzunehmen. INNENTÜREN: Die Wohnungseingangstüre wird in schallgedämmter Ausführung als Vollspantüre hell beschichtet, (Schalldämmmaß R`w im eingebauten Zustand mindestens 32dB) mit formschöner Stahlzarge inkl. zweifach umlaufender Gummidichtung, Sicherheitsschließblech sowie Türspion hergestellt. Sie erhält außen einen festen Türgriff aus Edelstahl und ein mit der Kellertür und der Hauseingangstür gleich schließendes Zylinderschloss mit Dreifachverriegelung. Die Etagentüren erhalten als unteren Abschluss einen ca. 2 cm hohen Türanschlag aus Aluminium mit eingelegter Gummidichtung und einer zusätzlichen Schallex-Bodendichtung am Türblatt. Seite 5 von 16 Die Innentüren mit einer Rohbauöffnungshöhe von ca. 2,12 m bestehen aus glatten, farbig beschichteten Türblättern mit Röhrenspankern und den dazu passenden Türfuttern mit Rundkante. Im Standard stehen 5 verschiedene Oberflächenmuster zur Auswahl (Deckend weiß, Samtesche weiß, Eiche hell, Rotbuche oder Bergahorn) Türdrücker in Edelstahlausführung mit moderner Rosettengarnitur nach Mustervorlage. Der Materialwert je Innentüre inkl. Drückergarnitur beträgt 280,- € inkl. MwSt. Jede Wohnung erhält zur Belichtung der Diele eine Ganzglastüre aus klarem Sicherheitsglas mit Holzfutter passend zu den übrigen Innentüren. Der Materialwert je Ganzglastüre inkl. Holzfutter und neutraler Drückergarnitur in Edelstahl beträgt 600,- € inkl. MwSt. Auf Sonderwunsch sind auch Ganzglastüren mit besonderen Glasdekors möglich. Die allgemeinen Türen zu den Technikräumen, zum Fahrradraum, zur Tiefgarage und zu den allgemeinen Kellerfluren werden als feuerhemmende und selbstschließende T30Stahlblechtüren hergestellt. Die übrigen Kellerräume werden mit farbig gestrichenen Stahlzargen und hellgrau bzw. weiß beschichteten Türblättern mit pflegeleichter Kunststoffoberfläche ausgestattet. HEIZUNG: Für das Gebäude wird eine Wärmebedarfsberechnung nach DIN EN 12831 durchgeführt. Die Ausführung wird von einem Fachingenieur nach den einschlägigen DIN-Normen und TÜVAnforderungen geplant und projektiert. Die Kosten für die Projektierung und die erstmalige Anschaffung der Heizungsanlage sind im Kaufpreis enthalten. Die Wärmeversorgung der geplanten Eigentumswohnungen in den Häusern erfolgt über eine kompakte Heizzentrale die im Heizungs-/Technikraum von Haus Nr. 2 eingebaut wird. Nach der vorliegenden Planung werden zwei mit Erdgas befeuerte und in Kaskade geschaltete Brennwertkessel neuester Bauart installiert. Diese Technik ermöglicht auch bei unterschiedlichem Lastanfall einen gleichbleibend hohen Wirkungsgrad. Das ausgewählte Heizungskonzept bietet, selbst beim evtl. Ausfall eines Kessels noch eine hohe Versorgungssicherheit. Die Anlagen zur Wärmeverteilung und der Brauchwasserspeicher werden im gemeinschaftlichen Heizungsraum eingebaut. Die zur Ausführung gelangende Anlage wird witterungsabhängig geregelt. Seite 6 von 16 Alle Wohnräume und die Bäder werden mit Fußbodenheizung ausgestattet. In den Bädern werden zusätzlich noch beheizbare Handtuchtrockner angebracht (gleiche Temperatur wie Fußbodenheizung). Wärmegedämmtes hausinternes Leitungsnetz mit einem zentralen Heizungsverteilerkasten inkl. Absperrmöglichkeit sowie Wärmemengenzähler in jeder Wohnung. Elektrisch gesteuerte Thermostatventile mit Stellmotoren zur individuellen Temperaturregelung in den einzelnen Wohnräumen. Die Wärmedämmung der Heizungsleitungen und der Kesselanlage erfolgt nach Energieeinsparungsgesetz und Heizungsanlagenverordnung. Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt über angemietete elektronische Wärmemengenzähler, die im Heizungsverteilerkasten in jeder Wohnung eingebaut werden. Nach Ablauf der 5jährigen Eichfrist werden die Wärmemengenzähler automatisch durch den beauftragten Wärmemessdienst ausgetauscht. Die gesamte Heizungszentrale gehört zum Gemeinschaftseigentum. Zur Übergabe der Heizungsanlage an die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft wird vom Verkäufer ein Fachingenieur hinzugezogen, der die ordnungsgemäße Installation und die einwandfreie Funktion der Heizungsanlage überprüft und dokumentiert. Nach Übergabe der Heizungsanlage liegt die Verantwortung für die Wartung und den laufenden Betrieb bei der Hausgemeinschaft bzw. beim Hausverwalter als deren Vertreter. Der Verkäufer ist grundsätzlich auch berechtigt die Wohnanlage an eine Nahwärmeversorgung anzuschließen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. KAMIN: Die Abgasleitung der Heizung wird als Kamin mit innenliegendem Kunststoffrohr vom Heizraum bis über die Dachfläche ins Freie geführt. Die Revisionstürchen befinden sich im allgemeinen Heizraum im KG bzw. im allgemeinen Dachraum über dem DG. SANITÄRINSTALLATION: Die zentralen Ablaufleitungen werden aus schallschluckenden Kunststoffrohren mit Entlüftung über Dach hergestellt. Die Abwasserleitungen innerhalb der Wohnungen bestehen aus heißwasser- und säurebeständigen Kunststoffrohren mit hohem Schallschutzwert. Die Kalt- und Warmwasserleitungen innerhalb der Wohnungen bestehen aus Edelstahl bzw. aus Mehrschichtverbundrohren, die nach EnEV wärmegedämmt sind. Seite 7 von 16 Die Verlegung erfolgt in den Wohngeschossen in Unterputzinstallation. Die Ausführung erfolgt in Vormauerungen, sanitären Mauerschlitzen oder vorzugsweise in schallgedämmten Installationsschächten, die in Trockenbauweise hergestellt werden. Im Kellergeschoss kommt wegen der besseren Zugänglichkeit und Servicefähigkeit eine Aufputzinstallation zur Ausführung, die größtenteils unterhalb der Decken verlegt wird. Die Warmwasserleitungen verfügen über eine bedarfs- und zeitgesteuerte Brauchwasserzirkulation neuester Technologie. Kaltwasseranschluss und Ablauf für eine Waschmaschine je Wohnung im Bad oder im Abstellraum, sofern im Plan vorgesehen. Zusätzlich ist auf Sonderwunsch max. ein Waschmaschinenanschluss je Wohnung im allgemeinen Wasch- und Trockenkeller möglich. Die Ausführung erfolgt mit separatem Kaltwasserzähler und mit abschließbarer Steckdose, angeschlossen auf den jeweiligen Wohnungszähler. Der Mehrpreis beträgt pauschal 420,00 €/Stück inkl. MwSt. In jeder Wohnung sind angemietete Zähler für Kalt- und Warmwasser vorgesehen. Die jährliche Ablesung erfolgt durch eine spezialisierte Abrechnungsfirma, z. B. Regio Mess oder Brunata. Der zentrale Warm- und Kaltwasserzulauf kann in jeder Wohnung separat abgestellt werden. Die Wohnungen im EG und die Penthouse-Wohnungen im DG erhalten im Außenbereich je einen Kaltwasseranschluss mit frostbeständiger Armatur der im Bereich der Terrassen bzw. Dachterrassen nach den technischen Möglichkeiten installiert wird. In den allgemeinen Wasch- und Trockenkellern befindet sich jeweils ein Ausgussbecken mit Warm- und Kaltwasseranschluss als Wasserentnahmestelle für Hausmeister bzw. Gebäudereinigung. SANITÄREINRICHTUNG: Es kommen sanitäre Einrichtungsgegenstände (Waschtische und WC Anlagen) der Firma Villeroy & Boch oder eines anderen Markenherstellers gemäß Mustervorlage zum Einbau. Alle Sanitärgegenstände werden in Farbe weiß eingebaut. Andere oder zusätzliche Sanitärgegenstände sind auf Sonderwunsch möglich, sofern dies mit der Sanitärplanung zu vereinbaren ist. Bei den sanitären Armaturen kommen verchromte EinhebelMischbatterien in Unterputzausführung aus einer vom Verkäufer festzulegenden Serie, z. B. „Europlus“ der Fa GROHE oder ein gleichwertiges Modell eines anderen Markenherstellers, zum Einbau. Bei den Sanitäraccessoires kommen verchromte Handtuchhalter, WC Rollenhalter, Handgriffe etc. aus der Serie „Elegance Neu“ von Fa. Keuco zum Einbau. Maßgebend für die sanitäre Einrichtung sind die der Notarurkunde beizufügenden Käuferpläne, M 1:100 und die nachstehende Beschreibung: Seite 8 von 16 BAD: - Wand-WC (Tiefspülbecken) mit eingebautem Spülkasten mit Zweimengenspülung, passendem WC-Sitz und Deckel mit Soft-Close-Funktion sowie ein verchromter Papierrollenhalter. - Unterbaufähiger Waschtisch ca. 65 cm breit mit verchromter Einhebel-Mischbatterie, Glasablage bzw. gefliester Ablage bei halbhoher Vorwandinstallation. Großer Kristallglasspiegel ca. 70x50 cm. Doppelter Handtuchhalter von Fa. Keuco, ca. 40 cm lang, verchromt. - Unterputzbrausebatterie mit verchromter Wandstange in Ganzmetallausführung sowie eine verstellbare Handbrause mit flexiblem Schlauch. - Die Dusche in der Größe von ca. 90x90cm wird in gefliester Ausführung, schwellenlos zum übrigen Badboden hergestellt. Der Ablauf mit abnehmbarer, verchromter Abdeckung zur Reinigung befindet sich in der Mitte. Eine passende Duschkabine in Kunststoff oder Echtglas wird nur auf Sonderwunsch gegen Mehrpreis angeboten. Sofern im Plan vorgesehen: Einbauwanne, ca. 170x75 cm, in Stahlblech emailliert mit Wannenfüll- und Brausebatterie. Handbrause mit flexiblem Schlauch. UP-Einhebel-Mischbatterie, Markenfabrikat verchromt, Wanneneinlauf, Wannengriff und Badetuchhalter, verchromt. Separates WC (sofern vorgesehen): V&B Handwaschbecken in weißem Porzellan, ca. 40x25 cm groß, mit verchromter Einhebelmischbatterie und Handtuchhaken. Wand-WC (Tiefspülbecken) mit eingebautem Spülkasten mit Zweimengenspülung, WC-Sitz und Deckel mit Soft-Close-Funktion sowie verchromter Papierrollenhalter. KÜCHE: Anschlussgarnitur für eine Küchenspüle, bestehend aus verchromtem Warm- und Kaltwassereckventil und Kunststoffablaufrohr mit Verschlußkappe. Das Kaltwassereckventil ist zum Anschluss einer Geschirrspülmaschine ausgelegt. Seite 9 von 16 ELEKTROINSTALLATION: Ab Hauptanschluss nach VDE-Vorschrift wie üblich. Zähler und Sicherungskästen werden an geeigneter Stelle montiert. Unterputzausführung mit Ausnahme der Kellerräume. Installationen gemäß nachstehender Aufstellung: Raum Lichtauslass Steckdose Wohnzimmer Schlafzimmer 2 1 5 5 Zimmer Küche Bad Abstellraum Separates WC Diele Terrasse / Balkon 1 2 2 1 1 1 1 4 8 4 1 1 3 1 privater Kellerraum Hauseingang Treppenhaus, je Stock 1 1 2 1 0 0 Wasch- / Trockenraum Fahrradkeller Heizungsraum Kellerflure Hausanschlussraum 1 1 1 1 1 1 0 1 0 1 und 1x TV-Anschlussdose davon 2x Doppeldose, 1 x bei Lichtschalter und 1x TV-Anschlussdose davon 1 E-Herd, 1 Spülmaschine davon 1x WM und 1x TR (sofern Raum im Plan vorgesehen) (sofern Raum im Plan vorgesehen) davon 1* für Telekommunikation inkl. Außenleuchte u. Stromanschluss für Markise mit Standard Deckenleuchte Allg. Zähler Allg. Zähler, weitere Auslässe bzw. Leuchten nach Bedarf mit hygrostatgesteuertem Raumluftentfeuchtungsgerät auf Allg. Zähler Allg. Zähler Allg. Zähler Allg. Zähler Allg. Zähler WEITERE AUSSTATTUNGSDETAILS: - Videosprechanlage mit Klingelfunktion zwischen Wohnungstüre und Haustüre mit elektrischem Haustüröffner. Die Haustüren und die Wohnungseingangstüren werden mit einem Obertürschließer ausgestattet. - Die Klingel befindet sich in der Freisprechanlage bzw. Türöffner für die Haustüre, Taster außen an Etagentüre sowie an Haustüre, Bewegungsmelder für Treppenhausbeleuchtung in jedem Stockwerk. - Telefonleerrohr vom allgemeinen Anschlussraum im Keller bis in die Unterverteilung in jede Wohnung. Von dort Anbindung an 2 Anschlussdosen: 1 x in der Diele und 1 x wahlweise im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer - Lichtschalter in erforderlicher Anzahl gemäß Elektroplanung. Seite 10 von 16 - Koaxialkabel vom gemeinschaftlichen Kabelanschluss im KG bis in die Unterverteilung in jede Wohnung. Von dort Anbindung an die Kabelanschlussdosen in den Wohnzimmern bzw. in den weiteren Zimmern. (2-ZKB erhält eine Kabelanschlussdose, 3-ZKB erhält zwei Kabelanschlussdosen und 4-ZKB erhält drei Kabelanschlussdosen) - Für Treppenhaus und allgemeine Zugänge: Leuchten in Kunststoff bzw. in Glas mit Sockel bzw. mit Abdeckung weiß, ca. 20x20x8 cm mit je 1 Energiesparlampe oder anderem energiesparendem Leuchtmittel neuester Technik. - In Heizraum, Wasch- und Trockenraum, Fluren und sonstigen allgemeinen Räumen sind Leuchtstofflampen oder Standardleuchten mit Energiesparlampen vorgesehen. NATURSTEINARBEITEN: Die Innenfensterbänke werden mit ca. 3 cm starken Natursteinplatten aus Granit belegt. Die Oberfläche und die Kanten sind geschliffen und poliert. Die Treppen vom Keller- bis zum Dachgeschoss sowie die dazugehörigen Podeste werden mit Granit belegt. Der Laubengang in Haus 1 wird mit Granit oder mit großformatigen Feinsteinzeugplatten (Rutschfestigkeit mind. R 10) belegt FLIESENARBEITEN: Die Küche, die Diele, das Bad und der Abstellraum (sofern im Plan vorgesehen), erhalten einen Fliesenbelag. Die Wandfliesen sind für das Bad raumhoch und im Arbeitsbereich der Küche als Fliesenspiegel ca. 0,60 m hoch vorgesehen. Die separaten WC´s werden ca. 1,50 m hochgefliest. Der Materialpreis für die Wand- und Bodenfliesen beträgt 30,00 €/m² inkl. Sockelfliesen und inkl. MwSt. (= Listenpreis z.B. lt. Fliesenausstellung). Bordüren und Dekorfliesen sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden nur auf Sonderwunsch eingebaut. Die Verlegung von größeren Formaten wie 30x60 cm erfolgt unter dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit und wird nur auf Sonderwunsch gegen Mehrpreis angeboten. Besondere Verlegungsarten wie Diagonalverlegung oder Verlegung im Verband erfordern ebenfalls einen Mehraufwand, der bei Bedarf gesondert angeboten wird. FUSSBÖDEN: Für sämtliche Wohnräume besteht der Boden in der Standardausstattung aus einem trittschallentkoppelten, schwimmenden Estrich. Im Kellergeschoss, ausgenommen gefliester Treppenflur, kommt ein maschinell geglätteter Betonboden oder ein Zementestrich auf Trennlage zur Ausführung. Die geglätteten Betonböden im KG erhalten mit Ausnahme des mit Naturstein belegten Treppenflurs einen pflegeleichten Betonanstrich mit hoher Abriebfestigkeit. Seite 11 von 16 FUSSBODENBELÄGE: Alle Wohn- und Schlafräume erhalten einen Fertigparkett, ca. 10 mm stark, mit ca. 3 – 4 mm Nutzschicht in Eiche lackiert, der vollflächig mit dem Estrich verklebt wird. Der Materialwert des Parkettbodens beträgt 45,00 €/m² inkl. MwSt. und inkl. Sockelleisten. Auf Sonderwunsch werden auch andere Beläge, welche für die Fußbodenheizung geeignet sind, wie Teppichbeläge, Schiffsbodenparkett jeder Holzart, Linoleumparkett, PVC-Parkett oder bestimmte Natursteinbeläge in der vorgegebenen Belagsstärke, die für eine Verklebung im Dünnbettverfahren geeignet sein müssen, angeboten. Bei Abweichung von den Standardmaterialien werden die Mehrungen oder Minderungen auf Basis der o. g. Quadratmeterpreise auf- oder abgerechnet. MALERARBEITEN: Alle Wände werden fein gefilzt (siehe Putzarbeiten). Die Decken in den Wohngeschossen werden gespachtelt und malerfertig vorbereitet. Anschließend werden alle Wände und Decken 2-fach weiß gestrichen. Die Wände und Decken im Kellergeschoss werden ebenfalls mit weißer Innenwandfarbe gestrichen. Die schalungsglatten Betonwände werden im Kellerbereich im erforderlichen Umfang und nach Festlegung durch die örtliche Bauleitung gespachtelt und 2-fach weiß gestrichen. Sämtliche Stahlteile im Innenbereich, wie Treppengeländer, Stahlzargen und FH-Türen, werden grundiert und nach dem Farbkonzept des Bauträgers 2fach farbig gestrichen. Feuerverzinkte oder pulverbeschichtete Stahlteile im Außenbereich werden nicht gestrichen. Alle außenliegenden Holzteile wie Pfettenköpfe, Dachuntersichten und Holzverkleidungen werden 2 x offenporig, in einem hellgrauen Farbton, nach dem Farbkonzept des Bauträgers, lasiert. TIEFGARAGE: Die Tiefgarage wird samt Wänden, Decken und Stützen aus Stahlbeton nach den statischen Anforderungen hergestellt. Der Bodenbelag wird als Betonverbundsteinpflaster ausgeführt. Die Größe je TG-Stellplatz beträgt ca. 2,50 x 5,00 m. Die Tiefgarageneinfahrt erhält ein laufruhiges Kipptor mit Lochblechfüllung und elektromechanischer Schließanlage inkl. Schlüsselschalter und komfortabler Funkfernsteuerung. Die einspurige TG-Einfahrt wird mit einer Ampelanlage ausgestattet. Seite 12 von 16 Die Bedienung des Tores ist sowohl mit dem Wohnungsschlüssel, als auch mit den elektronischen Handsendern möglich. Jeder Käufer erhält im Standard einen Handsender je TG-Stellplatz. Zusätzliche Handsender sind auf Sonderwunsch für 65,- €/Stück inkl. MwSt. möglich. Hinweis: Mit jeder Wohnung muss mindestens 1 TG-Stellplatz erworben und dauerhaft verbunden werden. BESUCHER-STELLPLÄTZE IM FREIEN: Beton-Fugen-Pflaster mit ca. 3 cm Rasenfuge auf sickerfähigem Kiesunterbau. Die Größe je Stellplatz beträgt ca. 2,50 x 5,00 m. Die Vorschriften der örtlichen Garagen- und Stellplatzsatzung sind von den Käufern einzuhalten. Besucherstellplätze dürfen nur zum kurzfristigen Abstellen von Pkw’s von Hausbewohnern und deren Besuchern genutzt werden. AUSSENANLAGEN: Der allgemeine Hauszugang und die Terrassen im EG werden mit Betonwerksteinen nach Mustervorlage ausgeführt. Das interne Fußwegesystem mit befestigten Feuerwehrzufahrten wird nach dem, noch zu erstellenden, Außenanlagenplan erstellt. Die privaten Zufahrtsflächen werden asphaltiert. Die Grünflächen werden mit Humus aufgefüllt und mit Rasen angesät; zwischen Haus und Rasenfläche wird ein sickerfähiger Traufstreifen angelegt. Die Bepflanzung erfolgt nach dem Bepflanzungsplan mit heimischen Gehölzen. Die Gartenanteile der Erdgeschosswohnungen (Sondernutzungsrechte) werden teilweise mit Liguster- oder Hainbuchenhecken abgegrenzt. Die Abgrenzung der Gartenbereiche zum Straßenraum erfolgt mit einem grün beschichteten Maschendrahtzaun der weitgehend hinterpflanzt wird. Die Herstellung der Außenanlagen samt Bepflanzung erfolgt nach dem noch zu erstellenden Freiflächengestaltungskonzept des Verkäufers. BALKONE BZW. LOGGIEN: Die Ausführung erfolgt als thermisch getrennte Konstruktion in Stahlbeton mit ISO-Körben und einer Entwässerung nach der Werkplanung. Die obere Abdichtung erfolgt mit Bitumenschweißbahnen. Darauf befindet sich auf einer Splittschüttung ein Betonwerksteinbelag in Granitoptik mit hoher Rutschfestigkeit, lt. Mustervorlage auf der Baustelle. BALKONGELÄNDER: Die Handläufe der Balkone, Loggien bzw. der Dachterrassen werden in Edelstahl ausgeführt. Die Verkleidungen bestehen aus farblich abgetöntem Verbundsicherheitsglas. Mit dieser Konstruktion werden die Anforderungen nach Windschutz, Sichtschutz, Wetterbeständigkeit und Lichtdurchlässigkeit bei geringst möglichem Pflegeaufwand erfüllt. Seite 13 von 16 METALLBAURARBEITEN: Die Hauseingangstüre im Erdgeschoss besteht aus farbig beschichteten und thermisch getrennten Aluminiumprofilen mit Obertürschließer und elektrischem Türöffner. Die Verglasung erfolgt mit Wärmeschutzglas (U-Wert Glas ca. 0,8 W/m²K). Die freistehende Briefkastenanlage befindet sich in der Nähe des Hauseingangs. Die Klingel und die Sprechanlage werden entweder seitlich an der Briefkastenanlage oder unmittelbar neben der Haustüre angeordnet. HAUSANSCHLÜSSE: Die Anschlüsse an die Strom- und Wasserversorgung sowie an den Abwasserkanal werden auf Kosten des Verkäufers hergestellt. Alle erstmaligen Erschließungskosten inkl. der Hausanschlusskosten für Wasserversorgung, Entwässerung, Gasversorgung und Stromversorgung sind im Kaufpreis enthalten. Ebenso die Kosten für die Gebäudeeinvermessung. Der Telefonanschluss in den einzelnen Wohnungen erfolgt auf Antrag und auf Kosten des jeweiligen Erwerbers bzw. Mieters. Der gemeinschaftliche Anschluss der gesamten Wohnanlage an das Breitbandkabelnetz von Kabel Deutschland wird vom Verkäufer beantragt. Die monatliche Kabelgebühr beträgt ca. 10,00 €/Wohnung. Die Anbringung von privaten Satellitenschüsseln ist nicht erlaubt. SONDERWÜNSCHE: Um eine schnelle und reibungslose Bauabwicklung sicherzustellen, können Sonderwünsche grundsätzlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie - nicht in das Gemeinschaftseigentum eingreifen, (inkl. bauliche Veränderungen), - mindestens 4 Wochen vor Ausführung des betreffenden Gewerkes schriftlich angemeldet bzw. vom Verkäufer rückbestätigt werden, - nach dem Baufortschritt noch möglich sind, - keine Qualitätsminderung gegenüber den in dieser Baubeschreibung vorgesehenen Materialien und Ausstattungsgegenständen bedeuten, - für ihre Durchführung die von uns freigegebenen Subunternehmer mit ausgewiesener Fachkenntnis beauftragt werden. Sonderwünsche sind von Wohnungskäufern mit dem zuständigen Bauleiter und mit dem Subunternehmer schriftlich zu vereinbaren und direkt abzurechnen. - Dem Käufer wird rechtzeitig vor Ausführung der Ausbaugewerke Gelegenheit zur Auswahl von Fliesen- oder Bodenbelägen und Sanitäreinrichtungen gegeben. Hierzu erhält Der Käufer vom zuständigen Bauleiter eine sogenannte Handwerkerliste. Seite 14 von 16 ALLGEMEINES Die Preise sind nach den vorliegenden Plänen kalkuliert. Änderungen in der Baubeschreibung können sich für die Bereiche Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallation durch die jeweiligen Fachprojektanten ergeben. Sollten diverse Gegenstände oder Materialien, die in der Baubeschreibung aufgeführt sind, nicht zu beschaffen sein, so behält sich der Unternehmer vor, gleichwertiges zum Einsatz zu bringen, der Qualitätsstandard wird dadurch nicht beeinträchtigt. Bei eventuellen Unstimmigkeiten zwischen Plänen und Baubeschreibung gilt die Baubeschreibung. Etwaiges eingezeichnetes Mobiliar sowie andere gestalterische Einzeichnungen stellen lediglich Vorschläge dar und erheben keinen Anspruch, im Kaufpreis enthalten zu sein. Risse zwischen verschiedenen Bauteilen, z. B. zwischen Holzbalken und Putz, die aufgrund naturbedingter, bauphysikalischer Eigenschaften der Baustoffe, wie Kriechen und Schwinden entstehen, sind keine Gewährleistungsmängel. Anstriche, insbesondere für solche Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind, wie Holzverschalungen etc. sind entsprechend der Vorgaben der Farbhersteller in regelmäßigen Zeitabständen, spätestens alle 2 Jahre, durch die Wohnungseigentümergemeinschaft fachgerecht zu erneuern. Sollten sich aufgrund gesetzlicher Änderungen, behördlicher Auflagen oder Weisungen des Statikers bauliche Veränderungen ergeben, werden diese vom Käufer anerkannt, sofern damit keine wesentliche Wertminderung verbunden ist. Vorbehalten bleiben auch geringfügige, konstruktiv bedingte Änderungen der Innenmaße, soweit keine wesentliche Änderung der Gesamtwohnfläche erfolgt; als geringfügig gelten Abweichungen bis zu 2 %. Falls sich durch konstruktiv bzw. technisch notwendige Installationsschächte und Einbauten die Wohnfläche um mehr als 2 % nach unten verändert, erfolgt eine Kaufpreisanpassung nach dem jeweiligen Kaufpreis pro Quadratmeter Wohnfläche. In den ausgewiesenen Kaufpreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % enthalten. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz von 19 % bis zum Zeitpunkt der Bezugsfertigstellung, so erhöhen sich alle Kaufpreisraten in gleichem Umfang, die ab einem Monat nach Inkrafttreten der Mehrwertsteuererhöhung fällig werden. Marktoberdorf, den 04. Dezember 2013 MZ / mbm Seite 15 von 16 ZAHLUNGSPLAN a) nach Beginn der Erdarbeiten 30 % = b) nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich Zimmererarbeiten € .............................. = € ................................. 12,6 % = € .............................. 6,3 % = € ............................... 4,2 % = € ............................... 15,4 % = € ................................ 3,5 % = € ................................ 100,0 % = € 28 % c) d) e) f) g) nach Fertigstellung der Dachflächen und der Dachrinnen sowie Einbau der Fenster einschließlich Verglasung nach Fertigstellung der Rohinstallation der Heizungs-, der Sanitär- und der Elektroanlagen für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten für den Estrich, die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich, die Fassadenarbeiten sowie nach Bezugsfertigstellung und Zug um Zug gegen Besitzübergabe nach vollständiger Fertigstellung Gesamt Seite 16 von 16