Investierende Mitgliedschaft in der Amaryllis eG, Bonn
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Investierende Mitgliedschaft in der Amaryllis eG, Bonn
Amaryllis eG Bonn Dorothea-Erxleben-Weg 28 53229 Bonn 0157 71349989 [email protected] www.amaryllis-bonn.de Investierende Mitgliedschaft in der Amaryllis eG, Bonn Mit der in 2009 in Kraft getretenen Satzungsänderung gibt es die Möglichkeit als investierendes Mitglied Anteile an der Amaryllis eG zu erwerben. Investierende Mitglieder wohnen nicht bei Amaryllis, haben (deshalb) kein Stimmrecht und erwerben mit der Übernahme von Anteilen auch keinen Anspruch auf eine Wohnung. Die Mindestsumme der zu erwerbenden Anteile beträgt €5.000 (= 10 Anteile á €500). Die Anlage erfolgt als Mitglied der Amaryllis eG auf der Grundlage der Satzung. Zu diesem Zweck muss die Mitgliedschaft beantragt werden und es müssen mindestens 10 Anteile „gezeichnet“ werden. Bei investierenden Mitgliedern entfällt die Zahlung des sonst erforderlichen Beitrittgeldes in Höhe von €100. Investierende Mitglieder erhalten regelmäßig Informationen über Amaryllis durch den Versand von Mitglieder-Informationen und den unregelmäßig erscheinenden Newsletter. Warum? Die Amaryllis eG ist ein zukunftorientiertes, ökologisches und sozial engagiertes MehrgenerationenWohnprojekt in Bonn, das 2007 fertiggestellt wurde. Es bietet ca. 50 Erwachsenen und 20 Kindern sicheren und bezahlbaren Wohnraum. Die Bewohner*innen gehören zu je einem Drittel zur Gruppe junger Familien mit Kindern, Personen zwischen 45 und 60 Jahren sowie älteren Personen mit mehr als 60 Jahren. Wir fühlen uns dem Anspruch der gegenseitigen Hilfe und der Selbstverwaltung verpflichtet und betrachten diese Lebensform als ein nachhaltiges, tragfähiges und multiplizierbares gesellschaftliches Modell. Es gibt Menschen in unserem Umfeld, die ein Interesse daran haben, Kapital in die Amaryllis eG zu investieren, um den von Amaryllis praktizierten Ansatz zu unterstützen und gleichzeitig die Gewissheit einer sicheren und überschaubaren Kapitalanlage zu haben, die überdies marktüblich verzinst wird. Vielfach spielt auch die Überlegung eine Rolle, zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht eine Wohnung bei Amaryllis zu beziehen. Ein Recht auf eine Wohnungszuteilung ist allerdings mit einer solchen Investition nicht verbunden. Um diesem Interesse zu entsprechen wurde in der ordentlichen Mitgliederversammlung des Jahres 2009 die Möglichkeit der investierenden Mitgliedschaft in der Amaryllis eG beschlossen. Das Interesse der Amaryllis eG an der Einführung dieses Instruments liegt in der damit einhergehenden Stärkung der Eigenkapitalbasis. Das reduziert unsere Kosten (für die Tilgung unserer Darlehen) und erhöht die wirtschaftliche Solidität der Amaryllis eG. Die ordnungsgemäße Geschäftsführung und die Wirtschaftlichkeit Investierende Mitgliedschaft Seite 3 des Geschäftsbetriebs wurden der Genossenschaft in den gesetzlich vorgeschriebenen und jährlich von einem unabhängigen Prüfungsverband durchzuführenden Prüfungen bestätigt. Am 1. Oktober 2014 hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Amaryllis eG eine Erweiterung unseres Wohnungsbestandes um ca. 20 Wohnungen mit einer integrierten PflegeWohngemeinschaft beschlossen. Dieses neue Wohnprojekt, das zur Zeit den Namen AmaryllisPLuS trägt, soll in unmittelbarer Nachbarschaft zu unseren gegenwärtigen Gebäuden bis 2017 unter dem Dach der Amaryllis eG realisiert werden. Auch für dieses Vorhaben sind wir an investierenden Mitgliedern zur Erhöhung der Eigenkapitalbasis interessiert. Der Erwerb von Anteilen an der Amaryllis eG zu spekulativen Zwecken wird vom Vorstand abgelehnt. Sicherheit Mit dem Erwerb von Anteilen wird eine Miteigentümerschaft an der Amaryllis eG begründet. Diese verfolgt das satzungsgemäße Ziel, sicheren und preisgünstigen Wohnraum für die Mitglieder zu schaffen. Der Geschäftsbetrieb konzentriert sich auf die Mitglieder durch die Vergabe von Wohnungen mit den damit einhergehenden Nutzungsverträgen und ist aus diesem Grund überschaubar und risikoarm. Es handelt sich nicht um ein kommerzielles Unternehmen. Das bedeutsamste Risiko besteht im Leerstand von Wohnungen. Dieses Risiko wird durch eine Mietausfallrücklage minimiert und außerdem durch die starke Nachfrage nach freiem Wohnraum in unseren Gebäuden als gering eingeschätzt. Anteilseigner können sich auf der ordentlichen Mitgliederversammlung ein direktes und umfassendes Bild von der Geschäftstätigkeit der Amaryllis eG machen. Diese wird – wie schon im ersten Abschnitt erwähnt - aufgrund gesetzlicher Bestimmungen jährlich von einem unabhängigen genossenschaftlichen Prüfungsverband geprüft. Die Haftung ist auf die Höhe der Einlage beschränkt. Eine sogenannte Nachschusspflicht (Ausweitung der Haftung im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten) wurde in der Satzung ausgeschlossen. Verzinsung Eingezahlte Anteile investierender Mitglieder werden satzungsgemäß mit einem Zinssatz von 1%-4% verzinst. Die Höhe der Verzinsung beträgt gegenwärtig 2,4% und wird auf der Grundlage einer Empfehlung des Vorstands auf der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen. Der in der Rechtsform der Genossenschaft verankerte Solidaritätsgedanke wird durch die eingeräumte Möglichkeit des Verzichts auf eine Verzinsung gestärkt. Dieser Verzicht wird explizit vereinbart. Das unter dieser Bedingung zur Verfügung gestellte Kapital dient der Finanzierung von Pflichteinlagen für Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Das sind Wohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein (WBS), der vom Wohnungsamt der Stadt Bonn vergeben wird und der an niedrige Einkommensgrenzen gebunden ist. Vorstand: Anneke Burger, Bianka Berg, Claudia Hiepe, Gerd Hönscheid-Gross, Hille Koch Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Schneider Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG IBAN DE48430609674015268200 BIC GENODEM1GLS Genossenschaftsregister: Amtsgericht Bonn GnR 375 Umsatzsteuer: Befreiung gem. §19 UStG Investierende Mitgliedschaft Seite 3 Kündigung Anteile investierender Mitglieder können gekündigt und vererbt werden. Um den Fortbestand der Amaryllis eG durch plötzlichen Kapitalabzug nicht zu gefährden, beträgt die Kündigungsfrist gemäß Satzung 2 Jahre zum Schluss eines Geschäftsjahrs. Eine frühere Rückzahlung ist durch Übertragung der Anteile auf ein anderes Mitglied der Amaryllis eG möglich, wenn sich ein solches Mitglied findet. Wie erwerbe ich Anteile? Wenn Sie investierendes Mitglied der Amaryllis eG werden wollen, füllen Sie bitte das Formular zur Zeichnung von Einlagen aus und beantragen gleichzeitig mit diesem Formular die Mitgliedschaft in der Amaryllis eG als investierendes Mitglied. Nach der vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossenen Aufnahme als investierendes Mitglied und der Zulassung der gezeichneten Anteile wird die Einzahlung der Anteile auf das Bankkonto der Amaryllis eG fällig. Die Satzung und das Zeichnungsformular senden wir auf Wunsch gerne zu. Weitere Informationen • Unter www.amaryllis-bonn.de finden Sie weitere ausführliche und aktuelle Informationen. • Kontakt: Gerd Hönscheid-Gross, Vorstand Amaryllis eG Dorothea-Erxleben-Weg 8, 53229 Bonn Tel. 0228 / 555 25 986 [email protected] GHG Stand 11/2014 Vorstand: Anneke Burger, Bianka Berg, Claudia Hiepe, Gerd Hönscheid-Gross, Hille Koch Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Schneider Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG IBAN DE48430609674015268200 BIC GENODEM1GLS Genossenschaftsregister: Amtsgericht Bonn GnR 375 Umsatzsteuer: Befreiung gem. §19 UStG