FAQ - Kinder- und Schüler-Unfallschutz 2012/13
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FAQ - Kinder- und Schüler-Unfallschutz 2012/13
Fragen zum Kinder- und Schüler-Unfallschutz Schuljahr 2012/2013 1) Fragen zur Abwicklung Kann ich die Kinder- und Schüler- Unfallversicherung für ein Kind auch mehrfach abschließen? Sie können für Ihr Kind die Leistungen verdoppeln oder verdreifachen, indem Sie zwei oder drei Zahlscheine ausfüllen. Ausnahme ist die Adaptierung eines behindertengerechten Fahrzeuges. Die maximale Versicherungssumme bleibt bei € 20.000,-. Was muss ich bei Telebanking beachten? Bei Überweisung mittels Telebanking ist die Deckung nur dann gegeben, wenn folgende Punkte beachtet wurden: • • • Überweisung ausschließlich auf das am Zahlschein angeführte Konto Verwendungszweck: Name und Geburtsdatum des Kindes Kundendaten: Polizzennummer Was ist zu tun, wenn ich bei der Überweisung die Daten des Kindes vergessen habe? Bitte schicken Sie unverzüglich ein Fax mit dem Vermerk Kinder– und SchülerUnfallversicherung und mit der Angabe der Polizzennummer und der Daten des Kindes an Frau Anzenberger, Fax: 02742 / 9013 DW 16343, e-mail: [email protected] Endet der Vertrag automatisch oder muss ich ihn kündigen? Der Vertrag endet automatisch mit 15. September 2013. Sie müssen daher nicht kündigen. Wenn Sie im folgenden Schuljahr wieder den Kinder- und SchülerUnfallschutz für Ihr Kind abschließen wollen, ist die Prämie mit dem Zahlschein für das Schuljahr 2013/2014 einzuzahlen. 2: Fragen zum Versicherungsumfang Sind auch Kleinkinder versicherbar? Ja mit der Kinder- und Schüler-Unfallversicherung sind Kinder ab Geburt versicherbar. Gilt die Kinder- und Schüler-Unfallversicherung auch für Studenten? Nein, sie gilt nur für Schüler maximal bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Gilt der Versicherungsschutz auch für Lehr- und Schnuppertage? Ja, Ihr Kind ist bei allen Schul- und Freizeitaktivitäten rund um die Uhr, weltweit versichert. Gilt der Versicherungsschutz auch für Berufsschüler/-innen? Nein, Lehrlinge sind ausgenommen. 3) Fragen zur Leistung Gibt es beim Kinder- und Schüler-Unfallschutz eine progressive Leistung? Ja. Ab einer Dauerinvalidität von 51 % wird die Leistung verdoppelt. Das bedeutet bei einer Versicherungssumme von € 50.000 eine maximale Leistung von € 100.000,- Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.noevers. at, Stand 5/2012 Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter FN 100888 s; Gesellschaftssitz: St. Pölten; UID: ATU15362300, DVR: 0007013 Was versteht man unter Medizinischer Soforthilfe und was wird geleistet? Darunter versteht man Kosten, die nach einem Unfall für die medizinische Versorgung des Verletzten aufgewendet wurden und nach ärztlicher Verordnung notwendig waren, wie z.B. Sportgips, erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedmaßen, Medikamente, Heilmassagen etc. Derartige Kosten werden nur dann ersetzt, wenn sie innerhalb eines Jahres ab Unfalltag anfallen und von keinem Sozialversicherungsträger Ersatz zu leisten ist. In welchem Zeitraum muss der Umbau des behindertengerechten Autos erfolgen? Die Kosten für den Umbau des behindertengerechten Autos werden nur dann ersetzt, wenn der Umbau innerhalb von 10 Jahren ab Unfalltag durchgeführt worden wird. Unsere Kinder sind bereits im Familienpass unfallversichert? Sollen wir die Kinder- und Schüler-Unfallversicherung trotzdem einzahlen – wie viel bekommen wir dann im Schadensfall bezahlt? Die Kinder– und Schüler-Unfallversicherung hat ein beeindruckendes PreisLeistungsverhältnis und ist in jedem Fall zu empfehlen. Im Schadensfall bekommen Sie bei Unfallinvalidität bzw. Unfalltod von beiden Versicherungen die jeweils vereinbarten Leistungen. 4) Fragen zum Schadensfall Was mache ich im Schadensfall? • Verwenden Sie bitte das Formular „Schadensmeldung Unfall“ oder die „Online Schadensmeldung“. (Servicecenter der Homepage). • Bei Leistungen zur „Medizinischen Soforthilfe“ bzw. „BergungsHubschrauberbergungs- und Rückholkosten“ legen Sie folgende Unterlagen bei: Einzahlungsbeleg Rechnungen Ärztliche Verordnung Bei Übernahme eines Teilbetrages durch den Sozialversicherungsträgers eine Bestätigung über die bezahlten Kosten • Bei Leistungen zum Beisammensein-Bonus Rechnungen (Bahnkosten, Hotelkosten, Krankentransportkosten, Adaptierungskosten für das Auto, etc.) Km-Geld Abrechnung Krankenhausaufenthaltsbestätigung Wer ist Ansprechperson im Schadensfall? Wenden Sie sich an die Serviceabteilung Tel.: 02742/9013-6503 Stand Juni 2012 Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.noevers. at, Stand 5/2012 Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter FN 100888 s; Gesellschaftssitz: St. Pölten; UID: ATU15362300, DVR: 0007013