FAQ - Kinder- und Schüler-Unfallschutz 2012/13

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FAQ - Kinder- und Schüler-Unfallschutz 2012/13
Fragen zum Kinder- und Schüler-Unfallschutz
Schuljahr 2012/2013
1)
Fragen zur Abwicklung
Kann ich die Kinder- und Schüler- Unfallversicherung für ein Kind auch
mehrfach abschließen?
Sie können für Ihr Kind die Leistungen verdoppeln oder verdreifachen, indem Sie zwei
oder drei Zahlscheine ausfüllen. Ausnahme ist die Adaptierung eines
behindertengerechten Fahrzeuges. Die maximale Versicherungssumme bleibt bei
€ 20.000,-.
Was muss ich bei Telebanking beachten?
Bei Überweisung mittels Telebanking ist die Deckung nur dann gegeben, wenn
folgende Punkte beachtet wurden:
•
•
•
Überweisung ausschließlich auf das am Zahlschein angeführte Konto
Verwendungszweck: Name und Geburtsdatum des Kindes
Kundendaten: Polizzennummer
Was ist zu tun, wenn ich bei der Überweisung die Daten des Kindes vergessen
habe?
Bitte schicken Sie unverzüglich ein Fax mit dem Vermerk Kinder– und SchülerUnfallversicherung und mit der Angabe der Polizzennummer und der Daten des Kindes
an Frau Anzenberger, Fax: 02742 / 9013 DW 16343,
e-mail: [email protected]
Endet der Vertrag automatisch oder muss ich ihn kündigen?
Der Vertrag endet automatisch mit 15. September 2013. Sie müssen daher nicht
kündigen. Wenn Sie im folgenden Schuljahr wieder den Kinder- und SchülerUnfallschutz für Ihr Kind abschließen wollen, ist die Prämie mit dem Zahlschein für das
Schuljahr 2013/2014 einzuzahlen.
2:
Fragen zum Versicherungsumfang
Sind auch Kleinkinder versicherbar?
Ja mit der Kinder- und Schüler-Unfallversicherung sind Kinder ab Geburt versicherbar.
Gilt die Kinder- und Schüler-Unfallversicherung auch für Studenten?
Nein, sie gilt nur für Schüler maximal bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Lehr- und Schnuppertage?
Ja, Ihr Kind ist bei allen Schul- und Freizeitaktivitäten rund um die Uhr, weltweit
versichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Berufsschüler/-innen?
Nein, Lehrlinge sind ausgenommen.
3)
Fragen zur Leistung
Gibt es beim Kinder- und Schüler-Unfallschutz eine progressive Leistung?
Ja. Ab einer Dauerinvalidität von 51 % wird die Leistung verdoppelt. Das bedeutet bei
einer Versicherungssumme von € 50.000 eine maximale Leistung von € 100.000,-
Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.noevers. at, Stand 5/2012
Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter FN 100888 s; Gesellschaftssitz: St. Pölten; UID: ATU15362300, DVR: 0007013
Was versteht man unter Medizinischer Soforthilfe und was wird geleistet?
Darunter versteht man Kosten, die nach einem Unfall für die medizinische Versorgung
des Verletzten aufgewendet wurden und nach ärztlicher Verordnung notwendig waren,
wie z.B. Sportgips, erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedmaßen, Medikamente,
Heilmassagen etc.
Derartige Kosten werden nur dann ersetzt, wenn sie innerhalb eines Jahres ab
Unfalltag anfallen und von keinem Sozialversicherungsträger Ersatz zu leisten ist.
In welchem Zeitraum muss der Umbau des behindertengerechten Autos
erfolgen?
Die Kosten für den Umbau des behindertengerechten Autos werden nur dann ersetzt,
wenn der Umbau innerhalb von 10 Jahren ab Unfalltag durchgeführt worden wird.
Unsere Kinder sind bereits im Familienpass unfallversichert? Sollen wir die
Kinder- und Schüler-Unfallversicherung trotzdem einzahlen – wie viel bekommen
wir dann im Schadensfall bezahlt?
Die Kinder– und Schüler-Unfallversicherung hat ein beeindruckendes PreisLeistungsverhältnis und ist in jedem Fall zu empfehlen. Im Schadensfall bekommen Sie
bei Unfallinvalidität bzw. Unfalltod von beiden Versicherungen die jeweils vereinbarten
Leistungen.
4)
Fragen zum Schadensfall
Was mache ich im Schadensfall?
• Verwenden Sie bitte das Formular „Schadensmeldung Unfall“ oder die „Online
Schadensmeldung“. (Servicecenter der Homepage).
• Bei Leistungen zur „Medizinischen Soforthilfe“ bzw. „BergungsHubschrauberbergungs- und Rückholkosten“ legen Sie folgende Unterlagen bei:
Einzahlungsbeleg
Rechnungen
Ärztliche Verordnung
Bei Übernahme eines Teilbetrages durch den Sozialversicherungsträgers
eine Bestätigung über die bezahlten Kosten
• Bei Leistungen zum Beisammensein-Bonus
Rechnungen (Bahnkosten, Hotelkosten, Krankentransportkosten,
Adaptierungskosten für das Auto, etc.)
Km-Geld Abrechnung
Krankenhausaufenthaltsbestätigung
Wer ist Ansprechperson im Schadensfall?
Wenden Sie sich an die Serviceabteilung Tel.: 02742/9013-6503
Stand Juni 2012
Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.noevers. at, Stand 5/2012
Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter FN 100888 s; Gesellschaftssitz: St. Pölten; UID: ATU15362300, DVR: 0007013