allgemeinen waffenrechtlichen Regelungen
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allgemeinen waffenrechtlichen Regelungen
Sicherheitsmaßnahmen auf der GAME CITY Aufgrund der beunruhigenden Vorfälle in einigen europäischen Ländern in jüngster Zeit werden auch im Rahmen der GAME CITY erhöhte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Der Veranstalter der GAME CITY sieht es als seine Aufgabe, den BesucherInnen einen reibungslosen und friedlichen Messebesuch zu ermöglichen. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, wird auf folgendes hingewiesen: Im Eingangsbereich werden Sicherheitschecks eingerichtet. Die Mitnahme von Rucksäcken, Taschen, großen Handtaschen und Helmen auf das Veranstaltungsgelände kann daher zu erheblichen Verzögerungen führen. Im Sinne aller BesucherInnen wird gebeten auf die Mitnahme der genannten Gegenstände möglichst zu verzichten, da der Veranstalter ansonsten keinen raschen Einlass gewährleisten kann. In Ausnahmefällen ist die Mitnahme von Taschen unvermeidbar (z.B. Fototaschen, Anreisende, etc.) und der Veranstalter bemüht sich in diesen Fällen, die Sicherheitskontrollen so rasch als möglich durchzuführen. Auch im Rahmen der Cosplay Parade bzw. einer Cosplay Kostümierung gibt es erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Wie bereits in den letzten Jahren sind die Cosplayer das Herzstück der GAME CITY. Um die Kostümierung auf die diesjährigen Regelungen abstimmen zu können, wird darauf hingewiesen, dass die Mitnahme von Waffen oder waffenähnlicher Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände unter keinen Umständen möglich ist. Falls es am Eingang zum Veranstaltungsgelände zur Abnahme der betreffenden Gegenstände kommen sollte, wird es die Möglichkeit geben diese zu verwahren. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne der Hausordnung dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen. Verboten sind insbesondere folgende Gegenstände: • Echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen), echte Munition • Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser) • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten • Würgewaffen (z.B. Nunchakus) • Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art außer Taschenmessern) • Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Metall/Holz • Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Messer aller Art außer Taschenmessern) • Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B.Kendo-Ausrüstung, Bambusschwerter, Lanzen etc.) • Pfeile aller Art, unabhängig vom Material • Reitgerten, Peitschen Hinsichtlich Kleidungsaccessoires ist folgendes zu beachten: • Nietarmbänder und Nietgürtel sind verboten. • Ketten aus Holz und/oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung gehören. • Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht abgenommen werden können. • Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen. Die erhöhten Präventionsmaßnahmen betreffend der Mitnahme von Waffen und waffenähnlicher Gegenstände dienen auch der Rücksichtnahme gegenüber BesucherInnen der GAME CITY und BewohnerInnen der Stadt Wien. Der Veranstalter bittet um Verständnis und freut sich auf das 10-jährige Jubiläum der GAME CITY.