Stadt Eschweiler Der Bürgermeister

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Stadt Eschweiler Der Bürgermeister
Stadt Eschweiler Der Bürgermeister
Stadt Eschweiler | Postfach 1328 | 52233 Eschweiler
An die Erziehungsberechtigten
der Schüler/innen
derGesamtschule Eschweiler
Bargeldloses Mittagessen an der Gesamtschule Eschweiler,
Friedrichstraße 12-16, 52249 Eschweiler
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Sohn / Ihre Tochter wird ab dem kommenden Schuljahr die Städtische Gesamtschule
Eschweiler besuchen.
Seit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wurde an der städtischen Gesamtschule Eschweiler
das System der bargeldlosen und zweckgebundenen Mittagesverpflegung im Mensa- und
Kioskbereich eingeführt.
Dieses System bietet ein höheres Maß an Benutzerfreundlichkeit und Transparenz für
Schüler, Eltern, Schulen und den beauftragten Caterer.
Dabei wird die GiroCard eines Taschengeldkontos, welches Sie bei dem Kreditinstitut Ihres
Vertrauens eröffnen, zur bargeldlosen Schulverpflegung genutzt. Diese Karte dient lediglich
zur Authentifizierung der Teilnehmer. Die Eltern überweisen das Essensgeld auf ein
zentrales Treuhandkonto der Stadt Eschweiler bei der Sparkasse Aachen und verbinden
damit eine zweckgebundene Verwendung für den Verzehr in der Schule. Sollten Ihrerseits
Bedenken für die Eröffnung eines Taschengeldkontos bestehen, haben Sie die Möglichkeit
im Amt für Schulen, Sport und Kultur entsprechende BlankoGiroCards gegen eine
Pfandgebühr von 20,00 € zu erwerben. Hierbei handelt es sich um GiroCards, auf denen
lediglich eine Kartennummer, ohne Namen des/der Schülers/Schülerin oder anderer
persönlicher Daten, vermerkt wird. Bei Rückgabe der GiroCard erfolgt die Rückzahlung der
Pfandgebühr. Diese Karte kann lediglich für die Identifikation des/der Schülers/Schülerin in
der Mensa der städtischen Gesamtschule verwendet werden und gilt nicht als offizielles
Zahlungsmittel.
Bei dem eingeführten System haben die Essensteilnehmer die Möglichkeit, über das Internet
im Voraus ein Menü zu bestellen. Die Schüler melden sich dabei über einen Benutzernamen
sowie ein persönliches Passwort an. Mit Auslösung der Bestellung werden automatisch die
Kosten für das gewählte Menü vom (virtuellen) Guthabenkonto der Essensteilnehmer
abgebucht.
Bei der Abholung des Essens in der Mensa kommt dann die GiroCard zum Einsatz, mit deren
Hilfe sich die Schüler/innen gegenüber den Ausgabekräften authentifizieren. Die
Raiffeisenbank Eschweiler e.V. und die Sparkasse Aachen bieten ein kostenfreies
Taschengeldkonto an, das die benötigte GiroCard beinhaltet. Essensteilnehmer, die bereits
über eine GiroCard verfügen, können diese ebenfalls verwenden. Weiterhin haben sich beide
Geldinstitute bereit erklärt, für das eingangs erwähnte zentrale Konto, kostenlos
Bareinzahlungen zu tätigen. Sollten Sie die GiroCard eines anderen Geldinstitutes
Dienststelle
Amt für Schulen, Sport und
Kultur
Auskunft erteilt
Frau von Meer
Zimmer
111a
Telefon
02403/71-221
Fax
02403/60999-069
[email protected]
IhrZeichen
Mein Zeichen
Datum
40/vM.
27.05.2015
Dienstgebäude
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler
Telefon-Zentrale 02403/71-0
[email protected]
www.eschweiler.de
Öffnungszeiten im Rathaus
Montag-Mittwoch und Freitag
8.30 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 17.45 Uhr
Gläubiger-ID
DE 96 001 000 000 808 85
Bankverbindungen
Sparkasse Aachen
IBAN: DE48 3905 0000 0001 2161 00
BIC: AACSDE33
Commerzbank AG
IBAN: DE11 3708 0040 0170 2816 00
BIC: DRESDEFF370
Postbank Köln
IBAN: DE07 3701 0050 0003 8245 09
BIC: PBNKDEFF370
Raiffeisen-Bank Eschweiler
IBAN: DE73 3936 2254 2500 1160 16
BIC: GENODED1RSC
VR-Bank eG
IBAN: DE08 3916 2980 6103 9480 19
BIC: GENODED1WUR
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verwenden wollen, klären Sie die Einzelheiten bitte mit Ihrem dort zuständigen Ansprechpartner.
Zur Gewährleistung einer bargeldlosen und zweckgebundenen Essensteilnahme an der Schulverpflegung wird die GiroCard
lediglich als Identifikationsmedium genutzt. Das bedeutet, dass für die Mittagsverpflegung kein Geld auf die GiroCard
geladen werden muss.
Bei dem eingeführten Abrechnungsverfahren überweisen die Eltern per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung einen selbst
bestimmten Betrag, unter Angabe Ihrer Buchungsnummer, auf das eingerichtete Treuhandkonto bei der Sparkasse Aachen.
Die Kontonummer, sowie die Zugangsdaten werden Ihnen bei der Anmeldung von einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung
mitgeteilt.
Die Anmeldung zum bargeldlosen Mittagessen kann ab dem 29. Juni 2015 erfolgen.
Damit Ihr/e Kinder das Vorbestell- und Abrechnungssystem verwenden können, bitten wir Sie, nunmehr folgendes zu
veranlassen:
1.
Bitte eröffnen Sie bei dem Geldinstitut Ihres Vertrauens unter Vorlage dieses Schreibens und des
Personalausweises Ihres Kindes ein kostenloses Taschengeldkonto mit GiroCard für Ihr(e) Kind(er).
2.
Falls Ihr(e) Kind(er) bereits über eine GiroCard verfügen, müssen Sie diese Maßnahme nicht mehr
durchführen. (Hinweis: Jede zugelassene GiroCard enthält das nebenstehende GiroCard-Symbol
als Aufdruck)
3.
Damit diese Karte zur Schulverpflegung eingesetzt werden kann, muss die Karte einmalig registriert werden. Zu
diesem Zweck stehen Frau von Meer (Zimmer 111) und Frau Nicoleitzik (Zimmer 110) an nachstehenden Tagen in der
Stadtverwaltung Eschweiler als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Bei diesem Vorgang erhalten Sie auch Ihre
Buchungsnummer für alle weiteren Überweisungen, sowie eine Einweisung in das System.
MO
08.30 Uh r- 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Di
08.30 Uh r- 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Mi
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Don
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 17.45 Uhr
Fr
08.30 Uhr-12.00 Uhr
Darüber hinaus können Termine außerhalb der o. a. Bürozeiten mit Frau von Meer tel. unter 02403/71208 vereinbart
werden.
Ungeachtet dessen sind Sie nicht verpflichtet, das bargeldlose System zu nutzen. Parallel bietet der Caterer auch
Barzahlungen an. Dennoch wird diesseits aus pädagogischen sowie organisatorischen Gründen das bargeldlose System
favorisiert, zumal die Auswahl der Essen nur bei Vorbestellung korrekt sichergestellt werden kann.
Sollten Sie zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten für das Bildungs- und Teilhabepaket gehören
(d.h. Empfänger von SGB II-, Wohngeld-, SGB XII-Leistungen, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder
Kinderzuschlag sein), verweise ich auf die Möglichkeit, hierüber eine Bezuschussung bei der Stadt – hier Herrn
Thomas Ladwig, Rathaus, Zimmer 109 – oder ggf. beim Job Center beantragen zu können, falls dies noch nicht
geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Seeger