Stadt Eschweiler Der Bürgermeister
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Stadt Eschweiler Der Bürgermeister
Stadt Eschweiler Der Bürgermeister Stadt Eschweiler | Postfach 1328 | 52233 Eschweiler An die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen derGesamtschule Eschweiler Bargeldloses Mittagessen an der Gesamtschule Eschweiler, Friedrichstraße 12-16, 52249 Eschweiler Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Sohn / Ihre Tochter wird ab dem kommenden Schuljahr die Städtische Gesamtschule Eschweiler besuchen. Seit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wurde an der städtischen Gesamtschule Eschweiler das System der bargeldlosen und zweckgebundenen Mittagesverpflegung im Mensa- und Kioskbereich eingeführt. Dieses System bietet ein höheres Maß an Benutzerfreundlichkeit und Transparenz für Schüler, Eltern, Schulen und den beauftragten Caterer. Dabei wird die GiroCard eines Taschengeldkontos, welches Sie bei dem Kreditinstitut Ihres Vertrauens eröffnen, zur bargeldlosen Schulverpflegung genutzt. Diese Karte dient lediglich zur Authentifizierung der Teilnehmer. Die Eltern überweisen das Essensgeld auf ein zentrales Treuhandkonto der Stadt Eschweiler bei der Sparkasse Aachen und verbinden damit eine zweckgebundene Verwendung für den Verzehr in der Schule. Sollten Ihrerseits Bedenken für die Eröffnung eines Taschengeldkontos bestehen, haben Sie die Möglichkeit im Amt für Schulen, Sport und Kultur entsprechende BlankoGiroCards gegen eine Pfandgebühr von 20,00 € zu erwerben. Hierbei handelt es sich um GiroCards, auf denen lediglich eine Kartennummer, ohne Namen des/der Schülers/Schülerin oder anderer persönlicher Daten, vermerkt wird. Bei Rückgabe der GiroCard erfolgt die Rückzahlung der Pfandgebühr. Diese Karte kann lediglich für die Identifikation des/der Schülers/Schülerin in der Mensa der städtischen Gesamtschule verwendet werden und gilt nicht als offizielles Zahlungsmittel. Bei dem eingeführten System haben die Essensteilnehmer die Möglichkeit, über das Internet im Voraus ein Menü zu bestellen. Die Schüler melden sich dabei über einen Benutzernamen sowie ein persönliches Passwort an. Mit Auslösung der Bestellung werden automatisch die Kosten für das gewählte Menü vom (virtuellen) Guthabenkonto der Essensteilnehmer abgebucht. Bei der Abholung des Essens in der Mensa kommt dann die GiroCard zum Einsatz, mit deren Hilfe sich die Schüler/innen gegenüber den Ausgabekräften authentifizieren. Die Raiffeisenbank Eschweiler e.V. und die Sparkasse Aachen bieten ein kostenfreies Taschengeldkonto an, das die benötigte GiroCard beinhaltet. Essensteilnehmer, die bereits über eine GiroCard verfügen, können diese ebenfalls verwenden. Weiterhin haben sich beide Geldinstitute bereit erklärt, für das eingangs erwähnte zentrale Konto, kostenlos Bareinzahlungen zu tätigen. Sollten Sie die GiroCard eines anderen Geldinstitutes Dienststelle Amt für Schulen, Sport und Kultur Auskunft erteilt Frau von Meer Zimmer 111a Telefon 02403/71-221 Fax 02403/60999-069 [email protected] IhrZeichen Mein Zeichen Datum 40/vM. 27.05.2015 Dienstgebäude Johannes-Rau-Platz 1 52249 Eschweiler Telefon-Zentrale 02403/71-0 [email protected] www.eschweiler.de Öffnungszeiten im Rathaus Montag-Mittwoch und Freitag 8.30 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 17.45 Uhr Gläubiger-ID DE 96 001 000 000 808 85 Bankverbindungen Sparkasse Aachen IBAN: DE48 3905 0000 0001 2161 00 BIC: AACSDE33 Commerzbank AG IBAN: DE11 3708 0040 0170 2816 00 BIC: DRESDEFF370 Postbank Köln IBAN: DE07 3701 0050 0003 8245 09 BIC: PBNKDEFF370 Raiffeisen-Bank Eschweiler IBAN: DE73 3936 2254 2500 1160 16 BIC: GENODED1RSC VR-Bank eG IBAN: DE08 3916 2980 6103 9480 19 BIC: GENODED1WUR Seite 2/2 verwenden wollen, klären Sie die Einzelheiten bitte mit Ihrem dort zuständigen Ansprechpartner. Zur Gewährleistung einer bargeldlosen und zweckgebundenen Essensteilnahme an der Schulverpflegung wird die GiroCard lediglich als Identifikationsmedium genutzt. Das bedeutet, dass für die Mittagsverpflegung kein Geld auf die GiroCard geladen werden muss. Bei dem eingeführten Abrechnungsverfahren überweisen die Eltern per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung einen selbst bestimmten Betrag, unter Angabe Ihrer Buchungsnummer, auf das eingerichtete Treuhandkonto bei der Sparkasse Aachen. Die Kontonummer, sowie die Zugangsdaten werden Ihnen bei der Anmeldung von einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung mitgeteilt. Die Anmeldung zum bargeldlosen Mittagessen kann ab dem 29. Juni 2015 erfolgen. Damit Ihr/e Kinder das Vorbestell- und Abrechnungssystem verwenden können, bitten wir Sie, nunmehr folgendes zu veranlassen: 1. Bitte eröffnen Sie bei dem Geldinstitut Ihres Vertrauens unter Vorlage dieses Schreibens und des Personalausweises Ihres Kindes ein kostenloses Taschengeldkonto mit GiroCard für Ihr(e) Kind(er). 2. Falls Ihr(e) Kind(er) bereits über eine GiroCard verfügen, müssen Sie diese Maßnahme nicht mehr durchführen. (Hinweis: Jede zugelassene GiroCard enthält das nebenstehende GiroCard-Symbol als Aufdruck) 3. Damit diese Karte zur Schulverpflegung eingesetzt werden kann, muss die Karte einmalig registriert werden. Zu diesem Zweck stehen Frau von Meer (Zimmer 111) und Frau Nicoleitzik (Zimmer 110) an nachstehenden Tagen in der Stadtverwaltung Eschweiler als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Bei diesem Vorgang erhalten Sie auch Ihre Buchungsnummer für alle weiteren Überweisungen, sowie eine Einweisung in das System. MO 08.30 Uh r- 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 15.30 Uhr Di 08.30 Uh r- 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 15.30 Uhr Mi 08.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 15.30 Uhr Don 08.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 17.45 Uhr Fr 08.30 Uhr-12.00 Uhr Darüber hinaus können Termine außerhalb der o. a. Bürozeiten mit Frau von Meer tel. unter 02403/71208 vereinbart werden. Ungeachtet dessen sind Sie nicht verpflichtet, das bargeldlose System zu nutzen. Parallel bietet der Caterer auch Barzahlungen an. Dennoch wird diesseits aus pädagogischen sowie organisatorischen Gründen das bargeldlose System favorisiert, zumal die Auswahl der Essen nur bei Vorbestellung korrekt sichergestellt werden kann. Sollten Sie zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten für das Bildungs- und Teilhabepaket gehören (d.h. Empfänger von SGB II-, Wohngeld-, SGB XII-Leistungen, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Kinderzuschlag sein), verweise ich auf die Möglichkeit, hierüber eine Bezuschussung bei der Stadt – hier Herrn Thomas Ladwig, Rathaus, Zimmer 109 – oder ggf. beim Job Center beantragen zu können, falls dies noch nicht geschehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Seeger