Einführung der neuen technischen Regeln nach DIN 4261
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Einführung der neuen technischen Regeln nach DIN 4261
Einführung der neuen technischen Regel nach DIN 4261 - Was ändert sich für die Betreiber von Kleinkläranlagen Uwe Borchert Geschäftsbereich Entwässerung SN Seite 08.01.2008 1 ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager Auswirkungen Auswirkungenfür fürden denKunden Kundenvon vonnachgerüsteten nachgerüstetentechnisch technischunbelüfteten unbelüfteten Kleinkläranlagen Kleinkläranlagenauf aufGrund Grundder derEinführung EinführungDIN DIN4261 4261  Was beinhaltet die Einführung neuer technischer Regeln?  Welche Kleinkläranlagen sind von der Einführung betroffen?  Welche Auswirkungen ergeben sich für den Kunden?  Was sind die wesentlich durchzuführenden Tätigkeiten einer Wartung (Überblick)?  Was sollte beim Abschluss eines Wartungsvertrages beachtet werden?  Wie verändern sich die Kosten? SN Seite 08.01.2008 2 ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager Was Wasumfasst umfasstdie dieEinführung Einführungneuer neuertechnischer technischerRegeln? Regeln?  Mit Einführung der DIN 4261 „Kleinkläranlagen“ als anerkannte Regeln der Technik wurden entsprechende technische Regeln für  das Errichten, den Betrieb und die Wartung von Kleinkläranlagen eingeführt. ( veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S 283 v. 18.03.2008, geändert Amtsblatt Schl.-H. S 628)  Rechtliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes, ausgefüllt und ergänzt durch das Landeswassergesetz (LWG) SH SN Seite 08.01.2008 3 ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager Was Wasumfasst umfasstdie dieEinführung Einführungneuer neuertechnischer technischerRegeln Regeln(2) (2)  Die Betreiberin bzw. Betreiber hat einen Wartungsvertrag für die Kleinkläranlage mit einem Fachkundigen abzuschließen.  Die Wartung und Untersuchung auf Funktionstüchtigkeit, Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit hat mindestens im Abstand von 2 Jahren zu erfolgen.  Neben der 2- jährigen Regelabfuhr ist eine bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr zulässig (jährliche Regelabfuhr entfällt).  Für die bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr hat jährlich eine Schlammhöhenbestimmung stattzufinden und das Ergebnis ist der abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft zu übermitteln. SN Seite 08.01.2008 4 ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager Welche WelcheKleinkläranlagen Kleinkläranlagensind sindvon vonder derEinführung Einführungder derDIN DIN4261 4261betroffen? betroffen?  Technisch unbelüftete Kleinkläranlagen, die nachgerüstet wurden. Hinweis: Für Betreiber von nachgerüsteten Kleinkläranlagen entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Abwasserabgabe in Höhe von 0,37 € / je m³ und Jahr Maßstab ist der Frischwasserverbrauch Nicht betroffen:  Anlagen die nach der Selbstüberwachungsverordnung des Landes SH betrieben werden.  Anlagen die als abflusslose Sammelgrube betrieben werden. SN Seite 08.01.2008 5 ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager Welche WelcheAuswirkungen Auswirkungenergeben ergebensich sichfür fürSie Sieals alsKunde? Kunde?  Als Betreiberin bzw. Betreiber haben Sie einen Wartungsvertrag für die Kleinkläranlage mit einem Fachkundigen abzuschließen. (Der unteren Wasserbehörde ist der Abschluss eines solchen Vertrages bis zum 31.03.2010 nachzuweisen)  Die Wartung und Untersuchung auf Funktionstüchtigkeit, Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit hat mindestens im Abstand von 2 Jahren zu erfolgen.  Neben der 2 – jährigen Regelabfuhr ist eine bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr zulässig (jährliche Regelabfuhr entfällt).  Für die bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr hat jährlich eine Schlammhöhenbestimmung stattzufinden und das Ergebnis ist der abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft zu übermitteln. SN Seite 08.01.2008 6 ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager Was Wassind sinddie diewesentlich wesentlichdurchzuführenden durchzuführendenTätigkeiten Tätigkeiteneiner einerWartung? Wartung? Grundlage: Grundlage:Merkblatt Merkblatt„Kleinkläranlagen „Kleinkläranlagenin inSchleswig Schleswig––Holstein“ Holstein“des desMinisterium Ministeriumfür fürLandwirtschaft Landwirtschaft Umwelt Umweltund undländliche ländlicheRäume Räume(Auszug) (Auszug)  Wartungs- und Kontrolltätigkeiten in der Vorbehandlung und biologischen Nachreinigung sowie Probenahme / Auswertung im Ablauf - je nach Art der Anlage - gemäß Anlage 4 des o.g. Merkblattes durchführen.  Durchführen einer Probenahme / Auswertung oder Spülung und Sichtkontrolle in den Rieselrohrsträngen ( - je nach Art der Anlage unterschiedliche Häufigkeit) - gemäß Anlage 4 des o.g. Merkblattes.  Erstellen und eines Wartungsprotokolls gem. Anlage 5 des o.g. Merkblattes.  Im Falle einer bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr Durchführung einer jährlichen Schlammspiegelbestimmung  Weiterleiten des Wartungsprotokolls an die Betreiberin / Betreiber und der untere Wasserbehörde SN Seite 08.01.2008 7 ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager Was Wassollten solltenSie Siebeim beimAbschluss Abschlusseines einesWartungsvertrages Wartungsvertragesbeachten? beachten? Grundlage: Grundlage:Merkblatt Merkblatt„Kleinkläranlagen „Kleinkläranlagenin inSchleswig Schleswig––Holstein“ Holstein“des desMinisterium Ministeriumfür fürLandwirtschaft Landwirtschaft Umwelt Umweltund undländliche ländlicheRäume Räume  Einen Wartungsvertrag für die Kleinkläranlage nur mit einem Fachkundigen abschließen. Als fachkundig werden Firmen anerkannt, die nach den Richtlinien der DWA eine gültige Zertifizierung besitzen und die Fachkunde der unteren Wasserbehörde des Kreises nachgewiesen haben.  Auflistung aller Kosten, die sich aus der Durchführung der Wartungstätigkeit (alle 2 Jahre) auf Grundlage des o.g. Merkblattes, insbesondere der Anlage 4 ergeben incl. Kosten für eine jährliche Schlammhöhenbestimmung (Bedarfsabfuhr)  Auflistung evtl. anfallender Zusatzkosten z.B. Einsatz von technische Geräte oder Spülleistungen etc.).  Kosten für die Anforderung der Fäkalschlammabfuhr beim Abwasserbeseitungspflichtigen.  Kosten für die Weitergabe des Wartungsberichts innerhalb eines Monat nach durchgeführter Wartung an die Zuständige Behörde in elektronischer Form (Amtsblatt S-H 2010, Februar, Seite 199). SN Seite 08.01.2008 8 ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager Wie Wieverändern verändernsich sichdie dieKosten Kostenfür fürSie Sieals alsKunde Kundedurch durchdie dieEinführung Einführungder derDIN DIN4261? 4261? --Kosten Kostendie dieunabhängig unabhängigvon voneinem einemWartungsvertrag Wartungsvertragzu zuberücksichtigen berücksichtigensind sind--  Kosten für die Fäkalschlammabfuhr (gem. gültigen AEB z.Zt. 29,50 € / m³)  Jährliche Grundgebühr (gem. gültigen AEB z.Zt. 30,00 € / Anlage pro Jahr)  Kosten für eine Sichtkontrolle bzw. Reinigung der Rieselrohrstränge – nach Art der Nachreinigung – (alle 10 Jahre)  Kosten für eine ggf. notwendige Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage SN Seite 08.01.2008 9 ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager Wie Wieverändern verändernsich sichdie dieKosten Kostenfür fürSie Sieals alsKunde Kundedurch durchdie dieEinführung Einführungder derDIN DIN4261? 4261? --Beispiel Beispiel--  Vorraussetzung: - Mehrkammerabsetzgrube als mechanische Vorklärung (6 m³) - Biologische Nachklärung ohne Mängel - Im Falle einer Bedarfsabfuhr, Fäkalschlammabfuhr alle 3 Jahre  Bei der einjährigen Regelabfuhr ( bis 31.12.2009) - Grundpreis 30,- € - Fäkalschlammentsorgung ( 5 m³ x 29,50 €) Kosten pro Jahr SNSeite 08.01.2008 10 147,50 € 177,50 € ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager Wie Wieverändern verändernsich sichdie dieKosten Kostenfür fürSie Sieals alsKunde Kundedurch durchdie dieEinführung Einführungder derDIN DIN4261? 4261? --Beispiel Beispiel- Vorraussetzung: - Mehrkammerabsetzgrube als mechanische Vorklärung (6 m³) - Biologische Nachklärung ohne Mängel - Im Falle einer Bedarfsabfuhr, Fäkalschlammabfuhr alle 3 Jahre  Bei der zweijährigen Regelabfuhr (ab 01.01.2010) - Grundpreis 1. Jahr 30,- € - Wartungskosten 1. Jahr 69,73 € - Grundpreis 2. Jahr 30,- € - Fäkalschlammentsorgung (6 m³ x 29,50 €) 177,- € Zwischensumme 306,73 € Kosten pro Jahr SNSeite 08.01.2008 11 153,37 € ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager Wie Wieverändern verändernsich sichdie dieKosten Kostenfür fürSie Sieals alsKunde Kundedurch durchdie dieEinführung Einführungder derDIN DIN4261? 4261? --Beispiel Beispiel- Vorraussetzung: - Mehrkammerabsetzgrube als mechanische Vorklärung (6 m³) - Biologische Nachklärung ohne Mängel - Fäkalschlammabfuhr nach 3 Jahren  Bei einer Bedarfsabfuhr (ab 01.01.2010) - Grundpreis 1. Jahr 30,- € Wartungskosten 1. Jahr (incl. Schlammhöhenbestimmung) 69,73 € Grundpreis 2. Jahr 30,- € Schlammhöhenbestimmung 2. Jahr 0,- € Grundpreis 3. Jahr 30,- € Wartungskosten 3. Jahr (incl. Schlammhöhenbestimmung) 69,73 € Fäkalschlammentsorgung (6 m³ x 29,50 €) 177,- € Zwischensumme 406,46 € Kosten pro Jahr SNSeite 08.01.2008 12 135,48 € ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager Wie Wieverändern verändernsich sichdie dieKosten Kostenfür fürSie Sieals alsKunde Kundedurch durchdie dieEinführung Einführungder derDIN DIN4261? 4261? --Zusammenfassung Zusammenfassungdes desBeispiels Beispiels- Vorraussetzung: - Mehrkammerabsetzgrube als mechanische Vorklärung 6 m³ - Biologische Nachklärung ohne Mängel - Fäkalschlammabfuhr nach 3 Jahren  Die Kosten für eine einjährige Regelabfuhr betragen 177,50 € / Jahr  Die Kosten für eine zweijährige Regelabfuhr betragen 153,37 € / Jahr  Die Kosten für eine Bedarfsabfuhr ( alle 3 Jahre Fäkalschlammabfuhr) betragen 135,48 € / Jahr SNSeite 08.01.2008 13 ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager ZVO ZVOWartungsvertrag Wartungsvertrag  Der ZVO kann seinen Kunden auf Wunsch einen zweijährigen Wartungsvertrag zum Festpreis von  69,73 € /pro Vertrag anbieten  Sollten Sie weitere Fragen haben steht Ihnen unser Herr Bachmann Tel. 04561 399 304 gerne zur Verfügung SNSeite 08.01.2008 14 ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager