Einführung der neuen technischen Regeln nach DIN 4261

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Einführung der neuen technischen Regeln nach DIN 4261
Einführung der neuen technischen Regel nach DIN 4261
- Was ändert sich für die Betreiber von Kleinkläranlagen Uwe Borchert
Geschäftsbereich Entwässerung
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08.01.2008
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ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager
Auswirkungen
Auswirkungenfür
fürden
denKunden
Kundenvon
vonnachgerüsteten
nachgerüstetentechnisch
technischunbelüfteten
unbelüfteten
Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagenauf
aufGrund
Grundder
derEinführung
EinführungDIN
DIN4261
4261
 Was beinhaltet die Einführung neuer technischer Regeln?
 Welche Kleinkläranlagen sind von der Einführung betroffen?
 Welche Auswirkungen ergeben sich für den Kunden?
 Was sind die wesentlich durchzuführenden Tätigkeiten einer
Wartung (Überblick)?
 Was sollte beim Abschluss eines Wartungsvertrages beachtet
werden?
 Wie verändern sich die Kosten?
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ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager
Was
Wasumfasst
umfasstdie
dieEinführung
Einführungneuer
neuertechnischer
technischerRegeln?
Regeln?
 Mit Einführung der DIN 4261 „Kleinkläranlagen“ als anerkannte
Regeln der Technik wurden entsprechende technische Regeln
für
 das Errichten, den Betrieb und die Wartung von
Kleinkläranlagen eingeführt.
( veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S 283 v. 18.03.2008, geändert Amtsblatt Schl.-H. S 628)
 Rechtliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
des Bundes, ausgefüllt und ergänzt durch das
Landeswassergesetz (LWG) SH
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ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager
Was
Wasumfasst
umfasstdie
dieEinführung
Einführungneuer
neuertechnischer
technischerRegeln
Regeln(2)
(2)
 Die Betreiberin bzw. Betreiber hat einen Wartungsvertrag für die
Kleinkläranlage mit einem Fachkundigen abzuschließen.
 Die Wartung und Untersuchung auf Funktionstüchtigkeit,
Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit hat mindestens im
Abstand von 2 Jahren zu erfolgen.
 Neben der 2- jährigen Regelabfuhr ist eine bedarfsorientierte
Fäkalschlammabfuhr zulässig (jährliche Regelabfuhr entfällt).
 Für die bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr hat jährlich eine
Schlammhöhenbestimmung stattzufinden und das Ergebnis ist
der abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft zu übermitteln.
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ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager
Welche
WelcheKleinkläranlagen
Kleinkläranlagensind
sindvon
vonder
derEinführung
Einführungder
derDIN
DIN4261
4261betroffen?
betroffen?
 Technisch unbelüftete Kleinkläranlagen, die nachgerüstet
wurden.
Hinweis: Für Betreiber von nachgerüsteten Kleinkläranlagen entfällt die Verpflichtung
zur Zahlung der Abwasserabgabe in Höhe von 0,37 € / je m³ und Jahr
Maßstab ist der Frischwasserverbrauch
Nicht betroffen:
 Anlagen die nach der Selbstüberwachungsverordnung des
Landes SH betrieben werden.
 Anlagen die als abflusslose Sammelgrube betrieben werden.
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ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager
Welche
WelcheAuswirkungen
Auswirkungenergeben
ergebensich
sichfür
fürSie
Sieals
alsKunde?
Kunde?
 Als Betreiberin bzw. Betreiber haben Sie einen Wartungsvertrag
für die Kleinkläranlage mit einem Fachkundigen abzuschließen.
(Der unteren Wasserbehörde ist der Abschluss eines solchen Vertrages bis zum 31.03.2010 nachzuweisen)
 Die Wartung und Untersuchung auf Funktionstüchtigkeit,
Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit hat mindestens im
Abstand von 2 Jahren zu erfolgen.
 Neben der 2 – jährigen Regelabfuhr ist eine bedarfsorientierte
Fäkalschlammabfuhr zulässig (jährliche Regelabfuhr entfällt).
 Für die bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr hat jährlich eine
Schlammhöhenbestimmung stattzufinden und das Ergebnis ist
der abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft zu übermitteln.
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ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager
Was
Wassind
sinddie
diewesentlich
wesentlichdurchzuführenden
durchzuführendenTätigkeiten
Tätigkeiteneiner
einerWartung?
Wartung?
Grundlage:
Grundlage:Merkblatt
Merkblatt„Kleinkläranlagen
„Kleinkläranlagenin
inSchleswig
Schleswig––Holstein“
Holstein“des
desMinisterium
Ministeriumfür
fürLandwirtschaft
Landwirtschaft
Umwelt
Umweltund
undländliche
ländlicheRäume
Räume(Auszug)
(Auszug)
 Wartungs- und Kontrolltätigkeiten in der Vorbehandlung und biologischen
Nachreinigung sowie Probenahme / Auswertung im Ablauf - je nach Art der
Anlage - gemäß Anlage 4 des o.g. Merkblattes durchführen.
 Durchführen einer Probenahme / Auswertung oder Spülung und
Sichtkontrolle in den Rieselrohrsträngen ( - je nach Art der Anlage
unterschiedliche Häufigkeit) - gemäß Anlage 4 des o.g. Merkblattes.
 Erstellen und eines Wartungsprotokolls gem. Anlage 5 des o.g. Merkblattes.
 Im Falle einer bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr Durchführung einer
jährlichen Schlammspiegelbestimmung
 Weiterleiten des Wartungsprotokolls an die Betreiberin / Betreiber
und der untere Wasserbehörde
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Was
Wassollten
solltenSie
Siebeim
beimAbschluss
Abschlusseines
einesWartungsvertrages
Wartungsvertragesbeachten?
beachten?
Grundlage:
Grundlage:Merkblatt
Merkblatt„Kleinkläranlagen
„Kleinkläranlagenin
inSchleswig
Schleswig––Holstein“
Holstein“des
desMinisterium
Ministeriumfür
fürLandwirtschaft
Landwirtschaft
Umwelt
Umweltund
undländliche
ländlicheRäume
Räume
 Einen Wartungsvertrag für die Kleinkläranlage nur mit einem Fachkundigen
abschließen. Als fachkundig werden Firmen anerkannt, die nach den Richtlinien der
DWA eine gültige Zertifizierung besitzen und die Fachkunde der unteren
Wasserbehörde des Kreises nachgewiesen haben.
 Auflistung aller Kosten, die sich aus der Durchführung der Wartungstätigkeit (alle 2
Jahre) auf Grundlage des o.g. Merkblattes, insbesondere der Anlage 4 ergeben incl.
Kosten für eine jährliche Schlammhöhenbestimmung (Bedarfsabfuhr)
 Auflistung evtl. anfallender Zusatzkosten z.B. Einsatz von technische Geräte oder
Spülleistungen etc.).
 Kosten für die Anforderung der Fäkalschlammabfuhr beim
Abwasserbeseitungspflichtigen.
 Kosten für die Weitergabe des Wartungsberichts innerhalb eines Monat nach
durchgeführter Wartung an die Zuständige Behörde in elektronischer Form (Amtsblatt S-H
2010, Februar, Seite 199).
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Wie
Wieverändern
verändernsich
sichdie
dieKosten
Kostenfür
fürSie
Sieals
alsKunde
Kundedurch
durchdie
dieEinführung
Einführungder
derDIN
DIN4261?
4261?
--Kosten
Kostendie
dieunabhängig
unabhängigvon
voneinem
einemWartungsvertrag
Wartungsvertragzu
zuberücksichtigen
berücksichtigensind
sind--
 Kosten für die Fäkalschlammabfuhr (gem. gültigen AEB z.Zt. 29,50 € / m³)
 Jährliche Grundgebühr (gem. gültigen AEB z.Zt. 30,00 € / Anlage pro Jahr)
 Kosten für eine Sichtkontrolle bzw. Reinigung der
Rieselrohrstränge – nach Art der Nachreinigung –
(alle 10 Jahre)
 Kosten für eine ggf. notwendige Wiederherstellung der
Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage
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Wie
Wieverändern
verändernsich
sichdie
dieKosten
Kostenfür
fürSie
Sieals
alsKunde
Kundedurch
durchdie
dieEinführung
Einführungder
derDIN
DIN4261?
4261?
--Beispiel
Beispiel--
 Vorraussetzung:
- Mehrkammerabsetzgrube als mechanische Vorklärung (6 m³)
- Biologische Nachklärung ohne Mängel
- Im Falle einer Bedarfsabfuhr, Fäkalschlammabfuhr alle 3 Jahre
 Bei der einjährigen Regelabfuhr ( bis 31.12.2009)
-
Grundpreis
30,- €
-
Fäkalschlammentsorgung ( 5 m³ x 29,50 €)
Kosten pro Jahr
SNSeite
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10
147,50 €
177,50 €
ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager
Wie
Wieverändern
verändernsich
sichdie
dieKosten
Kostenfür
fürSie
Sieals
alsKunde
Kundedurch
durchdie
dieEinführung
Einführungder
derDIN
DIN4261?
4261?
--Beispiel
Beispiel-Â Vorraussetzung:
- Mehrkammerabsetzgrube als mechanische Vorklärung (6 m³)
- Biologische Nachklärung ohne Mängel
- Im Falle einer Bedarfsabfuhr, Fäkalschlammabfuhr alle 3 Jahre
 Bei der zweijährigen Regelabfuhr (ab 01.01.2010)
-
Grundpreis 1. Jahr
30,- €
-
Wartungskosten 1. Jahr
69,73 €
-
Grundpreis 2. Jahr
30,- €
-
Fäkalschlammentsorgung (6 m³ x 29,50 €)
177,- €
Zwischensumme
306,73 €
Kosten pro Jahr
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153,37 €
ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager
Wie
Wieverändern
verändernsich
sichdie
dieKosten
Kostenfür
fürSie
Sieals
alsKunde
Kundedurch
durchdie
dieEinführung
Einführungder
derDIN
DIN4261?
4261?
--Beispiel
Beispiel-Â Vorraussetzung:
- Mehrkammerabsetzgrube als mechanische Vorklärung (6 m³)
- Biologische Nachklärung ohne Mängel
- Fäkalschlammabfuhr nach 3 Jahren
 Bei einer Bedarfsabfuhr (ab 01.01.2010)
-
Grundpreis 1. Jahr
30,- €
Wartungskosten 1. Jahr (incl. Schlammhöhenbestimmung)
69,73 €
Grundpreis 2. Jahr
30,- €
Schlammhöhenbestimmung 2. Jahr
0,- €
Grundpreis 3. Jahr
30,- €
Wartungskosten 3. Jahr (incl. Schlammhöhenbestimmung)
69,73 €
Fäkalschlammentsorgung (6 m³ x 29,50 €)
177,- €
Zwischensumme
406,46 €
Kosten pro Jahr
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135,48 €
ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager
Wie
Wieverändern
verändernsich
sichdie
dieKosten
Kostenfür
fürSie
Sieals
alsKunde
Kundedurch
durchdie
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4261?
--Zusammenfassung
Zusammenfassungdes
desBeispiels
Beispiels-Â Vorraussetzung:
- Mehrkammerabsetzgrube als mechanische Vorklärung 6 m³
- Biologische Nachklärung ohne Mängel
- Fäkalschlammabfuhr nach 3 Jahren
 Die Kosten für eine einjährige Regelabfuhr betragen
177,50 € / Jahr
 Die Kosten für eine zweijährige Regelabfuhr betragen
153,37 € / Jahr
 Die Kosten für eine Bedarfsabfuhr ( alle 3 Jahre
Fäkalschlammabfuhr) betragen
135,48 € / Jahr
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ZVO Entwässerung, Uwe Borchert, Projektmanager
ZVO
ZVOWartungsvertrag
Wartungsvertrag
 Der ZVO kann seinen Kunden auf Wunsch einen zweijährigen
Wartungsvertrag zum Festpreis von
 69,73 € /pro Vertrag
anbieten
 Sollten Sie weitere Fragen haben steht Ihnen unser
Herr Bachmann Tel. 04561 399 304 gerne zur Verfügung
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