Jugendwerk Sprachreisen - AWO Jugendwerk Unterelbe
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Jugendwerk Sprachreisen - AWO Jugendwerk Unterelbe
Jugendwerk Sprachreisen für Jugendliche nach Südengland Christchurch 1 Isle of Wight Flug Bexhill Flug Christchurch 2 Weymouth 28.07.– 13.08.2017 29.07.– 12.08.2017 29.07.– 12.08.2017 11.08.– 27.08.2017 11.08.– 27.08.2017 Jugendwerk Unterelbe (14-17 Jahre) (14-17 Jahre) (11-13 Jahre) (14-17 Jahre) (14-17 Jahre) Seit mehr als 30 Jahren betreuen wir Sprachreisen für Jugendliche mit dem Ziel, euch einen schönen, abwechslungsreichen Urlaub in kleinen Gruppen zu bieten. Ganz nebenbei verbessert ihr eure englischen Sprachkenntnisse und lernt Land und Leute kennen. Wir starten per Bus von Pinneberg und Norderstedt (bei der Flugreise ab Hamburg) in Richtung Kursort. An 5 Tagen in der Woche (insgesamt 30 x 45 Min) wirst du in Englisch von qualifizierten Muttersprachlern unterrichtet. London Christchurch Außerhalb des Unterrichts orgaWeymouth Bexhill nisiert unser AWOIsle of Wight Betreuerteam ein abwechslungsreiches Programm mit Sport, Kino, Disco, Kultur, Strandbesuchen, Ausflügen, Shoppen und natürlich auch einem Besuch in London. Ihr wohnt bei englischen Familien und werdet voll verpflegt. Um euch auf die Reise einzustimmen, laden wir euch und eure Eltern ca. 8 Wochen vor der Reise zu einem Informationsabend, und ca. 6 Wochen vorher zu einem Kennlerntreffen (für euch und eure Teamer) ein. Nach der Reise gibt es ein Nachtreffen, um Fotos anzugucken und in Erinnerungen zu schwelgen. AWO-Teamer Unsere Freizeiten und Sprachreisen werden von AWOBetreuerInnen im Alter von 18 - 40 Jahren begleitet. Während der Reise sind sie rund um die Uhr als Ansprechpartner für euch da. Viele unserer Teamer haben früher selbst einmal als Schüler an einer Ferienfreizeit oder Sprachreise der AWO teilgenommen und organisieren/begleiten unsere Reisen schon seit mehreren Jahren. Sie haben eine Ausbildung zum Jugendleiter bzw. eine vergleichbare pädagogische Qualifikation (z.B. Erzieherausbildung oder Lehramtsstudium) und sind in 1. Hilfe ausgebildet. Bexhill for Young Teens (11-13 Jährige) Facts + Lage: englische Südküste, Nähe zu London - ca. 1,5 Std. + Übersichtliche und gut überschaubare Küstenstadt + Kiesstrand, ca. 500 m vom Schulgebäude entfernt + beliebter Badeort + 3 Meilen Küstenpromenade ➔ ➔ Bexhill bietet viele Activities & Events, wie z.B. + Science Centre: Wissenschaftliches Museum - einfache wissenschaftliche Zusammenhänge können spielerisch erkundet werden + Bexhill Leisure Pool: Spaß- und Wellenbad + Motoring Heritage Centre - Ursprung der Autorennen in England 1902 + Kino; zusätzlich diverse Veranstaltungen wie Comedy, Jazz, Bingo + De La Warr Pavilion: großer Veranstaltungskomplex mit Geschäften, Ausstellungen, Events + Carnival im Juli mit Paraden und Feuerwerk + Crazy Golf Course: Minigolf + Großes Bowlingcenter + Ausflüge (z.B. Leeds Castle mit zwei Irrgärten, Tierpark, Klettergarten) Bexhill for Young Teens (11-13 Jährige) ➔ Leistungen ➔ Reisetermine Sommer Flug: 29.07. bis 12.08.2017 Anreise & Unterkunft + Hin-/ Rückreise per Flugzeug: 15 Tage + Flug ab Hamburg/London + 14 Übernachtungen in Privatunterkünften + Vollpension (Frühstück, Lunchpaket, Abendessen) Unterricht + Sprachkurs mit ca. 15 Schülern und 30 Unterrichtstd. à 45 min + Unterrichtsmaterial (Kursbuch und Heft) + Teilnahmezertifikat Fun & Action + Ein Ganztagsausflug nach London + Zwei Halbtagsausflüge, z.B. Eastbourne oder Bodiam Castle + Tägliches Freizeit– und Aktivprogramm (z.B. Town Rallye mit Siegerehrung, Strand- + Rasensport, Besuch einer engl. Polizeistation oder Feuerwehr) + Vier weitere Freizeitaktivitäten, z.B. Kinobesuch, Picknick/ Barbecue, Bowling, Spaßbad Service + Reisebetreuung durch unsere AWO-Teamer + Info-, Kennlern- und Nachtreffen für die Gruppe + Gruppen-Sporttasche für gemeinsame Aktivitäten + Lunchpaket für die Rückreise + Informationsmaterial + Stadtpläne + Reisepreissicherungsschein +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ➔ Preise ➔ ➔ ➔ ➔ ➔➔ ➔ ➔ ➔ 1.369 EURO Zuschläge besondere Verpflegung 70 € +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Christchurch (14-17 Jährige) ➔ Facts + Lage: englische Südküste + 45.000 Einwohner + Küstenstadt in unmittelbarer Nähe zur Großstadt Bournemouth + 6 lange Sandstrände + Schulgebäude im Zentrum ➔ Christchurch bietet viele Activities & Events, wie z.B. + Riversmeet Leisure Centre: Jugenddisco, Hallenbad, Squash + The Oceanarium: Aquarium in Bournemouth mit Unterwassertunnel + Electricity Museum: Interaktives Museum mit spielerischen Experimenten für Jugendliche + Bootstrip vom Christchurch Quay zum Hengistbury Head, Landspitze mit fantastischem Blick auf die Bucht von Christchurch bis zur Isle of Wight. + New Zealand Gardens: Pflanzen aus Neuseeland— Christchurch in Neuseeland ist Partnerstadt! + Idealer Ausgangspunkt für Ausflüge (z.B. in die Studentenstadt Oxford oder nach Poole mit seinem südländischen Flair) Christchurch (14-17 Jährige) ➔ Leistungen ➔ Reisetermine Sommer 1 Bus: Sommer 2 Bus: 28.07. bis 13.08.2017 11.08. bis 27.08.2017 Anreise & Unterkunft + Hin-/ Rückreise per Reisebus: 17 Tage + Fährüberfahrten oder ggf. Eurotunnel + 14 Übernachtungen in Privatunterkünften + Vollpension (Frühstück, Lunchpaket, Abendessen) Unterricht + Sprachkurs mit ca. 15 Schülern und 30 Unterrichtstd. à 45 min + Unterrichtsmaterial (Kursbuch und Heft) + Teilnahmezertifikat Fun & Action + Ein Ganztagsausflug nach London + Zwei Halbtagsausflüge, z. B. Corfe Castle oder Poole + Tägliches Freizeit– und Aktivprogramm + Vier weitere Freizeitaktivitäten, z.B. Discobesuch (im Jugendzentrum oder Int. Student Disco), Kinobesuch, Picknick/ Barbecue, Bootstrip zum Hengistbury Head + Ein weiterer Londonaufenthalt auf der Rückfahrt Service + Reisebetreuung durch unsere AWO-Teamer + Info-, Kennlern- und Nachtreffen für die Gruppe + Busticket für Christchurch inkl. + Gruppen-Sporttasche für gemeinsame Aktivitäten + Frühstück auf der Rückreise + Informationsmaterial + Stadtpläne + Reisepreissicherungsschein +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ➔ Preise ➔ ➔ ➔ ➔ ➔➔ ➔ ➔ ➔ 1.299 EURO Zuschläge Einzelzimmer (14 Tage) 182 € besondere Verpflegung (14 Tage) 70 € Wer 4 Wochen bleiben möchte, kann an beiden Reisen teilnehmen. Zuschlag: 1.099 € +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Isle of Wight (14-17 Jährige) ➔ Facts + Lage: Insel vor der englischen Südküste + Inselgröße: 35 km lang und 20 km breit + 135.000 Einwohner + Breite, feinsandige Strände + Berühmtes Wahrzeichen: Steilküste am westl. Ende mit den sog. „Needles“ (drei bis zu 30 m aus dem Meer ragende Kreidefelsen) ➔ Die Isle of Wight bietet viele Activities & Events, wie z.B. + Strandaktivitäten und Wassersport + Minigolf, Schwimmbad, Golf + Eislaufen im Sommer in Ryde + Cineworld Multiplex-Kino in Newport + Osborne House: Schloss und ehemalige Sommerresidenz von Queen Victoria + Bootstour zu den verschieden-farbigen Klippen an der Westküste + Ausflüge (z.B. zur historischen Hafenstadt Portsmouth auf dem engl. Festland) Isle of Wight (14-17 Jährige) ➔ Leistungen ➔ Reisetermine Sommer Flug: 29.07. bis 12.08.2017 Anreise & Unterkunft + Hin-/ Rückreise per Flugzeug: 15 Tage + Flug ab Hamburg/London + 14 Übernachtungen in Privatunterkünften + Vollpension (Frühstück, Lunchpaket, Abendessen) Unterricht + Sprachkurs mit ca. 15 Schülern und 30 Unterrichtstd. à 45 min + Unterrichtsmaterial (Kursbuch und Heft) + Teilnahmezertifikat Fun & Action + Ein Ganztagsausflug nach London + Zwei Halbtagsausflüge, z. B. Bootstrip nach Portsmouth oder Ausflug nach Alum Bay + Tägliches Freizeit– und Aktivprogramm + Vier weitere Freizeitaktivitäten, z.B. Discobesuch (im Jugendzentrum oder Int. Student Disco), Kinobesuch, Picknick/ Barbecue, Bowling Service + Reisebetreuung durch unsere AWO-Teamer + Info-, Kennlern- und Nachtreffen für die Gruppe + Busticket für die Isle of Wight inkl. + Gruppen-Sporttasche für gemeinsame Aktivitäten + Lunchpaket für die Rückreise + Informationsmaterial + Stadtpläne + Reisepreissicherungsschein +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ➔ Preise ➔ ➔ ➔ ➔ ➔➔ ➔ ➔ ➔ 1.369 EURO Zuschläge Einzelzimmer 182 € besondere Verpflegung 70 € +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Weymouth (14-17 Jährige) ➔ Facts + Lage: englische Südküste + 60.000 Einwohner + Küstenstadt, durch schmale Landbrücke mit der Halbinsel Portland verbunden + Schulgebäude in unmittelbarer Nähe zum Sandstrand + Ausgedehnte Bucht mit langem Strand und Strandpromenade + Austragungsort der olympischen Segelregatten 2012 ➔ Weymouth bietet viele Activities & Events, wie z.B. + Strandaktivitäten- und Wassersport + Beach Volleyball Classics: im Juli 3-tägiges Sportevent mit Rahmenprogramm + Carnival im August mit Paraden und Feuerwerk + Historischer Hafen + zahlreiche Sport- + Erlebniszentren + Jurassic Coast: UNESCO Weltkulturerbe mit Saurierüberresten zum Selbersammeln + Timewalk Museum: Museum mit Zeitreise in die (Schmuggler-) Vergangenheit von Weymouth + Ausflüge (z.B. Dorchester mit Maiden Castle und dem römischen Amphitheater, oder Poole mit seinem südländischen Flair) Weymouth (14-17 Jährige) ➔ Leistungen ➔ Reisetermine Sommer Bus: 11.08. bis 27.08.2017 Anreise & Unterkunft + Hin-/ Rückreise per Reisebus: 17 Tage + Fährüberfahrten oder ggf. Eurotunnel + 14 Übernachtungen in Privatunterkünften + Vollpension (Frühstück, Lunchpaket, Abendessen) Unterricht + Sprachkurs mit ca. 15 Schülern und 30 Unterrichtstd. à 45 min + Unterrichtsmaterial (Kursbuch und Heft) + Teilnahmezertifikat Fun & Action + Ein Ganztagsausflug nach London + Zwei Halbtagsausflüge, z. B. Lulworth Castle oder Poole + Tägliches Freizeit– und Aktivprogramm + Vier weitere Freizeitaktivitäten, z.B. Discobesuch (im Jugendzentrum oder Int. Student Disco), Kinobesuch, Picknick/Barbecue, Bowling + Ein weiterer Londonaufenthalt auf der Rückfahrt Service + Reisebetreuung durch unsere AWO-Teamer + Info-, Kennlern- und Nachtreffen für die Gruppe + Busticket für Weymouth (inkl. bei Bedarf) + Gruppen-Sporttasche für gemeinsame Aktivitäten + Frühstück auf der Rückreise + Informationsmaterial + Stadtpläne + Reisepreissicherungsschein +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ➔ Preise ➔ ➔ ➔ ➔ ➔➔ ➔ ➔ ➔ 1.299 EURO Zuschläge Einzelzimmer 182 € besondere Verpflegung 70 € +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Allg. Infos Allg. Infos: Mindestteilnehmerzahl: 15 Teilnehmer pro Reisetermin. Die Gruppen bestehen aus max. 30 Teilnehmern. Die Ausflüge und Aktivitäten mit der Gruppe (wie unter „Fun & Action“ beschrieben), sowie das Busticket vor Ort (sofern notwendig), sind im Preis enthalten. Nicht im Reisepreis enthalten ist eine Gruppenkasse in Höhe von GBP 40,- pro Teilnehmer für zusätzl. Gruppenaktivitäten, sowie das Taschengeld. Wenn du gesetzlich versichert bist und in GB oder einem der Durchreiseländer einen Arzt benötigst, brauchst Du die Europäische Krankenversicherungskarte. Wer Medikamente mitnimmt, sollte sich vorher bei seinem Hausarzt erkundigen, ob das Medikament dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. In diesem Fall wird ein ärztl. Attest für den engl. Zoll benötigt. In der Regel liegt die Abfahrtszeit mit dem Bus am Freitag zwischen 11:00 und 17:00 Uhr. Per Flugzeug mit British Airways am Samstag morgen/vormittag. Änderungen vorbehalten. Allg. Infos Wichtig bei der Anmeldung: Bitte gib unbedingt Allergien, chronische Krankheiten oder andere Besonderheiten an, damit diese bei der Auswahl der privaten Unterkünfte berücksichtigt werden können und die BetreuerInnen informiert sind. Der Zuschlag für „Besondere Verpflegung“ gilt für Veganer und Schüler mit spezieller Diät. Vegetarier und Diabetiker zahlen keinen Zuschlag. EU-Bürger brauchen zur Einreise nach Großbritannien einen gültigen Kinder-/Personalausweis/Reisepass. Nicht-EU-Bürger benötigen zusätzlich ein gültiges Visum, auch wenn sie in Deutschland wohnen. Fotoecke Fotoecke Allg. Reisebedingungen Allgemeine Reisebedingungen Sie haben sich entschlossen, eine Reise zu buchen. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Reisen sorgfältig vorbereiten, denn wir möchten zufriedene Kunden, die uns weiterempfehlen. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Kunde“ – und dem Reiseveranstalter – nachstehend „Veranstalter“ – zustande kommenden Reisevertrages. Sie sorgen damit für klare Verhältnisse über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher sorgfältig durch. 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots vom Veranstalter und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vom Veranstalter vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. c) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. d) Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651 a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendetet Nachrichten (SMS) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: Allg. Reisebedingungen a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Veranstalter zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der Veranstalter eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht. 1.3. Bei Buchungen, die über das Internet (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt vom Veranstalter erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. c) Soweit der Vertragstext vom Veranstalter im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. d) Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. e) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Veranstalter ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung vom Veranstalter beim Kunden zu Stande. 2. BEZAHLUNG 2.1. Der Veranstalter und deren Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein gemäß § 651k BGB übergeben wurde. 2.2. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6. genannten Grund abgesagt werden kann. 2.3. Zahlungen sind ausschließlich an die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Kontoverbindung zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist jeweils die Gutschrift auf dem angegebenen Konto maßgeblich. 2.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Veranstalter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktritts- Allg. Reisebedingungen kosten gemäß Ziffer 4.3. bis 4.6 zu belasten. 3. PREISÄNDERUNGEN 3.1. Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafenoder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern: 3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren. 3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Kunden verlangen. 3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat. 3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung vom Veranstalter über die Preiserhöhung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. 4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN / STORNOKOSTEN 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist, oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3. Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird Allg. Reisebedingungen nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug bis 30 Tage vor Reiseantritt vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt vom 14. bis 10. Tag vor Reiseantritt vom 9. bis 7. Tag vor Reiseantritt ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt ab dem 2. Tag vor Reiseantritt, bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90% Bus- und Bahnreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt ab dem 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtanreise 15% 40% 50% 75% 90% 25% 40% 50% 55% 75% 80% 4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 4.5. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der Veranstalter einen solchen Anspruch geltend, so ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden, gem. § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 4.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Veranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 6. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL 6.1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den Veranstalter müssen deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Allg. Reisebedingungen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. b) Der Veranstalter hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. c) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch den Veranstalter dieser gegenüber geltend zu machen. f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 7. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN 7.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung vom Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7.2. Bei minderjährigen Teilnehmern ist/sind der/die gesetzliche(n) Vertreter verpflichtet, die Heimreise auf eigene Kosten zu organisieren und insbesondere eine erforderliche Begleitung des Minderjährigen sicherzustellen. Geschieht dies nicht oder ist es den gesetzlichen Vertretern nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt, den Heimtransport selbst zu organisieren und hierfür Aufwendungsersatz vom Teilnehmer, bzw. den gesetzlichen Vertretern zu beanspruchen. 8. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN 8.1. Die sich aus § 651d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Veranstalter wie folgt konkretisiert: a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung vom Veranstalter (Reiseleitung, Beauftragter) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung vom Veranstalter wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber dem Veranstalter unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und vom Veranstalter nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen den Veranstalter anzuerkennen. 8.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Allg. Reisebedingungen Mangels aus wichtigem, Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, seine Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 8.4. Weitere Obliegenheiten und Hinweise für den Reisenden: Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung vom Veranstalter anzuzeigen. 9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG 9.1. Die vertragliche Haftung vom Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen vom Veranstalter sind. Der Veranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten vom Veranstalter ursächlich geworden ist. Eine etwaige Vermittlerhaftung vom Veranstalter bleibt durch diese Bestimmungen unberührt. 10. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung Allg. Reisebedingungen ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 11. INFOS ZUR IDENTITÄT AUSFÜHRENDER LUFTFAHRTUNTERNEHMEN 11.1. Der Veranstalter informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der Veranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Veranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren. 11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Veranstalter den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf der Internetseite vom Veranstalter abrufbar und in den Geschäftsräumen vom Veranstalter einzusehen. 12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN 12.1. Der Veranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, die Durchführung eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND 13.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/ Reisenden und dem Veranstalter die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/ Reisenden können den Veranstalter ausschließlich an deren Sitz verklagen. 13.2. Für Klagen vom Veranstalter gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz vom Veranstalter vereinbart. Allg. Reisebedingungen Reiseveranstalter für die Sprachreisen, sowie das Sport- + Beachcamp in Frankreich: AWO Kreisverband Pinneberg e.V. Jugendwerk Unterelbe: Leitung Sabine Hoenig Kreisvorsitzender: Hans-Jürgen Damm Vereinsregister: Amtsgericht Pinneberg VR 848 PI Am Drosteipark 21 25421 Pinneberg Tel.: 04101 2057-37 Fax: 04101 2057-54 E-Mail: [email protected] Die Gruppenreisen werden durchgeführt vom AWO Jugendwerk Unterelbe. Stand: Oktober 2016 Reiseziele und Reisedaten auf einen Blick Christchurch 1 Isle of Wight Flug Bexhill Flug Christchurch 2 Weymouth 28.07.– 13.08.2017 29.07.– 12.08.2017 29.07.– 12.08.2017 11.08.– 27.08.2017 11.08.– 27.08.2017 € 1.299,€ 1.369,€ 1.369,€ 1.299,€ 1.299,- Ansprechpartnerin für dich und deine Eltern: Sabine Hoenig Tel. 04101/2057-37 Dienstags 15:00 - 18:00 Uhr Donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr (Zu allen anderen Zeiten bitte nicht vom Anrufbeantworter abschrecken lassen – wir rufen gern zurück - auch abends) Unter www.awo-jugendwerk-unterelbe.de könnt ihr euch Fotos von früheren Reisen anschauen. AWO Kreisverband Pinneberg e.V. Jugendwerk Unterelbe Am Drosteipark 21 25421 Pinneberg Sabine Hoenig Tel. 04101 / 20 57-37 Fax 04101 / 20 57-54 [email protected] www.awo-jugendwerk-unterelbe.de