Jugendwerk Sprachreisen - AWO Jugendwerk Unterelbe

Transcription

Jugendwerk Sprachreisen - AWO Jugendwerk Unterelbe
Jugendwerk
Sprachreisen
für Jugendliche
nach Südengland
Christchurch 1
Isle of Wight Flug
Bexhill Flug
Christchurch 2
Weymouth
28.07.– 13.08.2017
29.07.– 12.08.2017
29.07.– 12.08.2017
11.08.– 27.08.2017
11.08.– 27.08.2017
Jugendwerk Unterelbe
(14-17 Jahre)
(14-17 Jahre)
(11-13 Jahre)
(14-17 Jahre)
(14-17 Jahre)
Seit mehr als 30 Jahren
betreuen wir Sprachreisen für Jugendliche mit dem Ziel, euch
einen schönen, abwechslungsreichen Urlaub in kleinen
Gruppen zu bieten. Ganz nebenbei verbessert ihr eure englischen Sprachkenntnisse und lernt Land und Leute kennen.
Wir starten per Bus von
Pinneberg und Norderstedt
(bei der Flugreise ab Hamburg)
in Richtung Kursort.
An 5 Tagen in der Woche
(insgesamt 30 x 45 Min) wirst
du in Englisch von qualifizierten Muttersprachlern unterrichtet.
London
Christchurch
Außerhalb des Unterrichts orgaWeymouth
Bexhill
nisiert unser AWOIsle of Wight
Betreuerteam ein abwechslungsreiches Programm mit Sport, Kino, Disco,
Kultur, Strandbesuchen, Ausflügen, Shoppen und natürlich
auch einem Besuch in London.
Ihr wohnt bei englischen Familien und werdet voll verpflegt.
Um euch auf die Reise einzustimmen, laden wir euch und
eure Eltern ca. 8 Wochen vor der Reise zu einem
Informationsabend, und ca. 6 Wochen vorher zu einem
Kennlerntreffen (für euch und eure Teamer) ein.
Nach der Reise gibt es ein Nachtreffen, um Fotos anzugucken
und in Erinnerungen zu schwelgen.
AWO-Teamer
Unsere Freizeiten und Sprachreisen werden von AWOBetreuerInnen im Alter von 18
- 40 Jahren begleitet. Während
der Reise sind sie rund um die
Uhr als Ansprechpartner für
euch da.
Viele unserer Teamer haben früher
selbst einmal als Schüler an einer
Ferienfreizeit oder Sprachreise der
AWO teilgenommen und organisieren/begleiten unsere Reisen schon
seit mehreren Jahren. Sie haben
eine Ausbildung zum Jugendleiter
bzw. eine vergleichbare pädagogische Qualifikation (z.B. Erzieherausbildung oder Lehramtsstudium) und
sind in 1. Hilfe ausgebildet.
Bexhill for Young Teens (11-13 Jährige)
Facts
+ Lage: englische Südküste, Nähe zu London - ca. 1,5 Std.
+ Übersichtliche und gut überschaubare Küstenstadt
+ Kiesstrand, ca. 500 m vom Schulgebäude entfernt
+ beliebter Badeort
+ 3 Meilen Küstenpromenade
➔
➔ Bexhill bietet viele Activities & Events, wie z.B.
+ Science Centre: Wissenschaftliches Museum - einfache
wissenschaftliche Zusammenhänge können spielerisch
erkundet werden
+ Bexhill Leisure Pool: Spaß- und Wellenbad
+ Motoring Heritage Centre - Ursprung der Autorennen in
England 1902
+ Kino; zusätzlich diverse Veranstaltungen wie Comedy, Jazz,
Bingo
+ De La Warr Pavilion: großer Veranstaltungskomplex mit
Geschäften, Ausstellungen, Events
+ Carnival im Juli mit Paraden und Feuerwerk
+ Crazy Golf Course: Minigolf
+ Großes Bowlingcenter
+ Ausflüge (z.B. Leeds Castle mit zwei Irrgärten, Tierpark,
Klettergarten)
Bexhill for Young Teens (11-13 Jährige)
➔ Leistungen ➔ Reisetermine
Sommer Flug:
29.07. bis 12.08.2017
Anreise & Unterkunft
+ Hin-/ Rückreise per Flugzeug: 15 Tage
+ Flug ab Hamburg/London
+ 14 Übernachtungen in Privatunterkünften
+ Vollpension (Frühstück, Lunchpaket, Abendessen)
Unterricht
+ Sprachkurs mit ca. 15 Schülern und 30 Unterrichtstd. à 45 min
+ Unterrichtsmaterial (Kursbuch und Heft)
+ Teilnahmezertifikat
Fun & Action
+ Ein Ganztagsausflug nach London
+ Zwei Halbtagsausflüge, z.B. Eastbourne oder Bodiam Castle
+ Tägliches Freizeit– und Aktivprogramm (z.B. Town Rallye mit
Siegerehrung, Strand- + Rasensport, Besuch einer engl. Polizeistation oder Feuerwehr)
+ Vier weitere Freizeitaktivitäten, z.B. Kinobesuch, Picknick/
Barbecue, Bowling, Spaßbad
Service
+ Reisebetreuung durch unsere AWO-Teamer
+ Info-, Kennlern- und Nachtreffen für die Gruppe
+ Gruppen-Sporttasche für gemeinsame Aktivitäten
+ Lunchpaket für die Rückreise
+ Informationsmaterial + Stadtpläne
+ Reisepreissicherungsschein
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++
➔ Preise ➔ ➔ ➔ ➔ ➔➔ ➔ ➔ ➔ 1.369 EURO
Zuschläge
besondere Verpflegung
70 €
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Christchurch (14-17 Jährige)
➔ Facts
+ Lage: englische Südküste
+ 45.000 Einwohner
+ Küstenstadt in unmittelbarer Nähe zur Großstadt Bournemouth
+ 6 lange Sandstrände
+ Schulgebäude im Zentrum
➔ Christchurch bietet viele Activities & Events, wie z.B.
+ Riversmeet Leisure Centre: Jugenddisco, Hallenbad, Squash
+ The Oceanarium: Aquarium in Bournemouth mit Unterwassertunnel
+ Electricity Museum: Interaktives Museum mit spielerischen Experimenten für Jugendliche
+ Bootstrip vom Christchurch Quay zum Hengistbury Head, Landspitze mit fantastischem Blick auf die Bucht von Christchurch
bis zur Isle of Wight.
+ New Zealand Gardens: Pflanzen aus Neuseeland— Christchurch
in Neuseeland ist Partnerstadt!
+ Idealer Ausgangspunkt für Ausflüge (z.B. in die Studentenstadt
Oxford oder nach Poole mit seinem südländischen Flair)
Christchurch (14-17 Jährige)
➔ Leistungen ➔ Reisetermine
Sommer 1 Bus:
Sommer 2 Bus:
28.07. bis 13.08.2017
11.08. bis 27.08.2017
Anreise & Unterkunft
+ Hin-/ Rückreise per Reisebus: 17 Tage
+ Fährüberfahrten oder ggf. Eurotunnel
+ 14 Übernachtungen in Privatunterkünften
+ Vollpension (Frühstück, Lunchpaket, Abendessen)
Unterricht
+ Sprachkurs mit ca. 15 Schülern und 30 Unterrichtstd. à 45 min
+ Unterrichtsmaterial (Kursbuch und Heft)
+ Teilnahmezertifikat
Fun & Action
+ Ein Ganztagsausflug nach London
+ Zwei Halbtagsausflüge, z. B. Corfe Castle oder Poole
+ Tägliches Freizeit– und Aktivprogramm
+ Vier weitere Freizeitaktivitäten, z.B. Discobesuch (im Jugendzentrum oder Int. Student Disco), Kinobesuch, Picknick/ Barbecue, Bootstrip zum Hengistbury Head
+ Ein weiterer Londonaufenthalt auf der Rückfahrt
Service
+ Reisebetreuung durch unsere AWO-Teamer
+ Info-, Kennlern- und Nachtreffen für die Gruppe
+ Busticket für Christchurch inkl.
+ Gruppen-Sporttasche für gemeinsame Aktivitäten
+ Frühstück auf der Rückreise
+ Informationsmaterial + Stadtpläne
+ Reisepreissicherungsschein
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++
➔ Preise ➔ ➔ ➔ ➔ ➔➔ ➔ ➔ ➔ 1.299 EURO
Zuschläge
Einzelzimmer (14 Tage)
182 €
besondere Verpflegung (14 Tage)
70 €
Wer 4 Wochen bleiben möchte, kann an beiden Reisen teilnehmen. Zuschlag:
1.099 €
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Isle of Wight (14-17 Jährige)
➔ Facts
+ Lage: Insel vor der englischen Südküste
+ Inselgröße: 35 km lang und 20 km breit
+ 135.000 Einwohner
+ Breite, feinsandige Strände
+ Berühmtes Wahrzeichen: Steilküste am westl. Ende mit den
sog. „Needles“ (drei bis zu 30 m aus dem Meer ragende Kreidefelsen)
➔ Die Isle of Wight bietet viele Activities & Events, wie z.B.
+ Strandaktivitäten und Wassersport
+ Minigolf, Schwimmbad, Golf
+ Eislaufen im Sommer in Ryde
+ Cineworld Multiplex-Kino in Newport
+ Osborne House: Schloss und ehemalige Sommerresidenz von
Queen Victoria
+ Bootstour zu den verschieden-farbigen Klippen an der Westküste
+ Ausflüge (z.B. zur historischen Hafenstadt Portsmouth auf dem
engl. Festland)
Isle of Wight (14-17 Jährige)
➔ Leistungen ➔ Reisetermine
Sommer Flug:
29.07. bis 12.08.2017
Anreise & Unterkunft
+ Hin-/ Rückreise per Flugzeug: 15 Tage
+ Flug ab Hamburg/London
+ 14 Übernachtungen in Privatunterkünften
+ Vollpension (Frühstück, Lunchpaket, Abendessen)
Unterricht
+ Sprachkurs mit ca. 15 Schülern und 30 Unterrichtstd. à 45 min
+ Unterrichtsmaterial (Kursbuch und Heft)
+ Teilnahmezertifikat
Fun & Action
+ Ein Ganztagsausflug nach London
+ Zwei Halbtagsausflüge, z. B. Bootstrip nach Portsmouth oder
Ausflug nach Alum Bay
+ Tägliches Freizeit– und Aktivprogramm
+ Vier weitere Freizeitaktivitäten, z.B. Discobesuch (im Jugendzentrum oder Int. Student Disco), Kinobesuch, Picknick/ Barbecue, Bowling
Service
+ Reisebetreuung durch unsere AWO-Teamer
+ Info-, Kennlern- und Nachtreffen für die Gruppe
+ Busticket für die Isle of Wight inkl.
+ Gruppen-Sporttasche für gemeinsame Aktivitäten
+ Lunchpaket für die Rückreise
+ Informationsmaterial + Stadtpläne
+ Reisepreissicherungsschein
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++
➔ Preise ➔ ➔ ➔ ➔ ➔➔ ➔ ➔ ➔ 1.369 EURO
Zuschläge
Einzelzimmer
182 €
besondere Verpflegung
70 €
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Weymouth (14-17 Jährige)
➔ Facts
+ Lage: englische Südküste
+ 60.000 Einwohner
+ Küstenstadt, durch schmale
Landbrücke mit der Halbinsel Portland verbunden
+ Schulgebäude in unmittelbarer Nähe zum Sandstrand
+ Ausgedehnte Bucht mit
langem Strand und Strandpromenade
+ Austragungsort der olympischen Segelregatten 2012
➔ Weymouth bietet viele Activities & Events, wie z.B.
+ Strandaktivitäten- und Wassersport
+ Beach Volleyball Classics: im Juli 3-tägiges Sportevent mit Rahmenprogramm
+ Carnival im August mit Paraden und Feuerwerk
+ Historischer Hafen
+ zahlreiche Sport- + Erlebniszentren
+ Jurassic Coast: UNESCO Weltkulturerbe mit Saurierüberresten zum
Selbersammeln
+ Timewalk Museum: Museum mit Zeitreise in die (Schmuggler-)
Vergangenheit von Weymouth
+ Ausflüge (z.B. Dorchester mit Maiden Castle und dem römischen
Amphitheater, oder Poole mit seinem südländischen Flair)
Weymouth (14-17 Jährige)
➔ Leistungen ➔ Reisetermine
Sommer Bus:
11.08. bis 27.08.2017
Anreise & Unterkunft
+ Hin-/ Rückreise per Reisebus: 17 Tage
+ Fährüberfahrten oder ggf. Eurotunnel
+ 14 Übernachtungen in Privatunterkünften
+ Vollpension (Frühstück, Lunchpaket, Abendessen)
Unterricht
+ Sprachkurs mit ca. 15 Schülern und 30 Unterrichtstd. à 45 min
+ Unterrichtsmaterial (Kursbuch und Heft)
+ Teilnahmezertifikat
Fun & Action
+ Ein Ganztagsausflug nach London
+ Zwei Halbtagsausflüge, z. B. Lulworth Castle oder Poole
+ Tägliches Freizeit– und Aktivprogramm
+ Vier weitere Freizeitaktivitäten, z.B. Discobesuch (im Jugendzentrum oder Int. Student Disco), Kinobesuch, Picknick/Barbecue,
Bowling
+ Ein weiterer Londonaufenthalt auf der Rückfahrt
Service
+ Reisebetreuung durch unsere AWO-Teamer
+ Info-, Kennlern- und Nachtreffen für die Gruppe
+ Busticket für Weymouth (inkl. bei Bedarf)
+ Gruppen-Sporttasche für gemeinsame Aktivitäten
+ Frühstück auf der Rückreise
+ Informationsmaterial + Stadtpläne
+ Reisepreissicherungsschein
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++
➔ Preise ➔ ➔ ➔ ➔ ➔➔ ➔ ➔ ➔ 1.299 EURO
Zuschläge
Einzelzimmer
182 €
besondere Verpflegung
70 €
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Allg. Infos
Allg. Infos:
Mindestteilnehmerzahl: 15 Teilnehmer pro Reisetermin.
Die Gruppen bestehen aus max. 30 Teilnehmern.
Die Ausflüge und Aktivitäten mit der Gruppe (wie unter „Fun &
Action“ beschrieben), sowie das Busticket vor Ort (sofern
notwendig), sind im Preis enthalten.
Nicht im Reisepreis enthalten ist eine Gruppenkasse in Höhe von
GBP 40,- pro Teilnehmer für zusätzl. Gruppenaktivitäten, sowie
das Taschengeld.
Wenn du gesetzlich versichert bist und in GB oder einem der
Durchreiseländer einen Arzt benötigst, brauchst Du die Europäische
Krankenversicherungskarte. Wer Medikamente mitnimmt, sollte
sich vorher bei seinem Hausarzt erkundigen, ob das Medikament
dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. In diesem Fall wird ein
ärztl. Attest für den engl. Zoll benötigt.
In der Regel liegt die Abfahrtszeit mit dem Bus am Freitag zwischen
11:00 und 17:00 Uhr. Per Flugzeug mit British Airways am Samstag
morgen/vormittag. Änderungen vorbehalten.
Allg. Infos
Wichtig bei der Anmeldung:
Bitte gib unbedingt Allergien, chronische Krankheiten oder andere
Besonderheiten an, damit diese bei der Auswahl der privaten
Unterkünfte berücksichtigt werden können und die BetreuerInnen
informiert sind.
Der Zuschlag für „Besondere Verpflegung“ gilt für Veganer und
Schüler mit spezieller Diät. Vegetarier und Diabetiker zahlen keinen
Zuschlag.
EU-Bürger brauchen zur Einreise nach Großbritannien einen gültigen
Kinder-/Personalausweis/Reisepass. Nicht-EU-Bürger benötigen
zusätzlich ein gültiges Visum, auch wenn sie in Deutschland wohnen.
Fotoecke
Fotoecke
Allg. Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen
Sie haben sich entschlossen, eine Reise zu buchen. Es ist selbstverständlich, dass wir
unsere Reisen sorgfältig vorbereiten, denn wir möchten zufriedene Kunden, die uns
weiterempfehlen. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Kunde“ – und dem Reiseveranstalter – nachstehend „Veranstalter“ – zustande kommenden Reisevertrages. Sie
sorgen damit für klare Verhältnisse über die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher sorgfältig durch.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots vom Veranstalter und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem
Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vom Veranstalter vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung
oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
c) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
d) Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1
Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651 a BGB (Pauschalreiseverträge), die im
Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendetet Nachrichten (SMS) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i
BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn
der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind
auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht
ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt,
gilt:
Allg. Reisebedingungen
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung)
durch den Veranstalter zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch
mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei
mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der Veranstalter eine schriftliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische
Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder
telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn
die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht
zugeht.
1.3. Bei Buchungen, die über das Internet (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr)
erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt vom Veranstalter erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen
des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur
Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
c) Soweit der Vertragstext vom Veranstalter im Onlinebuchungssystem gespeichert wird,
wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des
Vertragstextes unterrichtet.
d) Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem
Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der
Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
e) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung der Schaltfläche
„zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Veranstalter
ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen
oder nicht.
f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung vom Veranstalter beim
Kunden zu Stande.
2. BEZAHLUNG
2.1. Der Veranstalter und deren Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein gemäß § 651k BGB übergeben wurde.
2.2. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen fällig.
Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6. genannten
Grund abgesagt werden kann.
2.3. Zahlungen sind ausschließlich an die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Kontoverbindung zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist jeweils die
Gutschrift auf dem angegebenen Konto maßgeblich.
2.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Veranstalter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktritts-
Allg. Reisebedingungen
kosten gemäß Ziffer 4.3. bis 4.6 zu belasten.
3. PREISÄNDERUNGEN
3.1. Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafenoder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den
Veranstalter nicht vorhersehbar waren.
3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Kunden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann
der Veranstalter vom Kunden verlangen.
3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter
verteuert hat.
3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen
sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus
ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach
der Mitteilung vom Veranstalter über die Preiserhöhung gegenüber dem Veranstalter geltend
zu machen.
4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN / STORNOKOSTEN
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber dem Veranstalter unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der
Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der
Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist, oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3. Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird
Allg. Reisebedingungen
nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug
bis 30 Tage vor Reiseantritt
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
vom 14. bis 10. Tag vor Reiseantritt
vom 9. bis 7. Tag vor Reiseantritt
ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt,
bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise
90%
Bus- und Bahnreisen
bis 45 Tage vor Reiseantritt
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtanreise
15%
40%
50%
75%
90%
25%
40%
50%
55%
75%
80%
4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen,
dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als
die von ihm geforderte Pauschale.
4.5. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
Macht der Veranstalter einen solchen Anspruch geltend, so ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen
und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern
und zu belegen.
4.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden,
gem. § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
4.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Veranstalter wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
6.1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den Veranstalter müssen deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen
Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen
Allg. Reisebedingungen
Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) Der Veranstalter hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der
Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht
unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch den Veranstalter dieser
gegenüber geltend zu machen.
f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
7. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
7.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
der Kunde ungeachtet einer Abmahnung vom Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gut gebrachten Beträge.
7.2. Bei minderjährigen Teilnehmern ist/sind der/die gesetzliche(n) Vertreter verpflichtet, die Heimreise auf eigene Kosten zu organisieren und insbesondere eine erforderliche Begleitung des Minderjährigen sicherzustellen. Geschieht dies nicht oder ist es den
gesetzlichen Vertretern nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt, den Heimtransport
selbst zu organisieren und hierfür Aufwendungsersatz vom Teilnehmer, bzw. den gesetzlichen Vertretern zu beanspruchen.
8. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
8.1. Die sich aus § 651d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei
Reisen mit Veranstalter wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung vom Veranstalter (Reiseleitung, Beauftragter) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung vom
Veranstalter wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung
nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber
dem Veranstalter unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und
vom Veranstalter nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen den
Veranstalter anzuerkennen.
8.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der
Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen
Allg. Reisebedingungen
Mangels aus wichtigem, Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter oder, soweit vorhanden und vertraglich
als Ansprechpartner vereinbart, seine Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen
vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe
zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist
oder vom Veranstalter oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt
wird.
8.4. Weitere Obliegenheiten und Hinweise für den Reisenden: Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen,
wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu
erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung vom Veranstalter anzuzeigen.
9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
9.1. Die vertragliche Haftung vom Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen
in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen vom Veranstalter sind. Der Veranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise
und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten vom Veranstalter ursächlich geworden ist. Eine
etwaige Vermittlerhaftung vom Veranstalter bleibt durch diese Bestimmungen unberührt.
10. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist
kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4
BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung
Allg. Reisebedingungen
ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21
Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
11. INFOS ZUR IDENTITÄT AUSFÜHRENDER LUFTFAHRTUNTERNEHMEN
11.1. Der Veranstalter informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht
fest, so ist der Veranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald der Veranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den
Kunden informieren.
11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Veranstalter den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften,
denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf der
Internetseite vom Veranstalter abrufbar und in den Geschäftsräumen vom Veranstalter
einzusehen.
12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
12.1. Der Veranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des
Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen
Reisedokumente, die Durchführung eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
13.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen
Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/ Reisenden und dem Veranstalter die ausschließliche
Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/ Reisenden können den Veranstalter ausschließlich an deren Sitz verklagen.
13.2. Für Klagen vom Veranstalter gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz vom Veranstalter vereinbart.
Allg. Reisebedingungen
Reiseveranstalter für die Sprachreisen, sowie das Sport- + Beachcamp in Frankreich:
AWO Kreisverband Pinneberg e.V.
Jugendwerk Unterelbe: Leitung Sabine Hoenig
Kreisvorsitzender: Hans-Jürgen Damm
Vereinsregister: Amtsgericht Pinneberg VR 848 PI
Am Drosteipark 21
25421 Pinneberg
Tel.: 04101 2057-37
Fax: 04101 2057-54
E-Mail: [email protected]
Die Gruppenreisen werden durchgeführt vom AWO Jugendwerk Unterelbe.
Stand: Oktober 2016
Reiseziele und Reisedaten auf einen Blick
Christchurch 1
Isle of Wight Flug
Bexhill Flug
Christchurch 2
Weymouth
28.07.– 13.08.2017
29.07.– 12.08.2017
29.07.– 12.08.2017
11.08.– 27.08.2017
11.08.– 27.08.2017
€ 1.299,€ 1.369,€ 1.369,€ 1.299,€ 1.299,-
Ansprechpartnerin für dich und deine Eltern:
Sabine Hoenig Tel. 04101/2057-37
Dienstags
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr
(Zu allen anderen Zeiten bitte nicht vom Anrufbeantworter
abschrecken lassen – wir rufen gern zurück - auch abends)
Unter
www.awo-jugendwerk-unterelbe.de
könnt ihr euch Fotos von früheren Reisen anschauen.
AWO Kreisverband Pinneberg e.V.
Jugendwerk Unterelbe
Am Drosteipark 21
25421 Pinneberg
Sabine Hoenig
Tel. 04101 / 20 57-37
Fax 04101 / 20 57-54
[email protected]
www.awo-jugendwerk-unterelbe.de