Informationen - Herder
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Informationen - Herder
Informationen für das Schuljahr 2014/15 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, zum neuen Schuljahr begrüße ich Sie bzw. Euch herzlich. Die folgenden Informationen und Terminhinweise für das Schuljahr 2014/15 bitte ich zu beachten. 1. Halbjahresfächer: Einige Fächer werden in der Sekundarstufe I nur im ersten Halbjahr unterrichtet. Es sind folgende Fächer: Klasse 7: Musik oder Kunst Klasse 8: Musik oder Kunst Klasse 9: Musik oder Kunst Zu beachten ist aber, dass die Note des nur im ersten Halbjahr unterrichteten Faches dennoch für die Versetzung am Ende des Schuljahres wirksam ist. Das heißt: Nicht ausreichende Noten in diesen Fächern können die Versetzung gefährden, wenn sie bis spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Halbjahreszeugnisse angemahnt worden sind. 2. Bei einer Nichtversetzung zum Schuljahresende kann Ihr Kind, wenn es eine der Jahrgangsstufen 7 bis einschließlich Einführungsphase (Jg.-St. 10) besucht, unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Nachprüfung in einem Fach die Versetzung nachträglich erwerben. Folgende Prüfungstermine sind hierfür verbindlich festgelegt: Schriftliche Nachprüfung am Donnerstag, 6. August 2015, um 8.00 Uhr, mündliche Nachprüfung am Freitag, 7. August 2015, ab 8.00 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie diese Termine ggf. bei Ihrer Ferienplanung im Jahr 2015. 3. Förderunterricht wird auch im Schuljahr 2014/15 stattfinden, und zwar in der 7., ggfls. auch in der 8. Unterrichtsstunde. Wie in der Schulkonferenz beschlossen, ist die Teilnahme am Förderunterricht freiwillig. Die Anmeldung für ein Fördermodul erfolgt beim jeweiligen Fachlehrer; dieser berät Ihr Kind, ob der Besuch eines Förderkurses notwendig bzw. sinnvoll ist. Wenn ein Fördervertrag (Formular beim Fachlehrer erhältlich) abgeschlossen ist, muss ihr Kind auch regelmäßig am Förderunterricht teilnehmen. Jeder Schüler darf bis zu zwei Förderkurse gleichzeitig besuchen. Die Kurse werden in Modulform abgehalten. Anfangstermine für die zwei Module sind der 27. Oktober 2014 und der 16. Februar 2015. 4. Kopierkostenumlage: Zu Ihrer Information gebe ich Ihnen den Inhalt eines weiterhin geltenden Schulkonferenzbeschlusses von Oktober 2003 bekannt: Ab dem Schuljahr 2004/2005 werden von jedem Schüler oder jeder Schülerin des Herder-Gymnasiums pro Schuljahr 10,- € eingesammelt. Mit diesem Geld werden die Schwarz-Weiß-Kopien bezahlt, die die Lehrkräfte für Unterrichtszwecke den Schülerinnen und Schülern austeilen. Weiterhin soll damit der Mitgliedsbeitrag für die Landeselternschaft beglichen werden. Das Geld wird von der Schule eingesammelt. Für die Oberstufe wird von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler für das Fach Englisch ein Methoden-Reader angeschafft. Dieser gesammelte Überblick über die wichtigsten sprachlichen Mittel und methodischen Kompetenzen der abiturrelevanten Aufgabenformate ist von der Fachschaft Englisch des Herder-Gymnasiums zusammengestellt worden und kostet 3,- € Der Betrag wird mit dem Kopiergeld eingesammelt. (Ergänzungsbeschluss vom 15.07.2013) 5. Bei Beurlaubungen vom Unterricht gilt: Bei bis zu zwei Unterrichtstagen genehmigen die Unterrichtsbefreiung die Klassenlehrer bzw. Jahrgangsstufenleiter. Bei mehr als zwei Unterrichtstagen ist sie mit einem formlosen Antrag, mindestens eine Woche vor der Beurlaubung, beim Schulleiter zu beantragen. Vor und nach den Ferien gilt: Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien – hierzu zählen auch verlängerte Wochenenden mit beweglichen Ferientagen – ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Absatz 1 des Beurlaubungserlasses möglich und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders nachgewiesen werden. Der schriftlich begründete formlose Antrag muss frühzeitig – d. h. mindestens sechs Wochen vorher – beim Schulleiter vorliegen. Bitte beachten Sie die bestehende Regelung, dass der auf die Konfirmation folgende Montag nicht unterrichtsfrei ist. 6. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben keine wöchentlich festgelegte Sprechzeit. Falls gewünscht, können Sie mit den Lehrkräften Ihrer Kinder aber kurzfristig Gesprächstermine vereinbaren. Wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat – Tel. 05 71 / 972 792 0 – und melden Sie sich bitte entweder dort oder bei der jeweiligen Kollegin bzw. dem Kollegen an. 7. Erkrankungen: Falls Ihr Kind erkrankt ist und nicht zur Schule kommen kann, melden Sie dieses bitte telefonisch am 1. Fehltag im Sekretariat. Nachdem Ihr Kind wieder gesund ist, lassen Sie bitte der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer umgehend eine formlose schriftliche Entschuldigung zukommen. In dieser müssen der Grund des Fehlens und die Fehlzeit ausdrücklich genannt sein. Bei einer absehbaren längeren Erkrankung teilen Sie dieses der Schule bitte umgehend schriftlich mit. Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen für das Entschuldigungsverfahren der Oberstufe. 8. Das Sekretariat ist morgens ab 7.15 Uhr telefonisch zu erreichen. In den Ferien ist es von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr telefonisch erreichbar, aber nicht in der Zeit vom 13. bis 24. Juli 2015. 9. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an schulischen Veranstaltungen wie Klassen- und Studienfahrten, Exkursionen und Wandertagen teilzunehmen. Bei der Anmeldung Ihres Kindes am HerderGymnasium sind die Erziehungsberechtigten diese Verpflichtung eingegangen. 10. In der Schule und auf dem Schulgelände dürfen keine Handzettel, Flyer, Flugblätter und Ähnliches verteilt werden. Plakate dürfen nur nach Genehmigung durch den Schulleiter an den dafür vorgesehenen Flächen aufgehängt werden, nicht an Fenstern, Türen oder Wänden. 11. Um eine größere Transparenz der Leistungsbewertung zu erreichen, wird vor den Elternsprechtagen in allen Fächern in der Zeit vom 10. bis 14. November 2014 und vom 23. bis zum 27. März 2015 den Schülerinnen und Schülern in allen Fächern der jeweilige Leistungsstand im Bereich der sonstigen Mitarbeit mitgeteilt. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Kindern über den mitgeteilten Leistungsstand. 12. Zur Verwendung von Handys wird auf die Schulordnung verwiesen. - Elektronische Medien (Handys, Smartphones, I-Pods, Tablet-PCs u. ä.) bleiben während des Unterrichts vollständig ausgeschaltet, es sei denn, sie werden auf Anweisung einer Lehrkraft zeitweise in den Unterricht einbezogen. Bild- und Tonaufnahmen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände sind ohne Genehmigung des Schulleiters grundsätzlich verboten. Zu Beginn von Klassenarbeiten und Klausuren werden elektronische Medien (Handys, Smartphones, I-Pods, Tablet-PCs u. ä.) unaufgefordert bei der Fachlehrerin oder beim Fachlehrer hinterlegt. - Die Schule haftet nicht für den Verlust von Geld, Wertsachen, Kleidung und elektronischen Medien (Handys, Smartphones, I-Pods, Tablet-PCs u. ä. Es können Schließfächer gemietet werden. 13. Bei Verstoß gegen die Schulordnung (Nutzung von Handys, Smartphones etc. im Unterricht) werden diese Geräte den Schülerinnen und Schülern abgenommen und von der Lehrkraft im Sekretariat abgegeben. Die Besitzer können ihr Gerät nach der Mittagspause, also in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags bis 14.30 Uhr im Sekretariat gegen Unterschrift abholen. Die Erziehungsberechtigten werden über den Verstoß zeitnah per Post schriftlich informiert. Mit den besten Wünschen für das laufende Schuljahr Dr. Köpper, Schulleiter Unterrichtsordnung für die Klassen 5 bis 9 mit Nachmittagsunterricht 1. Std. 2. Std. 1. große 3. Std. 4. Std. 2. große Pause 5. Std. 6. Std. Pause Mittags 8. Std. 9. Std. 10. Std. -pause 7.45 – 8.35 – 9.20 – 9.35 – 10.25 – 11.10 – 11.25 – 12.15 – 13.00 – 13.55 – 14.45 – 15.35 – 8.30 9.20 9.35 10.20 11.10 11.25 12.10 13.00 13.55 14.40 15.30 16.20 Unterrichtsordnung an Tagen ohne Mittagspause besonders für die Sek II 1. Std. 2. Std. 1. große 3. Std. 4. Std. Pause 2. große 5. Std. 6. Std. 7. Std. 8. Std. 9. Std. 10. Std. 11. Std. 12. Std. Pause 7.45 – 8.35 – 9.20 – 9.35 – 10.25 – 11.10 – 11.25 – 12.15 – 13.10 – 13.55 – 14.45 – 15.35 – 16.25 – 17.10 – 8.30 9.20 9.35 10.20 11.10 11.25 12.10 13.00 13.55 14.40 15.30 16.20 17.10 17.55 Termine im Schuljahr 2014/15 1. Halbjahr Mo. 25.08.2014 1. Elternpflegschaft Jg.-St. 5 um 19.30 Uhr Mo. 1.09.2014 2. Elternpflegschaft Jg.-St. 5 um 19.30 Uhr Fr. 05.09.2014 JUBILÄUMS-Herder-Nacht mit Spielnachmittag: 16.00 bis 23.00 Uhr Do. Mi. 25.09.2014 1. Schulpflegschaftssitzung um 19.30 Uhr in der Aula 1.10.2014 1. Schulkonferenz um 19.30 Uhr (Mitglieder werden eingeladen) Do. 6.11.2014 2. Schulpflegschaftssitzung um 19.30 Uhr Di. 11.11.2014 2. Schulkonferenz um 19.30 Uhr Mo. Sa. 24.11.2014 Schüler- und Elternsprechtag, 8.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 19.30 Uhr 29.11.2014 Tag der offenen Tür (8.00 bis 12.00 Uhr) 19.12.2014 Schulgottesdienst um 7.45 Uhr (1. Stunde), danach Unterricht bis zur 5. Stunde Fr. Do. Di. Fr. 22.01.2015 3. Schulpflegschaftssitzung um 19.30 Uhr 27.01.2015 Neujahrskonzert um 19.00 Uhr in der Aula 30.01.2015 Zeugnisausgabe am Ende der 3. Stunde 2. Halbjahr Mo. 2.02.2015 Beweglicher Ferientag – unterrichtsfrei Di. Mo. 3.02.2015 Unterrichtsfrei – Ausgleichstag für den 29.11.2014 9.02.2015 Elternsprechtag (16.00 - 18.00 Uhr) für Eltern der Schülerinnen und Schüler, die zum Halbjahr eine Förderempfehlung erhalten haben. Do. 5.03.2015 4. Schulpflegschaftssitzung um 19.30 Uhr Mi. 11.03.2015 3. Schulkonferenz um 19.30 Uhr Mo. 20.04.2015 Schüler- und Elternsprechtag, 14.00 – 19.00 Uhr, ab der 5. Std. unterrichtsfrei Mo. Fr. Fr. 11.05.2015 Mündliche Abiturprüfungen 4. Fach – unterrichtsfrei für die Klassen 5 – 9; in Sek II können Klausuren geschrieben werden 15.05.2015 Beweglicher Ferientag - unterrichtsfrei (Tag nach Himmelfahrt) 5.06.2015 Beweglicher Ferientag - unterrichtsfrei (Tag nach Fronleichnam) Mi. 17.06.2015 5. Schulpflegschaftssitzung um 19.30 Uhr Di. Fr. 23.06.2015 4. Schulkonferenz um 19.30 Uhr 26.06.2015 Letzter Schultag, Zeugnisausgabe und Bestenehrung; der Unterrichtende nach der 3. Std. Weitere Termine finden Sie auch unter: www.herder-gymnasium-minden.de Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat folgende Ferientermine festgelegt: Herbst Weihnachten Ostern Pfingsten Sommer Herbst Weihnachten erster Ferientag letzter Ferientag Mo. 6.10.14 Sa. 18.10.14 Mo. 22.12.14 Di. 6.01.15 Mo. 30.03.15 Sa. 11.04.15 Di., 26.05.2015 Mo. 29.06.15 Di. 11.08.15 Mo. 5.10.15 Sa. 17.10.15 Mi. 23.12.15 Mi. 6.01.16 Folgende Regelung gilt seit dem Schuljahr 2007/2008 im Bereich der Sekundarstufe I für die Anzahl und Länge von Klassenarbeiten (Schulkonferenzbeschluss): für Klassen mit Englisch als 1. Fremdsprache am Gymnasium Deutsch Klasse Englisch Latein/Französisch Mathematik 1. 2. Länge 1. 2. Länge 1. 2. Länge 1. 2. Länge Halbj. Halbj. Std. Halbj. Halbj. Std. Halbj. Halbj. Std. Halbj. Halbj. Std. 5 3 3 1 3 3 bis zu 1 - - - 3 3 bis zu 1 6 3 3 1 3 3 1 3 3 bis zu 1 3 3 bis zu 1 7 3 3 1 3 3 1 3 3 1 3 3 1 8 3 2 2 3 2 1-2 2 3 1 3 2 1-2 9 2 2 2 2 2 1-2 2 2 1-2 2 2 1-2 für Klassen mit Französisch als 1. Fremdsprache am Gymnasium Deutsch Klasse Französisch Englisch Mathematik 1. 2. Länge 1. 2. Länge 1. 2. Länge 1. 2. Länge Halbj. Halbj. Std. Halbj. Halbj. Std. Halbj. Halbj. Std. Halbj. Halbj. Std. 5 3 3 1 2 2 bis zu 1 2 2 bis zu 1 3 3 bis zu 1 6 3 3 1 3 3 1 2 2 bis zu 1 3 3 bis zu 1 7 3 3 1 3 3 1 3 3 1 3 3 1 8 3 2 2 3 2 1 2 3 1-2 3 2 1-2 9 2 2 2 2 2 1-2 2 2 1-2 2 2 1-2 Stand: August 2014 Kooperationspartner für eine gemeinsame Zukunft