Nationale Geflügelschau 2006

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Nationale Geflügelschau 2006
LOGO THUN
Schweizerischer
Rassegeflügelzucht-Verband
Henzmannstrasse 18
CH- 4800 Zofingen
Tel. 062 745 94 88
Fax 062 745 94 68
E-Mail :sgk-geschä[email protected]
Ausstellungsreglement______________________________________
Nationale Geflügelschau 2006
In den Hallen der Expo Thun
Öffnungszeiten der Ausstellung:
Freitag,
15. Dezember 2006
Samstag,
16. Dezember 2006
Sonntag,
17. Dezember 2006
17.00 – 21.00 Uhr
09.00 – 21.00 Uhr
09.00 – 16.00 Uhr
___________________________________________________________________________
Organisation: Schweizerischer Rassegeflügelzucht-Verband, VBOK Abteilung
Geflügel und GZV Oberwallis.
a.r.d. HK 5. März 06
-1-
1. Daten
1. 1
Anmeldeschluss:
Montag, 23. Oktober 2006
1.2
Einlieferung:
Auto:
Bahn;
Mittwoch 13. Dezember 2006
14.00 – 21.00 Uhr: Sammeltransporte sind erwünscht.
Durch die Organisatoren wird kein Bahntransport
organisiert.
1.3
Bewertung:
Donnerstag 14. Dezember 2006
1.4
Rücktransport:
Sonntag 17. Dezember, ab 16.00 Uhr. Für nicht rechtzeitig
abgeholte Tiere wird jede Haftung abgelehnt.
2. Anmeldungen
2.1
Ausstellungsberechtigt sind alle Züchter/innen, die einer dem SRGV
angeschlossenen Sektion oder einem Spezialklub angehören und bis am
23. September 2006 in der SGK/SRGV Statistik aufgeführt sind.
2.2
Die Anmeldungen müssen mit den offiziellen Anmeldeformularen erfolgen.
Achtung: Pro Züchter/in muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden, zudem
ist eine Kopie des einbezahlten Standgeldes beizulegen. Diese ist vollständig
und mit Schreibmaschine oder Druckschrift auszufüllen sowie mit dem
Sektions- oder Klubstempel zu versehen. Falsch ausgefüllte Anmeldeformulare werden nicht berücksichtigt. Mit der Einreichung der Anmeldung
unterzieht sich jeder Aussteller/in den Bestimmungen dieses Reglements. Die
Anmeldungen sind an: Frau Gabi Maurer, Obereistr. 3b 3538 Röthenbach i. E.
zu senden.
2.3
Truten, Gänse, Grossrassen und verzwergte Grossrassen werden einzeln,
Enten und eigentliche Zwerghühner Stammweise ausgestellt. Bei Platzmangel
werden weitere Zwergrassen Stammweise untergebracht.
2.4
Die angemeldeten Tiere müssen Eigentum des Ausstellers sein
Stellt ein Richter bei Tieren einen unerlaubten Eingriff fest, ist dies auf der
Bewertungskarte zu vermerken. Der unerlaubte Eingriff führt zum Ausschluss
des Tieres. Kranke oder von Ungeziefer befallene Tiere werden aus der
Ausstellungshalle entfernt.
2.5
Die Tiere einer Ausstellungseinheit müssen innerhalb einer Rasse den
gleichen Farbenschlag, und den gleichen Rassenmerkmalen entsprechen.
2.6
Für Rassen oder Farbenschläge die nicht im EE-Standard aufgeführt sind, in
anderen Ländern aber anerkannt sind, muss eine gedruckte StandardBeschreibung in deutscher oder französischer Sprache der Anmeldung
beigelegt werden, fehlt diese, wird die Anmeldung nicht berücksichtigt.
2.7
die Sektions- und Klubkollektionen müssen mit einem separaten
Anmeldeformular angemeldet und einbezahlt werden.
2.8
Das Standgeld und der Katalog ( bei Jungzüchter/innen ist der Katalog
freiwillig) sind pro Aussteller mit dem beiliegenden Einzahlungsschein auf das
a.r.d. HK 5. März 06
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PC–Konto: 30-632345-5 Schw. Rassegeflügelzucht-Verband „Ausstellungen“
einzuzahlen. Anmeldungen ohne Kopie der Bank- oder Postquittungen sind
ungültig.
2.9
Beim Ziergeflügel ist das Geschlecht zusammen mit der Ringnummer und
dem Jahrgang bei der Gehegenummer anzuschreiben. Falsch angemeldete
Tiere werden bewertet, sind jedoch nicht preisberechtigt.
3. Standgeld / Katalog
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
1. Stamm
jeder weitere Stamm
1. Paar (Ziergeflügel)
jedes weitere Paar
Sektions- und Klubkollektionen
Katalog
Fr. 44.Fr. 36.Fr. 44.Fr. 36.Fr. 60.Fr. 6.-
4. Bewertungen
4.1
Sektionskollektionen: Mindestens 18 Tiere von mindestens 3 Aussteller/innen,
der Anteil Ziergeflügel darf 25% der angemeldeten Tiere nicht übersteigen.
Klubkollektionen: Mindestens 18 Tiere von mindestens 3 Aussteller/innen.
4.2
Bei den Sektions- und Klubkollektionen kommen für die Rangliste 80 % der
höchstbewerteten Tiere in die Berechnung. In den Sektions- und Klub Kollektionen werden sämtliche Tiere aller Mitglieder berücksichtigt.
5. Auszeichnungen
5.1
Ausstellungspreise: Es werden folgende Preise vergeben: Championteller,
Richterpensumspreis = SRGV Ehrenband, Rassensiegerband, Lospreise.
Preisberechtigt sind nur Aussteller/innen mit mindestens einem rangierten
Stamm oder Paar.
Erinnerungspreise, Siegerbänder und Lospreise werden während der
Ausstellung abgegeben. Championteller, Sektions-, gemischte Kollektionsund Klubkollektions-Siegerpreise an der SRGV DV in Delémont.
5.2
Erinnerungspreis: Jede Ausstellerin, jeder Aussteller erhält einen
Erinnerungspreis
5.3
Spezialpreis: Auszeichnung für eine von der Fach und Standardkommission
Ausgewählten Rasse: 2006 = Andalusier und Zw. Andalusier.
( Dieser Preis kann nur abgegeben werden, bei mindestens 9 Tiere von mindestens 3
Ausstellern/innen. )
5.4
Rassensieger: Bei mindestens 9 Tieren der gleichen Rasse Ziergeflügel 8
Tiere, wird ein schweizerischer Rassesieger erkürt.
(Durchschnitt des besten Stammes oder Paares )
5.5
Champion: In den Kategorien Truten / Perlhühner, Gänse, Enten,
Grossrassen, verzwergte Hühner, eigentl. Zwerghühner, Hühnervögel,
Entenvögel, bester Jungzüchter/in, wird ein Champion erkoren.
(Die Vergabe dieser Auszeichnung liegt in der Kompetenz der Richterobmänner und erfolgt
nach den Bestimmungen in den Ausstellungsrichtlinien 06)
a.r.d. HK 5. März 06
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5.6
Jungzüchterpreise: Alle Jungzüchter/innen erhalten einen speziellen
Erinnerungspreis. In den Katogerien Wassergeflügel, Ziergeflügel, Gross und
Zwerggeflügel wird ein Schw. Jugendmeister erkoren.
5.7
Ehrenpreise finden nach Wunsch des Stifters Verwendung. Werden keine
Bedingungen gemacht, befindet der SRGV Vorstand über die Zuteilung.
5.8
Sektions / Klubpreise: jede rangierte Sektion oder jeder Spezialklub erhält
einen speziellen Kollektionspreis (Wappenscheibe) der an der Ausstellung
abgegeben wird.
5.9
Preisspenden: Preise und Spenden für die Ehrengabensammlung nehmen
wir sehr gerne entgegen. Bitte senden sie diese an folgende Adresse:
Heinz Küenzi Allmendingenstrasse 29 3608 Thun.
Barspenden sind erbeten auf das PC-Konto : 30-632345-5 Schweiz.
Rassegeflügelzucht-Verband „ Ausstellungen“ zu überweisen.
6. Verkauf
Vom SRGV wird kein Tierverkauf organisiert, jeder Züchter/in ist dafür selbst
verantwortlich. Verkaufte Tiere dürfen nicht vor Sonntag den 17. Dezember
12:00 Uhr abgegeben werden.
7. Allgemeines
7.1
Die Ausstellungsleitung ist für die Unterbringung, Pflege und Fütterung
verantwortlich. Für Unfälle und Erkrankungen, bei denen kein Verschulden des
Ausstellungspersonals vorliegt, übernimmt die Ausstellungsleitung keine
Haftung. Kranke Tiere dürfen nur vom Hallenpersonal aus den Boxen
genommen werden, ebenso ist das Betreten des Krankenstalles für unbefugte
verboten. Sämtliche Tiere sind gegen Elementarschäden und Diebstahl
versichert. Kann die Ausstellung infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt
werden, erhält der Aussteller/in das Standgeld nach Abzug eines
Unkostenbeitrages zurück.
7.2
Die Tiere werden mit Meliorfutter gefüttert.
8. Schlussbestimmungen
für sämtliche in diesem Reglement nicht aufgeführten Bestimmungen gelangt
das SRGV- Ausstellungsreglement sowie die Ausstellungsrichtlinien 06 zur
Anwendung. Alles weitere unterliegt dem Entscheid des
Ausstellungskomitees, letztinstanzlich dem SRGV Vorstand.
9. Auskünfte
Heinz Küenzi, Allmendingenstrasse 29 3608 Thun, Tel. / Fax: 033 336 02 70
während der Ausstellung 15.–17. Dezember 033 225 11 33 (Ausstellungsbüro)
Genehmigt an der Delegiertenversammlung vom 10 Juni 2006 in Lenzerheide.
Der SRGV Präsident:
Martin Wyss
a.r.d. HK 5. März 06
Der Ausstellungsverantwortliche:
Heinz Küenzi
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