Nationale Geflügelschau 2006
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Nationale Geflügelschau 2006
LOGO THUN Schweizerischer Rassegeflügelzucht-Verband Henzmannstrasse 18 CH- 4800 Zofingen Tel. 062 745 94 88 Fax 062 745 94 68 E-Mail :sgk-geschä[email protected] Ausstellungsreglement______________________________________ Nationale Geflügelschau 2006 In den Hallen der Expo Thun Öffnungszeiten der Ausstellung: Freitag, 15. Dezember 2006 Samstag, 16. Dezember 2006 Sonntag, 17. Dezember 2006 17.00 – 21.00 Uhr 09.00 – 21.00 Uhr 09.00 – 16.00 Uhr ___________________________________________________________________________ Organisation: Schweizerischer Rassegeflügelzucht-Verband, VBOK Abteilung Geflügel und GZV Oberwallis. a.r.d. HK 5. März 06 -1- 1. Daten 1. 1 Anmeldeschluss: Montag, 23. Oktober 2006 1.2 Einlieferung: Auto: Bahn; Mittwoch 13. Dezember 2006 14.00 – 21.00 Uhr: Sammeltransporte sind erwünscht. Durch die Organisatoren wird kein Bahntransport organisiert. 1.3 Bewertung: Donnerstag 14. Dezember 2006 1.4 Rücktransport: Sonntag 17. Dezember, ab 16.00 Uhr. Für nicht rechtzeitig abgeholte Tiere wird jede Haftung abgelehnt. 2. Anmeldungen 2.1 Ausstellungsberechtigt sind alle Züchter/innen, die einer dem SRGV angeschlossenen Sektion oder einem Spezialklub angehören und bis am 23. September 2006 in der SGK/SRGV Statistik aufgeführt sind. 2.2 Die Anmeldungen müssen mit den offiziellen Anmeldeformularen erfolgen. Achtung: Pro Züchter/in muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden, zudem ist eine Kopie des einbezahlten Standgeldes beizulegen. Diese ist vollständig und mit Schreibmaschine oder Druckschrift auszufüllen sowie mit dem Sektions- oder Klubstempel zu versehen. Falsch ausgefüllte Anmeldeformulare werden nicht berücksichtigt. Mit der Einreichung der Anmeldung unterzieht sich jeder Aussteller/in den Bestimmungen dieses Reglements. Die Anmeldungen sind an: Frau Gabi Maurer, Obereistr. 3b 3538 Röthenbach i. E. zu senden. 2.3 Truten, Gänse, Grossrassen und verzwergte Grossrassen werden einzeln, Enten und eigentliche Zwerghühner Stammweise ausgestellt. Bei Platzmangel werden weitere Zwergrassen Stammweise untergebracht. 2.4 Die angemeldeten Tiere müssen Eigentum des Ausstellers sein Stellt ein Richter bei Tieren einen unerlaubten Eingriff fest, ist dies auf der Bewertungskarte zu vermerken. Der unerlaubte Eingriff führt zum Ausschluss des Tieres. Kranke oder von Ungeziefer befallene Tiere werden aus der Ausstellungshalle entfernt. 2.5 Die Tiere einer Ausstellungseinheit müssen innerhalb einer Rasse den gleichen Farbenschlag, und den gleichen Rassenmerkmalen entsprechen. 2.6 Für Rassen oder Farbenschläge die nicht im EE-Standard aufgeführt sind, in anderen Ländern aber anerkannt sind, muss eine gedruckte StandardBeschreibung in deutscher oder französischer Sprache der Anmeldung beigelegt werden, fehlt diese, wird die Anmeldung nicht berücksichtigt. 2.7 die Sektions- und Klubkollektionen müssen mit einem separaten Anmeldeformular angemeldet und einbezahlt werden. 2.8 Das Standgeld und der Katalog ( bei Jungzüchter/innen ist der Katalog freiwillig) sind pro Aussteller mit dem beiliegenden Einzahlungsschein auf das a.r.d. HK 5. März 06 -2- PC–Konto: 30-632345-5 Schw. Rassegeflügelzucht-Verband „Ausstellungen“ einzuzahlen. Anmeldungen ohne Kopie der Bank- oder Postquittungen sind ungültig. 2.9 Beim Ziergeflügel ist das Geschlecht zusammen mit der Ringnummer und dem Jahrgang bei der Gehegenummer anzuschreiben. Falsch angemeldete Tiere werden bewertet, sind jedoch nicht preisberechtigt. 3. Standgeld / Katalog 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 1. Stamm jeder weitere Stamm 1. Paar (Ziergeflügel) jedes weitere Paar Sektions- und Klubkollektionen Katalog Fr. 44.Fr. 36.Fr. 44.Fr. 36.Fr. 60.Fr. 6.- 4. Bewertungen 4.1 Sektionskollektionen: Mindestens 18 Tiere von mindestens 3 Aussteller/innen, der Anteil Ziergeflügel darf 25% der angemeldeten Tiere nicht übersteigen. Klubkollektionen: Mindestens 18 Tiere von mindestens 3 Aussteller/innen. 4.2 Bei den Sektions- und Klubkollektionen kommen für die Rangliste 80 % der höchstbewerteten Tiere in die Berechnung. In den Sektions- und Klub Kollektionen werden sämtliche Tiere aller Mitglieder berücksichtigt. 5. Auszeichnungen 5.1 Ausstellungspreise: Es werden folgende Preise vergeben: Championteller, Richterpensumspreis = SRGV Ehrenband, Rassensiegerband, Lospreise. Preisberechtigt sind nur Aussteller/innen mit mindestens einem rangierten Stamm oder Paar. Erinnerungspreise, Siegerbänder und Lospreise werden während der Ausstellung abgegeben. Championteller, Sektions-, gemischte Kollektionsund Klubkollektions-Siegerpreise an der SRGV DV in Delémont. 5.2 Erinnerungspreis: Jede Ausstellerin, jeder Aussteller erhält einen Erinnerungspreis 5.3 Spezialpreis: Auszeichnung für eine von der Fach und Standardkommission Ausgewählten Rasse: 2006 = Andalusier und Zw. Andalusier. ( Dieser Preis kann nur abgegeben werden, bei mindestens 9 Tiere von mindestens 3 Ausstellern/innen. ) 5.4 Rassensieger: Bei mindestens 9 Tieren der gleichen Rasse Ziergeflügel 8 Tiere, wird ein schweizerischer Rassesieger erkürt. (Durchschnitt des besten Stammes oder Paares ) 5.5 Champion: In den Kategorien Truten / Perlhühner, Gänse, Enten, Grossrassen, verzwergte Hühner, eigentl. Zwerghühner, Hühnervögel, Entenvögel, bester Jungzüchter/in, wird ein Champion erkoren. (Die Vergabe dieser Auszeichnung liegt in der Kompetenz der Richterobmänner und erfolgt nach den Bestimmungen in den Ausstellungsrichtlinien 06) a.r.d. HK 5. März 06 -3- 5.6 Jungzüchterpreise: Alle Jungzüchter/innen erhalten einen speziellen Erinnerungspreis. In den Katogerien Wassergeflügel, Ziergeflügel, Gross und Zwerggeflügel wird ein Schw. Jugendmeister erkoren. 5.7 Ehrenpreise finden nach Wunsch des Stifters Verwendung. Werden keine Bedingungen gemacht, befindet der SRGV Vorstand über die Zuteilung. 5.8 Sektions / Klubpreise: jede rangierte Sektion oder jeder Spezialklub erhält einen speziellen Kollektionspreis (Wappenscheibe) der an der Ausstellung abgegeben wird. 5.9 Preisspenden: Preise und Spenden für die Ehrengabensammlung nehmen wir sehr gerne entgegen. Bitte senden sie diese an folgende Adresse: Heinz Küenzi Allmendingenstrasse 29 3608 Thun. Barspenden sind erbeten auf das PC-Konto : 30-632345-5 Schweiz. Rassegeflügelzucht-Verband „ Ausstellungen“ zu überweisen. 6. Verkauf Vom SRGV wird kein Tierverkauf organisiert, jeder Züchter/in ist dafür selbst verantwortlich. Verkaufte Tiere dürfen nicht vor Sonntag den 17. Dezember 12:00 Uhr abgegeben werden. 7. Allgemeines 7.1 Die Ausstellungsleitung ist für die Unterbringung, Pflege und Fütterung verantwortlich. Für Unfälle und Erkrankungen, bei denen kein Verschulden des Ausstellungspersonals vorliegt, übernimmt die Ausstellungsleitung keine Haftung. Kranke Tiere dürfen nur vom Hallenpersonal aus den Boxen genommen werden, ebenso ist das Betreten des Krankenstalles für unbefugte verboten. Sämtliche Tiere sind gegen Elementarschäden und Diebstahl versichert. Kann die Ausstellung infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, erhält der Aussteller/in das Standgeld nach Abzug eines Unkostenbeitrages zurück. 7.2 Die Tiere werden mit Meliorfutter gefüttert. 8. Schlussbestimmungen für sämtliche in diesem Reglement nicht aufgeführten Bestimmungen gelangt das SRGV- Ausstellungsreglement sowie die Ausstellungsrichtlinien 06 zur Anwendung. Alles weitere unterliegt dem Entscheid des Ausstellungskomitees, letztinstanzlich dem SRGV Vorstand. 9. Auskünfte Heinz Küenzi, Allmendingenstrasse 29 3608 Thun, Tel. / Fax: 033 336 02 70 während der Ausstellung 15.–17. Dezember 033 225 11 33 (Ausstellungsbüro) Genehmigt an der Delegiertenversammlung vom 10 Juni 2006 in Lenzerheide. Der SRGV Präsident: Martin Wyss a.r.d. HK 5. März 06 Der Ausstellungsverantwortliche: Heinz Küenzi -4- a.r.d. HK 5. März 06 -5-