Merkblatt zur Anzeige einer Auslandsgeburt
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Merkblatt zur Anzeige einer Auslandsgeburt
Stand: November 2013 Merkblatt zur Anzeige einer Auslandsgeburt Das Generalkonsulat empfiehlt, die Geburt eines deutschen Kindes im Irak im deutschen Geburtsregister beurkunden zu lassen (Geburtsanzeige) und dabei bei getrennter Namensführung der Eltern die erforderliche Namenserklärung abzugeben. Die Anzeige der Geburt sollte parallel mit der Beantragung des ersten Reisepasses erfolgen. Für die Geburtsanzeige ist die persönliche Vorsprache beider Elternteile und des Kindes erforderlich. Die Aufnahme einer Geburtsanzeige und ggf. Passbeantragung erfolgt nur nach vorheriger onlineTerminvereinbarung über folgenden Link: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=erbi Leider lassen sich aufgrund der begrenzten Kapazitäten des Generalkonsulats längere Wartezeiten nicht vermeiden. Folgende Unterlagen sind bei Vorsprache vorzulegen (Original* und zwei Kopien): • Reisepässe beider Eltern • Geburtsurkunden oder Zivilregisterauszüge beider Eltern • Irakische ID-Karten und Staatangehörigkeitsausweise beider Eltern • Heiratsurkunde der Eltern • Familienregisterauszug der gesamten Familie • Irakische Geburtsurkunde des Kindes • DNA-Gutachten ** • Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis • Irakische Aufenthaltserlaubnis des deutschen Elternteils • Ggf. Abmeldebestätigung des letzten Wohnortes in Deutschland • Ggf. Bescheinigung über die Namensänderung/Namensangleichung • Ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung • Ggf. deutsche Geburtsurkunde eines älteren Geschwisterkindes • Gebühren für Kopien- und Unterschriftbeglaubigungen, bar in USD (ca. 70,- USD) Falls gleichzeitig mit der Anzeige der Auslandsgeburt des Kindes ein deutscher Kinderreisepass bzw. ein Reisepass (ePass) beantragt wird, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen: • 1 Passantrag, ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterschrieben (Formularvordruck „Antrag unter Mitwirkung eines gesetzlichen Vertreters“) • 2 biometrische Passfotos in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate • Gebühren, bar in USD (ca. 36,- USD für Kinderreisepass bzw. 81,- USD für ePass) • Auslagen für den Versand des Passes von Bagdad nach Erbil, bar in UDS (10,- USD) Alle irakischen Urkunden müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und vom irakischen Außenministerium überbeglaubigt sein. Die Übersetzungen müssen mit den Kopien untrennbar verbunden sein. Das deutsche Standesamt kann abhängig vom Einzelfall die Vorlage weiterer Urkunden verlangen. Der Geburtsanzeigenantrag wird vom Generalkonsulat über die Botschaft in Bagdad an das zuständige deutsche Standesamt übersandt. Dort entstehen für die Eintragung im Geburtenregister weitere Gebühren, die je nach Standesamt unterschiedlich hoch sind, sich im Regelfall aber auf Seite 2 von 2 ca. 80,- € belaufen. Diese Gebühren werden vom jeweiligen Standesamt gesondert angefordert. Nach erfolgter Registrierung der Geburt wird die deutsche Geburtsurkunde zur Aushändigung an die Botschaft und von dort weiter an das Generalkonsulat übersandt. Die Bearbeitungszeiten betragen abhängig vom Standesamt wenige Wochen bis zu mehreren Monaten. (*) Die Originalurkunden werden der Botschaft Bagdad zur Prüfung und Fertigung von beglaubigten Kopien für das Standesamt I übersandt; die Originale werden anschließend wieder nach Erbil zurückgesandt und den Eltern ausgehändigt. (**) Die Geburtsurkunden aus dem Irak werden von deutschen Behörden meist nicht ohne weiteren Nachweis anerkannt. Daher ist bei der Geburtsanzeige / beim ersten Antrag auf Ausstellung eines deutschen Passes ein Abstammungsgutachten (ein sog. DNA-Gutachten) als Nachweis der Identität des Kindes vorzulegen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Praxis des Kooperationsarztes, Herr Dr. Mohammad Rahmann, Tel.: 0750 491 59 79 oder 066 255 20 53.