Felge beschädigt
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Felge beschädigt
SPECIAL REIFEN Felge beschädigt Ob durch schnelles Einparken in eine enge Parklücke, Vorbeischrammen am Bordstein in einem Parkhaus oder durch Korrosionsschäden infolge eines Steinschlags, die Möglichkeiten einer Felgenbeschädigung sind vielfältig. Kfz-Experten schätzen, dass es 31 Millionen solcher Schadensfälle in Deutschland gibt. Neben einer optischen Beeinträchtigung kann es sich jedoch auch, je nach Art und Schwere der Beschädigung, problematisch auf die Fahrzeugsicherheit auswirken. Denn im Aluminium können sich leicht Haarrisse bilden, die mit dem bloßen Auge nur schwierig oder gar nicht zu erkennen sind. So kann dann auch die Ausstellung der TÜV-Plakette auf dem Spiel stehen. Zudem besteht die Gefahr eines Felgenbruchs, wenn sich ein Haarriss ausweitet. Darüber hinaus wird sich eine nicht behandelte Felgenbeschädigung am Ende eines Fahrzeugzyklus im Unternehmen, sei es bei der Leasingrückgabe oder bei Aussteuerung der Kraftfahrzeuge, preismindernd auswirken. Denn eine abgeschürfte Alufelge ist leicht zu erkennen und ein Indiz für ungewollte Fremdberührung. Bei einem Leasingfahrzeug gilt es auch besonders auf die Art der Reparatur der Felge zu achten, denn punktuell ausgebesserte Teile gelten nicht als vollständig repariert. Reparatur – wann erlaubt? Intakte Felgen sind eine wesentliche Voraussetzung für sicheres Fahren. Deshalb sollte professionell untersucht werden, ob und wie diese Beschädigungen zu beheben sind. Sicherheitsaspekte stehen dabei im Vordergrund, die Optik spielt ebenfalls eine Rolle. Eine Felgenreparatur ist allerdings nicht in jedem Fall erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jegliche Eingriffe in das Materialgefüge wie Wärmebehandlungen, Schweißarbeiten und Rückverformungen grundsätzlich abzulehnen sind. Erlaubt ist die Reparatur bei Beschädigungen bis zu einem Millimeter Tiefe im Grundmetall der Felge. Laut dem Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Bundesverkehrsministeriums ist außerdem die fachgerechte technische Wiederherstellung des Rades hinsichtlich optischer Defekte durch Polieren, örtliches Anschleifen, Verrunden von Kerben, eventuelles Füllen, Grundieren und Lackieren gestattet. Ausgeschlossen davon sind jedoch der Bereich der Anlagefläche des Rades, die Bohrungen, das Mittenloch, der Ventilsitz und die Innenflächen von Speichen sowie das Felgenbett. 100 Flottenmanagement 5/2014 Quelle: Glanzfabrik – Der Felgendoktor am Bodensee Schnell kann es passieren, dass der Reifen am Bordstein entlangschleift und die Aluminiumfelge dabei unschöne Kratzer oder Einkerbungen davonträgt. Doch ab wann ist das Ganze auch ein Sicherheitsrisiko und sollte repariert werden? Flottenmanagement klärt auf. Reparaturmöglichkeiten Professionelle Fahrzeugaufbereiter bieten indes seit Längerem die Felgenreparatur mit dem sogenannten „Smart-Repair“-Verfahren an. Davon ausgeschlossen sind Chromfelgen und sogenannte „SLC“-Felgen (ein Plasmavakuumbasiertes Verfahren). Geeignet ist die Methode im Wesentlichen für kleinere, oberflächliche Beschädigungen an lackierten Felgen. Smart-Repair bedeutet, dass die Felge nur an der beschädigten Stelle und nicht komplett aufgearbeitet wird. Felgenaufbereiter bieten das Ausbessern mit dem Verfahren bereits ab 20 Euro an. Kleinere Kratzer können auch mit einer speziellen Felgenpolitur ausgebessert werden. Um eine Felge effektiv polieren zu können, sollte sie erst einmal vom Auto und vom Reifen abmontiert werden. Anschließend muss dann der Klarlack der Felge entfernt werden. Hierfür eignet sich entweder ein Glas- oder ein Sandstrahler. Schonender funktioniert die Entfernung jedoch mit einem gewöhnlichen Abbeizer. In mehreren Schritten wird nun der alte Lack entfernt, bis er restlos von der Felge gelöst ist. Mit spezieller Felgenpolitur und einem Polierschwamm wird nun die Felge großflächig poliert und kleine Kratzer werden ausgearbeitet. Zum Schluss muss eine neue Schicht Lack aufgetragen werden, die die Felge schützen soll. Auch hierbei sollte der Lack dünn und in mehreren Durchgängen aufgetragen werden, um ein gleichmäßiges Ergebnis zu erzielen. Bei tieferen Kratzern ist die Reparatur entsprechend komplexer. Zunächst muss das fehlende Material aufgeschweißt werden. Hier gilt es zu beachten, dass Felge und Schweißdraht aus der gleichen Legierung sind. Dann wird das überstehende Material bündig abgeschliffen, sodass die Dicke des Kantenbereichs identisch ist. Durch das anschließende Auftragen von mehreren Schichten Speziallack bekommt die Felge ihre ursprüngliche Farbe zurück. Die Fahrzeugaufbe- reiter können dabei in der Regel auf die Originalfarbtöne der jeweiligen Felgenhersteller zurückgreifen. Nach 30 bis 40 Minuten im Ofen ist der Lack dann ausgehärtet und die Reparatur somit abgeschlossen. Die Preisspanne reicht dabei von circa 50 Euro für kleinere Arbeiten bis zu 150 Euro bei größeren Ausbesserungen. Hier sollte mit dem entsprechenden Neupreis der Alufelge verglichen werden, ob eine Instandsetzung lohnenswert ist. Risse oder helle Flecken in der Beschichtung der Felge, insbesondere bei ab Werk polierten beziehungsweise glänzenden Felgen, deuten auf einen Oxidationsschaden hin. Bei der Bearbeitung muss Material innerhalb der Werkstoleranzen abgenommen werden, um für die weitere Behandlung „gesundes“ Material zu erhalten. Mit speziellem Klarlack für Leichtmetallfelgen kann das Ganze wieder versiegelt werden, preislich beläuft sich die Ausbesserung auf circa 100 Euro. Ohne Werkstattbesuch sind hingegen oberflächliche Kratzer ausbesserbar. Mit einem Lackstift kann über die Beschädigungen gegangen werden, sodass sie für das Auge nahezu gänzlich verschwinden. Fazit Die Reparatur einer Felge lohnt sich in den meisten Fällen. Denn die dabei entstehenden Kosten sind in der Regel geringer als der entstehende Verlust (ob bei der Leasingrückgabe oder durch den gesunkenen Restwert bei einem Verkauf). Wichtig ist bei der Entscheidung in erster Linie der Sicherheitsaspekt. Zudem gilt es auch, den optischen Aspekt zu berücksichtigen, denn Felgen gehören zum Aushängeschild eines Autos – vergleichbar mit den Beinen einer schönen Frau. Bei Haarrissen und/oder bei Beschädigungen der Felgenstruktur ist die Anschaffung einer Ersatzfelge die naheliegendste Lösung, denn eine Reparatur ist oftmals gesetzlich nicht erlaubt oder finanziell nicht sinnvoll.