Studien- und Prüfungsordnung der Katholischen

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Studien- und Prüfungsordnung der Katholischen
 Studien‐ und Prüfungsordnung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Sozial‐ und Bildungswissenschaften vom 27.11.2008, geändert mit Änderungssatzung vom 20.05.2010
amtliche Fassung Stand: 08.05.2012
Auf Grund von Art. 80 Abs. 1 und Abs. 3, 58 Abs. 1 Satz 1, 61 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2
BayHSchG vom 23.05.2006 (GVBl S. 245) und § 6 Abs. 1 der Verfassung der Katholischen
Stiftungsfachhochschule München erlässt die Katholische Stiftungsfachhochschule München
folgende Satzung:
§1
Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
(1)
Diese Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) regelt Qualifikationsvoraussetzungen,
Studienziel, Module sowie Studien- und Prüfungsorganisation für den konsekutiven
Masterstudiengang Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften an der Katholischen
Stiftungsfachhochschule München.
Die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPo) vom 17.10.2001
(GVBl. S.686) und die Allgemeine Prüfungsordnung der Katholischen Stiftungsfachhochschule
vom 15.10.2008 (APrO) finden in der jeweils gültigen Fassung Anwendung, soweit diese
Studien- und Prüfungsordnung keine abweichende Regelungen trifft, und werden durch die
Bestimmungen dieser Studien- und Prüfungsordnung ausgefüllt und ergänzt.
(2)
§2
Ziel des Studiums
(1)
1
(2)
(3)
Ziel dieses Masterstudienganges ist es, Hochschulabsolventen/innen aus Studiengängen der
Sozialen Arbeit, der Pflege, Bildung und Erziehung oder vergleichbaren Studiengängen die
Möglichkeit zu bieten, wissenschaftliche Kenntnisse zu vertiefen, Forschungskompetenzen in
Theorie und Praxis zu erwerben sowie zentrale Aspekte der angewandten Wissenschaft der
Sozialen Arbeit und der angewandte Bildungswissenschaften im internationalen Kontext
fundiert zu erarbeiten. ²Die Studierenden sollen dadurch in die Lage versetzt werden,
Leitungspositionen zu übernehmen sowie in den Bereichen Wissenschaft und Forschung
zukunftsorientiert tätig zu werden.
Der gewählte Mastervertiefungsbereich wird im Zeugnis wie im Diploma Supplement
ausgewiesen.
Das Studium orientiert sich am christlichen Welt- und Menschenbild und bietet den
Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, ihr berufliches Handeln in ein fundiertes
Wertesystem zu integrieren.
§3
Qualifikation für das Studium
(1)
1
Qualifikationsvoraussetzungen
Bildungswissenschaften sind:
für
den
Masterstudiengang
Angewandte
Sozial-
und
1
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
Studien‐ und Prüfungsordnung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Sozial‐ und Bildungswissenschaften Amtliche Fassung Stand: 08.05.2012 1. der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit, Bildung und
Erziehung im Kindesalter, Pflegemanagement oder Pflegepädagogik mit der
Prüfungsgesamtnote 2,5 oder besser oder der Nachweis entsprechender Leistungen in
einem erfolgreich abgeschlossenen gleichwertigen Studium
oder
2. der Nachweis eines mit dem Abschluss Bachelor und der Prüfungsgesamtnote 2,5 oder
besser abgeschlossenen Hochschulstudiums einer verwandten Fachrichtung (z. B.
Soziologie) an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss
und jeweils
(2)
§4
3. eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Nachweis wird
durch die erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den
Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder die Teilnahme am TestDaF
mit überdurchschnittlichem Ergebnis erbracht. ²Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht,
wenn die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule erworben
wurde oder die Muttersprache Deutsch ist.
Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen nach Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 entscheidet die
Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG.
Aufnahmeverfahren
1
Die Aufnahme des Masterstudiums im ersten Studiensemester ist im Sommersemester möglich.
²Die Bewerbung ist schriftlich im Zeitraum 15. November bis 15. Januar mit den erforderlichen
Unterlagen bei der Katholischen Stiftungsfachhochschule München einzureichen.
§5
Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit
(1)
1
Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudium angeboten. ²Der Masterstudiengang ist
modular aufgebaut (Modulplan siehe Anlage 1). ³Im Masterstudiengang werden 90 CP (Credit
Points nach dem ECTS) erworben.
4
Im Einzelnen:
Basismodule:
Credit Points:
 Wissenschaftstheorien und
8
Methodologie
 Empirische Sozialforschung
7
 Sinnfragen und Menschenbilder
8
 Führen und Leiten
7
Vertiefungsmodule: Angewandte Wissenschaft
der Sozialen Arbeit
 Sozialarbeitswissenschaft und
10
Sozialpädagogik, Theorien der Sozialen
Arbeit, Forschung und Entwicklung
 Sozialanalyse, Sozialberichtserstattung,
5
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Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
2
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(3)
(4)
Sozialplanung und spezielle
Rechtsgebiete
 Internationale Soziale Arbeit
5
 Ethik im Kontext von Disziplin und 5
Profession
 Wahlpflichtmodul
5
alternativ
Vertiefungsmodule: Angewandte
Bildungswissenschaften
 Erziehungs- und Bildungswissenschaften, 10
Forschung, Entwicklung und Planung
 Management von Erziehungs- und
5
Bildungseinrichtungen und spezielle
Rechtsgebiete
 Querschnittsthemen im Kontext von
5
Erziehung und Bildung
 Ethik im Kontext von Erziehung und 5
Bildung
Wahlpflichtmodul
5
Masterarbeit
30
5
Die/Der Studierende kann für eine Ausweisung nach § 2 Absatz 2 nur eines der beiden
Vertiefungsmodule wählen.
Die Regelstudienzeit des Vollzeitstudiums beträgt drei theoretische Studiensemester
einschließlich der Masterarbeit.
1
In der Regel hat ein/e Studierende/r 210 CPs im Bachelorstudium erworben. ²Hat im
Einzelfall ein/e Studierende/r einen Bachelorabschluss mit weniger als 210 CPs erworben, ist
durch den Nachweis gleichwertiger Kompetenzen und Fähigkeiten ebenfalls der Zugang zum
Masterstudiengang möglich bzw. für den Abschluss mit einem Kompetenzniveau von 300 CP
können die fehlenden CP in fachverwandten Modulen der Hochschule erworben werden.
³Das
Verfahren
regelt
die
Prüfungskommission.4Die
Module
bestimmt
die
Prüfungskommission nach Anhörung der Studierenden; für die zu erbringenden
Prüfungsleistungen gelten die Studien- und Prüfungsordnungen des Studiengangs, dem die
Module zugehören.
Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender
Studienbewerberzahl durchgeführt wird, besteht nicht.
§6
Module und Leistungsnachweise
(1)
Die Module, ihre Stundenzahl, die Anzahl der CP, die Art der Lehrveranstaltungen, die Art und
Dauer der Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise und die Notengewichte
zur Bildung der Modulendnoten werden detailliert in Ergänzung zur Studien- und
Prüfungsordnung im Modulplan festgelegt.
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3
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Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierende des Masterstudiengangs verbindlich sind.
Wahlpflichtmodule sind Pflichtmodule, die aus einem Angebot von mehreren Modulen
ausgewählt werden können.
§7
Studienplan
(1)
1
(2)
Der Fachbereichsrat Soziale Arbeit München der KFSH erstellt zur Sicherstellung des
Lehrangebotes und zur Information der Studierenden in Abstimmung mit den Fachbereichen
Pflege und Soziale Arbeit Benediktbeuern einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studienund Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. ²Der
Studienplan wird vom Fachbereichsrat Soziale Arbeit München der KFSH beschlossen und ist
hochschulöffentlich bekannt zu machen. ³Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss
spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen.
Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über
1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und die Art der Lehrveranstaltungen in den
einzelnen Modulen
2. die näheren Studienziele und Studieninhalte der einzelnen Module,
3. nähere
Bestimmungen
zu
den
studienbegleitenden
Leistungsund
Teilnahmenachweisen,
4. nähere Bestimmungen über Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen,
5. nähere Bestimmungen zur Form und Organisation der Masterarbeit.
(3)
1
§8
Prüfungskommission
Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehene Wahlpflichtmodule tatsächlich angeboten
werden, besteht nicht. ²Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass Wahlpflichtmodule
bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden.
Für Prüfungsangelegenheiten i.S.v. § 3 APrO ist die Prüfungskommission der Abteilung der
Hochschule zuständig, an welcher der Masterstudiengang durchgeführt wird; die Zuständigkeiten
des Prüfungsausschusses bleiben unberührt.
§9
Akademischer Grad
(1)
Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses des Studiums wird der akademische Grad „Master of
Arts“, Kurzform M.A. verliehen.
Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem Muster in
Anlage 2 ausgestellt.
(2)
§ 10 Masterarbeit
(1)
1
Im Rahmen des Studiums ist eine Masterarbeit vorzulegen. ²Sie soll zeigen, dass der/die
Studierende befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Themen- bzw. Fragestellung
aus dem Bereich des der angewandten Sozial- und Bildungswissenschaften bzw. der
angewandten Wissenschaft der Sozialen Arbeit sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als
auch in ggf. fachübergreifenden Zusammenhängen mit wissenschaftlichen Methoden zu
bearbeiten.
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4
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Als Aufgabenstellende und Betreuende für Masterarbeiten kommen nur Professorinnen und
Professoren der KSFH München in Betracht.
1
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit, vom Zeitpunkt der Aufgabenstellung bis zur Abgabe,
beträgt
vier Monate. ²Auf Antrag der Kandidatin / des Kandidaten bei der/dem
Prüfungskommissionsvorsitzenden kann die Prüfungskommission aus Gründen gemäß § 8
Abs. 4 RAPO die Abgabefrist im Einvernehmen mit dem Aufgabensteller / der Antragstellerin
um maximal drei Monate verlängern. ³Bei Nichteinhaltung der Abgabefrist wird die
Masterarbeit mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet.
Die Masterarbeit kann nur als Einzelarbeit angefertigt werden.
Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die Note ausreichend (= 4,0) oder besser erzielt wurde.
(3)
(4)
(5)
§ 11 Bewertung von Prüfungsleistungen und Prüfungsgesamtnote
(1)
Für die Berechnung der Prüfungsgesamtnote werden die Endnoten aller Module, die mit 5 CP
ausgewiesen sind, einfach gewichtet, die mit 7 oder 8 CP ausgewiesen sind, eineinhalbfach
gewichtet und Module, die mit 10 CP ausgewiesen sind, werden zweifach gewichtet.
(2) Die Note der Masterarbeit wird sechsfach gewichtet.
(3) Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Noten
1,0 und 1,3
=
sehr gut,
1,7, 2,0 und 2,3 =
gut,
2,7, 3,0 und 3,3 =
befriedigend,
3,7 und 4,0
=
ausreichend und
5,0
=
nicht ausreichend.
(4) Im Masterzeugnis werden die Endnoten mit einer Nachkommastelle ausgewiesen.
§ 12 Prüfungsarten und Bearbeitungszeiten
(1)
1
Für die Durchführung von Prüfungen können unterschiedliche Prüfungsarten festgelegt
werden. 2Prüfungsleistungen werden erbracht durch:




Klausur (60 bis 180 Minuten/Modul),
Mündliche Prüfung (maximal 30 Minuten/Person),
Referat
Hausarbeit (schriftliche Ausarbeitung eines Themas, Bearbeitungsumfang: maximal 20 Seiten,
Bearbeitungszeit: längstens ab Ausgabe bis zwei Wochen vor Ende des jeweiligen Semesters;
die genauen Termine werden von dem jeweiligen Lehrenden der Lehrveranstaltung zu
Semesterbeginn bekannt gegeben),
 Präsentation,
 Projektarbeit,
 Bericht,
 Seminargestaltung oder Seminarbericht (schriftliche Ausarbeitung zur Lehrveranstaltung
unter
Bezugnahme
auf
die
aus
der
Lehrveranstaltung
zusammengestellten
Arbeitsergebnissen, Dokumenten, eigenen Beiträgen und sonstigen Präsentationen der
Lehrveranstaltung, in der die Studierenden die Lernergebnisse zusammenfassen, reflektieren,
analysieren und auswerten).
(2)
1
Ein Modul kann mehrere Lehrveranstaltungen zur Auswahl bieten. 2Aus den angebotenen
Lehrveranstaltungen ist eine auszuwählen. 3Diese deckt das Modul ab. 4Die Art der
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5
Studien‐ und Prüfungsordnung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Sozial‐ und Bildungswissenschaften Amtliche Fassung Stand: 08.05.2012 Modulprüfung kann sich je nach gewählter Lehrveranstaltung unterscheiden. 5Werden in
einem Modul mehrere Lehrveranstaltungen zur Auswahl angeboten, werden die
Lehrveranstaltungen im Hinblick auf die Art der Modulprüfung Lehrveranstaltungsgruppen
zugeordnet.
(3) 1Die Module schließen mit einer der im Folgenden aufgeführten Prüfungen ab:
Basismodule:
Prüfungsform:
 Wissenschaftstheorien und
Präsentation oder mündliche Prüfung
Methodologie
 Empirische Sozialforschung
Portfolio-Prüfung oder Projektarbeit
 Sinnfragen und Menschenbilder
Hausarbeit oder Referat
 Führen und Leiten
Hausarbeit oder Referat
Vertiefungsmodule: Angewandte Wissenschaft
der
Sozialen Arbeit
 Sozialarbeitswissenschaft und
Sozialpädagogik, Theorien der Sozialen
Arbeit, Forschung und Entwicklung
 Sozialanalyse, Sozialberichtserstattung,
Sozialplanung und spezielle
Rechtsgebiete
 Internationale Soziale Arbeit
 Ethik im Kontext von Disziplin und
Profession
Wahlpflichtmodul
Studierenden wählen jeweils aus den
angebotenen Pflichtmodulen des anderen
Master-Studienganges bzw. der anderen
Mastervertiefung ein Modul aus und
belegen dieses als Wahlpflichtmodul; die
jeweilige Prüfungsform ergibt sich danach aus
den Modulbeschreibungen des gewählten
Moduls; diese können drei
Lehrveranstaltungsgruppen zugeordnet werden:
Klausur oder Hausarbeit oder mündliche
Prüfung
Klausur oder Hausarbeit oder mündliche
Prüfung
Referat oder Hausarbeit
Klausur oder Hausarbeit
Lehrveranstaltungsgruppe 1
Klausur oder Hausarbeit oder Bericht
Lehrveranstaltungsgruppe 2
mündliche Prüfung oder Präsentation
oder Referat
Lehrveranstaltungsgruppe 3
Seminargestaltung oder Projektarbeit
oder Portfolio- Prüfung
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
6
Studien‐ und Prüfungsordnung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Sozial‐ und Bildungswissenschaften Amtliche Fassung Stand: 08.05.2012 Vertiefungsmodule: Angewandte
Bildungswissenschaften
 Erziehungs- und Bildungswissenschaften,
Forschung, Entwicklung und Planung
 Management von Erziehungs- und
Bildungseinrichtungen und spezielle
Rechtsgebiete
 Querschnittsthemen im Kontext von
Erziehung und Bildung
 Ethik im Kontext von Erziehung und
Bildung
Klausur oder Hausarbeit oder mündliche
Prüfung
Klausur oder Referat oder Hausarbeit
Mündliche Prüfung oder Hausarbeit
Referat oder Hausarbeit oder mündliche
Prüfung
Wahlpflichtmodul
Studierenden wählen jeweils aus den
angebotenen Pflichtmodulen des anderen
Master-Studienganges bzw. der anderen
Mastervertiefung ein Modul aus und
belegen dieses als Wahlpflichtmodul; die
jeweilige Prüfungsform ergibt sich danach aus
den Modulbeschreibungen des gewählten
Moduls; diese können drei
Lehrveranstaltungsgruppen zugeordnet werden:
Lehrveranstaltungsgruppe 1
Klausur oder Hausarbeit oder Bericht
Lehrveranstaltungsgruppe 2
mündliche Prüfung oder Präsentation
oder Referat
Seminargestaltung oder Projektarbeit
oder Portfolio
Lehrveranstaltungsgruppe 3
(4)
1
(5)
Dauer und konkrete Art der Prüfungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen regelt der
Studienplan. ²Dieser wird den Studierenden vor Beginn, spätestens jedoch bis zwei Wochen
nach Beginn des jeweiligen Semesters bekannt gegeben.
Die Prüfungssprache ist deutsch, sofern nicht anders angegeben.
§13
Wiederholung von Prüfungsleistungen
(1)
(2)
Prüfungsleistungen können mit Ausnahme der Bachelorarbeit zweimal wiederholt werden.
„Nicht ausreichend“ bewertete Prüfungsleistungen können zur Bewertung einer
Modulprüfung nicht angerechnet werden.
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
7
Studien‐ und Prüfungsordnung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Sozial‐ und Bildungswissenschaften Amtliche Fassung Stand: 08.05.2012 §14
Zeugnis
Über die erbrachten Prüfungsleistungen wird ein Zeugnis gemäß Muster in der Anlage 3 und ein
Diploma Supplement gemäß Muster in der Anlage 4 ausgestellt.
§15
Inkrafttreten
Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 15. März 2009 in Kraft.
München, den …
Prof. Dr. Egon Endres
Präsident
Ausfertigungsvermerk Diese Satzung wird auf Grund der Beschlüsse des Senats der Katholischen Stiftungsfachhochschule München
vom 27. November 2008 und vom 20. Mai 2010,
der Genehmigung des Stiftungsrates der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für
Sozialberufe in Bayern“ vom 23. März 2009 und vom 12. Juli 2010
und
des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft Forschung und Kunst (Schreiben vom
10.11.2011, Az.: E 3—H 6224.3.6-11/27577, vom 27.03.2011, Az: E 3-H 6224.3.6.-11/7244 und vom 08.05.2012, Az.: E3-H6224.3.611/7244/11)
ausgefertigt.
Diese Satzung wurde am 04.07.2012 in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 04.07.2012.durch
Aushang in der Hochschule und Veröffentlichung auf der Homepage bekannt gegeben.
München, 04.07.2012
Prof. Dr. Egon Endres
Präsident
Anlagen:
1. Modulplan
2. Masterurkunde
3. Zeugnis
4. Diploma Supplement
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
8
Anlage 1: Modulplan
8
Anlage 2a: Masterurkunde (Vertiefungsbereich:
Angewandte Bildungswissenschaften)
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
<Anrede> <Rufname> <Nachname> geboren am <Geburtsdatum> in <Geburtsort>
hat nach ordnungsgemäßem Studium an der
Katholischen Stiftungsfachhochschule München
die Masterprüfung im Studiengang
Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften
Mastervertiefung Angewandte Bildungswissenschaften
bestanden.
<Anrede> <Rufname> <Nachname> wird hiermit der akademische Grad
Master of Arts (M.A.)
verliehen.
München, <Datum>
<Titel> <Rufname> <Nachname>
<Titel> <Rufname> <Nachname>
Präsident/in
Dekan/in
8
Anlage 2b: Masterurkunde (Vertiefungsbereich:
Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit)
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
<Anrede> <Rufname> <Nachname> geboren am <Geburtsdatum> in <Geburtsort>
hat nach ordnungsgemäßem Studium an der
Katholischen Stiftungsfachhochschule München
die Masterprüfung im Studiengang
Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften
Mastervertiefung: Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit
bestanden.
<Anrede> <Rufname> <Nachname> wird hiermit der akademische Grad
Master of Arts (M.A.)
verliehen.
München, <Datum>
<Titel> <Rufname> <Nachname>
<Titel> <Rufname> <Nachname>
Präsident/in
Dekan/in
8
Anlage 3a: Zeugnis (Vertiefungsbereich:
Angewandte Bildungswissenschaften)
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
Zeugnis über die Masterprüfung
<Anrede> <Nachname>
geboren am <Datum> in <Ort>
hat nach ordnungsgemäßem Studium an der
Katholischen Stiftungsfachhochschule München
die Masterprüfung im Studiengang
Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften
Mastervertiefung Angewandte Bildungswissenschaften
bestanden.
Die Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern wurden wie folgt beurteilt:
Basismodule:
Note
Credit Points (CP)
Wissenschaftstheorien und Methodologie
Empirische Sozialforschung
Sinnfragen und Menschenbilder
Führen und Leiten
Vertiefungsmodule:
Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Forschung,
Entwicklung, Planung
Management von Erziehungs- und Bildungseinrichtungen
und spezielle Rechtsgebiete
Querschnittsthemen im Kontext von Erziehung und Bildung
Ethik im Kontext von Disziplin und Profession
Wahlpflichtmodul:
<gewähltes Modul>
Masterarbeit:
Thema: <Titel>
<Anrede> <Nachname> hat in der Masterprüfung die Gesamtnote <Note> erreicht.
Im Rahmen des konsekutiven Master-Studiengangs hat er/sie 90 CP erworben.
Insgesamt hat <Anrede> <Nachname> mit der Verleihung des akademischen Grades
„Master of Arts“ 300 CP erworben.
München, <Datum>
Prof. Dr. Egon Endres
Präsident Prof. Peter Obermaier-van Deun
Vorsitzender der Prüfungskommission
(Abt. München) 8
Anlage 3b: Zeugnis (Vertiefungsbereich:
Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit)
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
Zeugnis über die Masterprüfung
<Anrede> <Nachname>
geboren am <Datum> in <Ort>
hat nach ordnungsgemäßem Studium an der
Katholischen Stiftungsfachhochschule München
die Masterprüfung im Studiengang
Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften
Mastervertiefung Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit
bestanden.
Die Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern wurden wie folgt beurteilt:
Basismodule:
Note
Credit Points (CP)
Wissenschaftstheorien und Methodologie
Empirische Sozialforschung
Sinnfragen und Menschenbilder
Vertiefungsmodule:
Sozialarbeitswissenschaft und Sozialpädagogik, Theorien der
Sozialen Arbeit, Forschung und Entwicklung
Sozialanalyse, Sozialberichterstattung, Sozialplanung und
spezielle Rechtsgebiete
Internationale Soziale Arbeit
Ethik im Kontext von Disziplin und Profession
Wahlpflichtmodul:
<gewähltes Modul>
Masterarbeit:
Thema: <Titel>
<Anrede> <Nachname> hat in der Masterprüfung die Gesamtnote <Note> erreicht.
Im Rahmen des konsekutiven Master-Studiengangs hat er/sie 90 CP erworben.
Insgesamt hat <Anrede> <Nachname> mit der Verleihung des akademischen Grades
„Master of Arts“ 300 CP erworben.
München, <Datum>
Prof. Dr. Egon Endres
Präsident Prof. Peter Obermaier-van Deun
Vorsitzender der Prüfungskommission
(Abt. München) 8
Anlage 4a: Diploma Supplement (Vertiefungsbereich:
Angewandte Bildungswissenschaften)
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
Diploma Supplement
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3.
3.1
Angaben zur Person
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Geburtsland
Immatrikulationsnummer
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
Angaben zur Qualifikation
Bezeichnung der Qualifikation und
vollständiger verliehener Titel mit offizieller
Abkürzung (in der Originalsprache)
Master of Arts, M.A.
Hauptstudienfächer der Qualifikation
Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften, Mastervertiefung: Angewandte
Bildungswissenschaften
Name und Status der Institution, die den
Master verliehen hat (in der Originalsprache)
Katholische Stiftungsfachhochschule
München (gegründet 1971)
Fachbereich Soziale Arbeit
genehmigt durch das Bayerische
Staatsministerium für Wissenschaft
Status der Institution
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung
öffentlichen Rechts »Katholische
Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern«
Name und Status der Institution, die den
Studiengang durchgeführt hat: siehe 2.3
Akkreditierung
Die Akkreditierung des Studiengangs
erfolgte am 20.07.2010 durch die AHPGS.
www.ahpgs.de
2.
2.1
Angaben zum Niveau des Masters
Niveau der Qualifikation (Einordnung
in die spezielle Qualifikationsstruktur des
nationalen Bildungssystems; Angabe des
ISCED Codes)
ISCED Code 5
weiterführendes Studium, zweiter
Hochschulabschluss, abgeschlossen mit einer
Masterarbeit
a.
2.3
Personal Details
Family Name
First Name
Date
Place
Country of Birth
Student ID Number
Qualification
Name of the Qualification and Title
conferred (official full and abbreviated
versions in original language)
Master of Arts, M.A.
Main Fields of Study
Applied Social and Educational Sciences
Main Focus: Applied Educational Sciences
Institution awarding the Qualification (in
original language)
Katholische Stiftungsfachhochschule
München (founded 1971)
Department of Social Work
Status of the Institution
University of Applied Science, a Non State
Institution, funded by the Catholic Church
according to public law
2.4
Institution Administering the degree (in
original language): see 2.3
2.5
Accreditation
Date of accreditation 2010, July 20th by
AHPGS.
www.ahpgs.de
3.
3.1
Level of Qualification
Level of the Qualification (classification of
the qualification International Standard
Classification of Education, ISCED Code)
ISCED Code 5
upgraduate /second degree
with Master Thesis
1
3.2
3.3
Studienzeit (Anzahl Semester; Anzahl credits
ECTS)
drei Semester – 90 ECTS
Zulassungsbedingungen
mindestens 6-semestriges Bachelor- oder
Diplom-Studium, Note des letzten
Studienabschlusses: mindestens 2,5
4.
Inhalte des Studiengangs und erreichte
Ergebnisse
4.1 Studienart
Vollzeit
4.2 Anforderungen des Studienganges
4.2.1 Studienbereiche
Basismodule:

Wissenschaftstheorien und Methodologie

Empirische Sozialforschung

Sinnfragen und Menschenbilder

Führen und Leiten
Vertiefungsmodule:

Erziehungs- und Bildungswissenschaften,
Forschung, Entwicklung, Planung

Management von Erziehungs- und
Bildungseinrichtungen und spezielle
Rechtsgebiete

Querschnittsthemen im Kontext von
Erziehung und Bildung

Ethik im Kontext von Erziehung und Bildung
4.2.2 Wahlfächer
Wählbar aus dem Studienangebot der
ebenfalls an der Fachhochschule gelehrten
konsekutiven Masterstudiengängen.
4.2.3 Master-Arbeit
30 Credit Points
4.3 Einzelheiten zum Studiengang und den
erzielten Noten
vgl. Studien- und Prüfungsordnung
und Modulbeschreibungen
4.4 Notenskala
1,0; 1,3 = sehr gut
1,7; 2,0; 2,3 = gut
2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend
4 = ausreichend
4.5 Gesamtklassifikation der Qualifikation
1,0 - 1,2 mit Auszeichnung bestanden
1,3 – 1,5 sehr gut bestanden
1,6 – 2,5 gut bestanden
2,6 – 3,5 befriedigend bestanden
3,6 – 4,0 ausreichend bestanden
5.
5.1
Funktion der Qualifikation
Zugangsberechtigung zu weiterführenden
Studien
Der erfolgreiche Abschluss Master of Arts
berechtigt zum Promotionsstudium.
3.2
3.3
Official Length of the Program (number of
semester, number of credits ECTS)
Three Semesters (1,5 years) – 90 ECTS
Entry Requirements
access 6-semester (3 years) Bachelor- or
Diplom-Studium, grade of the last final
degree: minimum 2,5
4.
Details of Modules and Assessment
4.1
Mode of Study
Full-time
4.2 Program Requirements
4.2.1 Obligatory Modules
Basic Issues

Philosophy of Science and Methodology

Research Methods

Applied Ethics

Leadership/Management
Major Issues

Applied Sciences of Education, Research,
Development, Planning

Management of Educational Institutions,
Law

Cross-Sectural Subjects of Education

Applied Ethics in Education
4.2.2 Electives
Selectable out of the other Master Programs.
4.2.3 Master Thesis
30 Credit Points
4.3 Details of Program of Study
see study examination regulations and code
of practice
4.4
4.5
Grading Scheme
1,0; 1,3 = very good
1,7; 2,0; 2,3 = good
2,7; 3,0; 3,3 = satisfactory
4 = sufficient
Overall Classification
1,0 – 1,2 passed with distinction
1,3 – 1,5 passed with excellence
1,6 – 2,5 passed above average
2,6 – 3,5 passed satisfactorily
3,6 – 4,0 passed
5.
5.1
Status of the Qualification
Access to further Studies
The holder of the Master degree is qualified
for access to further postgraduate
2
(most notably PhD, Promotion) studies.
5.2
Berechtigung zur Ausübung eines
reglementierten Berufes
Der Abschluss Master of Arts M.A. erlaubt
den Absolventinnen und Absolventen den
Titel Master of Arts zu tragen.
5.2
Sonstige Angaben
Fachhochschule: www.ksfh.de
Konsekutiver Masterstudiengang
Angewandte Sozial- und
Bildungswissenschaften:
www.ksfh.de  Konsekutive Master
Nationale Informationen: www.hrk.de
6.
7.
Beurkundung
Dieses Diploma Supplement bezieht sich
auf folgende Dokumente:

Urkunde über die Verleihung des
Mastergrades mit Datum

Prüfungszeugnis mit Noten und Datum
7.
7.1
Datum
7.1
date
7.2
Unterschrift / Name und
Titel in Druckschrift
7.2
signature / name and title
in typed print
7.3
certifying authority
7.4
official seal
6.
Professional Status
The graduates are entitled to use the title
Master of Arts.
Additional Information
About the University: www.ksfh.de
About the program:
www.ksfh.de  Konsekutive Master
For national information: www.hrk.de
Certification
This diploma supplement relates to the
following documents:

Certificate of the Master Degree
including the date of completion

Official transcript with date and grades
Prof. Dr. Egon Endres
7.3
Position der
bescheinigenden Person
7.4
Amtlicher Stempel
Präsident
3
8
Anlage 4b: Diploma Supplement (Vertiefungsbereich:
Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit)
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
Diploma Supplement
2.
1.1
1.2
1.3
1.4
4.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3.
3.1
Angaben zur Person
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Geburtsland
Immatrikulationsnummer
3.
1.1
1.2
1.3
1.4
Angaben zur Qualifikation
Bezeichnung der Qualifikation und
vollständiger verliehener Titel mit offizieller
Abkürzung (in der Originalsprache)
Master of Arts, M.A.
Hauptstudienfächer der Qualifikation
Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften, Mastervertiefung: Angewandte
Wissenschaft der Sozialen Arbeit
Name und Status der Institution, die den
Master verliehen hat (in der Originalsprache)
Katholische Stiftungsfachhochschule
München (gegründet 1971)
Fachbereich Soziale Arbeit
genehmigt durch das Bayerische
Staatsministerium für Wissenschaft
Status der Institution
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung
öffentlichen Rechts »Katholische
Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern«
Name und Status der Institution, die den
Studiengang durchgeführt hat: siehe 2.3
Akkreditierung
Die Akkreditierung des Studiengangs
erfolgte am 20.07.2010 durch die AHPGS.
www.ahpgs.de
3.
2.1
Angaben zum Niveau des Masters
Niveau der Qualifikation (Einordnung
in die spezielle Qualifikationsstruktur des
nationalen Bildungssystems; Angabe des
ISCED Codes)
ISCED Code 5
weiterführendes Studium, zweiter
Hochschulabschluss, abgeschlossen mit einer
a.
2.3
Personal Details
Family Name
First Name
Date
Place
Country of Birth
Student ID Number
Qualification
Name of the Qualification and Title
conferred (official full and abbreviated
versions in original language)
Master of Arts, M.A.
Main Fields of Study
Applied Social and Educational Sciences
Main Focus: Applied Educational Sciences
Institution awarding the Qualification (in
original language)
Katholische Stiftungsfachhochschule
München (founded 1971)
Department of Social Work
Status of the Institution
University of Applied Science, a Non State
Institution, funded by the Catholic Church
according to public law
2.4
Institution Administering the degree (in
original language): see 2.3
2.5
Accreditation
Date of accreditation 2010, July 20th by
AHPGS.
www.ahpgs.de
3.
3.1
Level of Qualification
Level of the Qualification (classification of
the qualification International Standard
Classification of Education, ISCED Code)
ISCED Code 5
upgraduate /second degree
with Master Thesis
8
3.2
3.3
Masterarbeit
Studienzeit (Anzahl Semester; Anzahl credits
ECTS)
drei Semester – 90 ECTS
Zulassungsbedingungen
mindestens 6-semestriges Bachelor- oder
Diplom-Studium, Note des letzten
Studienabschlusses: mindestens 2,5
4.
Inhalte des Studiengangs und erreichte
Ergebnisse
4.1 Studienart
Vollzeit
4.2 Anforderungen des Studienganges
4.2.1 Studienbereiche
Basismodule:

Wissenschaftstheorien und Methodologie

Empirische Sozialforschung

Sinnfragen und Menschenbilder

Führen und Leiten
Vertiefungsmodule:

Sozialarbeitswissenschaft und
Sozialpädagogik, Theorien der Sozialen
Arbeit, Forschung und Entwicklung

Sozialanalyse, Sozialberichterstattung,
Sozialplanung und spezielle Rechtsgebiete

Internationale Soziale Arbeit

Ethik im Kontext von Disziplin und
Profession
4.2.2 Wahlfächer
Wählbar aus dem Studienangebot der
ebenfalls an der Fachhochschule gelehrten
konsekutiven Masterstudiengängen.
4.2.3 Master-Arbeit
30 Credit Points
4.3 Einzelheiten zum Studiengang und den
erzielten Noten
vgl. Studien- und Prüfungsordnung
und Modulbeschreibungen
4.4 Notenskala
1,0; 1,3 = sehr gut
1,7; 2,0; 2,3 = gut
2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend
4 = ausreichend
4.5 Gesamtklassifikation der Qualifikation
1,0 - 1,2 mit Auszeichnung bestanden
1,3 – 1,5 sehr gut bestanden
1,6 – 2,5 gut bestanden
2,6 – 3,5 befriedigend bestanden
3,6 – 4,0 ausreichend bestanden
5.
5.1
Funktion der Qualifikation
Zugangsberechtigung zu weiterführenden
Studien
3.2
3.3
Official Length of the Program (number of
semester, number of credits ECTS)
Three Semesters (1,5 years) – 90 ECTS
Entry Requirements
access 6-semester (3 years) Bachelor- or
Diplom-Studium, grade of the last final
degree: minimum 2,5
4.
Details of Modules and Assessment
4.1
Mode of Study
Full-time
4.2 Program Requirements
4.2.1 Obligatory Modules
Basic Issues

Philosophy of Science and Methodology

Research Methods

Applied Ethics

Leadership/Management
Major Issues

Applied Sciences of Education, Research,
Development, Planning

Management of Educational Institutions,
Law

Cross-Sectural Subjects of Education

Applied Ethics in Education
4.2.2 Electives
Selectable out of the other Master Programs.
4.2.3 Master Thesis
30 Credit Points
4.3 Details of Program of Study
see study examination regulations and code
of practice
4.4
4.5
Grading Scheme
1,0; 1,3 = very good
1,7; 2,0; 2,3 = good
2,7; 3,0; 3,3 = satisfactory
4 = sufficient
Overall Classification
1,0 – 1,2 passed with distinction
1,3 – 1,5 passed with excellence
1,6 – 2,5 passed above average
2,6 – 3,5 passed satisfactorily
3,6 – 4,0 passed
5.
5.1
Status of the Qualification
Access to further Studies
2
Der erfolgreiche Abschluss Master of Arts
berechtigt zum Promotionsstudium.
The holder of the Master degree is qualified
for access to further postgraduate
(most notably PhD, Promotion) studies.
Berechtigung zur Ausübung eines
reglementierten Berufes
Der Abschluss Master of Arts M.A. erlaubt
den Absolventinnen und Absolventen den
Titel Master of Arts zu tragen.
5.2
Sonstige Angaben
Fachhochschule: www.ksfh.de
Konsekutiver Masterstudiengang
Angewandte Sozial- und
Bildungswissenschaften:
www.ksfh.de  Konsekutive Master
Nationale Informationen: www.hrk.de
6.
7.
Beurkundung
Dieses Diploma Supplement bezieht sich
auf folgende Dokumente:

Urkunde über die Verleihung des
Mastergrades mit Datum

Prüfungszeugnis mit Noten und Datum
7.
7.1
Datum
7.1
date
7.2
Unterschrift / Name und
Titel in Druckschrift
7.2
signature / name and title
in typed print
7.3
certifying authority
7.4
official seal
5.2
6.
Professional Status
The graduates are entitled to use the title
Master of Arts.
Additional Information
About the University: www.ksfh.de
About the program:
www.ksfh.de  Konsekutive Master
For national information: www.hrk.de
Certification
This diploma supplement relates to the
following documents:

Certificate of the Master Degree
including the date of completion

Official transcript with date and grades
Prof. Dr. Egon Endres
7.3
Position der
bescheinigenden Person
7.4
Amtlicher Stempel
Präsident
3

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