Informationen zum Studierendenausweis - Hochschule Bonn

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Informationen zum Studierendenausweis - Hochschule Bonn
Hochschule
Bonn-Rhein-Sieg
University of Applied Sciences
Informationen zum Studierendenausweis (Chipkarte)
Nach erfolgter Einschreibung erhalten Studienanfänger den neuen Studierendenausweis
in Chipkartenformat mit Foto zugeschickt. Der aktuelle Gültigkeitsaufdruck muss
dann durch den Studierenden selbst ab Semesterbeginn (01.03. zum Sommersemester
bzw. 01.09. zum Wintersemester) an den bereitgestellten Kartenlesegeräten erfolgen.
Dies ist am Empfang an den Standorten Sankt Augustin und Rheinbach in der Zeit von
08.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie im Lesesaal der Bibliothek am Standort Hennef möglich
und muss nach erfolgter Rückmeldung für jedes Semester wiederholt werden.
Informationen zur Rückmeldung erhalten Sie unter: http://www.hochschule-bonn-rheinSieg.de/rueckmeldung.html
Ein internationaler Studierendenausweis kann im Bedarfsfall beim Allgemeinen
Studierendenausschuss (AStA ) der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beantragt werden.
Bei Verlust der Chipkarte oder bei Änderungen Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie im
Studierendensekretariat gegen Zahlung einer Gebühr von 20 Euro eine neue Karte.
Nutzungsmöglichkeiten:
1. Bibliothek
Die Chipkarte ist als Benutzerausweis in der Hochschulbibliothek gültig.
2. Kopierer
Die Chipkarte kann als Kopierkarte benutzt werden. In den Bibliotheken sind Aufwerter
aufgestellt, an denen die Karte aufgeladen werden kann. Die Höhe des Betrages ist frei
wählbar. Der Mindestbetrag beträgt 5,00 Euro. Für die aufgeladenen Beträge auf dem
Konto „Kopierer“ ist keine Rückerstattung möglich. Laden Sie daher nur geringe
Beträge auf!
In Sankt Augustin und in Rheinbach stehen jeweils Kopiergeräte an zentralen Stellen
(Bibliothek, PC-Pools) zur Verfügung. Der Kopienpreis beträgt 0,05 Euro pro Kopie. Über
das Lesegerät erfahren Sie auch, wie hoch der Restbetrag auf ihrem Ausweis ist.
3. Mensa
Die Chipkarte kann durch Aufladen des Kontos „Mensa“ an den Aufwertern der beiden
Mensen als Mensakarte eingesetzt werden.
Bei defekter oder verlorener Chipkarte wird das vorhandene Restguthaben erstattet. Das
Studierendensekretariat wird eine Meldung an das Studentenwerk Bonn veranlassen,
um die alte Karte sperren zu lassen. Nach ca. 1 Woche kann dann unter Vorlage des
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Personalausweises das restliche Guthaben in der Mensa (Cafeteria) in Sankt Augustin
für Studierende am Standort Sankt Augustin oder in der Mensa (Cafeteria) in Rheinbach
für Studierende am Standort Rheinbach abgeholt werden.
4. Fahrausweis im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Die Chipkarte gilt als Fahrausweis im VRS-Gebiet.
Bei Fahrausweiskontrollen durch Beauftragte des VRS gilt die Chipkarte nur in
Verbindung mit dem Personalausweis als Fahrausweis im VRS-Gebiet.
Achtung! Die 1. Wagenklasse der Deutschen Bahn AG sowie InterCity-, EuroCity- und
InterCityExpress-Züge dürfen mit dem SemesterTicket nicht benutzt werden.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich eines Semestertickets umfasst den Bereich des
Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) und kann sich auf die Übergangstarifräume
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRS/VRR) sowie Verkehrsverbund Landkreis Ahrweiler
(VRS/AHR) erweitern (siehe Karte). Voraussetzung hierfür ist, dass Studierende Ersthörer
sind und ihren Wohnsitz in einem
dieser Übergangstarifräume haben. Dies muss durch einen gültige Personalausweis oder
eine Meldebescheinigung nachgewiesen werden. Dann gilt das Ticket auch für Fahrten
zwischen der Wohnung und der Verbundraumgrenze, allerdings nur auf der direkten,
verkehrsüblichen Strecke.
VRS-Gebiet + Erweiterung Kreis Ahrweiler (gestrichelte Linie):
https://www.vrsinfo.de/fileadmin/Dateien/downloadcenter/SVP2014_gesamt.pdf
Für Studierende, die einen Wohnsitz im Bereich des Großen Grenzverkehrs
VRR/VRS haben, gilt das Semesterticket über das VRS-Netz hinaus auch für Fahrten
zwischen der Wohnung und der Verbundraumgrenze, hier allerdings nur auf der
direkten Strecke.
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Für Studierende, die einen Wohnsitz im Kreis Ahrweiler haben, gilt das
Semesterticket über das VRS-Netz hinaus im Kreis Ahrweiler.
Achtung!
Studierende, die in einem der beiden fixierten Übergangstarifbereiche einen Wohnsitz
haben, benötigen zusätzlich einen gültigen Personalausweis oder eine
Meldebescheinigung mit dem jeweils relevanten Eintrag des Wohnsitzes um die Fahrten
zwischen der Wohnung und der Verbundraumgrenze, allerdings nur auf der direkten
verkehrsüblichen Strecke zu nutzen.
Mitnahmeregelung
Das VRS-Semesterticket berechtigt an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen ganztags sowie montags bis freitags von 19.00 Uhr bis 03.00 Uhr des
folgenden Tages zur kostenlosen Mitnahme einer Person über 14 Jahre und drei
Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahre.
Die Mitnahme eines Fahrrades ist im VRS-Netz ganztägig gestattet.
Achtung!
Allerdings gibt es auf die Fahrradmitnahme keinerlei Rechtsanspruch. Dies bedeutet,
dass wenn der Bus oder die Bahn voll ist, ihr euer Fahrrad nicht mitnehmen könnt und
ggf. aussteigen müsst! Generell gilt Folgendes: Mensch vor Fahrrad.
Erhöhtes Beförderungsentgelt
Kann ein Studierender bei einer Kontrolle das VRS-Ticket nicht vorlegen, weil er es
z.B. vergessen hat, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,- €, wenn der
Studierende innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsverbundunternehmen des
Vertragspartners nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Fahrausweisprüfung Inhaber
eines gültigen VRS-Tickets war. Gleiches gilt, wenn der Aufdruck auf der Rückseite der
Karte nicht aktuell ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Studierendensekretariat, Juli 2014
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