Informationen zum Studierendenausweis - Hochschule Bonn
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Informationen zum Studierendenausweis - Hochschule Bonn
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Informationen zum Studierendenausweis (Chipkarte) Nach erfolgter Einschreibung erhalten Studienanfänger den neuen Studierendenausweis in Chipkartenformat mit Foto zugeschickt. Der aktuelle Gültigkeitsaufdruck muss dann durch den Studierenden selbst ab Semesterbeginn (01.03. zum Sommersemester bzw. 01.09. zum Wintersemester) an den bereitgestellten Kartenlesegeräten erfolgen. Dies ist am Empfang an den Standorten Sankt Augustin und Rheinbach in der Zeit von 08.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie im Lesesaal der Bibliothek am Standort Hennef möglich und muss nach erfolgter Rückmeldung für jedes Semester wiederholt werden. Informationen zur Rückmeldung erhalten Sie unter: http://www.hochschule-bonn-rheinSieg.de/rueckmeldung.html Ein internationaler Studierendenausweis kann im Bedarfsfall beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA ) der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beantragt werden. Bei Verlust der Chipkarte oder bei Änderungen Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie im Studierendensekretariat gegen Zahlung einer Gebühr von 20 Euro eine neue Karte. Nutzungsmöglichkeiten: 1. Bibliothek Die Chipkarte ist als Benutzerausweis in der Hochschulbibliothek gültig. 2. Kopierer Die Chipkarte kann als Kopierkarte benutzt werden. In den Bibliotheken sind Aufwerter aufgestellt, an denen die Karte aufgeladen werden kann. Die Höhe des Betrages ist frei wählbar. Der Mindestbetrag beträgt 5,00 Euro. Für die aufgeladenen Beträge auf dem Konto „Kopierer“ ist keine Rückerstattung möglich. Laden Sie daher nur geringe Beträge auf! In Sankt Augustin und in Rheinbach stehen jeweils Kopiergeräte an zentralen Stellen (Bibliothek, PC-Pools) zur Verfügung. Der Kopienpreis beträgt 0,05 Euro pro Kopie. Über das Lesegerät erfahren Sie auch, wie hoch der Restbetrag auf ihrem Ausweis ist. 3. Mensa Die Chipkarte kann durch Aufladen des Kontos „Mensa“ an den Aufwertern der beiden Mensen als Mensakarte eingesetzt werden. Bei defekter oder verlorener Chipkarte wird das vorhandene Restguthaben erstattet. Das Studierendensekretariat wird eine Meldung an das Studentenwerk Bonn veranlassen, um die alte Karte sperren zu lassen. Nach ca. 1 Woche kann dann unter Vorlage des 1 Personalausweises das restliche Guthaben in der Mensa (Cafeteria) in Sankt Augustin für Studierende am Standort Sankt Augustin oder in der Mensa (Cafeteria) in Rheinbach für Studierende am Standort Rheinbach abgeholt werden. 4. Fahrausweis im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Die Chipkarte gilt als Fahrausweis im VRS-Gebiet. Bei Fahrausweiskontrollen durch Beauftragte des VRS gilt die Chipkarte nur in Verbindung mit dem Personalausweis als Fahrausweis im VRS-Gebiet. Achtung! Die 1. Wagenklasse der Deutschen Bahn AG sowie InterCity-, EuroCity- und InterCityExpress-Züge dürfen mit dem SemesterTicket nicht benutzt werden. Geltungsbereich Der Geltungsbereich eines Semestertickets umfasst den Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) und kann sich auf die Übergangstarifräume Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRS/VRR) sowie Verkehrsverbund Landkreis Ahrweiler (VRS/AHR) erweitern (siehe Karte). Voraussetzung hierfür ist, dass Studierende Ersthörer sind und ihren Wohnsitz in einem dieser Übergangstarifräume haben. Dies muss durch einen gültige Personalausweis oder eine Meldebescheinigung nachgewiesen werden. Dann gilt das Ticket auch für Fahrten zwischen der Wohnung und der Verbundraumgrenze, allerdings nur auf der direkten, verkehrsüblichen Strecke. VRS-Gebiet + Erweiterung Kreis Ahrweiler (gestrichelte Linie): https://www.vrsinfo.de/fileadmin/Dateien/downloadcenter/SVP2014_gesamt.pdf Für Studierende, die einen Wohnsitz im Bereich des Großen Grenzverkehrs VRR/VRS haben, gilt das Semesterticket über das VRS-Netz hinaus auch für Fahrten zwischen der Wohnung und der Verbundraumgrenze, hier allerdings nur auf der direkten Strecke. 2 Für Studierende, die einen Wohnsitz im Kreis Ahrweiler haben, gilt das Semesterticket über das VRS-Netz hinaus im Kreis Ahrweiler. Achtung! Studierende, die in einem der beiden fixierten Übergangstarifbereiche einen Wohnsitz haben, benötigen zusätzlich einen gültigen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung mit dem jeweils relevanten Eintrag des Wohnsitzes um die Fahrten zwischen der Wohnung und der Verbundraumgrenze, allerdings nur auf der direkten verkehrsüblichen Strecke zu nutzen. Mitnahmeregelung Das VRS-Semesterticket berechtigt an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztags sowie montags bis freitags von 19.00 Uhr bis 03.00 Uhr des folgenden Tages zur kostenlosen Mitnahme einer Person über 14 Jahre und drei Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahre. Die Mitnahme eines Fahrrades ist im VRS-Netz ganztägig gestattet. Achtung! Allerdings gibt es auf die Fahrradmitnahme keinerlei Rechtsanspruch. Dies bedeutet, dass wenn der Bus oder die Bahn voll ist, ihr euer Fahrrad nicht mitnehmen könnt und ggf. aussteigen müsst! Generell gilt Folgendes: Mensch vor Fahrrad. Erhöhtes Beförderungsentgelt Kann ein Studierender bei einer Kontrolle das VRS-Ticket nicht vorlegen, weil er es z.B. vergessen hat, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,- €, wenn der Studierende innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsverbundunternehmen des Vertragspartners nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Fahrausweisprüfung Inhaber eines gültigen VRS-Tickets war. Gleiches gilt, wenn der Aufdruck auf der Rückseite der Karte nicht aktuell ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Studierendensekretariat, Juli 2014 3