Durchführungsbestimmungen für die Spiele um den Bezirkspokal
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Durchführungsbestimmungen für die Spiele um den Bezirkspokal
Durchführungsbestimmungen für die Spiele um den Bezirkspokal der Jugend1 B-, C-, D-Juniorinnen A-, B-, C-, D-Junioren im Bezirk Neckar/Fils für die Saison 2014/2015 Stand Juli 2014 1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird meist die männliche Form verwendet 1. Allgemeines Gemäß § 36 Abs.1 der Jugendordnung erlässt der Bezirksjugendausschuss Durchführungsbestimmungen für den Bezirkspokal der B-, C-, D-Juniorinnen und der A-, B-, C-, D-Junioren für das laufende Spieljahr. Diese Durchführungsbestimmungen sind für alle Vereine, die an den Bezirkspokalspielen teilnehmen verbindlich. Für die Bezirkspokalspiele sind die Satzung und Ordnungen des Württembergischen Fußballverbands (WFV) maßgebend. Alle Spiele werden nach den vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) anerkannten Spielregeln der FIFA und den vom DFB hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen durchgeführt. Spielleitende Behörde für die Spiele um den Bezirkspokal der B-, C-, DJuniorinnen ist der Pokalspielleiter Juniorinnen und für die A-, B-, C-, D-Junioren der Pokalspielleiter Junioren. 2. Teilnahme Die Teilnahme erfolgt aufgrund der Meldung im DFB-Vereinsmeldebogen. Es können nur Mannschaften am Pokal teilnehmen, die auch am Verbandsrundenspielbetrieb, bis einschließlich zur Bezirksstaffel, teilnehmen. Der Bezirkspokal der Jugend wird für folgende Altersklassen/Mannschaftsgrößen angeboten: A-Junioren 11er-Mannschaften B-Juniorinnen 11er-Mannschaften B-Junioren 11er-Mannschaften C-Juniorinnen 11er-Mannschaften C-Junioren 11er-Mannschaften D-Juniorinnen 9er-Mannschaften D-Junioren 9er-Mannschaften Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, ist sie automatisch für die nächste Saison vom Bezirkspokal ausgeschlossen. 3. Austragungsmodus Bei allen Spielen um den Bezirkspokal der Jugend werden die Paarungen ausgelost. Der niederklassige Verein hat Heimrecht; ansonsten der erstgezogene Verein.Gespielt wird nach dem Pokalsystem. Aus dem Wettbewerb scheiden die unterlegenen Mannschaften aus. Vorbehaltsspiele (vgl. § 39 Abs. 6 Jugendordnung) sind nicht zulässig. Ist nach Ablauf der regulären Spielzeit kein Sieger ermittelt, wird der Sieger sofort durch Elfmeterschießen ermittelt (§ 4 der Spielordnung – Durchführungsbestimmungen über das Elfmeterschießen). Lediglich beim Endspiel erfolgt zuvor eine Verlängerung. 11. Rechtsprechung Für alle Vorkommnisse bei den Bezirkspokalspielen ist das Sportgericht des Bezirks zuständig. Einsprüche gegen die Spielwertung sind bei der zuständigen Rechtsinstanz zulässig (§ 13 der Rechts- und Verfahrensordnung). Bei den B-Juniorinnen 2 x 10 Minuten C-Juniorinnen 2 x 5 Minuten D-Junioren 2 x 5 Minuten Für den Bezirksjugendausschuss Bezirk Neckar-Fils, 30.07.2014 A-Junioren um 2 x 15 Minuten B-Junioren um 2 x 10 Minuten C-Junioren um 2 x 5 Minuten D-Junioren um 2 x 5 Minuten Die Endspiele um den Bezirkspokal finden im Rahmen der BezirkspokalEndspieltage der Jugend statt. Der Sieger des jeweiligen Endspiels ist Bezirkspokalsieger. Der Wettbewerb endet auf Bezirksebene. 4. Kostenregelung Fabian Karg Pokalspielleiter Junioren Clemens Durst Pokalspielleiter Juniorinnen Klaus Metzler Bezirksjugendleiter Die Anreisekosten zum Spielort sind von den reisenden Vereinen selbst zu tragen. Der gastgebende Verein trägt die Kosten für Schiedsrichter und Platzgestellung. Beim Endspiel um den Bezirkspokal der Jugend übernimmt der Bezirk die Schiedsrichterkosten. Die Kosten für Platzgestellung und Sanitätsdienst werden Pauschal vergütet. 5. Durchführung der Spiele Die Spiele werden durch Einstellen in das DFBnet bekannt gemacht und den beteiligten Vereinen per wfv-Postfach zugestellt. Die Platzvereine sind für die einwandfreie Vorbereitung und Durchführung der Bezirkspokalspiele verantwortlich. Die Sportplätze müssen vom WFV zugelassen sein. Die Spiele finden auf den für die Mannschaftsgröße entsprechenden Spielfeldern statt. Vor dem Endspiel haben sich beide Mannschaften bezüglich der Spielkleidung abzustimmen und in unterschiedlicher Spielkleidung anzutreten. Der Platzverein ist verpflichtet, bei jedem Spiel einen Sanitätsdienst zu stellen, mindestens aber eine in „Erste Hilfe“ ausgebildete Person, ausgerüstet mit den erforderlichen Gerätschaften, zu stellen. Ansonsten gelten die Bestimmungen für Verbandsspiele Jugendfußball. 6. Spielverlegung Spielverlegungen sind lediglich bei Unbespielbarkeit der Spielstätte möglich. Kann die Spielstätte aus absehbaren Kapazitätsgründen nicht benutzt werden, maßgebend sind hier nur im DFBnet eingestellte Spiele, der Trainingsbetrieb wird hierbei nicht berücksichtigt, so ist das betreffende Spiel in Abstimmung mit den beteiligten Mannschaften um einen Tag zu verschieben. Wird zwischen den Mannschaften keine Einigung erzielt, entscheidet die spielleitende Behörde über den Termin der Austragung. Die Verlegung des Pokalspiels in Bezug auf die Uhrzeit, kann in Abstimmung der betreffenden Mannschaften bis mindestens acht Tage vor dem angesetzten Termin beantragt werden. 7. Ergebnismeldung Für die fristgerechte Ergebnismeldung ist der Heimverein verantwortlich. Es gelten die analogen Bestimmungen für die Verbandsspiele der Jugend. 8. Kontrolle der Spielerlaubnis – Teilnahmeberechtigung An den Bezirkspokalspielen dürfen nur solche Spieler teilnehmen, die an dem jeweiligen Spieltag die Spielerlaubnis für den betreffenden Verein haben; die Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele genügt (JuO § 16). Vor jedem Bezirkspokalspiel ist von beiden Vereinen der Online-Spielbericht auszufüllen. Die Namen der vorgesehen Auswechselspieler sind aufzuführen. Die Auswechselspieler unterliegen der Machtbefugnis des Schiedsrichters. In Ausnahmefällen können auch andere Auswechselspieler eingesetzt werden (§ 29 JuO). Auswechselspieler können mit Zustimmung des Schiedsrichters während einer Spielunterbrechung in das Spiel eintreten. Die Anzahl der Auswechselspieler besteht aus fünf Spielern. Der Spielbericht ist von beiden Mannschaften zusammen mit den Spielerpässen mindestens 15 Minuten vor dem Spiel unaufgefordert freizugeben. In Ausnahmefällen können Spielerpässe bis unmittelbar nach Spielende beigebracht und unaufgefordert dem Schiedsrichter vorgezeigt werden. Für die Vorlage vorschriftsmäßiger Spielerpässe sind die Vereine verantwortlich. Jugendliche, für die kein gültiger Spielerpass vorgelegt werden kann, ist der Identitätsnachweis durch einen amtlichen Ausweis oder sonstiges Dokument möglich. Die Unterschrift entfällt. 9. Gestellung der Schiedsrichter Die Einteilung der Schiedsrichter zu den Bezirkspokalspielen erfolgt durch den für den Heimatverein zuständigen Schiedsrichtereinteiler. Bei den Bezirkspokalspielen, mit Ausnahme des Endspiels, hat jede Mannschaft einen Schiedsrichterassistenten zu stellen. Das Endspiel wird mit einem Schiedsrichterteam besetzt. Erscheint bei den Bezirkspokalspielen kein Verbandsschiedsrichter, so gelten die analogen Bestimmungen der Meisterschaftsrunde. In diesem Fall sind die Mannschaftsbegleiter berechtigt, die Spielerpässe der gegnerischen Mannschaft einzusehen. Der Platzverein ist in diesem Falle verantwortlich, dass der Online-Spielbericht innerhalb eines Tages für die spielleitende Behörde fertiggestellt und freigegeben wird. 10. Manipulation von Spielen Die Bestimmungen über das Festspielen und die Manipulation von Spielen gelten auch für die Pokalspiele. Die Jugendspieler, die in einem oder mehreren Meisterschaftsspielen einer Mannschaft ihres Vereins in einer höheren Spielklasse zum Einsatz kamen, sind für die Bezirkspokalspiele nicht uneingeschränkt teilnahmeberechtigt. Auf die Bestimmungen der Spiel- und Jugendordnung wird verwiesen.