Durchführungsbestimmungen für die Spiele um den Bezirkspokal

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Durchführungsbestimmungen für die Spiele um den Bezirkspokal
Durchführungsbestimmungen
für die Spiele um den
Bezirkspokal der Jugend1
B-, C-, D-Juniorinnen
A-, B-, C-, D-Junioren
im
Bezirk Neckar/Fils
für die Saison 2014/2015
Stand Juli 2014
1
Aus Gründen der Lesbarkeit wird meist die männliche Form verwendet
1. Allgemeines
Gemäß § 36 Abs.1 der Jugendordnung erlässt der Bezirksjugendausschuss
Durchführungsbestimmungen für den Bezirkspokal der B-, C-, D-Juniorinnen und
der A-, B-, C-, D-Junioren für das laufende Spieljahr. Diese
Durchführungsbestimmungen sind für alle Vereine, die an den
Bezirkspokalspielen teilnehmen verbindlich.
Für die Bezirkspokalspiele sind die Satzung und Ordnungen des
Württembergischen Fußballverbands (WFV) maßgebend. Alle Spiele werden
nach den vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) anerkannten Spielregeln der FIFA
und den vom DFB hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen durchgeführt.
Spielleitende Behörde für die Spiele um den Bezirkspokal der B-, C-, DJuniorinnen ist der Pokalspielleiter Juniorinnen und für die A-, B-, C-, D-Junioren
der Pokalspielleiter Junioren.
2. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt aufgrund der Meldung im DFB-Vereinsmeldebogen.
Es können nur Mannschaften am Pokal teilnehmen, die auch am
Verbandsrundenspielbetrieb, bis einschließlich zur Bezirksstaffel, teilnehmen.
Der Bezirkspokal der Jugend wird für folgende Altersklassen/Mannschaftsgrößen
angeboten:
A-Junioren 11er-Mannschaften
B-Juniorinnen 11er-Mannschaften
B-Junioren 11er-Mannschaften
C-Juniorinnen 11er-Mannschaften
C-Junioren 11er-Mannschaften
D-Juniorinnen 9er-Mannschaften
D-Junioren 9er-Mannschaften
Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, ist sie automatisch für die nächste
Saison vom Bezirkspokal ausgeschlossen.
3. Austragungsmodus
Bei allen Spielen um den Bezirkspokal der Jugend werden die Paarungen
ausgelost. Der niederklassige Verein hat Heimrecht; ansonsten der
erstgezogene Verein.Gespielt wird nach dem Pokalsystem. Aus dem
Wettbewerb scheiden die unterlegenen Mannschaften aus.
Vorbehaltsspiele (vgl. § 39 Abs. 6 Jugendordnung) sind nicht zulässig.
Ist nach Ablauf der regulären Spielzeit kein Sieger ermittelt, wird der Sieger
sofort durch Elfmeterschießen ermittelt (§ 4 der Spielordnung –
Durchführungsbestimmungen über das Elfmeterschießen). Lediglich beim
Endspiel erfolgt zuvor eine Verlängerung.
11. Rechtsprechung
Für alle Vorkommnisse bei den Bezirkspokalspielen ist das Sportgericht des
Bezirks zuständig. Einsprüche gegen die Spielwertung sind bei der zuständigen
Rechtsinstanz zulässig (§ 13 der Rechts- und Verfahrensordnung).
Bei den
B-Juniorinnen 2 x 10 Minuten
C-Juniorinnen 2 x 5 Minuten
D-Junioren 2 x 5 Minuten
Für den Bezirksjugendausschuss Bezirk Neckar-Fils, 30.07.2014
A-Junioren um 2 x 15 Minuten
B-Junioren um 2 x 10 Minuten
C-Junioren um 2 x 5 Minuten
D-Junioren um 2 x 5 Minuten
Die Endspiele um den Bezirkspokal finden im Rahmen der BezirkspokalEndspieltage der Jugend statt.
Der Sieger des jeweiligen Endspiels ist Bezirkspokalsieger.
Der Wettbewerb endet auf Bezirksebene.
4. Kostenregelung
Fabian Karg
Pokalspielleiter
Junioren
Clemens Durst
Pokalspielleiter
Juniorinnen
Klaus Metzler
Bezirksjugendleiter
Die Anreisekosten zum Spielort sind von den reisenden Vereinen selbst zu
tragen.
Der gastgebende Verein trägt die Kosten für Schiedsrichter und Platzgestellung.
Beim Endspiel um den Bezirkspokal der Jugend übernimmt der Bezirk die
Schiedsrichterkosten. Die Kosten für Platzgestellung und Sanitätsdienst werden
Pauschal vergütet.
5. Durchführung der Spiele
Die Spiele werden durch Einstellen in das DFBnet bekannt gemacht und den
beteiligten Vereinen per wfv-Postfach zugestellt.
Die Platzvereine sind für die einwandfreie Vorbereitung und Durchführung der
Bezirkspokalspiele verantwortlich. Die Sportplätze müssen vom WFV zugelassen
sein.
Die Spiele finden auf den für die Mannschaftsgröße entsprechenden Spielfeldern
statt.
Vor dem Endspiel haben sich beide Mannschaften bezüglich der Spielkleidung
abzustimmen und in unterschiedlicher Spielkleidung anzutreten.
Der Platzverein ist verpflichtet, bei jedem Spiel einen Sanitätsdienst zu stellen,
mindestens aber eine in „Erste Hilfe“ ausgebildete Person, ausgerüstet mit den
erforderlichen Gerätschaften, zu stellen.
Ansonsten gelten die Bestimmungen für Verbandsspiele Jugendfußball.
6. Spielverlegung
Spielverlegungen sind lediglich bei Unbespielbarkeit der Spielstätte möglich.
Kann die Spielstätte aus absehbaren Kapazitätsgründen nicht benutzt werden,
maßgebend sind hier nur im DFBnet eingestellte Spiele, der Trainingsbetrieb
wird hierbei nicht berücksichtigt, so ist das betreffende Spiel in Abstimmung mit
den beteiligten Mannschaften um einen Tag zu verschieben.
Wird zwischen den Mannschaften keine Einigung erzielt, entscheidet die
spielleitende Behörde über den Termin der Austragung.
Die Verlegung des Pokalspiels in Bezug auf die Uhrzeit, kann in Abstimmung der
betreffenden Mannschaften bis mindestens acht Tage vor dem angesetzten
Termin beantragt werden.
7. Ergebnismeldung
Für die fristgerechte Ergebnismeldung ist der Heimverein verantwortlich. Es
gelten die analogen Bestimmungen für die Verbandsspiele der Jugend.
8. Kontrolle der Spielerlaubnis – Teilnahmeberechtigung
An den Bezirkspokalspielen dürfen nur solche Spieler teilnehmen, die an dem
jeweiligen Spieltag die Spielerlaubnis für den betreffenden Verein haben; die
Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele genügt (JuO § 16).
Vor jedem Bezirkspokalspiel ist von beiden Vereinen der Online-Spielbericht
auszufüllen. Die Namen der vorgesehen Auswechselspieler sind aufzuführen.
Die Auswechselspieler unterliegen der Machtbefugnis des Schiedsrichters. In
Ausnahmefällen können auch andere Auswechselspieler eingesetzt werden
(§ 29 JuO). Auswechselspieler können mit Zustimmung des Schiedsrichters
während einer Spielunterbrechung in das Spiel eintreten.
Die Anzahl der Auswechselspieler besteht aus fünf Spielern.
Der Spielbericht ist von beiden Mannschaften zusammen mit den Spielerpässen
mindestens 15 Minuten vor dem Spiel unaufgefordert freizugeben.
In Ausnahmefällen können Spielerpässe bis unmittelbar nach Spielende
beigebracht und unaufgefordert dem Schiedsrichter vorgezeigt werden.
Für die Vorlage vorschriftsmäßiger Spielerpässe sind die Vereine verantwortlich.
Jugendliche, für die kein gültiger Spielerpass vorgelegt werden kann, ist der
Identitätsnachweis durch einen amtlichen Ausweis oder sonstiges Dokument
möglich. Die Unterschrift entfällt.
9. Gestellung der Schiedsrichter
Die Einteilung der Schiedsrichter zu den Bezirkspokalspielen erfolgt durch den
für den Heimatverein zuständigen Schiedsrichtereinteiler.
Bei den Bezirkspokalspielen, mit Ausnahme des Endspiels, hat jede Mannschaft
einen Schiedsrichterassistenten zu stellen.
Das Endspiel wird mit einem Schiedsrichterteam besetzt.
Erscheint bei den Bezirkspokalspielen kein Verbandsschiedsrichter, so gelten die
analogen Bestimmungen der Meisterschaftsrunde. In diesem Fall sind die
Mannschaftsbegleiter berechtigt, die Spielerpässe der gegnerischen Mannschaft
einzusehen.
Der Platzverein ist in diesem Falle verantwortlich, dass der Online-Spielbericht
innerhalb eines Tages für die spielleitende Behörde fertiggestellt und
freigegeben wird.
10. Manipulation von Spielen
Die Bestimmungen über das Festspielen und die Manipulation von Spielen
gelten auch für die Pokalspiele.
Die Jugendspieler, die in einem oder mehreren Meisterschaftsspielen einer
Mannschaft ihres Vereins in einer höheren Spielklasse zum Einsatz kamen, sind
für die Bezirkspokalspiele nicht uneingeschränkt teilnahmeberechtigt.
Auf die Bestimmungen der Spiel- und Jugendordnung wird verwiesen.

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