Das Bundesgericht bewilligt eine Mobilfunk
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Das Bundesgericht bewilligt eine Mobilfunk
News von joesnet Handy-Antenne: Anwohner von Künten blitzen vor Bundesgericht ab! Wir wollen erreichen, dass die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung geschützt wird und das bereits Betroffene zu ihrem Recht kommen. Einsprachen Möchten Sie gegen den Bau einer Mobilfunkantenne, einer Hochspannungsleitung oder einer anderen starken Strahlenquelle Einsprache erheben oder Baubeschwerde führen, helfen wir Ihnen Einsprache erheben hier gerne weiter. Ärztliche Beratungsstelle Leiden Sie an unerklärlichen Symptomen und vermuten Sie eine Belastung durch Elektrosmog? An der ärztlichen Beratungsstelle werden Sie von einer Ärztin angehört und an einen spezialisierten Ärztliche-beratung Umwelt-Arzt in Ihrer Region verwiesen. News von der Gigaherzebe Lotterie Romande! Das Bundesgericht bewilligt eine Mobilfunk-Sendeanlage in einem Gebäude, das bautechnisch gar nicht mehr existiert. Veröffentlicht am 07.November 2014 von Hans-U. Jakob Alle Dokumente finden Sie auf www.kuenten.com HANDY-ANTENNE: ANWOHNER BLITZEN VOR BUNDESGERICHT AB! 1 Die Milliarde an Konzessionsgebühren ! Die Milliarde an Konzessionsgebühren, mit welcher sich die Mobilfunkbetreiber im Februar 2012 bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft die sogenannte Rechtssicherheit für die nächsten 16 Jahre, das heisst bis 2028 erkauft haben, treibt immer seltsamere Blüten. Wegen der Milliarde für welche den Mobilfunkbetreibern freie Fahrt bis 2028 zugesichert wurde, kommt es selbst im höchsten nationalen Gerichtshof in Lausanne (im Bild links) zu Cabaret-reifen Urteilen. Mit Urteil 1C_122/2014 bewilligte das Schweizerische Bundesgericht in einem Akt verwaltungstechnischen Leerlaufs sondergleichen eine Mobilfunk-Sendeanlage in einem Gebäude, welches es laut der Baueingabe und den Plänen der Mobilfunkbetreiber vom November 2006 gar nicht mehr gibt. Der damals vorgesehene Einbauort für die Apparatekabine gibt es nicht mehr. Ebenso wenig sind die im Baugesuch festgelegten Antennentypen nicht mehr erhältlich und ebenso wenig werden heute noch Basisstationen gebaut, die ausschliesslich der GSM-Technologie dienen und lediglich eine Sendeleistung von nur 400 Watt ERP pro Sektor aufweisen. Die Heutigen Sendeleistungen für die UMTS- und LTE- Generation weisen pro Sektor durchwegs das 10fache auf. Das alles interessierte das Bundesgericht nicht im Entferntesten. Sinngemäss wurde argumentiert, die Vorinstanz habe anhand der ihr vorliegenden (heute jedoch völlig veralteten red.) Baupläne eine Baubewilligung erteilt und diese sei und bleibe rechtsgültig. Auch dann, wenn sich die Vorinstanz geweigert habe, die neuen Verhältnisse anhand eines Augenscheins vor Ort abzuklären, sei dieses Verhalten nicht zu beanstanden. Punkt. Vorgeschichte Auf einem alten leer stehenden Fabrikgebäude, mitten in einem Wohngebiet gelegen, wollte Orange 2006 eine GSM-Basisstation mit 3 Sektorantennen bauen. Auf Grund zahlreicher Einsprachen und weil der Standortgeber den abgeschlossenen Mietvertrag aus wichtigen Gründen (Umnutzungs- und Umbaupläne) gekündigt hatte, verweigerte der Gemeinderat die Baubewilligung. Die nächste Instanz, der Regierungsrat des Kantons Aargau war der Meinung der Mietvertrag sei sowieso unkündbar und erteilte die Baubewilligung. Worauf der Standortgeber das Mietgericht anrief, welches lediglich feststellte, Mieter (Orange) und Vermieter (Standortgeber) hätten sich nicht einigen können. Weder Orange noch Standortgeber zogen den Streitfall an die nächste Instanz weiter, Orange in der HANDY-ANTENNE: ANWOHNER BLITZEN VOR BUNDESGERICHT AB! 2 Annahme der Mietvertrag sei nach wie vor gültig und der Standortgeber in der Annahme der Mietvertrag sei nichtig. In dieser Überzeugung begann der Standortgeber mit Planung und Realisierung der Umnutzung des 100- jährigen Fabrikgebäudes in Loftwohnungen und Atelierräume. Das Gebäude erhielt im Verlauf der folgenden Jahre eine komplett neue Raumeinteilung mit verschiedenen Orten empfindlicher Nutzung die es vorher dort nicht gegeben hat. Zudem kann die Apparatekabine in dem dazu vorgesehenen Estrich gar nicht mehr eingebaut werden, da sich dort neu ein Fluchtweg für die Bewohner der Loftwohnungen mit einer feuerfesten Brandschutztüre befindet. Derweilen wandten sich die Einsprecher an das aargauische Verwaltungsgericht welches sich erstens stur weigerte, die neuen Gegebenheiten anlässlich eines Augenscheins anzuschauen oder sich die Umbaupläne vom Bauamt der Gemeinde zustellen zu lassen. Ein Telefonanruf hätte genügt. Zweitens, befand das Verwaltungsgericht, die Kündigung des Mietvertrages sei missbräuchlich gewesen, da sich der Mieter nichts habe zuschulden kommen lassen. Wie Gigaherz.ch Beweismittel fälscht Wegen dieser frappanten Verweigerung des rechtlichen Gehörs wandten sich die Einsprechenden in der Folge an das Bundesgericht unter Beilage der Ausführungspläne der umgebauten Gebäudetrakte. Da Bundesrichter dafür bekannt sind, dass sie mit komplizierten Bauplänen bald einmal überfordert sind, reichten die Einsprechenden die vereinfachten Pläne im Masstab 1:100 ein, welche das ausführende Architekturbüro für das Brandschutzkonzept erstellt hatte. Was die von Orange angeheuerten Rechtsanwälte zu der ungeheuerlichen Behauptung hinreissen liess, die Einsprechenden, vorab die NISFachstelle von Gigaherz, hätten doch diese Pläne selber erstellt. Es handle sich um eine Beweismittelfälschung. Man stelle sich diesen Schwachsinn einmal vor. Die NIS-Fachstelle von Gigaherz soll für 3 Gebäudekomplexe, welche sich in einer Länge von 75m über 4 Stockwerke erstrecken, gleich selbst hergestellt haben. Bemerkung des Fachstellenleiters von Gigaherz: Wir wussten schon dass wir gut sind, aber dass wir so gut sind, um innerhalb von 10 Tagen gratis solche Pläne erstellen zu können, das mussten uns schon zuerst Badertschers Rechtsanwälte zubilligen. Ins gleiche Horn stiessen übrigens die vom Bundesgericht angefragten Amtsjuristen des Bundesamtes für Umwelt. Item, das Bundesgericht befand, die Einsprechenden hätten halt die Pläne des umgebauten Gebäudekomplexes bereits in ihrer Ersteinsprache vor 8 Jahren einreichen müssen, als diese noch gar nicht existierten. Das Baugesuch sei nach den von Orange eingereichten, heute unbrauchbaren Plänen zu bewilligen alles andere stehe nicht zur Diskussion. Punkt. zur Webseite HANDY-ANTENNE: ANWOHNER BLITZEN VOR BUNDESGERICHT AB! 3 AZ vom 07.November 2014 Handy-Antenne: Anwohner blitzen vor Bundesgericht ab ! Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Küntener abgewiesen. (ZVG/Archiv) Quelle: Walter Schwager Das höchste Schweizer Gericht hat entschieden: Die Beschwerde von zwei Küntenern gegen die Mobilfunkantenne im Gewerbepark wurde abgewiesen. Die Gerichtskosten von 4000 Franken haben die beiden Beschwerdeführer zu tragen. Dies geht aus dem Ende Oktober gefällten und am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor. Der Entscheid ist das vielleicht letzte Kapitel in einem langen Streit um die Antenne. Gegen das im Frühjahr 2007 veröffentliche Baugesuch der Orange Communications SA (Orange) waren 73 Einsprachen eingegangen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau stimmte dem Bauvorhaben unter Auflagen zu. Der Gemeinderat Künten dagegen wies das Gesuch 2012 ab. Dagegen wiederum wehrte sich Orange – und der Regierungsrat hiess die Beschwerde gut. Er wies den Gemeinderat Künten an, die AZ vom 07.November 2014 Baubewilligung unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Zwei Küntener reichten gegen diesen Entscheid eine Beschwerde ein, die vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde. Das Bundesgericht bestätigte nun diesen Entscheid. Veraltete Technologie und Brandgefahr Die Beschwerdeführer hatten unter anderem geltend gemacht, dass die Technologie der Mobilfunkantennenanlage bereits veraltet sei. Das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, dass sie dabei «übersehen, dass Gegenstand des Verfahrens einzig die Mobilfunkantennenanlage ist, so wie sie im Baugesuch beschrieben wird. Ob sie später modernisiert und die Sendeleistung erhöht werden darf, ist dagegen nicht zu entscheiden.» Auch auf den Vorwurf, die Brandgefahr bei der Antenne auf dem teilweise mit Holzschindeln bedeckten Standortgebäude sei nicht abgeklärt worden, wies das Bundesgericht ab. Es weist darauf hin, dass bereits 2007 die kantonale Brandschutzbewilligung erteilt worden sei. (Urteil 1C_122/2014) Alle Dokumente unter www.kuenten.com