Das Bundesgericht bewilligt eine Mobilfunk

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Das Bundesgericht bewilligt eine Mobilfunk
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Handy-Antenne: Anwohner von Künten blitzen vor Bundesgericht ab!
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News von der Gigaherzebe
Lotterie Romande!
Das Bundesgericht bewilligt eine Mobilfunk-Sendeanlage in einem
Gebäude, das bautechnisch gar nicht mehr existiert.
Veröffentlicht am 07.November 2014 von Hans-U. Jakob
Alle Dokumente finden Sie auf www.kuenten.com
HANDY-ANTENNE: ANWOHNER BLITZEN VOR BUNDESGERICHT AB!
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Die Milliarde an Konzessionsgebühren !
Die Milliarde an Konzessionsgebühren, mit welcher sich die Mobilfunkbetreiber im Februar
2012 bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft die sogenannte Rechtssicherheit für die
nächsten 16 Jahre, das heisst bis 2028 erkauft haben, treibt immer seltsamere Blüten.
Wegen der Milliarde für welche den
Mobilfunkbetreibern freie Fahrt bis 2028
zugesichert wurde, kommt es selbst im
höchsten nationalen Gerichtshof in Lausanne
(im Bild links) zu Cabaret-reifen Urteilen.
Mit Urteil 1C_122/2014 bewilligte das
Schweizerische Bundesgericht in einem Akt
verwaltungstechnischen Leerlaufs sondergleichen eine Mobilfunk-Sendeanlage in einem
Gebäude, welches es laut der Baueingabe und
den Plänen der Mobilfunkbetreiber vom November 2006 gar nicht mehr gibt. Der damals
vorgesehene Einbauort für die Apparatekabine gibt es nicht mehr. Ebenso wenig sind die
im Baugesuch festgelegten Antennentypen nicht mehr erhältlich und ebenso wenig werden
heute noch Basisstationen gebaut, die ausschliesslich der GSM-Technologie dienen und
lediglich eine Sendeleistung von nur 400 Watt ERP pro Sektor aufweisen. Die Heutigen
Sendeleistungen für die UMTS- und LTE- Generation weisen pro Sektor durchwegs das 10fache auf.
Das alles interessierte das Bundesgericht nicht im Entferntesten. Sinngemäss wurde
argumentiert, die Vorinstanz habe anhand der ihr vorliegenden (heute jedoch völlig
veralteten red.) Baupläne eine Baubewilligung erteilt und diese sei und bleibe rechtsgültig.
Auch dann, wenn sich die Vorinstanz geweigert habe, die neuen Verhältnisse anhand eines
Augenscheins vor Ort abzuklären, sei dieses Verhalten nicht zu beanstanden. Punkt.
Vorgeschichte
Auf einem alten leer stehenden Fabrikgebäude, mitten in einem Wohngebiet gelegen,
wollte Orange 2006 eine GSM-Basisstation mit 3 Sektorantennen bauen. Auf Grund
zahlreicher Einsprachen und weil der Standortgeber den abgeschlossenen Mietvertrag aus
wichtigen Gründen (Umnutzungs- und Umbaupläne) gekündigt hatte, verweigerte der
Gemeinderat die Baubewilligung.
Die nächste Instanz, der Regierungsrat des Kantons Aargau war der Meinung der
Mietvertrag sei sowieso unkündbar und erteilte die Baubewilligung.
Worauf der Standortgeber das Mietgericht anrief, welches lediglich feststellte, Mieter
(Orange) und Vermieter (Standortgeber) hätten sich nicht einigen können. Weder Orange
noch Standortgeber zogen den Streitfall an die nächste Instanz weiter, Orange in der
HANDY-ANTENNE: ANWOHNER BLITZEN VOR BUNDESGERICHT AB!
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Annahme der Mietvertrag sei nach wie vor gültig und der Standortgeber in der Annahme
der Mietvertrag sei nichtig. In dieser Überzeugung begann der Standortgeber mit Planung
und Realisierung der Umnutzung des 100- jährigen Fabrikgebäudes in Loftwohnungen und
Atelierräume. Das Gebäude erhielt im Verlauf der folgenden Jahre eine komplett neue
Raumeinteilung mit verschiedenen Orten empfindlicher Nutzung die es vorher dort nicht
gegeben hat. Zudem kann die Apparatekabine in dem dazu vorgesehenen Estrich gar nicht
mehr eingebaut werden, da sich dort neu ein Fluchtweg für die Bewohner der
Loftwohnungen mit einer feuerfesten Brandschutztüre befindet.
Derweilen wandten sich die Einsprecher an das aargauische Verwaltungsgericht welches
sich erstens stur weigerte, die neuen Gegebenheiten anlässlich eines Augenscheins
anzuschauen oder sich die Umbaupläne vom Bauamt der Gemeinde zustellen zu lassen.
Ein Telefonanruf hätte genügt.
Zweitens, befand das Verwaltungsgericht, die Kündigung des Mietvertrages sei
missbräuchlich gewesen, da sich der Mieter nichts habe zuschulden kommen lassen.
Wie Gigaherz.ch Beweismittel fälscht
Wegen dieser frappanten Verweigerung des rechtlichen Gehörs wandten sich die
Einsprechenden in der Folge an das Bundesgericht unter Beilage der Ausführungspläne der
umgebauten Gebäudetrakte. Da Bundesrichter dafür bekannt sind, dass sie mit
komplizierten Bauplänen bald einmal überfordert sind, reichten die Einsprechenden die
vereinfachten Pläne im Masstab 1:100 ein, welche das ausführende Architekturbüro für
das Brandschutzkonzept erstellt hatte. Was die von Orange angeheuerten Rechtsanwälte
zu der ungeheuerlichen Behauptung hinreissen liess, die Einsprechenden, vorab die NISFachstelle von Gigaherz, hätten doch diese Pläne selber erstellt. Es handle sich um eine
Beweismittelfälschung.
Man stelle sich diesen Schwachsinn einmal vor. Die NIS-Fachstelle von Gigaherz soll für 3
Gebäudekomplexe, welche sich in einer Länge von 75m über 4 Stockwerke erstrecken,
gleich selbst hergestellt haben.
Bemerkung des Fachstellenleiters von Gigaherz: Wir wussten schon dass wir gut sind, aber
dass wir so gut sind, um innerhalb von 10 Tagen gratis solche Pläne erstellen zu können,
das mussten uns schon zuerst Badertschers Rechtsanwälte zubilligen. Ins gleiche Horn
stiessen übrigens die vom Bundesgericht angefragten Amtsjuristen des Bundesamtes für
Umwelt.
Item, das Bundesgericht befand, die Einsprechenden hätten halt die Pläne des
umgebauten Gebäudekomplexes bereits in ihrer Ersteinsprache vor 8 Jahren einreichen
müssen, als diese noch gar nicht existierten. Das Baugesuch sei nach den von Orange
eingereichten, heute unbrauchbaren Plänen zu bewilligen alles andere stehe nicht zur
Diskussion. Punkt.
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AZ vom 07.November 2014
Handy-Antenne: Anwohner
blitzen vor Bundesgericht ab
!
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Küntener abgewiesen. (ZVG/Archiv)
Quelle: Walter Schwager
Das höchste Schweizer Gericht hat entschieden: Die Beschwerde
von zwei Küntenern gegen die Mobilfunkantenne im Gewerbepark
wurde abgewiesen. Die Gerichtskosten von 4000 Franken haben die
beiden Beschwerdeführer zu tragen. Dies geht aus dem Ende
Oktober gefällten und am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.
Der Entscheid ist das vielleicht letzte Kapitel in einem langen Streit
um die Antenne. Gegen das im Frühjahr 2007 veröffentliche
Baugesuch der Orange Communications SA (Orange) waren 73
Einsprachen eingegangen. Das Departement Bau, Verkehr und
Umwelt (BVU) des Kantons Aargau stimmte dem Bauvorhaben
unter Auflagen zu. Der Gemeinderat Künten dagegen wies das
Gesuch 2012 ab.
Dagegen wiederum wehrte sich Orange – und der Regierungsrat
hiess die Beschwerde gut. Er wies den Gemeinderat Künten an, die
AZ vom 07.November 2014
Baubewilligung unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Zwei
Küntener reichten gegen diesen Entscheid eine Beschwerde ein, die
vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde. Das Bundesgericht
bestätigte nun diesen Entscheid.
Veraltete Technologie und Brandgefahr
Die Beschwerdeführer hatten unter anderem geltend gemacht, dass
die Technologie der Mobilfunkantennenanlage bereits veraltet sei.
Das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, dass sie dabei
«übersehen, dass Gegenstand des Verfahrens einzig die
Mobilfunkantennenanlage ist, so wie sie im Baugesuch beschrieben
wird. Ob sie später modernisiert und die Sendeleistung erhöht
werden darf, ist dagegen nicht zu entscheiden.»
Auch auf den Vorwurf, die Brandgefahr bei der Antenne auf dem
teilweise mit Holzschindeln bedeckten Standortgebäude sei nicht
abgeklärt worden, wies das Bundesgericht ab. Es weist darauf hin,
dass bereits 2007 die kantonale Brandschutzbewilligung erteilt
worden sei.
(Urteil 1C_122/2014)
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