Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land

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Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land
MILForst-RL
Überblick zu den Inhalten und Konditionen der MIL-Forst-Richtlinie
Maßnahmebereiche
Mögliche Einzelmaßnahmen
Fördertatbestände
Zuwendungshöchstbetrag
(Netto)
I Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
Nr.
Im Maßnahmebereich I ist jede Einzelmaßnahme in der Festbetrags-Tabelle der MIL-Forst-Richtlinie untersetzt
1.1
Standortgutachten
Grundbetrag je Gutachten zzgl. Festbetrag je Hektar Planungsgebiet
max.
300 € + 25 € / ha
Naturverjüngung
Bodenbearbeitung, Kulturvorbereitung, Zaunmaterial, Zaunbau
2 000 € / ha
Saat auf Pflugstreifen (flächig)
Eiche 200 kg / ha; Buche 70 kg / ha
Bodenbearbeitung, Kulturvorbereitung, Saatgut, Ausbringung,
Zaunmaterial, Zaunbau
4 000 € / ha
Pflanzung von Stiel- und Traubeneiche
mind. 6 000 Stück / ha
Bodenbearbeitung, Kulturvorbereitung, Pflanzgut, Pflanzung,
Zaunmaterial, Zaunbau
5 700 € / ha
Pflanzung von sonst.
Laubholz: mind 6 000 Stück / ha
Edellaubholz: mind. 3 000 Stück / ha
Bodenbearbeitung, Kulturvorbereitung, Pflanzgut, Pflanzung,
Zaunmaterial, Zaunbau
5 100 € / ha
trupp-, gruppen- oder horstweises Einbringen von
Laubholz mind. 1 900 Stück / ha
Bodenbearbeitung, Kulturvorbereitung, Pflanzgut, Pflanzung,
Zaunmaterial, Zaunbau
3 500 € / ha
Einzelmaßnahme Ergänzung von fehlender
Naturverjüngung
Pflanzgut
300 € / TStück
Pflanzung
275 € / TStück
Einzelmaßnahme Abräumkosten
Abräumkosten
I.2.5
Waldrandgestaltung
min. Zahl 1 500 Pflanzen / ha
max. Zahl 3 500 Pflanzen / ha
Bodenbearbeitung, Kulturvorbereitung, Pflanzgut, Pflanzung,
Zaunmaterial, Zaunbau
I.2.6
Nachbesserung mind. 6 000 Stück / ha;
Edel-Laubholz mind. 3 000 Stück / ha
1.2.2 bis
1.2.4
I.2.7.1
I.2.7.2
I.2.8
Pflege
Einsatz von Rückepferden
330 € / ha
300 € / TStück
Pflanzung
275 € / TStück
Kulturpflege
350 € / ha
Jungwuchspflege
250 € / ha
5 € / FM
II Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Nr.
II.2.1
II.2.2
Anteilsfinanzierung in Höhe von 40 bis 60 % der förderfähigen Kosten
Voraussetzung: Mindestfläche FBG, Mindestmitgliederzahl, Teilnahme der FBG am Testbetriebsnetz
max.
Erstinvestitionen
Geräte, Maschinen für forstliche Betriebsarbeiten
20 000 €
Geschäftsführung
Gründung/Fusion, Personalkosten, Reisekosten, Geschäftskosten,
Versicherung, Fortbildung, Zusammenfassung Holzangebote
40 000 €
Voraussetzung: Holzerntemenge mind. 2 Festmeter je Hektar FBG-Mitgliedsfläche und Jahr
II.2.3.1
II.2.3.2
Holzmobilisierungsprämie (Festbetrag)
Gemäß § 28 des Landeswaldgesetzes Brandenburg hat
die Forstverwaltung die Aufgabe, Waldbesitzer durch
Rat und Anleitung bei der Bewirtschaftung des Waldes
und bei der Erfüllung der ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Pflichten zu unterstützen. Im Regelfall ist Ihr
Ansprechpartner der Förster vor Ort.
Die hoheitlich zuständigen Oberförstereien des Landesbetriebes Forst Brandenburg unterstützen Sie gern bei
der Beantragung von Fördervorhaben sowie der Beantwortung forstfachlicher Fragen.
Informationen zur Antragstellung und Projektumsetzung
im Rahmen der MIL-Forst-RL sowie weiterer Fördermöglichkeiten finden Sie im Internet unter:
www.forst.brandenburg.de
unter der Rubrik Service > Förderung
überbetriebliche Holzvermarktung
2,00 € / FM
Koordinierung überregionalen Holzabsatzes
0,20 € / FM
Nr.
Gesamtzuwendung im Maßnahmebereich IV pro Jahr und Zuwendungsempfänger: 100 000 €
max.
IV.2.1.1
Löschwasserentnahmestelle
Löschwasserbrunnen oder -teich
IV.2.1.2
Waldbrandwundstreifen/-schutzstreifen
Pflügen, Scheiben/Astung, Räumung
30 € / km
Grundhafte Wegeinstandsetzung
Materialeinbringung, Profilieren, Verdichten
18 € / lfdm
Befestigung von Wegen (keine Pflege)
teilweise: Materialeinbringung, Profilieren, Verdichten
IV.2.1.3
IV.2.2.1
IV.2.2.2
Auf- und Ausbau mit mind. 5 000 Pflanzen je Hektar
Waldbrandriegelsysteme
12 000 € / Stelle
12 € / lfdm
5 000 € / ha
Nachbesserung: Pflanzgut
300 € / TStück
Nachbesserung: Pflanzung
275 € / TStück
IV.2.2.3
Unterhaltung und Pflege: Kulturpflege
350 € / ha
IV.2.2.4
Unterhaltung und Pflege: Jungwuchspflege
250 € / ha
Tel.: 03 39 71 / 88 20
Fax: 03 39 71 / 4 50 14
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat 34 – Wald und Forstwirtschaft
Lindenstraße 34 a
14497 Potsdam
Tel.: 03 31 / 8 66-89 43
Fax: 03 31 / 2 75 48-89 43
Internet:
www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.196614.de
Forst
Kontakt
Wohin sende ich den Fördermittelantrag?
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Bewilligungsstelle
Waldstraße 2
16798 Fürstenberg / Havel
Tel.: 03 30 93 / 4 08-0
Fax: 03 30 93 / 4 08-80
Internet:
www.forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.236386.de
IV Waldbrandvorbeugung
Anteilsfinanzierung in Höhe von 80 bzw. 100 % der förderfähigen Kosten
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Außenstelle der Bewilligungsstelle
Karnzow Nr. 4
16866 Kyritz
Informationen über die Forstverwaltungen der Länder
und des Bundes erhalten Sie im Internet unter:
www.wald-online.de
5 000 € / ha
Pflanzgut
Holzrückung mit Pferd
Informationen und Service
Weitere Ansprechpartner:
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Betriebszentrale
Zeppelinstraße 136
14471 Potsdam
Tel.: 03 31 / 97 92 9-3 01
Fax: 03 31 / 97 92 9-3 90
Internet: www.forst.brandenburg.de
Impressum
Herausgeber:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL)
des Landes Brandenburg
Referat 10 – Koordination, Kommunikation, Internationales
Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 8
14467 Potsdam
www.mil.brandenburg.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Referat 34 – Wald und Forstwirtschaft
Herstellung: Lutz Bäßler • Berlin
Auflage: 10 000 Exemplare
Informationen für Waldbesitzer
Förderung
forstwirtschaftlicher
Maßnahmen
im Land Brandenburg
Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft
Dieses Faltblatt
wurde
Mitteln
Technischen
Hilfe
Dieser
Flyer wurde
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Mitteln
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Technischen
Hilfe
im Rahmen des
im
des Europäischen
EuropäischenLandwirtschaftsfonds
Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen
für
ländlichen Raums
Raums2007
2007– –2013
2013
kofinanziert.
kofinanziert
EUROPÄISCHE UNION
Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des
ländlichen Raums
Förderung forstwirtschaftlicher
Maßnahmen im Land Brandenburg
gemäß MIL-Forst-RL *
vom 1. Januar 2011
Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der Wälder, der damit
zusammenhängenden biologischen Vielfalt sowie zur
Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter
Flächen mit Unterstützung der EU und des Bundes für:
I Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
(Maßnahmebereich I – MB I)
II Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
(Maßnahmebereich II – MB II)
IV Waldbrandvorbeugung (Maßnahmebereich IV – MB IV)
I Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
IV Waldbrandvorbeugung
Ziel: Unterstützung vorbeugender Maßnahmen zur Verringerung der Waldbrandgefährdung und Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Waldbrandbekämpfung
Ziel: Entwicklung von ökologisch und ökonomisch stabilen Waldstrukturen zur Erhöhung der Multifunktionalität der Wälder
Fördergegenstände:
• Einfache Standortgutachten
• Langfristige Überführung von Nadelholzreinbeständen
in standortgerechte und stabile Mischbestände (Mindestalter des vorhandenen Bestandes 60 Jahre, Bestockungsgrad zur Überschirmung > 40 %)
• Umbau nicht standortgerechter Laubholzreinbestände
in standortgerechte und stabile Laubholzmischbestände
Die forstliche Förderung nach dieser Richtlinie dient der
Sicherung der Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktionen
des Waldes sowie der Verbesserung der Produktions-,
Arbeits- und Absatzbedingungen in der privaten und kommunalen Forstwirtschaft.
II Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Ziel: Entwicklung von eigenständigen, selbstständig
wirtschaftenden, für neue Mitglieder und Geschäftsfelder offenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Empfänger der Zuwendungen können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen bzw. anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse sein.
Es sollen im Besonderen strukturelle Nachteile ausgeglichen werden, um eine stabile Marktposition zur Umsatzsteigerung zu erreichen sowie die Werbung und
Vermarktung von Holzressourcen zu professionalisieren.
Fördergegenstände:
• Erstinvestitionen
• Ausgaben für die Geschäftsführung
• Holzmobilisierungsprämie (HomoP)
Fördergegenstände:
•
•
•
•
Löschwasserentnahmestellen
Waldbrandwund- und -schutzstreifen
Instandsetzung von Waldwegen
Anlage von Waldbrandriegelsystemen einschließlich
Nachbesserung, Kultur- und Jungwuchspflege
Ablauf des Förderverfahrens
notwendige / mögliche
Maßnahme entsprechend Richtlinie?
Antrag auf Förderung
• Umbau von Beständen, die durch Wurf, Bruch, Waldbrand, sonstige Naturereignisse oder Splitterbefall geschädigt sind, in standortgerechte und stabile Mischbestände
• Waldrandgestaltung (10 – 30 m) durch Pflanzung
von heimischen Bäumen und Sträuchern
• Einsatz von Pferden zur Holzrückung
• Kultur- und Jungwuchspflege
• Nachbesserungen
*
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung
forstwirtschaftlicher Maßnahmen (MIL-Forst-RL) vom 1. Januar 2011
Formular im Internet (Link zur MIL-Forst-RL)
Für das laufende Jahr:
Stichtage: 31. März und weitere
bei vorhandenen Mitteln
Anregung / Beratung
Oberförsterei / Revierförsterei
(gemäß § 28 LWaldG
Rat und Anleitung kostenfrei)
Projektauswahl zu den Stichtagen
Zuwendungsbescheid
Empfangsbekenntnis/
Rechtsbehelfsverzicht
MB I und IV: Auszahlungsantrag
i.V.m. Verwendungsnachweis
(Erstattungsprinzip)
MB II (außer HomoP): Vorschuss
Vor-Ort-Kontrolle
durch Stichprobenverfahren
ggf. fachliche Stellungnahme:
hoheitlich zuständige
Oberförsterei / Revierförster
Inaugenscheinnahme
durch hoheitlich zuständige
Oberförsterei / Revierförster
Hinweise zum Verfahren
• Die Projektauswahl erfolgt anhand vollständig vorliegender Antragsunterlagen zu festgelegten Stichtagen.
Bei Mittelknappheit entscheidet die Erfüllung fachlicher Kriterien über die Rangfolge der Antragsbearbeitung.
• Die Förderung des Waldumbaus (Maßnahmebereich
I) erfolgt über eine Festbetragsfinanzierung.
• In den Maßnahmebereichen II und IV erfolgt eine Anteilsfinanzierung, i.d.R. auf Grundlage der Auswahl
des wirtschaftlichsten von drei Angeboten.
• Bei Zuwendungen in Höhe von über 50 000 € sind die
Vergabebestimmungen (VOL/VOB) zu beachten.
• In den Maßnahmebereichen wird bei der Auszahlung
der Mittel zwischen dem Vorschuss- bzw. dem Erstattungsprinzip unterschieden.
• Bagatellgrenzen je Antrag: i.d.R. 2 500 € (z.T. 500 €)