Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land
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Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land
MILForst-RL Überblick zu den Inhalten und Konditionen der MIL-Forst-Richtlinie Maßnahmebereiche Mögliche Einzelmaßnahmen Fördertatbestände Zuwendungshöchstbetrag (Netto) I Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft Nr. Im Maßnahmebereich I ist jede Einzelmaßnahme in der Festbetrags-Tabelle der MIL-Forst-Richtlinie untersetzt 1.1 Standortgutachten Grundbetrag je Gutachten zzgl. Festbetrag je Hektar Planungsgebiet max. 300 € + 25 € / ha Naturverjüngung Bodenbearbeitung, Kulturvorbereitung, Zaunmaterial, Zaunbau 2 000 € / ha Saat auf Pflugstreifen (flächig) Eiche 200 kg / ha; Buche 70 kg / ha Bodenbearbeitung, Kulturvorbereitung, Saatgut, Ausbringung, Zaunmaterial, Zaunbau 4 000 € / ha Pflanzung von Stiel- und Traubeneiche mind. 6 000 Stück / ha Bodenbearbeitung, Kulturvorbereitung, Pflanzgut, Pflanzung, Zaunmaterial, Zaunbau 5 700 € / ha Pflanzung von sonst. Laubholz: mind 6 000 Stück / ha Edellaubholz: mind. 3 000 Stück / ha Bodenbearbeitung, Kulturvorbereitung, Pflanzgut, Pflanzung, Zaunmaterial, Zaunbau 5 100 € / ha trupp-, gruppen- oder horstweises Einbringen von Laubholz mind. 1 900 Stück / ha Bodenbearbeitung, Kulturvorbereitung, Pflanzgut, Pflanzung, Zaunmaterial, Zaunbau 3 500 € / ha Einzelmaßnahme Ergänzung von fehlender Naturverjüngung Pflanzgut 300 € / TStück Pflanzung 275 € / TStück Einzelmaßnahme Abräumkosten Abräumkosten I.2.5 Waldrandgestaltung min. Zahl 1 500 Pflanzen / ha max. Zahl 3 500 Pflanzen / ha Bodenbearbeitung, Kulturvorbereitung, Pflanzgut, Pflanzung, Zaunmaterial, Zaunbau I.2.6 Nachbesserung mind. 6 000 Stück / ha; Edel-Laubholz mind. 3 000 Stück / ha 1.2.2 bis 1.2.4 I.2.7.1 I.2.7.2 I.2.8 Pflege Einsatz von Rückepferden 330 € / ha 300 € / TStück Pflanzung 275 € / TStück Kulturpflege 350 € / ha Jungwuchspflege 250 € / ha 5 € / FM II Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Nr. II.2.1 II.2.2 Anteilsfinanzierung in Höhe von 40 bis 60 % der förderfähigen Kosten Voraussetzung: Mindestfläche FBG, Mindestmitgliederzahl, Teilnahme der FBG am Testbetriebsnetz max. Erstinvestitionen Geräte, Maschinen für forstliche Betriebsarbeiten 20 000 € Geschäftsführung Gründung/Fusion, Personalkosten, Reisekosten, Geschäftskosten, Versicherung, Fortbildung, Zusammenfassung Holzangebote 40 000 € Voraussetzung: Holzerntemenge mind. 2 Festmeter je Hektar FBG-Mitgliedsfläche und Jahr II.2.3.1 II.2.3.2 Holzmobilisierungsprämie (Festbetrag) Gemäß § 28 des Landeswaldgesetzes Brandenburg hat die Forstverwaltung die Aufgabe, Waldbesitzer durch Rat und Anleitung bei der Bewirtschaftung des Waldes und bei der Erfüllung der ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Pflichten zu unterstützen. Im Regelfall ist Ihr Ansprechpartner der Förster vor Ort. Die hoheitlich zuständigen Oberförstereien des Landesbetriebes Forst Brandenburg unterstützen Sie gern bei der Beantragung von Fördervorhaben sowie der Beantwortung forstfachlicher Fragen. Informationen zur Antragstellung und Projektumsetzung im Rahmen der MIL-Forst-RL sowie weiterer Fördermöglichkeiten finden Sie im Internet unter: www.forst.brandenburg.de unter der Rubrik Service > Förderung überbetriebliche Holzvermarktung 2,00 € / FM Koordinierung überregionalen Holzabsatzes 0,20 € / FM Nr. Gesamtzuwendung im Maßnahmebereich IV pro Jahr und Zuwendungsempfänger: 100 000 € max. IV.2.1.1 Löschwasserentnahmestelle Löschwasserbrunnen oder -teich IV.2.1.2 Waldbrandwundstreifen/-schutzstreifen Pflügen, Scheiben/Astung, Räumung 30 € / km Grundhafte Wegeinstandsetzung Materialeinbringung, Profilieren, Verdichten 18 € / lfdm Befestigung von Wegen (keine Pflege) teilweise: Materialeinbringung, Profilieren, Verdichten IV.2.1.3 IV.2.2.1 IV.2.2.2 Auf- und Ausbau mit mind. 5 000 Pflanzen je Hektar Waldbrandriegelsysteme 12 000 € / Stelle 12 € / lfdm 5 000 € / ha Nachbesserung: Pflanzgut 300 € / TStück Nachbesserung: Pflanzung 275 € / TStück IV.2.2.3 Unterhaltung und Pflege: Kulturpflege 350 € / ha IV.2.2.4 Unterhaltung und Pflege: Jungwuchspflege 250 € / ha Tel.: 03 39 71 / 88 20 Fax: 03 39 71 / 4 50 14 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Referat 34 – Wald und Forstwirtschaft Lindenstraße 34 a 14497 Potsdam Tel.: 03 31 / 8 66-89 43 Fax: 03 31 / 2 75 48-89 43 Internet: www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.196614.de Forst Kontakt Wohin sende ich den Fördermittelantrag? Landesbetrieb Forst Brandenburg Bewilligungsstelle Waldstraße 2 16798 Fürstenberg / Havel Tel.: 03 30 93 / 4 08-0 Fax: 03 30 93 / 4 08-80 Internet: www.forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.236386.de IV Waldbrandvorbeugung Anteilsfinanzierung in Höhe von 80 bzw. 100 % der förderfähigen Kosten Landesbetrieb Forst Brandenburg Außenstelle der Bewilligungsstelle Karnzow Nr. 4 16866 Kyritz Informationen über die Forstverwaltungen der Länder und des Bundes erhalten Sie im Internet unter: www.wald-online.de 5 000 € / ha Pflanzgut Holzrückung mit Pferd Informationen und Service Weitere Ansprechpartner: Landesbetrieb Forst Brandenburg Betriebszentrale Zeppelinstraße 136 14471 Potsdam Tel.: 03 31 / 97 92 9-3 01 Fax: 03 31 / 97 92 9-3 90 Internet: www.forst.brandenburg.de Impressum Herausgeber: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg Referat 10 – Koordination, Kommunikation, Internationales Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 8 14467 Potsdam www.mil.brandenburg.de Verantwortlich für den Inhalt: Referat 34 – Wald und Forstwirtschaft Herstellung: Lutz Bäßler • Berlin Auflage: 10 000 Exemplare Informationen für Waldbesitzer Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Brandenburg Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft Dieses Faltblatt wurde Mitteln Technischen Hilfe Dieser Flyer wurde ausaus Mitteln derder Technischen Hilfe im Rahmen des im des Europäischen EuropäischenLandwirtschaftsfonds Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen für ländlichen Raums Raums2007 2007– –2013 2013 kofinanziert. kofinanziert EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Brandenburg gemäß MIL-Forst-RL * vom 1. Januar 2011 Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der Wälder, der damit zusammenhängenden biologischen Vielfalt sowie zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen mit Unterstützung der EU und des Bundes für: I Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft (Maßnahmebereich I – MB I) II Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Maßnahmebereich II – MB II) IV Waldbrandvorbeugung (Maßnahmebereich IV – MB IV) I Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft IV Waldbrandvorbeugung Ziel: Unterstützung vorbeugender Maßnahmen zur Verringerung der Waldbrandgefährdung und Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Waldbrandbekämpfung Ziel: Entwicklung von ökologisch und ökonomisch stabilen Waldstrukturen zur Erhöhung der Multifunktionalität der Wälder Fördergegenstände: • Einfache Standortgutachten • Langfristige Überführung von Nadelholzreinbeständen in standortgerechte und stabile Mischbestände (Mindestalter des vorhandenen Bestandes 60 Jahre, Bestockungsgrad zur Überschirmung > 40 %) • Umbau nicht standortgerechter Laubholzreinbestände in standortgerechte und stabile Laubholzmischbestände Die forstliche Förderung nach dieser Richtlinie dient der Sicherung der Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktionen des Waldes sowie der Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der privaten und kommunalen Forstwirtschaft. II Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Ziel: Entwicklung von eigenständigen, selbstständig wirtschaftenden, für neue Mitglieder und Geschäftsfelder offenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Empfänger der Zuwendungen können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen bzw. anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse sein. Es sollen im Besonderen strukturelle Nachteile ausgeglichen werden, um eine stabile Marktposition zur Umsatzsteigerung zu erreichen sowie die Werbung und Vermarktung von Holzressourcen zu professionalisieren. Fördergegenstände: • Erstinvestitionen • Ausgaben für die Geschäftsführung • Holzmobilisierungsprämie (HomoP) Fördergegenstände: • • • • Löschwasserentnahmestellen Waldbrandwund- und -schutzstreifen Instandsetzung von Waldwegen Anlage von Waldbrandriegelsystemen einschließlich Nachbesserung, Kultur- und Jungwuchspflege Ablauf des Förderverfahrens notwendige / mögliche Maßnahme entsprechend Richtlinie? Antrag auf Förderung • Umbau von Beständen, die durch Wurf, Bruch, Waldbrand, sonstige Naturereignisse oder Splitterbefall geschädigt sind, in standortgerechte und stabile Mischbestände • Waldrandgestaltung (10 – 30 m) durch Pflanzung von heimischen Bäumen und Sträuchern • Einsatz von Pferden zur Holzrückung • Kultur- und Jungwuchspflege • Nachbesserungen * Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (MIL-Forst-RL) vom 1. Januar 2011 Formular im Internet (Link zur MIL-Forst-RL) Für das laufende Jahr: Stichtage: 31. März und weitere bei vorhandenen Mitteln Anregung / Beratung Oberförsterei / Revierförsterei (gemäß § 28 LWaldG Rat und Anleitung kostenfrei) Projektauswahl zu den Stichtagen Zuwendungsbescheid Empfangsbekenntnis/ Rechtsbehelfsverzicht MB I und IV: Auszahlungsantrag i.V.m. Verwendungsnachweis (Erstattungsprinzip) MB II (außer HomoP): Vorschuss Vor-Ort-Kontrolle durch Stichprobenverfahren ggf. fachliche Stellungnahme: hoheitlich zuständige Oberförsterei / Revierförster Inaugenscheinnahme durch hoheitlich zuständige Oberförsterei / Revierförster Hinweise zum Verfahren • Die Projektauswahl erfolgt anhand vollständig vorliegender Antragsunterlagen zu festgelegten Stichtagen. Bei Mittelknappheit entscheidet die Erfüllung fachlicher Kriterien über die Rangfolge der Antragsbearbeitung. • Die Förderung des Waldumbaus (Maßnahmebereich I) erfolgt über eine Festbetragsfinanzierung. • In den Maßnahmebereichen II und IV erfolgt eine Anteilsfinanzierung, i.d.R. auf Grundlage der Auswahl des wirtschaftlichsten von drei Angeboten. • Bei Zuwendungen in Höhe von über 50 000 € sind die Vergabebestimmungen (VOL/VOB) zu beachten. • In den Maßnahmebereichen wird bei der Auszahlung der Mittel zwischen dem Vorschuss- bzw. dem Erstattungsprinzip unterschieden. • Bagatellgrenzen je Antrag: i.d.R. 2 500 € (z.T. 500 €)