Download. - Referat für Bildung und Sport

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Download. - Referat für Bildung und Sport
Landeshauptstadt
München
Referat für
Bildung und Sport
Fachabteilung 3 – Realschulen
und Schulen besonderer Art
RBS-F3
Der Ministerialbeauftragte
für die Realschulen in
Oberbayern-West
Bahnhofstr. 15
82256 Fürstenfeldbruck
E-Mail: [email protected]
Tel.: 08141/502610
Fax: 08141/502611
Datum: 29.04.2016
[email protected]
Bayerstr. 28
80335 München
E-Mail: [email protected]
Tel.: 089/233-83822
Fax: 089/233-83831
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an einer öffentlichen Realschule im
Stadtgebiet München zum Schuljahr 2016/17
Anmeldung/Voranmeldung aus den Jahrgangsstufen 5 mit 10 ohne Schülerinnen und
Schüler aus Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Sie haben Ihre Tochter/ Ihren Sohn an einer öffentlichen Münchner Realschule angemeldet
bzw. vorangemeldet. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und möchten Sie darüber informieren,
wie es nun nach erfolgter Einschreibung weitergeht.
Aus räumlichen Gründen kann leider an jeder Schule nur eine begrenzte Anzahl an
Schulplätzen zur Verfügung stehen. Wenn es irgendwie möglich ist, wird Ihre Tochter/ Ihr Sohn
selbstverständlich einen Platz an der von Ihnen gewünschten Schule erhalten. Werden jedoch
mehr Schülerinnen und Schüler an einer Schule angemeldet, als Schulplätze vorhanden sind,
so entscheidet in der Regel die Entfernung zum Wohnort, die Dauer des Schulweges bzw. die
Erreichbarkeit anderer Realschulen, ob ein Kind an der Schule aufgenommen wird. Sollte Ihrem
Kind kein Platz an der von Ihnen gewünschten Schule zur Verfügung gestellt werden können,
so müssen Sie jedoch nicht selbst aktiv werden. Wir werden für Ihr Kind den von Ihrem Wohnort
nächstgelegenen freien Schulplatz an einer öffentlichen Realschule finden.
Eine vorgenommene Voranmeldung ist keine endgültige Anmeldung! Die endgültige Anmeldung
erfolgt erst nach Vorlage des Jahreszeugnisses in der Zeit von 01. August 2016 bis 03. August
2016 (ca. 11 Uhr). Sie werden nach Vorlage des Jahreszeugnisses über die eventuelle
Notwendigkeit einer Aufnahmeprüfung und deren Ablauf informiert.
Ihr Kind muss kein Aufnahmeverfahren absolvieren:
Alle Schülerinnen und Schüler, die keine Aufnahmeprüfung ablegen müssen, werden wenn
möglich an der Wunschschule aufgenommen. Sollte dies nicht möglich sein, werden von dieser
Schule die notwendigen Daten an uns weitergeleitet, so dass wir die Ihrem Wohnort
nächstgelegene, öffentliche Realschule finden können. Diese Schule wird Ihnen von der
Schulleitung Ihrer Wunschschule in der Regel bis spätestens 09. August 2016 mitgeteilt. Die
Anmeldeunterlagen werden von der Schulleitung weitergegeben. Bitte melden Sie sich trotzdem
in der Woche vom 05. bis 09. September 2016 telefonisch zur Bestätigung der Anmeldung an
der Ihnen mitgeteilten Schule.
Ihr Kind muss ein Aufnahmeverfahren absolvieren:
Alle Schülerinnen und Schüler, die eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen, werden diese an
Ihrer Wunschschule, an der die Einschreibung erfolgt ist, absolvieren. Nach bestandener
Aufnahmeprüfung wird Ihre Tochter / Ihr Sohn wenn möglich an dieser Schule aufgenommen.
Ist dies nicht möglich, werden von Ihrer Wunschschule die notwendigen Daten an uns
weitergeleitet, so dass wir die Ihrem Wohnort nächstgelegene, öffentliche Realschule finden
können. Diese Schule wird Ihnen von uns bis spätestens 12. September 2016, nachmittags,
mitgeteilt. Die Anmeldeunterlagen werden von der Schulleitung weitergegeben. Bitte melden
Sie sich am 13. September 2016 vor Unterrichtsbeginn an der Ihnen mitgeteilten Schule.
Wir wünschen Ihrer Tochter/ Ihrem Sohn einen erfolgreichen schulischen Werdegang.
Ernst Fischer
Ltd. Realschuldirektor
Ministerialbeauftragter
Beate Bräunig
Realschuldirektorin
der Fachabteilung 3
Referat für Bildung und Sport der
Landeshauptstadt München