Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011
Transcription
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:25 Seite 1 HANDWERK AKTUELL Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg In diesem Heft: Neujahrsgruß Die KMU-Berater BZH Die Betriebsbörse BZB LGH Handwerkskammer Düsseldorf UFH WHKT Finanzen / Recht Volksbank Rhein-Ruhr Innungsnachrichten 1·13 Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 2 2 HANDWERK AKTUELL Allen Kolleginnen und Kollegen, ihren Angehörigen, den Mitarbeitern in den Betrieben und allen Freunden des Duisburger Handwerks wünschen wir für das Jahr 2013 viel Glück und alles Gute! Kreishandwerkerschaft Duisburg Der Vorstand: (Hellmann) (Piel) Kreishandwerksmeister Hauptgeschäftsführer Die Obermeister Heinz-Josef Blastik Hermann Scheelen Andrea Koch-Boelter Baugewerks-Innung Innung Duisburg Sanitär · Heizung · Klima Raumausstatter-Innung Bodo H. Oppenberg Hubert Cordes Buchbinder- und Buchdrucker-Innung Konditoren-Innung Klaus Berger Innung Metall Udo Rosenstengel Alfred Keil Dachdecker- und Zimmerer-Innung Informationstechniker-Innung Ralf Pauschert Steinmetz- und Steinbildhauer-Innung Charlotte Noe Günter Schröers Innung des modeschaffenden Handwerks Innung des Kraftfahrzeughandwerks Dipl.-Ing. Lothar Hellmann Heinz-Jürgen Lobreyer Elektro-Innung Maler- und Lackierer-Innung Hans-Jörg Nolte Dieter Lata Fleischer-Innung Innung des Zweiradmechanikerhandwerks Irene Panse Jürgen Figura Friseur-Innung Straßenbauer-Innung Helmut Struchholz Innung für Karosserie- und Fahrzeugbau Armin Lang Stukkateur-Innung Reiner Lenk Tischler-Innung Jörg Hämmerling Ralf Levc Dieter Verhees Gebäudereiniger-Innung Verband der Berufsfotografen Niederrhein Glasapparatebauer-Innung Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 3 3 HANDWERK AKTUELL Neujahrsgruß Inhalt Neujahrsgruß BZB Handwerkskammer Düsseldorf Seminare Projekt Außenwirtschaft WHKT Förderung Volksbank Rhein-Ruhr In eigener Sache Fachverband Gebäude-Klima e.V. Kfz-Umrüstung Die KMU-Berater Die Betriebsbörse Marketing LGH UFH Finanzen Recht Innungsnachrichten 3 5 6 9 10 10 11 12 12 12 13 13 14 15 16 16 19 20 21 24 Zum Titelbild Gesundheitsförderung für Lehrlinge im Baugewerbe (s. Bericht auf S. 5) Impressum HANDWERK AKTUELL Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg Herausgeber und Verlag: Kreishandwerkerschaft DU Düsseldorfer Straße 166 47053 Duisburg Telefon (02 03) 9 96 34-0 Fax (02 03) 9 96 34-35 [email protected] www.handwerk-duisburg.de Redaktion: Lothar Hellmann Stefan Piel Bodo H. Oppenberg Heinz-Jürgen Hippler Nadine Berger GFW Duisburg Andreas Otten Dr. Frank Bruxmeier Anzeigen: Kreishandwerkerschaft Duisburg und Oppenberg Druck + Verlag GmbH Druck: Oppenberg Druck + Verlag GmbH Kardinal-Galen-Straße 6 47051 Duisburg Telefon (02 03) 30 55 66 Fax (02 03) 30 55 67 Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag an die Kreishandwerkerschaft Duisburg abgegolten. z. Z. gilt Preisliste vom 1.1.2002 Regelmäßig blicken wir an dieser Stelle auf das alte Jahr zurück und wagen einen Blick nach vorne. Nach den Turbulenzen der vergangenen Jahre ist das Jahr 2012 für die meisten Handwerksbetriebe gut verlaufen. Die Arbeitslosenzahlen bewegten sich auf einem relativ niedrigen Niveau, und selbst in Duisburg sank die Arbeitslosigkeit unter 13 %. Das Wort „Fachkräftemangel“ war sicherlich im Jahr 2012 in diesem Bereich eines der meist benutzten. Die Betriebe haben auch tatsächlich berichtet, dass sie bei der Einstellung qualifizierter Auszubildender größere Anstrengungen unternehmen müssen. Deutschland ist zum Stabilitätsanker in der europäischen Union geworden, und leider sind im Rest und vor allem im Süden Europas hohe Arbeitslosenquoten zu verzeichnen, und die Staatsschuldenkrise ist bei weitem kein nationales Problem einiger Mitgliedstaaten der europäischen Union. Über Griechenland werden wir wahrscheinlich noch sehr oft in der Zeitung lesen und vemehrt auch über die Probleme Spaniens und Italiens. 2013 wird spannend werden. Beginnend mit der Niedersachsenwahl, in der schwarz-gelb ums Überleben kämpft, bis hin zur Bundestagswahl werden wir einen langen Wahlkampf erleben. In diesem Zeitraum werden die Politiker wohl kaum Zeit finden, noch vernünftige Entscheidungen für Handwerk und Wirtschaft zu treffen. Es bleibt zu hoffen, dass Amerika seine Haushaltsaufgaben löst und keine größere Finanzkrise im Jahre 2013 auslöst. Das Handwerk erwartet zwar für 2013 nicht ebenso gute Konjunkturdaten wie im Jahr 2012, aber es ist wie so oft ver- Dipl.-Ing. Lothar Hellmann Kreishandwerksmeister halten optimistisch und blickt mit Zuversicht in die Zukunft. Die Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren noch Zuwächse unter einem Prozent. Es wäre aber schon schön, wenn die im Vorjahr erzielten Zuwächse bei Umsatz und Beschäftigung stabilisiert werden können. Das Handwerk wird auch in diesem Jahr eine verlässliche Stütze für Wirtschaft und Gesellschaft sein und in Selbstbestimmung und Selbstverantwortung handeln, wenn die überbordende Bürokratie dem Handwerk diesen Freiraum lässt. In diesem Sinne wünschen wir allen Kolleginnen und Kollegen, Ihren Angehörigen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Betrieben und allen Freunden des Duisburger Handwerks für das 2013 viel Glück und alles Gute. Stefan Piel Hauptgeschäftsführer Bildungszentrum Handwerk Freisprechnung der Maler und Lackierer Am 07.12.12 fand im Bildungszentrum Handwerk in DuisburgNeumühl die Freisprechungsfeier der Maler- und LackiererInnung statt, bei der 13 Maler und Lackierer/-innen zur bestandenen Winterprüfung sowie 9 Bauten- und Objektbeschichter/-innen zur Abschlussprüfung gratuliert wurde. Im Rahmen der Freisprechungsfeier wurde Herrn Jürgen Holthausen, Malermeister und Ausbilder des Bildungszentrum Handwerks, durch den Obermeister der Maler- und Lackierer-Innung, Heinz-Jürgen Lobreyer, und den Geschäftsführer des BZH, Dr. Frank Bruxmeier, der silberne Meisterbrief zum 25-jährigen Meisterjubiläum freudig überreicht. Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 4 4 HANDWERK AKTUELL Bildungszentrum Handwerk Große „Bescherung“ kurz vor Weihnachten Bescheide zur Förderung des BZH Duisburg endlich da Regierungspräsidentin Anne Lütkes überreicht Bescheide persönlich Regierungspräsidentin Anne Lütkes hat Vertretern der Kreishandwerkerschaft Duisburg, Lothar Hellmann, Kreishandwerksmeister, Günter Schröers, Obermeister der Kfz-Innung, und Geschäftsführer Dr. Frank Bruxmeier, für die energetische Gebäudesanierung des Bildungszentrums Handwerk einen Bewilligungsbescheid über rund 243.000 Euro übergeben. Insbesondere müssen das Dach und die Wärmeerzeugungsanlage technisch modernisiert werden. Die Gesamtkosten des Projektes betragen rund 1.2 Mio. Euro. Davon tragen die Kreishandwerkerschaft Duisburg und das Land NRW jeweils rund 242.000 Euro, das entspricht zwanzig Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt über das Bundesinstitut für Berufs- bildung die übrigen rund 728.000 Euro. Einen weiteren Bescheid über 719.873,57 Euro übergab die Regierungspräsidentin für eine dringend benötigte neue bzw. ergänzende Ausstattung der Kfz-Ausbildungswerkstatt. Damit sollen die technischen Voraussetzungen geboten werden, um die Durchführung des überbetrieblichen Ausbildungslehrgangs bzw. des Vorbereitungslehrgangs auf die Meisterprüfung/Fortbildungsprüfung Kfz-Mechatroniker, Zweiradmechaniker, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker zu gewährleisten. Das Land fördert damit achtzig Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 899.841,96 Euro, den restlichen Anteil übernimmt die Innung des Kraftfahrzeughandwerks Duisburg. Zufriedene Gesichter bei der Überhabe der Förderbescheide: Regierungspräsidentin Anne Lütkes. Lothar Hellmann, Kreishandwerksmeister, Günter Schröers, Obermeister der Kfz-Innung, und Geschäftsführer Dr. Frank Bruxmeier (v.l.n.r.) Besuchen Sie uns in unserem Energiesparcenter Automatisierungstechnik · Elektrotechnik · Informationstechnik Theodor-Heuss-Straße 130 · 47167 Duisburg · www.elektro-venn.de · Telefon (02 03) 73 94 90 · Fax (02 03) 58 71 40 · [email protected] Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 5 5 HANDWERK AKTUELL BZB Aktionstage „Gesundheitsförderung für Lehrlinge im Baugewerbe“ „Gesundheits-Check-Up“ – Hier werden Cholesterin- und Blutdruckwerte, Körperfettanteil, BMI und der Bauchumfang bestimmt. Sie haben die Aktionstage initiiert (V.l.n.r.): Olaf Rohmert, Kaufmännischer Leiter Geese Bau Oberhausen, BZB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Thomas Murauer, Franz-Josef Paulzen, stellv. Direktor AOK-Regionaldirektion Krefeld, Leiter BZB Krefeld Dipl.-Ing. Markus Crone und Dipl.-Soz.-Wiss. Daniela Schnabel. Am 11. und 12.12.2012 fanden erstmalig die Aktionstage „Gesundheitsförderung für Lehrlinge im Baugewerbe“ im BZB Krefeld statt. Sie wurden in Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg und dem BGF Institut für Gesundheitsförderung durchgeführt. Durch die intensive Vernetzung und Kommunikation im Rahmen des Projektes VegAB „Verbesserung des gelebten Arbeitsschutzes auf Baustellen“ setzten sich die BZB in Kooperation mit der Bergischen Universität Wuppertal mit der Thematik Arbeitsschutz und Ge- sundheitsförderung für Beschäftigte im Baugewerbe auseinander. In diesem Zusammenhang konnte mit den Protagonisten im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung eine gemeinsame Aktion vereinbart werden. Daraus entstanden die Aktionstage „Gesundheitsförderung für Lehrlinge im Baugewerbe“. Gerade das Baugewerbe leidet unter einem verfälschten Image, dass man ständig schwere Arbeit bei jedem Wetter verrichten muss. Körperliche Belastungen und gesundheitliche Lungenvolumenmessung – Wie groß ist deine Lunge und kannst du sie voll beatmen? Beeinträchtigungen scheinen an der Tagesordnung. Dabei bietet das Baugewerbe abwechslungsreiche und hochinteressante Tätigkeiten und dazu auch noch eine Menge Karrieremöglichkeiten. Weiterhin steht man vor der Herausforderung, dass aufgrund der Demografie Jugendliche und Schüler für die Bauberufe begeistert und Beschäftigten unterstützende Maßnahmen angeboten werden müssen, um länger berufstätig sein zu können. Die Aktionstage sind ein Teil dieser Aktionen. Lehrlingen und Umschülern wurden sensibilisiert für aktive und gesunde Lebensweise. Neben der allgemeinen Gesundheit durch regelmäßige Bewegung und ausgewogene Ernährung wurden auch Themen wie Rauchen, Alkohol- sowie Drogenkonsum angesprochen. An den beiden Aktionstagen setzten sich die knapp 170 Lehrlinge des 1. Ausbildungsjahres und 15 Umschüler aus 10 Gewerken an 8 Stationen eines Action-Parcours spielerisch und aussagekräftig mit ihrer Fitness und Gesundheit auseinander. Die Jugendlichen erhielten Ergebnisse über ihre Gesundheitswerte wie Blutdruck, Körperfettwert, Lungenvolumen, Motorik etc. Aufgrund ihrer jeweiligen Werte wurden die Teilnehmer gezielt zu gesundheitlichen Aspekten beraten. Je nach Ergebnis der Messungen wurden auch akute Empfehlungen ausgesprochen, dringend etwas in Sachen Gesundheit, Fitness und Ernährung zu tun. Zum einen besteht dadurch die Möglichkeit sowohl präventiv als auch nachhaltig auf die Jugendlichen einzuwirken und ihr Ernährungs- und Bewegungsverhalten kritisch zu beleuchten und dauerhaft zu ändern. Jede Gruppe bewegte sich 1,5 Stunden in dem Parcours, den sie dann jeweils mit einer gemeinsamen 20-minütigen KickBoxen-Fitness-Aktion unter Anleitung eines Fitnesslehrers beendeten. Zwischen den BZB und der AOK Rheinland/Hamburg wurde bereits besprochen, dass die Aktionstage zu einem regelmäßigen Angebot für die Lehrlinge des 1. Ausbildungsjahres werden. Das Angebot ergänzt hervorragend die Aktionen der BZB wie Rückenschule, Erste-HilfeKurs und Blutspenden. Die BZB werden die Aktionstage als Lehrgang „GesundheitsCheck“ in die Ausbildung mitaufnehmen und diese neben den anderen Lehrgängen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung auf einer zurzeit in der Entwicklung befindlichen (S)check-Karte „Sicherheit und Gesundheit am Bau“ vermerken. Diese kann der Lehrling dann im Portmonee immer mit sich tragen. Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 6 6 HANDWERK AKTUELL Handwerkskammer Düsseldorf Ministerpräsidentin Kraft würdigt Engagement von Prof. Wolfgang Schulhoff für das Land mit dem Verdienstorden Das vielfältige und erfolgreich gestaltende Engagement des Handwerksunternehmers, Hochschullehrers, Präsidenten der Handwerkskammer Düsseldorf und des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstags sowie Vorsitzenden der Stiftung Museumsinsel Hombroich, Professor Wolfgang Schulhoff, hat jetzt eine besondere Würdigung erfahren: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zeichnete den 72-jährigen Düsseldorfer Nationalökonomen im Präsidentenschlösschen der Bezirksregierung mit dem Verdienstorden des Landes aus. „Klappern gehört zum Handwerk – und das kann der „Handwerker“ Wolfgang Schulhoff besonders dann gut, wenn er für das Handwerk selbst klappert,“ würdigte die Ministerpräsidentin in ihrer launig gefassten Laudatio an erster Stelle die Facette des erfolgreichen Handwerks- und Mittelstandssprechers Schulhoff – und betonte insbesondere dessen Einsatz als Präsident der Landeshandwerksvertretung für ein „Vergabewesen, das kleineren örtlichen Betrieben mehr Chancen eröffne, Aufträge zu erhalten“. Der Präsident der Hand- werkskammer Düsseldorf werde „nicht müde, auf die wichtige Rolle des Handwerks hinzuweisen, z. B. für Ausbildung und Beschäftigung“, ergänzte Kraft. Wolfgang Schulhoff gehe selbst mit gutem Beispiel voran, sein Unternehmen gehöre, so Kraft, zu den „größten Ausbildungsbetrieben im Raum Düsseldorf.“ Gute Prüfungsergebnisse der Lehrlinge seiner Firma seien Ergebnis guter Betreuung, „denn bei schulischen oder sonstigen Defiziten erhalten sie gezielte Förderung: etwa Förderkurse mit Arbeitsbefreiung, Hausaufgabenhilfen oder theoretische und praktische Übungsmöglichkeiten“, berichtete Hannelore Kraft. Seit Anfang der 90erJahre sei Wolfgang Schulhoff ferner einer der „Männer der ersten Stunde“ beim Aufbau der Hochschule Mittweida in Sachsen; habe Lehrmaterial beschafft und die Studierenden als ehrenamtlicher Honorarprofessor für Allgemeine Volkswirtschaftslehre unter anderem in Finanzpolitik unterrichtet. Später habe er als Kuratoriumsvorsitzender Einfluss auf die Einrichtung neuer Studiengänge genommen. Mit ei- nem von ihm 2002 gestifteten Hochschulpreis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten mit interdisziplinärem Charakter setzte er „einen wichtigen Impuls für wissenschaftliche Exzellenz“, führte die Ministerpräsidentin zur Arbeit Schulhoffs als Hochschullehrer weiter aus. Auch der Kulturstandort Rheinland profitiere von Schulhoffs Wirken, der seit ihren Anfängen 1997/98 und seit kurzem auch als Vorstandsvorsitzender intensiv die Entwicklung der Stiftung Insel Hombroich begleite, „der Museumsinsel, die Kunst und Natur so einzigartig miteinander verbindet“, lobte Hannelore Kraft, die auch die politisch für die CDU aktiven Jahrzehnte Schulhoffs nicht zu erwähnen vergaß. Zur Person: Prof. Wolfgang Schulhoff Der gebürtige Düsseldorfer (*14.12.1939) leitet nach Abitur, Berufsausbildung zum Installateur und Ingenieur sowie Universitätsstudium zum Diplom-Volkswirt seit 1969 als Geschäftsführender Gesellschafter einen der größten Betriebe der SHK-Branche am Mittleren Niederrhein: das Familienunternehmen G. Schulhoff GmbH & Co KG, sowie die Firma Schulhoff Ingenieur Planung GmbH. Prof. Schulhoff gehörte zwischen 1983 und 2002 20 Jahre als Abgeordneter und profilierter Mittelstandspolitiker (Mitglied im Finanzausschuss, Obmann seiner Partei im Ausschuss für Post und Telekommunikation) dem Bundestag an. Prof. Wolfgang Schulhoff hat in dritter Wahlperiode das Amt des Präsidenten der Handwerkskammer für den Regierungsbezirk Düsseldorf inne (57.000 Unternehmen, 310.000 Beschäftigte). Seit seiner Erstwahl im Jahre 2005 führt er außerdem als Präsident den Nordrhein-Westfälischen Handwerkstag. Das breit gespannte berufliche und politische Engagement Wolfgang Schulhoffs schließt eine mehrjährige Tätigkeit als Hochschullehrer für Volkswirtschaftslehre (ab 1994) und Kuratoriumsvorsitzender (2000 bis 2011) der Hochschule Mittweida/ University of Applied Science ein. Prof. Wolfgang Schulhoff kann ferner auf eine erfolgreiche kommunalpolitische Karriere in der Landeshauptstadt Düsseldorf zurückblicken; er war 16 Jahre lang Kreisvorsitzender der Düsseldorfer CDU, für die er von 1969 bis 1983 – zuletzt als stv. Fraktionsvorsitzender – dem Rat der Stadt angehörte. Wolfgang Schulhoff ist verheiratet und Vater zweier Kinder. • Dächer • Fassaden • Bauklempnerei • Abdichtung geprüfter Energieberater im Dachdeckerhandwerk Haferacker 19 • 47137 Duisburg Telefon 02 03 /44 26 84 • Fax 02 03 /43 53 21 Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 7 7 HANDWERK AKTUELL Bildungszentrum wird „Akademie der Handwerkskammer“ Ziel: Leadership lernen Vahling: „Wir entwickeln die Karriereschmiede des Handwerks zur Marke weiter“ Relaunch folgt klarem Konzept der Aufstiegsfortbildung zum Meister und Bachelor An Neujahr brach in der größten Beruflichen Bildungseinrichtung des Handwerks in Deutschland eine neue Ära an. Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Düsseldorf heißt seit dem 1.1.2013 „Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf“. Mit dem Namenswechsel verbunden ist eine Modernisierung der Optik und Funktionalität des Internetauftritts und des gesamten Corporate Designs der Bildungsstätte. „Wir fassen mit der Begriffsprägung `Akademie und dem Relaunch aller Printprodukte das gesamte Qualifizierungsangebot aus Meisterausbildung, berufsbegleitender Fortbildung und Studiengängen zu einer gemeinsamen Leitidee zusammen: Hier lernen Handwerker Leadership. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, die Düsseldorfer Karriereschmiede des Handwerks zu einer Marke mit bundesweiter Ausstrahlung zu entwickeln“, verdeutlicht der Geschäftsführer der Akademie der Handwerkskammer, Dr. Lothar Vahling, die Intention des Trägers. „Trotz guter Bewertung von Angebot und Service strahlte das Bildungszentrum zuletzt nicht immer die notwendige Wiedererkennbarkeit ab“. Die kommunikative Neupositionierung signalisiere, dass die Akademie dem erklärten Anspruch an Qualität und Leistung „umfassend und schon auf den ersten Blick entsprechen“ wolle. Im Detail ist vor allem die Orientierung und Navigation auf der Website www.hwk-duesseldorf. de/akademie nach Zusammenfassung mehrerer Fachbereiche leichter geworden. So erscheint jetzt etwa das Kursangebot im Bereich der Unternehmensführung und der Studiengang zum Betriebswirt (HWK) unter der Rubrik „Betriebswirtschaft“ gebündelt. Ferner wurde der strukturelle Aufbau des Informationsangebots zu Mei- sterkursen und Weiterbildungsgängen homogenisiert. Bei der Aktualisierung des Erscheinungsbilds der Broschüren und Leporellos spiegelt eine nach Lehrgangsart, -bezeichnung und zentralem Inhaltsmerkmal gegliederte Titelgebung auf dem Deckblatt den grundständigen Aufbau des Qualifizierungsangebots der Akademie wieder. Darüber hinaus ist bei der Gestaltung der Deckblätter sowohl der ethnischen Vielfalt der Meisterschüler ebenso wie dem Umstand, dass immer mehr Frauen Meisterschulen besuchen, Rechnung getragen worden. Der neue Auftritt basiert auf dem bewährten Corporate Design der Kammer und integriert Elemente der aktuellen Imagekampagne des Handwerks „Das Handwerk. Die Wirtschaftsmacht. Von nebenan.“ Vahling: Das neue Erscheinungsbild ist klarer, systematischer und zielgerichteter. Es symbolisiert Einheit in der Vielfalt des Berufeund Karriere-Kosmos Handwerk und entspricht damit dem Wesen des Konzepts der Aufstiegsfortbildung, wie es dem Wirtschaftssektor eigen ist“. Die Namensentwicklung und der visuelle Auftritt der Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf wurden zusammen mit dem Düsseldorfer Designer Stefan Braun entwickelt. An der Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf besuchen pro Jahr annähernd 4.500 Handwerker/-innen eine der 29 Meisterschulen. Jüngstes Angebot wird im nächsten Jahr bundesweit erstmals eine Meistervorbereitung und -prüfung im Holz- und Bautenschutzgewerbe sein. Über die Meisterqualifikation hinaus zählte die Bildungseinrichtung der Kammer im Jahr 2011 2.200 Fort- und Weiterbildungs-Teilnehmer in ihrem breitgefächerten Angebot an technischen und betriebswirtschaftlichen Lehrgängen. NATURSTEINGESTALTUNG UND GRABMALGESTALTUNG SEIT 1925 INH. KARLHEINZ SONDERMANN ARND SONDERMANN BILDHAUER UND STEINMETZMEISTER – RESTAURATOR TELEFON TELEFAX 02 03 -77 03 73 02 03 -73 04 87 DÜSSELDORFER STRASSE 582 47055 DUISBURG Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 8 8 HANDWERK AKTUELL Handwerkskammer Düsseldorf Ein Obermeister aus Duisburg zum Antrittsbesuch bei Vizepräsident Siegfried Schrempf Kammer und Spitzenrepräsentanten der Innungen verabredeten kurze Wege Einen neu gewählten Obermeister aus Duisburg konnte der Vizepräsident der Handwerkskammer Düsseldorf, Siegfried Schrempf, jetzt in der Kammer zum Erfahrungsaustausch begrüßen. Seinen Dank an das ehrenamtliche Engagement der insgesamt neun neuen InnungsSprecher verband Siegfried Schrempf mit einem Appell zur Gemeinsamkeit aller Verantwortungsträger in der tiefgestaffelten Handwerksorganisation. „Wir, die wir fürs Handwerk stehen, müssen so gut wie möglich sein. Und Sie sind unsere Spitzenrepräsentanten vor Ort!“ Schrempf betonte, dass es ihm vor allem um ein reibungsloses „Miteinander der Berufe und Belange und Ineinandergreifen aller Gliederungen“ gehe. Deshalb seine Bitte an die Obermeister: „Geben Sie vermeintliche Fehlentwicklungen an uns weiter, damit auch wir als Kammer uns früh genug darum kümmern können.“ Der Kammervizepräsident sicherte den neuen Innungschefs kurze Wege und die Unterstützung der Handwerkskammer zu. Eine knappe Darstellung des breiten Dienstleistungsangebots der Kammer und ein erster Erfahrungsaustausch der „Neuen“ mit den Geschäftsführern beschlossen den Empfang. Vizepräsident Siegfried Schrempf (r.) mit Obermeister Ralf Pauschert von der Steinmetz- und Steinbildhauer-Innung Duisburg. Foto: Wilfried Meyer FÜR SIE VOR ORT In unserer Niederlassung in Duisburg stehen Ihnen ständig über 5.000 Artikel für Ihren Sofortbedarf zur Verfügung. Schauen Sie doch einfach mal vorbei! Adolf Würth GmbH & Co. KG Niederlassung Duisburg Theodor-Heuss Str. 48-50 · 47167 Duisburg T 0203 7138788 0 · [email protected] Verkauf nur an Gewerbetreibende Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 9 9 HANDWERK AKTUELL Seminare Soziale Netzwerke und der richtige Umgang mit ihnen Einladung zu kostenlosen Social Media-Seminaren Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht von Social Media gesprochen oder geschrieben wird. Neben dem anfänglichen respektvollen Abstand den man zu den neuen Portalen im Internet gehalten hat, wird von Betrieben nun zunehmend nach Informationen über Facebook, Xing und Co. Ausschau gehalten. Wenn man sich die Zeit nimmt und sich über die Portale informiert, wird man schnell feststellen, dass man sich auch – und gerade – als Handwerksbetrieb dort gute Absatzchancen erarbeiten kann. Die Nutzung des Internets und ebenso die Nutzung von Social Media Portalen hat in allen Alterklassen extrem zugenommen. Eben auch die „typischen Handwerkskunden“ haben dieses Medium für sich entdeckt. Zeit also für den Handwerksbetrieb diesen Werbeweg zu prüfen. Wir möchten Sie zu zwei kostenlosen Seminaren einladen. Der erste Kurs „Social Media – Facebook, XING & Co. für den Handwerksbetrieb“ gibt Ihnen einen Überblick über die für Handwerksbetriebe interessantesten Social Media Plattformen. Die ausgewählten Portale werden Ihnen im Kurs vorgestellt und eventuelle Vor- oder Nachteile erläutert. Im Seminar werden erste Schritte für das Anlegen einer Firmenseite getan. Selbstverständlich können auch bereits angelegte Profile gemeinsam durchgesprochen und ggf. angepasst werden. Für Fragen rund um das Thema Social Media stehen Ihnen die ganze Zeit zwei Ansprechpartner zur Verfügung. Der zweite Kurs beschäftigt sich ausschließlich mit dem Thema Facebook. Hier wird gemeinsam eine Firmenseite erstellt und es werden die Stolpersteine, sowie die rechtlichen Besonderheiten einer Facebook-Unternehmensseite beleuchtet. Beide Kurse finden im Fortbildungszentrum der Handwerkskammer zu Köln (Köhlstraße 8 in 50827 Köln) statt und es steht jedem teilnehmenden Betrieb ein PC zur Verfügung. Die Kurse richten sich an Einsteiger, genauso wie an diejenigen, die sich schon ein wenig auf dem Feld Social Media auskennen. Die angebotenen Kurse gehen über 3 Stunden und sind für Handwerksbetriebe kostenlos. • Dienstag, 15.01.2013, 14 Uhr: Social Media – Facebook, XING & Co. für den Handwerksbetrieb • Donnerstag, 17.01.2013, 14 Uhr: Mein Betrieb in Facebook – Aufbau einer Unternehmensseite • Mittwoch, 23.01.2013, 14 Uhr: Social Media – Facebook, XING & Co. für den Handwerksbetrieb • Dienstag, 29.01.2013, 14 Uhr: Mein Betrieb in Facebook – Aufbau einer Unternehmensseite • Dienstag, 05.03.2013, 14 Uhr: Social Media – Facebook, XING & Co. für den Handwerksbetrieb • Mittwoch, 27.03.2013, 14 Uhr: Mein Betrieb in Facebook – Aufbau einer Unternehmensseite • Mittwoch, 03.04.2013, 14 Uhr: Social Media – Facebook, XING & Co. für den Handwerksbetrieb • Mittwoch, 17.04.2013, 14 Uhr: Mein Betrieb in Facebook – Aufbau einer Unternehmensseite • Montag, 03.06.2013. 14 Uhr: Social Media – Facebook, XING & Co. für den Handwerksbetrieb • Montag, 10.06.2013 14 Uhr: Mein Betrieb in Facebook – Aufbau einer Unternehmensseite Anmeldung erfolgen bitte per Mail an [email protected] oder per Telefon 0221/23 45 13. Nur für das Metallhandwerk! In der ZINQ® Manufaktur verbinden wir speziell für Schlosser und Metallbauer die Leistungsmerkmale unserer Marken duroZINQ® Feuerverzinken und colorZINQ® ZINQ plus Farbe mit handwerklicher Ausführung auf höchstem Niveau. Unsere Schlossermeister, Stahlbauingenieure und Techniker setzen für Sie maßgeschneiderte Lösungen um. tĞŝƚĞƌĞ/ŶĨŽƌŵĂƟŽŶĞŶĞƌŚĂůƚĞŶ^ŝĞĂƵĨ www.zinq.com. Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 10 10 HANDWERK AKTUELL Projekt Außenwirtschaft Erfolgreich unbesetzte Stellen vermitteln Von Portugal bis Türkei: „Starthelfer Ausbildungs- Auf Markterkundungsreisen management“: Ausweitung Chancen ausloten Die Außenwirtschaftsberater Kontakte zu Bauherren, Archiim Bereich Migration Das Projekt „Starthelfer Ausbildungsmanagement“ kümmert sich gezielt um Betriebe, die von der Problematik unbesetzter Stellen betroffen sind. Die momentan 20 Starthelfer/innen kontaktieren und vermitteln dabei dann ebenfalls lehrstellensuchende Bewerber/innen. Hierbei besteht ein enger Kontakt zu den Betrieben und Jugendlichen. In diesem Zusammenhang stellt auch die tägliche Arbeit mit jugendlichen Migrantinnen und Migranten einen wichtigen Teil des Projekts dar. Vor diesem Hintergrund wird das Projekt jetzt für diesen Bereich ausgeweitet. Die neuen Starthelfer/ innen, die selbst über einen Migrationshintergrund verfügen, kümmern sich dabei gezielt um Jugendliche mit Migrationshintergrund. So kann diese Zielgruppe zukünftig noch besser in die Vermittlungsarbeit einbezogen werden. Dieser gleichfalls für Betriebe und für Jugendliche attraktive Service wird mit Mitteln der EU und des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim WHKT, Ansprechpartner: Alexander Windlinger, E-Mail: alexander. [email protected]. des NRW-Handwerks bereiten für das erste Quartal 2013 Markterkundungsreisen ins europäische Ausland vor, bei denen Handwerksunternehmer Erfahrungen vor Ort sammeln, ihre Betriebe präsentieren und Kontakte knüpfen können. Bei einer dieser Fahrten ist Anfang März die Fachmesse „Ecobuild“ in London das Ziel. Sie ist die führende Veranstaltung zum Themenfeld Energieeffizienz/ erneuerbare Energien in Großbritannien. Es wird dort wieder einen vom Bund geförderten deutschen Gemeinschaftsstand geben, für den sich Aussteller aus den Bereichen Umweltschutz, regenerative Energien, Energieeinsparung, Recycling und Wasserwirtschaft noch melden können. Gebäudedämmung, erneuerbare Energien (Photovoltaik/Solarthermie) und Gebäudetechnik sind auch Themen bei einer Unternehmerreise nach Mallorca. Finanz- und Wirtschaftsmeldungen aus Spanien klingen derzeit ja wenig ermunternd. Doch der Deutschen liebstes Urlaubsziel Mallorca scheint von der Krise weniger betroffen zu sein. Im Baubereich tut sich vielmehr Einiges, da Immobilienfonds Ferienwohnungen und Ferienhäuser aufkaufen und sanieren möchten. Bei der Renovierung zeigt sich, dass die Bauherren aufgrund ihres Qualitätsanspruchs Arbeiten gerne von deutschen Handwerksbetrieben ausgeführt haben möchten. Chancen bieten sich - neben den bereits genannten Themen - vor allem in den Bereichen Fenster und Türen, Maler-/Estricharbeiten, Flachdachsanierung, Heizung-Lüftung-Sanitär und Sicherheitstechnik. Die Handwerkskammern Aachen, Dortmund und Düsseldorf planen daher für Mitte Februar eine Unternehmerreise nach Mallorca, um die Marktchancen zu ermitteln und tekten, Ingenieuren sowie Immobilienverwaltern aufzubauen. Sicherheitstechnik ist ebenfalls das Stichwort für eine Marktsondierungsreise, die vom 23. bis 25. Januar nach Lissabon führen wird. Wer in Portugals Hauptstadt oder an der Küste eine Villa oder ein Ferienhaus hat, legt in der Regel auf deren sicherheitstechnische Ausstattung (insbesondere Einbruchund Brandschutz) großen Wert. Deswegen sieht der Außenwirtschaftsberater der Handwerkskammer Münster, Martin Hellmich, dort gute Aussichten für nordrhein-westfälische Unternehmen aus der Sicherheitstechnik (Mechanik, Elektrotechnik, Beschlagindustrie), für Türen-/Fenster-Spezialisten, Metallbauer, Glaser, Jalousie- und Rollladenbauer sowie für ergänzende Bau- und Ausbaugewerke. Die von ihm organisierte Marktsondierung soll den Unternehmern zugleich Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten und die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern bringen. Wer eher das östliche Mittelmeer, also die Türkei und deren Nachbarregionen als Markt im Blick hat, sollte die - aus Kapazitätsgründen aufgeteilte - Messe WIN in Istanbul zur Präsentation und Information nutzen: In der zweiten Märzhälfte geht es um die Themen Automatisierung, Hydraulik und Pneumatik, Elektrotechnik, Energie, Maschinenbau und Steuerungstechnik, Anfang Juni dann um Metallbearbeitung, Schweißen und Oberflächenbehandlung. Auf beiden Messen wird es deutsche Gemeinschaftsstände geben, zu denen man sich jetzt anmelden kann. In allen diesen Fällen sollten Sie sich an die Außenwirtschaftsberater des NRW-Handwerks wenden: www.zih-nrw.de/bereichaussenwirtschaft/index.html). Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 11 11 HANDWERK AKTUELL WHKT Qualifizierungsinitiative für Migrantinnen und Migranten im Handwerk Online zur Nachqualifizierung für An- und Ungelernte im Handwerk Die Qualifizierungsinitiative für Migrantinnen und Migranten im Handwerk (QM-Initiative) stellt unter www.qualifizieren-imhandwerk.de einen Ansatz vor, wie Erwachsene den Berufsabschluss im Lebensmittel- und im Bauhandwerk nachholen können. Beschäftigte und Arbeitsuchende ohne Berufsabschluss, die berufliche Erfahrung aus dem Lebensmittel- oder dem Bauhandwerk mitbringen, bereiten sich gezielt auf die Externenprüfung vor. Dadurch können sie den Abschluss als Hochbau-, Tiefbau- oder Ausbaufacharbeiter/in bzw. als Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Bäckerei erwerben. Derzeit besteht dieses Angebot an den Projektstandorten Köln, Düsseldorf, Duisburg, Krefeld und Wesel. Ein neuer Weg gerade für Erwachsene, die in der Praxis erworbenen Berufserfahrungen einzusetzen und ein spezielles Training für eine neue Chance auf berufliche Qualifizierung zu erhalten. Thomas Wagenländer, Leiter des Fortbildungszentrum Köhlstraße der Handwerkskammer zu Köln: „Teilnehmerinnen und Teilnehmer lassen sich im Rahmen der QM-Initiative durch unsere Bildungscoaches individuell beraten und werden in nur sechs Monaten fit für die Abschlussprüfung. Die Bildungcoaches prüfen auch, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Interessenten bestehen.“ Zum Hintergrund der Initiative erläutert René Knöfel, Leiter der Bildungszentren des Baugewerbes in Düsseldorf und Wesel: „Wenn wir Menschen mit Weiterbildung erreichen möchten, die irgendwann aus irgendwelchen Umständen in einer Sackgasse gelandet sind, fällt uns das unabhängig von ihrer Herkunft schwer. Zum einen fehlen uns die Beratungsstrukturen und zum anderen die direkten Kontakte. Das XENOSProjekt und wir mit unserer QMInitiative versuchen hier anzuknüpfen. Wir bieten neue Zugänge zu unseren Beratungsund Bildungsangeboten, knüpfen Netzwerke mit den Migrantenorganisationen und der Arbeitsverwaltung und testen neue Konzepte für die Kompetenzfeststellung und die Vorbereitung auf die Externenprüfung.“ Weitere Partner der Initiative sind neben den Bildungszentren des Baugewerbes und der Handwerkskammer zu Köln der Westdeutsche Handwerkskammertag sowie das Institut für interkulturelle Management- und Politikberatung. Das Vorhaben wird im Rahmen des Bundesprogramms „XENOS – Integration und Vielfalt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Ansprechpartner sind die Bildungscoaches Anne Davids unter 0281/9545-0 oder anne. [email protected] und Michael Brücken, 0211/3007-749 bzw. [email protected] 1. Meistertag NRW trifft auf breite Zustimmung Der Westdeutsche Handwerkskammertag hatte zum 1. Meistertag NRW nach Köln in den Alten Wartesaal eingeladen. Gemeinsam mit knapp 400 Gästen aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung wurden im Rahmen eines abwechslungsreichen Bühnenprogramms die Bewilligungsbescheide für die Meistergründungsprämie ausgegeben – einem Zuschuss des Landes NRW an Meisterinnen und Meister, die sich für die Selbstständigkeit entschieden haben. NRW Wirtschaftsminister Garrelt Duin war persönlich angereist und betonte in seiner Begrüßung die Bedeutung der Meistergründungsprämie als funktionierendes Instrument der Unterstützung von Gründerinnen und Gründern auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Zudem bedankte er sich bei seinem gleichfalls anwesenden Amtsvorgänger Harry Voigtsberger für die Idee, einen Meistertag NRW zu initiieren. Ein besonderes Highlight stellte die Ausgabe der Meistergründungsprämie an die 3 000. Gründerin, Henrike Koller, Hörgeräteakustiker-Meisterin, an den 10 000. Neugründer, Majid Bagherzadeh, Elektrotechniker-Meister sowie die Auszahlung der 15 000. Meistergründungsprämie an Daniel Eschweiler, Bäckermeister, dar. Die Preisträger erhielten zusätzlich ein iPad als symbolische Auszeichnung für den Mut und das Engagement, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. „Hier entstehen neue Arbeitsund Ausbildungsplätze und gerade von den kleinen und mittleren Unternehmen geht nicht nur wirtschaftliche Wertschöpfung aus, sondern vor allem auch soziale und kulturelle Ver- antwortung. Beste Beispiele also, die wir gerne unter dem Motto ‚Leistungsträger zeigen sich’ auch mal ganz nach vorne stellen“, so Dachdeckermeister Willy Hesse, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages. Durch die Veranstaltung des 1. Meistertages NRW führte Kabarettist und Moderator Bernd Stelter, der gleichfalls mit Auszügen aus seinem aktuellen Bühnenprogramm zum Gelingen des Meistertages beitrug. Und damit die angereisten Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, die sich ihre Bewilligungsbescheide gegen Ende der Veranstaltung persönlich aushändigen lassen konnten, zusätzlich etwas für sich und ihre Selbstständigkeit mitnehmen konnten, sorgte Management-Trainerin Daniela A. Ben Said mit ihrem rasanten Vortrag und sehr praktischen Tipps für ein neues Vertriebsdenken. „Wir haben es geschafft“, sagte Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags, am Ende der Veranstaltung. „Leistungsträgerinnen und Leistungsträger aus ganz NRW sind heute zu uns nach Köln zum 1. Meistertag NRW gekommen und haben sich gezeigt. Darüber freue ich mich und hoffe, sie nehmen für die anstehenden Herausforderungen ein wenig von dem an Motivation mit, was ihnen hier auf dem Meistertag NRW an Wertschätzung und guten Wünschen entgegengebracht wurde.“ Der Meistertag NRW wurde gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen. Besuchen Sie uns im Internet: www.handwerk-duisburg.de Niederlassung Essen Niederlassung Essen Außendienstmitarbeiter: Dirk Wandelt Außendienstmitarbeiter: Dirk Wandelt Mobil: 0170-5 7846 30 · -E-Mail: [email protected] Mobil: 0170-5784630 E-Mail: [email protected] Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 12 12 HANDWERK AKTUELL Förderung Volksbank Rhein-Ruhr Eßmann-Dücker-Stiftung v.l.n.r.: Herr Dietmar Croes, Frau Cäcilia Brux, Herr Carsten Spickmann, Herr Reiner Lenk Am 06.12.2012 erhielt Herr Carsten Spickmann von der Eßmann-Dücker-Stiftung eine finanzielle Unterstützung zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Tischlerhandwerk in Höhe von 2.500,00 EUR. Die Eßmann-Dücker-Stiftung vergibt jährlich wiederkehrend finanzielle Unterstützungen zur Förderung der Berufsbil- dung von begabten Junghandwerkern im Schreiner- und Dachdecker-Handwerk. Das Fördergeld wurde Herrn Spickmann von den Vorstandsmitgliedern der Eßmann-Dücker-Stiftung, Frau Cäcilia Brux und Herrn Reiner Lenk, sowie einem Kuratoriumsmitglied der Eßmann-Dücker-Stiftung, Herrn Dietmar Croes, überreicht. WWW.HANDWERK.DE Unser Leben ohne das Handwerk: Wellness. Ohne das deutsche Handwerk sähen wir heute ganz schön alt aus. Wir wären nackt, hätten schlechte Zähne und furchtbare Frisuren. Das Gute daran: Es gäbe auch keine Spiegel. Überzeugen Sie sich selbst: www.handwerk.de Oliver Reuter neues Vorstandsmitglied Oliver Reuter, 39, ist seit 1. Januar 2013 neues Vorstandsmitglied der Volksbank RheinRuhr. Zusammen mit Thomas Diederichs und Carsten Soltau stehen jetzt drei Vorstandsmitglieder an der Spitze der Genossenschaftsbank. Reuter, bis Ende Dezember 2012 noch Generalbevollmächtigter der Volksbank RheinRuhr, zeichnet nun für die Ressorts Marktfolge Kredit, Unternehmensservice, BankServiceCenter und die Tochtergesellschaften Immobilien und Vertriebsservice verantwortlich. Der gelernte Bankkaufmann, zweifacher Familienvater, ist auch Diplom-Betriebswirt und diplomierter Bankbetriebswirt. Bei der ehemaligen Vereinsbank Duisburg war er einige Jahre als Kundenberater tätig, ehe er zur damaligen Volksbank Oberhausen-Mülheim wechselte und dort in Unternehmensbereichen wie Kreditabteilung, Controlling, Vermögensberatung und Revision arbeitete. Die Vereinsbank Duisburg und die Volksbank Oberhausen-Mülheim fusionierten im August 2000 zur Volksbank Rhein-Ruhr und Oliver Reuter wurde Vorstandsassistent, ehe er im Jahr 2004 Bereichsleiter Unternehmensservice und Prokurist wurde. Seit Januar 2011 war er Generalbevollmächtigter der Volksbank Rhein-Ruhr. In eigener Sache Neuer Mitarbeiter zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, schließen Unternehmen von fairer Konkurrenz aus und bringen den Staat um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Schaden, der dadurch Arbeitnehmern, Handwerkern, Unternehmen und der Versicherungsgemeinschaft entsteht, ist sehr groß. Die Kreishandwerkerschaft möchte dem entgegen wirken und beschäftigt daher Herrn Ul- rich Redmann zur Schwarzarbeitsbekämpfung. Herr Redmann geht Hinweisen aus der Unternehmerschaft nach. Er überprüft Baustellen und Werkstätten bezüglich der Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, der Handwerksordnung usw. Herr Redmann hält den Kontakt zu Ordnungsämtern, Polizei und Zoll. Er ist telefonisch zu erreichen unter der Mobilnummer 0172-2502840. Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 13 13 HANDWERK AKTUELL Fachverband Gebäude-Klima e.V. Energetische Inspektion: Über 200 qualifizierte Fachleute auf einen Blick Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) hat die bisher umfassendste Liste mit Fachleuten veröffentlicht, die in Deutschland für die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 Energieeinsparverordnung (EnEV) qualifiziert sind. Die Liste wurde in Zusammenarbeit mit den Schulungspartnern Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), Bundesprüfstelle Technische Gebäudeausrüstung e. V. und der cci Dialog GmbH erstellt. Sie enthält derzeit 217 Fachleute, die sich bereits mit einer entsprechenden Weiterbildung für die energetische Inspektion qualifiziert haben. Das Dokument steht ab jetzt auf der FGK-Homepage www.fgk.de zum Download bereit. Mit dem Anspruch, eine vollständige Liste aller qualifizierten Fachleute in Deutschland anzubieten, soll es in Zusammenarbeit mit weiteren Schulungsanbietern konsequent erweitert werden. Seit Inkrafttreten der EnEV im Jahr 2007 ist die regelmäßige energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW verbindlich vorgeschrieben. Neben der Prüfung von Komponenten umfasst die Inspektionspflicht nach § 12 EnEV auch die Prüfung der Anlagendimensionierung. Dabei müssen alle Ergebnisse dokumentiert, ausgewertet und in einem Inspektionsbericht festgehalten werden. Durchgeführt werden darf die Inspektion nur von entsprechend fachkundigen Personen. Verantwortlich für die Durchführung ist jedoch alleinig der jeweilige Betreiber der Anlage, der den zuständigen Landesbehörden auf Verlangen einen Nachweis vorzulegen hat. Die nun veröffentlichte FGK-Liste bietet den Anlagenbetrei- bern Orientierung und Sicherheit bei der Suche nach qualifizierten Fachleuten. Alle aufgeführten Personen haben sich durch die erfolgreiche Teilnahme an einer der Schulungen von BTGA oder cci Dialog GmbH für die energetische Inspektion qualifiziert. In den zweitägigen Seminaren wurden dazu neben den grundlegenden Kenntnissen zur energetischen Inspektion auf Basis der FGK-STATUS-REPORTE 5, 6 und 17 unter anderem das Referenzanlagenverfahren, Hilfen zur Bewertung der Messergebnisse sowie Informationen zur Kaltwasserhydraulik behandelt. Die Qualität der energetischen Inspektion und der daraus resultierenden Empfehlungen und Maßnahmen wird somit sichergestellt. Eine Studie des ILK Dresden (ILK-B31-11-3667) belegt eindrucksvoll, dass die energetische Inspektion bei der Mehrzahl der Fälle zu großen Energie- und Kosteneinsparungen führt. Auf diese Weise werden die Kosten der Inspektion meist mehr als gedeckt. Kfz-Umrüstung Umweltzonen Durch die Einrichtung von Umweltzonen, insbesondere die Umweltzone Ruhrgebiet, sind Handwerksbetriebe in besonderem Maße betroffen, da es im Handwerk noch einen hohen Anteil von älteren Dieselfahrzeugen gibt, die nicht über eine grüne Plakette verfügen. Die HJS Emission Technology GmbH & Co. KG mit Sitz in Menden/Sauerland ist führender Hersteller von nachrüstbaren Dieselpartikelfiltern für Pkw, leichte bis schwere Nutzfahrzeuge sowie mobile und stationäre Anwendungen. Falls Unternehmern noch über eine Nachrüstung ihres älteren Dieselfahrzeuges nachdenken, lohnt sich auf jeden Fall ein Blick auf die Internetseite der Firma HJS unter www.hjs.com/kreishandwerkerschaft . Besuchen Sie uns im Internet: www.handwerk-duisburg.de Mietangebot Handwerksbüro mit ca. 125 qm Bürofläche, ca. 450 qm Lager, ca. 450 qm Parkplatz in DuisburgHochfeld zu vermieten. Möbel und Schränke können übernommen werden (4 Arbeitsplätze). Miete 1.400 Euro und NK/BK ca. 350 Euro pro Monat. Telefonisch erreichbar unter 02 03 - 60 97 80. Testsieger Gas-Brennwert-Wandgerät Vitodens 300-W – effizient und zukunftssicher. • • • • Maximale Energieausnutzung auf kleinstem Raum Großes Display für maximale Übersicht Langlebige Inox-Radial-Heizfläche aus Edelstahl Zumischung von biogenen Gasen möglich Wir beraten Sie gern: Viessmann Deutschland GmbH Zum Gut Heiligendonk 4 40472 Düsseldorf Telefon 02 11/ 51 80 63-0 E-Mail: [email protected] Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 14 14 HANDWERK AKTUELL Die KMU-Berater Unternehmensfortführung für überschuldete Unternehmen In der Finanzmarktkrise wurde die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen entschärft. Allerdings nur befristet bis zum 31. Dezember 2013. Diese Erleichterung ist jetzt zur Dauer-Regelung im Insolvenzrecht geworden. Die Fachgruppe Sanierung im KMUBeraterverband macht auf die damit weiterhin gegebenen Vorteile für Unternehmen aufmerksam. „Ohne die im Jahr 2008 eingeführte Sonderregelung wäre die Zahl der Insolvenzen in den vergangenen Jahren sehr viel höher gewesen“, schildert Thomas Schader, Leiter der Fachgruppe Sanierung im Verband Die KMU-Berater Verband freier Berater e.V., die positiven Auswirkungen dieser Sonderrege- lung. Unternehmen, die durch die Krisensituation hohe Verluste eingefahren und damit ihr Eigenkapital aufgezehrt hatten, konnten durch sie überleben. Nach alter Rechtslage wären sie insolvenzantragspflichtig gewesen. Voraussetzung für das Nutzen der Sonderregelung ist, dass ein externer Gutachter eine positive Fortführungsprognose abgibt. „Wir haben in dieser Situation viele Unternehmen durch das Erarbeiten einer fundierten Fortführungsprognose unterstützen können“, so Axel Stauffenberg von der Fachgruppe Sanierung. Entscheidend dabei sei, dass von einer aktuellen und zukünftigen Zahlungsfähigkeit ausgegangen werden könne und dies in der Progno- Das Versorgungswerk: eine Selbsthilfeeinrichtung des Handwerks. Das Versorgungswerk ist die Selbsthilfeeinrichtung Ihres örtlichen Handwerks. Durch ein spezielles Vorsorgeprogramm schließt das Versorgungswerk Lücken in der sozialen Absicherung der selbstständigen Handwerksmeister, ihrer Arbeitnehmer und Angehörigen. Diese Leistungen sprechen für sich: www.signal-iduna.de ■ Bedarfsgerechte Altersund Hinterbliebenenversorgung zu günstigen Beiträgen ■ Finanzielle Sicherheit bei Arbeits- und Freizeitunfällen ■ Betriebsversicherungen flexibler Rundumschutz für Handwerksbetriebe ■ Kraftfahrtversicherung zu Topkonditionen für Innungsmitglieder, deren Familienangehörige und Mitarbeiter Wenden Sie sich an den bewährten Partner Ihres Versorgungswerkes: SIGNAL IDUNA Gruppe Filialdirektion Mönchengladbach Verkaufsleiter Dennis Benter Düsseldorfer Straße Speicker Straße 13 166 47053 Duisburg 41061 Mönchengladbach Tel. (0 (0221 03) 9 96 34-10 Tel. 61) 9 36 90-21 Mobil(0(01 0232 Fax 2170) 61)7933 362390 se begründet wird, so der KMUBerater. Die von der Fachgruppe Sanierung im KMU-Beraterverband erarbeitete „Richtlinie zur Erstellung von Sanierungsgutachten für KMU der Fachgruppe Sanierung (KFS)“ erleichterte die Arbeit der Berater. Die KFS ist für alle Berater der Fachgruppe bindend. Sie berücksichtigt die Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen mit ihrer überwiegend persönlichen Haftung der Inhaber – im Gegensatz zu den großen Kapitalgesellschaften. Wichtig, so Stauffenberg, ist darüber hinaus die Begleitung der Unternehmen bei der Umsetzung der in der Fortführungsprognose beschriebenen Aktivitäten zur Sicherung des weiteren Unternehmenserfolgs. „Dabei kommt es darauf an, dass Unternehmer nicht nur in der aktuellen Notsituation die Unternehmensführung verändern, sondern durch bessere Steuerungsinstrumente diese Veränderungen auf Dauer anwenden.“ Sonst, beschreibt der KMU-Berater Erfahrungen der Vergangenheit, finden sich manche Unternehmen nach zwei Jahren schon wieder in einer Krisensituation wieder. Die bisher befristete Übergangsregelung hat sich so gut bewährt, dass der Bundestag am 9. November 2012 beschlossen hat, diese entschärfte Regelung zur insolvenzrechtlichen Überschuldung (§ 19 Abs. 2 Insolvenzordnung) dauerhaft beizubehalten. Die Fachgruppe Sanierung im KMU-Beraterverband begrüßt diese Entfristung. Für viele Unternehmen besteht dadurch Rechtssicherheit. Sie können auch weiterhin auf Basis substanziell formulierter Fortführungsprognosen die Insolvenzantragspflicht vermeiden und das Unternehmen gezielt wieder auf gesunde Beine stellen. Damit gibt der Gesetzgeber einen weiteren Anreiz, sich mit krisenhaften Situationen im Unternehmen rechtzeitig aus einander zu setzen. Das dürfte auch die Nutzung des Schutzschirmverfahrens und der Eigenverwaltung im Rahmen eines Insolvenzplanes nach §270b Insolvenzordnung weiter fördern, so die KMU-Berater. Weitere Informationen: Die KMU-Berater Verband freier Berater e. V. Fachgruppe Sanierung Axel Stauffenberg – Tel: 02041-9968701 E-Mail: [email protected] Mittelstand sollte aktuelle Zinschancen nutzen Die Zinsen sind auf einem historischen Tiefstand. Dadurch liegen die Zinssätze fur langfristige Kredite weit unter denen für Kontokorrentkredite, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zum Teil immer noch zweistellig sind. Deswegen empfiehlt die Fachgruppe Finanzierung-Rating im Verband „Die KMU-Berater – Verband freier Berater e.V.“ den Mittelständlern, jetzt ihre Finanzierungssituation genau anzuschauen und das Thema Umfinanzierung in den Blick zu nehmen. „Umfinanzierung bedeutet, eine hohe und teure ständige Inanspruchnahme des Kredites auf dem laufenden Geschäftskonto ganz oder teilweise durch ein mittel- bis langfristiges Darlehen mit wesentlich geringerem Zinssatz zu ersetzen“ erläutert Werner Broeckmann von der Fachgruppe Finanzierung-Rating im KMUBeraterverband. Eine dauerhafte Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites entsteht häufig dadurch, dass kleinere Investitionen in Geräte oder Maschinen von Unternehmen kurzfristig finanziert werden. „Diese Kleininvestitionen summieren sich im Laufe der Zeit zu nennenswerten Beträgen. Diese Liquidität fehlt dann aber für die Finanzierung von Kundenforderungen und Vorräten. Auf diese Weise entstehen oftmals Liquiditätsengpässe“, so Broeckmann. Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 15 15 HANDWERK AKTUELL Der Experte empfiehlt Unternehmen, in einem ersten Schritt die Möglichkeiten der internen Liquiditätsbeschaffung zu nutzen: Konsequentes Forderungsmanagement und Optimierung der Lagerbestände. Werden dann noch immer Kredite auf dem Geschäftskonto in Anspruch genommen, sollte als zweiter Schritt eine Umfinanzierung eingeleitet werden. Für die Vorbereitung des Bankgesprächs gibt Broeckmann den Unternehmen drei Fragen mit auf den Weg. Erstens: Welchen Betrag möchte ich umschulden, um den Sollsaldo auf meinem Geschäftskonto dauerhaft zu reduzieren? Dabei sollten auch bereits Investitionspläne fur die nächsten Monate mit berücksichtigt werden. Zweitens gilt es zu prüfen, welche Sicherheiten fur ein Umfinanzierungs-Darlehen zur Verfügung stehen. Denn Banken erwarten für ein Darlehen in der Regel Sicherheiten in Form von Sicherungsübereignungen (zum Beispiel der finanzierten Maschinen) oder Grundschulden. Drittens ist zu überlegen, welche monatlichen Rückzahlungsraten das Unternehmen leisten kann? Vorteil der Umschuldung: Die Zinsersparnis bezahlt bereits die Tilgungen ganz oder zum Teil. „Ziel der Umfinanzierung ist es, dass der Kontokorrentkredit bei der Hausbank zur Abdeckung von finanziellen Spitzen zur Verfugung steht und das Unternehmen alle Lieferanten (wieder) mit Skonto bezahlen kann“, erläutert Broeckmann. Im Bankgespräch sollte auch geklärt werden, ob öffentlich geförderte Darlehen sowohl für die Umfinanzierung (etwa aus Programmen der Landesförderbanken) als auch für bereits absehbare weitere Investitionen (Kfw-Mittelstandsbank oder Landesförderbanken) genutzt werden können. „Das reduziert die Darlehens-Zinssätze“, so Broeckmann, und weist auf die aktuellen Zinssätze des Kfw-Unternehmerkredits für fünf Jahre Laufzeit hin: für Unternehmen mit sehr guter Bonität 1,15% und maximal 5,61% p.a. effektiv (Stand: 12.11.12). Die Betriebsbörse Betriebsvermittlungen In der letzten Zeit wurden uns nachstehend aufgeführte Angebote bekannt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer Düsseldorf, Frau Ute Rübsamen, Telefon 0211/8795-328, Telefax 0211/8795-334, E-Mail: [email protected]. HWK-D-AN-03857 In Duisburg kann ab sofort ein Elektro-Fachbetrieb übernommen werden. Die Schwerpunkte der betrieblichen Tätigkeit umfassen den Verkauf und die Reparatur von ElektroHaushaltsgeräten (keine Beschränkung auf spezielle Geräte oder Firmen). Das Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen: - ein etwa 100 qm großes Ladenlokal (liegt an einer Straßenkreuzung in einem Wohngebiet, gute Verkehrs- anbindungen, 4 Schaufenster) - ein gesondertes Lager (anderer Standort, Größe 100 qm) - Ausstellungsräume und Büroraum (150 qm) - eine Werkstatt mit 6 Prüfständen (100 qm) Der seit 1979 bestehende Betrieb weist einen hohen Bekanntheitsgrad und einen erheblichen (Privat-)Kundenstamm auf. Für einen engagierten und interessierten Nachfolger bietet der Betrieb Potenzial. Das Einzugsgebiet umfasst etwa 30 km. Eine gemeinsame Einarbeitungsphase wird gerne angeboten. Fragen zu weiteren Details können gerne in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. HWK-D-AN-05533 Tischlerei in Duisburg. Inha- ber sucht ab sofort aus Altersgründen einen Tischlermeister als Partner bzw. der Betrieb kann aber auch komplett übernommen werden. Wenig Eigenkapital erforderlich. HWK-D-AN-01883 In Duisburg ist ab sofort ein Damen- und Herrenfriseurladen (Laden ca. 120 qm, Miete ca. 700 EURO Kaltmiete) wegen Krankheitsgründen abzugeben. Aber auch für andere Handwerke geeignet. HWK-D-AN-06117 Aus persönlichen Gründen suche ich Nachfolger/-in für Friseursalon. Dieser besteht seit 7 Jahren im Kreis Duisburg, Grenze Krefeld. Auch Stuhlmiete möglich. Salon ca. 65 qm, kleine Kuche und Aufenthaltsraum, 2 WC, Lagerraum, gute Parkmöglichkeit, günstige Lage, Wohn- und Geschäftsgebiet, Kundenstamm vorhanden. Komplette Einrichtung zu verkaufen: 5 Bedienungsplätze, 2 Waschstationen, 2 Standhauben, 2 Climazone (hängend), Mixschrank (guter Stauraum), Waschmaschine, Trockner, Kühlschrank, elektr. Kasse. Verkaufspreis: 15.000 EURO Verhandlungsbasis. Übernahme sofort oder später (Juni 2012). HWK-D-AN-06151 Auf der linksrheinischen Seite von Duisburg ist ein Friseurbetrieb mit einer Fläche von 100 qm und 12 Bedienungsplätzen zum 1.1.2013 in „gute Hände“ zu übergeben. Allseitig angeordnete Fenster schaffen ein lichtdurchflutetes, angenehmes Ambiente. 4 Parkplätze vor dem Geschäft und eine nahegelegene Bushaltestelle erweisen sich als kundenfreundlich. Gute Wohnlage (vornehmlich Eigentumswohnungen in gehobenem Preissegment), erschwingliche Miete. Großer Kundenstamm bietet beachtliches Potenzial für Übernehmer. Interessierte Übernehmer sollten den persönlichen Kontakt zu den Kunden mögen und ihnen das Gefühl geben, gut aufgehoben zu sein. Bei Interesse kann der Betrieb mit seiner klassischen, qualitativ hochwertigen Einrichtung selbstver- ständlich besichtigt werden. Details zu Mitarbeitern oder dem Verkaufspreis werden gerne in einem persönlichen Gespräch thematisiert. HWK-D-AN-01076 In Duisburg-Bergheim, Krefelder Straße 168, wird ab sofort eine frei stehende, rundum verglaste Ausstellungshalle mit einer Grundfläche von ca. 180 qm zur Miete angeboten. Zur Mietsache gehören ein im Hauptgebäude befindliches Ladenlokal (45 qm) und ein Büro-raum (15 qm). Es gibt 10 Kundenparkplätze. Die Halle wurde bis zuletzt von einem Fahrradhändler genutzt, was hinsichtlich eines großen Kundenstammes für eine Nachfolge vorteilhaft wäre. Im Umkreis von 5 km erstreckt sich ein dichtes Wohngebiet. Die Kaltmiete beträgt 1.200 EURO monatlich. HWK-D-AN-03273 Aufgeschlossen, kreativ und auf dem Weg in die Selbstständigkeit? Sie sind hier genau richtig! Ideal für Existensgründer: Das Unternehmen ist seit 1955 in Duisburg ansässig und vereint verschiedene Bereiche der Fotografie in einem umfassenden Konzept. Auf 180 qm gibt es 2 getrennte Fotostudiobereiche, einen Werkstattbereich im Keller. Die Immobilie befindet sich im Teileigentum mit 2 weiteren Eigentümern. Garagenzugang im Studiobereich 2 im Untergeschoss (angemietet). Inventarliste kann angefordert werden. Falls gewünscht, kann die Immobilie ohne das Fotostudio erworben werden. Ideal auch für andere Branchen mit Kundenkontakt. Banken-Expose zur Immobilie liegt vor. Der Betrieb liegt in einem Mischgebiet direkt im Herzen der Industriemetropole Duisburg. Parkplätze direkt vor dem Haus. Als Nachfolger geeignet wäre: Selbstbewusstes, präsentes, sicheres Auftreten, ambitioniert hinsichtlich des weiteren Ausbaus des eigenen Geschäftskonzepts. Weitere Informationen zum Preis oder anderen Details können in einem persönlichen Gespräche vermittelt werden. Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 16 16 HANDWERK AKTUELL Marketing LGH Nachbetreuung von Kunden einmal anders Sie können Leben retten, alle wissen es aber dennoch haben die wenigsten sie tatsächlich aufgehängt: Rauchmelder. Die Verwendung dieser Lebensretter ist manchen Bundesländern sogar so wichtig, dass sie die Verwendungen bei Neubauten und in bestehenden Wohnungen vorschreiben. Bis zum 12. Juli müssen beispielsweise alle Rheinland-Pfälzer nachgerüstet haben, denn an diesem Datum endet eine fünfjährige Übergangsfrist. Ab November sollen Rauchmelder auch in Niedersachsen Pflicht werden. Bayern und NRW werden voraussichtlich ebenfalls noch in diesem Jahr eine entsprechende Vorschrift erlassen. Strafen – wie etwa Geldbußen – sind nicht vorgesehen. Doch Nachlässigen drohen eventuell Konsequenzen ganz anderer Art. Versicherungen könnten künftig genau hinschauen, ob ein Rauchmelder einen größeren Schaden hätte verhindern können. Und falls ja, könnten sich die Versicherer womöglich weigern, die komplette Schadenssumme zu übernehmen. Die aktuell stattfindende Diskussion um das Thema Rauchmelder kann aber marketingmäßig von Ihnen als Malerbetrieb hervorragend genutzt werden: bieten Sie doch zukünftig Ihren Kunden an, dass Sie die elektronischen Lebensretter nach Beendigung der Arbeiten aufhängen. Man r Wi en tig ions r e f tat n se pen. ä r p P ma Oppenberg Druck + Verlag GmbH Kardinal-Galen-Straße 6 47051 DUISBURG Telefon (02 03) 30 55 66 Telefax (02 03) 30 55 67 kann sich hierzu überlegen, ob dies nicht als kleines Dankeschön dann völlig kostenlos geschieht. Ein Handwerker, der sich Gedanken um das Wohl und dem Hab und Gut seiner Kunden macht? Das wird der Kunde sicherlich in seinem Bekanntenkreis mitteilen und trägt zu einem guten Image für Ihren Betrieb bei. Sie könnten aber noch ein Stück weiter gehen und sich in eine gute Position für einen Kundenkontakt der besonderen Art bringen. Vermerken Sie sich – am besten in Ihrem elektronischen Kalender - wann Sie die Rauchmelder aufgehängt haben. Lassen Sie sich dann automatisch in 12 Monaten wieder daran erinnern und melden Sie sich dann bei besagtem Kunden. Grund: Sie möchten ihn an das Wechseln der Batterien des Rauchmelders erinnern. (Die meisten Hersteller sehen hierfür nämlich einen 12-MonatsRhythmus vor). Da Sie als Betrieb z.B. über die notwendigen Leitern und das notwendige handwerkliche Geschick verfügen, könnten Sie hier Ihre Hilfe anbieten. Dies natürlich wenn Sie mal in der Nähe des Kunden sind. Es wäre dann nicht das erste Mal, dass der Kunde zu seinem Handwerker sagt: „wenn Sie schon mal da sind“. Hier könnte dann vom Betriebsinhaber als dem richtigen Ansprechpartner für die Beratung bei den anstehenden Arbeiten eventuell ein Folgeauftrag mitgenommen werden. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, wäre Ihr Betrieb wieder Inhalt eines begeisterten Gesprächs zwischen Ihrem Kunden und dessen Umfeld. Sollte Ihnen dieser Artikel gefallen haben und Sie benötigen Unterstützung im Bereich Marketing oder weiteren Themen wie Broschürengestaltung, Werbebriefen, dem Internet und Social Media, wenden Sie sich einfach an Herrn Diedrich beim LIV. Wieder Tag für Tag Tipps für den Unternehmenserfolg Neues Jahr, neues Glück – mit diesem Gedanken werden viele Handwerksunternehmer in das Jahr 2013 starten. Ohne Zweifel brauchen erfolgreiche Unternehmer Glück. Aber Können und Wissen sind mit Sicherheit die zuverlässigeren Begleiter auf dem Weg durch die anstehenden zwölf Monate. Um den Firmenchefs hierbei wieder Anstöße zu geben, hat das von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) geleitete Projekt Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen zum nunmehr dritten Mal einen Kalender mit Tipps zusammengestellt. Tag für Tag erscheint im Januar im Internetauftritt www.zih-nrw.de ein Blatt mit einem kurzen, aber prägnanten Vorschlag. Die Zukunfts-Initiative möchte damit die Unternehmer dabei unterstützen, ihren guten Vorsätzen aus der Silvesternacht tatsächlich Taten folgen zu lassen. Der Schwerpunkt liegt im Bereich Marketing, aber auch außenwirtschaftliche Fragen und das Themenfeld Demogra- fischer Wandel/Gesundheitsförderung werden abgehandelt. Am Neujahrstag und an den beiden folgenden Dienstagen beispielsweise gibt es einen kleinen Anstoß für eine mittelfristige Marketingplanung. Tags darauf geht es um die Fitness von Chefs und Mitarbeitern. Themen im weiteren Verlauf des Monats sind Strategien für die Nachwuchs- und Fachkräftesuche, das Arbeiten im Ausland, die Mitarbeiterbindung, Kundenworkshops, das SocialMedia-Marketing oder der Umgang mit Stress. An Sonntagen folgt jeweils ein kluger Gedanke eines wichtigen Menschen oder ein Sprichwort. „Wir hoffen, dass wieder möglichst viele Handwerker unseren kleinen Service nutzen, um noch besser durchs Jahr zu kommen“, meint ZIH-Referentin Anne Leisurs als Urheberin des Kalenders. Ganz generell rät sie, sich den Satz des Schauspielers Heinz Rühmann zum Vorbild zu nehmen: „Ein Optimist ist ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet." Zukunfts-Initiative: Mehr als 5.000 Beratungen Nicht nur in punkto Workshops und Informationsveranstaltungen ist das Beraterteam im LGHProjekt Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen (ZIH) überaus fleißig (auch im November wird quasi pro Werktag ein solcher Termin angeboten), sondern ebenso, was die direkte Beratung der Handwerksunternehmen vor Ort anbelangt: Im Oktober ist bei der Projektleitstelle die Schwelle von 5.000 registrierten Beratungsberichten überschritten worden. Auch dieser kostenfreie Service der ZIH wird also von den Betrieben im Land weiterhin gut angenommen. Ins- gesamt stehen ihnen bei Handwerkskammern, Fachverbänden und anderen handwerklichen Institutionen aktuell 30 Fachleute in den Projektbereichen Marketing, Außenwirtschaft und Demografischer Wandel zur Verfügung. Die 15 Marketing-Experten haben mehr als die Hälfte der Beratungen gegeben. Zu den bislang gut 5.000 ausführlichen Vor-Ort-Unterstützungen kommt noch einmal fast die gleiche Menge von Kurzberatungen hinzu, zumeist per Telefon. Die Kontaktdaten des Beraterteams stehen unter www. zih-nrw.de . Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 17 HANDWERK AKTUELL 17 Gibt es eine Krankenkasse, die ihr Handwerk genauso gut versteht wie ich meins? Auch 20 Zusat 13: Kein zbeitr ag Die Antwort liegt nah: Als Innungskrankenkasse ist die IKK classic perfekt für Handwerker. Jetzt wechseln! Weitere Informationen unter unserer kostenlosen IKK-Servicehotline: 0800 455 1111. Oder auf www.ikk-classic.de Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 18 18 HANDWERK AKTUELL LGH Geförderte Gründer melden erneut exzellente Lage und hohe Beschäftigung Auf dem exzellenten Niveau des Vorjahres stabilisiert hat sich die wirtschaftliche Lage der Empfänger der Meistergründungsprämie und der Go! Gründungsprämie des Landes: Ihr Geschäftsklimaindex als zentraler Wert ist zwar leicht von 94,8 auf 93,9 gesunken, doch ist dies immer noch ein Spitzenergebnis in den zwölf Jahren der Begleitforschung zu den Förderprogrammen. Deren Beschäftigungseffekt ist gleich groß wie im Vorjahr: Jeder Gründer hat inklusive seines eigenen Arbeitsplatzes 5,7 Stellen geschaffen oder gesichert. Die Befragung der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) und der Universität Lüneburg hat demnach erneut die überaus positiven Effekte der Prämien bestätigt. Gut 93 Prozent der über 3.600 Umfrageteilnehmer bezeichneten ihre aktuelle Geschäftslage zumindest als befriedigend. Noch leicht mehr gehen davon aus, dass sich dies in den kommenden sechs Monaten nicht grundlegend ändern wird. Besonders optimistisch sind die nach 2007 Geförderten, unter denen nur vier Prozent eine schlechte Lage melden und drei Prozent eine Verschlechterung befürchten. Der aus allen Antworten errechnete Geschäftsklimaindex liegt noch um neun Punkte über dem Vergleichswert für das Gesamt-Handwerk in NRW. „Wir haben für alle Betriebe eine bemerkenswerte Stabilität in einem schwieriger werdenden Umfeld diagnostiziert. Da ist es umso erfreulicher, dass die geförderten Gründer sich als noch stabiler und optimistischer darstellen“, meinte LGH-Geschäftsführer Reiner Nolten zu den Befragungsergebnissen. Die meisterliche Selbstständigkeit im Handwerk bleibe demnach vor allem bei entsprechender Vor- bereitung und fachlicher Begleitung eine sehr gute Zukunftsoption. Bemerkenswert ist für Nolten auch die erneut hohe Rücklaufquote von 41,5 Prozent. Sie biete die Basis für die Repräsentativität der Resultate. Noch einmal steigern konnten die Gründer ihren durchschnittlichen Nettoumsatz. Nach 455.000 Euro in 2011 schafften sie nun 462.000 Euro. Selbst die jüngste Befragtengruppe erzielt bereits einen Umsatz von fast 370.000 Euro. Mit diesem Trend zusammenhängen dürfte das leichte Plus bei der betrieblichen Auslastung, die nun bei sehr guten 83,5 Prozent liegt. Etwas mehr Zurückhaltung spiegelt sich dagegen in der Investitionssumme. Sie sank über alle Betriebe gesehen leicht von 25.700 Euro auf 24.500 Euro. Trotz der guten Lage wachsen aber die Bäume nicht in den Himmel. Das zeigt sich an den Antworten der Gründer, wonach gut ein Drittel ihre Umsatzziele im zurückliegenden Jahr leicht oder deutlich unterschritten und sogar knapp die Hälfte ihre Gewinnziele verfehlt hat. „Über Plan“ liegen dagegen „nur“ gut ein Sechstel der Geförderten beim Umsatz und 13 Prozent beim Gewinn. Als Reaktion darauf könnte man sein Geschäftskonzept ändern, doch wird dies nur sehr eingeschränkt als notwendig erachtet: Im Schnitt wurden die ursprünglichen Konzepte zu 85 Prozent beibehalten. Die Mitarbeiterzahl bleibt mit durchschnittlich 5,72 auf Rekordniveau. Erfreulich ist dabei zum Einen, dass die Personalaufstockung schnell erfolgt: Bereits die nach 2007 Geförderten weisen fünf Arbeitsplätze auf. Zum Anderen setzen insbesondere die Meisterbetriebe sehr stark auf Fachkräfte und auf die Ausbildung von qualifi- ziertem Nachwuchs. Jeder von ihnen hat im Schnitt 2,7 gewerblich-technische Fachkräfte und 0,8 Auszubildende. Selbst die jüngsten Förderfälle halten hierbei gut mit. Insgesamt wurden in den Unternehmen der Gründer, die die Starthilfe über 7.500 Euro aus öffentlichen Mitteln in Anspruch genommen haben, seit 1995 etwa 85.000 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Dies macht einen Betrag von etwas mehr als 1.300 Euro pro Stelle, was Fachleute dazu bringt, die Meistergründungsprämie als extrem effizient einzustufen. LGH-geführte QM-Gemeinschaft von Unternehmensberatern: Erste Hürde genommen Eine gesicherte Qualität der Arbeit ist wichtig für Handwerksunternehmen, sie wird aber auch immer wichtiger für deren Berater. Deswegen hat die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) in den zurückliegenden Monaten eine Gemeinschaft zertifizierter Unternehmensberater für kleine und mittlere Betriebe aufgebaut. 49 Berater haben inzwischen ihr Audit in Sachen Qualitätsmanagement (QM) bestanden und sind damit nach der QM-Norm ISO 9001f. zertifiziert. Dies bedeutet nicht zuletzt, dass sie nun die Anforderungen zur Anerkennung in Förderprogrammen für Beratungsleistungen erfüllen. Unter anderem bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seit Mitte 2012 nur noch Unterstützungsleistungen für Betriebe durch Berater, die den Nachweis über die Anwendung eines QM-Systems erbringen. Noch weiter geht ab 2013 Baden-Württemberg: Dort wird dann bei einem Förderprogramm sogar die bestandene Die von der LGH geleitete Gemeinschaft wird noch wachsen: Weitere Unternehmensberater werden im Frühjahr 2013 geprüft und werden dann Mitglieder der Gemeinschaft, die insgesamt bis zu 100 zertifizierte Berater umfassen soll. Die LGH hat ihnen ein individuell auf ihre Bedürfnisse und auf die Anforderungen der Förderinstitutionen hin angepasstes, EDV-basiertes Qualitätsmanagementsystem zur Verfügung gestellt, sie in dessen Anwendung in der Beratungspraxis geschult und die ISO-Zertifizierung sichergestellt. „Das Qualitätsmanagement der Gemeinschaft hilft mir, meine Beratungsarbeit systematisch, rationell und effektiv für die Kunden zu gestalten“, ist die Meinung eines der Berater. Auch bisherige Kritiker der QM-Anforderungen lassen sich überzeugen, denn ein anderer Kommentar lautet: „Ich war kein Freund von Qualitätsmanagementsystemen für Berater, jetzt muss ich meine Meinung jedoch revidieren. Mit dem System bin ich viel besser für die Beratungspraxis im Interesse der Kunden aufgestellt.“ Ziel des Zusammenschlusses unter LGH-Führung ist es, Qualitätsstandards für die Unternehmensberater zu schaffen, welche Beratungen mit hohem Nutzen für die Kunden aus den mittelständischen Unternehmen gewährleisten. Das QM-System umfasst die Arbeitsfelder betriebswirtschaftliche und technische Unternehmensberatung sowie Planung und Durchführung von Schulungsund Trainingsmaßnahmen. Besuchen Sie uns im Internet: www.handwerk-duisburg.de Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 19 19 HANDWERK AKTUELL UnternehmerFrauen Handwerk Fahrt zum Weihnachtsmarkt Ahrweiler und Rech Treffpunkt war der Busbahnhof am Duisburger Hauptbahnhof. 11 Unternehmerfrauen trafen sich dort am 8. Dezember 2012 zur Busfahrt mit Budde Reisen zu den Weihnachtsmärkten in Ahrweiler und in Rech. che Stimmung des Marktes wurde durch die stilvolle Präsentation der wunderschön geschmückten Holzhäuschen mitbestimmt. Am späten Nachmittag ging die Fahrt weiter nach Rech. Der kleine malerischere Weinort Rech verwandelte sich zum Lucia-Markt zu einem besinnlichen Marktplatz der Weihnachtszeit. Neben den zahlreichen verschiedenen weihnachtlichen Handwerksständen warteten bei diesem Weihnachtsmarkt noch viele selbstgemachte heimische Köstlichkeiten vom Grill, sowie selbstgebrannte Schnäpse auf die Besucher. Natürlich durfte der Glühwein nicht fehlen. Höhepunkt war der Rundgang mit dem Nachtwächter durch den Ort, der allerhand aus alten Tagen zu berichten wusste. Um 18.00 Uhr bestiegen die Unternehmerfrauen den warmen Bus und wurden gemütlich wieder zurück nach Duisburg gefahren. Es war ein sehr schöner Tag mit perfekten Wetter und vielen weihnachtlichen Eindrücken. Die Einstimmung auf die restliche Adventszeit war sehr gut gelungen. Zuerst stand Ahrweiler auf dem Programm. Es war richtiges Weihnachtsmarktwetter: Das verschneite mittelalterliche Städtchen zeigte sich winterlich kalt, aber trocken und sonnig. Die anheimelnde weihnachtli- Erfolg ist die Summe der richtigen Entscheidungen Von Frauen. Für Frauen. Sie sind........ eine selbständige Unternehmerin, mitarbeitende Ehefrau/Partnerin oder Angehörige im Handwerk Sie suchen... Ansprechpartner mit gleichgelagerten Problemen Sie wollen.....die Aufgabenvielfalt Ihres Alltags besser bewältigen Kommen Sie zu uns! Mit uns meistern Sie alle Ihre Aufgaben. Entscheiden Sie sich für eine Mitgliedschaft im Arbeitskreis UnternehmerFrauen im Handwerk Duisburg e.V. 1. Vorsitzende: Jutta Schmidt, Tel. 02 03 - 55 33 35 Geschäftsstelle: Kreishandwerkerschaft Duisburg, Tel. 02 03 - 99 63 40, Herr J. Hippler Nächste Veranstaltung: Neues aus dem Steuerrecht Referentin: Annegret Kienen Café Richter, Duisburg-Wanheimerort 19. Februar 2013, 19.00 Uhr Anmeldungen: W. Adams-Sattler, Tel. 0 20 66/41 85 90, Fax 0 20 66/41 85 91 oder über unsere Internet-Homepage www.ufh-duisburg.de Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 20 20 HANDWERK AKTUELL Finanzen Der Stundenverrechnungssatz – die Grundlage für den Unternehmenserfolg Jeder Unternehmer, jedes Unternehmen muss Gewinne erzielen, um langfristig überleben zu können. Wesentliche Grundlage, um diesen Effekt dauerhaft zu gewährleisten, ist die richtige Kalkulation bzw. die Ermittlung der Verkaufspreise. Im produzierenden Gewerbe wird in irgendeiner Form eine Dienstleistung angeboten. Diese Dienstleistung beinhaltet in den meisten Fällen einen mehr oder weniger großen Anteil an menschlicher Arbeit. Ziel der Kalkulation ist es, diese Leistung zu bewerten und über den Verkaufspreis an den Kunden weiter zu berechnen. Dass dies in der heutigen, global vernetzten Wirtschaft zu- nehmend schwieriger wird, darf nicht davon abhalten, den erforderlichen unternehmensspezifischen Kalkulationssatz zu kennen. Auch wenn der Markt den Preis weitgehend vorgibt, lässt sich durch einen Vergleich dieses Preises mit dem individuell ermittelten Kalkulationspreis die eigene Position feststellen. Aus dieser Erkenntnis heraus lassen sich in der Regel Ansatzpunkte für die Verbesserung der Rentabilität ableiten. Grundsätzlich setzt sich die Kalkulation aus der Kombination von Aufschlägen auf das eingesetzte Material und der Verrechnung von Leistungsstunden zusammen. Diese Leistungsstunden können beste- hen aus der Arbeitsleistung der produktiven Mitarbeiter, dem Einsatz von Maschinen sowie aus der Kombination von beiden Leistungsarten. Für die Ermittlung eines Verrechnungsstundensatzes ist eine genaue Kenntnis der Kostenstruktur des Unternehmens und der verfügbaren Leistungskapazitäten unbedingte Voraussetzung. Da eine Kalkulation, in welcher Form auch immer, zukunftsorientiert ist, muss diese auf einer präzisen Unternehmensplanung basieren. Lässt sich die Kostenstruktur noch relativ einfach planen, ist die Ermittlung der effektiven Leistungskapazitäten die häufigste Fehlerquelle bei der Er- mittlung des richtigen Verrechnungssatzes. Unter effektiven, verfügbaren Leistungskapazitäten sind dabei nicht die tatsächlich gearbeiteten Stunden (häufig als produktive Stunden bezeichnet) zu verstehen, sondern die vom Kunden bezahlten Stunden. Wird beispielsweise ein Auftrag mit 100 h à 45,00 EUR kalkuliert, effektiv benötigt wurden aber 120 h, so sind diese 20 Mehrstunden unproduktiv im Sinne der Kalkulation (da diese vom Kunden nicht bezahlt wurden). Um bei diesem Auftrag das gewünschte Ergebnis zu erzielen, hätten die kalkulierten 100 h mit einem Stundensatz von 54,00 EUR angesetzt werden müssen. Beispiel Handwerksbetrieb mit 10 Mitarbeitern Am Beispiel eines Handwerksbetriebes mit 10 Mitarbeitern wird die Ermittlung der Kapazitäten dargestellt: Betriebliche Kosten gemäß Planung: Bezahlte Arbeitszeit: Fehlzeiten: Personalkosten Sonstige Kosten Gesamtkosten (ohne Material) 300.000,00 EUR 200.000,00 EUR 40 h pro Woche x 52 Wochen pro Jahr 30 Tage Urlaub ca. 10 Feiertage ca. 8 Kranktage = 2.080 h /Jahr – 240 h – 80 h – 64 h Verfügbare Arbeitszeit: = 1.696 h Von der Gestaltung bis zum Endprodukt Zeitschriften Geschäftsdrucksachen Endlossätze Programmbroschüren Bücher Werbebeschriftung OPPENBERG Druck + Verlag GmbH 500.000,00 EUR Druckerei Buchbinderei Verlag Kardinal-Galen-Straße 6 47051 Duisburg (Stadtmitte) Tel. (02 03) 30 55 66 Fax (02 03) 30 55 67 E-Mail [email protected] www.oppenberg-druck.de Nach dieser Berechnung steht jeder Mitarbeiter 1.696 h pro Jahr zur Verfügung. Von den 10 Mitarbeitern ist ein Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich tätig und ein Mitarbeiter als Lagerist beschäftigt. Damit reduziert sich die verfügbare Arbeitszeit auf 8 Mitarbeiter bzw. 13.568 h pro Jahr. Der häufigste Irrtum bzw. Fehler bei der Berechnung des Kalkulationssatzes ist es, diese 13.658 h als produktive Arbeitszeit anzunehmen. Hier handelt es sich um die verfügbare Arbeitszeit und nicht um die effektive, geschweige denn vom Kunden bezahlte Arbeitszeit. Erfahrungsgemäß ist im Handwerksbereich mit einem Abschlag von ca. 20-25 % für un- produktive (nicht bezahlte Arbeitszeiten) zu rechnen. Diese unproduktiven Zeiten beinhalten beispielsweise Zeiten für Material richten, Werkstatt aufräumen, Kaffeepausen, Werkzeuge suchen, Wartezeiten wegen mangelnder Arbeitsvorbereitung etc.. Von den ursprünglich 13.568 h verfügbarer Arbeitszeit stehen somit lediglich ca. 10.000 h für die Berechnung an den Kunden zur Verfügung. Angenommen, der durchschnittliche Materialeinsatz für einen typischen Auftrag liegt bei ca. 40 % des Umsatzes und der durchschnittliche Materialaufschlag bei ca. 10 % auf den Einkaufspreis des Materials, so ergibt sich die folgende Kalkulationsberechnung: Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 21 21 HANDWERK AKTUELL Die Kontrollrechnung: Betriebliche Kosten Material zu Einkaufspreisen 360.000,00 EUR - 10 % Aufschlag auf dieses Material = durch Stundensatz zu decken + geplanter Gewinn = erforderlicher Deckungsbeitrag / produktive Stunden = Verrechnungssatz pro Stunden 500.000,00 EUR 36.000,00 EUR 464.000,00 EUR 40.000,00 EUR 504.000,00 EUR 10.000 h 50,40 EUR 10.000 h à 50,50 EUR + Material + Materialzuschlag = Umsatz - Gesamtkosten - Material = Gewinn 504.000,00 EUR 360.000,00 EUR 36.000,00 EUR 900.000,00 EUR 500.000,00 EUR 360.000,00 EUR 40.000,00 EUR. Zeigt sich nun, dass der ermittelte Stundensatz von 50,40 EUR nicht dem üblichen Marktstundensatz von 45,00 EUR entspricht, so lassen sich daraus zwei Schlussfolgerungen ableiten: - Kostenstruktur und produktive Stunden bleiben unverändert ––> Verlust von 14.000 EUR 10.000 h à 45,00 EUR + Material + Materialzuschlag = Umsatz - Gesamtkosten - Material = Verlust 450.000,00 EUR 360.000,00 EUR 36.000,00 EUR 846.000,00 EUR 500.000,00 EUR 360.000,00 EUR 14.000,00 EUR. - Oder aber, die Produktivität steigt von ca. 74 % (10.000 h) auf ca. 80 % = ca. 10.855 h 10.855 h à 45,00 EUR + Material + Materialzuschlag = Umsatz - Gesamtkosten - Material = Gewinn 488.500,00 EUR (gerundet) 360.000,00 EUR 36.000,00 EUR 884.500,00 EUR 500.000,00 EUR 360.000,00 EUR 24.500,00 EUR Recht Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Krankheitstag In § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) heißt es, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 14. November 2012 (5 AZR 886/11), dass die Ausübung dieses Rechts nicht an ein besonderes Ermessen des Arbeitgebers gebunden sei. Die Klägerin ist bei der beklagten Rundfunkanstalt als Redakteurin beschäftigt. Sie stellte für den 30. November 2010 einen Dienstreiseantrag, dem ihr Vorgesetzter nicht entsprach. Eine nochmalige Anfrage der Klägerin wegen der Dienstreisegenehmigung am 29. November wurde abschlägig beschieden. Am 30. November meldete sich die Klägerin krank und erschien am Folgetag wieder zur Arbeit. Daraufhin forderte die Beklagte die Klägerin auf, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest vorzulegen. Mit ihrer Klage hat die Klägerin den Widerruf dieser Weisung begehrt und geltend gemacht, das Verlangen des Arbeitgebers auf Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Tag der Erkrankung bedürfe einer sachlichen Rechtfertigung. Außerdem sehe der für die Beklagte geltende Tarifvertrag ein derartiges Recht nicht vor. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin blieb erfolglos. Laut BAG stehe die Ausübung des dem Arbeitgeber durch § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Insbesondere sei es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht bestehe, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung stehe dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt. Das war vorliegend nicht der Fall. Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 22 22 HANDWERK AKTUELL Recht Kündigung nach Arbeitsunfall ist nicht treuwidrig Das Arbeitsgericht Solingen hat am 10. Mai 2012 (Az.: 2 Ca 198/ 12) entschieden, dass eine Kündigung nicht schon deshalb treuwidrig ist, weil sie im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit oder einem Arbeitsunfall ausgesprochen wurde. Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 19. September 2011 als Industriemechaniker in der sog. Scherenendmontage tätig. Bei einem Arbeitsunfall am 16. November 2011 wurden ihm vier Finger der rechten Hand abgetrennt. Drei Finger wurden erfolgreich reimplantiert. Die Beklagte meldete den Unfall unverzüglich der Berufsgenossenschaft. Zudem kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 25. Januar 2012 unter Wahrung der für die Probezeit vereinbar- ten Kündigungsfrist zum 9. Februar 2012. Der Kläger hielt die ausgesprochene Kündigung für unwirksam. Er vertrat die Ansicht, die Beklagte verhalte sich treuwidrig. Solange nicht geklärt sei, wen das Verschulden an dem Arbeitsunfall treffe, käme eine Probezeitkündigung nicht in Betracht. Das Arbeitsgericht Solingen hat die Klage mit Urteil vom 10. Mai 2012 abgewiesen. Die Kündigung bedurfte nicht der sozialen Rechtfertigung, weil die sechsmonatige Wartezeit für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes noch nicht abgelaufen war. Die Kündigung sei weder sittenwidrig (§ 138 BGB) noch treuwidrig (§ 242 BGB). Ein treuwidriges Verhalten der Beklagten habe der Kläger nicht darlegen können. Das Gericht führt aus, dass Treffen Sie die richtige Entscheidung für die Zukunft. Denn mit energiesparenden Gas- und Öl-Brennwertheizungen, Solaranlagen, Pelletheizkesseln oder Wärmepumpen können Sie bis zu 30 % Energie sparen und schonen gleichzeitig die Umwelt. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.junkers.com oder Telefon: 01803/337 333* Wärme fürs Leben *Festnetzpreis 0,09 €/min, höchstens 0,42 €/min aus Mobilfunknetzen selbst ein durch den tragischen Arbeitsunfall motivierter Kündigungsentschluss der Arbeitgeberin nicht treuwidrig gewesen wäre. In diesem Zusammenhang war zu berücksichtigen, dass durch die extreme Verletzung der rechten Hand des Klägers die Arbeitsfähigkeit desselben über Wochen und Monate nicht wieder hergestellt werden kann, die Beklagte insoweit also auf lange Sicht nicht mit der Vertragserfüllung durch den Kläger rechnen kann. In dieser Situation ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eben weil das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet - durchaus legitim. Nach der Erörterung in der Berufungsverhandlung am 15. Oktober 2012 vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf nahm der Kläger seine Berufung zurück, so dass das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen rechtskräftig geworden ist. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO Zertifikat auch für kleine Unternehmen interessant Immer häufiger verlangen Unternehmen von ihren Lieferanten ein Zertifikat als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Dies kann auch Handwerksunternehmen, die im Zuliefergeschäft aktiv sind, betreffen. Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorized Economic Operator AEO) wird im Zollrecht der Europäischen Union ein geprüftes Unternehmen bezeichnet, das einen besonderen Status besitzt: Es gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette („supply chain“) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bietet dem Inhaber verschiedene Vorteile. So müssen für bestimmte zollrechtliche Vereinfachungen die Bedingungen nicht erneut geprüft werden, da diese bereits bei der Erteilung des AEOZertifikats geprüft wurden. Weiter wird bei Inhabern eines AEO-Zertifikats weniger häufig eine Prüfung von Waren oder Unterlagen vorgenommen. Auch kleine Firmen können von den Vorteilen des AEO profitieren. Die Zollbehörden tragen den besonderen Merkmalen der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung, z.B. bei Prüfung von Sicherheitsstandards oder im Bereich der Buchführung. Es ist zwischen drei unterschiedlichen Zertifikaten für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zu unterscheiden. Diese sind: 1. AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEO C) 2. AEO-Zertifikat „Sicherheit“ (AEO S) 3. AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (AEO F). Hierbei bündelt das Zertifikat AEO F die Zertifikate AEO C und AEO S. Zuständig für die Erteilung der Zertifikate ist örtlich zuständige Hauptzollamt. Die Bearbeitungsfrist dort beträgt seit dem 1. Januar 2010 90 Tage. Diese Frist kann um 30 Tage verlängert werden. Gebühren werden von der Zollverwaltung nicht erhoben. Die Europäische Union strebt die Anerkennung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in internationalen Abkommen mit Drittländern zur Absicherung der Lieferkette an. Weitere Informationen findet man unter www.zoll.de Neue Innungsmitglieder Ursula Stolar, Metzerstr. 53, 47137 Duisburg, Innung des Kraftfahrzeughandwerks, am 01.12.2012. Helen Ferris, Königstr. 48, 47051 Duisburg, Friseur-Innung, am 10.12.2012. Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 23 23 HANDWERK AKTUELL Recht Kürzung des Urlaubsanspruchs bei vereinbarter Kurzarbeit Es stellt keinen Verstoß gegen Unionsrecht dar, wenn der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei im Sozialplan vereinbarter Kurzarbeit entsprechend gekürzt wird. Das Unionsrecht gewährt zwar jedem Arbeitnehmer, auch Langzeiterkrankten, einen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen. Kurzarbeiter sind aber weniger mit erkrankten Arbeitnehmern als mit Teilzeitbeschäftigten vergleichbar, bei dem der Urlaubsanspruch ebenfalls anteilig gekürzt werden kann. Die Kläger des Ausgangsverfahrens vor dem Arbeitsgericht Passau waren bei einem Unternehmen der Automobilzulieferindustrie beschäftigt. Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurde den Klägern zum Ende Juni 2009 und Ende August 2009 gekündigt. Die Arbeitsverträge waren jedoch aufgrund eines Sozialplans förmlich um ein Jahr verlängert worden. Während dieser Zeit brauchten die Kläger nicht zu arbeiten („Kurzarbeit Null“). Das Unternehmen musste aber auch keine Löhne zahlen. Die Kläger erhielten allerdings von der Bundesagentur für Arbeit ein so genanntes „Kurzarbeitergeld“. Mit ihren Klagen verlangten die Kläger die Abgeltung des während der „Kurzarbeit Null“ nicht genommenen Urlaubs. Das Arbeitsgericht Passau hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das Unionsrecht nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen sich der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in der Zeit der Kurzarbeit verringert. Mit Entscheidung vom 8. November 2012 (C-229/11 und C230/11) verneinte der EuGH dies. Das Unionsrecht stehe einer Regelung in einem Sozialplan, wonach sich der Anspruch eines Arbeitnehmers auf be- zahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung (Pro-rata-temporisGrundsatz) verringert, nicht entgegen. Zwar verlieren Arbeitnehmer ihren Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub nicht, wenn sie den Urlaub nicht nehmen konnten, weil sie während des gesamten Bezugszeitraums arbeitsunfähig erkrankt waren. Die Situation eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeit im Rahmen eines Sozialplans verkürzt wurde, unterscheide sich aber grundlegend von der eines erkrankten Arbeitnehmers. Im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung seien nämlich sowohl die Pflichten des Arbeitnehmers als auch die des Arbeitgebers im Wege einer Betriebsvereinbarung suspendiert. Außerdem könne der Arbeitnehmer, dessen Arbeitszeit verkürzt wurde, anders als ein erkrankter Arbeitnehmer, der unter durch eine Erkrankung hervorgerufenen physischen oder psychischen Beschwerden leidet, die gewonnene Zeit nutzen, um sich auszuruhen oder Freizeittätigkeiten nachzugehen. Wäre der Arbeitgeber verpflichtet, während der Kurzarbeit für den bezahlten Jahresurlaub aufzukommen, könnte dies zudem dazu führen, dass er der Vereinbarung eines Sozialplans, der im Interesse des Arbeitnehmers eine Verlängerung des Arbeitsvertrags vorsieht, ablehnend gegenüberstünde. Vergleichbar ist die Situation des Kurzarbeiters vielmehr mit der eines Teilzeitbeschäftigten. Für diese Arbeitnehmergruppe hat der EuGH bereits mit Urteil vom 22. April 2010 (Rs. C-486/08 - Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols) entschieden, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für eine Zeit der Teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung gekürzt werden kann. Vorsicht Falle: Die Tricks der Abzocker Wie Sie sich vor unseriösen Geschäftspraktiken schützen Adressbuch-Schwindel: der Klassiker Oft werden den Betriebsinhabern Formulare zugeschickt, die aussehen wie von einer öffentlichen Institutuion für Gewerbeauskünfte oder wie ein Korrekturabzug der Gelben Seiten. Äußerlich sehen die Schreiben so aus, als ob die Betriebsinhaber mit ihrer Unterschrift die Betriebsdaten für ein öffentliches Register oder einen bereits bestehenden Eintrag bestätigen würden. Erst bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass es sich um ein Angebot zum Vertragsabschluss für eine kostenpflichtige und oft viel zu teure Eintragung in ein Branchenverzeichnis des Anbieters handelt. Der praktische Nutzen ist oft Null, die Zahlungsverpflichtungen aber hoch. Tipp: Prüfen Sie sehr genau, ob Sie wirklich einen bestimmten Eintrag in einem Branchenverzeichnis benötigen. Seriöse Anbieter werden Sie nicht zu einer schnellen Unterschrift drängen. Der angebliche Anruf der Handwerkskammer Am Telefon geben sich Personen als Mitarbeiter der Handwerkskammer aus und erklären, dass die Betriebe bei Kammerzugehörigkeit verpflichtet seien, für einen Eintrag in ein Online-Branchenoder Stadtseitenverzeichnis jährliche Gebühren zu zahlen. Tipp: Wenn Anrufer sich auf die Handwerkskammer berufen, informieren Sie die Kammer. Die Mitarbeiter Ihrer Handwerkskammer werden Sie nicht auf kostenpflichtige Verzeichnisse ansprechen. Die „Ruf doch mal an“Falle Hier melden sich die Betrüger auf dem Anrufbeantworter des Betriebes und kündigen eine Auftragserteilung an, wobei sie um einen Rückruf unter einer kostenpflichtigen Nummer bitten, z.B. 0900 oder 0137. Tipp: Da immer wieder Missbrauch mit diesen sogenannten „Mehrwertnummern“ betrieben wird, sollten Sie solche Rückrufe vermeiden. Domain-Registrierung zu überteuerten Preisen Auch Unternehmen für die Registrierung von Domains (Internet-Namen für Seiten) gehen auf Kundenfang. Sie teilen dem Betrieb mit, dass ihnen ein Antrag eines Konkurrenten zur Sicherung verschiedener, dem Namen des Handwerksbetriebs enthaltener Domains, eingegangen sei. Als Betrieb reagiert man dann in der Regel überrascht und stimmt einer Freigabe dieser angeblichen Domain nicht zu. Das greifen die Unternehmen auf und bieten an, die Domains zu weit überteuerten Preisen zu sichern. Kommt es dann zu einem Vertragsabschluss, können hohe Registrierungskosten auf den Betrieb zukommen. So können Sie sich schützen: • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Seien Sie vorsichtig, wenn Vertreter persönlich oder am Telefon eine sofortige Entscheidung verlangen. • Lassen Sie sich alle Vertragsbedingungen vorab schriftlich geben. Machen Sie keine Zusagen am Telefon. • Lassen Sie sich nicht von vermeintlich amtlichen Stempeln, Siegeln oder Bezeichnungen täuschen. • Lesen Sie vor jeder Unterschrift den Vertrag und das Kleingedruckte. • Lassen Sie sich nicht von Mahnungen oder Androhung von Inkassomaßnahmen unter Druck setzen. Prüfen Sie, ob die Forderung rechtens ist. Kündigen Sie ggf. die Einschaltung eines Rechtsanwaltes an. • Wichtig: Wenn Sie Schreiben vom Gericht erhalten, Fortsetzung nächste Seite Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 24 24 HANDWERK AKTUELL sollten Sie sofort reagieren und ggf. Rechtsrat einholen. • Bezahlen Sie nur Rechnungen, bei denen Sie sicher sind, dass diese in Ordnung sind. • Bei Zweifeln an der Seriosität eines „Vertragspartners“ setzen Sie sich mit der Rechtsberatung der Handwerkskammer in Verbindung. • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über diese Grundsätze. Sollten Sie dennoch einen unseriösen Vertrag unterschrieben haben, holen Sie sich auf jeden Fall Rechtsrat ein. Eventuell können die erteilten „Aufträge“ wegen arglistiger Täuschung oder wegen Irrtums angefochten werden. Verband der Berufsfotografen Niederrhein Gebührensatzung der Innung für Informationstechnik Duisburg Gemäß Beschluss der Innung für Informationstechnik Duisburg in ihrer Innungsversammlung vom 4. Dezember 2012 wurden nachstehende Gebührensätze beschlossen. Die Gebührensatzung trat zum 01.01.2013 in Kraft. 1. ÜBL-Schulung für Auszubildende von Nichtmitgliedsbetrieben pro Woche Gebührensatzung des Verbandes der Berufsfotografen Niederrhein Gemäß Beschluss des Verbandes der Berufsfotografen Nieder rhein in seiner Innungsversammlung vom 6. November Innung für Informationstechnik 2012 wurden nachstehende Gebührensätze beschlossen. Die Gebührensatzung trat zum 01.01.2013 in Kraft. 1. Zwischenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe pro Prüfling 2. Zwischenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe pro Prüfling 200,00 € 0,00 € 3. Zwischenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe pro Prüfling 250,00 € 4. Gesellenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe pro Prüfling 0,00 € 5. Gesellenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe pro Prüfling 350,00 € 6. Gebühr für eine Vergleichsprüfung im Bereich des Informationstechniker-Handwerks 1.250,00 € 80,00 € 7. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit von Nichtmitgliedsbetrieben 210,00 € 2. Zwischenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe pro Prüfling 169,00 € 8. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren) 40,00 € 3. Gesellenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe pro Prüfling 9. Gebühr für die Erstellung einer Ausbildungsbescheinigung 20,00 € 165,00 € 4. Gesellenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe pro Prüfling 329,00 € 5. Gebühr für eine Vergleichsprüfung im Bereich des Fotografen-Handwerks 1.200,00 € 6. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit von Nichtmitgliedsbetrieben 210,00 € 7. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren) 40,00 € 8. Gebühr für die Erstellung einer Ausbildungsbescheinigung 20,00 € 9. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte reguläre Ausbildungszeit) 180,00 € 10. Die Materialkosten für das Zwischenprüfungsund das Gesellenprüfungsstück werden je Prüfung ermittelt und gesondert berechnet 11. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte reguläre Ausbildungszeit) 25-jähriges Arbeitnehmerjubiläum Wir gratulieren 40-jähriges Arbeitnehmerjubiläum Walter Wagner, Gas- und Wasserinstallateur i. Fa. Gerhard Lettmann GmbH, Stempelstr. 7, 47167 Duisburg, am 01.02.2013. %'A *$ å(.$ç$E Dieter Tannemann, Techniker Sanitär + Heizung i. Fa. Raabe Haustechnik GmbH & Co. KG, Unter den Ulmen 61-65, 47137 Duisburg, am 01.01.2013. Michael Kirschstein, Bautenund Objektbeschichter i. Fa. Horst Gebhardt Malerbetrieb GmbH, Großenbaumer Allee 33, 47269 Duisburg, am 19.10.2012. Besuchen Sie uns im Internet: www.worldvision.de Zukunft für Kinder ! 20,00 € www.handwerk-duisburg.de Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 25 25 HANDWERK AKTUELL Große Thermografieaktion der Stadtwerke Duisburg AG – geben Sie Wärmeverlusten keine Chance. Wärme ist zu teuer, um damit die Umwelt zu heizen. Auch in der Heizperiode 2012/2013 bietet die Stadtwerke Duisburg AG Hausbesitzern und Modernisierern günstige Thermografien an. In einem gut gedämmten Haus sollte die Wärme möglichst lange im Inneren bleiben. Doch viele Häuser erfüllen diesen Anspruch nicht. So gelangt durch unbekannte Schwachstellen oft viel zu viel Wärme nach außen. Um die eigenen vier Wände dennoch angenehm warm zu halten, wird unnötig viel Energie verbraucht. Das strapaziert nicht nur den Geldbeutel, sondern belastet zudem massiv die Umwelt und ist nicht ressourcenschonend. Abhilfe kann hier die Gebäude-Thermografie schaffen. Infrarotkameras machen Wärme und somit auch Wärmeverluste sichtbar. Schlecht gedämmte Bauteile werden mit den Farben Weiß und Pink abgebildet. Gut gedämmte Zonen werden Türkis bis Dunkelblau dargestellt. Typische Ursachen für Wärmeverluste können eine fehlende oder schlechte Dämmung der Außenwände und Heizkörpernischen sein, schlecht gedämmte Dachschrägen, Geschossdecken, Stürze und/ oder Rollladenkästen sowie verzogene Fensterrahmen. Thermografien gibt es für Inhaber der Stadtwerke Duisburg – Kundenkarte, der PartnerCard, schon ab 100 Euro. Im Sparpaket sind mindestens vier Wärmebild-Aufnahmen enthalten. Wer mehr wissen will, kann das Komfort-Paket – ebenfalls zum PartnerCardVorzugspreis – ab 150 Euro nutzen. Darin sind unter anderem mehr Thermografieaufnahmen, eine energetische Beurteilung der Gebäudehülle und eine individuelle Analyse und Besprechung des Thermografieberichts mit dem Thermografen enthalten. Das erleichtert das Identifizieren von unnötigen Wärmeverlusten. Für thermografische Untersuchen muss allerdings das Timing stimmen – aussagekräftige Infrarotaufnahmen sind nur in der kalten Jahreszeit und bei Dunkelheit möglich. Daher ist die Thermografie-Aktion der Stadtwerke Duisburg auch dieses Mal wieder zeitlich begrenzt. Bis zum 15. Februar 2013 nimmt das Service-Team der Stadtwerke Duisburg Anmeldungen an – über das Anmeldeformular auf www.e2-programm.de/ thermografie oder telefonisch unter (0203) 604 1111. Sichtbare Ergebnisse, sehenswerter Preis – e2 Thermografie ab 100 Euro. Wärme ist zu wertvoll, um damit die Umwelt zu heizen. Mit unserer Aktion e2 Thermografie kommen Sie den Wärmeverlusten schnell und preiswert auf die Spur. Machen Sie jetzt den günstigen Check, um zukünftig bares Geld zu sparen. Nähere Infos zur Thermografie-Aktion gibt es unter www.e2-programm.de/thermografie und unter dem Service-Telefon 02 03 / 604 11 11. Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 26 26 HANDWERK AKTUELL 16. Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit Kfz-Innung Gebührensatzung der Innung des Kraftfahrzeug-Handwerks Duisburg Gemäß Beschluss des Kraftfahrzeug-Handwerks Duisburg in Ihrer Innungsversammlung vom 4. Dezember 2012 wurden nachstehende Gebührensätze beschlossen. Die Gebührensatzung trat zum 01.01.2013 in Kraft. 0,00 € 17. AUK Schulungsgebühr 165,00 € 18. AU Schulungsgebühr 120,00 € 19. AU Schulungsgebühr Kombilehrgang Diesel 150,00 € 10. Anerkennungsgebühr für AU/AUK 0,00 € 11. Gebühr für Wiederholungsprüfung je Betriebsstätte 75,00 € 0,00 € 12. Gebühr für Erweiterung OBD 13. Gebühr für Sicherheitsprüfung (SP) 230,00 € 14. SP-Wiederholungsprüfung ohne Arbeitsprobe 150,00 € 15. SP-Wiederholungsprüfung mit Arbeitsprobe 200,00 € 16. Gebühr nach § 57 b StVO Erstanerkennung 150,00 € 17. Gebühr nach § 57 b StVO Wiederholung 150,00 € 100,00 € 11. ÜBL-Schulung für Auszubildende pro Woche 250,00 € 18. Altautoannahmestelle (Erstbescheinigung) 12. 1. Teil der Gesellenprüfung je Prüfling 250,00 € 19. Altautoannahmestelle (Folgebescheinigung) 13. 2. Teil der Gesellenprüfung je Prüfling 350,00 € 20. GAP/GSP Erstanerkennung 50,00 € 100,00 € 60,00 € 14. Einziehungsgebühr 40,00 € 21. GAP/GSP wiederkehrende Betriebsprüfung 15. Erstellung einer Ausbildungsbescheinigung 20,00 € 22. Prüfstützpunkte Erstanerkennung PKW (PSP) 100,00 € 16. Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit 230,00 € 23. Prüfstützpunkte Erstanerkennung Nfz (PSP) 150,00 € 17. AUK Schulungsgebühr 180,00 € 18. AU Schulungsgebühr 180,00 € 24. PSP Wiederkehrende Gebühr bei Betriebsprüfung PKW/Nfz. 25,00 € 25. PSP Wiederkehrende Gebühr bei Betriebsprüfung PKW 100,00 € 26. PSP Wiederkehrende Gebühr bei Betriebsprüfung Nfz. 125,00 € 27. PSP Anerkennungsgebühr für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge 120,00 € 19. AU Schulungsgebühr Kombilehrgang Diesel 225,00 € 10. Anerkennungsgebühr für AU/AUK 150,00 € 11. Gebühr für Wiederholungsprüfung je Betriebsstätte 75,00 € 60,00 € 12. Gebühr für Erweiterung OBD 13. Gebühr für Sicherheitsprüfung (SP) 230,00 € 14. SP-Wiederholungsprüfung ohne Arbeitsprobe 150,00 € 15. SP-Wiederholungsprüfung mit Arbeitsprobe 200,00 € 16. Gebühr nach § 57 b StVO Erstanerkennung 200,00 € 17. Gebühr nach § 57 b StVO Wiederholung 200,00 € 18. Altautoannahmestelle (Erstbescheinigung) 150,00 € 19. Altautoannahmestelle (Folgebescheinigung) 75,00 € 200,00 € 20. GAP/GSP Erstanerkennung 21. GAP/GSP wiederkehrende Betriebsprüfung 75,00 € 22. Prüfstützpunkte Erstanerkennung PKW (PSP) 150,00 € 23. Prüfstützpunkte Erstanerkennung Nfz (PSP) 200,00 € 28. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte reguläre Ausbildungszeit) 0,00 € Tischler-Innung Gebührensatzung der Tischler-Innung Duisburg 24. PSP Wiederkehrende Gebühr bei Betriebsprüfung PKW/Nfz. 75,00 € 25. PSP Wiederkehrende Gebühr bei Betriebsprüfung PKW 100,00 € 26. PSP Wiederkehrende Gebühr bei Betriebsprüfung Nfz. 150,00 € 1. ÜBL-Schulung für Auszubildende von Nichtmitgliedsbetrieben pro Woche 120,00 € 2. Zwischenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe pro Prüfling 250,00 € 27. PSP Anerkennungsgebühr für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge 28. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte reguläre Ausbildungszeit) Gemäß § 2 Abs. 3 der Gebührensatzung werden die folgenden Nachlässe für Innungsmitglieder festgelegt, wobei 180,00 € die Differenzen zu den vollen Gebühren aus dem Innungshaushalt getragen werden: 11. ÜBL-Schulung für Auszubildende pro Woche 0,00 € 12. 1. Teil der Gesellenprüfung je Prüfling 80,00 € 13. 2. Teil der Gesellenprüfung je Prüfling 130,00 € 14. Einziehungsgebühr 40,00 € 15. Erstellung einer Ausbildungsbescheinigung 20,00 € Gemäß Beschluss der TischlerInnung Duisburg in ihrer Innungsversammlung vom 3. Dezember 2012 wurden nachste- hende Gebührensätze beschlossen. Die Gebührensatzung trat zum 01.01.2013 in Kraft. 285,00 € 3. Gesellenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe pro Prüfling 350,00 € 4. Gebühr für eine Vergleichsprüfung im Bereich des Tischler-Handwerks 1.450,00 € 5. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit von Nichtmitgliedsbetrieben 210,00 € 6. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren) 40,00 € 7. Gebühr für die Erstellung einer Ausbildungsbescheinigung 20,00 € 8. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte reguläre Ausbildungszeit) 180,00 € Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 27 27 HANDWERK AKTUELL Raumausstatter-Innung Stukkateur-Innung Gebührensatzung der Raumausstatter-Innung Rhein-Ruhr Gemäß Beschluss der Raumausstatter-Innung Rhein-Ruhr in ihrer Innungsversammlung vom 5. Dezember 2012 wurden nachstehende Gebührensätze beschlossen. Die Gebührensatzung trat zum 01.01.2013 in Kraft. 1. Zwischenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe pro Prüfling Gebührensatzung der Stukkateur-Innung Duisburg Gemäß Beschluss der Stukkateur-Innung Duisburg in ihrer Innungsversammlung vom 18. Dezember 2012 wurden nach- stehende Gebührensätze beschlossen. Die Gebührensatzung trat zum 01.01.2013 in Kraft. 1. Gebühr für eine Vergleichsprüfung im Bereich des Stukkateur-Handwerks 1.450,00 € 0,00 € 2. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit von Nichtmitgliedsbetrieben 210,00 € 2. Zwischenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe pro Prüfling 150,00 € 3. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren) 40,00 € 3. Gesellenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe pro Prüfling 4. Gebühr für die Erstellung einer Ausbildungsbescheinigung 20,00 € 0,00 € 4. Gesellenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe pro Prüfling 250,00 € 5. ÜBL-Schulung für Auszubildende von Nichtmitgliedsbetrieben pro Woche 220,00 € 6. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit von Nichtmitgliedsbetrieben 210,00 € 7. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren) 40,00 € 8. Gebühr für die Erstellung einer Ausbildungsbescheinigung 20,00 € 9. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte reguläre Ausbildungszeit) 180,00 € Drucker- und Buchbinder-Innung Gebührensatzung der Drucker- und BuchbinderInnung Duisburg Gemäß Beschluss der Druckerund Buchbinder-Innung Duisburg in ihrer Innungsversammlung vom 6. Dezember 2012 wurden nachstehende Gebührensätze beschlossen. Die Gebührensatzung trat zum 01.01.2013 in Kraft. 1. Gebühr für eine Vergleichsprüfung im Bereich des Buchbinder- und Buchdrucker-Handwerks 2. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit von Nichtmitgliedsbetrieben 1.100,00 € 5. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte reguläre Ausbildungszeit) 180,00 € Friseur-Innung Gebührensatzung der Friseur-Innung Duisburg Gemäß Beschluss der FriseurInnung Duisburg in ihrer Innungsversammlung vom 5. Dezember 2012 wurden nachste- hende Gebührensätze beschlossen. Die Gebührensatzung trat zum 01.01.2013 in Kraft. 1. ÜBL-Schulung für Auszubildende von Nichtmitgliedern und Gastmitgliedern pro Woche 2. Zwischenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe pro Prüfling 3. Zwischenprüfungsgebühr für Nichtmitglieder und Gastmitglieder pro Prüfling 4. Gesellenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe pro Prüfling 5. Gesellenprüfungsgebühr für Nichtmitglieder und Gastmitglieder pro Prüfling 6. Gebühr für eine Vergleichsprüfung im Bereich des Friseur-Handwerks 7. Beitrag für Gastmitglieder entspricht dem jeweils aktuellen Grundbeitrag für Mitglieder 205,00 € 0,00 € 150,00 € 0,00 € 250,00 € 1.150,00 € 0,00 € 210,00 € 8. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit von Nichtmitgliedsbetrieben 210,00 € 3. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren) 40,00 € 9. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren) 40,00 € 4. Gebühr für die Erstellung einer Ausbildungsbescheinigung 20,00 € 5. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte reguläre Ausbildungszeit) 180,00 € 10. Gebühr für die Erstellung einer Ausbildungsbescheinigung 11. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte reguläre Ausbildungszeit) 20,00 € 180,00 € Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 28