Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011

Transcription

Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:25 Seite 1
HANDWERK
AKTUELL
Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg
In diesem Heft:
Neujahrsgruß
Die KMU-Berater
BZH
Die Betriebsbörse
BZB
LGH
Handwerkskammer Düsseldorf
UFH
WHKT
Finanzen / Recht
Volksbank Rhein-Ruhr
Innungsnachrichten
1·13
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 2
2
HANDWERK AKTUELL
Allen Kolleginnen und Kollegen,
ihren Angehörigen, den Mitarbeitern in den Betrieben
und allen Freunden des Duisburger Handwerks
wünschen wir für das Jahr 2013
viel Glück und alles Gute!
Kreishandwerkerschaft Duisburg
Der Vorstand:
(Hellmann)
(Piel)
Kreishandwerksmeister
Hauptgeschäftsführer
Die Obermeister
Heinz-Josef Blastik
Hermann Scheelen
Andrea Koch-Boelter
Baugewerks-Innung
Innung Duisburg Sanitär · Heizung · Klima
Raumausstatter-Innung
Bodo H. Oppenberg
Hubert Cordes
Buchbinder- und Buchdrucker-Innung
Konditoren-Innung
Klaus Berger
Innung Metall
Udo Rosenstengel
Alfred Keil
Dachdecker- und Zimmerer-Innung
Informationstechniker-Innung
Ralf Pauschert
Steinmetz- und Steinbildhauer-Innung
Charlotte Noe
Günter Schröers
Innung des modeschaffenden Handwerks
Innung des Kraftfahrzeughandwerks
Dipl.-Ing. Lothar Hellmann
Heinz-Jürgen Lobreyer
Elektro-Innung
Maler- und Lackierer-Innung
Hans-Jörg Nolte
Dieter Lata
Fleischer-Innung
Innung des Zweiradmechanikerhandwerks
Irene Panse
Jürgen Figura
Friseur-Innung
Straßenbauer-Innung
Helmut Struchholz
Innung für Karosserie- und Fahrzeugbau
Armin Lang
Stukkateur-Innung
Reiner Lenk
Tischler-Innung
Jörg Hämmerling
Ralf Levc
Dieter Verhees
Gebäudereiniger-Innung
Verband der Berufsfotografen Niederrhein
Glasapparatebauer-Innung
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 3
3
HANDWERK AKTUELL
Neujahrsgruß
Inhalt
Neujahrsgruß
BZB
Handwerkskammer Düsseldorf
Seminare
Projekt
Außenwirtschaft
WHKT
Förderung
Volksbank Rhein-Ruhr
In eigener Sache
Fachverband Gebäude-Klima e.V.
Kfz-Umrüstung
Die KMU-Berater
Die Betriebsbörse
Marketing
LGH
UFH
Finanzen
Recht
Innungsnachrichten
3
5
6
9
10
10
11
12
12
12
13
13
14
15
16
16
19
20
21
24
Zum Titelbild
Gesundheitsförderung für Lehrlinge
im Baugewerbe (s. Bericht auf S. 5)
Impressum
HANDWERK
AKTUELL
Offizielles Organ der
Kreishandwerkerschaft
Duisburg
Herausgeber und Verlag:
Kreishandwerkerschaft DU
Düsseldorfer Straße 166
47053 Duisburg
Telefon (02 03) 9 96 34-0
Fax
(02 03) 9 96 34-35
[email protected]
www.handwerk-duisburg.de
Redaktion:
Lothar Hellmann
Stefan Piel
Bodo H. Oppenberg
Heinz-Jürgen Hippler
Nadine Berger
GFW Duisburg
Andreas Otten
Dr. Frank Bruxmeier
Anzeigen:
Kreishandwerkerschaft
Duisburg und Oppenberg
Druck + Verlag GmbH
Druck:
Oppenberg
Druck + Verlag GmbH
Kardinal-Galen-Straße 6
47051 Duisburg
Telefon (02 03) 30 55 66
Fax
(02 03) 30 55 67
Der Bezugspreis ist durch
den Mitgliedsbeitrag an die
Kreishandwerkerschaft
Duisburg abgegolten.
z. Z. gilt Preisliste vom 1.1.2002
Regelmäßig blicken wir an dieser Stelle auf das alte Jahr
zurück und wagen einen Blick
nach vorne.
Nach den Turbulenzen der vergangenen Jahre ist das Jahr
2012 für die meisten Handwerksbetriebe gut verlaufen.
Die Arbeitslosenzahlen bewegten sich auf einem relativ niedrigen Niveau, und selbst in
Duisburg sank die Arbeitslosigkeit unter 13 %. Das Wort
„Fachkräftemangel“ war sicherlich im Jahr 2012 in diesem Bereich eines der meist benutzten. Die Betriebe haben auch
tatsächlich berichtet, dass sie
bei der Einstellung qualifizierter Auszubildender größere
Anstrengungen unternehmen
müssen.
Deutschland ist zum Stabilitätsanker in der europäischen Union geworden, und leider sind
im Rest und vor allem im Süden
Europas hohe Arbeitslosenquoten zu verzeichnen, und die
Staatsschuldenkrise ist bei weitem kein nationales Problem einiger Mitgliedstaaten der europäischen Union. Über Griechenland werden wir wahrscheinlich noch sehr oft in der
Zeitung lesen und vemehrt
auch über die Probleme Spaniens und Italiens.
2013 wird spannend werden.
Beginnend mit der Niedersachsenwahl, in der schwarz-gelb
ums Überleben kämpft, bis hin
zur Bundestagswahl werden
wir einen langen Wahlkampf erleben. In diesem Zeitraum werden die Politiker wohl kaum Zeit
finden, noch vernünftige Entscheidungen für Handwerk und
Wirtschaft zu treffen.
Es bleibt zu hoffen, dass Amerika seine Haushaltsaufgaben
löst und keine größere Finanzkrise im Jahre 2013 auslöst.
Das Handwerk erwartet zwar
für 2013 nicht ebenso gute
Konjunkturdaten wie im Jahr
2012, aber es ist wie so oft ver-
Dipl.-Ing. Lothar Hellmann
Kreishandwerksmeister
halten optimistisch und blickt
mit Zuversicht in die Zukunft.
Die Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren noch Zuwächse unter einem Prozent.
Es wäre aber schon schön,
wenn die im Vorjahr erzielten
Zuwächse bei Umsatz und Beschäftigung stabilisiert werden
können.
Das Handwerk wird auch in
diesem Jahr eine verlässliche
Stütze für Wirtschaft und Gesellschaft sein und in Selbstbestimmung und Selbstverantwortung handeln, wenn die
überbordende Bürokratie dem
Handwerk diesen Freiraum
lässt.
In diesem Sinne wünschen wir
allen Kolleginnen und Kollegen,
Ihren Angehörigen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
den Betrieben und allen Freunden des Duisburger Handwerks
für das 2013 viel Glück und alles
Gute.
Stefan Piel
Hauptgeschäftsführer
Bildungszentrum
Handwerk
Freisprechnung der Maler und Lackierer
Am 07.12.12 fand im Bildungszentrum Handwerk in DuisburgNeumühl die Freisprechungsfeier der Maler- und LackiererInnung statt, bei der 13 Maler
und Lackierer/-innen zur bestandenen Winterprüfung sowie 9 Bauten- und Objektbeschichter/-innen zur Abschlussprüfung gratuliert wurde.
Im Rahmen der Freisprechungsfeier wurde Herrn Jürgen Holthausen, Malermeister und Ausbilder des Bildungszentrum
Handwerks, durch den Obermeister der Maler- und Lackierer-Innung, Heinz-Jürgen Lobreyer, und den Geschäftsführer
des BZH, Dr. Frank Bruxmeier,
der silberne Meisterbrief zum
25-jährigen
Meisterjubiläum
freudig überreicht.
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 4
4
HANDWERK AKTUELL
Bildungszentrum
Handwerk
Große „Bescherung“ kurz vor Weihnachten
Bescheide zur Förderung des BZH Duisburg endlich da
Regierungspräsidentin Anne Lütkes überreicht Bescheide persönlich
Regierungspräsidentin Anne
Lütkes hat Vertretern der Kreishandwerkerschaft Duisburg,
Lothar Hellmann, Kreishandwerksmeister, Günter Schröers,
Obermeister der Kfz-Innung,
und Geschäftsführer Dr. Frank
Bruxmeier, für die energetische Gebäudesanierung des
Bildungszentrums Handwerk
einen
Bewilligungsbescheid
über rund 243.000 Euro übergeben. Insbesondere müssen
das Dach und die Wärmeerzeugungsanlage technisch modernisiert werden. Die Gesamtkosten des Projektes betragen
rund 1.2 Mio. Euro. Davon tragen die Kreishandwerkerschaft
Duisburg und das Land NRW jeweils rund 242.000 Euro, das
entspricht zwanzig Prozent
der förderfähigen Gesamtkosten.
Die
Bundesrepublik
Deutschland übernimmt über
das Bundesinstitut für Berufs-
bildung die übrigen rund
728.000 Euro.
Einen weiteren Bescheid über
719.873,57 Euro übergab die
Regierungspräsidentin für eine
dringend benötigte neue bzw.
ergänzende Ausstattung der
Kfz-Ausbildungswerkstatt. Damit sollen die technischen Voraussetzungen geboten werden, um die Durchführung
des überbetrieblichen Ausbildungslehrgangs bzw. des Vorbereitungslehrgangs auf die
Meisterprüfung/Fortbildungsprüfung
Kfz-Mechatroniker,
Zweiradmechaniker, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker zu gewährleisten. Das Land
fördert damit achtzig Prozent
der förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 899.841,96
Euro, den restlichen Anteil
übernimmt die Innung des
Kraftfahrzeughandwerks Duisburg.
Zufriedene Gesichter bei der Überhabe der Förderbescheide:
Regierungspräsidentin Anne Lütkes. Lothar Hellmann,
Kreishandwerksmeister, Günter Schröers, Obermeister der
Kfz-Innung, und Geschäftsführer Dr. Frank Bruxmeier (v.l.n.r.)
Besuchen Sie uns in unserem Energiesparcenter
Automatisierungstechnik · Elektrotechnik · Informationstechnik
Theodor-Heuss-Straße 130 · 47167 Duisburg · www.elektro-venn.de · Telefon (02 03) 73 94 90 · Fax (02 03) 58 71 40 · [email protected]
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 5
5
HANDWERK AKTUELL
BZB
Aktionstage
„Gesundheitsförderung für
Lehrlinge im Baugewerbe“
„Gesundheits-Check-Up“ – Hier werden Cholesterin- und
Blutdruckwerte, Körperfettanteil, BMI und der Bauchumfang
bestimmt.
Sie haben die Aktionstage initiiert (V.l.n.r.): Olaf Rohmert, Kaufmännischer Leiter Geese Bau Oberhausen, BZB-Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Thomas Murauer, Franz-Josef Paulzen, stellv. Direktor
AOK-Regionaldirektion Krefeld, Leiter BZB Krefeld Dipl.-Ing.
Markus Crone und Dipl.-Soz.-Wiss. Daniela Schnabel.
Am 11. und 12.12.2012 fanden
erstmalig die Aktionstage „Gesundheitsförderung für Lehrlinge im Baugewerbe“ im BZB
Krefeld statt. Sie wurden in Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg und dem BGF Institut für Gesundheitsförderung durchgeführt.
Durch die intensive Vernetzung
und Kommunikation im Rahmen des Projektes VegAB „Verbesserung des gelebten Arbeitsschutzes auf Baustellen“
setzten sich die BZB in Kooperation mit der Bergischen Universität Wuppertal mit der Thematik Arbeitsschutz und Ge-
sundheitsförderung für Beschäftigte im Baugewerbe auseinander. In diesem Zusammenhang konnte mit den Protagonisten im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutz
und der Gesundheitsförderung
eine gemeinsame Aktion vereinbart werden. Daraus entstanden die Aktionstage „Gesundheitsförderung für Lehrlinge im Baugewerbe“.
Gerade das Baugewerbe leidet
unter einem verfälschten Image, dass man ständig schwere
Arbeit bei jedem Wetter verrichten muss. Körperliche Belastungen und gesundheitliche
Lungenvolumenmessung – Wie groß ist deine Lunge und kannst
du sie voll beatmen?
Beeinträchtigungen scheinen
an der Tagesordnung. Dabei
bietet das Baugewerbe abwechslungsreiche und hochinteressante Tätigkeiten und dazu auch noch eine Menge Karrieremöglichkeiten. Weiterhin
steht man vor der Herausforderung, dass aufgrund der Demografie Jugendliche und Schüler
für die Bauberufe begeistert
und Beschäftigten unterstützende Maßnahmen angeboten
werden müssen, um länger berufstätig sein zu können. Die
Aktionstage sind ein Teil dieser
Aktionen.
Lehrlingen und Umschülern
wurden sensibilisiert für aktive
und gesunde Lebensweise. Neben der allgemeinen Gesundheit durch regelmäßige Bewegung
und
ausgewogene
Ernährung wurden auch Themen wie Rauchen, Alkohol- sowie Drogenkonsum angesprochen.
An den beiden Aktionstagen
setzten sich die knapp 170 Lehrlinge des 1. Ausbildungsjahres
und 15 Umschüler aus 10 Gewerken an 8 Stationen eines Action-Parcours spielerisch und
aussagekräftig mit ihrer Fitness
und Gesundheit auseinander.
Die Jugendlichen erhielten Ergebnisse über ihre Gesundheitswerte wie Blutdruck, Körperfettwert, Lungenvolumen,
Motorik etc. Aufgrund ihrer jeweiligen Werte wurden die Teilnehmer gezielt zu gesundheitlichen Aspekten beraten. Je
nach Ergebnis der Messungen
wurden auch akute Empfehlungen ausgesprochen, dringend
etwas in Sachen Gesundheit,
Fitness und Ernährung zu tun.
Zum einen besteht dadurch die
Möglichkeit sowohl präventiv
als auch nachhaltig auf die Jugendlichen einzuwirken und ihr
Ernährungs- und Bewegungsverhalten kritisch zu beleuchten und dauerhaft zu ändern.
Jede Gruppe bewegte sich 1,5
Stunden in dem Parcours, den
sie dann jeweils mit einer gemeinsamen 20-minütigen KickBoxen-Fitness-Aktion unter Anleitung eines Fitnesslehrers beendeten.
Zwischen den BZB und der AOK
Rheinland/Hamburg wurde bereits besprochen, dass die Aktionstage zu einem regelmäßigen Angebot für die Lehrlinge
des 1. Ausbildungsjahres werden. Das Angebot ergänzt hervorragend die Aktionen der BZB
wie Rückenschule, Erste-HilfeKurs und Blutspenden.
Die BZB werden die Aktionstage
als Lehrgang „GesundheitsCheck“ in die Ausbildung mitaufnehmen und diese neben
den anderen Lehrgängen zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung auf einer zurzeit in
der Entwicklung befindlichen
(S)check-Karte „Sicherheit und
Gesundheit am Bau“ vermerken. Diese kann der Lehrling
dann im Portmonee immer mit
sich tragen.
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 6
6
HANDWERK AKTUELL
Handwerkskammer Düsseldorf
Ministerpräsidentin Kraft würdigt
Engagement von Prof. Wolfgang Schulhoff
für das Land mit dem Verdienstorden
Das vielfältige und erfolgreich
gestaltende Engagement des
Handwerksunternehmers, Hochschullehrers, Präsidenten der
Handwerkskammer Düsseldorf
und des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstags sowie
Vorsitzenden der Stiftung Museumsinsel Hombroich, Professor Wolfgang Schulhoff, hat
jetzt eine besondere Würdigung erfahren: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zeichnete den 72-jährigen Düsseldorfer Nationalökonomen im
Präsidentenschlösschen
der
Bezirksregierung mit dem Verdienstorden des Landes aus.
„Klappern gehört zum Handwerk – und das kann der „Handwerker“ Wolfgang Schulhoff
besonders dann gut, wenn er
für das Handwerk selbst klappert,“ würdigte die Ministerpräsidentin in ihrer launig gefassten Laudatio an erster Stelle
die Facette des erfolgreichen
Handwerks- und Mittelstandssprechers Schulhoff – und betonte insbesondere dessen Einsatz als Präsident der Landeshandwerksvertretung für ein
„Vergabewesen, das kleineren
örtlichen Betrieben mehr Chancen eröffne, Aufträge zu erhalten“. Der Präsident der Hand-
werkskammer Düsseldorf werde „nicht müde, auf die wichtige Rolle des Handwerks hinzuweisen, z. B. für Ausbildung und
Beschäftigung“, ergänzte Kraft.
Wolfgang
Schulhoff
gehe
selbst mit gutem Beispiel voran,
sein Unternehmen gehöre, so
Kraft, zu den „größten Ausbildungsbetrieben im Raum Düsseldorf.“ Gute Prüfungsergebnisse der Lehrlinge seiner Firma
seien Ergebnis guter Betreuung, „denn bei schulischen
oder sonstigen Defiziten erhalten sie gezielte Förderung: etwa Förderkurse mit Arbeitsbefreiung, Hausaufgabenhilfen
oder theoretische und praktische Übungsmöglichkeiten“,
berichtete Hannelore Kraft.
Seit Anfang der 90erJahre sei
Wolfgang Schulhoff ferner einer der „Männer der ersten
Stunde“ beim Aufbau der
Hochschule Mittweida in Sachsen; habe Lehrmaterial beschafft und die Studierenden
als ehrenamtlicher Honorarprofessor für Allgemeine Volkswirtschaftslehre unter anderem in Finanzpolitik unterrichtet. Später habe er als Kuratoriumsvorsitzender Einfluss auf
die Einrichtung neuer Studiengänge genommen. Mit ei-
nem von ihm 2002 gestifteten
Hochschulpreis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten mit interdisziplinärem Charakter setzte er „einen wichtigen Impuls für wissenschaftliche Exzellenz“, führte die Ministerpräsidentin
zur
Arbeit
Schulhoffs als Hochschullehrer
weiter aus.
Auch der Kulturstandort Rheinland profitiere von Schulhoffs
Wirken, der seit ihren Anfängen
1997/98 und seit kurzem auch
als Vorstandsvorsitzender intensiv die Entwicklung der Stiftung Insel Hombroich begleite,
„der Museumsinsel, die Kunst
und Natur so einzigartig miteinander verbindet“, lobte Hannelore Kraft, die auch die politisch für die CDU aktiven Jahrzehnte Schulhoffs nicht zu erwähnen vergaß.
Zur Person: Prof. Wolfgang Schulhoff
Der gebürtige Düsseldorfer (*14.12.1939) leitet nach Abitur, Berufsausbildung zum Installateur und Ingenieur sowie Universitätsstudium
zum Diplom-Volkswirt seit 1969 als Geschäftsführender Gesellschafter
einen der größten Betriebe der SHK-Branche am Mittleren Niederrhein: das Familienunternehmen G. Schulhoff GmbH & Co KG, sowie die
Firma Schulhoff Ingenieur Planung GmbH. Prof. Schulhoff gehörte
zwischen 1983 und 2002 20 Jahre als Abgeordneter und profilierter
Mittelstandspolitiker (Mitglied im Finanzausschuss, Obmann seiner
Partei im Ausschuss für Post und Telekommunikation) dem Bundestag an. Prof. Wolfgang Schulhoff hat in dritter Wahlperiode das Amt
des Präsidenten der Handwerkskammer für den Regierungsbezirk
Düsseldorf inne (57.000 Unternehmen, 310.000 Beschäftigte). Seit seiner Erstwahl im Jahre 2005 führt er außerdem als Präsident den Nordrhein-Westfälischen Handwerkstag. Das breit gespannte berufliche
und politische Engagement Wolfgang Schulhoffs schließt eine mehrjährige Tätigkeit als Hochschullehrer für Volkswirtschaftslehre (ab
1994) und Kuratoriumsvorsitzender (2000 bis 2011) der Hochschule
Mittweida/ University of Applied Science ein. Prof. Wolfgang Schulhoff
kann ferner auf eine erfolgreiche kommunalpolitische Karriere in der
Landeshauptstadt Düsseldorf zurückblicken; er war 16 Jahre lang
Kreisvorsitzender der Düsseldorfer CDU, für die er von 1969 bis 1983 –
zuletzt als stv. Fraktionsvorsitzender – dem Rat der Stadt angehörte.
Wolfgang Schulhoff ist verheiratet und Vater zweier Kinder.
• Dächer
• Fassaden
• Bauklempnerei
• Abdichtung
geprüfter Energieberater
im Dachdeckerhandwerk
Haferacker 19 • 47137 Duisburg
Telefon 02 03 /44 26 84 • Fax 02 03 /43 53 21
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 7
7
HANDWERK AKTUELL
Bildungszentrum wird
„Akademie der Handwerkskammer“
Ziel: Leadership lernen
Vahling: „Wir entwickeln die Karriereschmiede des Handwerks zur Marke weiter“
Relaunch folgt klarem Konzept der Aufstiegsfortbildung zum Meister und Bachelor
An Neujahr brach in der größten Beruflichen Bildungseinrichtung des Handwerks in
Deutschland eine neue Ära an.
Das
Bildungszentrum
der
Handwerkskammer Düsseldorf
heißt seit dem 1.1.2013 „Akademie der Handwerkskammer
Düsseldorf“. Mit dem Namenswechsel verbunden ist eine Modernisierung der Optik und
Funktionalität des Internetauftritts und des gesamten Corporate Designs der Bildungsstätte.
„Wir fassen mit der Begriffsprägung `Akademie und dem Relaunch aller Printprodukte das
gesamte Qualifizierungsangebot aus Meisterausbildung, berufsbegleitender Fortbildung
und Studiengängen zu einer
gemeinsamen Leitidee zusammen: Hier lernen Handwerker
Leadership. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, die
Düsseldorfer Karriereschmiede
des Handwerks zu einer Marke
mit bundesweiter Ausstrahlung
zu entwickeln“, verdeutlicht der
Geschäftsführer der Akademie
der Handwerkskammer, Dr. Lothar Vahling, die Intention des
Trägers. „Trotz guter Bewertung von Angebot und Service
strahlte das Bildungszentrum
zuletzt nicht immer die notwendige Wiedererkennbarkeit
ab“. Die kommunikative Neupositionierung signalisiere, dass
die Akademie dem erklärten
Anspruch an Qualität und Leistung „umfassend und schon
auf den ersten Blick entsprechen“ wolle.
Im Detail ist vor allem die Orientierung und Navigation auf der
Website www.hwk-duesseldorf.
de/akademie nach Zusammenfassung mehrerer Fachbereiche leichter geworden. So erscheint jetzt etwa das Kursangebot im Bereich der Unternehmensführung und der Studiengang zum Betriebswirt (HWK)
unter der Rubrik „Betriebswirtschaft“ gebündelt. Ferner wurde der strukturelle Aufbau des
Informationsangebots zu Mei-
sterkursen und Weiterbildungsgängen homogenisiert.
Bei der Aktualisierung des Erscheinungsbilds der Broschüren und Leporellos spiegelt eine nach Lehrgangsart, -bezeichnung und zentralem Inhaltsmerkmal gegliederte Titelgebung auf dem Deckblatt den
grundständigen Aufbau des
Qualifizierungsangebots
der
Akademie wieder. Darüber hinaus ist bei der Gestaltung der
Deckblätter sowohl der ethnischen Vielfalt der Meisterschüler ebenso wie dem Umstand, dass immer mehr Frauen Meisterschulen besuchen,
Rechnung getragen worden.
Der neue Auftritt basiert auf
dem bewährten Corporate Design der Kammer und integriert
Elemente der aktuellen Imagekampagne des Handwerks „Das
Handwerk. Die Wirtschaftsmacht. Von nebenan.“ Vahling:
Das neue Erscheinungsbild ist
klarer, systematischer und zielgerichteter. Es symbolisiert Einheit in der Vielfalt des Berufeund Karriere-Kosmos Handwerk
und entspricht damit dem Wesen des Konzepts der Aufstiegsfortbildung, wie es dem
Wirtschaftssektor eigen ist“. Die
Namensentwicklung und der
visuelle Auftritt der Akademie
der Handwerkskammer Düsseldorf wurden zusammen mit
dem Düsseldorfer Designer
Stefan Braun entwickelt.
An der Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf besuchen pro Jahr annähernd
4.500 Handwerker/-innen eine
der 29 Meisterschulen. Jüngstes Angebot wird im nächsten
Jahr bundesweit erstmals eine
Meistervorbereitung und -prüfung im Holz- und Bautenschutzgewerbe sein. Über die
Meisterqualifikation
hinaus
zählte die Bildungseinrichtung
der Kammer im Jahr 2011 2.200
Fort- und Weiterbildungs-Teilnehmer in ihrem breitgefächerten Angebot an technischen und betriebswirtschaftlichen Lehrgängen.
NATURSTEINGESTALTUNG
UND GRABMALGESTALTUNG
SEIT 1925
INH. KARLHEINZ SONDERMANN
ARND SONDERMANN
BILDHAUER UND STEINMETZMEISTER – RESTAURATOR
TELEFON
TELEFAX
02 03 -77 03 73
02 03 -73 04 87
DÜSSELDORFER STRASSE 582
47055 DUISBURG
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 8
8
HANDWERK AKTUELL
Handwerkskammer Düsseldorf
Ein Obermeister aus Duisburg zum Antrittsbesuch bei Vizepräsident Siegfried Schrempf
Kammer und Spitzenrepräsentanten der Innungen
verabredeten kurze Wege
Einen neu gewählten Obermeister aus Duisburg konnte
der Vizepräsident der Handwerkskammer
Düsseldorf,
Siegfried Schrempf, jetzt in
der Kammer zum Erfahrungsaustausch begrüßen.
Seinen Dank an das ehrenamtliche Engagement der insgesamt neun neuen InnungsSprecher verband Siegfried
Schrempf mit einem Appell
zur Gemeinsamkeit aller Verantwortungsträger in der tiefgestaffelten Handwerksorganisation.
„Wir, die wir fürs Handwerk
stehen, müssen so gut wie
möglich sein. Und Sie sind unsere Spitzenrepräsentanten
vor Ort!“ Schrempf betonte,
dass es ihm vor allem um ein
reibungsloses
„Miteinander
der Berufe und Belange und
Ineinandergreifen aller Gliederungen“ gehe. Deshalb seine
Bitte an die Obermeister: „Geben Sie vermeintliche Fehlentwicklungen an uns weiter, damit auch wir als Kammer uns
früh genug darum kümmern
können.“
Der Kammervizepräsident sicherte den neuen Innungschefs kurze Wege und die Unterstützung der Handwerkskammer zu.
Eine knappe Darstellung des
breiten Dienstleistungsangebots der Kammer und ein erster Erfahrungsaustausch der
„Neuen“ mit den Geschäftsführern
beschlossen
den
Empfang.
Vizepräsident Siegfried Schrempf (r.) mit Obermeister
Ralf Pauschert von der Steinmetz- und Steinbildhauer-Innung
Duisburg.
Foto: Wilfried Meyer
FÜR SIE
VOR ORT
In unserer Niederlassung in Duisburg stehen Ihnen
ständig über 5.000 Artikel für Ihren Sofortbedarf
zur Verfügung.
Schauen Sie doch einfach mal vorbei!
Adolf Würth GmbH & Co. KG
Niederlassung Duisburg
Theodor-Heuss Str. 48-50 · 47167 Duisburg
T 0203 7138788 0 · [email protected]
Verkauf nur an Gewerbetreibende
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 9
9
HANDWERK AKTUELL
Seminare
Soziale Netzwerke und der
richtige Umgang mit ihnen
Einladung zu kostenlosen Social Media-Seminaren
Kaum ein Tag vergeht, an dem
nicht von Social Media gesprochen oder geschrieben wird.
Neben dem anfänglichen respektvollen Abstand den man
zu den neuen Portalen im Internet gehalten hat, wird von
Betrieben nun zunehmend
nach Informationen über Facebook, Xing und Co. Ausschau
gehalten.
Wenn man sich die Zeit nimmt
und sich über die Portale informiert, wird man schnell feststellen, dass man sich auch –
und gerade – als Handwerksbetrieb dort gute Absatzchancen
erarbeiten kann. Die Nutzung
des Internets und ebenso die
Nutzung von Social Media Portalen hat in allen Alterklassen
extrem zugenommen. Eben
auch die „typischen Handwerkskunden“ haben dieses
Medium für sich entdeckt. Zeit
also für den Handwerksbetrieb
diesen Werbeweg zu prüfen.
Wir möchten Sie zu zwei kostenlosen Seminaren einladen.
Der erste Kurs „Social Media –
Facebook, XING & Co. für den
Handwerksbetrieb“ gibt Ihnen einen Überblick über die
für Handwerksbetriebe interessantesten Social Media Plattformen. Die ausgewählten Portale
werden Ihnen im Kurs vorgestellt und eventuelle Vor- oder
Nachteile erläutert. Im Seminar
werden erste Schritte für das
Anlegen einer Firmenseite getan. Selbstverständlich können
auch bereits angelegte Profile
gemeinsam durchgesprochen
und ggf. angepasst werden.
Für Fragen rund um das Thema
Social Media stehen Ihnen die
ganze Zeit zwei Ansprechpartner zur Verfügung.
Der zweite Kurs beschäftigt sich
ausschließlich mit dem Thema Facebook. Hier wird gemeinsam eine Firmenseite erstellt und es werden die Stolpersteine, sowie die rechtlichen
Besonderheiten einer Facebook-Unternehmensseite beleuchtet.
Beide Kurse finden im Fortbildungszentrum der Handwerkskammer zu Köln (Köhlstraße 8 in
50827 Köln) statt und es steht
jedem teilnehmenden Betrieb
ein PC zur Verfügung. Die Kurse richten sich an Einsteiger,
genauso wie an diejenigen, die
sich schon ein wenig auf dem
Feld Social Media auskennen.
Die angebotenen Kurse gehen
über 3 Stunden und sind für
Handwerksbetriebe kostenlos.
• Dienstag, 15.01.2013, 14 Uhr:
Social Media – Facebook,
XING & Co. für den Handwerksbetrieb
• Donnerstag, 17.01.2013,
14 Uhr: Mein Betrieb in
Facebook – Aufbau einer
Unternehmensseite
• Mittwoch, 23.01.2013,
14 Uhr: Social Media – Facebook, XING & Co. für den
Handwerksbetrieb
• Dienstag, 29.01.2013, 14 Uhr:
Mein Betrieb in Facebook –
Aufbau einer Unternehmensseite
• Dienstag, 05.03.2013, 14 Uhr:
Social Media – Facebook,
XING & Co. für den Handwerksbetrieb
• Mittwoch, 27.03.2013,
14 Uhr: Mein Betrieb in
Facebook – Aufbau einer
Unternehmensseite
• Mittwoch, 03.04.2013,
14 Uhr: Social Media – Facebook, XING & Co. für den
Handwerksbetrieb
• Mittwoch, 17.04.2013,
14 Uhr: Mein Betrieb in
Facebook – Aufbau einer
Unternehmensseite
• Montag, 03.06.2013. 14 Uhr:
Social Media – Facebook,
XING & Co. für den Handwerksbetrieb
• Montag, 10.06.2013 14 Uhr:
Mein Betrieb in Facebook –
Aufbau einer Unternehmensseite
Anmeldung erfolgen bitte per
Mail an
[email protected]
oder per Telefon 0221/23 45 13.
Nur für das
Metallhandwerk!
In der ZINQ® Manufaktur verbinden
wir speziell für Schlosser und Metallbauer die Leistungsmerkmale unserer
Marken duroZINQ® Feuerverzinken und
colorZINQ® ZINQ plus Farbe mit handwerklicher Ausführung auf höchstem
Niveau.
Unsere Schlossermeister, Stahlbauingenieure und Techniker setzen für Sie
maßgeschneiderte Lösungen um.
tĞŝƚĞƌĞ/ŶĨŽƌŵĂƟŽŶĞŶĞƌŚĂůƚĞŶ^ŝĞĂƵĨ
www.zinq.com.
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 10
10
HANDWERK AKTUELL
Projekt
Außenwirtschaft
Erfolgreich unbesetzte Stellen vermitteln
Von Portugal bis Türkei:
„Starthelfer Ausbildungs- Auf Markterkundungsreisen
management“: Ausweitung
Chancen ausloten
Die
Außenwirtschaftsberater Kontakte zu Bauherren, Archiim Bereich Migration
Das Projekt „Starthelfer Ausbildungsmanagement“ kümmert
sich gezielt um Betriebe, die
von der Problematik unbesetzter Stellen betroffen sind. Die
momentan 20 Starthelfer/innen kontaktieren und vermitteln dabei dann ebenfalls
lehrstellensuchende
Bewerber/innen. Hierbei besteht ein
enger Kontakt zu den Betrieben
und Jugendlichen.
In diesem Zusammenhang stellt
auch die tägliche Arbeit mit jugendlichen Migrantinnen und
Migranten einen wichtigen Teil
des Projekts dar. Vor diesem
Hintergrund wird das Projekt
jetzt für diesen Bereich ausgeweitet. Die neuen Starthelfer/
innen, die selbst über einen Migrationshintergrund verfügen,
kümmern sich dabei gezielt um
Jugendliche mit Migrationshintergrund. So kann diese Zielgruppe zukünftig noch besser
in die Vermittlungsarbeit einbezogen werden. Dieser gleichfalls für Betriebe und für Jugendliche attraktive Service
wird mit Mitteln der EU und des
Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen
gefördert.
Weitere Informationen zum
Thema erhalten Sie beim WHKT,
Ansprechpartner:
Alexander
Windlinger, E-Mail: alexander.
[email protected].
des NRW-Handwerks bereiten
für das erste Quartal 2013 Markterkundungsreisen ins europäische Ausland vor, bei denen
Handwerksunternehmer Erfahrungen vor Ort sammeln, ihre
Betriebe präsentieren und Kontakte knüpfen können. Bei einer dieser Fahrten ist Anfang
März die Fachmesse „Ecobuild“
in London das Ziel. Sie ist die
führende Veranstaltung zum
Themenfeld Energieeffizienz/
erneuerbare Energien in Großbritannien. Es wird dort wieder
einen vom Bund geförderten
deutschen
Gemeinschaftsstand geben, für den sich Aussteller aus den Bereichen Umweltschutz, regenerative Energien, Energieeinsparung, Recycling und Wasserwirtschaft
noch melden können. Gebäudedämmung, erneuerbare Energien (Photovoltaik/Solarthermie) und Gebäudetechnik sind
auch Themen bei einer Unternehmerreise nach Mallorca. Finanz- und Wirtschaftsmeldungen aus Spanien klingen derzeit
ja wenig ermunternd. Doch der
Deutschen liebstes Urlaubsziel
Mallorca scheint von der Krise
weniger betroffen zu sein. Im
Baubereich tut sich vielmehr Einiges, da Immobilienfonds Ferienwohnungen und Ferienhäuser aufkaufen und sanieren
möchten. Bei der Renovierung
zeigt sich, dass die Bauherren
aufgrund ihres Qualitätsanspruchs Arbeiten gerne von
deutschen Handwerksbetrieben ausgeführt haben möchten. Chancen bieten sich - neben den bereits genannten
Themen - vor allem in den Bereichen Fenster und Türen, Maler-/Estricharbeiten,
Flachdachsanierung,
Heizung-Lüftung-Sanitär und Sicherheitstechnik. Die Handwerkskammern Aachen, Dortmund und
Düsseldorf planen daher für
Mitte Februar eine Unternehmerreise nach Mallorca, um die
Marktchancen zu ermitteln und
tekten, Ingenieuren sowie Immobilienverwaltern aufzubauen. Sicherheitstechnik ist ebenfalls das Stichwort für eine
Marktsondierungsreise,
die
vom 23. bis 25. Januar nach Lissabon führen wird. Wer in Portugals Hauptstadt oder an der
Küste eine Villa oder ein Ferienhaus hat, legt in der Regel auf
deren
sicherheitstechnische
Ausstattung (insbesondere Einbruchund
Brandschutz)
großen Wert. Deswegen sieht
der Außenwirtschaftsberater
der Handwerkskammer Münster, Martin Hellmich, dort gute
Aussichten für nordrhein-westfälische Unternehmen aus der
Sicherheitstechnik (Mechanik,
Elektrotechnik, Beschlagindustrie), für Türen-/Fenster-Spezialisten, Metallbauer, Glaser,
Jalousie- und Rollladenbauer
sowie für ergänzende Bau- und
Ausbaugewerke. Die von ihm
organisierte Marktsondierung
soll den Unternehmern zugleich Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten und die
Zusammenarbeit mit lokalen
Partnern bringen. Wer eher das
östliche Mittelmeer, also die
Türkei und deren Nachbarregionen als Markt im Blick hat,
sollte die - aus Kapazitätsgründen aufgeteilte - Messe WIN in
Istanbul zur Präsentation und
Information nutzen: In der
zweiten Märzhälfte geht es um
die Themen Automatisierung,
Hydraulik und Pneumatik, Elektrotechnik, Energie, Maschinenbau und Steuerungstechnik, Anfang Juni dann um Metallbearbeitung, Schweißen und
Oberflächenbehandlung. Auf
beiden Messen wird es deutsche Gemeinschaftsstände geben, zu denen man sich jetzt
anmelden kann.
In allen diesen Fällen sollten
Sie sich an die Außenwirtschaftsberater des NRW-Handwerks wenden:
www.zih-nrw.de/bereichaussenwirtschaft/index.html).
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 11
11
HANDWERK AKTUELL
WHKT
Qualifizierungsinitiative für
Migrantinnen und
Migranten im Handwerk
Online zur Nachqualifizierung für An- und Ungelernte
im Handwerk
Die Qualifizierungsinitiative für
Migrantinnen und Migranten im
Handwerk (QM-Initiative) stellt
unter
www.qualifizieren-imhandwerk.de einen Ansatz vor,
wie Erwachsene den Berufsabschluss im Lebensmittel- und im
Bauhandwerk nachholen können.
Beschäftigte und Arbeitsuchende ohne Berufsabschluss, die
berufliche Erfahrung aus dem
Lebensmittel- oder dem Bauhandwerk mitbringen, bereiten
sich gezielt auf die Externenprüfung vor. Dadurch können
sie den Abschluss als Hochbau-,
Tiefbau- oder Ausbaufacharbeiter/in bzw. als Fachverkäufer/in
im
Lebensmittelhandwerk,
Schwerpunkt Bäckerei erwerben. Derzeit besteht dieses Angebot an den Projektstandorten Köln, Düsseldorf, Duisburg,
Krefeld und Wesel. Ein neuer
Weg gerade für Erwachsene,
die in der Praxis erworbenen
Berufserfahrungen einzusetzen und ein spezielles Training
für eine neue Chance auf berufliche Qualifizierung zu erhalten.
Thomas Wagenländer, Leiter
des Fortbildungszentrum Köhlstraße der Handwerkskammer
zu Köln: „Teilnehmerinnen und
Teilnehmer lassen sich im Rahmen der QM-Initiative durch unsere Bildungscoaches individuell beraten und werden in nur
sechs Monaten fit für die Abschlussprüfung. Die Bildungcoaches prüfen auch, welche finanziellen
Unterstützungsmöglichkeiten für Interessenten bestehen.“
Zum Hintergrund der Initiative
erläutert René Knöfel, Leiter der
Bildungszentren des Baugewerbes in Düsseldorf und Wesel: „Wenn wir Menschen mit
Weiterbildung erreichen möchten, die irgendwann aus irgendwelchen Umständen in einer
Sackgasse gelandet sind, fällt
uns das unabhängig von ihrer
Herkunft schwer. Zum einen
fehlen uns die Beratungsstrukturen und zum anderen die direkten Kontakte. Das XENOSProjekt und wir mit unserer QMInitiative versuchen hier anzuknüpfen. Wir bieten neue Zugänge zu unseren Beratungsund Bildungsangeboten, knüpfen Netzwerke mit den Migrantenorganisationen und der Arbeitsverwaltung und testen
neue Konzepte für die Kompetenzfeststellung und die Vorbereitung auf die Externenprüfung.“
Weitere Partner der Initiative
sind neben den Bildungszentren des Baugewerbes und der
Handwerkskammer zu Köln der
Westdeutsche Handwerkskammertag sowie das Institut für interkulturelle Management- und
Politikberatung. Das Vorhaben
wird im Rahmen des Bundesprogramms „XENOS – Integration und Vielfalt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und den Europäischen
Sozialfonds gefördert.
Ansprechpartner sind die Bildungscoaches Anne Davids unter 0281/9545-0 oder anne.
[email protected] und Michael
Brücken, 0211/3007-749 bzw.
[email protected]
1. Meistertag NRW trifft auf
breite Zustimmung
Der Westdeutsche Handwerkskammertag hatte zum 1. Meistertag NRW nach Köln in den
Alten Wartesaal eingeladen. Gemeinsam mit knapp 400 Gästen
aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung wurden im Rahmen eines abwechslungsreichen Bühnenprogramms die Bewilligungsbescheide für die Meistergründungsprämie ausgegeben – einem Zuschuss des
Landes NRW an Meisterinnen
und Meister, die sich für die
Selbstständigkeit entschieden
haben.
NRW Wirtschaftsminister Garrelt Duin war persönlich angereist und betonte in seiner Begrüßung die Bedeutung der
Meistergründungsprämie als
funktionierendes Instrument
der Unterstützung von Gründerinnen und Gründern auf ihrem
Weg in die Selbstständigkeit.
Zudem bedankte er sich bei seinem gleichfalls anwesenden
Amtsvorgänger Harry Voigtsberger für die Idee, einen Meistertag NRW zu initiieren.
Ein besonderes Highlight stellte
die Ausgabe der Meistergründungsprämie an die 3 000.
Gründerin, Henrike Koller, Hörgeräteakustiker-Meisterin, an
den 10 000. Neugründer, Majid
Bagherzadeh,
Elektrotechniker-Meister sowie die Auszahlung der 15 000. Meistergründungsprämie an Daniel Eschweiler, Bäckermeister, dar.
Die Preisträger erhielten zusätzlich ein iPad als symbolische
Auszeichnung für den Mut und
das Engagement, den Schritt in
die Selbstständigkeit zu wagen.
„Hier entstehen neue Arbeitsund Ausbildungsplätze und gerade von den kleinen und mittleren Unternehmen geht nicht
nur wirtschaftliche Wertschöpfung aus, sondern vor allem
auch soziale und kulturelle Ver-
antwortung. Beste Beispiele also, die wir gerne unter dem
Motto ‚Leistungsträger zeigen
sich’ auch mal ganz nach vorne
stellen“, so Dachdeckermeister
Willy Hesse, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages.
Durch die Veranstaltung des
1. Meistertages NRW führte Kabarettist und Moderator Bernd
Stelter, der gleichfalls mit Auszügen aus seinem aktuellen
Bühnenprogramm zum Gelingen des Meistertages beitrug.
Und damit die angereisten Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, die sich ihre Bewilligungsbescheide gegen Ende der Veranstaltung persönlich aushändigen lassen konnten, zusätzlich etwas für sich
und ihre Selbstständigkeit mitnehmen konnten, sorgte Management-Trainerin Daniela A.
Ben Said mit ihrem rasanten
Vortrag und sehr praktischen
Tipps für ein neues Vertriebsdenken.
„Wir haben es geschafft“, sagte Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags,
am Ende der Veranstaltung.
„Leistungsträgerinnen und Leistungsträger aus ganz NRW
sind heute zu uns nach Köln
zum 1. Meistertag NRW gekommen und haben sich gezeigt. Darüber freue ich mich
und hoffe, sie nehmen für die
anstehenden Herausforderungen ein wenig von dem an Motivation mit, was ihnen hier auf
dem Meistertag NRW an Wertschätzung und guten Wünschen entgegengebracht wurde.“
Der Meistertag NRW wurde gefördert vom Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Besuchen Sie uns
im Internet:
www.handwerk-duisburg.de
Niederlassung Essen
Niederlassung
Essen
Außendienstmitarbeiter:
Dirk
Wandelt
Außendienstmitarbeiter: Dirk
Wandelt
Mobil: 0170-5
7846 30 · -E-Mail:
[email protected]
Mobil: 0170-5784630
E-Mail: [email protected]
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 12
12
HANDWERK AKTUELL
Förderung
Volksbank Rhein-Ruhr
Eßmann-Dücker-Stiftung
v.l.n.r.: Herr Dietmar Croes, Frau Cäcilia Brux, Herr Carsten Spickmann, Herr Reiner Lenk
Am 06.12.2012 erhielt Herr Carsten Spickmann von der Eßmann-Dücker-Stiftung eine finanzielle Unterstützung zur
Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Tischlerhandwerk in
Höhe von 2.500,00 EUR.
Die Eßmann-Dücker-Stiftung
vergibt jährlich wiederkehrend
finanzielle
Unterstützungen
zur Förderung der Berufsbil-
dung von begabten Junghandwerkern im Schreiner- und
Dachdecker-Handwerk.
Das Fördergeld wurde Herrn
Spickmann von den Vorstandsmitgliedern der Eßmann-Dücker-Stiftung, Frau Cäcilia Brux
und Herrn Reiner Lenk, sowie einem Kuratoriumsmitglied der
Eßmann-Dücker-Stiftung, Herrn
Dietmar Croes, überreicht.
WWW.HANDWERK.DE
Unser Leben ohne
das Handwerk:
Wellness.
Ohne das deutsche Handwerk sähen wir heute ganz schön alt aus. Wir wären nackt,
hätten schlechte Zähne und furchtbare Frisuren. Das Gute daran: Es gäbe auch keine
Spiegel. Überzeugen Sie sich selbst: www.handwerk.de
Oliver Reuter neues
Vorstandsmitglied
Oliver Reuter, 39, ist seit 1. Januar 2013 neues Vorstandsmitglied der Volksbank RheinRuhr. Zusammen mit Thomas
Diederichs und Carsten Soltau
stehen jetzt drei Vorstandsmitglieder an der Spitze der Genossenschaftsbank.
Reuter, bis Ende Dezember
2012 noch Generalbevollmächtigter der Volksbank RheinRuhr, zeichnet nun für die Ressorts Marktfolge Kredit, Unternehmensservice, BankServiceCenter und die Tochtergesellschaften Immobilien und Vertriebsservice
verantwortlich.
Der gelernte Bankkaufmann,
zweifacher Familienvater, ist
auch Diplom-Betriebswirt und
diplomierter Bankbetriebswirt.
Bei der ehemaligen Vereinsbank Duisburg war er einige
Jahre als Kundenberater tätig,
ehe er zur damaligen Volksbank
Oberhausen-Mülheim wechselte und dort in Unternehmensbereichen wie Kreditabteilung,
Controlling, Vermögensberatung und Revision arbeitete.
Die Vereinsbank Duisburg und
die Volksbank Oberhausen-Mülheim fusionierten im August
2000 zur Volksbank Rhein-Ruhr
und Oliver Reuter wurde Vorstandsassistent, ehe er im Jahr
2004 Bereichsleiter Unternehmensservice und Prokurist
wurde. Seit Januar 2011 war er
Generalbevollmächtigter
der
Volksbank Rhein-Ruhr.
In eigener Sache
Neuer Mitarbeiter
zur Bekämpfung
der Schwarzarbeit
Illegale Beschäftigung und
Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, schließen Unternehmen von fairer Konkurrenz
aus und bringen den Staat um
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Schaden,
der dadurch Arbeitnehmern,
Handwerkern, Unternehmen
und der Versicherungsgemeinschaft entsteht, ist sehr groß.
Die
Kreishandwerkerschaft
möchte dem entgegen wirken
und beschäftigt daher Herrn Ul-
rich Redmann zur Schwarzarbeitsbekämpfung.
Herr Redmann geht Hinweisen
aus der Unternehmerschaft
nach. Er überprüft Baustellen
und Werkstätten bezüglich der
Einhaltung der Vorschriften des
Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit, der Handwerksordnung usw.
Herr Redmann hält den Kontakt
zu Ordnungsämtern, Polizei
und Zoll. Er ist telefonisch zu erreichen unter der Mobilnummer 0172-2502840.
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 13
13
HANDWERK AKTUELL
Fachverband Gebäude-Klima e.V.
Energetische Inspektion:
Über 200 qualifizierte
Fachleute auf einen Blick
Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) hat die bisher
umfassendste Liste mit Fachleuten veröffentlicht, die in
Deutschland für die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 Energieeinsparverordnung (EnEV) qualifiziert
sind.
Die Liste wurde in Zusammenarbeit mit den Schulungspartnern Bundesindustrieverband
Technische
Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), Bundesprüfstelle Technische Gebäudeausrüstung e. V. und der cci
Dialog GmbH erstellt. Sie enthält derzeit 217 Fachleute, die
sich bereits mit einer entsprechenden Weiterbildung für die
energetische Inspektion qualifiziert haben. Das Dokument
steht ab jetzt auf der FGK-Homepage www.fgk.de zum
Download bereit. Mit dem
Anspruch, eine vollständige Liste aller qualifizierten Fachleute in Deutschland anzubieten,
soll es in Zusammenarbeit
mit weiteren Schulungsanbietern konsequent erweitert
werden.
Seit Inkrafttreten der EnEV im
Jahr 2007 ist die regelmäßige
energetische Inspektion von
Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW verbindlich vorgeschrieben. Neben
der Prüfung von Komponenten umfasst die Inspektionspflicht nach § 12 EnEV auch die
Prüfung der Anlagendimensionierung. Dabei müssen alle
Ergebnisse dokumentiert, ausgewertet und in einem Inspektionsbericht festgehalten werden. Durchgeführt werden
darf die Inspektion nur von
entsprechend fachkundigen
Personen. Verantwortlich für
die Durchführung ist jedoch alleinig der jeweilige Betreiber
der Anlage, der den zuständigen Landesbehörden auf Verlangen einen Nachweis vorzulegen hat.
Die nun veröffentlichte FGK-Liste bietet den Anlagenbetrei-
bern Orientierung und Sicherheit bei der Suche nach qualifizierten Fachleuten. Alle aufgeführten Personen haben sich
durch die erfolgreiche Teilnahme an einer der Schulungen
von BTGA oder cci Dialog GmbH
für die energetische Inspektion qualifiziert. In den zweitägigen Seminaren wurden dazu
neben den grundlegenden
Kenntnissen zur energetischen Inspektion auf Basis der
FGK-STATUS-REPORTE 5, 6 und
17 unter anderem das Referenzanlagenverfahren, Hilfen
zur Bewertung der Messergebnisse sowie Informationen
zur Kaltwasserhydraulik behandelt. Die Qualität der energetischen Inspektion und der
daraus resultierenden Empfehlungen und Maßnahmen
wird somit sichergestellt. Eine
Studie des ILK Dresden (ILK-B31-11-3667) belegt eindrucksvoll, dass die energetische Inspektion bei der Mehrzahl der
Fälle zu großen Energie- und
Kosteneinsparungen
führt.
Auf diese Weise werden die Kosten der Inspektion meist
mehr als gedeckt.
Kfz-Umrüstung
Umweltzonen
Durch die Einrichtung von Umweltzonen, insbesondere die
Umweltzone Ruhrgebiet, sind
Handwerksbetriebe in besonderem Maße betroffen, da es
im Handwerk noch einen hohen
Anteil von älteren Dieselfahrzeugen gibt, die nicht über eine grüne Plakette verfügen.
Die HJS Emission Technology
GmbH & Co. KG mit Sitz in Menden/Sauerland ist führender
Hersteller von nachrüstbaren
Dieselpartikelfiltern für Pkw,
leichte bis schwere Nutzfahrzeuge sowie mobile und stationäre Anwendungen.
Falls Unternehmern noch über
eine Nachrüstung ihres älteren
Dieselfahrzeuges nachdenken,
lohnt sich auf jeden Fall ein Blick
auf die Internetseite der Firma
HJS unter www.hjs.com/kreishandwerkerschaft .
Besuchen Sie uns
im Internet:
www.handwerk-duisburg.de
Mietangebot
Handwerksbüro mit ca. 125 qm Bürofläche, ca.
450 qm Lager, ca. 450 qm Parkplatz in DuisburgHochfeld zu vermieten. Möbel und Schränke
können übernommen werden (4 Arbeitsplätze).
Miete 1.400 Euro und NK/BK ca. 350 Euro pro
Monat.
Telefonisch erreichbar unter 02 03 - 60 97 80.
Testsieger Gas-Brennwert-Wandgerät Vitodens 300-W – effizient
und zukunftssicher.
•
•
•
•
Maximale Energieausnutzung auf kleinstem Raum
Großes Display für maximale Übersicht
Langlebige Inox-Radial-Heizfläche aus Edelstahl
Zumischung von biogenen Gasen möglich
Wir beraten Sie gern:
Viessmann Deutschland GmbH
Zum Gut Heiligendonk 4
40472 Düsseldorf
Telefon 02 11/ 51 80 63-0
E-Mail: [email protected]
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 14
14
HANDWERK AKTUELL
Die KMU-Berater
Unternehmensfortführung
für überschuldete
Unternehmen
In der Finanzmarktkrise wurde
die Insolvenzantragspflicht für
überschuldete Unternehmen
entschärft. Allerdings nur befristet bis zum 31. Dezember
2013. Diese Erleichterung ist
jetzt zur Dauer-Regelung im Insolvenzrecht geworden. Die
Fachgruppe Sanierung im KMUBeraterverband macht auf die
damit weiterhin gegebenen
Vorteile für Unternehmen aufmerksam.
„Ohne die im Jahr 2008 eingeführte Sonderregelung wäre
die Zahl der Insolvenzen in den
vergangenen Jahren sehr viel
höher gewesen“, schildert Thomas Schader, Leiter der Fachgruppe Sanierung im Verband
Die KMU-Berater Verband freier
Berater e.V., die positiven Auswirkungen dieser Sonderrege-
lung. Unternehmen, die durch
die Krisensituation hohe Verluste eingefahren und damit ihr
Eigenkapital aufgezehrt hatten,
konnten durch sie überleben.
Nach alter Rechtslage wären sie
insolvenzantragspflichtig gewesen. Voraussetzung für das
Nutzen der Sonderregelung ist,
dass ein externer Gutachter eine positive Fortführungsprognose abgibt.
„Wir haben in dieser Situation
viele Unternehmen durch das
Erarbeiten einer fundierten
Fortführungsprognose unterstützen können“, so Axel Stauffenberg von der Fachgruppe
Sanierung. Entscheidend dabei
sei, dass von einer aktuellen
und zukünftigen Zahlungsfähigkeit ausgegangen werden
könne und dies in der Progno-
Das Versorgungswerk:
eine Selbsthilfeeinrichtung
des Handwerks.
Das Versorgungswerk ist die
Selbsthilfeeinrichtung Ihres
örtlichen Handwerks.
Durch ein spezielles
Vorsorgeprogramm schließt
das Versorgungswerk Lücken
in der sozialen Absicherung
der selbstständigen Handwerksmeister, ihrer Arbeitnehmer und Angehörigen.
Diese Leistungen sprechen
für sich:
www.signal-iduna.de
■ Bedarfsgerechte Altersund Hinterbliebenenversorgung zu günstigen Beiträgen
■ Finanzielle Sicherheit bei
Arbeits- und Freizeitunfällen
■ Betriebsversicherungen flexibler Rundumschutz für
Handwerksbetriebe
■ Kraftfahrtversicherung
zu Topkonditionen für
Innungsmitglieder, deren
Familienangehörige und
Mitarbeiter
Wenden Sie sich an den
bewährten Partner Ihres
Versorgungswerkes:
SIGNAL IDUNA Gruppe
Filialdirektion
Mönchengladbach
Verkaufsleiter
Dennis Benter
Düsseldorfer
Straße
Speicker
Straße
13 166
47053 Duisburg
41061
Mönchengladbach
Tel. (0
(0221
03)
9 96
34-10
Tel.
61)
9 36
90-21
Mobil(0(01
0232
Fax
2170)
61)7933
362390
se begründet wird, so der KMUBerater.
Die von der Fachgruppe Sanierung im KMU-Beraterverband
erarbeitete „Richtlinie zur Erstellung von Sanierungsgutachten für KMU der Fachgruppe Sanierung (KFS)“ erleichterte
die Arbeit der Berater. Die KFS
ist für alle Berater der Fachgruppe bindend. Sie berücksichtigt die Besonderheiten
kleiner und mittlerer Unternehmen mit ihrer überwiegend
persönlichen Haftung der Inhaber – im Gegensatz zu den
großen Kapitalgesellschaften.
Wichtig, so Stauffenberg, ist
darüber hinaus die Begleitung
der Unternehmen bei der Umsetzung der in der Fortführungsprognose beschriebenen
Aktivitäten zur Sicherung des
weiteren
Unternehmenserfolgs. „Dabei kommt es darauf
an, dass Unternehmer nicht nur
in der aktuellen Notsituation die
Unternehmensführung verändern, sondern durch bessere
Steuerungsinstrumente diese
Veränderungen auf Dauer anwenden.“ Sonst, beschreibt der
KMU-Berater Erfahrungen der
Vergangenheit, finden sich
manche Unternehmen nach
zwei Jahren schon wieder in einer Krisensituation wieder.
Die bisher befristete Übergangsregelung hat sich so gut
bewährt, dass der Bundestag
am 9. November 2012 beschlossen hat, diese entschärfte Regelung zur insolvenzrechtlichen Überschuldung (§
19 Abs. 2 Insolvenzordnung)
dauerhaft beizubehalten.
Die Fachgruppe Sanierung im
KMU-Beraterverband begrüßt
diese Entfristung. Für viele Unternehmen besteht dadurch
Rechtssicherheit. Sie können
auch weiterhin auf Basis substanziell formulierter Fortführungsprognosen die Insolvenzantragspflicht vermeiden und
das Unternehmen gezielt wieder auf gesunde Beine stellen.
Damit gibt der Gesetzgeber einen weiteren Anreiz, sich mit
krisenhaften Situationen im Unternehmen rechtzeitig aus einander zu setzen. Das dürfte
auch die Nutzung des Schutzschirmverfahrens und der Eigenverwaltung im Rahmen eines
Insolvenzplanes
nach
§270b Insolvenzordnung weiter fördern, so die KMU-Berater.
Weitere Informationen:
Die KMU-Berater Verband freier Berater e. V.
Fachgruppe Sanierung
Axel Stauffenberg –
Tel: 02041-9968701
E-Mail:
[email protected]
Mittelstand sollte aktuelle
Zinschancen nutzen
Die Zinsen sind auf einem historischen Tiefstand. Dadurch liegen die Zinssätze fur langfristige
Kredite weit unter denen für
Kontokorrentkredite, die für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zum Teil immer noch
zweistellig sind. Deswegen empfiehlt die Fachgruppe Finanzierung-Rating im Verband „Die
KMU-Berater – Verband freier
Berater e.V.“ den Mittelständlern, jetzt ihre Finanzierungssituation genau anzuschauen und
das Thema Umfinanzierung in
den Blick zu nehmen.
„Umfinanzierung bedeutet, eine
hohe und teure ständige Inanspruchnahme des Kredites auf
dem laufenden Geschäftskonto
ganz oder teilweise durch ein
mittel- bis langfristiges Darlehen
mit wesentlich geringerem Zinssatz zu ersetzen“ erläutert Werner Broeckmann von der Fachgruppe Finanzierung-Rating im
KMUBeraterverband.
Eine dauerhafte Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites entsteht häufig dadurch,
dass kleinere Investitionen in
Geräte oder Maschinen von Unternehmen kurzfristig finanziert
werden. „Diese Kleininvestitionen summieren sich im Laufe
der Zeit zu nennenswerten Beträgen. Diese Liquidität fehlt
dann aber für die Finanzierung
von Kundenforderungen und
Vorräten. Auf diese Weise entstehen oftmals Liquiditätsengpässe“, so Broeckmann.
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 15
15
HANDWERK AKTUELL
Der Experte empfiehlt Unternehmen, in einem ersten Schritt
die Möglichkeiten der internen
Liquiditätsbeschaffung zu nutzen:
Konsequentes
Forderungsmanagement und Optimierung der Lagerbestände.
Werden dann noch immer Kredite auf dem Geschäftskonto in
Anspruch genommen, sollte als
zweiter Schritt eine Umfinanzierung eingeleitet werden. Für die
Vorbereitung
des
Bankgesprächs gibt Broeckmann den
Unternehmen drei Fragen mit
auf den Weg.
Erstens: Welchen Betrag möchte ich umschulden, um den Sollsaldo auf meinem Geschäftskonto dauerhaft zu reduzieren?
Dabei sollten auch bereits Investitionspläne fur die nächsten
Monate mit berücksichtigt werden.
Zweitens gilt es zu prüfen, welche Sicherheiten fur ein Umfinanzierungs-Darlehen zur Verfügung stehen. Denn Banken erwarten für ein Darlehen in
der Regel Sicherheiten in Form
von Sicherungsübereignungen
(zum Beispiel der finanzierten
Maschinen) oder Grundschulden.
Drittens ist zu überlegen, welche
monatlichen Rückzahlungsraten das Unternehmen leisten
kann? Vorteil der Umschuldung:
Die Zinsersparnis bezahlt bereits
die Tilgungen ganz oder zum
Teil.
„Ziel der Umfinanzierung ist es,
dass der Kontokorrentkredit bei
der Hausbank zur Abdeckung
von finanziellen Spitzen zur Verfugung steht und das Unternehmen alle Lieferanten (wieder) mit Skonto bezahlen kann“,
erläutert Broeckmann.
Im Bankgespräch sollte auch geklärt werden, ob öffentlich geförderte Darlehen sowohl für
die Umfinanzierung (etwa aus
Programmen der Landesförderbanken) als auch für bereits absehbare weitere Investitionen
(Kfw-Mittelstandsbank oder Landesförderbanken) genutzt werden können. „Das reduziert die
Darlehens-Zinssätze“, so Broeckmann, und weist auf die aktuellen Zinssätze des Kfw-Unternehmerkredits für fünf Jahre
Laufzeit hin: für Unternehmen
mit sehr guter Bonität 1,15%
und maximal 5,61% p.a. effektiv
(Stand: 12.11.12).
Die Betriebsbörse
Betriebsvermittlungen
In der letzten Zeit wurden uns
nachstehend aufgeführte Angebote bekannt.
Bei Interesse wenden Sie sich
bitte an die Handwerkskammer
Düsseldorf, Frau Ute Rübsamen, Telefon 0211/8795-328,
Telefax 0211/8795-334, E-Mail:
[email protected].
HWK-D-AN-03857
In Duisburg kann ab sofort ein
Elektro-Fachbetrieb
übernommen werden. Die Schwerpunkte der betrieblichen Tätigkeit umfassen den Verkauf und
die Reparatur von ElektroHaushaltsgeräten (keine Beschränkung auf spezielle Geräte
oder Firmen). Das Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
- ein etwa 100 qm großes Ladenlokal (liegt an einer
Straßenkreuzung in einem
Wohngebiet, gute Verkehrs-
anbindungen, 4 Schaufenster)
- ein gesondertes Lager (anderer Standort, Größe 100 qm)
- Ausstellungsräume und Büroraum (150 qm)
- eine Werkstatt mit 6 Prüfständen (100 qm)
Der seit 1979 bestehende Betrieb weist einen hohen Bekanntheitsgrad und einen erheblichen
(Privat-)Kundenstamm auf. Für einen engagierten und interessierten Nachfolger bietet der Betrieb Potenzial. Das Einzugsgebiet umfasst
etwa 30 km.
Eine gemeinsame Einarbeitungsphase wird gerne angeboten.
Fragen zu weiteren Details können gerne in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
HWK-D-AN-05533
Tischlerei in Duisburg. Inha-
ber sucht ab sofort aus Altersgründen einen Tischlermeister
als Partner bzw. der Betrieb
kann aber auch komplett übernommen werden. Wenig Eigenkapital erforderlich.
HWK-D-AN-01883
In Duisburg ist ab sofort ein
Damen- und Herrenfriseurladen (Laden ca. 120 qm, Miete
ca. 700 EURO Kaltmiete) wegen
Krankheitsgründen
abzugeben. Aber auch für andere
Handwerke geeignet.
HWK-D-AN-06117
Aus persönlichen Gründen suche ich Nachfolger/-in für Friseursalon. Dieser besteht seit
7 Jahren im Kreis Duisburg,
Grenze Krefeld. Auch Stuhlmiete möglich. Salon ca. 65 qm,
kleine Kuche und Aufenthaltsraum, 2 WC, Lagerraum, gute
Parkmöglichkeit, günstige Lage, Wohn- und Geschäftsgebiet, Kundenstamm vorhanden. Komplette Einrichtung zu
verkaufen: 5 Bedienungsplätze,
2 Waschstationen, 2 Standhauben, 2 Climazone (hängend),
Mixschrank (guter Stauraum),
Waschmaschine,
Trockner,
Kühlschrank, elektr. Kasse.
Verkaufspreis: 15.000 EURO Verhandlungsbasis. Übernahme sofort oder später (Juni
2012).
HWK-D-AN-06151
Auf der linksrheinischen Seite
von Duisburg ist ein Friseurbetrieb mit einer Fläche von
100 qm und 12 Bedienungsplätzen zum 1.1.2013 in „gute
Hände“ zu übergeben. Allseitig
angeordnete Fenster schaffen
ein lichtdurchflutetes, angenehmes Ambiente. 4 Parkplätze
vor dem Geschäft und eine nahegelegene Bushaltestelle erweisen sich als kundenfreundlich. Gute Wohnlage (vornehmlich Eigentumswohnungen in
gehobenem Preissegment), erschwingliche Miete. Großer
Kundenstamm bietet beachtliches Potenzial für Übernehmer. Interessierte Übernehmer
sollten den persönlichen Kontakt zu den Kunden mögen und
ihnen das Gefühl geben, gut
aufgehoben zu sein. Bei Interesse kann der Betrieb mit seiner
klassischen, qualitativ hochwertigen Einrichtung selbstver-
ständlich besichtigt werden.
Details zu Mitarbeitern oder
dem Verkaufspreis werden gerne in einem persönlichen Gespräch thematisiert.
HWK-D-AN-01076
In Duisburg-Bergheim, Krefelder Straße 168, wird ab sofort eine frei stehende, rundum verglaste Ausstellungshalle mit einer Grundfläche
von ca. 180 qm zur Miete angeboten. Zur Mietsache gehören
ein im Hauptgebäude befindliches Ladenlokal (45 qm) und ein
Büro-raum (15 qm). Es gibt 10
Kundenparkplätze. Die Halle
wurde bis zuletzt von einem
Fahrradhändler genutzt, was
hinsichtlich eines großen Kundenstammes für eine Nachfolge vorteilhaft wäre. Im Umkreis
von 5 km erstreckt sich ein
dichtes Wohngebiet. Die Kaltmiete beträgt 1.200 EURO monatlich.
HWK-D-AN-03273
Aufgeschlossen, kreativ und
auf dem Weg in die Selbstständigkeit? Sie sind hier genau
richtig! Ideal für Existensgründer: Das Unternehmen ist seit
1955 in Duisburg ansässig und
vereint verschiedene Bereiche
der Fotografie in einem umfassenden Konzept.
Auf 180 qm gibt es 2 getrennte Fotostudiobereiche, einen
Werkstattbereich im Keller. Die
Immobilie befindet sich im Teileigentum mit 2 weiteren Eigentümern.
Garagenzugang
im Studiobereich 2 im Untergeschoss (angemietet). Inventarliste kann angefordert werden.
Falls gewünscht, kann die Immobilie ohne das Fotostudio
erworben werden. Ideal auch
für andere Branchen mit Kundenkontakt.
Banken-Expose
zur Immobilie liegt vor.
Der Betrieb liegt in einem
Mischgebiet direkt im Herzen
der Industriemetropole Duisburg. Parkplätze direkt vor dem
Haus. Als Nachfolger geeignet
wäre: Selbstbewusstes, präsentes, sicheres Auftreten, ambitioniert hinsichtlich des weiteren Ausbaus des eigenen Geschäftskonzepts.
Weitere Informationen zum
Preis oder anderen Details können in einem persönlichen Gespräche vermittelt werden.
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 16
16
HANDWERK AKTUELL
Marketing
LGH
Nachbetreuung von
Kunden einmal anders
Sie können Leben retten, alle
wissen es aber dennoch haben
die wenigsten sie tatsächlich
aufgehängt: Rauchmelder.
Die Verwendung dieser Lebensretter ist manchen Bundesländern sogar so wichtig, dass sie
die Verwendungen bei Neubauten und in bestehenden
Wohnungen vorschreiben. Bis
zum 12. Juli müssen beispielsweise alle Rheinland-Pfälzer
nachgerüstet haben, denn an
diesem Datum endet eine fünfjährige Übergangsfrist. Ab November sollen Rauchmelder
auch in Niedersachsen Pflicht
werden. Bayern und NRW werden voraussichtlich ebenfalls
noch in diesem Jahr eine entsprechende Vorschrift erlassen.
Strafen – wie etwa Geldbußen –
sind nicht vorgesehen. Doch
Nachlässigen drohen eventuell
Konsequenzen ganz anderer
Art. Versicherungen könnten
künftig genau hinschauen, ob
ein Rauchmelder einen größeren Schaden hätte verhindern
können. Und falls ja, könnten
sich die Versicherer womöglich
weigern, die komplette Schadenssumme zu übernehmen.
Die aktuell stattfindende Diskussion um das Thema Rauchmelder kann aber marketingmäßig von Ihnen als Malerbetrieb hervorragend genutzt
werden: bieten Sie doch
zukünftig Ihren Kunden an,
dass Sie die elektronischen Lebensretter nach Beendigung
der Arbeiten aufhängen. Man
r
Wi en tig ions
r
e
f tat
n
se pen.
ä
r
p
P
ma
Oppenberg
Druck + Verlag GmbH
Kardinal-Galen-Straße 6
47051 DUISBURG
Telefon (02 03) 30 55 66
Telefax (02 03) 30 55 67
kann sich hierzu überlegen, ob
dies nicht als kleines Dankeschön dann völlig kostenlos geschieht. Ein Handwerker, der
sich Gedanken um das Wohl
und dem Hab und Gut seiner
Kunden macht? Das wird der
Kunde sicherlich in seinem Bekanntenkreis mitteilen und
trägt zu einem guten Image für
Ihren Betrieb bei.
Sie könnten aber noch ein Stück
weiter gehen und sich in eine
gute Position für einen Kundenkontakt der besonderen Art
bringen. Vermerken Sie sich –
am besten in Ihrem elektronischen Kalender - wann Sie die
Rauchmelder aufgehängt haben. Lassen Sie sich dann automatisch in 12 Monaten wieder
daran erinnern und melden Sie
sich dann bei besagtem Kunden. Grund: Sie möchten ihn an
das Wechseln der Batterien des
Rauchmelders erinnern. (Die
meisten Hersteller sehen hierfür nämlich einen 12-MonatsRhythmus vor). Da Sie als Betrieb z.B. über die notwendigen
Leitern und das notwendige
handwerkliche Geschick verfügen, könnten Sie hier Ihre Hilfe
anbieten. Dies natürlich wenn
Sie mal in der Nähe des Kunden
sind. Es wäre dann nicht das erste Mal, dass der Kunde zu seinem Handwerker sagt: „wenn
Sie schon mal da sind“. Hier
könnte dann vom Betriebsinhaber als dem richtigen Ansprechpartner für die Beratung
bei den anstehenden Arbeiten
eventuell ein Folgeauftrag mitgenommen werden. Selbst
wenn dies nicht der Fall ist, wäre Ihr Betrieb wieder Inhalt eines begeisterten Gesprächs
zwischen Ihrem Kunden und
dessen Umfeld.
Sollte Ihnen dieser Artikel gefallen haben und Sie benötigen
Unterstützung im Bereich Marketing oder weiteren Themen
wie
Broschürengestaltung,
Werbebriefen, dem Internet
und Social Media, wenden Sie
sich einfach an Herrn Diedrich
beim LIV.
Wieder Tag für Tag Tipps
für den Unternehmenserfolg
Neues Jahr, neues Glück – mit
diesem Gedanken werden viele
Handwerksunternehmer in das
Jahr 2013 starten. Ohne Zweifel
brauchen erfolgreiche Unternehmer Glück. Aber Können
und Wissen sind mit Sicherheit
die zuverlässigeren Begleiter
auf dem Weg durch die anstehenden zwölf Monate. Um den
Firmenchefs hierbei wieder Anstöße zu geben, hat das von der
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) geleitete Projekt Zukunfts-Initiative
Handwerk Nordrhein-Westfalen zum nunmehr dritten Mal
einen Kalender mit Tipps zusammengestellt. Tag für Tag erscheint im Januar im Internetauftritt www.zih-nrw.de ein
Blatt mit einem kurzen, aber
prägnanten Vorschlag. Die Zukunfts-Initiative möchte damit
die Unternehmer dabei unterstützen, ihren guten Vorsätzen
aus der Silvesternacht tatsächlich Taten folgen zu lassen.
Der Schwerpunkt liegt im Bereich Marketing, aber auch
außenwirtschaftliche
Fragen
und das Themenfeld Demogra-
fischer Wandel/Gesundheitsförderung werden abgehandelt. Am Neujahrstag und an
den beiden folgenden Dienstagen beispielsweise gibt es einen
kleinen Anstoß für eine mittelfristige Marketingplanung. Tags
darauf geht es um die Fitness
von Chefs und Mitarbeitern.
Themen im weiteren Verlauf
des Monats sind Strategien für
die Nachwuchs- und Fachkräftesuche, das Arbeiten im Ausland, die Mitarbeiterbindung,
Kundenworkshops, das SocialMedia-Marketing oder der Umgang mit Stress. An Sonntagen
folgt jeweils ein kluger Gedanke
eines wichtigen Menschen oder
ein Sprichwort. „Wir hoffen,
dass wieder möglichst viele
Handwerker unseren kleinen
Service nutzen, um noch besser
durchs Jahr zu kommen“,
meint ZIH-Referentin Anne Leisurs als Urheberin des Kalenders. Ganz generell rät sie, sich
den Satz des Schauspielers
Heinz Rühmann zum Vorbild zu
nehmen: „Ein Optimist ist ein
Mensch, der alles halb so
schlimm oder doppelt so gut
findet."
Zukunfts-Initiative:
Mehr als 5.000 Beratungen
Nicht nur in punkto Workshops
und Informationsveranstaltungen ist das Beraterteam im LGHProjekt
Zukunfts-Initiative
Handwerk Nordrhein-Westfalen (ZIH) überaus fleißig (auch im
November wird quasi pro Werktag ein solcher Termin angeboten), sondern ebenso, was die
direkte Beratung der Handwerksunternehmen vor Ort anbelangt: Im Oktober ist bei der
Projektleitstelle die Schwelle
von 5.000 registrierten Beratungsberichten überschritten
worden. Auch dieser kostenfreie Service der ZIH wird also
von den Betrieben im Land weiterhin gut angenommen. Ins-
gesamt stehen ihnen bei Handwerkskammern, Fachverbänden und anderen handwerklichen Institutionen aktuell 30
Fachleute in den Projektbereichen Marketing, Außenwirtschaft und Demografischer
Wandel zur Verfügung. Die 15
Marketing-Experten
haben
mehr als die Hälfte der Beratungen gegeben. Zu den bislang gut 5.000 ausführlichen
Vor-Ort-Unterstützungen
kommt noch einmal fast die
gleiche Menge von Kurzberatungen hinzu, zumeist per Telefon. Die Kontaktdaten des Beraterteams stehen unter www.
zih-nrw.de .
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 17
HANDWERK AKTUELL
17
Gibt es eine Krankenkasse, die ihr Handwerk
genauso gut versteht wie ich meins?
Auch
20
Zusat 13: Kein
zbeitr
ag
Die Antwort liegt nah:
Als Innungskrankenkasse ist die IKK classic
perfekt für Handwerker. Jetzt wechseln!
Weitere Informationen unter unserer kostenlosen
IKK-Servicehotline: 0800 455 1111.
Oder auf www.ikk-classic.de
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 18
18
HANDWERK AKTUELL
LGH
Geförderte Gründer melden
erneut exzellente Lage und
hohe Beschäftigung
Auf dem exzellenten Niveau
des Vorjahres stabilisiert hat
sich die wirtschaftliche Lage der
Empfänger der Meistergründungsprämie und der Go! Gründungsprämie des Landes: Ihr
Geschäftsklimaindex als zentraler Wert ist zwar leicht von 94,8
auf 93,9 gesunken, doch ist dies
immer noch ein Spitzenergebnis in den zwölf Jahren der Begleitforschung zu den Förderprogrammen. Deren Beschäftigungseffekt ist gleich groß wie
im Vorjahr: Jeder Gründer hat
inklusive seines eigenen Arbeitsplatzes 5,7 Stellen geschaffen oder gesichert. Die
Befragung der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks
(LGH) und der Universität Lüneburg hat demnach erneut die
überaus positiven Effekte der
Prämien bestätigt.
Gut 93 Prozent der über 3.600
Umfrageteilnehmer bezeichneten ihre aktuelle Geschäftslage zumindest als befriedigend.
Noch leicht mehr gehen davon
aus, dass sich dies in den kommenden sechs Monaten nicht
grundlegend ändern wird. Besonders optimistisch sind die
nach 2007 Geförderten, unter
denen nur vier Prozent eine
schlechte Lage melden und drei
Prozent eine Verschlechterung
befürchten. Der aus allen Antworten errechnete Geschäftsklimaindex liegt noch um neun
Punkte über dem Vergleichswert für das Gesamt-Handwerk
in NRW. „Wir haben für alle Betriebe eine bemerkenswerte
Stabilität in einem schwieriger
werdenden Umfeld diagnostiziert. Da ist es umso erfreulicher, dass die geförderten
Gründer sich als noch stabiler
und optimistischer darstellen“,
meinte
LGH-Geschäftsführer
Reiner Nolten zu den Befragungsergebnissen. Die meisterliche Selbstständigkeit im
Handwerk bleibe demnach vor
allem bei entsprechender Vor-
bereitung und fachlicher Begleitung eine sehr gute Zukunftsoption. Bemerkenswert
ist für Nolten auch die erneut
hohe Rücklaufquote von 41,5
Prozent. Sie biete die Basis für
die Repräsentativität der Resultate.
Noch einmal steigern konnten
die Gründer ihren durchschnittlichen Nettoumsatz. Nach
455.000 Euro in 2011 schafften
sie nun 462.000 Euro. Selbst die
jüngste Befragtengruppe erzielt bereits einen Umsatz von
fast 370.000 Euro. Mit diesem
Trend zusammenhängen dürfte das leichte Plus bei der betrieblichen Auslastung, die nun
bei sehr guten 83,5 Prozent
liegt. Etwas mehr Zurückhaltung spiegelt sich dagegen in
der Investitionssumme. Sie
sank über alle Betriebe gesehen
leicht von 25.700 Euro auf
24.500 Euro.
Trotz der guten Lage wachsen
aber die Bäume nicht in den
Himmel. Das zeigt sich an den
Antworten der Gründer, wonach gut ein Drittel ihre Umsatzziele im zurückliegenden
Jahr leicht oder deutlich unterschritten und sogar knapp die
Hälfte ihre Gewinnziele verfehlt
hat. „Über Plan“ liegen dagegen
„nur“ gut ein Sechstel der Geförderten beim Umsatz und 13
Prozent beim Gewinn. Als Reaktion darauf könnte man sein
Geschäftskonzept
ändern,
doch wird dies nur sehr eingeschränkt als notwendig erachtet: Im Schnitt wurden die ursprünglichen Konzepte zu 85
Prozent beibehalten.
Die Mitarbeiterzahl bleibt mit
durchschnittlich 5,72 auf Rekordniveau. Erfreulich ist dabei
zum Einen, dass die Personalaufstockung schnell erfolgt:
Bereits die nach 2007 Geförderten weisen fünf Arbeitsplätze
auf. Zum Anderen setzen insbesondere die Meisterbetriebe
sehr stark auf Fachkräfte und
auf die Ausbildung von qualifi-
ziertem Nachwuchs. Jeder von
ihnen hat im Schnitt 2,7 gewerblich-technische Fachkräfte
und 0,8 Auszubildende. Selbst
die jüngsten Förderfälle halten
hierbei gut mit. Insgesamt wurden in den Unternehmen der
Gründer, die die Starthilfe über
7.500 Euro aus öffentlichen
Mitteln in Anspruch genommen haben, seit 1995 etwa
85.000 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Dies macht
einen Betrag von etwas mehr
als 1.300 Euro pro Stelle, was
Fachleute dazu bringt, die Meistergründungsprämie als extrem effizient einzustufen.
LGH-geführte QM-Gemeinschaft von
Unternehmensberatern:
Erste Hürde genommen
Eine gesicherte Qualität der Arbeit ist wichtig für Handwerksunternehmen, sie wird aber
auch immer wichtiger für deren Berater. Deswegen hat die
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) in den
zurückliegenden Monaten eine
Gemeinschaft zertifizierter Unternehmensberater für kleine
und mittlere Betriebe aufgebaut. 49 Berater haben inzwischen ihr Audit in Sachen Qualitätsmanagement (QM) bestanden und sind damit nach
der QM-Norm ISO 9001f. zertifiziert. Dies bedeutet nicht zuletzt, dass sie nun die Anforderungen zur Anerkennung in
Förderprogrammen für Beratungsleistungen erfüllen. Unter anderem bezuschusst das
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle seit Mitte
2012 nur noch Unterstützungsleistungen für Betriebe
durch Berater, die den Nachweis über die Anwendung eines QM-Systems erbringen.
Noch weiter geht ab 2013 Baden-Württemberg: Dort wird
dann bei einem Förderprogramm sogar die bestandene
Die von der LGH geleitete Gemeinschaft wird noch wachsen: Weitere Unternehmensberater werden im Frühjahr
2013 geprüft und werden dann
Mitglieder der Gemeinschaft,
die insgesamt bis zu 100 zertifizierte Berater umfassen soll.
Die LGH hat ihnen ein individuell auf ihre Bedürfnisse und auf
die Anforderungen der Förderinstitutionen hin angepasstes,
EDV-basiertes Qualitätsmanagementsystem zur Verfügung
gestellt, sie in dessen Anwendung in der Beratungspraxis
geschult und die ISO-Zertifizierung sichergestellt. „Das Qualitätsmanagement der Gemeinschaft hilft mir, meine Beratungsarbeit systematisch, rationell und effektiv für die Kunden zu gestalten“, ist die Meinung eines der Berater. Auch
bisherige Kritiker der QM-Anforderungen lassen sich überzeugen, denn ein anderer
Kommentar lautet: „Ich war
kein Freund von Qualitätsmanagementsystemen für Berater, jetzt muss ich meine Meinung jedoch revidieren. Mit
dem System bin ich viel besser
für die Beratungspraxis im Interesse der Kunden aufgestellt.“
Ziel des Zusammenschlusses
unter LGH-Führung ist es, Qualitätsstandards für die Unternehmensberater zu schaffen,
welche Beratungen mit hohem
Nutzen für die Kunden aus den
mittelständischen Unternehmen gewährleisten. Das QM-System umfasst die Arbeitsfelder
betriebswirtschaftliche
und
technische Unternehmensberatung sowie Planung und
Durchführung von Schulungsund Trainingsmaßnahmen.
Besuchen Sie uns
im Internet:
www.handwerk-duisburg.de
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 19
19
HANDWERK AKTUELL
UnternehmerFrauen
Handwerk
Fahrt zum Weihnachtsmarkt
Ahrweiler und Rech
Treffpunkt war der Busbahnhof
am Duisburger Hauptbahnhof.
11 Unternehmerfrauen trafen
sich dort am 8. Dezember 2012
zur Busfahrt mit Budde Reisen
zu den Weihnachtsmärkten in
Ahrweiler und in Rech.
che Stimmung des Marktes
wurde durch die stilvolle Präsentation der wunderschön geschmückten
Holzhäuschen
mitbestimmt.
Am späten Nachmittag ging
die Fahrt weiter nach Rech.
Der kleine malerischere Weinort Rech verwandelte sich zum
Lucia-Markt zu einem besinnlichen Marktplatz der Weihnachtszeit. Neben den zahlreichen verschiedenen weihnachtlichen Handwerksständen warteten bei diesem
Weihnachtsmarkt noch viele
selbstgemachte
heimische
Köstlichkeiten vom Grill, sowie
selbstgebrannte Schnäpse auf
die Besucher. Natürlich durfte
der Glühwein nicht fehlen.
Höhepunkt war der Rundgang
mit dem Nachtwächter durch
den Ort, der allerhand aus alten Tagen zu berichten wusste.
Um 18.00 Uhr bestiegen die Unternehmerfrauen den warmen
Bus und wurden gemütlich wieder zurück nach Duisburg gefahren. Es war ein sehr schöner
Tag mit perfekten Wetter und
vielen weihnachtlichen Eindrücken. Die Einstimmung auf
die restliche Adventszeit war
sehr gut gelungen.
Zuerst stand Ahrweiler auf dem
Programm. Es war richtiges
Weihnachtsmarktwetter: Das
verschneite
mittelalterliche
Städtchen zeigte sich winterlich
kalt, aber trocken und sonnig.
Die anheimelnde weihnachtli-
Erfolg ist die Summe
der richtigen Entscheidungen
Von Frauen. Für Frauen.
Sie sind........ eine selbständige Unternehmerin, mitarbeitende
Ehefrau/Partnerin oder Angehörige im Handwerk
Sie suchen... Ansprechpartner mit gleichgelagerten Problemen
Sie wollen.....die Aufgabenvielfalt Ihres Alltags besser bewältigen
Kommen Sie zu uns! Mit uns meistern Sie alle Ihre Aufgaben.
Entscheiden Sie sich für eine Mitgliedschaft im
Arbeitskreis UnternehmerFrauen im Handwerk Duisburg e.V.
1. Vorsitzende: Jutta Schmidt, Tel. 02 03 - 55 33 35
Geschäftsstelle: Kreishandwerkerschaft Duisburg,
Tel. 02 03 - 99 63 40, Herr J. Hippler
Nächste Veranstaltung:
Neues aus dem Steuerrecht
Referentin: Annegret Kienen
Café Richter, Duisburg-Wanheimerort
19. Februar 2013, 19.00 Uhr
Anmeldungen:
W. Adams-Sattler, Tel. 0 20 66/41 85 90, Fax 0 20 66/41 85 91
oder über unsere Internet-Homepage www.ufh-duisburg.de
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 20
20
HANDWERK AKTUELL
Finanzen
Der Stundenverrechnungssatz –
die Grundlage für den Unternehmenserfolg
Jeder Unternehmer, jedes Unternehmen muss Gewinne erzielen, um langfristig überleben
zu können. Wesentliche Grundlage, um diesen Effekt dauerhaft zu gewährleisten, ist die
richtige Kalkulation bzw. die Ermittlung der Verkaufspreise. Im
produzierenden Gewerbe wird
in irgendeiner Form eine
Dienstleistung angeboten. Diese Dienstleistung beinhaltet in
den meisten Fällen einen mehr
oder weniger großen Anteil an
menschlicher Arbeit. Ziel der
Kalkulation ist es, diese Leistung
zu bewerten und über den Verkaufspreis an den Kunden weiter zu berechnen.
Dass dies in der heutigen, global vernetzten Wirtschaft zu-
nehmend schwieriger wird,
darf nicht davon abhalten, den
erforderlichen unternehmensspezifischen Kalkulationssatz zu
kennen. Auch wenn der Markt
den Preis weitgehend vorgibt,
lässt sich durch einen Vergleich
dieses Preises mit dem individuell ermittelten Kalkulationspreis die eigene Position feststellen. Aus dieser Erkenntnis
heraus lassen sich in der Regel
Ansatzpunkte für die Verbesserung der Rentabilität ableiten.
Grundsätzlich setzt sich die Kalkulation aus der Kombination
von Aufschlägen auf das eingesetzte Material und der Verrechnung von Leistungsstunden zusammen. Diese Leistungsstunden können beste-
hen aus der Arbeitsleistung der
produktiven Mitarbeiter, dem
Einsatz von Maschinen sowie
aus der Kombination von beiden Leistungsarten. Für die Ermittlung eines Verrechnungsstundensatzes ist eine genaue
Kenntnis der Kostenstruktur
des Unternehmens und der
verfügbaren Leistungskapazitäten unbedingte Voraussetzung. Da eine Kalkulation, in
welcher Form auch immer, zukunftsorientiert ist, muss diese
auf einer präzisen Unternehmensplanung basieren.
Lässt sich die Kostenstruktur
noch relativ einfach planen, ist
die Ermittlung der effektiven
Leistungskapazitäten die häufigste Fehlerquelle bei der Er-
mittlung des richtigen Verrechnungssatzes. Unter effektiven,
verfügbaren Leistungskapazitäten sind dabei nicht die tatsächlich gearbeiteten Stunden (häufig als produktive Stunden bezeichnet) zu verstehen, sondern die vom Kunden bezahlten Stunden. Wird beispielsweise ein Auftrag mit 100 h à 45,00
EUR kalkuliert, effektiv benötigt
wurden aber 120 h, so sind diese 20 Mehrstunden unproduktiv im Sinne der Kalkulation (da
diese vom Kunden nicht bezahlt wurden). Um bei diesem
Auftrag das gewünschte Ergebnis zu erzielen, hätten die kalkulierten 100 h mit einem Stundensatz von 54,00 EUR angesetzt werden müssen.
Beispiel Handwerksbetrieb mit 10 Mitarbeitern
Am Beispiel eines Handwerksbetriebes mit 10 Mitarbeitern wird die Ermittlung der Kapazitäten dargestellt:
Betriebliche Kosten gemäß Planung:
Bezahlte Arbeitszeit:
Fehlzeiten:
Personalkosten
Sonstige Kosten
Gesamtkosten
(ohne Material)
300.000,00 EUR
200.000,00 EUR
40 h pro Woche x 52 Wochen pro Jahr
30 Tage Urlaub
ca. 10 Feiertage
ca. 8 Kranktage
= 2.080 h /Jahr
– 240 h
– 80 h
– 64 h
Verfügbare Arbeitszeit:
= 1.696 h
Von der Gestaltung
bis zum
Endprodukt
Zeitschriften
Geschäftsdrucksachen
Endlossätze
Programmbroschüren
Bücher
Werbebeschriftung
OPPENBERG
Druck + Verlag GmbH
500.000,00 EUR
Druckerei
Buchbinderei
Verlag
Kardinal-Galen-Straße 6
47051 Duisburg (Stadtmitte)
Tel. (02 03) 30 55 66
Fax (02 03) 30 55 67
E-Mail [email protected]
www.oppenberg-druck.de
Nach dieser Berechnung steht
jeder Mitarbeiter 1.696 h pro
Jahr zur Verfügung. Von den 10
Mitarbeitern ist ein Mitarbeiter
im kaufmännischen Bereich
tätig und ein Mitarbeiter als Lagerist beschäftigt. Damit reduziert sich die verfügbare Arbeitszeit auf 8 Mitarbeiter bzw.
13.568 h pro Jahr.
Der häufigste Irrtum bzw. Fehler bei der Berechnung des Kalkulationssatzes ist es, diese
13.658 h als produktive Arbeitszeit anzunehmen. Hier handelt
es sich um die verfügbare Arbeitszeit und nicht um die effektive, geschweige denn vom
Kunden bezahlte Arbeitszeit.
Erfahrungsgemäß ist im Handwerksbereich mit einem Abschlag von ca. 20-25 % für un-
produktive (nicht bezahlte Arbeitszeiten) zu rechnen. Diese
unproduktiven Zeiten beinhalten beispielsweise Zeiten für
Material richten, Werkstatt aufräumen, Kaffeepausen, Werkzeuge suchen, Wartezeiten wegen mangelnder Arbeitsvorbereitung etc..
Von den ursprünglich 13.568 h
verfügbarer Arbeitszeit stehen
somit lediglich ca. 10.000 h für
die Berechnung an den Kunden
zur Verfügung. Angenommen,
der durchschnittliche Materialeinsatz für einen typischen Auftrag liegt bei ca. 40 % des Umsatzes und der durchschnittliche Materialaufschlag bei ca. 10
% auf den Einkaufspreis des Materials, so ergibt sich die folgende Kalkulationsberechnung:
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 21
21
HANDWERK AKTUELL
Die Kontrollrechnung:
Betriebliche Kosten
Material zu Einkaufspreisen 360.000,00 EUR
- 10 % Aufschlag auf dieses Material
= durch Stundensatz zu decken
+ geplanter Gewinn
= erforderlicher Deckungsbeitrag
/ produktive Stunden
= Verrechnungssatz pro Stunden
500.000,00 EUR
36.000,00 EUR
464.000,00 EUR
40.000,00 EUR
504.000,00 EUR
10.000 h
50,40 EUR
10.000 h à 50,50 EUR
+ Material
+ Materialzuschlag
= Umsatz
- Gesamtkosten
- Material
= Gewinn
504.000,00 EUR
360.000,00 EUR
36.000,00 EUR
900.000,00 EUR
500.000,00 EUR
360.000,00 EUR
40.000,00 EUR.
Zeigt sich nun, dass der ermittelte Stundensatz von 50,40 EUR nicht dem üblichen Marktstundensatz von 45,00 EUR entspricht, so
lassen sich daraus zwei Schlussfolgerungen ableiten:
- Kostenstruktur und produktive Stunden bleiben unverändert ––> Verlust von 14.000 EUR
10.000 h à 45,00 EUR
+ Material
+ Materialzuschlag
= Umsatz
- Gesamtkosten
- Material
= Verlust
450.000,00 EUR
360.000,00 EUR
36.000,00 EUR
846.000,00 EUR
500.000,00 EUR
360.000,00 EUR
14.000,00 EUR.
- Oder aber, die Produktivität steigt von ca. 74 % (10.000 h) auf ca. 80 % = ca. 10.855 h
10.855 h à 45,00 EUR
+ Material
+ Materialzuschlag
= Umsatz
- Gesamtkosten
- Material
= Gewinn
488.500,00 EUR (gerundet)
360.000,00 EUR
36.000,00 EUR
884.500,00 EUR
500.000,00 EUR
360.000,00 EUR
24.500,00 EUR
Recht
Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
ab dem 1. Krankheitstag
In § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) heißt es,
dass der Arbeitgeber berechtigt ist, von dem Arbeitnehmer
die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen
der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer
schon von dem ersten Tag der
Erkrankung an zu verlangen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG)
entschied mit Urteil vom 14.
November 2012 (5 AZR 886/11),
dass die Ausübung dieses
Rechts nicht an ein besonderes
Ermessen des Arbeitgebers gebunden sei.
Die Klägerin ist bei der beklagten Rundfunkanstalt als Redakteurin beschäftigt. Sie stellte
für den 30. November 2010 einen Dienstreiseantrag, dem ihr
Vorgesetzter nicht entsprach.
Eine nochmalige Anfrage der
Klägerin wegen der Dienstreisegenehmigung am 29. November wurde abschlägig beschieden. Am 30. November meldete sich die Klägerin krank und
erschien am Folgetag wieder
zur Arbeit. Daraufhin forderte
die Beklagte die Klägerin auf,
künftig schon am ersten Tag
der Krankmeldung einen Arzt
aufzusuchen und ein entsprechendes Attest vorzulegen. Mit
ihrer Klage hat die Klägerin den
Widerruf dieser Weisung begehrt und geltend gemacht,
das Verlangen des Arbeitgebers
auf Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Tag
der Erkrankung bedürfe einer
sachlichen
Rechtfertigung.
Außerdem sehe der für die Beklagte geltende Tarifvertrag ein
derartiges Recht nicht vor.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der
Klägerin blieb erfolglos. Laut
BAG stehe die Ausübung des
dem Arbeitgeber durch § 5 Abs.
1 Satz 3 EFZG eingeräumten
Rechts im nicht gebundenen
Ermessen des Arbeitgebers.
Insbesondere sei es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht bestehe, er habe in der
Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung stehe dem
nur entgegen, wenn sie das
Recht des Arbeitgebers aus § 5
Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich
ausschließt. Das war vorliegend
nicht der Fall.
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 22
22
HANDWERK AKTUELL
Recht
Kündigung nach Arbeitsunfall ist nicht treuwidrig
Das Arbeitsgericht Solingen hat
am 10. Mai 2012 (Az.: 2 Ca 198/
12) entschieden, dass eine Kündigung nicht schon deshalb
treuwidrig ist, weil sie im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit oder einem Arbeitsunfall ausgesprochen wurde.
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 19. September
2011 als Industriemechaniker in
der sog. Scherenendmontage
tätig. Bei einem Arbeitsunfall
am 16. November 2011 wurden
ihm vier Finger der rechten
Hand abgetrennt. Drei Finger
wurden erfolgreich reimplantiert. Die Beklagte meldete den
Unfall unverzüglich der Berufsgenossenschaft. Zudem kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom
25. Januar 2012 unter Wahrung
der für die Probezeit vereinbar-
ten Kündigungsfrist zum 9. Februar 2012.
Der Kläger hielt die ausgesprochene Kündigung für unwirksam. Er vertrat die Ansicht, die
Beklagte verhalte sich treuwidrig. Solange nicht geklärt sei,
wen das Verschulden an dem
Arbeitsunfall treffe, käme eine
Probezeitkündigung nicht in
Betracht. Das Arbeitsgericht Solingen hat die Klage mit Urteil
vom 10. Mai 2012 abgewiesen.
Die Kündigung bedurfte nicht
der sozialen Rechtfertigung,
weil die sechsmonatige Wartezeit für die Anwendung des
Kündigungsschutzgesetzes
noch nicht abgelaufen war. Die
Kündigung sei weder sittenwidrig (§ 138 BGB) noch treuwidrig
(§ 242 BGB). Ein treuwidriges
Verhalten der Beklagten habe
der Kläger nicht darlegen können. Das Gericht führt aus, dass
Treffen Sie die richtige Entscheidung für die Zukunft. Denn mit energiesparenden Gas- und Öl-Brennwertheizungen, Solaranlagen,
Pelletheizkesseln oder Wärmepumpen können Sie bis zu 30 % Energie sparen und schonen gleichzeitig die Umwelt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.junkers.com oder Telefon: 01803/337 333*
Wärme fürs Leben
*Festnetzpreis 0,09 €/min, höchstens 0,42 €/min aus Mobilfunknetzen
selbst ein durch den tragischen
Arbeitsunfall motivierter Kündigungsentschluss der Arbeitgeberin nicht treuwidrig gewesen
wäre. In diesem Zusammenhang war zu berücksichtigen,
dass durch die extreme Verletzung der rechten Hand des Klägers die Arbeitsfähigkeit desselben über Wochen und Monate
nicht wieder hergestellt werden kann, die Beklagte insoweit
also auf lange Sicht nicht mit
der Vertragserfüllung durch
den Kläger rechnen kann. In
dieser Situation ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eben weil das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet - durchaus legitim.
Nach der Erörterung in der Berufungsverhandlung am 15.
Oktober 2012 vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf nahm
der Kläger seine Berufung
zurück, so dass das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen rechtskräftig geworden ist.
Zugelassener
Wirtschaftsbeteiligter AEO
Zertifikat auch für kleine Unternehmen interessant
Immer häufiger verlangen Unternehmen von ihren Lieferanten ein Zertifikat als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Dies
kann auch Handwerksunternehmen, die im Zuliefergeschäft aktiv sind, betreffen.
Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorized Economic
Operator AEO) wird im Zollrecht
der Europäischen Union ein geprüftes Unternehmen bezeichnet, das einen besonderen Status besitzt: Es gilt als besonders
zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere
Vergünstigungen im Rahmen
der Zollabfertigung in Anspruch
nehmen. Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette („supply
chain“) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher.
Der Status des Zugelassenen
Wirtschaftsbeteiligten
bietet
dem Inhaber verschiedene Vorteile. So müssen für bestimmte
zollrechtliche Vereinfachungen
die Bedingungen nicht erneut
geprüft werden, da diese bereits bei der Erteilung des AEOZertifikats geprüft wurden.
Weiter wird bei Inhabern eines
AEO-Zertifikats weniger häufig
eine Prüfung von Waren oder
Unterlagen
vorgenommen.
Auch kleine Firmen können von
den Vorteilen des AEO profitieren. Die Zollbehörden tragen
den besonderen Merkmalen
der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung, z.B. bei
Prüfung von Sicherheitsstandards oder im Bereich der
Buchführung.
Es ist zwischen drei unterschiedlichen Zertifikaten für
den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zu unterscheiden.
Diese sind:
1. AEO-Zertifikat „Zollrechtliche
Vereinfachungen“ (AEO C)
2. AEO-Zertifikat „Sicherheit“
(AEO S)
3. AEO-Zertifikat „Zollrechtliche
Vereinfachungen/Sicherheit“ (AEO F).
Hierbei bündelt das Zertifikat
AEO F die Zertifikate AEO C und
AEO S.
Zuständig für die Erteilung der
Zertifikate ist örtlich zuständige
Hauptzollamt. Die Bearbeitungsfrist dort beträgt seit dem
1. Januar 2010 90 Tage. Diese
Frist kann um 30 Tage verlängert werden. Gebühren werden
von der Zollverwaltung nicht erhoben.
Die Europäische Union strebt
die Anerkennung des Status
des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in internationalen
Abkommen mit Drittländern
zur Absicherung der Lieferkette
an. Weitere Informationen findet man unter www.zoll.de
Neue
Innungsmitglieder
Ursula Stolar, Metzerstr. 53,
47137 Duisburg, Innung des
Kraftfahrzeughandwerks, am
01.12.2012.
Helen Ferris, Königstr. 48,
47051 Duisburg, Friseur-Innung, am 10.12.2012.
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 23
23
HANDWERK AKTUELL
Recht
Kürzung des
Urlaubsanspruchs bei
vereinbarter Kurzarbeit
Es stellt keinen Verstoß gegen
Unionsrecht dar, wenn der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei im Sozialplan vereinbarter Kurzarbeit entsprechend
gekürzt wird. Das Unionsrecht
gewährt zwar jedem Arbeitnehmer, auch Langzeiterkrankten,
einen Anspruch auf bezahlten
Mindestjahresurlaub von vier
Wochen. Kurzarbeiter sind aber
weniger mit erkrankten Arbeitnehmern als mit Teilzeitbeschäftigten vergleichbar, bei
dem
der
Urlaubsanspruch
ebenfalls anteilig gekürzt werden kann.
Die Kläger des Ausgangsverfahrens vor dem Arbeitsgericht
Passau waren bei einem Unternehmen der Automobilzulieferindustrie beschäftigt. Wegen
wirtschaftlicher Schwierigkeiten
wurde den Klägern zum Ende
Juni 2009 und Ende August
2009 gekündigt. Die Arbeitsverträge waren jedoch aufgrund
eines Sozialplans förmlich um
ein Jahr verlängert worden.
Während dieser Zeit brauchten
die Kläger nicht zu arbeiten
(„Kurzarbeit Null“). Das Unternehmen musste aber auch keine Löhne zahlen. Die Kläger erhielten allerdings von der Bundesagentur für Arbeit ein so genanntes „Kurzarbeitergeld“.
Mit ihren Klagen verlangten die
Kläger die Abgeltung des
während der „Kurzarbeit Null“
nicht genommenen Urlaubs.
Das Arbeitsgericht Passau hat
dem EuGH die Frage vorgelegt,
ob das Unionsrecht nationalen
Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht,
nach denen sich der Anspruch
auf bezahlten Jahresurlaub in
der Zeit der Kurzarbeit verringert.
Mit Entscheidung vom 8. November 2012 (C-229/11 und C230/11) verneinte der EuGH
dies. Das Unionsrecht stehe einer Regelung in einem Sozialplan, wonach sich der Anspruch
eines Arbeitnehmers auf be-
zahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung
(Pro-rata-temporisGrundsatz) verringert, nicht
entgegen. Zwar verlieren Arbeitnehmer ihren Anspruch auf
bezahlten Mindestjahresurlaub
nicht, wenn sie den Urlaub nicht
nehmen konnten, weil sie
während des gesamten Bezugszeitraums arbeitsunfähig
erkrankt waren. Die Situation eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeit im Rahmen eines Sozialplans verkürzt wurde, unterscheide sich aber grundlegend
von der eines erkrankten Arbeitnehmers. Im Rahmen einer
Arbeitszeitverkürzung
seien
nämlich sowohl die Pflichten
des Arbeitnehmers als auch die
des Arbeitgebers im Wege einer
Betriebsvereinbarung suspendiert. Außerdem könne der Arbeitnehmer, dessen Arbeitszeit
verkürzt wurde, anders als ein
erkrankter Arbeitnehmer, der
unter durch eine Erkrankung
hervorgerufenen physischen
oder psychischen Beschwerden
leidet, die gewonnene Zeit nutzen, um sich auszuruhen oder
Freizeittätigkeiten nachzugehen. Wäre der Arbeitgeber verpflichtet, während der Kurzarbeit für den bezahlten Jahresurlaub aufzukommen, könnte
dies zudem dazu führen, dass
er der Vereinbarung eines Sozialplans, der im Interesse des Arbeitnehmers eine Verlängerung
des Arbeitsvertrags vorsieht,
ablehnend gegenüberstünde.
Vergleichbar ist die Situation
des Kurzarbeiters vielmehr mit
der eines Teilzeitbeschäftigten.
Für diese Arbeitnehmergruppe
hat der EuGH bereits mit Urteil
vom 22. April 2010 (Rs. C-486/08
- Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols) entschieden, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für eine
Zeit der Teilzeitbeschäftigung
im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung gekürzt werden
kann.
Vorsicht Falle:
Die Tricks der Abzocker
Wie Sie sich vor unseriösen Geschäftspraktiken schützen
Adressbuch-Schwindel:
der Klassiker
Oft werden den Betriebsinhabern Formulare zugeschickt,
die aussehen wie von einer öffentlichen Institutuion für Gewerbeauskünfte oder wie ein
Korrekturabzug der Gelben Seiten. Äußerlich sehen die Schreiben so aus, als ob die Betriebsinhaber mit ihrer Unterschrift
die Betriebsdaten für ein öffentliches Register oder einen
bereits bestehenden Eintrag
bestätigen würden. Erst bei genauerem Hinsehen zeigt sich,
dass es sich um ein Angebot
zum Vertragsabschluss für eine kostenpflichtige und oft viel
zu teure Eintragung in ein
Branchenverzeichnis des Anbieters handelt. Der praktische
Nutzen ist oft Null, die Zahlungsverpflichtungen
aber
hoch.
Tipp: Prüfen Sie sehr genau, ob
Sie wirklich einen bestimmten
Eintrag in einem Branchenverzeichnis benötigen. Seriöse Anbieter werden Sie nicht zu einer
schnellen Unterschrift drängen.
Der angebliche Anruf der
Handwerkskammer
Am Telefon geben sich Personen als Mitarbeiter der Handwerkskammer aus und erklären, dass die Betriebe bei
Kammerzugehörigkeit
verpflichtet seien, für einen Eintrag in ein Online-Branchenoder
Stadtseitenverzeichnis
jährliche Gebühren zu zahlen.
Tipp: Wenn Anrufer sich auf die
Handwerkskammer berufen,
informieren Sie die Kammer.
Die Mitarbeiter Ihrer Handwerkskammer werden Sie nicht
auf kostenpflichtige Verzeichnisse ansprechen.
Die „Ruf doch mal an“Falle
Hier melden sich die Betrüger
auf dem Anrufbeantworter des
Betriebes und kündigen eine
Auftragserteilung an, wobei sie
um einen Rückruf unter einer
kostenpflichtigen Nummer bitten, z.B. 0900 oder 0137.
Tipp: Da immer wieder Missbrauch mit diesen sogenannten „Mehrwertnummern“ betrieben wird, sollten Sie solche
Rückrufe vermeiden.
Domain-Registrierung zu
überteuerten Preisen
Auch Unternehmen für die Registrierung von Domains (Internet-Namen für Seiten) gehen
auf Kundenfang. Sie teilen dem
Betrieb mit, dass ihnen ein Antrag eines Konkurrenten zur Sicherung verschiedener, dem
Namen des Handwerksbetriebs
enthaltener Domains, eingegangen sei. Als Betrieb reagiert
man dann in der Regel überrascht und stimmt einer Freigabe dieser angeblichen Domain
nicht zu. Das greifen die Unternehmen auf und bieten an, die
Domains zu weit überteuerten
Preisen zu sichern. Kommt es
dann zu einem Vertragsabschluss, können hohe Registrierungskosten auf den Betrieb
zukommen.
So können Sie sich
schützen:
• Lassen Sie sich nicht unter
Druck setzen. Seien Sie vorsichtig, wenn Vertreter persönlich oder am Telefon eine
sofortige Entscheidung verlangen.
• Lassen Sie sich alle Vertragsbedingungen vorab schriftlich geben. Machen Sie keine
Zusagen am Telefon.
• Lassen Sie sich nicht von vermeintlich amtlichen Stempeln, Siegeln oder Bezeichnungen täuschen.
• Lesen Sie vor jeder Unterschrift den Vertrag und das
Kleingedruckte.
• Lassen Sie sich nicht von Mahnungen oder Androhung von
Inkassomaßnahmen
unter
Druck setzen. Prüfen Sie, ob
die Forderung rechtens ist.
Kündigen Sie ggf. die Einschaltung eines Rechtsanwaltes an.
• Wichtig: Wenn Sie Schreiben vom Gericht erhalten,
Fortsetzung nächste Seite
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 24
24
HANDWERK AKTUELL
sollten Sie sofort reagieren
und ggf. Rechtsrat einholen.
• Bezahlen Sie nur Rechnungen, bei denen Sie sicher sind,
dass diese in Ordnung sind.
• Bei Zweifeln an der Seriosität
eines „Vertragspartners“ setzen Sie sich mit der Rechtsberatung der Handwerkskammer in Verbindung.
• Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über diese Grundsätze.
Sollten Sie dennoch einen
unseriösen Vertrag unterschrieben haben, holen Sie
sich auf jeden Fall Rechtsrat
ein. Eventuell können die erteilten „Aufträge“ wegen arglistiger Täuschung oder
wegen Irrtums angefochten
werden.
Verband der
Berufsfotografen Niederrhein
Gebührensatzung der
Innung für Informationstechnik Duisburg
Gemäß Beschluss der Innung für
Informationstechnik Duisburg
in ihrer Innungsversammlung
vom 4. Dezember 2012 wurden
nachstehende Gebührensätze
beschlossen.
Die Gebührensatzung trat zum
01.01.2013 in Kraft.
1. ÜBL-Schulung für Auszubildende
von Nichtmitgliedsbetrieben pro Woche
Gebührensatzung des
Verbandes der Berufsfotografen Niederrhein
Gemäß Beschluss des Verbandes
der Berufsfotografen Nieder
rhein in seiner Innungsversammlung vom 6. November
Innung für Informationstechnik
2012 wurden nachstehende Gebührensätze beschlossen.
Die Gebührensatzung trat zum
01.01.2013 in Kraft.
1. Zwischenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe
pro Prüfling
2. Zwischenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe
pro Prüfling
200,00 €
0,00 €
3. Zwischenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe
pro Prüfling
250,00 €
4. Gesellenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe
pro Prüfling
0,00 €
5. Gesellenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe
pro Prüfling
350,00 €
6. Gebühr für eine Vergleichsprüfung
im Bereich des Informationstechniker-Handwerks 1.250,00 €
80,00 €
7. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit
von Nichtmitgliedsbetrieben
210,00 €
2. Zwischenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe
pro Prüfling
169,00 €
8. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung
von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren)
40,00 €
3. Gesellenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe
pro Prüfling
9. Gebühr für die Erstellung einer
Ausbildungsbescheinigung
20,00 €
165,00 €
4. Gesellenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe
pro Prüfling
329,00 €
5. Gebühr für eine Vergleichsprüfung
im Bereich des Fotografen-Handwerks
1.200,00 €
6. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit
von Nichtmitgliedsbetrieben
210,00 €
7. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung
von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren)
40,00 €
8. Gebühr für die Erstellung einer
Ausbildungsbescheinigung
20,00 €
9. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der
Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte
reguläre Ausbildungszeit)
180,00 €
10. Die Materialkosten für das Zwischenprüfungsund das Gesellenprüfungsstück werden je
Prüfung ermittelt und gesondert berechnet
11. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der
Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte
reguläre Ausbildungszeit)
25-jähriges
Arbeitnehmerjubiläum
Wir
gratulieren
40-jähriges
Arbeitnehmerjubiläum
Walter Wagner, Gas- und
Wasserinstallateur i. Fa. Gerhard Lettmann GmbH, Stempelstr. 7, 47167 Duisburg, am
01.02.2013.
%'A
*$
å(.$‡ç$E
Dieter Tannemann, Techniker
Sanitär + Heizung i. Fa. Raabe
Haustechnik GmbH & Co. KG,
Unter den Ulmen 61-65, 47137
Duisburg, am 01.01.2013.
Michael Kirschstein, Bautenund Objektbeschichter i. Fa.
Horst Gebhardt Malerbetrieb
GmbH, Großenbaumer Allee 33,
47269 Duisburg, am 19.10.2012.
Besuchen Sie uns
im Internet:
www.worldvision.de
Zukunft für Kinder !
20,00 €
www.handwerk-duisburg.de
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 25
25
HANDWERK AKTUELL
Große Thermografieaktion der Stadtwerke Duisburg AG –
geben Sie Wärmeverlusten keine Chance.
Wärme ist zu teuer, um damit
die Umwelt zu heizen. Auch in
der Heizperiode 2012/2013
bietet die Stadtwerke Duisburg AG Hausbesitzern und
Modernisierern günstige Thermografien an.
In einem gut gedämmten
Haus sollte die Wärme möglichst lange im Inneren bleiben. Doch viele Häuser erfüllen
diesen Anspruch nicht. So
gelangt durch unbekannte
Schwachstellen oft viel zu viel
Wärme nach außen. Um die eigenen vier Wände dennoch
angenehm warm zu halten,
wird unnötig viel Energie verbraucht. Das strapaziert nicht
nur den Geldbeutel, sondern
belastet zudem massiv die
Umwelt und ist nicht ressourcenschonend. Abhilfe kann
hier die Gebäude-Thermografie schaffen. Infrarotkameras
machen Wärme und somit
auch Wärmeverluste sichtbar.
Schlecht gedämmte Bauteile
werden mit den Farben Weiß
und Pink abgebildet. Gut gedämmte Zonen werden Türkis
bis Dunkelblau dargestellt. Typische Ursachen für Wärmeverluste können eine fehlende
oder schlechte Dämmung der
Außenwände und Heizkörpernischen sein, schlecht gedämmte Dachschrägen, Geschossdecken, Stürze und/
oder Rollladenkästen sowie
verzogene Fensterrahmen.
Thermografien gibt es für Inhaber der Stadtwerke Duisburg – Kundenkarte, der PartnerCard, schon ab 100 Euro.
Im Sparpaket sind mindestens
vier Wärmebild-Aufnahmen
enthalten. Wer mehr wissen
will, kann das Komfort-Paket –
ebenfalls zum PartnerCardVorzugspreis – ab 150 Euro
nutzen. Darin sind unter anderem mehr Thermografieaufnahmen, eine energetische
Beurteilung der Gebäudehülle
und eine individuelle Analyse
und Besprechung des Thermografieberichts mit dem
Thermografen enthalten. Das
erleichtert das Identifizieren
von unnötigen Wärmeverlusten.
Für thermografische Untersuchen muss allerdings das Timing stimmen – aussagekräftige Infrarotaufnahmen sind
nur in der kalten Jahreszeit
und bei Dunkelheit möglich.
Daher ist die Thermografie-Aktion der Stadtwerke Duisburg
auch dieses Mal wieder zeitlich
begrenzt.
Bis zum 15. Februar 2013
nimmt das Service-Team
der Stadtwerke Duisburg
Anmeldungen an – über das
Anmeldeformular auf
www.e2-programm.de/
thermografie
oder telefonisch unter
(0203) 604 1111.
Sichtbare Ergebnisse, sehenswerter Preis –
e2 Thermografie ab 100 Euro.
Wärme ist zu wertvoll, um damit die Umwelt zu heizen. Mit unserer Aktion e2 Thermografie
kommen Sie den Wärmeverlusten schnell und preiswert auf die Spur. Machen Sie jetzt den günstigen Check, um zukünftig bares Geld zu sparen. Nähere Infos zur Thermografie-Aktion gibt
es unter www.e2-programm.de/thermografie und unter dem Service-Telefon 02 03 / 604 11 11.
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 26
26
HANDWERK AKTUELL
16. Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit
Kfz-Innung
Gebührensatzung
der Innung des Kraftfahrzeug-Handwerks Duisburg
Gemäß Beschluss des Kraftfahrzeug-Handwerks Duisburg
in Ihrer Innungsversammlung
vom 4. Dezember 2012 wurden
nachstehende Gebührensätze
beschlossen.
Die Gebührensatzung trat zum
01.01.2013 in Kraft.
0,00 €
17. AUK Schulungsgebühr
165,00 €
18. AU Schulungsgebühr
120,00 €
19. AU Schulungsgebühr Kombilehrgang Diesel
150,00 €
10. Anerkennungsgebühr für AU/AUK
0,00 €
11. Gebühr für Wiederholungsprüfung je Betriebsstätte 75,00 €
0,00 €
12. Gebühr für Erweiterung OBD
13. Gebühr für Sicherheitsprüfung (SP)
230,00 €
14. SP-Wiederholungsprüfung ohne Arbeitsprobe
150,00 €
15. SP-Wiederholungsprüfung mit Arbeitsprobe
200,00 €
16. Gebühr nach § 57 b StVO Erstanerkennung
150,00 €
17. Gebühr nach § 57 b StVO Wiederholung
150,00 €
100,00 €
11. ÜBL-Schulung für Auszubildende pro Woche
250,00 €
18. Altautoannahmestelle (Erstbescheinigung)
12. 1. Teil der Gesellenprüfung je Prüfling
250,00 €
19. Altautoannahmestelle (Folgebescheinigung)
13. 2. Teil der Gesellenprüfung je Prüfling
350,00 €
20. GAP/GSP Erstanerkennung
50,00 €
100,00 €
60,00 €
14. Einziehungsgebühr
40,00 €
21. GAP/GSP wiederkehrende Betriebsprüfung
15. Erstellung einer Ausbildungsbescheinigung
20,00 €
22. Prüfstützpunkte Erstanerkennung PKW (PSP)
100,00 €
16. Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit
230,00 €
23. Prüfstützpunkte Erstanerkennung Nfz (PSP)
150,00 €
17. AUK Schulungsgebühr
180,00 €
18. AU Schulungsgebühr
180,00 €
24. PSP Wiederkehrende Gebühr bei Betriebsprüfung PKW/Nfz.
25,00 €
25. PSP Wiederkehrende Gebühr bei Betriebsprüfung PKW
100,00 €
26. PSP Wiederkehrende Gebühr bei Betriebsprüfung Nfz.
125,00 €
27. PSP Anerkennungsgebühr für land- oder
forstwirtschaftliche Fahrzeuge
120,00 €
19. AU Schulungsgebühr Kombilehrgang Diesel
225,00 €
10. Anerkennungsgebühr für AU/AUK
150,00 €
11. Gebühr für Wiederholungsprüfung je Betriebsstätte 75,00 €
60,00 €
12. Gebühr für Erweiterung OBD
13. Gebühr für Sicherheitsprüfung (SP)
230,00 €
14. SP-Wiederholungsprüfung ohne Arbeitsprobe
150,00 €
15. SP-Wiederholungsprüfung mit Arbeitsprobe
200,00 €
16. Gebühr nach § 57 b StVO Erstanerkennung
200,00 €
17. Gebühr nach § 57 b StVO Wiederholung
200,00 €
18. Altautoannahmestelle (Erstbescheinigung)
150,00 €
19. Altautoannahmestelle (Folgebescheinigung)
75,00 €
200,00 €
20. GAP/GSP Erstanerkennung
21. GAP/GSP wiederkehrende Betriebsprüfung
75,00 €
22. Prüfstützpunkte Erstanerkennung PKW (PSP)
150,00 €
23. Prüfstützpunkte Erstanerkennung Nfz (PSP)
200,00 €
28. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der
Ausbildung für Nichtmitglieder
(für die gesamte reguläre Ausbildungszeit)
0,00 €
Tischler-Innung
Gebührensatzung der
Tischler-Innung Duisburg
24. PSP Wiederkehrende Gebühr bei Betriebsprüfung PKW/Nfz.
75,00 €
25. PSP Wiederkehrende Gebühr bei Betriebsprüfung PKW
100,00 €
26. PSP Wiederkehrende Gebühr bei Betriebsprüfung Nfz.
150,00 €
1. ÜBL-Schulung für Auszubildende
von Nichtmitgliedsbetrieben pro Woche
120,00 €
2. Zwischenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe
pro Prüfling
250,00 €
27. PSP Anerkennungsgebühr für land- oder
forstwirtschaftliche Fahrzeuge
28. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der
Ausbildung für Nichtmitglieder
(für die gesamte reguläre Ausbildungszeit)
Gemäß § 2 Abs. 3 der Gebührensatzung werden die folgenden Nachlässe für Innungsmitglieder festgelegt, wobei
180,00 €
die Differenzen zu den vollen
Gebühren aus dem Innungshaushalt getragen werden:
11. ÜBL-Schulung für Auszubildende pro Woche
0,00 €
12. 1. Teil der Gesellenprüfung je Prüfling
80,00 €
13. 2. Teil der Gesellenprüfung je Prüfling
130,00 €
14. Einziehungsgebühr
40,00 €
15. Erstellung einer Ausbildungsbescheinigung
20,00 €
Gemäß Beschluss der TischlerInnung Duisburg in ihrer Innungsversammlung vom 3. Dezember 2012 wurden nachste-
hende Gebührensätze beschlossen.
Die Gebührensatzung trat zum
01.01.2013 in Kraft.
285,00 €
3. Gesellenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe
pro Prüfling
350,00 €
4. Gebühr für eine Vergleichsprüfung
im Bereich des Tischler-Handwerks
1.450,00 €
5. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit
von Nichtmitgliedsbetrieben
210,00 €
6. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung
von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren)
40,00 €
7. Gebühr für die Erstellung einer
Ausbildungsbescheinigung
20,00 €
8. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der
Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte
reguläre Ausbildungszeit)
180,00 €
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 27
27
HANDWERK AKTUELL
Raumausstatter-Innung
Stukkateur-Innung
Gebührensatzung der
Raumausstatter-Innung
Rhein-Ruhr
Gemäß Beschluss der Raumausstatter-Innung Rhein-Ruhr in ihrer Innungsversammlung vom
5. Dezember 2012 wurden
nachstehende Gebührensätze
beschlossen.
Die Gebührensatzung trat zum
01.01.2013 in Kraft.
1. Zwischenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe
pro Prüfling
Gebührensatzung der
Stukkateur-Innung Duisburg
Gemäß Beschluss der Stukkateur-Innung Duisburg in ihrer
Innungsversammlung vom 18.
Dezember 2012 wurden nach-
stehende Gebührensätze beschlossen.
Die Gebührensatzung trat zum
01.01.2013 in Kraft.
1. Gebühr für eine Vergleichsprüfung
im Bereich des Stukkateur-Handwerks
1.450,00 €
0,00 €
2. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit
von Nichtmitgliedsbetrieben
210,00 €
2. Zwischenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe
pro Prüfling
150,00 €
3. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung
von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren)
40,00 €
3. Gesellenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe
pro Prüfling
4. Gebühr für die Erstellung einer
Ausbildungsbescheinigung
20,00 €
0,00 €
4. Gesellenprüfungsgebühr für Nichtmitgliedsbetriebe
pro Prüfling
250,00 €
5. ÜBL-Schulung für Auszubildende
von Nichtmitgliedsbetrieben pro Woche
220,00 €
6. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit
von Nichtmitgliedsbetrieben
210,00 €
7. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung
von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren)
40,00 €
8. Gebühr für die Erstellung einer
Ausbildungsbescheinigung
20,00 €
9. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der
Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte
reguläre Ausbildungszeit)
180,00 €
Drucker- und Buchbinder-Innung
Gebührensatzung der
Drucker- und BuchbinderInnung Duisburg
Gemäß Beschluss der Druckerund Buchbinder-Innung Duisburg in ihrer Innungsversammlung vom 6. Dezember 2012
wurden nachstehende Gebührensätze beschlossen.
Die Gebührensatzung trat zum
01.01.2013 in Kraft.
1. Gebühr für eine Vergleichsprüfung im Bereich
des Buchbinder- und Buchdrucker-Handwerks
2. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit
von Nichtmitgliedsbetrieben
1.100,00 €
5. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der
Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte
reguläre Ausbildungszeit)
180,00 €
Friseur-Innung
Gebührensatzung der
Friseur-Innung Duisburg
Gemäß Beschluss der FriseurInnung Duisburg in ihrer Innungsversammlung vom 5. Dezember 2012 wurden nachste-
hende Gebührensätze beschlossen.
Die Gebührensatzung trat zum
01.01.2013 in Kraft.
1. ÜBL-Schulung für Auszubildende
von Nichtmitgliedern und Gastmitgliedern
pro Woche
2. Zwischenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe
pro Prüfling
3. Zwischenprüfungsgebühr für Nichtmitglieder
und Gastmitglieder pro Prüfling
4. Gesellenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebe
pro Prüfling
5. Gesellenprüfungsgebühr für Nichtmitglieder
und Gastmitglieder pro Prüfling
6. Gebühr für eine Vergleichsprüfung
im Bereich des Friseur-Handwerks
7. Beitrag für Gastmitglieder entspricht dem
jeweils aktuellen Grundbeitrag für Mitglieder
205,00 €
0,00 €
150,00 €
0,00 €
250,00 €
1.150,00 €
0,00 €
210,00 €
8. Gebühr für die Sitzung einer Lehrlingsstreitigkeit
von Nichtmitgliedsbetrieben
210,00 €
3. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung
von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren)
40,00 €
9. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckung
von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren)
40,00 €
4. Gebühr für die Erstellung einer
Ausbildungsbescheinigung
20,00 €
5. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der
Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte
reguläre Ausbildungszeit)
180,00 €
10. Gebühr für die Erstellung einer
Ausbildungsbescheinigung
11. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen der
Ausbildung für Nichtmitglieder (für die gesamte
reguläre Ausbildungszeit)
20,00 €
180,00 €
Handwerk 1-2013_Handwerk 6/2011 09.01.13 10:26 Seite 28