Rechte im Internet - Thüringer Schulportal
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Rechte im Internet - Thüringer Schulportal
Landesfilmdienst Thüringen e.V. ~ Projekt MEiFA – Medienwelten in der Familie ~ Brühler Straße 52~ Erfurt Mail: [email protected] ~ Telefon: 0361.2218113 ~ www.meifa-thueringen.de Rechte im Internet „Recht am eigenen Bild“ Jede/r hat das „Recht am eigenen Bild“. Fotos oder Videos dürfen nur mit Einwilligung der gezeigten, erkennbaren Person veröffentlicht oder verbreitet werden (§22 Kunsturhebergesetz). Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen und bei Kindern bis 12 Jahren entscheiden die Eltern. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren entscheiden diese mit ihren Eltern gemeinsam. Ausnahmen: Prominente und öffentlichen Ansammlungen von Menschen. Höchstpersönlicher Lebensbereich In den eigenen vier Wänden oder anderen ähnlich privaten Situationen (z.B. auf der Schultoilette) darf niemand heimlich oder gegen seinen Willen fotografiert oder etwa gefilmt werden (§201a StGB). Urheberrecht Das Urheberrecht schützt „Werke“ wie z.B. Texte, Fotos, Musikstücke, Zeichnungen oder Filme. Wer fremde Werke online stellen will, muss bei den Rechteinhaber/innen nachfragen. Gilt auch für aufgezeichnete TV-Sendungen, die nicht einfach bei YouTube hochgeladen werden dürfen. Hier ist die private Nutzung eindeutig überschritten. Das Urheberrecht greift, sobald ein fremdes Werk veröffentlicht wird (z.B. im Internet). Dabei spielt es keine Rolle, ob das fremde Werk nur in Ausschnitten veröffentlicht wird, vermeintlich „unspektakulär“ oder „uninteressant“ ist oder nicht-kommerziell genutzt wird – es bleibt ein Urheberrechtsverstoß! Erlaubt ist es hingegen, eigene Inhalte im Netz zu veröffentlichen (solange bei Fotos keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden) oder auch Inhalte zu verwenden, die von den Urheber/innen explizit zur Verwendung freigegeben sind (z.B. bei Creative CommonsLizenzen). Ausnahmen im Unterricht: Vorführungen im Klassenzimmer sind nicht öffentlich Filme und Musikstücke dürfen vorgeführt werden (auch in voller Länge) Referate mit fremden, aber gekennzeichneten Bildern sind erlaubt Hochladen von Materialien in kleinen Teilen im Schulintranet erlaubt Max. 25 Seiten Druckwerk Bis zu 5 Minuten Film oder Musik Alle Bilder, Fotos und Abbildungen Schulbücher und kopiergeschützte Materialien dürfen nicht hochgeladen werden! Allerdings Schutz vor fremden Zugang durch Passwortabfrage notwendig! Landesfilmdienst Thüringen e.V. ~ Projekt MEiFA – Medienwelten in der Familie ~ Brühler Straße 52~ Erfurt Mail: [email protected] ~ Telefon: 0361.2218113 ~ www.meifa-thueringen.de Up- und Downloaden im Internet Hochladen und öffentlich zugänglich machen von urheberrechtlich geschütztem Material ist immer illegal Herunterladen von Dateien ist nicht eindeutig legal/illegal Privatkopieschranke erlaubt einzelne Vervielfältigungen für private Zwecke, aber nicht bei „offensichtlich rechtswidrigem“ Material Doch rechtlich noch unklar, was für den Nutzer „offensichtlich rechtswidrig“ ist! (außer bei Software) Streaming von urheberrechtlich geschütztem Material ist nicht eindeutig legal/ illegal(da flüchtige Kopie auf dem Computer) Einbetten von Videos ist erlaubt (da keine Kopie) Nützliche Tipps Fremde Bilder darf man für private Zwecke benutzen, man darf sie aber nicht weitergeben oder veröffentlichen. Von Computerspielen und Software darf man sich nur EINE Sicherungskopie anfertigen, alle weiteren Kopien sind „Raubkopien“. Eine Musik-CD darf man kopieren und an Familienangehörige und Freunde weitergeben, aber nur Kopien von der Original-CD, und nur dann, wenn sie keinen Kopierschutz besitzt, außerdem nicht viele! Filmaufnahmen aus dem Fernsehen sind nur für private Zwecke erlaubt. Eine Veröffentlichung von Fernsehmitschnitten ist verboten. Suchoptionen für lizenzfreie Bilder bei www.flickr.de und www.google.de einstellen Lizenzfreie Musik findet man unter: www.audiyou.de, www.Jamendo.com Statt Musik auf die Website uploaden – Link setzen! Texte von Autoren ,die vor 70 Jahren gestorben sind, können ohne Erlaubnis verwendet werden („gemeinfrei“) unter www.gutenberg.org findet man etwa 80.000 Klassikertexte, deren Urheberrechte abgelaufen sind Texte aus Wikipedia stehen unter freier Lizenz (Nennung von Quelle und Urheber aber Pflicht! Sollte es zu einer Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes kommen, sollte die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt zu Hilfe gerufen werden, um zu überprüfen, ob die Abmahnung und die Höhe der Geldstrafe gerechtfertigt sind. Quelle: Weiterführende Links zum Thema www.urheberrecht.th.schule.de (Initiative des ThILLM) www.klicksafe.de/themen/downloaden/ (Angebot der EU-Initiative Klicksafe)