Rechte im Internet - Thüringer Schulportal

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Rechte im Internet - Thüringer Schulportal
Landesfilmdienst Thüringen e.V. ~ Projekt MEiFA – Medienwelten in der Familie ~ Brühler Straße 52~ Erfurt
Mail: [email protected] ~ Telefon: 0361.2218113 ~ www.meifa-thueringen.de
Rechte im Internet
„Recht am eigenen Bild“
Jede/r hat das „Recht am eigenen Bild“. Fotos oder Videos dürfen nur mit Einwilligung der
gezeigten, erkennbaren Person veröffentlicht oder verbreitet werden (§22
Kunsturhebergesetz).
Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen und bei Kindern bis 12 Jahren entscheiden die
Eltern. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren entscheiden diese mit
ihren Eltern gemeinsam.
Ausnahmen: Prominente und öffentlichen Ansammlungen von Menschen.
Höchstpersönlicher Lebensbereich
In den eigenen vier Wänden oder anderen ähnlich privaten Situationen (z.B. auf der
Schultoilette) darf niemand heimlich oder gegen seinen Willen fotografiert oder etwa
gefilmt werden (§201a StGB).
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt „Werke“ wie z.B. Texte, Fotos, Musikstücke, Zeichnungen oder
Filme.
Wer fremde Werke online stellen will, muss bei den Rechteinhaber/innen nachfragen. Gilt
auch für aufgezeichnete TV-Sendungen, die nicht einfach bei YouTube hochgeladen
werden dürfen. Hier ist die private Nutzung eindeutig überschritten.
Das Urheberrecht greift, sobald ein fremdes Werk veröffentlicht wird (z.B. im Internet).
Dabei spielt es keine Rolle, ob das fremde Werk nur in Ausschnitten veröffentlicht wird,
vermeintlich „unspektakulär“ oder „uninteressant“ ist oder nicht-kommerziell genutzt wird –
es bleibt ein Urheberrechtsverstoß!
Erlaubt ist es hingegen, eigene Inhalte im Netz zu veröffentlichen (solange bei Fotos keine
Persönlichkeitsrechte verletzt werden) oder auch Inhalte zu verwenden,
die von den Urheber/innen explizit zur Verwendung freigegeben sind
(z.B. bei Creative CommonsLizenzen).
Ausnahmen im Unterricht:
 Vorführungen im Klassenzimmer sind nicht öffentlich
 Filme und Musikstücke dürfen vorgeführt werden (auch in voller Länge)
 Referate mit fremden, aber gekennzeichneten Bildern sind erlaubt
 Hochladen von Materialien in kleinen Teilen im Schulintranet erlaubt
 Max. 25 Seiten Druckwerk
 Bis zu 5 Minuten Film oder Musik
 Alle Bilder, Fotos und Abbildungen
 Schulbücher und kopiergeschützte Materialien dürfen nicht hochgeladen
werden!
 Allerdings Schutz vor fremden Zugang durch Passwortabfrage notwendig!
Landesfilmdienst Thüringen e.V. ~ Projekt MEiFA – Medienwelten in der Familie ~ Brühler Straße 52~ Erfurt
Mail: [email protected] ~ Telefon: 0361.2218113 ~ www.meifa-thueringen.de
Up- und Downloaden im Internet
 Hochladen und öffentlich zugänglich machen von urheberrechtlich geschütztem
Material ist immer illegal
 Herunterladen von Dateien ist nicht eindeutig legal/illegal
 Privatkopieschranke erlaubt einzelne Vervielfältigungen für private Zwecke, aber
nicht bei „offensichtlich rechtswidrigem“ Material
 Doch rechtlich noch unklar, was für den Nutzer „offensichtlich rechtswidrig“ ist!
(außer bei Software)
 Streaming von urheberrechtlich geschütztem Material ist nicht eindeutig legal/
illegal(da flüchtige Kopie auf dem Computer)
 Einbetten von Videos ist erlaubt (da keine Kopie)
Nützliche Tipps
 Fremde Bilder darf man für private Zwecke benutzen, man darf sie aber nicht
weitergeben oder veröffentlichen.
 Von Computerspielen und Software darf man sich nur EINE Sicherungskopie anfertigen,
alle weiteren Kopien sind „Raubkopien“.
 Eine Musik-CD darf man kopieren und an Familienangehörige und Freunde
weitergeben, aber nur Kopien von der Original-CD, und nur dann, wenn sie keinen
Kopierschutz besitzt, außerdem nicht viele!
 Filmaufnahmen aus dem Fernsehen sind nur für private Zwecke erlaubt.
 Eine Veröffentlichung von Fernsehmitschnitten ist verboten.
 Suchoptionen für lizenzfreie Bilder bei www.flickr.de und www.google.de einstellen
 Lizenzfreie Musik findet man unter: www.audiyou.de, www.Jamendo.com
 Statt Musik auf die Website uploaden – Link setzen!
 Texte von Autoren ,die vor 70 Jahren gestorben sind, können ohne Erlaubnis verwendet
werden („gemeinfrei“)
 unter www.gutenberg.org findet man etwa 80.000 Klassikertexte, deren Urheberrechte
abgelaufen sind
 Texte aus Wikipedia stehen unter freier Lizenz (Nennung von Quelle und Urheber aber
Pflicht!
 Sollte es zu einer Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes kommen, sollte die
Verbraucherzentrale oder ein Anwalt zu Hilfe gerufen werden, um zu überprüfen, ob die
Abmahnung und die Höhe der Geldstrafe gerechtfertigt sind.
Quelle:
Weiterführende Links zum Thema
www.urheberrecht.th.schule.de (Initiative des ThILLM)
www.klicksafe.de/themen/downloaden/ (Angebot der EU-Initiative Klicksafe)