Lenkrad Viktor Typ 3L300 KBA 70229

Transcription

Lenkrad Viktor Typ 3L300 KBA 70229
SLZ 42
Kraftfahrt-Bundesamt
0-24932
FlenSb"rg
ALLGEMEINE
nach
nung
-.
.!i 22 in
(StVZO)
BETRIEBSERLAUBNIS
Verbindung
mit
in der Fassung
kräder
Zeuge
Sond
Kraf
Inhaber
der ABE
und Hersteller:
vIcT(#?*S. p. A,
1-37050 Vago di
für
Lavagno
Für die obenbezeichneten'reihenweise
tigten
Geräte
wird diese Genehmigung
erteilt:
genehmigte
Einrichtung
(ABE)
§ 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordvom 28.09.1988
(BGBl 1 S.1793)
Gerät:
Die
ABE Nr. 70229
erhält
das
(VR)/Italien
zu fertigenden
mit folgender
oder geferMaßgabe
Typzeichen
KBA 70229
Dieses
von Amts wegen zugeteilte
Zeichen
ist
auf
laufenden
Fertigung
in der vorstehenden
Anordnung
jederzeit
von außen gut lesbar
anzubringen.
die zu Verwechslungen
mit einem amtlichen
Zeichen,
lag geben können,
dürfen
nicht
angebracht
werden.
jedem Stück der
dauerhaft
und
Typzeichen
An-
Kraftfahrt-Bundesamt
ABE Nr. 70.229
Mit dem zugeteilten
Typzeichen
dürfen
Fahrzeugteile
nur gekennzeichnet
werden,
wenn sie den Erlaubnisunterlagen
in jeder
Hinsicht
entsprechen.
Anderurigen
der Erzeugnisse
sind nur mit ausdrücklicher
Zustimmung
des Kraftfahrt-Bundesamtes
gestattet.
VerstöEe gegen diese
Bestimmungen
führen
zum Widerruf
der Erlaubnis
strafrechtlich
verfolgt.
und werden überäies
Das Kraftfahrt-Bundesamt
kann jederzeit
die ordnungsgemäge
Ausübung der durch dLe Allgemeine
Betrieberlaubnis
verliehenen
Befugnisse,
insbesondere
die genehmungsgerechte
Fertigung,
nachprüfen oder nachprüfen
lassen.
Änderungen
der Firmenbezeichnung,
der Anschrift
und der Fertigungsstätten
sowie eines bei der Erteilung
der Genehmigung
benannten
Zustellungsbevollmächtigten
oder bevollmächtigten
Vertreters
sind unverzüglich
dem Kraftfahrt-Bundesamt
mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt
ist
unverzüglich
zu benachrichtigen,
wenn die reihenweise
Fertigung
oder der Vertrieb
der genehmigten
Einrichtung
inner-.halb
eines Jahres
oder endgültig
oder länger
als
ein Jahr eingestpellt
wird.
Die Aufnahme der Fertigung
oder des
Vertriebs
ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt
unaufgefordert
innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Die mit der Ertei?:r.q
der Allgemeinen
Betriebserlaubnis
verliehenen Befugnisse
:<i:x! nicht
übertragbar.
Schutzrechte
Dritter
werden durch diese
Genehmigung
nicht
berührt.
Die Allgemeine
Betriebserlaubnis
erlischt,
wenn sie durch das
widerrufen
wird ode:r der genehmigte
Typ den
Kraftfahrt-Bundesamt
Rechtsvorschriften
nicht
mehr entspricht.
Der Widerruf
kann ausgesprochen
werden,
xrnn der Genehmigungs.inhaber
gegen die mit der
Allgemeinen
Betri-Paserlaubnis
verbundenen
Pflichten,
auch soweit
sie sich aus dem cii~eser Allgemeinen
Betriebserlaubnis
zugeordneten besonderen
Eei;c'neid
ergeben,
verstoiSen
hat,
ferner
wenn er
sich
als unzuver-l,:ii::sLg
erweist
oder wenn sich herausstellt,
dai7,
Ein:(Lc.htung
den ErfordernCssen
der Verkehrssicherdie genehmigte
heit
nicht
mehr +!:t~sr;richt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese
Genehmigung
kann innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden.
Der Widerspruch
ist beim Kraftfahrt-Bundesamt,
D-24932 Flensburg,
schriftlich
oder zur Niederschrift
einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
0-24932
Flenshuig
ABE Nr. 70229
-3-
Die Sonderlenkräder,
Typ 3L300, dürfen
mit unterschiedlicher
Farbgebung nach Farbregister
RAL 840 HR, mit Ausnahme der Tagesleuchtfarben
und mit einem Verformungselement
in einer
Bauhöhe von 84 und
47 mm, nur mit den im Gutachten
Nr. 653SO160, Blatt
9 bis 13, genannten
Naben (Adaptern)
zur Verwendung
an den dort
aufgeführten
Kraftfahrzeugen
feilgeboten
werden sofern
diese
die gegebenenfalls
in den Gutachten
genannten
Auflagen
erfüllen.
In solchen
Fällen,
in denen entsprechend
der Anmerkungen
eine Begutachtung
durchgeführt
werden mug, ist der vorschriftsmäl3ige
Zustand des Fahrzeuges
ist
durch einen amtlich
anerkannten
Sachverständigen
für den Kraftfahrzeugverkehr
unter
Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
und Fahrzeugidentifizierungsnummer
auf der im Abdruck
der ABE des Sonderlenkrades
enthaltenen
Bestätigung
bescheinigen
zu lassen.
Bei
3.3
der
des
Begutachtung
Gutachtens
sind besonders
die
genannten
Bedingungen
Die Bezieher
der Sonderlenkräder
bauanweisung
auf die Zuordnung
den Fahrzeugen
hinzuweisen.
Der Einbau
hat
nach
dieser
auf Blatt
14 unter
zu beachten.
Punkt
sind in einer
mitzuliefernden
Einder Lenkräder
und Naben (Adapter)
zu
Anweisung
zu erfolgen.
An jedem Sonderlenkrad
müssen an einer
gegen Beschädigung
geschützauch nach dem Einbau
sichtbaren
Stelle
gut lesbar
und dauerten,
haft
folgende
Angaben angebracht
sein:
Hersteller
oder Herstellerzeichen
Typ:
_____....
Typzeichen:
.....
Außerdem
ist
an jeder
Nabe (Adapter)
die zugehörige
Blatt
9 bis 13, Spalte
4) anzubringen.
(Gutachten,
Die
Sonderlenkräder
müssen
zusätzlich
mit
Teilenummer
den Genehmigungszeichen
020118
gekennzeichnet
Die
net
Geräte
werden.
sein.
dürfen
zusätzlich
mit
fremden
Firmenzeichen
gekennzeich-
Im übrigen
gelten
die im beiliegenden
Gutachten
nebst Anlagen
der
Technischen
Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr
des Technischen
überwachungs-vereins
Rheinland
e.V.,
Köln,
vom 22.08.1995
festgehaltenen
Angaben.
Kraftfahrt-Bundesamt
ABE Nr. 70229
-4Das zurückgegebene Muster ist so aufzubewahren,
Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem
werden kann.
Flensburg,
Beglaubigt:
Anlaae:
1 Abnahmebestätigung
1 Gutachten
daß es noch fünf
Zustand vorgewiesen
den 07. Dezember 1995
Im Auftrag
Jonxis
TÜV Rheinland
i”SlWl cr “erkeh,S*IChe,he,t
T”pprufstelle
Fahrle”geiFahr2eU9leile
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer
ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach g 22
in Verbindung mit g 20 StVZO
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A., Vago
Di Lavagno
TÜV
Rheinland
Gruppe
653SO160
(VR) I Italien
BLATT
1
Allgemeine
1.1
Hersteller und
Antragsteiler
Victor S.p.A.
Via Dell’lndustria,
6/8
1-37050 Vago Di Lavagno
1.2
Vertriebsfirma
und Zustellungsbevollmächtigter
Victor Deutschland
Handelsges.
Altkönigstraße
11
D-65812 Bad Soden (Altenhain)
1.3
TYP
3L300
1.4
Genehmigung
ECE-Regelung
1.5
Ort und Art der Kennzeichnung
1.5.1
Kennzeichnung
- ..J
Angaben
1
zum Sonderlenkrad
nach
Nr. 12
des Lenkrades
mbH
El 02RO!.!!Langes
Verformungselement
El 02%Ojj{ Kurzes Verformungselement
Auf der Rückseite der rechten Speiche
(Lenkradstellung
-Geradeaus-)
eingeprägt:
- Hersteller
: VICTOR
: 3L300
-TYP
: KBA 70...
- Typzeichen
Auf der Rückseite der linken Speiche (Lenkradstellung
-Geradeaus-)
das ECE-Genehmigungszeichen
pingeprjgt:
Diese Kennzeichnungen
Zustand sichtbar.
1.5.2
Kennzeichnung
der Naben
sind auch in eingebautem
Die Kennzeichnung
der Naben erfolgt durch einen in
den äußeren Rand des Adapters eingegossenen
oder
TÜV Rheinland
I”*tll”t fur “elkehrSs~Cherhell
T”ppr”frreile
Fahrle”geiFahrle”g,eIle
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
1.5.2
Kennzeichnung
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach 5 22
in Verbindung
mit 5 20 StVZO
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A., Vago
der Naben
(Fort.)
Di Lavagno
:
TÜV
Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 2
(VR) / Italien
eingeprägten
Code. Der Code setzt sich zusammen
aus:
- dem Buchstaben
“M” für “Mezzo” (ital. “Nabe”)
- einer 3- oder 4stelligen Kennzahl für den jeweiligen
Fahrzeugtyp
- dem Buchstaben
“c” für das kurze Verformungselement (z.B.: “M 361C).
Diese Kennzeichnung
Zustand sichtbar.
ist auch in eingebautem
Zusätzlich erhalten die Verformungselemente
auf dr1
Innenseite einer Strebe einen Aufkleber
mit dem
ECE-Genehmigungszeichen.
- Langes
eP&
Verformungselement
%
- Kurzes Verformungselement
Diese Kennzeichnung
ist in eingebautem
nach Demontage
der Zentralabdeckung
Hupensystems
sichtbar.
1.6
Technische
1.6.1
Lenkrad
Beschreibung
:
Der Begriff “Sonderlenkrad”
- Lenkrad
- Nabe
- ggf. Zentralabdeckung
- Befestigungselemente
:
3-Speichen-Lenkrad
Ausführungen:
- A:
- 9:
- c:
Weitere technische
Anlage 2.
Zustand nur
bzw des
umfaßt
mit 12 mm Exzentrizität
in den
Außendurchmesser
300mm*2mm
300mm+2mm
300mm*2mm
Details zum Lenkrad
siehe
TÜV Rheinland
l”stll”, fti, “erl<ehrsß~ChPrhelt
Tymmfsteile
Fahr2e”geiFahr~e”grelie
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
1.6.1
1.6.2
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach
in Verbindung
mit 5 20 StVZO
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A.,
Vago
Di Lavagno
g 22
(VR) / Italien
TÜV Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 3
:
Der Lenkradkranz
und die Speichenenden
sind mit
PU umschäumt
und mit Leder ummantelt.
Farbe der Lenkradkranzummantelurig
wahlweise
nach Farbregister
RAL 840 HR mit Ausnahme
der
Tagesleuchtfarben.
Anmerkung
:
Die von schwarz abweichenden
Sonderlenkräder/
Sonderlenkradteile
haben eine geringere Lichtabsorption. Die daraus resultierenden
Reflexionen
in den
Fahrzeugscheiben
und Instrumenten
können insbesondere bei weißen Sonderlenkrädern
zu übertagemden Einflüssen im Sichtbereich
des Fahrers führen.
Obwohl eine Bewertung der Größenordnung
der
Störeinflüsse
nicht ohne umfangreiche
Untersuchungen möglich ist, wird u.E. $j 30 Abs. 1, Satz 1
StVZO berührt.
Für den Fall einer Genehmigung
solcher Sonderlenkräder empfehlen
wir, den ABE-Inhaber
zu verpflichten, einen entsprechenden
Hinweis an den
Verbraucher weiterzugeben.
Nabe
:
Die Nabe besteht aus
- Adapter
-Verformungselement
- ggf. Distanzring
- Nabenummantelung
- 4 Zylinderschrauben
mit Innensechskant,
UNI 59.31 - M 6x12 8.8, zur Verbindung
und Verformungselement.
Lenkrad
(Forts.)
von Adapter
Die Anpassung
an die unterschiedlichen
Fahrzeuge
erfolgt über die Adapter nach der Tabelle in
Abschnitt 3.
Es kommen
Anwendung:
zwei Verformungselemente
zur
- Langes Verformungselement
Das Verformungselement
hat eine Bauhöhe von
84 mm und ist aus einem 3 mm dicken Blech mit
ringförmigem
Flansch und 4 Metallstreben
gefertigt.
In den Knickstellen der Streben befindet sich je
eine Bohrung, 0 10 mm.
- Kurzes Verformungselement
Das Verformungselement
hat eine Bauhöhe von
47 mm und ist aus einem 2.5 mm dicken Blech mit
ringförmigem
Flansch und 4 Metallstreben
gefertigt.
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach 5 22
in Verbindung
mit 5 20 StVZO
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
1.6.2
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A.,
Nabe (Forts.)
Vago Di Lavagno
(VR) / Italien
TÜVGW&$and
653SO160
BLATT 4
Bei der Lenkradausführung
B kommt zwischen
Lenkrad und Nabe ein Adapterring
(Bauhöhe
15 mm)
zur Anwendung
(s. 1.6.4 Befestigungselemente).
Die Nabenummantelung
ist aus PU gefertigt
umschließt das Verformungselement.
und
1.6.3
Zentralabdeckung
Lenkradausführung
C wird mit einer Zentralabdeckung
verwendet, PU-Schaum,
lederummantelt,
Befestigungsart
siehe Anlage 2. Hinsichtlich der
Farbgebung
gelten die Angaben gemäß Punkt 1.6. ,,.,
Es können wahlweise farbige, nicht reflektierende
Wappen, Aufschriften,
Verzierungen
und Symbole
nicht erhaben auf die Oberfläche
der Zentralabdeckung aufgebracht
werden.
1.6.4
Befestigungselemente
Das Lenkrad - Ausführung
A -wird durch 5 Senkschrauben mit Innensechskant,
UNI 59.33 - M 5x12
8.8, mit der Nabe verschraubt
Bei der Lenkradausführung
B wird das Lenkrad durch
3 Senkschrauben
mit Innensechskant,
UNI 59.33 M 6x12 10.9, mit einem Adapterring
verschraubt
Dieser Adapterring
wird durch 5 Zylinderschrauben
mit
Innensechskant,
UNI 59.31 - M 5x12 8.8, mit der Nabe
verschraubt.
Bei der Lenkradausführung
B wird das Lenkrad mit 3
Senkschrauben
mit Innensechskant,
UNI 59.33 M 6x12 10.9, mit dem Distanzring
verschraubt
Der
Distanzring wird durch 5 Senkschrauben
mit
Innensechskant.
UNI 59.33 - M 5x12 10.9. mit der ‘.
Nabe verschraubt.
1.6.5
Montagehinweis
Dem Endverbraucher
ist eine entsprechende
Montageanleitung
mitzuliefern.
die unter anderem einen
Hinweis auf die Anbringung
des Aufklebers
mit
dem ECE-Genehmigungszeichen
im Verformungselement sowie die Angabe der Anzugsmomente
der
Befestigungsschrauben
enthält. Dazu gehört auch die
Angabe des max. Anzugsmomentes
der Befestigungselemente Nabe/Lenkwelle.
siehe Anlage 5.
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach 5 22
in Verbindung
mit g 20 StVZO
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A., Vago
Di Lavagno
(VR) / Italien
TÜV
A
Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 5
2
Prüfungen
2.1
Prüfgrundlage
:
“Richtlinie für die Prüfung von Sonderlenkrädern
für
Kraftfahrzeuge”
(BMV SW 7/36.25.10-07.
VkBI. 75,
Heft 17)
ECE-Regelung
Nr. 12, “Einheitliche
Vorschriften
für die
Genehmigung
der Kraftfahrzeuge
hinsichtlich des
Schutzes des Fahrzeugführers
vor der Lenkanlage
bei
Unfallstößen”
(einschließlich
aller Änderungen
bis Rev.
2 vom 14.11.1982)
2.2
Prüfmuster
:
Die geprüften Muster stimmen in den Abmessungen
mit den Angaben der Zeichnungen
der Anlage 2
überein. Hinsichtlich der Kanten sind die
Anforderungen
der ECE-Regelung
Nr. 12 erfüllt.
2.3
Festigkeitsprüfung
2.3.1
Wärmetest
Es wurden keine bleibenden
Verformungen
über die
Grenzwerte
der Konstruktionsunterlagen
hinaus und
keine Risse oder Bruche festgestellt.
2.3.2
Biegetest
Die bleibende Verformung
des Lenkradkranzes
war
geringer als 8% des Lenkraddurchmessers.
Es zeigten
sich keine Risse oder Bruche.
2.3.3
Drehmomenttest
Anzeichen von Rissen oder Brüchen, die die
Betriebssicherheit
des Lenkrades beeinträchtigen
können, wurden nicht festgestellt.
Nach der statischen Beanspruchung
war die bleibende
Verformung.
gemessen in Drehrichtung,
kleiner als 1”.
2.3.4
Ermüdungstest
Bei dem v.g. Sonderlenkradtyp
in Verbindung
mit den
Naben wurden nach 100.000 Lastwechseln
keine
Anzeichen von Rissen oder Brüchen festgestellt.
2.3.5
Bruchprüfung
:
Nachweis durch Vorlage
Nr. El 02TOA.J 8
El 0210,tAQ
2.4
Crashtest
:
Siehe 2.3.5
2.5
Fahrzeugbezogene
Prüfungen
der ECE-Genehmigung
Das Sonderlenkrad
erfüllt die Anforderungen
der oben
genannten
Richtlinie.
Einzelheiten
zu den Prüfungen und Prüfergebnissen
sind in der Anlage 4 aufgeführt.
TÜV Rheinland
Institut für “er!dlrss,cherh‘~,!
Typprufstelle
Fahrle”geiFahr2e”gtelle
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
3
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach g 22
in Verbindung
mit 5 20 StVZO
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A., Vago
Di Lavagno
TÜV
(VR) / Italien
Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 6
Verwendungsbereich
Anmerkung
Das Lenkrad
3.1
Anmerkung
kann wahlweise
auch ohne Zentralbdeckung
verwendet
werden
zur Nabenkennzeichnung
Neben der außen angebrachten
Nabenkennzeichnung
nach untenstehender
die Verformungselemente
auf der Innenseite einer Strebe einen Aufkleber
ECE-Genehmigungszeichen
auf:
- Langes
- Kurzes
3.2
Verformungselement
Verformungselement
(Z.B.: M 1260)
(z.B.: M 711C)
/El’!
x ~02qaf:r
[,El
Tabelle
mit einem
weisen
0
~
oi%d.AY
Fahrzeugzuordnung
Hersteller
Verkaufsbezeichnung
amtl. Typbezeichnung
ABE-Nr. I
EG-BE-Nr.
NabenkennZeichnung
Anmerk.
s. 3.3
N2
F834
M 1363
1,3.X
Cinquecento
170
G108
M 313C
v.x
Punto
176
G488
M 314
1,3.19.x
Uno, Uno D
146A
C946
C946/1
C946/2
M 310C
1.2.SJ
Uno. Uno D, ausgenommen
Uno Turbo D. Uno Turbo i.e,,
Uno SX
146A
C946/3
Cg4614
M 311C
1.2.DS.X
Citroen/F
3001
ZX. -Break
Fiat/1
4001
TÜV Rheinland
Instil” fur “t?rkhrSS,Cherheit
T”PPr”tSlellP
Fjhrle”geiFahr~e”qteile
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
3.2
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach
in Verbindung
mit g 20 StVZO
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A.,
Fahrzeugzuordnung
Vag0 Di Lavagno
5 22
(VR) I Italien
TÜV Rheinland
Gruppe
65350160
BLATT 7
(Forts.)
amtl. Typbezeichnung
ABE-Nr. I
EG-BE-Nr.
NabenkennZeichnung
Anmerk.
5. 3.3
Escori
GAF
M 361C
1,2,17b,
D.X
Escort Cabrio
ALF
Escort Kombi
AWF
Escort
Orion
ABFT
AFF
EO40
EO4011
EO41
E041ll
EO76
EO7611
EO85
E085/1
El15
EO86
EO8611
EO87
EO8711
GFJ
Fl08
Fl0811
Fl09
F109/1
G007
F412
M 362C
1.2.s.x
Civic 1.4
Civic 1.5
ED2
ED3
M 460
1.3.x
Civic 1.6
Civic 1.4
Civic 1.5
ED4
EC9
ED6
E713
E965
F311
E714
E717
Fl80
Hersteller
Verkaufsbezeichnung
FordlD
Ford
Ford/GB
0928
1005
2028
RS Turbo
Fiesta
‘!
Fiesta Turbo
HondalJ
HondalUSA
Honda/GB
Rover
7100
1153
2131
2055
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach 5 22
in Verbindung
mit g 20 StVZO
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
3.2
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A.,
Fahrzeugzuordnung
(VR) /Italien
653SO160
BLATT 6
amtl. Typbezeichnung
ABE-Nr. I
EG-BE-Nr.
NabenkennZeichnung
Anmerk.
s. 3.3
Civic 1.6
ED7
EE9
E718
F469
M 460
1.3,X
Civic 1.3
EC8
E716
M 460
12.x
Civic 1.4
Civic 1.5
Civic 1.6
MA8
MA9
MB1
G916
G917
G918
M 463
1.3,5,X
Civic CRX
ED9
EE8
E715
F468
M 460
1.3,X
EH6
EG2
G070
G069
M 464
1,3,16.X
(Forts.)
Honda
Civic Coupe
Civic Coupe
CRX
CRX
Mazda
Tovo Koovo
)
Di Lavagno
Rheinland
Gruppe
(Forts.)
Hersteller
Verkaufsbezeichnung
1
Vago
TÜV
7118
7108
Mazda
121
DB
F706
M711C
IJ
Mazda
323 F
BA
G878
M 712
1,3,X
CA0
CAOW
G005
G230
M 762
1,3,16.X
Mitsubishi
Diamond
Colt, Lancer
Lancer Station
7107
1048
--
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach
in Verbindung
mit g 20 StVZO
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
3.2
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A..
Fahrzeugzuordnung
Vago
Di Lavagno
g 22
TÜV
Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 9
(VR) / Italien
(Forts.)
Hersteller
Verkaufsbezeichnung
amtl. Typbezeichnung
ABE-Nr. I
EG-BE-Nr.
NabenkennZeichnung
Anmerk.
s. 3.3
Mitra
Kl1
G220
ME11
1.W
Primera
Pl0
F499
F499/1
F532
e1’93/81’0010*..
M 81OC
1,3.16.X
N13
N13A
E287
E522
ME11
1.3,X
Sunny
N14
CN14
EN14
YIO
YlOL
F666
____
____
F727
F672
M 811
1,16,X
100 NX
813
F673
M 811
1,3,16,X
F857
G065
F854
G372
M 861
l.ZX
Calibra-A
F406
M 861
1,16,X
Opel Corsa-A
C960
C960/1
C960/2
M 861
12S’J
Nissan/J
NissanlE
NissanlGB
Mot. Iberica/E
Primera
Sunny
Sunny
Traveller.
WlO
0039
iJ20
Opel
Opel
Opel
Opel
Astra
Corsa
-Wagen
4x4
Opel
GMIE
Calibra,
7105
7606
2125
7529
-4~4
Astra-F-CC
Astra-F
Astra-F-Caravan
Astra-F-Cabrio
TÜV Rheinland
ins.,itu,fW “erkehrss,cherhe,l
T”ppr”fSfelle
FahrleUgelFahr~eugtelle
FAHRZEUGTEIL
NP
ANTRAGSTELLER
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach g 22
in Verbindung
mit g 20 StVZO
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A.,
Vago
Di Lavagno
(VR) I Italien
Fahrzeugzuordnung
Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 10
-
3.2
TÜV
(Forts.)
amtl. Typbezeichnung
ABE-Nr. I
EG-BE-Nr.
NabenkennZeichnung
Anmerk.
s. 3.3
Corsa
Opel Corsa-ACC
C961
C961/1
C961/2
C96113
M 861
1.2,D,X
Corsa
Opel Corsa-B
G290
M 861
1 .zx
Kadett
Kadett-E
M 861
1,2,17a,X
Kadett-E-Cabrio
EO23
E023/1
D559
D559ll
0560
D56011
E388
Kadett-E
Kadett-E-CC
Kadett-E-Caravan
Kadett-E-Cabrio
EO2312
D55912
056012
E386l1
M 861
1.2.17a.X
Kadett
Kadett-E
Kadett-E-CC
Kadett-E-Caravan
Kadett-E-Cabrio
EO2312
D559l2
D560l2
E3Wl
M 861
1,3.X
Vectra
Vectra-A-CC
E948
E948ll
E947
E94711
E951
E951/1
M 861
1.16.X
Hersteller
Verkaufsbezeichnung
Opel
(Forts.)
Kadett-E-CC
Kadett-E-Caravan
Vectra-A
Vectra-A-X
TÜV Rheinland
l”*tlt”f ftir “erkehrssicherhe,,
T”Dpr”fSfellC?
Fahrie”geiFahr~e”gteIle
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
3.2
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach
in Verbindung
mit g 20 StVZO
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A.,
Fahrzeugzuordnung
Hersteller
Verkaufsbezeichnung
Vago
Di Lavagno
g 22
(VR) / Italien
TÜV Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 11
(Forts.)
amtl. Typbezeichnung
ABE-Nr. /
EG-BE-Nr.
NabenkennZeichnung
Anmerk.
s. 3.3
106
1c
IA
FE88
G128
M 915
12s.x
205
74lA
12.x
741c
7418
M 914
bzw.
M 910
205 Cabrio
DO91
D091/1
D390
El74
205
20A
D091/2
D091/3
D390/1
D390/2
El7411
El7412
M 910
12,x
Peuaeot/F
3003
)
2oc
205 Cabrio
200
306
7A
7
7D
G264
G264
G720
M915
1.3,X
WC57
F543
M IOIOC
1.2.x
WC53
L53
D53
E979
Fl44
F798
M IOllC
l,X
6WC
6K
G613
G406
M 1261
IJ
306 Cabrio
enault
3004
Clio
Renault
Renault
Renault
Seat
Cordoba
Ibiza
19
19 Chamade
19 Cabrio
7593
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach g 22
in Verbindung
mit Ej 20 StVZO
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
3.2
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A.,
Fahrzeugzuordnung
Hersteller
Verkaufsbezeichnung
Toyota
Vago
Di Lavagno
(VR) / Italien
TÜV
Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 12
(Forts.)
amtl. Typbezeichnung
ABE-Nr. I
EG-BE-Nr.
NabenkennZeichnung
s. 3.3
M 1210
1,3,16,X
Anmerk.
7104
Celica
Celica 4WD
Celica Cabrio
T18
F411
T18F
F410
Tl 8C
F683
MR2
WZ
F438
M 1210
1,3,16,
DJ
MR2
w2
F436
M 1210C
1.3.16,X
531
E664
M 1260
bzw.
M 1261
1,16,S,X
VW
0600
Corrado
Corrado
531
E664/1
~--
M 1261
1,16,S,X
Golf Cabrio
155
8042
BO42/1
804212
913812
M 1260
bzw.
M 1261
1,2,x,x1
D186
D186/1
D186/2
EO83
M 1260
bzw.
M 1261
1.2.X.Xl
F804
F894
GI56
e1’92/53’0004’..
e1’93/81’0004’..
G407
G966
M 1261
1
)
Golf, -D. Jetta,
-D
17
Golf, -D. -G60,
Jetta. -D
15;
Golf syncro. -Rallye,
Golf Country. Jetta syncro
19E-299
Golf, Golf Variant,
Golf
Golf syncro
1 HXO
IHXOF
1HXl
Golf Cabrio
Golf Citystromer
Vento
1 EX0
1 HXOE
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach g 22
in Verbindung
mit § 20 StVZO
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
3.2
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A., Vag0 Di Lavagno
Fahrzeugzuordnung
Hersteller
Verkaufsbezeichnung
VW
TÜV Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 13
(VR) / Italien
(Forts.)
amtl. Typbezeichnung
ABE-Nr. /
EG-BE-Nr.
NabenkennZeichnung
Anmerk.
s. 3.3
351
E657
M 1260
bzw.
M 1261
1,16.X
M 1261
1,16,X
(Forts.)
Passat,
-D, -Variant.
-D
Passat,
-D, -Variant,
-D
Passat syncro, -Variant.
Passat GT syncro G60,
-Variant
351-299
E960
M 1260
bzw.
M 1261
1.16.X
Polo, Derby.
Polo Coup6
86C
c292
c292/1
M 1260
bzw.
M 1261
12.x
Polo Classic,
-Steilheck
-Coup&
86C
C292/2
M 1261
12.x
6N
G774
M 1261
1.3.x
Polo
TÜV Rheinland
Insfitur f”‘ “erkehrSS,Cherhe,,
T”ppr”fWZllt?
Fah‘2e”geiFahr2e”gte,le
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach
in Verbindung
mit 5 20 StVZO
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A., Vago Di Lavagno
(VR) / Italien
-
3.3
5 22
TÜV
Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 14
Anmerkungen
1
2
3
4
5
nicht für Fahrzeuge mit Airbag
nicht für Fahrzeuge mit winkelverstellbarer
Lenksäule
nur für Fahrzeuge mit winkelverstellbarer
Lenksäule
nur für Fahrzeuge mit axial verstellbarer
Lenksäule
nur in Verbindung
mit zwischen Nabe und Lenkrad angeordnetem
Exzenterring,
der das
Lenkrad nach oben versetzt
6
auch in Verbindung mit zwischen Lenkrad und Nabe angeordnetem
Exzenterring,
der
das Lenkrad nach oben versetzt
7
nur in Verbindung mit zwischen Lenkrad und Nabe angeordnetem
Distanzring
8
auch in Verbindung
mit zwischen Lenkrad und Nabe angeordnetem
Distanzring
9
nicht für Fahrzeuge mit “procon”-System
(seilzugbetätigtes
Verkützen
der
Lenksäule, ausgelöst durch Fahrzeugfrontalaufprall)
10 nicht für Fahrzeuge mit automatisch
zuschaltendem
4-Rad-Antrieb
(4Matic)
11 nur für Fahrzeuge mit automatisch
zuschaltendem
4-Rad-Antrieb
(4Matic)
12 nicht für Fahrzeuge mit adaptivem
Dämpfungs-System
(ADS)
13 nur für Fahrzeuge mit adaptivem
Dämpfungs-System
(ADS)
14 nicht für Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsregelanlage
15 nicht für Fahrzeuge mit digitalen Anzeigeinstrumenten
16 nur für Fahrzeuge mit Servolenkung
17 nur für Fahrzeuge mit zentralem Rundinstrument
17a nur für Fahrzeuge mit einem zentralen Rundinstrument
oder LCD-Anzeige
17b nur für Fahrzeuge mit 2 nebeneinander
angeordneten
Rundinstrumenten
19 nicht für Fahrzeuge mit Funktionstasten
im Lenkrad, ausgenommen
Hupentaste
D nicht für die Lenkradausführung
mit einem Adapterring
(Bauhöhe
15 mm), der zwischen
Lenkrad (verbunden durch 3 Senkkopfschrauben
mit Innensechskant
M 6x12UNI 59.33) und Nabe angeordnet
ist
S bei Fahrzeugen
mit starrer Lenksäule und höhenverstellbarem
Fahrersitz ist zur Wie,
erlangung der Betriebserlaubnis
des Fahrzeuges
die Begutachtung
durch einen amtlich
anerkannten
Sachverständigen
erforderlich.
Vor der Freigabe dieser Kombination
(höhenverstellbarer
SiWstane
Lenks*ule
mit Sonderlenkrad)
ist eine zusätzliche
Bewertung der Sicht auf den Geschwindigkeitsmesser
und die vorgeschriebenen
Kontrolleuchten
durchzuführen.
Die geprüfte Kombination
ist bei der Eintragung
des
Sonderlenkrades
in den Fahrzeugbrief
aufzunehmen.
X
nur mit der vom Fahrzeughersteller
serienmäßig
freigegebenen
Rad/Reifenkombination.
Bei der Verwendung
anderer RadlReifenkombinationen
ist zur Wiedererlangung
der
Betriebserlaubnis
des Fahrzeuges
die Begutachtung
durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen
erforderlich.
Vor einer Freigabe dieser Kombination
ist ein
zusätzlicher Fahrversuch durchzuführen.
Die geprüfte Rad/Reifenkombination
ist bei
der Eintragung des Sonderlenkrades
in den Fahrzeugbrief
aufzunehmen.
XI Bei Fahrzeugen
ohne Servolenkung
und anderer als vom Fahrzeughersteller
frei
gegebenen
RadiReifenkombination
ist insbesondere
das Verhalten beim Bremsen auf
ungleichmäßigen
Untergründen
rechtsllinks (z.B. rechts AsphaltIlinks
Straßenbahnschiene) zu prüfen.
mtt einem unkontrollierten
Einschlagen
der Lenkung und Ausbrechen
Vorsicht,
des Fahrzeuges
muß gerechnet werden.
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach 5 22
in Verbindung
mit 5 20 StVZO
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
4
Blatt
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A.,
Vago
Di Lavagno
TÜV
653SO160
BLATT 15
(VR) / Italien
Anlagen
1
Fotos der Lenkräder
Blatt 1
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Zeichnungen
Lenkrad
Zentralabdeckung
Verformungselement
Adapter bzw. Nabe
Sonstige Bauteile
2.1
Lenkrad
Benennung
Kennzeichnung
Zeichnungs-Nr.
Lenkrad, ZSB, Ausf. A und C
Lenkrad, ZSB. Ausf. B
Lenkrad, Ausf. A und C
Lenkrad, Ausf. B
Speiche mit Kranz, Ausf. A und C
Speiche mit Kranz, Ausf. B
Rasterzeichnung.
Ausf. A, B und C
3L300
3L300
3L300
3L300
3L300
3L300
014.00.0011
014.01.0011
014.00.02/1
014.01.02/1
014.00.01/1
014.01 .Ol/l
014.00.10/1
Kennzeichnung
Zeichnungs-Nr.
2.2
Zentralabdeckung
Blatt
Benennung
1
Zentralabdeckung
2.3
zu Ausf. C
014.00.03/1
Verformungselement
Blatt
Benennung
1
2
3
4
Verformungselement
Ummantelung
kurz
Verformungselement
Ummantelung
lang
Kennzeichnung
kurz
lang
Rheinland
Gruppe
Zeichnungs-Nr.
056/1
05710
05412
055/0
ACHTEN zur ERTFII IJNG einer
.----...-..--..
--. . ..LIYL.\JBNIS nach
in Verbindung
mit 5 20 StVZO
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
2.4
Blatt
1
2
3
4
5
6
:)
;
)
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A., Vago
Adapter
(VR) / Italien
TÜV
Citroen
Fiat, ZSB
Fiat
Fiat. ZSB
Fiat
Fiat, ZSB
Fiat
Fiat
Ford, ZSB
Ford
Ford, ZSB
Ford, Bautet1 1, M 362C
Ford, Bauteil 2. M 362C
Honda, ZSB
Honda
Honda, ZSB
Honda
Honda, ZSB
Honda
Mazda, ZSB
Mazda
Mazda, ZSB
Mazda
Mitsubisht, LSB
Mitsubishi
Nissan, ZSB
Nissan
Nissan, ZSB
Nissan
Opel, ZSB
Opel
Peugeot
Peugeot
Peugeot
Renault
Renault
SeatNW.
ZSB
SeatNW
Toyota. ZSB
Toyota
VW, ZSB
VW
Kennzeichnung
Zeichnungs-Nr.
M 1363
M 310C
M 310C
M311C
M 311C
M 313C
M 313C
M 314
M 361C
M 361C
M 362C
17711
105/2
14611
13012
13611
222lo
22110
22611
11012
16010
12OlO
121/0
12210
12411
16310
19710
M 460
M 460
M 463
M 463
M 464
M 464
M711C
M 711C
M 712
M 712
M 752
M 762
M 810C
M 81OC
ME11
M811
M 861
M 861
M 910
M 914
M 915
M 101OC
M 1OllC
M 1261
M 1261
M 1210
M 1210
M 1260
M 1260
Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 16
bzw. Nabe
Benennung
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Adapter
Di Lavagno
g 22
19210
ZOO/0
19810
10614
15112
19312
19412
196/0
19511
128il
16810
12911
166/0
loa/l
15010
llOl2
17110
I 7810
12511
17910
119/3
16111
11513
15510
102/3
13910
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach g 22
in Verbindung
mit 5 20 StVZO
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
2.5
3
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A.,
Sonstige
Vago
Di Lavagno
Kennzeichnung
Benennung
1
2
3
4
5
3
Distanzring
Hupentaste
Ausführung
A
Hupentaste
Ausführung
B
Hupenhaltering
Verlängerungskabel
Masseleitung
Hupenkontakt
M 311, M 313
Hupenkontakt
M 1260
Blinkerrückstellung
M 310
Hupenkontakt
M 661
Hupenkontakt
M 460, M 463, M 711,
M 712. M 762
Hupenkontakt
M 1210
Hupenkontakt
M 361
Ring M 361
Hupenkontakt
M 464
Hupenkontakt
M 810
Hupenkontakt
M 811
Hupenkontakt
M 1261
12
13
14
15
16
17
18
3
Crashtest
entfällt
4
Fahrzeugbezogene
Blatt 1 bis 9
5
Montagehinweis
Blatt 1 bis 6
Prüfungen
Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 17
(VR) / Italien
Bauteile
Blatt
0
9
10
11
TÜV
Zeichnungs-Nr.
014.01.03/1
051/1
059llO
052/1
22010
060/0
130ll
14010
14710
14910
15211
15610
15010
15910
199/0
169/0
16710
16210
GUTACHTEN
zur ERTEILUNG
einer
ALLGEMEINEN
BETRIEBSERLAUBNIS
nach § 22
in Verbindung
mit 5 20 StVZO
FAHRZEUGTEIL
TYP
ANTRAGSTELLER
: Sonderlenkrad
: 3L300
: Victor S.p.A.,
Vago
Di Lavagno
(VR) I Italien
Rheinland
Gruppe
653SO160
BLATT 18
-
5
TÜV
Zusammenfassung
Das beschriebene
Sonderlenkrad
Typ 3L300 entspricht dem 5 38 StVZO,
Prüfung von Sonderlenkrädern
für Kraftfahrzeuge
(BMV StV 7/36.25.10-07.
Heft 17).
Die Prüfabschnitte
Bruchprüfung
und Crashtest
entsprechenden
ECE-Genehmigung.
Eine Abnahme
sind nachgewiesen
Richtlinie für die
VkBI 75,
durch Vortage
nach 5 22 Abs. 1 Satz 3 StVZO wird nicht für erforderlich
der
gehalten.
Bis auf die Anmerkung auf Blatt 3 bestehen keine technischen
Bedenken
gegen die
Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO für das Sondertenkrad
einschließlich
der Zuordnung
der unter Abschnitt 3 aufgeführten
Fahrzeuge.
Die mit dem Sonderlenkrad
auszurüstenden
Fahrzeuge dürfen in bezug auf die oben genannte Richtlinie nicht von der Serie abweichen.
Das Gutachten
umfaßt
die Blätter
1 bis 18
Köln, den 22.08.1995
Ie-pc
TECHNISCHER
ÜBERWACHUNGS-VEREIN
RHEIN1
RHEINLAND
AND
Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
Kraftfahrzeugverl
;ehr
Der amtlich anerkannte
Sachverständige
3
Dipl.-Ing.
B. Lenz
E.V.

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