Lenkrad Viktor Typ 3L300 KBA 70229
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Lenkrad Viktor Typ 3L300 KBA 70229
SLZ 42 Kraftfahrt-Bundesamt 0-24932 FlenSb"rg ALLGEMEINE nach nung -. .!i 22 in (StVZO) BETRIEBSERLAUBNIS Verbindung mit in der Fassung kräder Zeuge Sond Kraf Inhaber der ABE und Hersteller: vIcT(#?*S. p. A, 1-37050 Vago di für Lavagno Für die obenbezeichneten'reihenweise tigten Geräte wird diese Genehmigung erteilt: genehmigte Einrichtung (ABE) § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordvom 28.09.1988 (BGBl 1 S.1793) Gerät: Die ABE Nr. 70229 erhält das (VR)/Italien zu fertigenden mit folgender oder geferMaßgabe Typzeichen KBA 70229 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Zeichen, lag geben können, dürfen nicht angebracht werden. jedem Stück der dauerhaft und Typzeichen An- Kraftfahrt-Bundesamt ABE Nr. 70.229 Mit dem zugeteilten Typzeichen dürfen Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, wenn sie den Erlaubnisunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Anderurigen der Erzeugnisse sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. VerstöEe gegen diese Bestimmungen führen zum Widerruf der Erlaubnis strafrechtlich verfolgt. und werden überäies Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäge Ausübung der durch dLe Allgemeine Betrieberlaubnis verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmungsgerechte Fertigung, nachprüfen oder nachprüfen lassen. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind unverzüglich dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung inner-.halb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestpellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Die mit der Ertei?:r.q der Allgemeinen Betriebserlaubnis verliehenen Befugnisse :<i:x! nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt, wenn sie durch das widerrufen wird ode:r der genehmigte Typ den Kraftfahrt-Bundesamt Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, xrnn der Genehmigungs.inhaber gegen die mit der Allgemeinen Betri-Paserlaubnis verbundenen Pflichten, auch soweit sie sich aus dem cii~eser Allgemeinen Betriebserlaubnis zugeordneten besonderen Eei;c'neid ergeben, verstoiSen hat, ferner wenn er sich als unzuver-l,:ii::sLg erweist oder wenn sich herausstellt, dai7, Ein:(Lc.htung den ErfordernCssen der Verkehrssicherdie genehmigte heit nicht mehr +!:t~sr;richt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, D-24932 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt 0-24932 Flenshuig ABE Nr. 70229 -3- Die Sonderlenkräder, Typ 3L300, dürfen mit unterschiedlicher Farbgebung nach Farbregister RAL 840 HR, mit Ausnahme der Tagesleuchtfarben und mit einem Verformungselement in einer Bauhöhe von 84 und 47 mm, nur mit den im Gutachten Nr. 653SO160, Blatt 9 bis 13, genannten Naben (Adaptern) zur Verwendung an den dort aufgeführten Kraftfahrzeugen feilgeboten werden sofern diese die gegebenenfalls in den Gutachten genannten Auflagen erfüllen. In solchen Fällen, in denen entsprechend der Anmerkungen eine Begutachtung durchgeführt werden mug, ist der vorschriftsmäl3ige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer auf der im Abdruck der ABE des Sonderlenkrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen. Bei 3.3 der des Begutachtung Gutachtens sind besonders die genannten Bedingungen Die Bezieher der Sonderlenkräder bauanweisung auf die Zuordnung den Fahrzeugen hinzuweisen. Der Einbau hat nach dieser auf Blatt 14 unter zu beachten. Punkt sind in einer mitzuliefernden Einder Lenkräder und Naben (Adapter) zu Anweisung zu erfolgen. An jedem Sonderlenkrad müssen an einer gegen Beschädigung geschützauch nach dem Einbau sichtbaren Stelle gut lesbar und dauerten, haft folgende Angaben angebracht sein: Hersteller oder Herstellerzeichen Typ: _____.... Typzeichen: ..... Außerdem ist an jeder Nabe (Adapter) die zugehörige Blatt 9 bis 13, Spalte 4) anzubringen. (Gutachten, Die Sonderlenkräder müssen zusätzlich mit Teilenummer den Genehmigungszeichen 020118 gekennzeichnet Die net Geräte werden. sein. dürfen zusätzlich mit fremden Firmenzeichen gekennzeich- Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr des Technischen überwachungs-vereins Rheinland e.V., Köln, vom 22.08.1995 festgehaltenen Angaben. Kraftfahrt-Bundesamt ABE Nr. 70229 -4Das zurückgegebene Muster ist so aufzubewahren, Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem werden kann. Flensburg, Beglaubigt: Anlaae: 1 Abnahmebestätigung 1 Gutachten daß es noch fünf Zustand vorgewiesen den 07. Dezember 1995 Im Auftrag Jonxis TÜV Rheinland i”SlWl cr “erkeh,S*IChe,he,t T”pprufstelle Fahrle”geiFahr2eU9leile FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach g 22 in Verbindung mit g 20 StVZO : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Vago Di Lavagno TÜV Rheinland Gruppe 653SO160 (VR) I Italien BLATT 1 Allgemeine 1.1 Hersteller und Antragsteiler Victor S.p.A. Via Dell’lndustria, 6/8 1-37050 Vago Di Lavagno 1.2 Vertriebsfirma und Zustellungsbevollmächtigter Victor Deutschland Handelsges. Altkönigstraße 11 D-65812 Bad Soden (Altenhain) 1.3 TYP 3L300 1.4 Genehmigung ECE-Regelung 1.5 Ort und Art der Kennzeichnung 1.5.1 Kennzeichnung - ..J Angaben 1 zum Sonderlenkrad nach Nr. 12 des Lenkrades mbH El 02RO!.!!Langes Verformungselement El 02%Ojj{ Kurzes Verformungselement Auf der Rückseite der rechten Speiche (Lenkradstellung -Geradeaus-) eingeprägt: - Hersteller : VICTOR : 3L300 -TYP : KBA 70... - Typzeichen Auf der Rückseite der linken Speiche (Lenkradstellung -Geradeaus-) das ECE-Genehmigungszeichen pingeprjgt: Diese Kennzeichnungen Zustand sichtbar. 1.5.2 Kennzeichnung der Naben sind auch in eingebautem Die Kennzeichnung der Naben erfolgt durch einen in den äußeren Rand des Adapters eingegossenen oder TÜV Rheinland I”*tll”t fur “elkehrSs~Cherhell T”ppr”frreile Fahrle”geiFahrle”g,eIle FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 1.5.2 Kennzeichnung GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach 5 22 in Verbindung mit 5 20 StVZO : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Vago der Naben (Fort.) Di Lavagno : TÜV Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 2 (VR) / Italien eingeprägten Code. Der Code setzt sich zusammen aus: - dem Buchstaben “M” für “Mezzo” (ital. “Nabe”) - einer 3- oder 4stelligen Kennzahl für den jeweiligen Fahrzeugtyp - dem Buchstaben “c” für das kurze Verformungselement (z.B.: “M 361C). Diese Kennzeichnung Zustand sichtbar. ist auch in eingebautem Zusätzlich erhalten die Verformungselemente auf dr1 Innenseite einer Strebe einen Aufkleber mit dem ECE-Genehmigungszeichen. - Langes eP& Verformungselement % - Kurzes Verformungselement Diese Kennzeichnung ist in eingebautem nach Demontage der Zentralabdeckung Hupensystems sichtbar. 1.6 Technische 1.6.1 Lenkrad Beschreibung : Der Begriff “Sonderlenkrad” - Lenkrad - Nabe - ggf. Zentralabdeckung - Befestigungselemente : 3-Speichen-Lenkrad Ausführungen: - A: - 9: - c: Weitere technische Anlage 2. Zustand nur bzw des umfaßt mit 12 mm Exzentrizität in den Außendurchmesser 300mm*2mm 300mm+2mm 300mm*2mm Details zum Lenkrad siehe TÜV Rheinland l”stll”, fti, “erl<ehrsß~ChPrhelt Tymmfsteile Fahr2e”geiFahr~e”grelie FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 1.6.1 1.6.2 GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach in Verbindung mit 5 20 StVZO : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Vago Di Lavagno g 22 (VR) / Italien TÜV Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 3 : Der Lenkradkranz und die Speichenenden sind mit PU umschäumt und mit Leder ummantelt. Farbe der Lenkradkranzummantelurig wahlweise nach Farbregister RAL 840 HR mit Ausnahme der Tagesleuchtfarben. Anmerkung : Die von schwarz abweichenden Sonderlenkräder/ Sonderlenkradteile haben eine geringere Lichtabsorption. Die daraus resultierenden Reflexionen in den Fahrzeugscheiben und Instrumenten können insbesondere bei weißen Sonderlenkrädern zu übertagemden Einflüssen im Sichtbereich des Fahrers führen. Obwohl eine Bewertung der Größenordnung der Störeinflüsse nicht ohne umfangreiche Untersuchungen möglich ist, wird u.E. $j 30 Abs. 1, Satz 1 StVZO berührt. Für den Fall einer Genehmigung solcher Sonderlenkräder empfehlen wir, den ABE-Inhaber zu verpflichten, einen entsprechenden Hinweis an den Verbraucher weiterzugeben. Nabe : Die Nabe besteht aus - Adapter -Verformungselement - ggf. Distanzring - Nabenummantelung - 4 Zylinderschrauben mit Innensechskant, UNI 59.31 - M 6x12 8.8, zur Verbindung und Verformungselement. Lenkrad (Forts.) von Adapter Die Anpassung an die unterschiedlichen Fahrzeuge erfolgt über die Adapter nach der Tabelle in Abschnitt 3. Es kommen Anwendung: zwei Verformungselemente zur - Langes Verformungselement Das Verformungselement hat eine Bauhöhe von 84 mm und ist aus einem 3 mm dicken Blech mit ringförmigem Flansch und 4 Metallstreben gefertigt. In den Knickstellen der Streben befindet sich je eine Bohrung, 0 10 mm. - Kurzes Verformungselement Das Verformungselement hat eine Bauhöhe von 47 mm und ist aus einem 2.5 mm dicken Blech mit ringförmigem Flansch und 4 Metallstreben gefertigt. GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach 5 22 in Verbindung mit 5 20 StVZO FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 1.6.2 : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Nabe (Forts.) Vago Di Lavagno (VR) / Italien TÜVGW&$and 653SO160 BLATT 4 Bei der Lenkradausführung B kommt zwischen Lenkrad und Nabe ein Adapterring (Bauhöhe 15 mm) zur Anwendung (s. 1.6.4 Befestigungselemente). Die Nabenummantelung ist aus PU gefertigt umschließt das Verformungselement. und 1.6.3 Zentralabdeckung Lenkradausführung C wird mit einer Zentralabdeckung verwendet, PU-Schaum, lederummantelt, Befestigungsart siehe Anlage 2. Hinsichtlich der Farbgebung gelten die Angaben gemäß Punkt 1.6. ,,., Es können wahlweise farbige, nicht reflektierende Wappen, Aufschriften, Verzierungen und Symbole nicht erhaben auf die Oberfläche der Zentralabdeckung aufgebracht werden. 1.6.4 Befestigungselemente Das Lenkrad - Ausführung A -wird durch 5 Senkschrauben mit Innensechskant, UNI 59.33 - M 5x12 8.8, mit der Nabe verschraubt Bei der Lenkradausführung B wird das Lenkrad durch 3 Senkschrauben mit Innensechskant, UNI 59.33 M 6x12 10.9, mit einem Adapterring verschraubt Dieser Adapterring wird durch 5 Zylinderschrauben mit Innensechskant, UNI 59.31 - M 5x12 8.8, mit der Nabe verschraubt. Bei der Lenkradausführung B wird das Lenkrad mit 3 Senkschrauben mit Innensechskant, UNI 59.33 M 6x12 10.9, mit dem Distanzring verschraubt Der Distanzring wird durch 5 Senkschrauben mit Innensechskant. UNI 59.33 - M 5x12 10.9. mit der ‘. Nabe verschraubt. 1.6.5 Montagehinweis Dem Endverbraucher ist eine entsprechende Montageanleitung mitzuliefern. die unter anderem einen Hinweis auf die Anbringung des Aufklebers mit dem ECE-Genehmigungszeichen im Verformungselement sowie die Angabe der Anzugsmomente der Befestigungsschrauben enthält. Dazu gehört auch die Angabe des max. Anzugsmomentes der Befestigungselemente Nabe/Lenkwelle. siehe Anlage 5. GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach 5 22 in Verbindung mit g 20 StVZO FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Vago Di Lavagno (VR) / Italien TÜV A Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 5 2 Prüfungen 2.1 Prüfgrundlage : “Richtlinie für die Prüfung von Sonderlenkrädern für Kraftfahrzeuge” (BMV SW 7/36.25.10-07. VkBI. 75, Heft 17) ECE-Regelung Nr. 12, “Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Kraftfahrzeuge hinsichtlich des Schutzes des Fahrzeugführers vor der Lenkanlage bei Unfallstößen” (einschließlich aller Änderungen bis Rev. 2 vom 14.11.1982) 2.2 Prüfmuster : Die geprüften Muster stimmen in den Abmessungen mit den Angaben der Zeichnungen der Anlage 2 überein. Hinsichtlich der Kanten sind die Anforderungen der ECE-Regelung Nr. 12 erfüllt. 2.3 Festigkeitsprüfung 2.3.1 Wärmetest Es wurden keine bleibenden Verformungen über die Grenzwerte der Konstruktionsunterlagen hinaus und keine Risse oder Bruche festgestellt. 2.3.2 Biegetest Die bleibende Verformung des Lenkradkranzes war geringer als 8% des Lenkraddurchmessers. Es zeigten sich keine Risse oder Bruche. 2.3.3 Drehmomenttest Anzeichen von Rissen oder Brüchen, die die Betriebssicherheit des Lenkrades beeinträchtigen können, wurden nicht festgestellt. Nach der statischen Beanspruchung war die bleibende Verformung. gemessen in Drehrichtung, kleiner als 1”. 2.3.4 Ermüdungstest Bei dem v.g. Sonderlenkradtyp in Verbindung mit den Naben wurden nach 100.000 Lastwechseln keine Anzeichen von Rissen oder Brüchen festgestellt. 2.3.5 Bruchprüfung : Nachweis durch Vorlage Nr. El 02TOA.J 8 El 0210,tAQ 2.4 Crashtest : Siehe 2.3.5 2.5 Fahrzeugbezogene Prüfungen der ECE-Genehmigung Das Sonderlenkrad erfüllt die Anforderungen der oben genannten Richtlinie. Einzelheiten zu den Prüfungen und Prüfergebnissen sind in der Anlage 4 aufgeführt. TÜV Rheinland Institut für “er!dlrss,cherh‘~,! Typprufstelle Fahrle”geiFahr2e”gtelle FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 3 GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach g 22 in Verbindung mit 5 20 StVZO : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Vago Di Lavagno TÜV (VR) / Italien Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 6 Verwendungsbereich Anmerkung Das Lenkrad 3.1 Anmerkung kann wahlweise auch ohne Zentralbdeckung verwendet werden zur Nabenkennzeichnung Neben der außen angebrachten Nabenkennzeichnung nach untenstehender die Verformungselemente auf der Innenseite einer Strebe einen Aufkleber ECE-Genehmigungszeichen auf: - Langes - Kurzes 3.2 Verformungselement Verformungselement (Z.B.: M 1260) (z.B.: M 711C) /El’! x ~02qaf:r [,El Tabelle mit einem weisen 0 ~ oi%d.AY Fahrzeugzuordnung Hersteller Verkaufsbezeichnung amtl. Typbezeichnung ABE-Nr. I EG-BE-Nr. NabenkennZeichnung Anmerk. s. 3.3 N2 F834 M 1363 1,3.X Cinquecento 170 G108 M 313C v.x Punto 176 G488 M 314 1,3.19.x Uno, Uno D 146A C946 C946/1 C946/2 M 310C 1.2.SJ Uno. Uno D, ausgenommen Uno Turbo D. Uno Turbo i.e,, Uno SX 146A C946/3 Cg4614 M 311C 1.2.DS.X Citroen/F 3001 ZX. -Break Fiat/1 4001 TÜV Rheinland Instil” fur “t?rkhrSS,Cherheit T”PPr”tSlellP Fjhrle”geiFahr~e”qteile FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 3.2 GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach in Verbindung mit g 20 StVZO : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Fahrzeugzuordnung Vag0 Di Lavagno 5 22 (VR) I Italien TÜV Rheinland Gruppe 65350160 BLATT 7 (Forts.) amtl. Typbezeichnung ABE-Nr. I EG-BE-Nr. NabenkennZeichnung Anmerk. 5. 3.3 Escori GAF M 361C 1,2,17b, D.X Escort Cabrio ALF Escort Kombi AWF Escort Orion ABFT AFF EO40 EO4011 EO41 E041ll EO76 EO7611 EO85 E085/1 El15 EO86 EO8611 EO87 EO8711 GFJ Fl08 Fl0811 Fl09 F109/1 G007 F412 M 362C 1.2.s.x Civic 1.4 Civic 1.5 ED2 ED3 M 460 1.3.x Civic 1.6 Civic 1.4 Civic 1.5 ED4 EC9 ED6 E713 E965 F311 E714 E717 Fl80 Hersteller Verkaufsbezeichnung FordlD Ford Ford/GB 0928 1005 2028 RS Turbo Fiesta ‘! Fiesta Turbo HondalJ HondalUSA Honda/GB Rover 7100 1153 2131 2055 GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach 5 22 in Verbindung mit g 20 StVZO FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 3.2 : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Fahrzeugzuordnung (VR) /Italien 653SO160 BLATT 6 amtl. Typbezeichnung ABE-Nr. I EG-BE-Nr. NabenkennZeichnung Anmerk. s. 3.3 Civic 1.6 ED7 EE9 E718 F469 M 460 1.3,X Civic 1.3 EC8 E716 M 460 12.x Civic 1.4 Civic 1.5 Civic 1.6 MA8 MA9 MB1 G916 G917 G918 M 463 1.3,5,X Civic CRX ED9 EE8 E715 F468 M 460 1.3,X EH6 EG2 G070 G069 M 464 1,3,16.X (Forts.) Honda Civic Coupe Civic Coupe CRX CRX Mazda Tovo Koovo ) Di Lavagno Rheinland Gruppe (Forts.) Hersteller Verkaufsbezeichnung 1 Vago TÜV 7118 7108 Mazda 121 DB F706 M711C IJ Mazda 323 F BA G878 M 712 1,3,X CA0 CAOW G005 G230 M 762 1,3,16.X Mitsubishi Diamond Colt, Lancer Lancer Station 7107 1048 -- GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach in Verbindung mit g 20 StVZO FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 3.2 : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A.. Fahrzeugzuordnung Vago Di Lavagno g 22 TÜV Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 9 (VR) / Italien (Forts.) Hersteller Verkaufsbezeichnung amtl. Typbezeichnung ABE-Nr. I EG-BE-Nr. NabenkennZeichnung Anmerk. s. 3.3 Mitra Kl1 G220 ME11 1.W Primera Pl0 F499 F499/1 F532 e1’93/81’0010*.. M 81OC 1,3.16.X N13 N13A E287 E522 ME11 1.3,X Sunny N14 CN14 EN14 YIO YlOL F666 ____ ____ F727 F672 M 811 1,16,X 100 NX 813 F673 M 811 1,3,16,X F857 G065 F854 G372 M 861 l.ZX Calibra-A F406 M 861 1,16,X Opel Corsa-A C960 C960/1 C960/2 M 861 12S’J Nissan/J NissanlE NissanlGB Mot. Iberica/E Primera Sunny Sunny Traveller. WlO 0039 iJ20 Opel Opel Opel Opel Astra Corsa -Wagen 4x4 Opel GMIE Calibra, 7105 7606 2125 7529 -4~4 Astra-F-CC Astra-F Astra-F-Caravan Astra-F-Cabrio TÜV Rheinland ins.,itu,fW “erkehrss,cherhe,l T”ppr”fSfelle FahrleUgelFahr~eugtelle FAHRZEUGTEIL NP ANTRAGSTELLER GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach g 22 in Verbindung mit g 20 StVZO : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Vago Di Lavagno (VR) I Italien Fahrzeugzuordnung Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 10 - 3.2 TÜV (Forts.) amtl. Typbezeichnung ABE-Nr. I EG-BE-Nr. NabenkennZeichnung Anmerk. s. 3.3 Corsa Opel Corsa-ACC C961 C961/1 C961/2 C96113 M 861 1.2,D,X Corsa Opel Corsa-B G290 M 861 1 .zx Kadett Kadett-E M 861 1,2,17a,X Kadett-E-Cabrio EO23 E023/1 D559 D559ll 0560 D56011 E388 Kadett-E Kadett-E-CC Kadett-E-Caravan Kadett-E-Cabrio EO2312 D55912 056012 E386l1 M 861 1.2.17a.X Kadett Kadett-E Kadett-E-CC Kadett-E-Caravan Kadett-E-Cabrio EO2312 D559l2 D560l2 E3Wl M 861 1,3.X Vectra Vectra-A-CC E948 E948ll E947 E94711 E951 E951/1 M 861 1.16.X Hersteller Verkaufsbezeichnung Opel (Forts.) Kadett-E-CC Kadett-E-Caravan Vectra-A Vectra-A-X TÜV Rheinland l”*tlt”f ftir “erkehrssicherhe,, T”Dpr”fSfellC? Fahrie”geiFahr~e”gteIle FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 3.2 GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach in Verbindung mit g 20 StVZO : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Fahrzeugzuordnung Hersteller Verkaufsbezeichnung Vago Di Lavagno g 22 (VR) / Italien TÜV Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 11 (Forts.) amtl. Typbezeichnung ABE-Nr. / EG-BE-Nr. NabenkennZeichnung Anmerk. s. 3.3 106 1c IA FE88 G128 M 915 12s.x 205 74lA 12.x 741c 7418 M 914 bzw. M 910 205 Cabrio DO91 D091/1 D390 El74 205 20A D091/2 D091/3 D390/1 D390/2 El7411 El7412 M 910 12,x Peuaeot/F 3003 ) 2oc 205 Cabrio 200 306 7A 7 7D G264 G264 G720 M915 1.3,X WC57 F543 M IOIOC 1.2.x WC53 L53 D53 E979 Fl44 F798 M IOllC l,X 6WC 6K G613 G406 M 1261 IJ 306 Cabrio enault 3004 Clio Renault Renault Renault Seat Cordoba Ibiza 19 19 Chamade 19 Cabrio 7593 GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach g 22 in Verbindung mit Ej 20 StVZO FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 3.2 : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Fahrzeugzuordnung Hersteller Verkaufsbezeichnung Toyota Vago Di Lavagno (VR) / Italien TÜV Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 12 (Forts.) amtl. Typbezeichnung ABE-Nr. I EG-BE-Nr. NabenkennZeichnung s. 3.3 M 1210 1,3,16,X Anmerk. 7104 Celica Celica 4WD Celica Cabrio T18 F411 T18F F410 Tl 8C F683 MR2 WZ F438 M 1210 1,3,16, DJ MR2 w2 F436 M 1210C 1.3.16,X 531 E664 M 1260 bzw. M 1261 1,16,S,X VW 0600 Corrado Corrado 531 E664/1 ~-- M 1261 1,16,S,X Golf Cabrio 155 8042 BO42/1 804212 913812 M 1260 bzw. M 1261 1,2,x,x1 D186 D186/1 D186/2 EO83 M 1260 bzw. M 1261 1.2.X.Xl F804 F894 GI56 e1’92/53’0004’.. e1’93/81’0004’.. G407 G966 M 1261 1 ) Golf, -D. Jetta, -D 17 Golf, -D. -G60, Jetta. -D 15; Golf syncro. -Rallye, Golf Country. Jetta syncro 19E-299 Golf, Golf Variant, Golf Golf syncro 1 HXO IHXOF 1HXl Golf Cabrio Golf Citystromer Vento 1 EX0 1 HXOE GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach g 22 in Verbindung mit § 20 StVZO FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 3.2 : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Vag0 Di Lavagno Fahrzeugzuordnung Hersteller Verkaufsbezeichnung VW TÜV Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 13 (VR) / Italien (Forts.) amtl. Typbezeichnung ABE-Nr. / EG-BE-Nr. NabenkennZeichnung Anmerk. s. 3.3 351 E657 M 1260 bzw. M 1261 1,16.X M 1261 1,16,X (Forts.) Passat, -D, -Variant. -D Passat, -D, -Variant, -D Passat syncro, -Variant. Passat GT syncro G60, -Variant 351-299 E960 M 1260 bzw. M 1261 1.16.X Polo, Derby. Polo Coup6 86C c292 c292/1 M 1260 bzw. M 1261 12.x Polo Classic, -Steilheck -Coup& 86C C292/2 M 1261 12.x 6N G774 M 1261 1.3.x Polo TÜV Rheinland Insfitur f”‘ “erkehrSS,Cherhe,, T”ppr”fWZllt? Fah‘2e”geiFahr2e”gte,le FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach in Verbindung mit 5 20 StVZO : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Vago Di Lavagno (VR) / Italien - 3.3 5 22 TÜV Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 14 Anmerkungen 1 2 3 4 5 nicht für Fahrzeuge mit Airbag nicht für Fahrzeuge mit winkelverstellbarer Lenksäule nur für Fahrzeuge mit winkelverstellbarer Lenksäule nur für Fahrzeuge mit axial verstellbarer Lenksäule nur in Verbindung mit zwischen Nabe und Lenkrad angeordnetem Exzenterring, der das Lenkrad nach oben versetzt 6 auch in Verbindung mit zwischen Lenkrad und Nabe angeordnetem Exzenterring, der das Lenkrad nach oben versetzt 7 nur in Verbindung mit zwischen Lenkrad und Nabe angeordnetem Distanzring 8 auch in Verbindung mit zwischen Lenkrad und Nabe angeordnetem Distanzring 9 nicht für Fahrzeuge mit “procon”-System (seilzugbetätigtes Verkützen der Lenksäule, ausgelöst durch Fahrzeugfrontalaufprall) 10 nicht für Fahrzeuge mit automatisch zuschaltendem 4-Rad-Antrieb (4Matic) 11 nur für Fahrzeuge mit automatisch zuschaltendem 4-Rad-Antrieb (4Matic) 12 nicht für Fahrzeuge mit adaptivem Dämpfungs-System (ADS) 13 nur für Fahrzeuge mit adaptivem Dämpfungs-System (ADS) 14 nicht für Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsregelanlage 15 nicht für Fahrzeuge mit digitalen Anzeigeinstrumenten 16 nur für Fahrzeuge mit Servolenkung 17 nur für Fahrzeuge mit zentralem Rundinstrument 17a nur für Fahrzeuge mit einem zentralen Rundinstrument oder LCD-Anzeige 17b nur für Fahrzeuge mit 2 nebeneinander angeordneten Rundinstrumenten 19 nicht für Fahrzeuge mit Funktionstasten im Lenkrad, ausgenommen Hupentaste D nicht für die Lenkradausführung mit einem Adapterring (Bauhöhe 15 mm), der zwischen Lenkrad (verbunden durch 3 Senkkopfschrauben mit Innensechskant M 6x12UNI 59.33) und Nabe angeordnet ist S bei Fahrzeugen mit starrer Lenksäule und höhenverstellbarem Fahrersitz ist zur Wie, erlangung der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges die Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Vor der Freigabe dieser Kombination (höhenverstellbarer SiWstane Lenks*ule mit Sonderlenkrad) ist eine zusätzliche Bewertung der Sicht auf den Geschwindigkeitsmesser und die vorgeschriebenen Kontrolleuchten durchzuführen. Die geprüfte Kombination ist bei der Eintragung des Sonderlenkrades in den Fahrzeugbrief aufzunehmen. X nur mit der vom Fahrzeughersteller serienmäßig freigegebenen Rad/Reifenkombination. Bei der Verwendung anderer RadlReifenkombinationen ist zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges die Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Vor einer Freigabe dieser Kombination ist ein zusätzlicher Fahrversuch durchzuführen. Die geprüfte Rad/Reifenkombination ist bei der Eintragung des Sonderlenkrades in den Fahrzeugbrief aufzunehmen. XI Bei Fahrzeugen ohne Servolenkung und anderer als vom Fahrzeughersteller frei gegebenen RadiReifenkombination ist insbesondere das Verhalten beim Bremsen auf ungleichmäßigen Untergründen rechtsllinks (z.B. rechts AsphaltIlinks Straßenbahnschiene) zu prüfen. mtt einem unkontrollierten Einschlagen der Lenkung und Ausbrechen Vorsicht, des Fahrzeuges muß gerechnet werden. GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach 5 22 in Verbindung mit 5 20 StVZO FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 4 Blatt : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Vago Di Lavagno TÜV 653SO160 BLATT 15 (VR) / Italien Anlagen 1 Fotos der Lenkräder Blatt 1 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Zeichnungen Lenkrad Zentralabdeckung Verformungselement Adapter bzw. Nabe Sonstige Bauteile 2.1 Lenkrad Benennung Kennzeichnung Zeichnungs-Nr. Lenkrad, ZSB, Ausf. A und C Lenkrad, ZSB. Ausf. B Lenkrad, Ausf. A und C Lenkrad, Ausf. B Speiche mit Kranz, Ausf. A und C Speiche mit Kranz, Ausf. B Rasterzeichnung. Ausf. A, B und C 3L300 3L300 3L300 3L300 3L300 3L300 014.00.0011 014.01.0011 014.00.02/1 014.01.02/1 014.00.01/1 014.01 .Ol/l 014.00.10/1 Kennzeichnung Zeichnungs-Nr. 2.2 Zentralabdeckung Blatt Benennung 1 Zentralabdeckung 2.3 zu Ausf. C 014.00.03/1 Verformungselement Blatt Benennung 1 2 3 4 Verformungselement Ummantelung kurz Verformungselement Ummantelung lang Kennzeichnung kurz lang Rheinland Gruppe Zeichnungs-Nr. 056/1 05710 05412 055/0 ACHTEN zur ERTFII IJNG einer .----...-..--.. --. . ..LIYL.\JBNIS nach in Verbindung mit 5 20 StVZO FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 2.4 Blatt 1 2 3 4 5 6 :) ; ) 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Vago Adapter (VR) / Italien TÜV Citroen Fiat, ZSB Fiat Fiat. ZSB Fiat Fiat, ZSB Fiat Fiat Ford, ZSB Ford Ford, ZSB Ford, Bautet1 1, M 362C Ford, Bauteil 2. M 362C Honda, ZSB Honda Honda, ZSB Honda Honda, ZSB Honda Mazda, ZSB Mazda Mazda, ZSB Mazda Mitsubisht, LSB Mitsubishi Nissan, ZSB Nissan Nissan, ZSB Nissan Opel, ZSB Opel Peugeot Peugeot Peugeot Renault Renault SeatNW. ZSB SeatNW Toyota. ZSB Toyota VW, ZSB VW Kennzeichnung Zeichnungs-Nr. M 1363 M 310C M 310C M311C M 311C M 313C M 313C M 314 M 361C M 361C M 362C 17711 105/2 14611 13012 13611 222lo 22110 22611 11012 16010 12OlO 121/0 12210 12411 16310 19710 M 460 M 460 M 463 M 463 M 464 M 464 M711C M 711C M 712 M 712 M 752 M 762 M 810C M 81OC ME11 M811 M 861 M 861 M 910 M 914 M 915 M 101OC M 1OllC M 1261 M 1261 M 1210 M 1210 M 1260 M 1260 Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 16 bzw. Nabe Benennung Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Adapter Di Lavagno g 22 19210 ZOO/0 19810 10614 15112 19312 19412 196/0 19511 128il 16810 12911 166/0 loa/l 15010 llOl2 17110 I 7810 12511 17910 119/3 16111 11513 15510 102/3 13910 GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach g 22 in Verbindung mit 5 20 StVZO FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER 2.5 3 : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Sonstige Vago Di Lavagno Kennzeichnung Benennung 1 2 3 4 5 3 Distanzring Hupentaste Ausführung A Hupentaste Ausführung B Hupenhaltering Verlängerungskabel Masseleitung Hupenkontakt M 311, M 313 Hupenkontakt M 1260 Blinkerrückstellung M 310 Hupenkontakt M 661 Hupenkontakt M 460, M 463, M 711, M 712. M 762 Hupenkontakt M 1210 Hupenkontakt M 361 Ring M 361 Hupenkontakt M 464 Hupenkontakt M 810 Hupenkontakt M 811 Hupenkontakt M 1261 12 13 14 15 16 17 18 3 Crashtest entfällt 4 Fahrzeugbezogene Blatt 1 bis 9 5 Montagehinweis Blatt 1 bis 6 Prüfungen Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 17 (VR) / Italien Bauteile Blatt 0 9 10 11 TÜV Zeichnungs-Nr. 014.01.03/1 051/1 059llO 052/1 22010 060/0 130ll 14010 14710 14910 15211 15610 15010 15910 199/0 169/0 16710 16210 GUTACHTEN zur ERTEILUNG einer ALLGEMEINEN BETRIEBSERLAUBNIS nach § 22 in Verbindung mit 5 20 StVZO FAHRZEUGTEIL TYP ANTRAGSTELLER : Sonderlenkrad : 3L300 : Victor S.p.A., Vago Di Lavagno (VR) I Italien Rheinland Gruppe 653SO160 BLATT 18 - 5 TÜV Zusammenfassung Das beschriebene Sonderlenkrad Typ 3L300 entspricht dem 5 38 StVZO, Prüfung von Sonderlenkrädern für Kraftfahrzeuge (BMV StV 7/36.25.10-07. Heft 17). Die Prüfabschnitte Bruchprüfung und Crashtest entsprechenden ECE-Genehmigung. Eine Abnahme sind nachgewiesen Richtlinie für die VkBI 75, durch Vortage nach 5 22 Abs. 1 Satz 3 StVZO wird nicht für erforderlich der gehalten. Bis auf die Anmerkung auf Blatt 3 bestehen keine technischen Bedenken gegen die Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO für das Sondertenkrad einschließlich der Zuordnung der unter Abschnitt 3 aufgeführten Fahrzeuge. Die mit dem Sonderlenkrad auszurüstenden Fahrzeuge dürfen in bezug auf die oben genannte Richtlinie nicht von der Serie abweichen. Das Gutachten umfaßt die Blätter 1 bis 18 Köln, den 22.08.1995 Ie-pc TECHNISCHER ÜBERWACHUNGS-VEREIN RHEIN1 RHEINLAND AND Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Kraftfahrzeugverl ;ehr Der amtlich anerkannte Sachverständige 3 Dipl.-Ing. B. Lenz E.V.