Artenschutzrechtliche Beurteilung - Verbandsgemeinde Nieder-Olm
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Artenschutzrechtliche Beurteilung - Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Gemeinde Ober-Olm Bebauungsplan 'Ulzheimer Strasse' Artenschutzrechtliche Beurteilung Auftraggeber: Ulrike Wohmann Architektin Freiherr-vom-Stein-Straße 22 55270 Ober-Olm Tel. 06136 917 5662 [email protected] Bearbeitung: viriditas Dipl.-Biol. Thomas Merz Dipl. Biol. Michael Schmolz Dipl. Biol. Astrid Fölling Felix Leiser Auf der Trift 20 55413 Weiler Tel. 06721 4902637 [email protected] www.viriditas.info Weiler, den 03.02.2016 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Anlass und Aufgabenstellung Die Gemeinde Ober-Olm beabsichtigt eine städtebauliche Nachverdichtung des bebauten Bereichs. In der Ulzheimer Straße sollen in einer Baulücke vier Wohngebäude mit 16 seniorengerechten Wohneinheiten errichtet werden, um für ältere und zum Teil gehbehinderte Bürger versorgungsnah und im gewohnten Umfeld Wohnraum zu schaffen. Die Planung betrifft die Flurstücke Ober-Olm, Flur 20, ## 383/1, 384/5, 384/8, 384/9 sowie 394/1 mit insgesamt 2.929 m² Fläche. Das Vorhaben wird mit dem Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' der Gemeinde Ober-Olm planungsrechtlich vorbereitet. Bei dem zu ändernden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren geändert wird. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung wird somit kein Umweltbericht erstellt. Ungeachtet dieser planungsrechtlichen Vereinfachung sind die artenschutzrechtlichen Belange des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (in Kraft getreten am 1. März 2010 zuletzt geändert am 6. Februar 2012) zu berücksichtigen. Das Vorhaben umfasst die Baulücke Ulzheimer Straße 12 und 14, den zwischen der Ulzheimer Straße und der Bahnhofstraße gelegenen Innenblockbereich hinter den Häusern bzw. Bauplätzen Ulzheimer Straße 4, 6, 8, 10, 12 und 14 sowie das mit einer baufälligen Scheune bestandene Grundstück Bahnhofstraße 9. Zur Beurteilung der Möglichkeit des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG durch das Vorhaben beauftragte die Planende Architektin Ulrike Wohmann das Büro viriditas, Dipl.-Biol. Thomas Merz. Methode Am 24.04.2014 wurde eine querschnittsorientierte Begehung des Vorhabensgebietes durchgeführt. Dabei wurde das Biotoptypenspektrum des betreffenden Bereiches erfasst und die Biotoptypen kartiert (s. Karte). Zudem wurden die Biotopausstattung hinsichtlich ihrer Habitateignung für streng bzw. europarechtlich geschützte Arten des Ober-Olmer Raumes geprüft. Die Bäume wurden gezielt auf Strukturen mit Habitateignung als Ruhe- und Reproduktionsquartier für Fledermäuse sowie höhlen- und nischenbewohnende Vögel und Kleinsäuger (Bilche) wie Höhlen, Morschungen, größerflächige Rindenablösungen und Spalten abgesucht. Des Weiteren wurde die Scheune im Untersuchungsgebiet auf Habitateignung für Fledermäuse und Vögel untersucht. Da aufgrund der vorhandenen Strukturen und Vernetzungsmöglichkeiten das Vorkommen streng geschützter Reptilien nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde das Flurstück bei vier Begehungen unter günstigen Witterungsbedingungen am 13.03., 03.04., 24.04. und 20.5.2014 gezielt nach Eidechsen abgesucht. Dabei wurden die für Kriechtiere günstigen Bereiche mehrmals abgegangen und Versteckmöglichkeiten auf Vorkommen überprüft. Die Begehungen erfolgten in den Bereichen mit der höchsten Aufenthaltswahrscheinlichkeit eventuell vorkommender Reptilien derart, dass der Schattenwurf in Bewegungsrichtung hinter dem Untersucher liegt. Alle in den Bereichen mit günstigen Habitatstrukturen liegenden Gegenstände, die Versteckmöglichkeit bieten, wurden bei jedem Begehungstermin mindestens einmal angehoben, um nach darunter versteckten Reptilien zu schauen. Zudem wurde auf das charakteristische Rascheln von Eidechsen in der Vegetation geachtet. Am 09.05.2014 erfolgte die Untersuchung der Scheune auf Vorkommen von Fledermäusen. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 2 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Kurzbeschreibung des Gebietes Bei der Vorhabensfläche handelt es sich überwiegend um einen etwa 2.000 m² großen, aus mehreren Parzellen bestehenden Gartenbereich inmitten der Ortslage Ober-Olm. Der überwiegende Teil der Fläche (Parz. 383/1, 384/8, 384/9) ist ein seit einigen Jahren brach liegender Ziergarten mit einem verwilderten Rasen, Ziergehölzen und einigen größeren Bäumen. Im Norden gibt es, der zjm Vorhabensgebiet gehörenden Scheune südlich vorgelagert, ein mit einer kleinen Trockenmauer nach Süden abgegrenztes Beet. Ein Nachbar nutzt einen kleinen Bereich im äußersten Nordwesten der Fläche zur Kultur von Beerenobst. Das nordwestliche Flurstück 394/1 ist ein gepflegter Ziergarten mit einem kleinen Nutzgartenbereich im Südosten. Die an der Bahnhofstraße stehende Scheune überbrückt mit ihrer Südfassade die Geländestufe vom Niveau der Straße zu dem tiefer gelegenen Gartenbereich. Lage des Vorhabensgebietes im Zentrum von Ober-Olm (Ausschnitt TK25, unmaßst.) viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 3 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Biotoptypenausstattung Gebäude Die Scheune an der Bahnhofstraße ist in dorftypischer Weise aus Bruchsteinen errichtet. Mit ihrer Südfassade überbrückt sie die Geländestufe vom Niveau der Straße zu dem tiefer gelegenen Gartenbereich. Das Scheunentor befindet sich auf der Ostseite auf Straßenniveau. Auf Gartenniveau gibt es einen alten Gewölbekeller. Ein Treppenabgang verbindet die Scheune mit dem Keller. Im Deckengewölbe gibt es einige Spalten. Nahezu die gesamte Südfassade sowie der südliche Teil der Ostfassade und des Daches sind dicht mit Efeu bewachsen. Die restlichen Außenfassaden sind steinsichtig, auch hier gibt es einige größere Spalten. Die Eindeckung und der Dachstuhl sind teilweise defekt. Das offene Kellerportal, das ebenfalls geöffnete Scheunentor, mehrere unverglaste bzw. offen stehende Fensteröffnungen sowie Luken und Löcher im Dach ermöglichen Tieren den ungehinderten Zugang zum Inneren der Scheune. Gartenbiotope Gartenbiotope im klassischen Sinn beschränken sich im Wesentlichen auf den aktuell noch genutzten Garten im Nordosten sowie auf Randbereiche der großen Gartenbrache, deren überwiegender Teil brachebedingt mittlerweile sukzessionsbedingt von mehr oder minder spontan entwickelten Biotoptypen eingenommen wird. Der genutzte Garten auf Flurstück 394/1 besteht aus einer großen Zierrasenfläche und randliche Zierbeeten. Im Südosten gibt es einen kleineren Nutzgartenbereich. Ein verwildertes Kräuterbeet befindet sich unmittelbar südlich der Scheune, es ist durch eine kleine Trockenmauer gegen den südlich anschließenden Pfad abgegrenzt. Im Nordwesten der Gartenbrache kultiviert der Nachbar auf einer kleinen Fläche Beerensträucher. Im Nordosten ragt ein Zierbeet des Gartens von Haus Bahnhofstraße 11 in den Vorhabensbereich. Im Zugangsbereich zum Garten von der Ulzheimer Straße gibt es eine mit Bodendeckern bewachsene Fläche. Ruderalbestände Pionierbestände Größere Bereiche der Gartenbrache nehmen Pionierbestände der Wegrauken-Gesellschaft (Sisymbrion-Gesellschaft) mit Taube Trespe (Bromus sterilis), Mäuse-Gerste (Hordeum murinum), Schlitzblättrigem Storchschnabel (Geranium dissectum), Vielstängeliges Schaumkraut (Cardamine hirsuta), Gewöhnliches Greiskraut (Senecio vulgaris) und Einjährigem Feinstrahl (Erigeron annuus) ein. Im Nordosten treten auf größerer Fläche mit Kompass-Lattich (Lactuca serriola) und Kanadischem Katzenschweif (Conyza canadensis) die Kennarten der KompasslattichGesellschaft (Conyzo-Lactucetum serriolae) hinzu. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 4 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Ausdauernde Ruderalbestände Auf dem überwiegend nährstoffreichen Boden sind im Bereich der Gartenbrache hochwüchsige Ruderalbestände der Brennnessel-Gundermann-Gesellschaft (Urtica dioicaGlechometalia-Gesellschaft) mit Großer Brennnessel (Urtica dioica), Echter Nelkwurz (Geum urbanum), Kletten-Labkraut (Galium aparine), Gundermann (Glechoma hederacea), Schöllkraut (Chelidonium majus), Roter Zaunrübe (Bryonia dioica) und Gewöhnlichem Beifuß (Artemisia vulgaris) weit verbreitet. Im Nordwesten der Gartenbrache gibt es einen Bereich, in dem die SchwarznesselGesellschaft (Lamio albi-Ballotetum albae) mit der Stinkenden Schwarznessel (Ballota nigra ssp. meridionalis) und Weißer Taubnessel (Lamium album) wachsen. Ruderale Wiese Den zentralen Bereich der Gartenbrache nimmt die Beifuß-Glatthafer-Gesellschaft (Artemisia vulgaris-Arrhenatherum elatius-Gesellschaft) ein, ein wiesenartiger Biotoptyp, der sich sowohl aus Grünlandarten wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum sect. Ruderalia), Wilde Möhre (Daucus carota), Pastinak (Pastinaca sativa), Weißes Labkraut (Galium album) und Gewöhnliche WiesenSchafgarbe (Achillea millefolium) als auch aus ausdauernden Ruderalarten wie Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Pfeilkresse (Cardaria draba), Echte Nelkwurz (Geum urbanum) und Große Brennnessel (Urtica dioica) zusammensetzt. Gehölze Gesträuche An mehreren Stellen der Gartenbrache haben sich aufgrund der unterlassenen Nutzung dichte Bestände der Brombeere (Rubus fruticosus agg.) ausgebreitet und zu bis zu 2 m hohen Gesträuchen entwickelt. Strauchgehölze Im Grenzbereich zwischen der Gartenbrache und dem genutzten Garten gibt es einen größeren Bestand des Schwarzer Holunders (Sambucus nigra). Auf der Gartenbrache selbst haben sich kleinflächig Strauchgehölze des Kreuzdorn-Hartriegelgebüsches (RhamnoCornetum sanguinei) mit Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Hunds-Rose (Rosa canina) und Eingriffligem Weißdorn (Crataegus monogyna) etabliert. Obstgehölze Verwilderte Süß-Kirschen (Prunus avium) und Pflaumen (Prunus domestica) bilden gemeinsam mit Schwarzen Holundern (Sambucus nigra) im Westen der Gartenbrache ein dichtes Gehölz. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 5 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Ziergehölze An mehreren Stellen der Gartenbrache finden sich verwilderte Gehölze, die von angepflanzten Ziersträuchern und -bäumen (bspw. Essigbaum / Rhus hirta, Schmetterlingsflieder Buddleja davidii, Flieder / Syringa vulgaris, Apfelbeere / Aronia melanocarpa und Goldregen / Laburnum anagyroides) gebildet werden, denen heimische Straucharten in unterschiedlichem Anteil beigesellt sind. Teilweise gibt es hier auch verwilderte Bambuspflanzen. Einzelgehölze Bei den großen Bäumen im zentralen Garten handelt es sich um eine Trauer-Weide (Salix babylonica), einen Walnuss-Baum (Juglans regia), eine Vogel-Kirsche (Prunus avium) und einen Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa). Zudem gibt es etliche kleinere Laub- Obst- und Nadelbäume sowie einzel stehende Sträucher in dem Gartenbereich. Vier Kugel-Robinien (Robinia pseudoacacia 'Umbraculifera') stehen an der Ulzheimer Straße. Mauern und Wände Der Nordrand der Gartenbrache wird von einer hohen, südexponierten Bruchsteinmauer sowie der Fassade der Scheune gebildet. Beide sind größtenteils mit einem dichten Schleier von Efeu (Hedera helix) überzogen. Am Südrand des Beetes vor der Scheune sind Reste einer kleinen Trockenmauer erhalten. Sonstige Flächen und Objekte An mehreren Stellen der Gartenbrache finden sich alte Ablagerungen von Gartenabfällen, die teilweise wiederum mit Ruderalvegetation bewachsen sind. Direkt neben dem Zugang zum Gewölbekeller der Scheune liegt ein kleiner Steinhaufen. An der Ulzheimer Straße gibt es einen kleinen, gepflasterten und teilweise übererdeten Fahrzeug-Stellplatz. Habitateignung für streng bzw. europarechtlich geschützte Arten Das Plangebiet besitzt aufgrund seiner Lage und Struktur Habitateignung für die verbreiteten Arten des Siedlungsrandbereiches. Der Vorhabensbereich bildet einen störungsarmen Refugiallebensraum in der Ortslage. Arten mit komplexeren Habitatansprüchen bzw. mit speziellen Bedürfnissen an die Ausstattung des Lebensraumes hingegen finden in dem isoliert gelegenen Gartenbereich nahezu keine geeigneten Lebensbedingungen. Die Bäume und Sträucher sind ausnahmslos vital, sie bieten keine Habitateignung für Baumhöhlen und Rindenablösungen besiedelnde Fledermäuse, Vögel und Kleinsäuger. Die alte Scheune mit dem Gewölbekeller gut zugänglichen besitzt unabhängig davon eine besondere Habitateignung für Fledermäuse. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 6 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Fledermäuse Am 09.05.2014 wurde die Scheune nach Hinweisen auf Fledermäuse untersucht. Das Gebäude wurden mittels Lampe und Fernglas innen und außen auf Fledermäuse bzw. deren Spuren abgesucht. Die Scheune wird aktuell nur als Abstellgelände genutzt. Sie ist aus Natursteinen gebaut, wodurch sich ein reiches Spaltenangebot für Fledermäuse ergibt. Das Dachgeschoss bietet sich im jetzigen Zustand nicht als Quartier an, da Teile der Eindeckung fehlen und es somit zugig und nass ist. Hier existieren auch keine Zapflöcher o.ä., in die sich die Tiere zurückziehen könnten. Im Erdgeschoss finden sich vereinzelt Kotkrümel von Langohrfledermäusen. Da diese nur selten und nicht gehäuft vorkommen, ist hier nicht von einer Nutzung als Wochenstubenquartier auszugehen. Wahrscheinlich wird das Ersgeschoss sporadisch von Einzelindividuen als Zwischenquartier, in Jagdpausen etc., genutzt. Der Gewölbekeller ist prädestiniert zur Überwinterung und zur Balz für Fledermäuse. Er ist spaltenreich, kühl, nicht muffig und frei befliegbar. Der verwilderte Garten bietet ein Jagdhabitat direkt vor der Tür und der auf der Südseite außen am Gebäude wachsende Efeu bietet im Spätjahr ein reiches Insektenangebot. Einzelne Kotkrümel, auch hier von Langohrfledermäusen, belegen die Nutzung. Die Außenfassade der Scheune zur Bahnhofstraße hin besitzt einige tiefe, enge Spalten, die gut von Fledermäusen genutzt werden könnten. Ein Nachweis würde abendliche Ausflugbeobachtungen oder Kotkontrollen mittels Gerüst notwendig machen. Die übrigen Außenfassaden bieten ebenfalls Spaltenangebote. Da aktuell keine Veränderung der Fassade geplant ist wurden diese Untersuchungen im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Beurteilung nicht durchgeführt. Im Falle einer geplanten Veränderung der Fassaden müssten die Spalten gesondert auf eine Nutzung durch Fledermäuse geprüft werden. Beurteilung Im inneren Rheinhessen sind Fledermäuse relativ selten, die Artenzahl ist beschränkt. Dies ist wohl auf die intensive agrarische Nutzung und dem Mangel an Wäldern und Gewässern zurückzuführen, der zu einer Nahrungsverknappung führt. Regelmäßig nachweisbar sind Zwergfledermäuse und Langohrfledermäuse. Besonders hervorzuheben ist das Graue Langohr (Plecotus austriacus), das bundesweit selten ist, aber in den wärmebegünstigten Gegenden von Rheinhessen, Nahe-, Mosel- und Mittelrheingebiet einen besonderen Verbreitungsschwerpunkt besitzt. Aufgrund der Lage ist zwar von keinem Quartier mit hoher Kopfzahl auszugehen, dennoch ist der Erhalt der wenigen gut geeigneten Quartiermöglichkeiten in Rheinhessen besonders wichtig. Geeignete Gewölbekeller gehen stetig verloren, kommen aber nicht neu hinzu. Ein Verlust lässt sich, anders als bei Fassadenbewohnern, kaum über Niststeine o.ä. ausgleichen. Der Gewölbekeller sollte also in jedem Fall für die Fledermäuse erhalten bleiben. Einer Nutzung wie bislang steht nichts im Wege. Der Keller kann durchaus weiterhin als Abstell- und Lagerkeller dienen. Die Belüftungs- und Klimasituation sollte jedoch nicht verändert werden. Dauerhafte Beleuchtung ist zu vermeiden, der Keller sollte auch nicht von außen angestrahlt werden. Der Erhalt des Spaltenangebots im Gewölbe ist essenziell. Bei einer Bebauung des Gartens sollte ein gewisser Freiraum (mind. 10m) vor dem Zugang in viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 7 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung den Keller freigehalten werden. Bei starker Frequentierung des Geländes durch Mieter o.ä. sollte eine Vergitterung des Einflugs überdacht werden. Die Streben sollten dabei horizontal angebracht sein und einen Abstand von 10-12 cm aufweisen. Eine Nutzung des Erd- und Dachgeschosses der Scheune ist aus unserer Sicht vertretbar. Einer neuen Dacheindeckung steht natürlich nichts im Wege. Sollten die Fassaden saniert werden, müssten vorher die Spalten auf eine Nutzung hin untersucht werden. Würde bei der Dachdeckung hier ein Gerüst gestellt, sollte dies so erfolgen, dass Vögel und Fledermäuse die Fassade noch erreichen können (keine Abhängung des Gerüsts durch Planen, Fangnetze…). Vögel Am 15.04. und 03.06.2014 wurde die Vogelwelt des Vorhabensgebietes jeweils bei guten äußeren Bedingungen erfasst. Dabei wurde das UG langsam begangen, wobei an interessanten Strukturen länger verweilt wurde. Alle Vogelarten, die optisch oder akustisch wahrgenommen werden konnten, wurden in eine mitgeführte Karte eingetragen. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die alte Scheune gerichtet: Alle ohne Gefahr zugänglichen Bereiche wurden aufgesucht und mit einem starken Lichtstrahler ausgeleuchtet, um so einen möglichst genauen Überblick über etwaige Vogelvorkommen zu bekommen. Dabei wurde nicht nur auf anwesende Vögel geachtet, sondern auch auf indirekte Hinweise wie Nester, Federfunde oder Kot. Insgesamt konnten 18 Vogelarten festgestellt werden, davon jedoch sechs Arten nur überfliegend (Mauersegler, Elster, Saatkrähe, Rabenkrähe, Mehlschwalbe und Bluthänfling). Es konnten keine nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Arten nachgewiesen werden, und von den vier Vogelarten der Roten Liste Rheinland-Pfalz waren zwei nur Überflieger (Mehlschwalbe und Bluthänfling). Der Haussperling findet im UG sehr gute Lebensbedingungen vor und wird aufgrund der Beobachtungen als Brutvogel eingestuft, während vom Star keine eindeutigen Hinweise auf ein Brüten existieren. Ansonsten ist die Avizönose typisch für Siedlungen, obwohl sie natürlich unvollständig ist, was aber vor allem an der Größe des UG und an der geringen Zahl an Begehungen liegt. Vor allem der große Efeu an der alten Scheune ist ein wichtiger Lebensraum und die Hecke am südlichen Ende des Gebietes. Da das ganze Gelände stark ruderalisiert ist, finden Arten der Staudenfluren und Hecken, wie Finken und Grasmücken, gute Lebensbedingungen vor. In der alten Scheune selbst konnten allerdings keine aktuellen Vorkommen von Vögeln festgestellt werden. Lediglich ein schon lange nicht mehr in Benutzung befindliches Nest möglicherweise von einer Rauchschwalbe - konnte gefunden werden. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 8 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' lfd. Nr. Dt. Artname Wiss. Artname 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. Ringeltaube Türkentaube Mauersegler Elster Saatkrähe Rabenkrähe Blaumeise Kohlmeise Mehlschwalbe Mönchsgrasmücke Star Amsel Hausrotschwanz Haussperling Girlitz Grünfink Stieglitz Bluthänfling Columba palumbus Streptopelia decaocto Apus apus Pica pica Corvus frugilegus Corvus corone Parus caeruleus Parus major Delichon urbicum Sylvia atricapilla Sturnus vulgaris Turdus merula Phoenicurus ochruros Passer domesticus Serinus serinus Carduelis chloris Carduelis carduelis Carduelis cannabina Artenschutzrechtliche Beurteilung Status BV BV Üfl. BV? Üfl. NG BV BV Üfl. BV BV? BV BV BV BV? BV? BV? Üfl. RL RLP 3 RL BRD V V 3 V V V BNatSchG § § § § § § § § § § § § § § § § § § Insgesamt konnten vier Arten der Roten Liste von Rheinland-Pfalz festgestellt werden, wobei zwei Arten (Mehlschwalbe, RL 3, und Bluthänfling, RL V) nur überfliegend registriert wurden. Da für diese das UG keine größere Relevanz hat, wird auf sie hier nicht näher eingegangen. Star (RL RLP: Vorwarnliste): Am 15.04.14 konnte im UG ein singender Star beobachtet werden. Am 03.06.14 gelangen nur noch außerhalb des UG Beobachtungen. Da auch kein Neststandort entdeckt werden konnte und da möglicherweise kaum Höhlen in geeigneter Größe vorhanden sind, wird die Art nur als möglicher Brutvogel eingestuft. Ob im Mauerwerk der Scheune hinter dem Efeu oder dazwischen entsprechende Nischen vorhanden sind konnte nicht festgestellt werden. Auch als Nahrungsgebiet ist das UG wenig geeignet, da kurzrasige Wiesen etc. fehlen, einzig die beerentragenden Sträucher und Bäume stellen nach der Brutzeit eine Nahrungsquelle dar, die mit Sicherheit genutzt wird, aber nicht beobachtet werden konnte. Aus Sicht des Artenschutzes sollte die Bausubstanz der alten Scheune, möglichst samt Efeu erhalten bleiben. Haussperling (RL RLP: 3): Trotz der – augenscheinlich – guten Eignung des Gebiets konnten nur vergleichsweise wenige Haussperlinge im UG festgestellt werden. Am 15.04. war es v.a. eine kleine Gruppe in der Hecke im Südosten und ein Individuum im Efeu der Scheune, am 03.06.14, waren sie weiter über den Garten verteilt. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 9 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Obwohl keine Nester in der Scheune kartiert werden konnten, sind das Gemäuer und der v.a. an der Südseite rankende Efeu hervorragende Lebensräume für die Art – zumindest als Aufenthaltsplätze („WGs“), aber wohl auch als Brutstätten. Auch die Habitate, die der Garten sonst noch bietet, wie Staudenfluren, Hecken und sandige, offene Bereiche sagen dem Haussperling zu, insbesondere zum Staubbaden und zur Nahrungssuche. Um die lokale Population des Haussperlings zu fördern, sollte die alte Scheune mit ihren besonderen Kleinlebensräumen möglichst erhalten bleiben. Reptilien Das Vorkommen von Reptilien wurde am 13.03., 03.04., 24.04. und 20.5.2014 geprüft. Hierbei konnte kein Nachweis erbracht werden. Trotz guter Habitateignung der nicht zu dicht bewachsenen Bereiche der Gartenbrache für die streng geschützte Zauneidechse (Lacerta agilis) konnte kein Exemplar nachgewiesen werden. Gleiches gilt für die ebenfalls stark geschützte Mauereidechse (Podarcis muralis), die vor allem im Umfeld der südexponierten Mauern am Nordrand der Gartenbrache potenzielle Lebensräume besitzt. Ursache für das Fehlen der Reptilien ist sicherlich die Verinselung der Fläche innerhalb der Siedlungsfläche. Durch die dichte Bebauung um das Untersuchungsgebiet ist eine Zuwanderung auszuschließen. Zudem stellt die hohe Katzendichte im Siedlungsbereich ein permanente Gefahr für Reptilien dar, die unter suboptimalen Bedingungen auch zum Erlöschen lokaler Populationen führen kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich keine Reptilien im Untersuchungsgebiet aufhalten. Auch der Nachbar, der im Nordwesten der Gartenbrache Beerenobst kultviert, gab an, noch nie eine Eidechse im Gebiet gesehen zu haben. Artenschutzrechtliche Beurteilung Aufgrund der geringen Größe und isolierten Lage des Vorhabengebietes ist nicht damit zu rechnen, dass die Fläche für die Nachverdichtung der Wohnbebauung im Gebiet 'Ulzheimer Straße' streng bzw. europarechtlich geschützten Arten als essenzielle Reproduktionsstätte oder als für die lokale Teilpopulation wesentliches Nahrungshabitat dient. Das Gebiet besitzt lediglich für Arten des Siedlungsraumes eine Eignung als Teillebensraum. Die wiederholte gezielte Nachsuche nach Reptilien erbrachte keine Nachweise. Somit ist davon auszugehen, dass keine streng geschützten Reptilien auf der Vorhabenfläche leben. Die Funktion als fakultatives Nahrungshabitat für mobile Vogel- und Fledermaus- und sonstige Säugetierarten ist angesichts der geringen Größe des Vorhabengebietes und seiner Lage im Siedlungsbereich nicht erheblich, da sich in dem umgebenden Siedlungsraum und am Siedlungsrand Lebensräume finden, welche die Funktion übernehmen können. Eine Ausnahme hinsichtlich der Artenschutzrechtlichen Beurteilung bildet die Scheune im Norden des Vorhabensgebietes. Diese besitzt auf jeden Fall Habitateignung für Fledermäuse und, eingeschränkt in Form des Efeus an der südlichen Außenfassade, für Vögel. Nachweise von Langohren in Form von Kotresten belegen die Nutzung durch Fledermäuse. Der Gewölbekeller der Scheune bildet eine Ruhestätte im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Gemäß diesem Halbsatz ist es "verboten ... Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören." viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 10 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Der Efeu an der Südfassade der Scheune und der benachbarten Mauer fungiert als potenzieller Nistplatz für Vögel, bspw. den Haussperling. Da die Arten, die ihre Nistplätze in der Fassadenbegrünung anlegen, als Freibrüter nicht essenziell auf diese Nistplätze angewiesen sind und in der Regel den Nistplatz nicht wiederkehrend nutzen, sondern sich jährlich ein neues Nest bauen, ist der Efeu außerhalb der Brutzeit nicht als Fortpflanzungsstätte im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 zu werten. Obgleich die Erhaltung des Efeus aus Sicht des Artenschutzes wünschenswert wäre würde seine Beseitigung außerhalb der Brutzeit der Vögel keinen Verstoß gegen das Beschädigungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 darstellen. Somit ist zu konstatieren, dass eine Umsetzung der Planungsabsicht der Nachverdichtung des Plangebietes 'Ulzheimer Straße' durch eine Wohnbebauung vorbehaltlich der Tatsache, dass der Gewölbekeller der Scheune in seiner bisherigen Form erhalten und für Fledermäuse zugänglich und nutzbar bleibt, aller Voraussicht nach ohne Verstoß gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG realisierbar ist. Sollte der Gewölbekeller in seiner Funktion als Überwinterungsquartier für Fledermäuse verändert werden (Intensivierung der Nutzung, Verschluss der Einflugsmöglichkeit oder Entwertung durch Beleuchtung), so ist eine Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG erforderlich. Falls Veränderungen an der Außenfassade der Scheune geplant sind, so sind die Spalten zuvor auf eventuelle Nutzung durch Fledermäuse zu prüfen. Diese Artenschutzrechtliche Beurteilung basiert auf einer querschnittsorientierten Begehung des Geländes und der Ermittlung und Analyse der dort vorkommenden Biotoptypen sowie der gezielten Erfassung der Brutvögel, Fledermäuse und der Prüfung auf vorkommende Reptilien. Es wurden keine weiteren faunistischen Erhebungen durchgeführt. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 11 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Fotodokumentation Bild 01: Straßenansicht des verwilderten Gartenbereichs in der Ulzheimer Straße Bild 02: Randlich ist die Gartenbrache dicht mit Gehölzen bewachsen viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 12 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Bild 03: Artenschutzrechtliche Beurteilung Hochwüchsige Vegetation am Zugang zur Gartenbrache von der Ulzheimer Straße Bild 04: Die Gartenbrache auf den Flurstücken 383/1, 384/8 und 384/9 bildet einen sehr strukturreichen und störungsarmen innerörtlichen Lebensraum viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 13 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Bild 05: Bambus und Ziersträucher zeugen von der vergangenen Nutzung als Ziergarten Bild 06: Das zentral gelegene Flurstück 384/9 besitzt in weiten Teilen den Charakter einer Wiesenbrache viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 14 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Bild 07: Kleinflächig gibt es im Zentrum der Gartenbrache nur lückig bewachsene Bodenstellen mit Habitateignung für Reptilien Bild 08: Blick auf die Gartenbrache Flurstück 384/9 von Norden viriditas - Dipl.-Biol. 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Thomas Merz - www.viriditas.info 17 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Bild 13: Am Nordrand des Gartens auf Flurstück 384/9 gibt es einen verwilderten Kräutergarten mit einer Trockenmauer Bild 14: Trockenmauer am Nordrand des Gartens auf Flurstück 384/9 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 18 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Bild 15: Die südexponierte Mauer des Grundstücks Bahnhofstraße 7 sowie die Südfassade der Scheune sind nahezu komplett mit Efeu bewachsen Bild 16: Die Nordfassade der Scheune an der Bahnhofstraße mit Einflugmöglichkeiten und Spaltenquartieren für Fledermäuse viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 19 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Bild 17: Spalten mit Quartiereignung für Fledermäuse in der Nordfassade der Scheune Bild 18: Auch die Ostfassade der Scheune besitzt potenzielle Spaltenquartiere Garten und Mauer im Vordergrund gehören bereits zum Nachbargrundstück viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 20 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Bild 19: Die dicht mit Efeu bewachsene Südfassade der Scheune auf Flurstück 384/5, links neben der Leiter der Zugang zum Gewölbekeller Bild 20: Vergitterte Fensteröffnung der Südfassade der Scheune inmitten dichter Efeuschleier viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 21 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Artenschutzrechtliche Beurteilung Bild 21: Der Eingang zum Gewölbekeller unter der Scheune auf Flurstück 384/5 Bild 22: Durch die schadhafte und teilweise fehlende Eindeckung des Daches bietet der Dachstuhl Fledermäusen keine Reproduktionsquartiere viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 22 Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße' Bild 23: Artenschutzrechtliche Beurteilung Der Gewölbekeller unter der Scheune dient streng geschützten Langohren (Plecotus sp.) als Winterquartier und vmtl. als Balzplatz Bild 24: Als Winterquartier für Fledermäuse dienende Spalte im Kellergewölbe viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - www.viriditas.info 23