Artenschutzrechtliche Beurteilung - Verbandsgemeinde Nieder-Olm

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Artenschutzrechtliche Beurteilung - Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Gemeinde Ober-Olm
Bebauungsplan 'Ulzheimer Strasse'
Artenschutzrechtliche Beurteilung
Auftraggeber:
Ulrike Wohmann
Architektin
Freiherr-vom-Stein-Straße 22
55270 Ober-Olm
Tel. 06136 917 5662
[email protected]
Bearbeitung:
viriditas
Dipl.-Biol. Thomas Merz
Dipl. Biol. Michael Schmolz
Dipl. Biol. Astrid Fölling
Felix Leiser
Auf der Trift 20
55413 Weiler
Tel. 06721 4902637
[email protected]
www.viriditas.info
Weiler, den 03.02.2016
Gemeinde Ober-Olm - Bebauungsplan 'Ulzheimer Straße'
Artenschutzrechtliche Beurteilung
Anlass und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Ober-Olm beabsichtigt eine städtebauliche Nachverdichtung des bebauten
Bereichs. In der Ulzheimer Straße sollen in einer Baulücke vier Wohngebäude mit 16
seniorengerechten Wohneinheiten errichtet werden, um für ältere und zum Teil gehbehinderte Bürger versorgungsnah und im gewohnten Umfeld Wohnraum zu schaffen.
Die Planung betrifft die Flurstücke Ober-Olm, Flur 20, ## 383/1, 384/5, 384/8, 384/9 sowie
394/1 mit insgesamt 2.929 m² Fläche. Das Vorhaben wird mit dem Bebauungsplan
'Ulzheimer Straße' der Gemeinde Ober-Olm planungsrechtlich vorbereitet.
Bei dem zu ändernden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren geändert wird.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung wird somit kein Umweltbericht erstellt. Ungeachtet
dieser planungsrechtlichen Vereinfachung sind die artenschutzrechtlichen Belange des
Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (in Kraft getreten am 1. März 2010 zuletzt
geändert am 6. Februar 2012) zu berücksichtigen.
Das Vorhaben umfasst die Baulücke Ulzheimer Straße 12 und 14, den zwischen der
Ulzheimer Straße und der Bahnhofstraße gelegenen Innenblockbereich hinter den Häusern
bzw. Bauplätzen Ulzheimer Straße 4, 6, 8, 10, 12 und 14 sowie das mit einer baufälligen
Scheune bestandene Grundstück Bahnhofstraße 9.
Zur Beurteilung der Möglichkeit des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
nach § 44 BNatSchG durch das Vorhaben beauftragte die Planende Architektin Ulrike
Wohmann das Büro viriditas, Dipl.-Biol. Thomas Merz.
Methode
Am 24.04.2014 wurde eine querschnittsorientierte Begehung des Vorhabensgebietes durchgeführt. Dabei wurde das Biotoptypenspektrum des betreffenden Bereiches erfasst und die
Biotoptypen kartiert (s. Karte). Zudem wurden die Biotopausstattung hinsichtlich ihrer Habitateignung für streng bzw. europarechtlich geschützte Arten des Ober-Olmer Raumes geprüft.
Die Bäume wurden gezielt auf Strukturen mit Habitateignung als Ruhe- und Reproduktionsquartier für Fledermäuse sowie höhlen- und nischenbewohnende Vögel und Kleinsäuger
(Bilche) wie Höhlen, Morschungen, größerflächige Rindenablösungen und Spalten abgesucht.
Des Weiteren wurde die Scheune im Untersuchungsgebiet auf Habitateignung für
Fledermäuse und Vögel untersucht.
Da aufgrund der vorhandenen Strukturen und Vernetzungsmöglichkeiten das Vorkommen
streng geschützter Reptilien nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde das Flurstück bei
vier Begehungen unter günstigen Witterungsbedingungen am 13.03., 03.04., 24.04. und
20.5.2014 gezielt nach Eidechsen abgesucht. Dabei wurden die für Kriechtiere günstigen
Bereiche mehrmals abgegangen und Versteckmöglichkeiten auf Vorkommen überprüft. Die
Begehungen erfolgten in den Bereichen mit der höchsten Aufenthaltswahrscheinlichkeit
eventuell vorkommender Reptilien derart, dass der Schattenwurf in Bewegungsrichtung
hinter dem Untersucher liegt. Alle in den Bereichen mit günstigen Habitatstrukturen
liegenden Gegenstände, die Versteckmöglichkeit bieten, wurden bei jedem Begehungstermin mindestens einmal angehoben, um nach darunter versteckten Reptilien zu schauen.
Zudem wurde auf das charakteristische Rascheln von Eidechsen in der Vegetation geachtet.
Am 09.05.2014 erfolgte die Untersuchung der Scheune auf Vorkommen von Fledermäusen.
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Artenschutzrechtliche Beurteilung
Kurzbeschreibung des Gebietes
Bei der Vorhabensfläche handelt es sich überwiegend um einen etwa 2.000 m² großen, aus
mehreren Parzellen bestehenden Gartenbereich inmitten der Ortslage Ober-Olm.
Der überwiegende Teil der Fläche (Parz. 383/1, 384/8, 384/9) ist ein seit einigen Jahren
brach liegender Ziergarten mit einem verwilderten Rasen, Ziergehölzen und einigen
größeren Bäumen. Im Norden gibt es, der zjm Vorhabensgebiet gehörenden Scheune
südlich vorgelagert, ein mit einer kleinen Trockenmauer nach Süden abgegrenztes Beet. Ein
Nachbar nutzt einen kleinen Bereich im äußersten Nordwesten der Fläche zur Kultur von
Beerenobst.
Das nordwestliche Flurstück 394/1 ist ein gepflegter Ziergarten mit einem kleinen
Nutzgartenbereich im Südosten.
Die an der Bahnhofstraße stehende Scheune überbrückt mit ihrer Südfassade die
Geländestufe vom Niveau der Straße zu dem tiefer gelegenen Gartenbereich.
Lage des Vorhabensgebietes im Zentrum von Ober-Olm (Ausschnitt TK25, unmaßst.)
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Biotoptypenausstattung
Gebäude
Die Scheune an der Bahnhofstraße ist in dorftypischer Weise aus Bruchsteinen errichtet. Mit
ihrer Südfassade überbrückt sie die Geländestufe vom Niveau der Straße zu dem tiefer
gelegenen Gartenbereich.
Das Scheunentor befindet sich auf der Ostseite auf Straßenniveau. Auf Gartenniveau gibt es
einen alten Gewölbekeller. Ein Treppenabgang verbindet die Scheune mit dem Keller. Im
Deckengewölbe gibt es einige Spalten.
Nahezu die gesamte Südfassade sowie der südliche Teil der Ostfassade und des Daches
sind dicht mit Efeu bewachsen. Die restlichen Außenfassaden sind steinsichtig, auch hier
gibt es einige größere Spalten.
Die Eindeckung und der Dachstuhl sind teilweise defekt.
Das offene Kellerportal, das ebenfalls geöffnete Scheunentor, mehrere unverglaste bzw.
offen stehende Fensteröffnungen sowie Luken und Löcher im Dach ermöglichen Tieren den
ungehinderten Zugang zum Inneren der Scheune.
Gartenbiotope
Gartenbiotope im klassischen Sinn beschränken sich im Wesentlichen auf den aktuell noch
genutzten Garten im Nordosten sowie auf Randbereiche der großen Gartenbrache, deren
überwiegender Teil brachebedingt mittlerweile sukzessionsbedingt von mehr oder minder
spontan entwickelten Biotoptypen eingenommen wird.
Der genutzte Garten auf Flurstück 394/1 besteht aus einer großen Zierrasenfläche und
randliche Zierbeeten. Im Südosten gibt es einen kleineren Nutzgartenbereich.
Ein verwildertes Kräuterbeet befindet sich unmittelbar südlich der Scheune, es ist durch eine
kleine Trockenmauer gegen den südlich anschließenden Pfad abgegrenzt.
Im Nordwesten der Gartenbrache kultiviert der Nachbar auf einer kleinen Fläche Beerensträucher.
Im Nordosten ragt ein Zierbeet des Gartens von Haus Bahnhofstraße 11 in den Vorhabensbereich.
Im Zugangsbereich zum Garten von der Ulzheimer Straße gibt es eine mit Bodendeckern
bewachsene Fläche.
Ruderalbestände
Pionierbestände
Größere Bereiche der Gartenbrache nehmen Pionierbestände der Wegrauken-Gesellschaft
(Sisymbrion-Gesellschaft) mit Taube Trespe (Bromus sterilis), Mäuse-Gerste (Hordeum
murinum), Schlitzblättrigem Storchschnabel (Geranium dissectum), Vielstängeliges
Schaumkraut (Cardamine hirsuta), Gewöhnliches Greiskraut (Senecio vulgaris) und
Einjährigem Feinstrahl (Erigeron annuus) ein.
Im Nordosten treten auf größerer Fläche mit Kompass-Lattich (Lactuca serriola) und
Kanadischem Katzenschweif (Conyza canadensis) die Kennarten der KompasslattichGesellschaft (Conyzo-Lactucetum serriolae) hinzu.
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Ausdauernde Ruderalbestände
Auf dem überwiegend nährstoffreichen Boden sind im Bereich der Gartenbrache
hochwüchsige Ruderalbestände der Brennnessel-Gundermann-Gesellschaft (Urtica dioicaGlechometalia-Gesellschaft) mit Großer Brennnessel (Urtica dioica), Echter Nelkwurz (Geum
urbanum), Kletten-Labkraut (Galium aparine), Gundermann (Glechoma hederacea),
Schöllkraut (Chelidonium majus), Roter Zaunrübe (Bryonia dioica) und Gewöhnlichem Beifuß
(Artemisia vulgaris) weit verbreitet.
Im Nordwesten der Gartenbrache gibt es einen Bereich, in dem die SchwarznesselGesellschaft (Lamio albi-Ballotetum albae) mit der Stinkenden Schwarznessel (Ballota nigra
ssp. meridionalis) und Weißer Taubnessel (Lamium album) wachsen.
Ruderale Wiese
Den zentralen Bereich der Gartenbrache nimmt die Beifuß-Glatthafer-Gesellschaft (Artemisia
vulgaris-Arrhenatherum elatius-Gesellschaft) ein, ein wiesenartiger Biotoptyp, der sich
sowohl aus Grünlandarten wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Knäuelgras (Dactylis
glomerata), Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum sect. Ruderalia), Wilde Möhre (Daucus carota),
Pastinak (Pastinaca sativa), Weißes Labkraut (Galium album) und Gewöhnliche WiesenSchafgarbe (Achillea millefolium) als auch aus ausdauernden Ruderalarten wie
Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Pfeilkresse
(Cardaria draba), Echte Nelkwurz (Geum urbanum) und Große Brennnessel (Urtica dioica)
zusammensetzt.
Gehölze
Gesträuche
An mehreren Stellen der Gartenbrache haben sich aufgrund der unterlassenen Nutzung
dichte Bestände der Brombeere (Rubus fruticosus agg.) ausgebreitet und zu bis zu 2 m
hohen Gesträuchen entwickelt.
Strauchgehölze
Im Grenzbereich zwischen der Gartenbrache und dem genutzten Garten gibt es einen
größeren Bestand des Schwarzer Holunders (Sambucus nigra). Auf der Gartenbrache selbst
haben sich kleinflächig Strauchgehölze des Kreuzdorn-Hartriegelgebüsches (RhamnoCornetum sanguinei) mit Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Hunds-Rose (Rosa canina)
und Eingriffligem Weißdorn (Crataegus monogyna) etabliert.
Obstgehölze
Verwilderte Süß-Kirschen (Prunus avium) und Pflaumen (Prunus domestica) bilden
gemeinsam mit Schwarzen Holundern (Sambucus nigra) im Westen der Gartenbrache ein
dichtes Gehölz.
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Ziergehölze
An mehreren Stellen der Gartenbrache finden sich verwilderte Gehölze, die von angepflanzten Ziersträuchern und -bäumen (bspw. Essigbaum / Rhus hirta, Schmetterlingsflieder
Buddleja davidii, Flieder / Syringa vulgaris, Apfelbeere / Aronia melanocarpa und Goldregen /
Laburnum anagyroides) gebildet werden, denen heimische Straucharten in unterschiedlichem Anteil beigesellt sind. Teilweise gibt es hier auch verwilderte Bambuspflanzen.
Einzelgehölze
Bei den großen Bäumen im zentralen Garten handelt es sich um eine Trauer-Weide (Salix
babylonica), einen Walnuss-Baum (Juglans regia), eine Vogel-Kirsche (Prunus avium) und
einen Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa).
Zudem gibt es etliche kleinere Laub- Obst- und Nadelbäume sowie einzel stehende
Sträucher in dem Gartenbereich.
Vier Kugel-Robinien (Robinia pseudoacacia 'Umbraculifera') stehen an der Ulzheimer
Straße.
Mauern und Wände
Der Nordrand der Gartenbrache wird von einer hohen, südexponierten Bruchsteinmauer
sowie der Fassade der Scheune gebildet. Beide sind größtenteils mit einem dichten Schleier
von Efeu (Hedera helix) überzogen.
Am Südrand des Beetes vor der Scheune sind Reste einer kleinen Trockenmauer erhalten.
Sonstige Flächen und Objekte
An mehreren Stellen der Gartenbrache finden sich alte Ablagerungen von Gartenabfällen,
die teilweise wiederum mit Ruderalvegetation bewachsen sind.
Direkt neben dem Zugang zum Gewölbekeller der Scheune liegt ein kleiner Steinhaufen.
An der Ulzheimer Straße gibt es einen kleinen, gepflasterten und teilweise übererdeten
Fahrzeug-Stellplatz.
Habitateignung für streng bzw. europarechtlich geschützte Arten
Das Plangebiet besitzt aufgrund seiner Lage und Struktur Habitateignung für die verbreiteten
Arten des Siedlungsrandbereiches. Der Vorhabensbereich bildet einen störungsarmen
Refugiallebensraum in der Ortslage.
Arten mit komplexeren Habitatansprüchen bzw. mit speziellen Bedürfnissen an die Ausstattung des Lebensraumes hingegen finden in dem isoliert gelegenen Gartenbereich
nahezu keine geeigneten Lebensbedingungen.
Die Bäume und Sträucher sind ausnahmslos vital, sie bieten keine Habitateignung für Baumhöhlen und Rindenablösungen besiedelnde Fledermäuse, Vögel und Kleinsäuger.
Die alte Scheune mit dem Gewölbekeller gut zugänglichen besitzt unabhängig davon eine
besondere Habitateignung für Fledermäuse.
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Artenschutzrechtliche Beurteilung
Fledermäuse
Am 09.05.2014 wurde die Scheune nach Hinweisen auf Fledermäuse untersucht. Das
Gebäude wurden mittels Lampe und Fernglas innen und außen auf Fledermäuse bzw. deren
Spuren abgesucht.
Die Scheune wird aktuell nur als Abstellgelände genutzt. Sie ist aus Natursteinen gebaut,
wodurch sich ein reiches Spaltenangebot für Fledermäuse ergibt.
Das Dachgeschoss bietet sich im jetzigen Zustand nicht als Quartier an, da Teile der
Eindeckung fehlen und es somit zugig und nass ist. Hier existieren auch keine Zapflöcher
o.ä., in die sich die Tiere zurückziehen könnten.
Im Erdgeschoss finden sich vereinzelt Kotkrümel von Langohrfledermäusen. Da diese nur
selten und nicht gehäuft vorkommen, ist hier nicht von einer Nutzung als Wochenstubenquartier auszugehen. Wahrscheinlich wird das Ersgeschoss sporadisch von
Einzelindividuen als Zwischenquartier, in Jagdpausen etc., genutzt.
Der Gewölbekeller ist prädestiniert zur Überwinterung und zur Balz für Fledermäuse. Er ist
spaltenreich, kühl, nicht muffig und frei befliegbar. Der verwilderte Garten bietet ein
Jagdhabitat direkt vor der Tür und der auf der Südseite außen am Gebäude wachsende Efeu
bietet im Spätjahr ein reiches Insektenangebot.
Einzelne Kotkrümel, auch hier von Langohrfledermäusen, belegen die Nutzung.
Die Außenfassade der Scheune zur Bahnhofstraße hin besitzt einige tiefe, enge Spalten, die
gut von Fledermäusen genutzt werden könnten. Ein Nachweis würde abendliche Ausflugbeobachtungen oder Kotkontrollen mittels Gerüst notwendig machen. Die übrigen Außenfassaden bieten ebenfalls Spaltenangebote. Da aktuell keine Veränderung der Fassade
geplant ist wurden diese Untersuchungen im Rahmen der Artenschutzrechtlichen
Beurteilung nicht durchgeführt. Im Falle einer geplanten Veränderung der Fassaden müssten
die Spalten gesondert auf eine Nutzung durch Fledermäuse geprüft werden.
Beurteilung
Im inneren Rheinhessen sind Fledermäuse relativ selten, die Artenzahl ist beschränkt. Dies
ist wohl auf die intensive agrarische Nutzung und dem Mangel an Wäldern und Gewässern
zurückzuführen, der zu einer Nahrungsverknappung führt.
Regelmäßig nachweisbar sind Zwergfledermäuse und Langohrfledermäuse. Besonders
hervorzuheben ist das Graue Langohr (Plecotus austriacus), das bundesweit selten ist, aber
in den wärmebegünstigten Gegenden von Rheinhessen, Nahe-, Mosel- und Mittelrheingebiet
einen besonderen Verbreitungsschwerpunkt besitzt.
Aufgrund der Lage ist zwar von keinem Quartier mit hoher Kopfzahl auszugehen, dennoch
ist der Erhalt der wenigen gut geeigneten Quartiermöglichkeiten in Rheinhessen besonders
wichtig. Geeignete Gewölbekeller gehen stetig verloren, kommen aber nicht neu hinzu. Ein
Verlust lässt sich, anders als bei Fassadenbewohnern, kaum über Niststeine o.ä.
ausgleichen.
Der Gewölbekeller sollte also in jedem Fall für die Fledermäuse erhalten bleiben.
Einer Nutzung wie bislang steht nichts im Wege. Der Keller kann durchaus weiterhin als
Abstell- und Lagerkeller dienen. Die Belüftungs- und Klimasituation sollte jedoch nicht
verändert werden. Dauerhafte Beleuchtung ist zu vermeiden, der Keller sollte auch nicht von
außen angestrahlt werden. Der Erhalt des Spaltenangebots im Gewölbe ist essenziell. Bei
einer Bebauung des Gartens sollte ein gewisser Freiraum (mind. 10m) vor dem Zugang in
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den Keller freigehalten werden. Bei starker Frequentierung des Geländes durch Mieter o.ä.
sollte eine Vergitterung des Einflugs überdacht werden. Die Streben sollten dabei horizontal
angebracht sein und einen Abstand von 10-12 cm aufweisen.
Eine Nutzung des Erd- und Dachgeschosses der Scheune ist aus unserer Sicht vertretbar.
Einer neuen Dacheindeckung steht natürlich nichts im Wege.
Sollten die Fassaden saniert werden, müssten vorher die Spalten auf eine Nutzung hin
untersucht werden. Würde bei der Dachdeckung hier ein Gerüst gestellt, sollte dies so
erfolgen, dass Vögel und Fledermäuse die Fassade noch erreichen können (keine
Abhängung des Gerüsts durch Planen, Fangnetze…).
Vögel
Am 15.04. und 03.06.2014 wurde die Vogelwelt des Vorhabensgebietes jeweils bei guten
äußeren Bedingungen erfasst. Dabei wurde das UG langsam begangen, wobei an
interessanten Strukturen länger verweilt wurde. Alle Vogelarten, die optisch oder akustisch
wahrgenommen werden konnten, wurden in eine mitgeführte Karte eingetragen. Ein
besonderes Augenmerk wurde auf die alte Scheune gerichtet: Alle ohne Gefahr
zugänglichen Bereiche wurden aufgesucht und mit einem starken Lichtstrahler
ausgeleuchtet, um so einen möglichst genauen Überblick über etwaige Vogelvorkommen zu
bekommen. Dabei wurde nicht nur auf anwesende Vögel geachtet, sondern auch auf
indirekte Hinweise wie Nester, Federfunde oder Kot.
Insgesamt konnten 18 Vogelarten festgestellt werden, davon jedoch sechs Arten nur
überfliegend (Mauersegler, Elster, Saatkrähe, Rabenkrähe, Mehlschwalbe und Bluthänfling).
Es konnten keine nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Arten nachgewiesen
werden, und von den vier Vogelarten der Roten Liste Rheinland-Pfalz waren zwei nur
Überflieger (Mehlschwalbe und Bluthänfling). Der Haussperling findet im UG sehr gute
Lebensbedingungen vor und wird aufgrund der Beobachtungen als Brutvogel eingestuft,
während vom Star keine eindeutigen Hinweise auf ein Brüten existieren.
Ansonsten ist die Avizönose typisch für Siedlungen, obwohl sie natürlich unvollständig ist,
was aber vor allem an der Größe des UG und an der geringen Zahl an Begehungen liegt.
Vor allem der große Efeu an der alten Scheune ist ein wichtiger Lebensraum und die Hecke
am südlichen Ende des Gebietes. Da das ganze Gelände stark ruderalisiert ist, finden Arten
der Staudenfluren und Hecken, wie Finken und Grasmücken, gute Lebensbedingungen vor.
In der alten Scheune selbst konnten allerdings keine aktuellen Vorkommen von Vögeln
festgestellt werden. Lediglich ein schon lange nicht mehr in Benutzung befindliches Nest möglicherweise von einer Rauchschwalbe - konnte gefunden werden.
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lfd.
Nr.
Dt. Artname
Wiss. Artname
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
Ringeltaube
Türkentaube
Mauersegler
Elster
Saatkrähe
Rabenkrähe
Blaumeise
Kohlmeise
Mehlschwalbe
Mönchsgrasmücke
Star
Amsel
Hausrotschwanz
Haussperling
Girlitz
Grünfink
Stieglitz
Bluthänfling
Columba palumbus
Streptopelia decaocto
Apus apus
Pica pica
Corvus frugilegus
Corvus corone
Parus caeruleus
Parus major
Delichon urbicum
Sylvia atricapilla
Sturnus vulgaris
Turdus merula
Phoenicurus ochruros
Passer domesticus
Serinus serinus
Carduelis chloris
Carduelis carduelis
Carduelis cannabina
Artenschutzrechtliche Beurteilung
Status
BV
BV
Üfl.
BV?
Üfl.
NG
BV
BV
Üfl.
BV
BV?
BV
BV
BV
BV?
BV?
BV?
Üfl.
RL
RLP
3
RL
BRD
V
V
3
V
V
V
BNatSchG
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
Insgesamt konnten vier Arten der Roten Liste von Rheinland-Pfalz festgestellt werden, wobei
zwei Arten (Mehlschwalbe, RL 3, und Bluthänfling, RL V) nur überfliegend registriert wurden.
Da für diese das UG keine größere Relevanz hat, wird auf sie hier nicht näher eingegangen.
Star (RL RLP: Vorwarnliste):
Am 15.04.14 konnte im UG ein singender Star beobachtet werden. Am 03.06.14 gelangen
nur noch außerhalb des UG Beobachtungen. Da auch kein Neststandort entdeckt werden
konnte und da möglicherweise kaum Höhlen in geeigneter Größe vorhanden sind, wird die
Art nur als möglicher Brutvogel eingestuft. Ob im Mauerwerk der Scheune hinter dem Efeu
oder dazwischen entsprechende Nischen vorhanden sind konnte nicht festgestellt werden.
Auch als Nahrungsgebiet ist das UG wenig geeignet, da kurzrasige Wiesen etc. fehlen,
einzig die beerentragenden Sträucher und Bäume stellen nach der Brutzeit eine Nahrungsquelle dar, die mit Sicherheit genutzt wird, aber nicht beobachtet werden konnte.
Aus Sicht des Artenschutzes sollte die Bausubstanz der alten Scheune, möglichst samt Efeu
erhalten bleiben.
Haussperling (RL RLP: 3):
Trotz der – augenscheinlich – guten Eignung des Gebiets konnten nur vergleichsweise
wenige Haussperlinge im UG festgestellt werden. Am 15.04. war es v.a. eine kleine Gruppe
in der Hecke im Südosten und ein Individuum im Efeu der Scheune, am 03.06.14, waren sie
weiter über den Garten verteilt.
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Artenschutzrechtliche Beurteilung
Obwohl keine Nester in der Scheune kartiert werden konnten, sind das Gemäuer und der
v.a. an der Südseite rankende Efeu hervorragende Lebensräume für die Art – zumindest als
Aufenthaltsplätze („WGs“), aber wohl auch als Brutstätten.
Auch die Habitate, die der Garten sonst noch bietet, wie Staudenfluren, Hecken und sandige,
offene Bereiche sagen dem Haussperling zu, insbesondere zum Staubbaden und zur
Nahrungssuche.
Um die lokale Population des Haussperlings zu fördern, sollte die alte Scheune mit ihren
besonderen Kleinlebensräumen möglichst erhalten bleiben.
Reptilien
Das Vorkommen von Reptilien wurde am 13.03., 03.04., 24.04. und 20.5.2014 geprüft.
Hierbei konnte kein Nachweis erbracht werden. Trotz guter Habitateignung der nicht zu dicht
bewachsenen Bereiche der Gartenbrache für die streng geschützte Zauneidechse (Lacerta
agilis) konnte kein Exemplar nachgewiesen werden. Gleiches gilt für die ebenfalls stark
geschützte Mauereidechse (Podarcis muralis), die vor allem im Umfeld der südexponierten
Mauern am Nordrand der Gartenbrache potenzielle Lebensräume besitzt. Ursache für das
Fehlen der Reptilien ist sicherlich die Verinselung der Fläche innerhalb der Siedlungsfläche.
Durch die dichte Bebauung um das Untersuchungsgebiet ist eine Zuwanderung auszuschließen. Zudem stellt die hohe Katzendichte im Siedlungsbereich ein permanente Gefahr
für Reptilien dar, die unter suboptimalen Bedingungen auch zum Erlöschen lokaler
Populationen führen kann.
Es kann davon ausgegangen werden, dass sich keine Reptilien im Untersuchungsgebiet
aufhalten. Auch der Nachbar, der im Nordwesten der Gartenbrache Beerenobst kultviert, gab
an, noch nie eine Eidechse im Gebiet gesehen zu haben.
Artenschutzrechtliche Beurteilung
Aufgrund der geringen Größe und isolierten Lage des Vorhabengebietes ist nicht damit zu
rechnen, dass die Fläche für die Nachverdichtung der Wohnbebauung im Gebiet 'Ulzheimer
Straße' streng bzw. europarechtlich geschützten Arten als essenzielle Reproduktionsstätte
oder als für die lokale Teilpopulation wesentliches Nahrungshabitat dient. Das Gebiet besitzt
lediglich für Arten des Siedlungsraumes eine Eignung als Teillebensraum.
Die wiederholte gezielte Nachsuche nach Reptilien erbrachte keine Nachweise. Somit ist
davon auszugehen, dass keine streng geschützten Reptilien auf der Vorhabenfläche leben.
Die Funktion als fakultatives Nahrungshabitat für mobile Vogel- und Fledermaus- und
sonstige Säugetierarten ist angesichts der geringen Größe des Vorhabengebietes und seiner
Lage im Siedlungsbereich nicht erheblich, da sich in dem umgebenden Siedlungsraum und
am Siedlungsrand Lebensräume finden, welche die Funktion übernehmen können.
Eine Ausnahme hinsichtlich der Artenschutzrechtlichen Beurteilung bildet die Scheune im
Norden des Vorhabensgebietes. Diese besitzt auf jeden Fall Habitateignung für Fledermäuse
und, eingeschränkt in Form des Efeus an der südlichen Außenfassade, für Vögel. Nachweise
von Langohren in Form von Kotresten belegen die Nutzung durch Fledermäuse.
Der Gewölbekeller der Scheune bildet eine Ruhestätte im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG. Gemäß diesem Halbsatz ist es "verboten ... Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören."
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Artenschutzrechtliche Beurteilung
Der Efeu an der Südfassade der Scheune und der benachbarten Mauer fungiert als potenzieller Nistplatz für Vögel, bspw. den Haussperling. Da die Arten, die ihre Nistplätze in der
Fassadenbegrünung anlegen, als Freibrüter nicht essenziell auf diese Nistplätze angewiesen
sind und in der Regel den Nistplatz nicht wiederkehrend nutzen, sondern sich jährlich ein
neues Nest bauen, ist der Efeu außerhalb der Brutzeit nicht als Fortpflanzungsstätte im
Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 zu werten. Obgleich die Erhaltung des Efeus aus Sicht des
Artenschutzes wünschenswert wäre würde seine Beseitigung außerhalb der Brutzeit der
Vögel keinen Verstoß gegen das Beschädigungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 darstellen.
Somit ist zu konstatieren, dass eine Umsetzung der Planungsabsicht der Nachverdichtung
des Plangebietes 'Ulzheimer Straße' durch eine Wohnbebauung vorbehaltlich der Tatsache,
dass der Gewölbekeller der Scheune in seiner bisherigen Form erhalten und für Fledermäuse zugänglich und nutzbar bleibt, aller Voraussicht nach ohne Verstoß gegen die
Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG realisierbar ist.
Sollte der Gewölbekeller in seiner Funktion als Überwinterungsquartier für Fledermäuse
verändert werden (Intensivierung der Nutzung, Verschluss der Einflugsmöglichkeit oder
Entwertung durch Beleuchtung), so ist eine Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG von den
Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG erforderlich.
Falls Veränderungen an der Außenfassade der Scheune geplant sind, so sind die Spalten
zuvor auf eventuelle Nutzung durch Fledermäuse zu prüfen.
Diese Artenschutzrechtliche Beurteilung basiert auf einer querschnittsorientierten Begehung
des Geländes und der Ermittlung und Analyse der dort vorkommenden Biotoptypen sowie
der gezielten Erfassung der Brutvögel, Fledermäuse und der Prüfung auf vorkommende
Reptilien. Es wurden keine weiteren faunistischen Erhebungen durchgeführt.
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Artenschutzrechtliche Beurteilung
Fotodokumentation
Bild 01:
Straßenansicht des verwilderten Gartenbereichs in der Ulzheimer Straße
Bild 02:
Randlich ist die Gartenbrache dicht mit Gehölzen bewachsen
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Bild 03:
Artenschutzrechtliche Beurteilung
Hochwüchsige Vegetation am Zugang zur Gartenbrache von der
Ulzheimer Straße
Bild 04: Die Gartenbrache auf den Flurstücken 383/1, 384/8 und 384/9 bildet einen
sehr strukturreichen und störungsarmen innerörtlichen Lebensraum
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Bild 05:
Bambus und Ziersträucher zeugen von der vergangenen Nutzung als
Ziergarten
Bild 06:
Das zentral gelegene Flurstück 384/9 besitzt in weiten Teilen den
Charakter einer Wiesenbrache
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Bild 07:
Kleinflächig gibt es im Zentrum der Gartenbrache nur lückig bewachsene
Bodenstellen mit Habitateignung für Reptilien
Bild 08:
Blick auf die Gartenbrache Flurstück 384/9 von Norden
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Artenschutzrechtliche Beurteilung
Bild 09:
Der überwiegende Teil des Flurstücks 394/1 ist ein Ziergarten mit
zentralem Rasen und randlichen Staudenbeeten und Gehölzen
Bild 10:
Der Ostteil des Flurstücks 394/1 ist als Nutzgarten angelegt
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Artenschutzrechtliche Beurteilung
Bild 11:
Nördlicher Teil der Gartenbrache Flurstück 384/9 mit der efeubewachsenen Südfassade der Scheune
Bild 12:
Beerenobstanlage im Norden des Flurstücks 384/9, im Hintergrund die
efeubewachsene Mauer zum Grundstück Bahnhofstraße 7
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Artenschutzrechtliche Beurteilung
Bild 13:
Am Nordrand des Gartens auf Flurstück 384/9 gibt es einen verwilderten
Kräutergarten mit einer Trockenmauer
Bild 14:
Trockenmauer am Nordrand des Gartens auf Flurstück 384/9
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Artenschutzrechtliche Beurteilung
Bild 15:
Die südexponierte Mauer des Grundstücks Bahnhofstraße 7 sowie die
Südfassade der Scheune sind nahezu komplett mit Efeu bewachsen
Bild 16:
Die Nordfassade der Scheune an der Bahnhofstraße mit Einflugmöglichkeiten und Spaltenquartieren für Fledermäuse
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Artenschutzrechtliche Beurteilung
Bild 17:
Spalten mit Quartiereignung für Fledermäuse in der Nordfassade der
Scheune
Bild 18:
Auch die Ostfassade der Scheune besitzt potenzielle Spaltenquartiere Garten und Mauer im Vordergrund gehören bereits zum Nachbargrundstück
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Artenschutzrechtliche Beurteilung
Bild 19:
Die dicht mit Efeu bewachsene Südfassade der Scheune auf Flurstück
384/5, links neben der Leiter der Zugang zum Gewölbekeller
Bild 20:
Vergitterte Fensteröffnung der Südfassade der Scheune inmitten dichter
Efeuschleier
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Artenschutzrechtliche Beurteilung
Bild 21:
Der Eingang zum Gewölbekeller unter der Scheune auf Flurstück 384/5
Bild 22:
Durch die schadhafte und teilweise fehlende Eindeckung des Daches
bietet der Dachstuhl Fledermäusen keine Reproduktionsquartiere
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Bild 23:
Artenschutzrechtliche Beurteilung
Der Gewölbekeller unter der Scheune dient streng geschützten Langohren
(Plecotus sp.) als Winterquartier und vmtl. als Balzplatz
Bild 24: Als Winterquartier für Fledermäuse dienende Spalte im Kellergewölbe
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