Visa for Marriage purposes (Sudanese nationals)
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Visa for Marriage purposes (Sudanese nationals)
April, 2010 Visa for Marriage purposes (Sudanese nationals) I. General requirements: 1. Three application forms, completed and signed by applicant. 2. Four recent passport-size photographs not older than six months with white background. 3. Passport not older than 10 years, valid for at least three months beyond intended stay and two empty pages 4. Previous passport(s), if any. 5. Original birth certificate along with English or German Translation plus three copies of each document. 6. Photocopies of pages 1-4 of current passport and of all previous Schengen visas. 7. In case of previous marriages: original divorce deed or death certificate with English or German translation plus three copies. 8. In case of children rejoining their parents: original birth certificates along with German or English translation with three copies. 9. Copy of the passport of the family member residing in Germany, including the copy of the residence permit, as well as the lease agreement and proof of financial means, such as bank accounts and work certificate. 10. German language certificate, A1, issued by the Goethe Institut Khartoum or any other ALTE certified language school (see further explanations below-in German language). 11. Letter of the German Civil Marriage Authority that wedding has been scheduled. II. Please note: • • • • • • • • This a German NATIONAL Visa and takes at least 6 weeks to be decided by the Alien’s Authorities in Germany. All the applicants have to appear personally. For all family reunions an interview will be done at time of submission. The Embassy might ask for additional documents if found necessary. Applications are only accepted and processed after submission of all documents. If a visa form is not filled in completely or the above conditions are not met, no visa will be issued. The failure to produce the required documents will result in the refusal of the visa. Applicants are kindly asked to note that compliance with the aforementioned conditions does not automatically guarantee that a visa will be issued. No other charges except the visa fee has to be paid. This requirement sheet is free of charge!!!! For submission of a family reunion application, an appointment is required. Please contact the Visa Section. Submission of applications 1st and 3rd Tuesday in the month! Address Tel./Fax Nr. 53, Baladia Street, Block No. 8D, Plot tel: 00249- 183 – 77 79 79 Nr. 2 fax: 00249- 183- 77 76 22 Email-address [email protected] Internet www.khartum.diplo.de • -2- In case children are travelling along, please be reminded to fill out 3 application forms for each child. The applications would have to be signed by both parents. Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug Nach der grundlegenden Reform des Aufenthaltsgesetzes müssen ausländische Ehepartner, die nach Deutschland ziehen möchten, schon bei der Beantragung des Visums im Heimatland einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Der Grund: Sie sollen sich in Deutschland von Anfang an zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. So soll nachziehenden Ehegatten der Einstieg in den Integrationskurs und damit auch die Integration in die deutsche Gesellschaft erleichtert werden. Ihre Startchancen werden dadurch verbessert. Der Nachweis, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann, muss bereits bei Antragstellung erbracht werden. Konkret sind darunter Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ zu verstehen. Diese Neuerung beruht auf dem „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“. Bei der Beantragung des Visums sind die Sprachkenntnisse durch ein Sprachzeugnis auf dem Niveau A1 eines nach den Standards der ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters nachzuweisen, der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt. Dies ist im Sudan gegenwärtig beim Goethe-Institut der Fall. Die Termine der Sprachkursprüfungen können auf der Homepage oder telefonisch beim jeweiligen Prüfungsanbieter abgerufen werden. Sprachzertifikate anderer Anbieter können im Visumverfahren nicht anerkannt werden! Ausnahmen: Wenn bei der persönlichen Antragstellung ersichtlich ist, dass der Antragsteller die geforderten Deutschkenntnisse zweifelsfrei besitzt, ist kein besonderer Nachweis notwendig. Das Sprachprüfungszertifikat muss außerdem nicht vorgelegt werden bei: - nachgewiesener körperlicher oder geistiger Behinderung - Ehegatten von Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern sowie Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen der Genfer-Flüchtlings-Konvention, wenn die Ehe bereits vor der Ausreise aus dem Sudan bestanden hat - erkennbar geringem Integrationsbedarf - Ehegatten von Ausländern mit der Staatsangehörigkeit von Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland oder Vereinigte Staaten Sollten noch keine einfachen Deutschkenntnisse vorhanden sein, kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, diese zu erwerben. Es gibt keine Pflicht, einen bestimmten Kurs zu besuchen. Wie die erforderlichen Kenntnisse erlangt werden, bleibt jedem selbst überlassen. Einige Prüfungsanbieter informieren auf ihren Websites über die Prüfungsinhalte. Diese Prüfungen sind sehr auf die Fähigkeit zur Kommunikation ausgerichtet, um so den Start in den Alltag in Deutschland zu erleichtern. Es wird empfohlen, Ihren Sprachlehrer auf die Internetangebote zu den Prüfungsinhalten hinzuweisen, damit eine zielgerichtete -3- Prüfungsvorbereitung erfolgen kann. Die Vorlage eines Sprachzertifikats der oben genannten Anbieter führt nicht automatisch zu einer Bejahung des Sprachnachweises im Visumverfahren. Der Sprachnachweis ist auf Echtheit und bei konkreten Anhaltspunkten im Einzelfall auch auf seine Plausibilität und seine Aktualität im Hinblick auf das tatsächliche Sprachvermögen des Antragstellers zu überprüfen. Die Entscheidung über den Visumantrag liegt ausschliesslich bei der Visastelle. Nützliche Links: www.goethe.de Homepage des Goethe-Instituts www.goethe.de/khartoum Homepage Goethe-Institut Khartum www.goethe.de/lrn/prj/pba/sd1/mat/deindex.htm Modellprüfung des Goethe-Zertifikats A1 „Start Deutsch“ www.testdaf.de/index.php Homepage der TestDaF www.dw-world.de Homepage der Deutschen Welle www.integration-in-deutschland.de Informationsportal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge