Visa for Marriage purposes (Sudanese nationals)

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Visa for Marriage purposes (Sudanese nationals)
April, 2010
Visa for Marriage purposes (Sudanese nationals)
I. General requirements:
1. Three application forms, completed and signed by applicant.
2. Four recent passport-size photographs not older than six months with white background.
3. Passport not older than 10 years, valid for at least three months beyond intended stay and
two empty pages
4. Previous passport(s), if any.
5. Original birth certificate along with English or German Translation plus three copies of each
document.
6. Photocopies of pages 1-4 of current passport and of all previous Schengen visas.
7. In case of previous marriages: original divorce deed or death certificate with English or
German translation plus three copies.
8. In case of children rejoining their parents: original birth certificates along with German or
English translation with three copies.
9. Copy of the passport of the family member residing in Germany, including the copy of the
residence permit, as well as the lease agreement and proof of financial means, such as bank
accounts and work certificate.
10. German language certificate, A1, issued by the Goethe Institut Khartoum or any other ALTE
certified language school (see further explanations below-in German language).
11. Letter of the German Civil Marriage Authority that wedding has been scheduled.
II. Please note:
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This a German NATIONAL Visa and takes at least 6 weeks to be decided by the Alien’s
Authorities in Germany.
All the applicants have to appear personally.
For all family reunions an interview will be done at time of submission.
The Embassy might ask for additional documents if found necessary.
Applications are only accepted and processed after submission of all documents. If a visa
form is not filled in completely or the above conditions are not met, no visa will be issued.
The failure to produce the required documents will result in the refusal of the visa.
Applicants are kindly asked to note that compliance with the aforementioned conditions does
not automatically guarantee that a visa will be issued.
No other charges except the visa fee has to be paid.
This requirement sheet is free of charge!!!!
For submission of a family reunion application, an appointment is required. Please
contact the Visa Section. Submission of applications 1st and 3rd Tuesday in the month!
Address
Tel./Fax Nr.
53, Baladia Street, Block No. 8D, Plot
tel: 00249- 183 – 77 79 79
Nr. 2
fax: 00249- 183- 77 76 22
Email-address
[email protected]
Internet
www.khartum.diplo.de
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In case children are travelling along, please be reminded to fill out 3 application forms
for each child. The applications would have to be signed by both parents.
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug
Nach der grundlegenden Reform des Aufenthaltsgesetzes müssen ausländische Ehepartner, die
nach Deutschland ziehen möchten, schon bei der Beantragung des Visums im Heimatland
einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Der Grund: Sie sollen sich in Deutschland von Anfang
an zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben
teilnehmen können. So soll nachziehenden Ehegatten der Einstieg in den Integrationskurs und
damit auch die Integration in die deutsche Gesellschaft erleichtert werden. Ihre Startchancen
werden dadurch verbessert.
Der Nachweis, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache
verständigen kann, muss bereits bei Antragstellung erbracht werden. Konkret sind darunter
Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten
„Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ zu verstehen. Diese Neuerung
beruht auf dem „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der
Europäischen Union“.
Bei der Beantragung des Visums sind die Sprachkenntnisse durch ein Sprachzeugnis auf dem
Niveau A1 eines nach den Standards der ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters nachzuweisen,
der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt. Dies ist im Sudan gegenwärtig
beim Goethe-Institut der Fall. Die Termine der Sprachkursprüfungen
können auf der Homepage oder telefonisch beim jeweiligen Prüfungsanbieter
abgerufen werden. Sprachzertifikate anderer Anbieter können im Visumverfahren nicht anerkannt
werden!
Ausnahmen: Wenn bei der persönlichen Antragstellung ersichtlich ist, dass der Antragsteller die
geforderten Deutschkenntnisse zweifelsfrei besitzt, ist kein besonderer Nachweis notwendig.
Das Sprachprüfungszertifikat muss außerdem nicht vorgelegt werden bei:
- nachgewiesener körperlicher oder geistiger Behinderung
- Ehegatten von Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern sowie Asylberechtigten und
anerkannten Flüchtlingen der Genfer-Flüchtlings-Konvention, wenn die Ehe bereits vor der
Ausreise aus dem Sudan bestanden hat
- erkennbar geringem Integrationsbedarf
- Ehegatten von Ausländern mit der Staatsangehörigkeit von Australien, Israel, Japan,
Kanada, Republik Korea, Neuseeland oder Vereinigte Staaten
Sollten noch keine einfachen Deutschkenntnisse vorhanden sein, kommen verschiedene
Möglichkeiten in Betracht, diese zu erwerben. Es gibt keine Pflicht, einen bestimmten Kurs zu
besuchen. Wie die erforderlichen Kenntnisse erlangt werden, bleibt jedem selbst überlassen.
Einige Prüfungsanbieter informieren auf ihren Websites über die Prüfungsinhalte. Diese
Prüfungen sind sehr auf die Fähigkeit zur Kommunikation ausgerichtet, um so den Start in den
Alltag in Deutschland zu erleichtern. Es wird empfohlen, Ihren Sprachlehrer auf die
Internetangebote zu den Prüfungsinhalten hinzuweisen, damit eine zielgerichtete
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Prüfungsvorbereitung erfolgen kann.
Die Vorlage eines Sprachzertifikats der oben genannten Anbieter führt nicht automatisch zu einer
Bejahung des Sprachnachweises im Visumverfahren. Der Sprachnachweis ist auf Echtheit und bei
konkreten Anhaltspunkten im Einzelfall auch auf seine Plausibilität und seine Aktualität im Hinblick
auf das tatsächliche Sprachvermögen des Antragstellers zu überprüfen. Die Entscheidung über
den Visumantrag liegt ausschliesslich bei der Visastelle.
Nützliche Links:
www.goethe.de
Homepage des Goethe-Instituts
www.goethe.de/khartoum
Homepage Goethe-Institut Khartum
www.goethe.de/lrn/prj/pba/sd1/mat/deindex.htm
Modellprüfung des Goethe-Zertifikats A1
„Start Deutsch“
www.testdaf.de/index.php
Homepage der TestDaF
www.dw-world.de
Homepage der Deutschen Welle
www.integration-in-deutschland.de
Informationsportal des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge