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„Oberwiesen I“ Seite 1 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN „OBERWIESEN I“ ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN „OBERWIESEN I“ GEMEINDE BODELSHAUSEN, GEMARKUNG BODELSHAUSEN, LANDKREIS TÜBINGEN Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 3.1 3.2 Angaben zur Gemeinde Ziel und Zweck der Planung Überörtliche Planungen Landesentwicklungsplan 2002 Regionalplan 4. Örtliche Planungen 4.1 Flächennutzungsplan 5. Angaben zum Plangebiet 5.1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 Umweltverträglichkeit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Umweltbericht Verkehrsgutachten Lärmgutachten Hochwasserschutz Gewässer 7. Städtebauliche Konzeption 7.1 Erschließung 7.2 Bau- und Nutzungsstruktur 8. 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 Maßnahmen zur Verwirklichung Wasserversorgung, Schmutzwasserableitung / Entwässerung Stromversorgung Müllentsorgung Fernmeldetechnische Versorgung Bodenordnung 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 Festsetzungen zum Bebauungsplan Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung, Baugrenze Flächen für Garagen und überdachte Stellplätze Grünordnerische Festsetzungen 10. Örtliche Bauvorschriften 10.1 Äußere Gestaltung der Baukörper 10.2 Einfriedigungen 10.3 Außenantennen 10.4 Versorgungsleitungen 10.5 Abstandflächen 10.6 Stellplätze 11. Flächenbilanz Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung (Anlage 1) ■ KÜNSTER STADTPLANUNG © „Oberwiesen I“ Seite 2 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen 1. Angaben zur Gemeinde Die Gemeinde Bodelshausen liegt im Landkreis Tübingen. Sie ist eine selbständige Gemeinde. Die Einwohnerzahl beträgt derzeit 5.703 Einwohner (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, drittes Quartal 2012) 2. Ziel und Zweck der Planung In der Gemeinde Bodelshausen sollen Wiesenflächen am östlichen Ortsrand einer Wohnnutzung zugeführt werden. Am 29.03.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Oberwiesen I“ für den nördlichen Bereich des Gewanns „Oberwiesen“ gefasst. Um langfristig das Ortsbild abzurunden, wurden verschiedene Strukturkonzepte für eine sinnvolle und machbare Erweiterung der Wohnbauflächen erarbeitet und dem Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen im Juli 2011 vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurde am 26.07.2011 beschlossen das Plangebiet auf das gesamte Gewann Oberwiesen auszudehnen. Mit 2 endgültigen Varianten des Strukturkonzeptes mit der Bezeichnung „Oberwiesen“ wurde im November 2011 eine erste frühzeitige Trägerbeteiligung durchgeführt. Da die Planung auf dieser Grundlage vertieft wurde, wird diese Trägerbeteiligung als Grobabstimmung der Planung betrachtet. Im weiteren Verfahren wurde zur Umsetzung des Plangebiets eine Verkehrs- und Lärmuntersuchung erarbeitet, um die derzeitige Situation an der Bahnhofstraße und die zukünftige Erschließung des Baugebiets abschätzen zu können. Der Gemeinderat entschied sich im Frühjahr 2013 für eine Anbindung des Baugebiets durch einen Kreisverkehr an die Bahnhofstraße. Ausgehend davon wurde die Variante 1 des Strukturkonzeptes mit Modifikationen als Grundlage für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Oberwiesen“ mit dem veränderten Geltungsbereich erarbeitet. Nach dem Auslegungsbeschluss am 23.09.2014 wurden mehrere Eigentümergespräche im Zuge des Umlegungsverfahrens durchgeführt. Da nicht mit allen Eigentümern aus dem südlichen Teil des Bebauungsplanes „Oberwiesen“ im Umlegungsverfahren Einigung zur Umlegung der Grundstücke erzielt werden konnte, wird der Bebauungsplan südlich des Oberwiesengrabens getrennt und der nördliche Teil als Bebauungsplan „Oberwiesen I“ fortgeführt. 3. Überörtliche Planungen 3.1 Landesentwicklungsplan 2002 Der Landesentwicklungsplan ordnet die Gemeinde Bodelshausen der „Randzone um den Verdichtungsraum Stuttgart“ zu und formuliert folgende allgemeine Ziele und Grundsätze (Quelle: LEP 2002, Kap. 2.3.). - Die Randzonen um die Verdichtungsräume sind so zu entwickeln, dass eine Zersiedlung der Landschaft und Beeinträchtigungen der Wohn- und Umweltqualität vermieden, Freiräume und Freiraumfunktionen gesichert, Entlastungsaufgaben für Verdichtungsräume wahrgenommen und Entwicklungsimpulse in den Ländlichen Raum vermittelt werden. - Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden. - Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flächen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und wohnortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbeflächen hinzuwirken. ■ KÜNSTER STADTPLANUNG © „Oberwiesen I“ Seite 3 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen - Die Zentralen Orte sind als Versorgungs- und Arbeitsplatzzentren zu stärken und durch Bereitstellung qualifizierter Infrastruktur- und Flächenangebote auch als Standorte zur Wahrnehmung von Entlastungsfunktionen für Verdichtungsräume zu entwickeln. - Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu sichern. - Für eine landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Teile von Freiräumen sind vor Beeinträchtigungen zu schützen. Insbesondere ertragreiche Böden sind zu sichern. Möglichkeiten, mit Planungen auf Flächen geringerer Bodengüte auszuweichen, sind zu nutzen. - Ökologisch bedeutsame Teile sowie für die Erholung besonders geeignete Teile von Freiräumen sind vor Beeinträchtigungen zu schützen, zu vernetzen und mit entsprechenden Flächen benachbarter Räume zu verknüpfen. 3.2 Regionalplan Der Regionalplan „Neckar-Alb“ 2013 weißt Bodelshausen keine zentralörtliche Funktion zu. Das nächste Unterzentrum ist Mössingen in nordöstlicher Richtung zu dessen Verflechtungsbereich Bodelshausen gehört. Das nächste Oberzentrum ist Hechingen in südwestlicher Richtung. Das Plangebiet liegt innerhalb des Siedlungsbereichs und ist als geplantes Wohngebiet dargestellt. Bodelshausen liegt nach der Strukturkarte an der Landesentwicklungsachse Reutlingen/Tübingen - Hechingen - Balingen - Albstadt (- Sigmaringen). Durch die Anbindung der überregionalen Bundesstraße B27 ist der Ort gut an die weiteren Orte der Entwicklungsachse angebunden. 4. Örtliche Planungen 4.1 Flächennutzungsplan Im aktuellen Flächennutzungsplan 2001 der Verwaltungsgemeinschaft MössingenBodelshausen-Ofterdingen ist die Fläche des Plangebiets zum größten Teil als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Im westlichen Bereich entlang der Bahnhofstraße ist im Flächennutzungsplan ein Teil des Plangebiets als geplante Mischbaufläche dargestellt. Diese Fläche soll ebenfalls als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend berichtigt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. ■ KÜNSTER STADTPLANUNG © „Oberwiesen I“ Seite 4 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen 5. Angaben zum Plangebiet 5.1 Geltungsbereich des Bebauungsplans Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf der Gemarkung Bodelshausen. Er beinhaltete im Vorentwurf und Entwurf abweichend von dem 2011 gefassten Aufstellungsbeschluss das gesamte Gewann „Oberwiesen“ mit einer Größe von ca. 8,24 ha. Nach der Reduktion des Geltungsbereiches auf den nördlichen Teil „Oberwiesen I“ beträgt die Fläche des Bebauungsplans in dieser Abgrenzung ca. 3,56 ha Das Plangebiet fällt von West nach Ost von ca. 494,00 m ü. NN bis ca. 489,0 m ü. NN (Normal Null) ab. Das Plangebiet wird in nachfolgender Planzeichnung dargestellt: 6. Umweltverträglichkeit 6.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz erfolgt im Grünordnungsplan. Hier wird der durch das Vorhaben verursachte Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild den vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen gegenübergestellt. ■ KÜNSTER STADTPLANUNG © „Oberwiesen I“ Seite 5 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen 6.2 Umweltbericht Ein Umweltbericht wird erstellt und ist als gesonderter Teil der Begründung (Anlage 1) beigefügt. 6.3 Verkehrsgutachten Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurde im November 2012 eine verkehrstechnische Untersuchung vom Ing. Büro MAP, beratende Ingenieure, GbR erstellt. Weitere Details können dem Untersuchungsbericht entnommen werden, der bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bodelshausen eingesehen werden kann. 6.4 Lärmgutachten Zur Konfliktbewältigung im Rahmen der Bauleitplanung wurden wegen den angrenzenden Lärmemissionen der L389 im Westen des Plangebiets Lärmuntersuchungen erarbeitet. Zum Schutz des Bereiches WA 3 werden im westlichen Bereich des Plangebiets aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Zum Lärmschutz entlang der Bahnhofstraße werden bei Neubauten passive Lärmschutzmaßnamen festgesetzt. Weitere Details können aus dem schalltechnischen Untersuchungsgutachten des Ingenieurbüros für Schallimmissionsschutz ISIS, entnommen werden, welches bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bodelshausen eingesehen werden kann. 6.5 Hochwasserschutz Situation Der östliche Rand des Plangebiets wird vom Gewässer „Krebsbach“ (im Plangebiet weitgehend offen geführt) von Süden nach Norden durchflossen. Im Verlauf des Krebsbachs hat die Gemeinde Bodelshausen im Jahr 2010 eine vorläufige Rückhaltemaßnahme (Abflussdrosselung mit Retentionsfläche) hergestellt. In den Krebsbach münden im Bereich des Plangebiets der „Oberwiesengraben“ und der „RW-Kanal Sickinger Straße“, diese sind gemäß der mit dem Landratsamt abgestimmten Gewässerliste / Gewässerkarte der Gemeinde Bodelshausen jeweils als öffentliche Gewässer zu betrachten. Der Oberwiesengraben verläuft im Plangebiet weitgehend (d.h. östlich der Oberwiesenstraße, FlSt. 4282/1) offen, der RW-Kanal Sickinger Straße ist im Plangebiet komplett verdolt. (südlicher Planbereich Bauabschnitt II) Von früheren Hochwasserereignissen (insbesondere Hochwasser vom 02.06.2008) betroffene Flächen hat die Gemeinde in einem Überflutungsflächenplan festhalten lassen. Demnach trat Hochwasser bisher entlang des Krebsbaches und entlang des RW-Kanals Sickinger Straße auf. Hochwasser im Krebsbach führte dabei zu oberflächigem Abfluss auf der Grabenstraße (südöstlich des Plangebiets) und Überflutung des Gebäudes Grabenstraße 16. Das Hochwasser wurde hervorgerufen durch eine für die ankommenden Wassermassen zu geringe Leistungsfähigkeit der im Süden des Plangebiets und südöstlich außerhalb des Plangebiets vorhandenen Verdolungen. Ein Ausufern des offenen Krebsbaches wurde im Planbereich insbesondere als Rückstau aus dem Einlauf in den weiter nördlich erneut verdolten Verlauf beobachtet. Hochwasser im RW-Kanal Sickinger Straße führte ebenfalls zu einem oberflächigen Abfluss, jedoch nicht zu dokumentierten Gebäudeschäden innerhalb des Plangebiets. Am RW-Kanal Sickinger Straße wird das Hochwasser durch geringe Leistungsfähigkeit obenliegender Kanalhaltungen (außerhalb des Plangebiets) hervorgerufen, während die Verdolung innerhalb des Plangebiets ausreichend leistungsfähig wäre, um die ankommenden Wassermassen abzuleiten. ■ KÜNSTER STADTPLANUNG © „Oberwiesen I“ Seite 6 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen Hochwasserschutz Gesamtgemeinde Für die Gesamtgemeinde Bodelshausen wurde ein dezentrales Hochwasserschutzkonzept erarbeitet, und mit Planfeststellungsbeschluss vom 03.12.2012 durch das Landratsamt Tübingen in Teilen wasserrechtlich genehmigt – zunächst ausgenommen wurden die Hochwasserrückhaltebecken „Daimlerstraße“ sowie „Oberwiesen Nord und Süd“ aufgrund von Einsprüchen / noch nicht geklärtem Grunderwerb. Grundsätzlich wird das HW-Schutzkonzept nach seiner Umsetzung an den betroffenen Gewässerabschnitten einen Schutz vor Hochwasser bis zum Erreichen eines 100jährlichen Regenereignisses bieten. Die im Plangebiet vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen bestehen daher weitgehend in der Umsetzung der dezentralen HW-Schutzkonzeption. Hochwasserschutz Baugebiet „Oberwiesen“ Entlang des Oberwiesengrabens besteht bisher keine Hochwassergefahr. Nennenswerte Abflüsse wurden im Oberwiesengraben bisher nicht beobachtet. Aus dem dezentralen HW-Schutzkonzept für Bodelshausen wird für den Graben ein Einzugsgebiet von maximal 4,8 ha entnommen, und hierfür für einen r30; n=0,01 ein Abfluss von maximal 4,8 ha * 0,2 (y) * 269,3 l/(s*ha)= 258,5 l/s. Geplant ist hier ein Grabenprofil (Sohlbreite 1,00 m; minimale Tiefe 0,50 m; Böschungsneigungen 1:2; Gefälle 2,5 %) mit einer Leistungsfähigkeit von 433 l/s bei 20 cm Fließtiefe (und 30 cm Freibord), bzw. von 2,53 m³/s bei Abfluss im bordvollem Graben. Eine Hochwassergefahr aus dem Oberwiesengraben kann daher auch in Zukunft ausgeschlossen werden. Auf den Flächen des geplanten Baugebiets entlang des Krebsbachs ist bisher eine Hochwassergefahr gegeben. Nach vollständiger Verwirklichung des dezentralen Hochwasserschutzkonzepts der Gemeinde Bodelshausen wird dagegen der Abfluss im Krebsbach für bis zu 100-jährliche Regenereignisse soweit gedrosselt, dass der verbleibende Abfluss von den bestehenden (teilweise im Rahmen des HW-Schutzkonzepts aufgeweiteten) Verdolungen bewältigt wird. Maßgeblich (weil oberhalb bzw. innerhalb des BG liegend) sind für das BG Oberwiesen folgende Maßnahmen aus dem dezentralen Hochwasserschutzkonzept: - Aufweitung Verdolung Grabenstr. (bereits 2013 verwirklicht) Aufstau Butzensee (bereits 2013 verwirklicht) HRB Robert-Bosch-Straße (bereits 2014 verwirklicht) HRB Daimlerstraße (zurückgestellt bis 2016) HRB Sickinger Str. Nord (in Bau, Fertigstellung Okt. 2015) HRB Sickinger Str. Süd (in Bau, Fertigstellung Okt. 2015) HRB Oberwiesenstr. (Nord + Süd) (Verwirklichung jeweils zusammen mit BG) Die beiden Teile des Baugebiets Oberwiesen können jeweils nur im Zusammenhang mit dem Bau des jeweiligen Hochwasserrückhaltebecken [HRB] Oberwiesenstraße Nord bzw. Süd erschlossen werden. Dabei wird das Gelände im Baugebiet jeweils soweit aufgefüllt, dass es mindestens 0,90 m über dem Niveau des Beckenüberlaufs bzw. 0,50 m über dem für ein 1000-jährliches Bemessungshochwasser [HQ1000] errechneten Wasserstand im Hochwasserrückhaltebecken liegt. Bei der Ermittlung des Wasserstands bei HQ1000 wurden ohnehin keine obenliegenden Rückhaltemaßnahmen berücksichtigt, der maximale Wasserstand von 0,50 unter Niveau Baugebiet für ein HQ1000 wird also unabhängig von der Fertigstellung der noch ausstehenden HRB Daimlerstraße und Sickinger Straße eingehalten. ■ KÜNSTER STADTPLANUNG © „Oberwiesen I“ Seite 7 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen Es ist daher durch die Art der geplanten Erschließung sichergestellt, dass vom Krebsbach keine Hochwassergefahr für das geplante Baugebiet (mehr) ausgeht. Auf den Flächen des geplanten Baugebiets entlang des (hier verdolten) Wassergrabens Sickinger Straße ist bisher eine Hochwassergefahr gegeben. Nach Bau der Hochwasserrückhaltebecken Sickinger Straße Nord + Süd im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts wird der Abfluss im (verdolten) Wassergraben für bis zu 100-jährliche Regenereignisse soweit gedrosselt, dass der verbleibende Abfluss von der bestehenden Verdolung bewältigt wird. Aus dem Erläuterungsbericht zum dezentralen Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde geht für ein 100-jährliches Regenereignis ein Zufluss zu den hier geplanten Hochwasserrückhaltebecken Sickinger Straße Nord + Süd von zusammen 999 l/s hervor. Die vorhandene Verdolung oberhalb des geplanten Baugebiets Oberwiesen kann jedoch nur 370 l/s (ungünstigste Haltung) ableiten; innerhalb des geplanten Baugebiets (sowie ab Querung der Bahnhofstraße) weist die bestehende Verdolung dagegen Leistungsfähigkeiten ≥ 1.750 l/s auf. Vorgesehen ist hier (im Baugebiet) eine geringfügige Verschiebung des Kanalverlaufs unter Beibehaltung der bisherigen Leistungsfähigkeit. Die geplanten Hochwasserrückhaltebecken Sickinger Straße Nord + Süd drosseln den Abfluss im verdolten Wassergraben für bis zu 100-jährliche Regenereignisse auf 310 l/s, was von der bestehenden Verdolung durchgängig bewältigt wird. Ein Hochwasser im Baugebiet Oberwiesen aus dem Wassergraben „Sickinger Straße“ kann dann allenfalls noch bei Regenereignissen vorkommen, welche statistisch seltener als einmal in 100 Jahren auftreten. Um den Hochwasserschutz für das geplante Baugebiet weiter zu verbessern wäre es vorteilhaft, oberflächig abfließendes Wasser (Regenwasser aus dem Wassergraben sowie eventuell hinzukommenden Überstau aus der Mischwasserkanalisation) oberhalb des Baugebiets in die hier sehr leistungsfähige Verdolung einzuleiten. Hierzu ist im Rahmen der Baugebietserschließung vorgesehen, oberhalb (südwestlich) der Querung der heutigen Oberwiesenstraße eine leichte Geländemulde herzustellen und den dortigen Schacht mit einem Einlaufrost auszurüsten. Durch beide Maßnahmen (Hochwasserrückhaltebecken Sickinger Straße sowie Einlaufschacht Oberwiesenstraße) ist sichergestellt, dass vom Wassergraben Sickingerstraße keine Hochwassergefahr für das geplante Baugebiet (mehr) ausgeht. Umsetzung Die Planung zum Hochwasserrückhaltebecken Oberwiesenstraße Nord wie auch die Umgestaltung des Oberwiesengrabens wird in den Bebauungsplan „Oberwiesen I“ einbezogen und soll als erster Bauabschnitt umgesetzt werden. Das Hochwasserrückhaltebecken Süd wie auch der Umbau des (verdolten) Wassergrabens Sickinger Straße wird bei der Umsetzung des südlichen Planbereichs ergänzt. 6.6 Gewässer Öffnung des Grabens Oberwiesenstraße Der offene Bereich des Wassergrabens wird renaturiert. Die Maßnahmen hierzu sind im Umweltbericht beschrieben. Die Umsetzung ist so geplant, dass bei einem möglichen Hochwasser, die angrenzenden Bauflächen nördlich des Grabens und der Fuß- und Radweg südlich des Grabens nicht im Bereich des beidseitigen Gewässerrandstreifens von jeweils 5 m liegen und somit nicht überschwemmt werden. ■ KÜNSTER STADTPLANUNG © „Oberwiesen I“ Seite 8 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen Eine Öffnung des bisher verdolten Abschnittes des Grabens Oberwiesenstraße zwischen Bahnhofstraße und der neuen Oberwiesenstraße (bisheriger Feldweg) wurde geprüft. Für diese Öffnung müsste ein parallel verlaufender Abwasserkanal verlegt werden. Zudem wäre ein beidseitiger Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG Abs. 1 von jeweils 5 m ab Böschungsoberkante zu gewährleisten sobald das Gewässerbett offen geführt wird. Dies hätte zur Folge, dass entlang der Bahnhofstraße die notwendigen Lärmschutzreinrichtungen unterbrochen werden müssten, was deren Wirkung so stark vermindert, dass eine Bebauung in diesem Bereich nur sehr eingeschränkt möglich ist. Angesichts der Tatsache, dass es sich um ein nicht ständig wasserführendes Gewässer handelt wurden die mit eine Öffnung in Kauf zu nehmenden Nachteile gegen über den daraus zu erwartenden Vorteilen als unverhältnismäßig erachtet. Öffnung des Grabens Sickinger Straße Auch die Öffnung des Grabens Sickinger Straße und des Krebsbachs wurde geprüft. Aufgrund der tief liegenden Sohle (zwischen 1,5 und 1,8 m unter Gelände) wäre ein Platzbedarf von ca. 16 bis 17 m incl. Gewässerrandstreifen erforderlich. Aufgrund der bestehenden Bebauung im Norden und Osten der Gewässer ist der hierfür erforderliche Platz nicht vorhanden, die Erschließung der nördlich angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke erfolgt von der Bahnhofstraße aus über das Grundstück des Grabens und wäre nicht mehr möglich. Daher wurde die Öffnung dieses Grabens ebenfalls als nicht durchführbar verworfen. 7 Städtebauliche Konzeption 7.1 Erschließung Das Plangebiet wird zentral über einen neuen Kreisverkehr an die Bahnhofstraße angebunden. Die bisherige Oberwiesenstraße verläuft von Nord nach Süd durch das Gebiet. Diese wird im 2. Bauabschnitt „Oberwiesen II“ als Sammelstraße ausgebaut. Der Anschluss hierzu wird vorgesehen. Die Schwabstraße verbindet den Kreisverkehr mit der Uhlandstraße. Ausgehend von der Schwabstraße wird der südliche Bereich „Oberwiesen I“ über eine Ringstraße erschlossen. Um wenige Bauplätze im Norden zu erschließen ist eine kurze Stichstraße mit Wendefläche (Uhlandstraße) geplant. Die Bestandsgebäude im Nordwesten werden über die Bahnhofstraße angedient, die in geringem Umfang ertüchtigt wird. Entlang des Hochwasserrückhaltebeckens ist ein Fußweg von Nord nach Süd geplant. Dieser wird im 1. Bauabschnitt begonnen und verbindet das Plangebiet mit der freien Landschaft. In Ost-West Richtung ist ein Fußweg südlich des Oberwiesengrabens geplant. Dieser wird im 2. Bauabschnitt „Oberwiesen II“ umgesetzt. Im westlichen Teil wird hierzu ein Korridor als Verkehrsgrünfläche vorgehalten. Aufgrund der Straßenbreite ist das Parken im öffentlichen Raum möglich. Es werden zusätzliche Flächen entlang der Oberwiesenstraße ausgewiesen. Der südliche Bereich „Oberwiesen II“ wird als 2. Bauabschnitt später ergänzt. Es ist eine Ringstraße vorgesehen die an die Oberwiesenstraße anbinden wird. Ausgehend von dieser Ringstraße werden kleinere Stichstraßen erstellt um alle Bereiche mit einer minimalen Erschließungsfläche andienen zu können. 7.2 Bau- und Nutzungsstruktur In den einzelnen Quartieren des Plangebiets sind sowohl Doppel- wie auch Einzelhäuser möglich. Das Gebiet ist als allgemeines Wohngebiet festgelegt. Die Grundstücke die von Norden erschlossen werden, sollen als Doppelhäuser möglich sein. Die Gebäude die nur von Süden erschlossen werden, werden als Einzelhäuser fest- ■ KÜNSTER STADTPLANUNG © „Oberwiesen I“ Seite 9 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen gelegt. Dies soll eine Verschattung der nördlichen Grundstücke verhindern, da der Schatten der größeren Doppelhäuser auf den Straßenflächen liegt. Aus Gründen des Natur- und Gewässerschutzes und um die Nachbarschaft zu stärken und die Möglichkeit der Naherholung zu ermöglichen ist innerhalb des Gebiets ein öffentlicher Grünzug vorgesehen. Hierbei wird ein bestehender Bachlauf renaturiert. Aufgrund der Nähe zu den öffentlichen Einrichtungen im Ortskern und dem Kindergarten im Gebiet sind innerhalb des Plangebiets keine zusätzlichen Einrichtungen vorgesehen. 8. Maßnahmen zur Verwirklichung 8.1 Wasserversorgung, Schmutzwasserableitung / Entwässerung Wasserversorgung: Die Wasserversorgung von Bodelshausen erfolgt großenteils im „Württemberger System“ über ein vermaschtes Ringnetz. Für die Versorgung des geplanten Baugebiets Oberwiesen sind Anschlusspunkte insbesondere in der Uhlandstraße, der Inneren Grabenstraße und der Grabenstraße vorhanden, weiterhin kann eine Anbindung an die Bahnhofstraße erfolgen. Die Wasserversorgung des neuen Baugebiets wird aufgrund guter Wartungsfreundlichkeit und Versorgungssicherheit im bisherigen System fortgeführt. Durch die Nutzung der vorgenannten vier Anschlusspunkte ist die Versorgung des neuen Baugebiets optimal in das bestehende Netz eingebunden; es ergeben sich sowohl eine hohe Versorgungssicherheit für das Baugebiet als auch eine erhöhte Versorgungssicherheit und gleichmäßigere Druckverhältnisse für angrenzende Straßenzüge durch die zusätzliche Vermaschung. Erläuterung Entwässerung: Die Entwässerung des Baugebiets muss an die bestehenden Kanäle (Mischwasser und Regenwasser bzw. Bachverdolung) in der Inneren Grabenstraße anschließen. Die alternative Anschlussmöglichkeit über die bestehende Anfangshaltung (Mischwasser) in der Uhlandstraße wird aufgrund des hier geringen Durchmessers nicht weiter verfolgt. Eine Entwässerung von neuen Baugebieten im Mischsystem ist nach der Europäischen Wasser-Rahmenrichtlinie, national umgesetzt über das Wasserhaushaltsgesetz [WHG] vom 01.03.2010 nicht gestattet [„Vermischungsverbot“ gem. § 55.2 WHG]. Ein Mischsystem wäre aufgrund bereits heute bestehender Überlastungen im nachfolgenden Mischwassernetz auszuschließen. Vorgesehen ist daher ein Trennsystem. Das häusliche Schmutzwasser wird zusammen mit dem evtl. behandlungsbedürftigen Regenwasser von den Straßenflächen in die bestehende Mischwasserkanalisation eingeleitet und gelangt zur Behandlung in die Kläranlage. Das Regenwasser (nicht behandlungsbedürftiges Regenwasser von den Dachflächen) wird über den geplanten Regenwasserkanal in den Krebsbach bzw. die im Verlauf des Krebsbachs geplanten Hochwasserrückhaltebecken eingeleitet. Vor der Einleitung der Regenwasserkanäle in den Krebsbach bzw. in die Hochwasserrückhaltebecken werden zwei Havarieschieber eingebaut, über welche der Regenwasserabfluss aus dem Baugebiet in den Krebsbach verschlossen werden kann. Bei geschlossenen Schiebern läuft das Wasser aus der geplanten Regenwasserkanalisation in das Mischwassernetz über, so dass eventuell stärker verschmutztes Wasser im Havariefall (Brand / Unfall) vom Krebsbach ferngehalten werden und einer Behandlung in der Kläranlage zugeführt werden kann. ■ KÜNSTER STADTPLANUNG © „Oberwiesen I“ Seite 10 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen An Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen sind vorgesehen: - Konventionelle Zisternen auf den einzelnen Grundstücken - Regenwasserrückhaltung in den geplanten Hochwasserrückhaltebecken - Wasserdurchlässige Befestigung von Hofflächen - Begrünung von Flachdächern (Garagen und Carports) Die geplante Entwässerung berücksichtigt die Verpflichtung gem. §46 Abs. (2) Nr. 2. des Wassergesetzes i.d.F. vom 01.01.2014, bei Neubaugebieten Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung zu berücksichtigen. Mit den Komponenten Speicherung, Nutzung, Versickerung und gedrosselte Ableitung sind sämtliche Planungsbausteine entsprechend der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Die geplanten Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung sind gem. Wassergesetz zwingend. Weiter ist die Regenwasserbewirtschaftung erforderlich, um das Baugebiet in das derzeit im Aufbau befindliche Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Bodelshausen einzubinden, und die Hochwassergefahr nicht erneut zu verschärfen. Ein Abfluss aus dem Baugebiet „Oberwiesen“ ist im Hochwasserschutzkonzept berücksichtigt. Die im Bebauungsplan festgelegten konventionellen Zisternen sollen zusammen mit der Erschließung des Baugebiets erstellt werden. Die Zisternen ersetzen den „Hauskontrollschacht Regenwasser“. Konventionelle Zisternen Eine konventionelle Zisterne weist ein Nutzvolumen für den privaten Gebrauch wie z.B. Gartenbewässerung, Toilettenspülung, Wäsche waschen auf. Die Zisterne hat einen Überlauf in den Regenwasserkanal (Hausanschluss), ein Speichervolumen mit gedrosseltem Abfluss ist nicht erforderlich. Retentionszisternen sind nicht notwendig, da das Gebiet bereits bei der Bemessung der Hochwasserrückhaltebecken berücksichtigt wurde. Die grundstücksbezogenen Angaben für das Nutzvolumen (Mindestvolumen in m³) sind in der Entwässerungsplanung des Büro ISW festgelegt. Regenwasser darf nach der aktuellen Trinkwasserverordnung TrinkwV vom 21. Mai 2001 in eigengenutzten Wohnhäusern oder Wohnungen ohne Einschränkung für die Gartenbewässerung, die Toilettenspülung und / oder für das Wäsche waschen genutzt werden. Wird in Mietwohnungen Betriebswasser (Regenwasser) zur Verfügung gestellt, muss für die Waschmaschine zusätzlich ein Trinkwasseranschluss als Wahlmöglichkeit angeboten werden. Regenwassernutzungsanlagen sind nach Stand der Technik auszuführen. Des Weiteren sind die DIN 1988 "Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen" sowie die DIN 1989, Teil 1 - 4 "Regenwassernutzungsanlagen" zu beachten. Diese Normen können beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Telefon 030 2601-0, Telefax 030 2601-1260, bezogen werden. Nach § 13 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung sind Anlagen zur Regenwassernutzung dem Landratsamt, Kreisgesundheitsamt, anzuzeigen. Zentrale Rückhaltung Der Regenabfluss aus dem Baugebiet wurde bei Auslegung der geplanten Hochwasserrückhaltebecken im Verlauf des Krebsbachs innerhalb des Geltungsbereichs bereits berücksichtigt, insoweit sind für die Drosselung des Regenabflusses keine über die Genehmigungsplanung für das Hochwasserrückhaltebecken „Oberwiesen“ vom 10.10.2011 hinausgehenden Rückhaltemaßnahmen erforderlich. ■ KÜNSTER STADTPLANUNG © „Oberwiesen I“ Seite 11 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen Einleitung in Wassergraben Das Dachflächenwasser der Grundstücke entlang des Bereiches der Maßnahme 5 zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft kann unter Berücksichtigung der Niederschlagswasserverordnung und in Abstimmung mit der Gemeinde Bodelshausen in den renaturierten Wassergraben eingeleitet werden. Die Erstellung des Anschlusses dieser Baugrundstücke an den Regenwasserkanal ist trotzdem erforderlich. 8.2 Stromversorgung Die Stromversorgung wird durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen gewährleistet. 8.3 Müllentsorgung Die Müllentsorgung wird durch die Abfallwirtschaftskonzepte des Landkreises gewährleistet. 8.4 Fernmeldetechnische Versorgung Die fernmeldetechnische Versorgung ist gewährleistet. Die Fernsprechleitungen werden, aufgrund der städtebaulichen Situation in diesem Bereich unterirdisch geführt. 8.5 Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen sind erforderlich. 9. Festsetzungen zum Bebauungsplan 9.1 Art der baulichen Nutzung Das Plangebiet ist als allgemeines Wohngebiet festgelegt. Um die zulässigen Lärmimmissionen des Wohngebiets im westlichen Teil des Plangebiets einzuhalten werden spezielle aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen festgelegt. 9.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Grundflächenzahl, die Zahl der Vollgeschosse mit der Begrenzung einer maximalen Trauf- und Gebäudehöhe ausreichend bestimmt. Die Bemessung der maximalen Firsthöhe (FH) erfolgt aufgrund immer größerer Dämmstärken an der Oberkante der Dachhaut um eine weitere Erhöhung einzuschränken. Daher wurde die maximale FH relativ hoch gewählt. Die maximale Traufhöhe (TH) wird aufgrund der Dämmstärken an der Unterkante der Dachkonstruktion gemessen, um ausreichende Geschosshöhen gewährleisten zu können. Die maximale First- bzw. Gebäudehöhe bei Pultdächern wurde aufgrund der geringeren Dachneigung verringert. Für das Mischgebiet wird wegen der Nähe zum allgemeinen Wohngebiet die gleiche Grundflächenzahl wie im angrenzenden allgemeinen Wohngebiet festgesetzt. Die Grundflächenzahl in den angrenzenden Bebauungsplänen für Wohn- und Mischgebiete ist ebenfalls mit maximal 0,4 festgelegt. 9.3 Flächen für Garagen und überdachte Stellplätze Wenn eine Garage seitlich entlang der Verkehrsfläche errichtet wird muss ein Grenzabstand von mindestens 1,00 m eingehalten werden um den nötigen Sicherheitsabstand zur Fahrbahn zu gewährleisten. Aus demselben Grund müssen überdachte Stellplätze und offene Garagen von der öffentlichen Verkehrsfläche 1,00 m zurückbleiben. Bei geschlossenen Garagen soll aus städtebaulicher Sicht und aus Gründen der Sicherheit ein Abstand zur Verkehrsfläche eingehalten werden. ■ KÜNSTER STADTPLANUNG © „Oberwiesen I“ Seite 12 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen 9.4 Dieser Stauraum vor den Garagen wird auf 5 m festgesetzt, um genügend Platz für ein vor der Garage parkendes Fahrzeug zu gewährleisten, ohne den fließenden Verkehr zu stören. Grünordnerische Festsetzungen Ein Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, entsprechenden Festsetzungen der Pflanzgebote und grünordnerischen Maßnahmen wird erstellt. Die Festsetzungen des Grünordnungsplans wurden in den Bebauungsplan übernommen und sind somit verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans. Die Festsetzungen dienen zum einen der Gestaltung entsprechend der städtebaulichen Konzeption und sollen den naturschutzrechtlichen Ausgleich entsprechend § 1a BauGB und § 21 BNatSchG innerhalb des Geltungsbereichs soweit wie möglich gewährleisten. 10. Örtliche Bauvorschriften 10.1 Äußere Gestaltung der Baukörper Um das Plangebiet in die umgebende Landschaft einzubinden sind insbesondere Festsetzungen für die äußere Gestaltung der Gebäude getroffen worden. Daher sollen auch aneinandergebaute Gebäude in ihrer Gestaltung aufeinander abgestimmt werden. Aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes werden Dachbegrünungen und der Einsatz von Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie zugelassen. 10.2 Einfriedigungen Die Höhe der Einfriedigungen zu öffentlichen Flächen ist aus gestalterischen Gründen begrenzt und an die umliegenden Bebauungspläne angepasst. 10.3 Abstandflächen Es werden spezielle Regelungen zu den Abstandsflächen der Gebäude abweichend von der Landesbauordnung getroffen. Es soll erreicht werden, dass bei Pultdachgebäuden mit entsprechend hohen Wandhöhen der Abstand zum Nachbargrundstück entsprechend groß ist, um Einschränkungen für das Nachbargrundstück zu vermeiden. 10.4 Stellplätze/ Werbeanlagen/ Dacheindeckung Die Zahl der Stellplätze pro Wohneinheit, die Festsetzungen zu Werbeanlagen und zur Dachflächengestaltung wurde entsprechend der „Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen, Herstellung von Stellplätzen und Zulässigkeit von farbigen Dacheindeckungen“ der Gemeinde Bodelshausen festgelegt. Durch den am südlichen Ortsrand liegenden Haltepunkt der Zollern-Allgäu-Bahn und nicht für alle Zughalte vorhandene Zubringerverkehre, aber auch wegen Lücken in der Anbindung an den ÖPNV gibt es ein höheres Aufkommen des Motorisierten Individualverkehrs (MIV). Dadurch ist die Erhöhung der Verpflichtung zur Stellplatzherstellung in Abhängigkeit von der Größe der Wohnung begründet. Durch viele Einzelhandelsbetriebe und Fabrikverkäufe entlang der L389 ist es aus gestalterischen Gründen notwendig Einschränkungen zu Werbeanlagen vorzunehmen. Die Festlegung zur Dachflächengestaltung wird zur Anpassung an die Bestandsgebäude aufgenommen. Des Weiteren werden zum Schutz der Umwelt die Anbringung von Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie und Dachbegrünung zugelassen. ■ KÜNSTER STADTPLANUNG © „Oberwiesen I“ Seite 13 von 13 1. Bebauungsplan Begründung 19.01.2016 2. Örtliche Bauvorschriften 8-0531 Gemeinde Bodelshausen, Gemarkung Bodelshausen, Landkreis Tübingen 11. Flächenbilanz Allgemeines Wohngebiet ca. 1,64 ha 46,1 % Allgemeines Wohngebiet Bestand ca. 0,48 ha 13,5 % Straßenverkehrsflächen ca. 0,44 ha 12,4 % Geh- und Radwegfläche ca. 0,15 ha 4,2 % Öffentliche Grünfläche ca. 0,70 ha 19,7 % Private Grünfläche ca. 0,15 ha 4,2 % Gesamtgebiet ca. 3,56 ha 100 % Bodelshausen, den 19.01.2016 Reutlingen, den 19.01.2016 gez.: Ganzenmüller Bürgermeister gez.: Clemens Künster Dipl.-Ing. Regierungsbaumeister Freier Architekt + Stadtplaner SRL ■ KÜNSTER STADTPLANUNG ©