1. Geschäftsbericht 2008 - 2010, Teil I - Bundeswehr

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1. Geschäftsbericht 2008 - 2010, Teil I - Bundeswehr
1. Geschäftsbericht
der Stiftung
Bundeswehr-Sozialwerk
und ihrer
Treuhandstiftungen
Stand: 30. Juni 2010
Bankverbindung „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“:
Kto.-Nr.: 190 160 5178, Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98)
Informationen unter:
www.bundeswehr-sozialwerk.de oder eMail: [email protected]
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aller Anfang ist schwer! Das gilt auch für die noch junge Stiftungsgemeinschaft der rechtsfähigen
Dachstiftung „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ mit den Treuhandstiftungen „Torsten-GaugerStiftung“, „Elfie-Wörner-Stiftung“ und „Stiftung Deutscher Anteil des I. DEU/NDL Korps“. Aber der
Anfang ist gemacht und wird in diesem 1. Geschäftsbericht der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“
dokumentiert.
Damit wird in erster Linie Rechenschaft darüber abgelegt, wie wir das uns anvertraute
Stiftungsvermögen verwalten und die Stiftungserträge zum Wohl der Bedürftigen und
Benachteiligten in der großen Bundeswehrfamilie verwendet haben. Auch berichten wir über das
gesamte Spektrum der Stiftungsaktivitäten, wie es die einzelnen Stiftungssatzungen nach dem
Willen der Stifter vorgeben.
Mit der Übersendung dieses Geschäftsberichtes möchten wir uns für Ihre vielfältigen
Unterstützungen
bedanken,
für
Ihre
Stiftungsgelder,
Zustiftungen,
Spenden
und
testamentarischen Verfügungen zugunsten unserer Stiftungen. Bedanken möchten wir uns aber
auch für Ihre Mitarbeit in den Organen der Stiftungen, Ihr aktives Werben für die Stiftungsidee und
Ihre Bereitschaft, den Bekanntheitsgrad der Stiftung zu erhöhen.
Wir wollen alle Kräfte bündeln, damit die Stiftungen weiter wachsen und wir mit den hoffentlich
immer höheren Stiftungserträgen immer mehr helfen können, auch und besonders den durch
Auslandseinsätze in Not geratenen Soldaten und deren Angehörige bzw. Hinterbliebene. Wir
bitten Sie, uns dabei weiterhin mit Rat und Tat zu unterstützen. Ihre Anregungen und Wünsche
greifen wir gerne auf!
Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Henkel
Vorsitzender des Stiftungsvorstandes
Peter Niepenberg
Vorsitzender des Stiftungsrates
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Die Stiftung stellt das soziale Engagement des BwSW dauerhaft auf eine
Seite
5 und 6
6
breitere finanzielle Basis
Startschuss durch die Torsten-Gauger-Stiftung
6–7
Elfie-Wörner-Stiftung
7-8
Stiftung Deutscher Anteil I. Deutsch/Niederländisches Korps
8–9
Aufbau- und Ablauforganisation der Stiftung
Stiftungsvorstände/Stiftungsrat
Appell an alle Kommandeure und Dienststellenleiter in der Bundeswehr
9
10 – 12
13
Die Stiftungsfamilie ist gut gestartet!
13 – 15
Jahresbericht 2008/2009
15 – 17
Jahresabschlüsse 2008/2009
17 - 18
Stiftungsmittel 2009/2010
18 -19
Bilanz – „Stiftung BwSW“ – zum 31. Oktober 2009
Die „Stiftung BwSW“ hat viele Gewinner
19
20 – 21
Anlagen
22
Anlage 1: Stiftungsgeschäft
23
Anlage 2: Satzung „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“
24 – 31
Anlage 3: Anerkennungsurkunde der Bezirksregierung Köln
32
Veröffentlichungen/Impressum
33
-5-
Nach zweijähriger Vorarbeit war es am 18. April 2008 endlich soweit: Die Gründung der „Stiftung
Bundeswehr-Sozialwerk“ wurde rechtskräftig.
In Vertretung des Präsidenten der Bezirksregierung Köln, Hans Peter Lindlar, überreichte
Abteilungsdirektor Dr. Robert Becker bei einem Festakt auf der Bonner Hardthöhe die Urkunde zur
Errichtung der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ vom 14. April 2008 zunächst an den Schirmherrn des
Bundeswehr-Sozialwerks e.V. (BwSW), Bundesminister der Verteidigung Dr. Franz-Josef Jung. In
Anwesenheit seiner Frau Beate Jung, Schirmherrin der „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien
des BwSW“ händige er diese Stiftungsurkunde dem Bundesvorsitzenden des BwSW, Oberst a. D.
Siegfried Stief, aus.
Damit verfügt das BwSW über eine eigene, rechtlich selbstständige, gemeinnützige Dachstiftung, die
weitere rechtlich nicht selbstständige Stiftungen und Stiftungsfonds treuhänderisch aufnehmen kann.
Die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ verfolgt das Ziel, das BwSW ideell und materiell zu
unterstützen, den Betroffnen effektive und unbürokratische Hilfe zu leisten und den Verein auf eine
dauerhaft breitere finanzielle Grundlage zu stellen. Die Stiftungsmittel werden dem Verein
projektbezogen zur Verfügung gestellt; Einzelhilfen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Delegierten der 16. Bundesversammlung des BwSW vom 24. bis 26. Oktober 2006 in Bad Honnef
hatten durch eine Satzungsänderung diesen Weg formal ermöglicht. Der Absatz 1 des § 7
„Mittelaufbringung“ („Das Sozialwerk bestreitet seine Ausgaben aus den Beiträgen seiner Mitglieder,
aus Zuwendungen und aus den Erträgen seiner Einrichtungen“) wurde um folgenden Satz erweitert:
„Dazu kann auch eine Stiftung erreichtet werden.“
-6-
Der Bundesvorstand des BwSW hat mit Stiftungsgeschäft vom 08. November 2007 aus Vereinsmitteln
die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ gegründet. Hier der aktuelle Vorstand:
Wolfgang Scherff
Stellv. Vorsitzender und
Bundesgeschäftsführer
des BwSW
Bernd Henkel
Vorsitzender,
vom Bundesvorstand des
BwSW bestellt
Winfried Helmes
Abteilungsleiter Stiftungsmanagement Sparkasse
KölnBonn
Die Stiftung stellt das soziale Engagement des BwSW
dauerhaft auf eine breitere finanzielle Basis
Seit 50 Jahren engagiert sich das Bundeswehr-Sozialwerk e. V. für Familien, Kinder und Jugendliche,
Senioren, Behinderte, Einkommensschwächere und Kinderreiche – besonders für Bedürftige und
Benachteiligte in Notsituationen, oft als Folge eines Auslandseinsatzes. Die „Stiftung BundeswehrSozialwerk“ unterstützt und sichert dieses Engagement nachhaltig. Stifter und Zustifter können zu
Lebzeiten oder durch Testament/Erbvertrag Vermögenswerte in die Stiftung einbringen. Dieses
Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten. Durch seine Erträge sichert es die Finanzierung des
sozialen Engagements des BwSW für Angehörige der Bundeswehr und deren Familien bzw.
Hinterbliebenen. Die Stiftung ist gemeinnützig und mildtätig. Sie finanziert Projekte der Jugend- und
Behindertenarbeit des BwSW und leistet Einzelhilfen an Bedürftige in der großen „BundeswehrFamilie“, so auch an Verletzte und Verwundete sowie an Angehörige von Verstorbenen und
Gefallenen. Damit kann die soziale Arbeit des Vereins langfristig und effektiv ergänzt werden.
Schließlich erfährt auch das BwSW durch seine neue Stiftung eine Stärkung, die den Verein zukunftsfähiger macht. Wer mit regelmäßigen Stiftungserträgen rechnen darf, kann über längere Zeiträume
planen und sich auch Aufgaben widmen, die einen langen Atem brauchen.
Startschuss durch die Torsten-Gauger-Stiftung
Begonnen hat alles am 12. April 2006, als die Eheleute Charlotte und
Wilfried Gauger die nach ihrem verstorbenen Sohn benannte Stiftung zur
„Förderung der körperlichen, geistigen und charakterlichen Bildung und
Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die Angebote des BwSW
wahrnehmen“, gründeten.
Die Mittel der gemeinnützigen Stiftung werden dem Verein projektbezogen
zur Verfügung gestellt; Einzelhilfen sind nicht vorgesehen.
-7-
Mit dieser nicht rechtsfähigen Stiftung, zunächst in
der treuhänderischen Verwaltung der Sparkasse
KölnBonn, soll der Sohn Torsten, der auf tragische
Weise mit 14 Jahren tödlich verunglückte, in
Erinnerung bleiben. Der Vorstand der „TorstenGauger-Stiftung“ konstituierte sich am 28. März
2007 und tagte erneut am 27. Mai 2008.
Ehepaar Gauger
Mit der Gründung der selbstständigen „Stiftung
Bundeswehr-Sozialwerk“ ist der von den Stiftern
vorgegebene Weg frei, die „Torsten-GaugerStiftung“ in die Treuhänderschaft der neuen
Dachstiftung zu überführen, was zum 01. Januar
2009 vollzogen wurde. Hier der aktuelle Vorstand:
Achim Mohr
Bernd Henkel
Stellv. Vorsitzender,
vom Stifterehepaar
bestellt
Vorsitzender,
vom Bundesvorstand des
BwSW bestellt
Jochen Gippert
von der evangelischen Kirche
Köln-Rechtsrheinisch
bestellt
Elfie-Wörner-Stiftung
Im Andenken an das großherzige soziale Engagement der im Sommer 2008 verstorbenen
langjährigen Schirmherrin der „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ hat der
Bundesvorstand des BwSW am 08. November 2007 die gemeinnützige „Elfie-Wörner-Stiftung“
gegründet, die Frau Wörner und der Bundesvorsitzende des BwSW kurz vor ihrem Tode vereinbart
hatten.
Vorgesehen ist die Förderung von Menschen, die zum Förderkreis der
„Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ gehören, durch
projektbezogene Vergabe von Stiftungsmitteln an den Verein zur
Verwendung im Rahmen der Aktion. Aus diesen Mitteln werden alle
Angehörigen der Bundeswehr unterstützt – nicht nur die
Vereinsmitglieder.
Die „Elfie-Wörner-Stiftung“ wird seit dem 18. April 2008 unter dem Dach
der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ treuhänderisch verwaltet.
-8 -
Hier der aktuelle Vorstand:
Angelika Pohl
Bernd Henkel
Stellv. Vorsitzende,
vom Bundesvorstand des
BwSW bestellt
Vorsitzender,
vom Bundesvorstand des
BwSW bestellt
Ralf Wehner
Vertreter der Bundesgeschäftsführung
des BwSW
Stiftung Deutscher Anteil I. Deutsch/Niederländisches Korps
In diese Stiftung wurde ein im Jahre 1919 gegründeter Hilfsfonds überführt, der vom Deutschen
Anteil I. DEU/NDL Korps verwaltet wurde und dessen Erträge für Hilfsbedürftige in den eigenen
Reihen vorgesehen waren. Auch sollte so der Bekanntheitsgrad des leider etwas in Vergessenheit
geratenen Hilfsfonds erhöht werden, um so dem ursprünglichen Stiftungszweck gerechter zu
werden. Mit der Umgliederung verbunden ist insbesondere die Öffnung des Berechtigtenkreises auf
den gesamten Bereich der Bundeswehr, wenn auch die deutschen Angehörigen des I. DEU/NDL
Korps als vorrangig angesehen werden. Eine Mitgliedschaft im BwSW ist nicht erforderlich.
Die Gründung der rechtsfähigen „Stiftung BundeswehrSozialwerk“ im April 2008 erschien dem Vizepräsidenten und
Bereichsvorsitzenden West des BwSW, Peter Niepenberg, die
perfekte Lösung, den Stiftungszweck des Hilfsfonds
Deutscher Anteil I. DEU/NDL Korps, der durch die WBV West
treuhänderisch verwaltet wurde, durch Nutzung des
Bekanntheitsgrades und der Öffentlichkeitsarbeit des BwSW
weiter zu führen und die Stiftungsmittel unter eine auf
Stiftungsvermögen spezialisierte Verwaltung zu stellen.
Vorstandssitzung
Stiftung Deutscher Anteil
I. DEU/NDL Korps 07. Juli 2009
Diesem Vorschlag hat der Kommandierende General des I. DEU/NDL Korps, Generalleutnant Volker
Wieker, in seiner Funktion als Dienstältester Deutscher Offizier und damit als Vergütungsberechtigter
aufgegriffen und am 13. Januar 2009 entscheiden, den Hilfsfonds in die Stiftung „Deutscher Anteil I.
DEU/NDL Korps“ umzuwandeln und das Vermögen in die treuhänderische Verwaltung der „Stiftung
Bundeswehr-Sozialwerk“ zu überführen, was die Treuhänderin am 28. Januar 2009 angenommen
hat.
-9-
Hier der aktuelle Vorstand:
Michael Karwig
Werner Kullack
Uwe Sander
Stellv. Vorsitzender,
Ranghöchster deutscher
Beamter in der Abt. G 8
I. DEU/NDL Korps
Vorsitzender,
Dienstältester Deutscher
Offizier I. DEU/NDL Korps
vom Bundesvorstand
des BwSW
bestellt
Zweck der mildtätigen „Stiftung Deutscher Anteil I. DEU/NDL Korps“ ist in erster Linie die Hilfe für in
Not geratene deutsche Angehörige des I. DEU/NDL Korps und deren Angehörige bzw.
Hinterbliebene. Darüber hinaus können auch Soldaten aus anderen Bereichen der Bundeswehr und
deren Angehörige bzw. Hinterbliebene Mittel der Stiftung beantragen.
Als Notfälle in diesem Sinne werden vor allem durch (Auslands-)Einsätze des I. DEU/NDL Korps
herbeigeführte Notlagen betrachtet, die sich nicht durch Leistungen anderer Träger (Versicherung,
Sozialleistungen etc.) beseitigen lassen. Allerdings sind auch sonstige Notlagen denkbar, die nicht
zwangsläufig im Zusammenhang mit einem Einsatz stehen müssen.
Der Stiftungszweck wird durch finanzielle Zuwendungen an den Kreis der Berechtigten verwirklicht,
ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht jedoch nicht. Anträge aus dem Bereich des Deutschen
Anteils I. DEU/NDL Korps sind an den Dienstältesten Deutschen Offizier des Korps als
Vorstandsvorsitzenden der Stiftung zu richten, sonstige Anträge an den Bundesvorsitzenden des
BwSW.
Auf- und Ablauforganisation der Stiftung
Die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ ist eine rechtsfähige selbstständige Stiftung und zugleich
Treuhänderin für die anderen, nicht rechtsfähigen Stiftungen und Stiftungsfonds. Die Stiftungen in
der treuhänderischen Verwaltung der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ werden von dieser im
Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. Im Innenverhältnis unterliegen die Treuhänderin und die
Stiftungen dem Treuhandvertrag und den Satzungen. Alle Stiftungen haben einen
Stiftungsvorstand, die Dachstiftung „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ außerdem einen Stiftungsrat
(Aufsichtsrat).
- 10 -
Stiftungsvorstände
Alle Stiftungsvorstände entscheiden über die Verwendung der zugewiesenen Erträge des Stiftungsvermögens und die ihr nicht zuwachsenden Zuwendungen (Spenden) eigenständig. Die Vorstände
haben bisher wie folgt getagt:
Vorstand „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“
•
1. Sitzung am 01. August 2008
•
2. Sitzung am 05. Dezember 2008
•
3. Sitzung am 26. März 2009
•
4. Sitzung am 22. Juni 2009
•
5. Sitzung am 01. August 2009
•
6. Sitzung am 04. Februar 2010
•
7. Sitzung am 14. Juni 2010
Vorstand „Torsten-Gauger-Stiftung“
•
1. Sitzung am 02. März 2009
•
2. Sitzung am 14. Juni 2010
Vorstand „Elfie-Wörner-Stiftung“
•
1. Sitzung am 01. August 2008
•
2. Sitzung am 05. Dezember 2008
•
3. Sitzung am 11. Mai 2009
•
4. Sitzung am 14. Juni 2010
Vorstand „Stiftung Deutscher Anteil I. DEU/NLD Korps“
•
1. Sitzung am 07. Juli 2009
•
2. Sitzung am 14. Juni 2010.
Die Ausführung dieser Beschlüsse obliegt dem Stiftungsvorstand der Treuhänderin, also der
„Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“.
Dieser hat außerdem folgende Aufgaben, auch für die nicht selbstständigen Stiftungen:
a) Verwaltung der Stiftungsvermögen einschließlich der Führung von Büchern,
b) Aufstellung von Anlagerichtlinien, Wirtschaftsplänen, Jahresbudgets, Jahresrechnungen und
Vermögensübersichten.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ entscheidet über die Grundsätze der
Stiftungsarbeit und berät und überwacht den Stiftungsvorstand dieser rechtsfähigen Stiftung sowie die
Stiftungsvorstände der zu dieser Dachstiftung gehörenden nicht rechtsfähigen Stiftungen gemäß
deren Satzungen.
- 11 -
Dem Stiftungsrat gehören an:
Der Bundesvorsitzende des BwSW als Vorsitzender Vizepräsident Peter Niepenberg
Die Schirmherrin der „Aktion Sorgenkinder in
Bundeswehrfamilien des BwSW“ – Frau Beate Jung
Als ranghoher militärischer Repräsentant des
Bundesministeriums der Verteidigung – Generalleutnant
Johann-Georg Dora, Stellv. Generalinspekteur der
Bundeswehr
Als ranghoher ziviler Repräsentant des Bundesministeriums
der Verteidigung - Ministerialdirektor Detlef Selhausen,
Abteilungsleiter Rüstung
- 12 -
Zu den Aufgaben des Stiftungsrates gehören insbesondere die:
a)
Förderung des Stiftungszwecks durch Erhöhung des Bekanntheitsgrades und durch Mehrung
des Stiftungsvermögens,
b)
Festlegung der Grundzüge der Stiftungs- und der Vermögensverwaltung,
c)
Genehmigung der vom Stiftungsvorstand BwSW für alle Stiftungen vorgelegten Anlagerichtlinien, Jahresbudgets und Jahresrechnungen einschließlich Vermögensübersichten,
d)
Entgegennahme der Beschlüsse der Vorstände aller Stiftungen,
e)
Entgegennahme des Jahresberichts des Stiftungsvorstandes BwSW und
f)
Entlastung des Stiftungsvorstandes BwSW auch in dessen Funktion als Treuhänderin
unselbstständiger Stiftungen.
Der Stiftungsvorstand hat bisher zweimal getagt, am 24. April 2009 und am 14. Juni 2010, und dabei
im wesentlichen die vom Vorstand der „Stiftung BwSW“ für alle vier Stiftungen verabschiedeten
Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2007/2008 bzw. 2008/2009 und die Wirtschaftspläne für die
Geschäftsjahre 2008/2009 bzw. 2009/2010 genehmigt, sowie den Vorstand der „Stiftung BwSW“
entlastet.
1. Sitzung des Stiftungsrates am 24. April 2009
- 13 -
Appell an alle Kommandeure und Dienststellenleiter
in der Bundeswehr
Der Stiftungsrat hat auf seiner 1. Sitzung alle Verbände/Truppenteile/Dienststellen der Bundeswehr,
soweit diese ebenfalls – wie der Deutsche Anteil I. DEU/NDL Korps – über nicht dienstliche
Gelder/sonstige Vermögenswerte usw. aus Spenden/testamentarischen Zuwendungen/Stiftungen
etc. zur gemeinnützigen mildtätigen Verwendung verfügen, aufgerufen, dem lobenswerten Beispiel
des Deutschen Anteils des I. DEU/NDL Korps zu folgen und diese Werte in die Treuhänderschaft
der gemeinnützigen „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ zu überführen.
Das hätte zur Folge:
• Der Verwendungszweck der Erträge bleibt grundsätzlich erhalten.
• Die Truppe wirkt weiterhin mit und bestimmt über die Verwendung der Stiftungserträge, also
über konkrete Hilfen.
• Die neue Stiftung oder der neue Stiftungsfonds durch die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ treuhänderisch verwaltet. Dazu gehören auch die Vermögensverwaltung und die Vertretung im
Rechts- und Geschäftsverkehr.
• Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Stiftungsvermögen und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungserträge werden durch die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt
kontrolliert.
• Die Truppe wird von atypischen, nicht dem Kernbereich der Bundeswehr zugeordneten Aufgaben
entlastet wird.
Die Stiftungsfamilie ist gut gestartet!
Die Gründung der rechtsfähigen „Stiftung BundeswehrSozialwerk“ hat unter den Mitgliedern und Freunden des
BwSW und bei den Angehörigen der Bundeswehr
insgesamt
großes
Interesse
an
dieser
neuen
Vereinsaktivität ausgelöst.
Regelmäßig gehen schriftliche und mündliche Anfragen ein. Neben allgemeinen Fragen zur Stiftung
geht es auch konkret um individuelle Möglichkeiten, durch direkte finanzielle Zuwendungen aller Art
sowie durch Erbvertrag oder Testament zugunsten der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ mit
staatlicher Unterstützung die sozialen Aufgaben des Vereins dauerhaft zu fördern.
Die laufenden Verhandlungen zwischen potentiellen Stifterinnen und Stiftern und der „Stiftung
Bundeswehr-Sozialwerk“ decken das ganze finanzielle Spektrum vom kleinen Betrag bis 5.000 €
(Spende/Zustiftung), von Zustiftungen (ab 5.000 €) über namentliche Stiftungsfonds (ab 50.000 €) bis
zu hohen Beträgen ab 100.000 € (Errichtung einer eigenen, nicht rechtsfähigen Stiftung unter dem
Dach der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk) ab. Und jeder Spender/Stifter kann sich die Stiftung
aussuchen, deren Stiftungszweck unterstützt werden soll. Bei der Gründung einer eigenen Stiftung legt
der Stifter selbst den Stiftungszweck fest.
- 14 -
Seit der Gründung der Stiftungen konnten bis zum 30. Juni 2010 zusätzlich zu den
Kapitalerträgen/Zinsen 185.305,44 € Zustiftungen (einschl. Stiftungsfonds) und 19.042,05 €
Spenden eingenommen werden.
Die Zustiftungen erhöhen auf Dauer das Stiftungskapital, gleiches gilt für einen Teil der Spenden
und Kapitalerträge/Zinsen, die als freie Rücklage (mindestens) den Wert des Stiftungskapitals
erhalten („Inflationsausgleich“). Nur die übrigen Spenden und Kapitalerträge/Zinsen werden zur
satzungsgemäßen Zweckverwirklichung zeitnah ausgeschüttet.
Durch einen entsprechenden Vermerk im Überweisungsträger wird die Zuwendung entweder
zeitnah für Stiftungszwecke („Spende“) oder dauerhaft zur Erhöhung des Stiftungskapitals
(„Zustiftung“) verwendet. Leider fehlen oft Name oder Anschrift des Stifters/Spenders, sodass es für
die Stiftung schwierig wird, sich für die finanzielle Zuwendung zu bedanken und die
Zuwendungsbestätigung (für das Finanzamt) zu übersenden.
Manche Beratungen enden ergebnisoffen. Die Entscheidungen der potentiellen Stifter/Spender
bleiben unbekannt, sie werden erst bei einem Notartermin (Erbvertrag/Testament) oder nach vielen
Jahren/Jahrzehnten bei einer Testamentseröffnung bekannt.
Andere Beratungen führen direkt zu einer Spende, einer Zustiftung
oder einer testamentarischen Verfügung bzw. zu einem Erbvertrag.
Manche Stifterinnen und Stifter möchten anonym bleiben, andere
bekennen sich öffentlich zu ihrem sozialen Engagement. Die
Stiftung respektiert jede Stifterentscheidung!
In zwei Fällen wurden
namentliche Stiftungsfonds
gegründet, die publiziert
werden dürfen.
Das Ehepaar Klaus-Peter
und Elke Hoffstetter hat am
20. Januar 2009 testamentarisch den „Stiftungsfonds
Eheleute Hoffstetter“ gegründet, der Bestandteil der
„Stiftung
BundeswehrSozialwerk“ wird.
- 15 -
Am 22. Januar 2010 hat Winfried Mennemann
der
„Elfie-Wörner-Stiftung“
50.000
€
übergeben und damit den „Stiftungsfonds
Zahngold (W. Mennemann)“ gegründet.
Seit 1992 sammelt Herr
Zahngold und weiteres Altgold.
Mennemann
Den bei der Scheideanstalt erzielten Erlös
spendet er der „Aktion Sorgenkinder in
Bundeswehrfamilien des BwSW“ – bisher sind
dies 150.000 €.
Nun gingen weitere 50.000 € als Stiftungsfonds an die „Elfie-Wörner-Stiftung“ und erhöhen dort
dauerhaft das Stiftungsvermögen; die Kapitalterträge/Zinsen werden regelmäßig zugunsten der
„Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ ausgeschüttet.
Eine weitere Möglichkeit, einen Stiftungsfonds (ab 50.000 €) oder eine Stiftung (ab 100.000 €) zu
gründen, ohne den Mindestbetrag sofort in einer Summe einzahlen zu müssen, besteht in einer
vertraglichen Verpflichtung gegenüber der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“, die Gründung mit
einem kleinen Betrag zu beginnen und innerhalb eines Zeitfensters oder über
testamentarische/erbvertragliche Verpflichtung den Restbetrag einzuzahlen.
Jahresbericht 2008/2009
Nach der inhaltlichen Anpassung aller Stiftungssatzungen und Treuhandverträge endete das letzte
Geschäftsjahr aller Stiftungen einheitlich am 31. Oktober 2009. Ab 01. November 2009 sind die
Geschäftsjahre der Stiftungen nun dem Geschäftsjahr des Bundeswehr-Sozialwerks e. V.
(01. November bis 31. Oktober) angepasst.
Aus den Stiftungserträgen des Jahres 2008/2009 wurden folgende Ausschüttungen vorgenommen:
• 500 € „Taschengeld“ an die Behindertenfreizeit Bereich
West des BwSW in Bad Münstereifel (aus Mitteln der
„Stiftung BwSW)
• 1000 € Zuschuss für die Seglerfreizeiten für aktive Rollstuhlfahrer (aus Mitteln der „Elfie-Wörner-Stiftung“)
• Der Zuschuss aus Mitteln der „Torsten-Gauger-Stiftung“
für ein Bewerbertrainings-Seminar wurde bisher nicht abgerufen, weil das Seminar wg. Erkrankung seines Leiters
nicht durchgeführt werden konnte. Ein neuer Termin im
Jahr 2011 wird rechtzeitig bekannt gegeben.
• Die Stiftung Deutscher Anteil I. DEU/NDL Korps hat keine
Mittel vergeben, weil keine Unterstützungen beantragt
wurden.
- 16 -
Die Satzungsänderung vom 10. November 2009, nach der die „Stiftung Deutscher Anteil I. DEU/NDL
Korps“ nicht nur mildtätig, sondern auch gemeinnützig ist, ist rückwirkend zum 31. Oktober 2009 in
Kraft getreten und vom Finanzamt Bonn bereits anerkannt worden.
Ebenso haben die zuständigen Finanzämter auch die Freistellungsbescheide für alle vier Stiftungen
erteilt.
Im Übrigen ist die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ auch Mitglied im Bundesverband Deutscher
Stiftungen geworden.
Vorstandssitzung „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“
am 01. August 2008
I. DEU/NDL Korps
Über die Stiftungsarbeit wird regelmäßig in der Mitgliederzeitschrift und im Jahresangebot „check yn“
des BwSW berichtet. Außerdem informieren die Herren Scherff und Henkel in allen Sitzungen von
Gremien des Vereins über das Stiftungsgeschehen.
Bei den Bereichsversammlungen im Jahr 2010 wurden auch durch Herrn Helmes Hintergründe und
Informationen zu den einzelnen Stiftungen erläutert. Ziel ist es nach wie vor, den Bekanntheitsgrad
der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ zu erhöhen.
Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die vom damaligen Mitglied des Stiftungsrates und
Abteilungsleiter Personal des BMVg, Dr. Georg Wilmers, initiierte Aktion einer Informationsbeilage
zur Besoldung-, Vergütungs- und Versorgungsmitteilung an alle Beschäftigten. Die Reaktion hierauf
war durchweg positiv. Es wurden viele Anfragen an die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ mit der
Bitte um weitere Informationen gerichtet, und es konnten sogar etliche neue Mitglieder durch
Beitrittserklärungen zum Verein gewonnen werden.
- 17 -
Die Stiftungsfamilie Bundeswehr-Sozialwerk hat sich am 2. Bonner Stiftungstag am 08. Mai 2010
im Haus der Geschichte mit einem eigenen Stand beteiligt. Im Übrigen sind die Stiftungen immer
mit dabei, wenn das Bundeswehr-Sozialwerk e. V. auf Tagungen, Messen, Ausstellungen,
Kongressen usw. zentral und dezentral/regional mit eigenen Informationsständen vertreten ist.
2. Bonner Stiftungstag
Foto: Stadt Bonn
Jahresabschlüsse 2008/2009
Die Bilanzsumme aller vier Stiftungen betrug am 31.10.2009:
833.046,29 €
darin enthalten sind:
• 115.392,84 € Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen dauerhaft erhöhen,
•
9.300,00 € freie Ergebnisrücklage (aus Spenden und Kapitalerträgen/Zinsen), die das
Stiftungsvermögen ebenfalls dauerhaft erhöht,
• 12.890,10 € gebundene Ergebnisrücklage (aus Spenden und Kapitalerträgen/Zinsen) zur
zweckgebundenen satzungsgemäßen Verwendung im Geschäftsjahr 2009/2010,
• 17.564,16 € Mittelvortrag (aus Spenden und Kapitalerträgen/Zinsen) zur freien
satzungsgemäßen Verwendung im Geschäftsjahr 2009 /2010.

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