1. Geschäftsbericht 2008 - 2010, Teil I - Bundeswehr
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1. Geschäftsbericht 2008 - 2010, Teil I - Bundeswehr
1. Geschäftsbericht der Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk und ihrer Treuhandstiftungen Stand: 30. Juni 2010 Bankverbindung „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“: Kto.-Nr.: 190 160 5178, Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98) Informationen unter: www.bundeswehr-sozialwerk.de oder eMail: [email protected] Sehr geehrte Damen und Herren! Aller Anfang ist schwer! Das gilt auch für die noch junge Stiftungsgemeinschaft der rechtsfähigen Dachstiftung „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ mit den Treuhandstiftungen „Torsten-GaugerStiftung“, „Elfie-Wörner-Stiftung“ und „Stiftung Deutscher Anteil des I. DEU/NDL Korps“. Aber der Anfang ist gemacht und wird in diesem 1. Geschäftsbericht der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ dokumentiert. Damit wird in erster Linie Rechenschaft darüber abgelegt, wie wir das uns anvertraute Stiftungsvermögen verwalten und die Stiftungserträge zum Wohl der Bedürftigen und Benachteiligten in der großen Bundeswehrfamilie verwendet haben. Auch berichten wir über das gesamte Spektrum der Stiftungsaktivitäten, wie es die einzelnen Stiftungssatzungen nach dem Willen der Stifter vorgeben. Mit der Übersendung dieses Geschäftsberichtes möchten wir uns für Ihre vielfältigen Unterstützungen bedanken, für Ihre Stiftungsgelder, Zustiftungen, Spenden und testamentarischen Verfügungen zugunsten unserer Stiftungen. Bedanken möchten wir uns aber auch für Ihre Mitarbeit in den Organen der Stiftungen, Ihr aktives Werben für die Stiftungsidee und Ihre Bereitschaft, den Bekanntheitsgrad der Stiftung zu erhöhen. Wir wollen alle Kräfte bündeln, damit die Stiftungen weiter wachsen und wir mit den hoffentlich immer höheren Stiftungserträgen immer mehr helfen können, auch und besonders den durch Auslandseinsätze in Not geratenen Soldaten und deren Angehörige bzw. Hinterbliebene. Wir bitten Sie, uns dabei weiterhin mit Rat und Tat zu unterstützen. Ihre Anregungen und Wünsche greifen wir gerne auf! Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Bernd Henkel Vorsitzender des Stiftungsvorstandes Peter Niepenberg Vorsitzender des Stiftungsrates Inhaltsverzeichnis Einführung Die Stiftung stellt das soziale Engagement des BwSW dauerhaft auf eine Seite 5 und 6 6 breitere finanzielle Basis Startschuss durch die Torsten-Gauger-Stiftung 6–7 Elfie-Wörner-Stiftung 7-8 Stiftung Deutscher Anteil I. Deutsch/Niederländisches Korps 8–9 Aufbau- und Ablauforganisation der Stiftung Stiftungsvorstände/Stiftungsrat Appell an alle Kommandeure und Dienststellenleiter in der Bundeswehr 9 10 – 12 13 Die Stiftungsfamilie ist gut gestartet! 13 – 15 Jahresbericht 2008/2009 15 – 17 Jahresabschlüsse 2008/2009 17 - 18 Stiftungsmittel 2009/2010 18 -19 Bilanz – „Stiftung BwSW“ – zum 31. Oktober 2009 Die „Stiftung BwSW“ hat viele Gewinner 19 20 – 21 Anlagen 22 Anlage 1: Stiftungsgeschäft 23 Anlage 2: Satzung „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ 24 – 31 Anlage 3: Anerkennungsurkunde der Bezirksregierung Köln 32 Veröffentlichungen/Impressum 33 -5- Nach zweijähriger Vorarbeit war es am 18. April 2008 endlich soweit: Die Gründung der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ wurde rechtskräftig. In Vertretung des Präsidenten der Bezirksregierung Köln, Hans Peter Lindlar, überreichte Abteilungsdirektor Dr. Robert Becker bei einem Festakt auf der Bonner Hardthöhe die Urkunde zur Errichtung der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ vom 14. April 2008 zunächst an den Schirmherrn des Bundeswehr-Sozialwerks e.V. (BwSW), Bundesminister der Verteidigung Dr. Franz-Josef Jung. In Anwesenheit seiner Frau Beate Jung, Schirmherrin der „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ händige er diese Stiftungsurkunde dem Bundesvorsitzenden des BwSW, Oberst a. D. Siegfried Stief, aus. Damit verfügt das BwSW über eine eigene, rechtlich selbstständige, gemeinnützige Dachstiftung, die weitere rechtlich nicht selbstständige Stiftungen und Stiftungsfonds treuhänderisch aufnehmen kann. Die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ verfolgt das Ziel, das BwSW ideell und materiell zu unterstützen, den Betroffnen effektive und unbürokratische Hilfe zu leisten und den Verein auf eine dauerhaft breitere finanzielle Grundlage zu stellen. Die Stiftungsmittel werden dem Verein projektbezogen zur Verfügung gestellt; Einzelhilfen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Delegierten der 16. Bundesversammlung des BwSW vom 24. bis 26. Oktober 2006 in Bad Honnef hatten durch eine Satzungsänderung diesen Weg formal ermöglicht. Der Absatz 1 des § 7 „Mittelaufbringung“ („Das Sozialwerk bestreitet seine Ausgaben aus den Beiträgen seiner Mitglieder, aus Zuwendungen und aus den Erträgen seiner Einrichtungen“) wurde um folgenden Satz erweitert: „Dazu kann auch eine Stiftung erreichtet werden.“ -6- Der Bundesvorstand des BwSW hat mit Stiftungsgeschäft vom 08. November 2007 aus Vereinsmitteln die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ gegründet. Hier der aktuelle Vorstand: Wolfgang Scherff Stellv. Vorsitzender und Bundesgeschäftsführer des BwSW Bernd Henkel Vorsitzender, vom Bundesvorstand des BwSW bestellt Winfried Helmes Abteilungsleiter Stiftungsmanagement Sparkasse KölnBonn Die Stiftung stellt das soziale Engagement des BwSW dauerhaft auf eine breitere finanzielle Basis Seit 50 Jahren engagiert sich das Bundeswehr-Sozialwerk e. V. für Familien, Kinder und Jugendliche, Senioren, Behinderte, Einkommensschwächere und Kinderreiche – besonders für Bedürftige und Benachteiligte in Notsituationen, oft als Folge eines Auslandseinsatzes. Die „Stiftung BundeswehrSozialwerk“ unterstützt und sichert dieses Engagement nachhaltig. Stifter und Zustifter können zu Lebzeiten oder durch Testament/Erbvertrag Vermögenswerte in die Stiftung einbringen. Dieses Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten. Durch seine Erträge sichert es die Finanzierung des sozialen Engagements des BwSW für Angehörige der Bundeswehr und deren Familien bzw. Hinterbliebenen. Die Stiftung ist gemeinnützig und mildtätig. Sie finanziert Projekte der Jugend- und Behindertenarbeit des BwSW und leistet Einzelhilfen an Bedürftige in der großen „BundeswehrFamilie“, so auch an Verletzte und Verwundete sowie an Angehörige von Verstorbenen und Gefallenen. Damit kann die soziale Arbeit des Vereins langfristig und effektiv ergänzt werden. Schließlich erfährt auch das BwSW durch seine neue Stiftung eine Stärkung, die den Verein zukunftsfähiger macht. Wer mit regelmäßigen Stiftungserträgen rechnen darf, kann über längere Zeiträume planen und sich auch Aufgaben widmen, die einen langen Atem brauchen. Startschuss durch die Torsten-Gauger-Stiftung Begonnen hat alles am 12. April 2006, als die Eheleute Charlotte und Wilfried Gauger die nach ihrem verstorbenen Sohn benannte Stiftung zur „Förderung der körperlichen, geistigen und charakterlichen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die Angebote des BwSW wahrnehmen“, gründeten. Die Mittel der gemeinnützigen Stiftung werden dem Verein projektbezogen zur Verfügung gestellt; Einzelhilfen sind nicht vorgesehen. -7- Mit dieser nicht rechtsfähigen Stiftung, zunächst in der treuhänderischen Verwaltung der Sparkasse KölnBonn, soll der Sohn Torsten, der auf tragische Weise mit 14 Jahren tödlich verunglückte, in Erinnerung bleiben. Der Vorstand der „TorstenGauger-Stiftung“ konstituierte sich am 28. März 2007 und tagte erneut am 27. Mai 2008. Ehepaar Gauger Mit der Gründung der selbstständigen „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ ist der von den Stiftern vorgegebene Weg frei, die „Torsten-GaugerStiftung“ in die Treuhänderschaft der neuen Dachstiftung zu überführen, was zum 01. Januar 2009 vollzogen wurde. Hier der aktuelle Vorstand: Achim Mohr Bernd Henkel Stellv. Vorsitzender, vom Stifterehepaar bestellt Vorsitzender, vom Bundesvorstand des BwSW bestellt Jochen Gippert von der evangelischen Kirche Köln-Rechtsrheinisch bestellt Elfie-Wörner-Stiftung Im Andenken an das großherzige soziale Engagement der im Sommer 2008 verstorbenen langjährigen Schirmherrin der „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ hat der Bundesvorstand des BwSW am 08. November 2007 die gemeinnützige „Elfie-Wörner-Stiftung“ gegründet, die Frau Wörner und der Bundesvorsitzende des BwSW kurz vor ihrem Tode vereinbart hatten. Vorgesehen ist die Förderung von Menschen, die zum Förderkreis der „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ gehören, durch projektbezogene Vergabe von Stiftungsmitteln an den Verein zur Verwendung im Rahmen der Aktion. Aus diesen Mitteln werden alle Angehörigen der Bundeswehr unterstützt – nicht nur die Vereinsmitglieder. Die „Elfie-Wörner-Stiftung“ wird seit dem 18. April 2008 unter dem Dach der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ treuhänderisch verwaltet. -8 - Hier der aktuelle Vorstand: Angelika Pohl Bernd Henkel Stellv. Vorsitzende, vom Bundesvorstand des BwSW bestellt Vorsitzender, vom Bundesvorstand des BwSW bestellt Ralf Wehner Vertreter der Bundesgeschäftsführung des BwSW Stiftung Deutscher Anteil I. Deutsch/Niederländisches Korps In diese Stiftung wurde ein im Jahre 1919 gegründeter Hilfsfonds überführt, der vom Deutschen Anteil I. DEU/NDL Korps verwaltet wurde und dessen Erträge für Hilfsbedürftige in den eigenen Reihen vorgesehen waren. Auch sollte so der Bekanntheitsgrad des leider etwas in Vergessenheit geratenen Hilfsfonds erhöht werden, um so dem ursprünglichen Stiftungszweck gerechter zu werden. Mit der Umgliederung verbunden ist insbesondere die Öffnung des Berechtigtenkreises auf den gesamten Bereich der Bundeswehr, wenn auch die deutschen Angehörigen des I. DEU/NDL Korps als vorrangig angesehen werden. Eine Mitgliedschaft im BwSW ist nicht erforderlich. Die Gründung der rechtsfähigen „Stiftung BundeswehrSozialwerk“ im April 2008 erschien dem Vizepräsidenten und Bereichsvorsitzenden West des BwSW, Peter Niepenberg, die perfekte Lösung, den Stiftungszweck des Hilfsfonds Deutscher Anteil I. DEU/NDL Korps, der durch die WBV West treuhänderisch verwaltet wurde, durch Nutzung des Bekanntheitsgrades und der Öffentlichkeitsarbeit des BwSW weiter zu führen und die Stiftungsmittel unter eine auf Stiftungsvermögen spezialisierte Verwaltung zu stellen. Vorstandssitzung Stiftung Deutscher Anteil I. DEU/NDL Korps 07. Juli 2009 Diesem Vorschlag hat der Kommandierende General des I. DEU/NDL Korps, Generalleutnant Volker Wieker, in seiner Funktion als Dienstältester Deutscher Offizier und damit als Vergütungsberechtigter aufgegriffen und am 13. Januar 2009 entscheiden, den Hilfsfonds in die Stiftung „Deutscher Anteil I. DEU/NDL Korps“ umzuwandeln und das Vermögen in die treuhänderische Verwaltung der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ zu überführen, was die Treuhänderin am 28. Januar 2009 angenommen hat. -9- Hier der aktuelle Vorstand: Michael Karwig Werner Kullack Uwe Sander Stellv. Vorsitzender, Ranghöchster deutscher Beamter in der Abt. G 8 I. DEU/NDL Korps Vorsitzender, Dienstältester Deutscher Offizier I. DEU/NDL Korps vom Bundesvorstand des BwSW bestellt Zweck der mildtätigen „Stiftung Deutscher Anteil I. DEU/NDL Korps“ ist in erster Linie die Hilfe für in Not geratene deutsche Angehörige des I. DEU/NDL Korps und deren Angehörige bzw. Hinterbliebene. Darüber hinaus können auch Soldaten aus anderen Bereichen der Bundeswehr und deren Angehörige bzw. Hinterbliebene Mittel der Stiftung beantragen. Als Notfälle in diesem Sinne werden vor allem durch (Auslands-)Einsätze des I. DEU/NDL Korps herbeigeführte Notlagen betrachtet, die sich nicht durch Leistungen anderer Träger (Versicherung, Sozialleistungen etc.) beseitigen lassen. Allerdings sind auch sonstige Notlagen denkbar, die nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit einem Einsatz stehen müssen. Der Stiftungszweck wird durch finanzielle Zuwendungen an den Kreis der Berechtigten verwirklicht, ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht jedoch nicht. Anträge aus dem Bereich des Deutschen Anteils I. DEU/NDL Korps sind an den Dienstältesten Deutschen Offizier des Korps als Vorstandsvorsitzenden der Stiftung zu richten, sonstige Anträge an den Bundesvorsitzenden des BwSW. Auf- und Ablauforganisation der Stiftung Die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ ist eine rechtsfähige selbstständige Stiftung und zugleich Treuhänderin für die anderen, nicht rechtsfähigen Stiftungen und Stiftungsfonds. Die Stiftungen in der treuhänderischen Verwaltung der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ werden von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. Im Innenverhältnis unterliegen die Treuhänderin und die Stiftungen dem Treuhandvertrag und den Satzungen. Alle Stiftungen haben einen Stiftungsvorstand, die Dachstiftung „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ außerdem einen Stiftungsrat (Aufsichtsrat). - 10 - Stiftungsvorstände Alle Stiftungsvorstände entscheiden über die Verwendung der zugewiesenen Erträge des Stiftungsvermögens und die ihr nicht zuwachsenden Zuwendungen (Spenden) eigenständig. Die Vorstände haben bisher wie folgt getagt: Vorstand „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ • 1. Sitzung am 01. August 2008 • 2. Sitzung am 05. Dezember 2008 • 3. Sitzung am 26. März 2009 • 4. Sitzung am 22. Juni 2009 • 5. Sitzung am 01. August 2009 • 6. Sitzung am 04. Februar 2010 • 7. Sitzung am 14. Juni 2010 Vorstand „Torsten-Gauger-Stiftung“ • 1. Sitzung am 02. März 2009 • 2. Sitzung am 14. Juni 2010 Vorstand „Elfie-Wörner-Stiftung“ • 1. Sitzung am 01. August 2008 • 2. Sitzung am 05. Dezember 2008 • 3. Sitzung am 11. Mai 2009 • 4. Sitzung am 14. Juni 2010 Vorstand „Stiftung Deutscher Anteil I. DEU/NLD Korps“ • 1. Sitzung am 07. Juli 2009 • 2. Sitzung am 14. Juni 2010. Die Ausführung dieser Beschlüsse obliegt dem Stiftungsvorstand der Treuhänderin, also der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“. Dieser hat außerdem folgende Aufgaben, auch für die nicht selbstständigen Stiftungen: a) Verwaltung der Stiftungsvermögen einschließlich der Führung von Büchern, b) Aufstellung von Anlagerichtlinien, Wirtschaftsplänen, Jahresbudgets, Jahresrechnungen und Vermögensübersichten. Stiftungsrat Der Stiftungsrat der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ entscheidet über die Grundsätze der Stiftungsarbeit und berät und überwacht den Stiftungsvorstand dieser rechtsfähigen Stiftung sowie die Stiftungsvorstände der zu dieser Dachstiftung gehörenden nicht rechtsfähigen Stiftungen gemäß deren Satzungen. - 11 - Dem Stiftungsrat gehören an: Der Bundesvorsitzende des BwSW als Vorsitzender Vizepräsident Peter Niepenberg Die Schirmherrin der „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ – Frau Beate Jung Als ranghoher militärischer Repräsentant des Bundesministeriums der Verteidigung – Generalleutnant Johann-Georg Dora, Stellv. Generalinspekteur der Bundeswehr Als ranghoher ziviler Repräsentant des Bundesministeriums der Verteidigung - Ministerialdirektor Detlef Selhausen, Abteilungsleiter Rüstung - 12 - Zu den Aufgaben des Stiftungsrates gehören insbesondere die: a) Förderung des Stiftungszwecks durch Erhöhung des Bekanntheitsgrades und durch Mehrung des Stiftungsvermögens, b) Festlegung der Grundzüge der Stiftungs- und der Vermögensverwaltung, c) Genehmigung der vom Stiftungsvorstand BwSW für alle Stiftungen vorgelegten Anlagerichtlinien, Jahresbudgets und Jahresrechnungen einschließlich Vermögensübersichten, d) Entgegennahme der Beschlüsse der Vorstände aller Stiftungen, e) Entgegennahme des Jahresberichts des Stiftungsvorstandes BwSW und f) Entlastung des Stiftungsvorstandes BwSW auch in dessen Funktion als Treuhänderin unselbstständiger Stiftungen. Der Stiftungsvorstand hat bisher zweimal getagt, am 24. April 2009 und am 14. Juni 2010, und dabei im wesentlichen die vom Vorstand der „Stiftung BwSW“ für alle vier Stiftungen verabschiedeten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2007/2008 bzw. 2008/2009 und die Wirtschaftspläne für die Geschäftsjahre 2008/2009 bzw. 2009/2010 genehmigt, sowie den Vorstand der „Stiftung BwSW“ entlastet. 1. Sitzung des Stiftungsrates am 24. April 2009 - 13 - Appell an alle Kommandeure und Dienststellenleiter in der Bundeswehr Der Stiftungsrat hat auf seiner 1. Sitzung alle Verbände/Truppenteile/Dienststellen der Bundeswehr, soweit diese ebenfalls – wie der Deutsche Anteil I. DEU/NDL Korps – über nicht dienstliche Gelder/sonstige Vermögenswerte usw. aus Spenden/testamentarischen Zuwendungen/Stiftungen etc. zur gemeinnützigen mildtätigen Verwendung verfügen, aufgerufen, dem lobenswerten Beispiel des Deutschen Anteils des I. DEU/NDL Korps zu folgen und diese Werte in die Treuhänderschaft der gemeinnützigen „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ zu überführen. Das hätte zur Folge: • Der Verwendungszweck der Erträge bleibt grundsätzlich erhalten. • Die Truppe wirkt weiterhin mit und bestimmt über die Verwendung der Stiftungserträge, also über konkrete Hilfen. • Die neue Stiftung oder der neue Stiftungsfonds durch die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ treuhänderisch verwaltet. Dazu gehören auch die Vermögensverwaltung und die Vertretung im Rechts- und Geschäftsverkehr. • Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Stiftungsvermögen und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungserträge werden durch die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt kontrolliert. • Die Truppe wird von atypischen, nicht dem Kernbereich der Bundeswehr zugeordneten Aufgaben entlastet wird. Die Stiftungsfamilie ist gut gestartet! Die Gründung der rechtsfähigen „Stiftung BundeswehrSozialwerk“ hat unter den Mitgliedern und Freunden des BwSW und bei den Angehörigen der Bundeswehr insgesamt großes Interesse an dieser neuen Vereinsaktivität ausgelöst. Regelmäßig gehen schriftliche und mündliche Anfragen ein. Neben allgemeinen Fragen zur Stiftung geht es auch konkret um individuelle Möglichkeiten, durch direkte finanzielle Zuwendungen aller Art sowie durch Erbvertrag oder Testament zugunsten der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ mit staatlicher Unterstützung die sozialen Aufgaben des Vereins dauerhaft zu fördern. Die laufenden Verhandlungen zwischen potentiellen Stifterinnen und Stiftern und der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ decken das ganze finanzielle Spektrum vom kleinen Betrag bis 5.000 € (Spende/Zustiftung), von Zustiftungen (ab 5.000 €) über namentliche Stiftungsfonds (ab 50.000 €) bis zu hohen Beträgen ab 100.000 € (Errichtung einer eigenen, nicht rechtsfähigen Stiftung unter dem Dach der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk) ab. Und jeder Spender/Stifter kann sich die Stiftung aussuchen, deren Stiftungszweck unterstützt werden soll. Bei der Gründung einer eigenen Stiftung legt der Stifter selbst den Stiftungszweck fest. - 14 - Seit der Gründung der Stiftungen konnten bis zum 30. Juni 2010 zusätzlich zu den Kapitalerträgen/Zinsen 185.305,44 € Zustiftungen (einschl. Stiftungsfonds) und 19.042,05 € Spenden eingenommen werden. Die Zustiftungen erhöhen auf Dauer das Stiftungskapital, gleiches gilt für einen Teil der Spenden und Kapitalerträge/Zinsen, die als freie Rücklage (mindestens) den Wert des Stiftungskapitals erhalten („Inflationsausgleich“). Nur die übrigen Spenden und Kapitalerträge/Zinsen werden zur satzungsgemäßen Zweckverwirklichung zeitnah ausgeschüttet. Durch einen entsprechenden Vermerk im Überweisungsträger wird die Zuwendung entweder zeitnah für Stiftungszwecke („Spende“) oder dauerhaft zur Erhöhung des Stiftungskapitals („Zustiftung“) verwendet. Leider fehlen oft Name oder Anschrift des Stifters/Spenders, sodass es für die Stiftung schwierig wird, sich für die finanzielle Zuwendung zu bedanken und die Zuwendungsbestätigung (für das Finanzamt) zu übersenden. Manche Beratungen enden ergebnisoffen. Die Entscheidungen der potentiellen Stifter/Spender bleiben unbekannt, sie werden erst bei einem Notartermin (Erbvertrag/Testament) oder nach vielen Jahren/Jahrzehnten bei einer Testamentseröffnung bekannt. Andere Beratungen führen direkt zu einer Spende, einer Zustiftung oder einer testamentarischen Verfügung bzw. zu einem Erbvertrag. Manche Stifterinnen und Stifter möchten anonym bleiben, andere bekennen sich öffentlich zu ihrem sozialen Engagement. Die Stiftung respektiert jede Stifterentscheidung! In zwei Fällen wurden namentliche Stiftungsfonds gegründet, die publiziert werden dürfen. Das Ehepaar Klaus-Peter und Elke Hoffstetter hat am 20. Januar 2009 testamentarisch den „Stiftungsfonds Eheleute Hoffstetter“ gegründet, der Bestandteil der „Stiftung BundeswehrSozialwerk“ wird. - 15 - Am 22. Januar 2010 hat Winfried Mennemann der „Elfie-Wörner-Stiftung“ 50.000 € übergeben und damit den „Stiftungsfonds Zahngold (W. Mennemann)“ gegründet. Seit 1992 sammelt Herr Zahngold und weiteres Altgold. Mennemann Den bei der Scheideanstalt erzielten Erlös spendet er der „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ – bisher sind dies 150.000 €. Nun gingen weitere 50.000 € als Stiftungsfonds an die „Elfie-Wörner-Stiftung“ und erhöhen dort dauerhaft das Stiftungsvermögen; die Kapitalterträge/Zinsen werden regelmäßig zugunsten der „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ ausgeschüttet. Eine weitere Möglichkeit, einen Stiftungsfonds (ab 50.000 €) oder eine Stiftung (ab 100.000 €) zu gründen, ohne den Mindestbetrag sofort in einer Summe einzahlen zu müssen, besteht in einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“, die Gründung mit einem kleinen Betrag zu beginnen und innerhalb eines Zeitfensters oder über testamentarische/erbvertragliche Verpflichtung den Restbetrag einzuzahlen. Jahresbericht 2008/2009 Nach der inhaltlichen Anpassung aller Stiftungssatzungen und Treuhandverträge endete das letzte Geschäftsjahr aller Stiftungen einheitlich am 31. Oktober 2009. Ab 01. November 2009 sind die Geschäftsjahre der Stiftungen nun dem Geschäftsjahr des Bundeswehr-Sozialwerks e. V. (01. November bis 31. Oktober) angepasst. Aus den Stiftungserträgen des Jahres 2008/2009 wurden folgende Ausschüttungen vorgenommen: • 500 € „Taschengeld“ an die Behindertenfreizeit Bereich West des BwSW in Bad Münstereifel (aus Mitteln der „Stiftung BwSW) • 1000 € Zuschuss für die Seglerfreizeiten für aktive Rollstuhlfahrer (aus Mitteln der „Elfie-Wörner-Stiftung“) • Der Zuschuss aus Mitteln der „Torsten-Gauger-Stiftung“ für ein Bewerbertrainings-Seminar wurde bisher nicht abgerufen, weil das Seminar wg. Erkrankung seines Leiters nicht durchgeführt werden konnte. Ein neuer Termin im Jahr 2011 wird rechtzeitig bekannt gegeben. • Die Stiftung Deutscher Anteil I. DEU/NDL Korps hat keine Mittel vergeben, weil keine Unterstützungen beantragt wurden. - 16 - Die Satzungsänderung vom 10. November 2009, nach der die „Stiftung Deutscher Anteil I. DEU/NDL Korps“ nicht nur mildtätig, sondern auch gemeinnützig ist, ist rückwirkend zum 31. Oktober 2009 in Kraft getreten und vom Finanzamt Bonn bereits anerkannt worden. Ebenso haben die zuständigen Finanzämter auch die Freistellungsbescheide für alle vier Stiftungen erteilt. Im Übrigen ist die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ auch Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen geworden. Vorstandssitzung „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ am 01. August 2008 I. DEU/NDL Korps Über die Stiftungsarbeit wird regelmäßig in der Mitgliederzeitschrift und im Jahresangebot „check yn“ des BwSW berichtet. Außerdem informieren die Herren Scherff und Henkel in allen Sitzungen von Gremien des Vereins über das Stiftungsgeschehen. Bei den Bereichsversammlungen im Jahr 2010 wurden auch durch Herrn Helmes Hintergründe und Informationen zu den einzelnen Stiftungen erläutert. Ziel ist es nach wie vor, den Bekanntheitsgrad der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ zu erhöhen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die vom damaligen Mitglied des Stiftungsrates und Abteilungsleiter Personal des BMVg, Dr. Georg Wilmers, initiierte Aktion einer Informationsbeilage zur Besoldung-, Vergütungs- und Versorgungsmitteilung an alle Beschäftigten. Die Reaktion hierauf war durchweg positiv. Es wurden viele Anfragen an die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ mit der Bitte um weitere Informationen gerichtet, und es konnten sogar etliche neue Mitglieder durch Beitrittserklärungen zum Verein gewonnen werden. - 17 - Die Stiftungsfamilie Bundeswehr-Sozialwerk hat sich am 2. Bonner Stiftungstag am 08. Mai 2010 im Haus der Geschichte mit einem eigenen Stand beteiligt. Im Übrigen sind die Stiftungen immer mit dabei, wenn das Bundeswehr-Sozialwerk e. V. auf Tagungen, Messen, Ausstellungen, Kongressen usw. zentral und dezentral/regional mit eigenen Informationsständen vertreten ist. 2. Bonner Stiftungstag Foto: Stadt Bonn Jahresabschlüsse 2008/2009 Die Bilanzsumme aller vier Stiftungen betrug am 31.10.2009: 833.046,29 € darin enthalten sind: • 115.392,84 € Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen dauerhaft erhöhen, • 9.300,00 € freie Ergebnisrücklage (aus Spenden und Kapitalerträgen/Zinsen), die das Stiftungsvermögen ebenfalls dauerhaft erhöht, • 12.890,10 € gebundene Ergebnisrücklage (aus Spenden und Kapitalerträgen/Zinsen) zur zweckgebundenen satzungsgemäßen Verwendung im Geschäftsjahr 2009/2010, • 17.564,16 € Mittelvortrag (aus Spenden und Kapitalerträgen/Zinsen) zur freien satzungsgemäßen Verwendung im Geschäftsjahr 2009 /2010.