Kindertagespflege - Landratsamt Rastatt
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Kindertagespflege - Landratsamt Rastatt
LANDKREIS RASTATT Jugendamt - Kindertagespflege eine Aufgabe für mich? Landratsamt Rastatt Jugendamt / Besondere Soziale Dienste Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt Tel: 07222 381-2259, FAX: 07222 381-2299 E-Mail: [email protected] www.landkreis-rastatt.de Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, bei der bis zu fünf Kinder zeitgleich im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern für einen Teil des Tages oder ganztags betreut werden. Zudem besteht in Baden-Württemberg die Möglichkeit die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen anzubieten. Für die Tätigkeit als Tagespflegeperson benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII, wenn Sie mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate Kinder betreuen. Unter diesen Bedingungen ist eine Erlaubnis verpflichtend und wird durch uns erteilt. Eine Tagespflegeperson soll, ausgehend vom gesetzlichen Auftrag, für diese Tätigkeit geeignet sein und das Kind bzw. die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungstand, ihren Interessen und Bedürfnissen altersgerecht fördern. Neben geeigneten Rahmenbedingungen gehören hierzu z.B. Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsangebote. Die Kindertagespflege ermöglicht somit eine individuelle Förderung, Erziehung und Betreuung von Kindern, insbesondere von unter 3-Jährigen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie sich über die Kindertagespflege bei uns weiter informieren? Um als Tagesmutter/-vater tätig zu sein, ist es notwendig bestimmte Grundvoraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. Freude an Kindererziehung Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Kindern Bereitschaft, sich mit pädagogischen Fragen auseinanderzusetzen Teilnahme an Qualifizierungskursen zur Tagespflegeperson Erste-Hilfe-Kurs am Kleinkind kindgerechte Räume Bereitschaft zu einer am Wohl des Kindes orientierten Zusammenarbeit mit Eltern, Jugendamt und anderen Tagespflegepersonen Wir freuen uns auf Ihre Anfragen. Kindertagespflege ist ein Angebot für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren, insbesondere für unter 3-Jährige, und kann von Ihnen über das Jugendamt wie folgt in Anspruch genommen werden: LANDKREIS RASTATT Für Kinder ab Geburt bis unter 1 Jahr Jugendamt Suchen Sie eine Tagespflegeperson für Ihr Kind? Wir helfen Ihnen gerne dabei wenn Sie als Eltern berufstätig sind, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitsuchend sind, Sie sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder in Schul- oder Hochschulausbildung befinden, Sie eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches (Sozialgesetzbuch) erhalten, diese Leistung für die Entwicklung Ihres Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist. Für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren Für Kinder dieser Altersgruppe besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII. Die Betreuung Ihres Kindes kann daher sowohl in einer Einrichtung als auch bei einer Tagespflegeperson erfolgen. Für Kinder ab 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter Landratsamt Rastatt Jugendamt / Besondere Soziale Dienste Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt Tel: 07222 381-2259, FAX: 07222 381-2299 E-Mail: [email protected] www.landkreis-rastatt.de Ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt und für Schulkinder sind vorrangig die Betreuungsangebote der Tageseinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Ergänzend ist eine Betreuung und Förderung in Kindertagespflege möglich, man spricht hier von sogenannten Randzeiten. Grundsätzlich orientiert sich der Umfang der Betreuung am individuellen Bedarf. In der Kindertagespflege können individuelle und flexible Betreuungszeiten abgedeckt werden, wird ihr Kind in einem familiären Rahmen gefördert, ist es möglich auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Eltern einzugehen. Im Rahmen der Kindertagespflege übernehmen wir folgende Aufgaben: Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege Überprüfung der Geeignetheit von Tagesmüttern/-vätern Vermittlung eines Betreuungsplatzes Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII Beteiligung bei der Qualifizierung und Weiterbildung der Tagespflegemütter/-väter Begleitung der Tagespflegeverhältnisse Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Betreuung Ihres Kindes Suchen Sie eine Tagespflegestelle für Ihr Kind? Haben Sie weitere Fragen zur Kindertagespflege? Dann können Sie sich gerne bei uns informieren.