Kindertagespflege - Landratsamt Rastatt

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Kindertagespflege - Landratsamt Rastatt
LANDKREIS
RASTATT
Jugendamt
- Kindertagespflege eine Aufgabe für mich?
Landratsamt Rastatt
Jugendamt / Besondere Soziale Dienste
Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Tel: 07222 381-2259, FAX: 07222 381-2299
E-Mail: [email protected]
www.landkreis-rastatt.de
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, bei
der bis zu fünf Kinder zeitgleich im Haushalt der
Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern
für einen Teil des Tages oder ganztags betreut
werden. Zudem besteht in Baden-Württemberg
die Möglichkeit die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen anzubieten.
Für die Tätigkeit als Tagespflegeperson benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII,
wenn Sie mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate Kinder betreuen. Unter diesen Bedingungen ist eine Erlaubnis verpflichtend und wird durch uns erteilt.
Eine Tagespflegeperson soll, ausgehend vom
gesetzlichen Auftrag, für diese Tätigkeit geeignet sein und das Kind bzw. die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungstand, ihren Interessen und Bedürfnissen altersgerecht fördern.
Neben geeigneten Rahmenbedingungen gehören hierzu z.B. Spiel-, Kommunikations- und
Bewegungsangebote. Die Kindertagespflege
ermöglicht somit eine individuelle Förderung,
Erziehung und Betreuung von Kindern, insbesondere von unter 3-Jährigen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie
sich über die Kindertagespflege bei uns weiter
informieren?
Um als Tagesmutter/-vater tätig zu sein, ist es
notwendig bestimmte Grundvoraussetzungen
zu erfüllen, wie z.B.
Freude an Kindererziehung
Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang
mit Kindern
Bereitschaft, sich mit pädagogischen
Fragen auseinanderzusetzen
Teilnahme an Qualifizierungskursen
zur Tagespflegeperson
Erste-Hilfe-Kurs am Kleinkind
kindgerechte Räume
Bereitschaft zu einer am Wohl des Kindes
orientierten Zusammenarbeit mit Eltern,
Jugendamt und anderen Tagespflegepersonen
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
Kindertagespflege ist ein Angebot für Kinder im
Alter von 0 bis 14 Jahren, insbesondere für unter
3-Jährige, und kann von Ihnen über das Jugendamt wie folgt in Anspruch genommen werden:
LANDKREIS
RASTATT
Für Kinder ab Geburt bis unter 1 Jahr
Jugendamt
Suchen Sie eine
Tagespflegeperson
für Ihr Kind?
Wir helfen Ihnen
gerne dabei
wenn
Sie als Eltern berufstätig sind, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitsuchend sind,
Sie sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder in Schul- oder Hochschulausbildung befinden,
Sie eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit
im Sinne des Zweiten Buches (Sozialgesetzbuch) erhalten,
diese Leistung für die Entwicklung Ihres Kindes
zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.
Für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren
Für Kinder dieser Altersgruppe besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
und in Kindertagespflege gem. § 24 Abs. 2 SGB
VIII. Die Betreuung Ihres Kindes kann daher sowohl in einer Einrichtung als auch bei einer Tagespflegeperson erfolgen.
Für Kinder ab 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter
Landratsamt Rastatt
Jugendamt / Besondere Soziale Dienste
Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Tel: 07222 381-2259, FAX: 07222 381-2299
E-Mail: [email protected]
www.landkreis-rastatt.de
Ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt und für Schulkinder sind vorrangig die Betreuungsangebote der Tageseinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Ergänzend ist eine Betreuung und Förderung in Kindertagespflege möglich,
man spricht hier von sogenannten Randzeiten.
Grundsätzlich orientiert sich der Umfang der Betreuung am individuellen Bedarf.
In der Kindertagespflege
können individuelle und flexible Betreuungszeiten abgedeckt werden,
wird ihr Kind in einem familiären Rahmen
gefördert,
ist es möglich auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Eltern einzugehen.
Im Rahmen der Kindertagespflege übernehmen
wir folgende Aufgaben:
Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege
Überprüfung der Geeignetheit
von Tagesmüttern/-vätern
Vermittlung eines Betreuungsplatzes
Erteilung der Pflegeerlaubnis
nach § 43 SGB VIII
Beteiligung bei der Qualifizierung und
Weiterbildung der Tagespflegemütter/-väter
Begleitung der Tagespflegeverhältnisse
Gewährung einer laufenden Geldleistung
für die Betreuung Ihres Kindes
Suchen Sie eine Tagespflegestelle für Ihr Kind? Haben Sie weitere Fragen zur Kindertagespflege?
Dann können Sie sich gerne bei uns informieren.