Planungskonzept JH - Schule 2013
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Planungskonzept JH - Schule 2013
Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis Planungskonzept Jugendhilfe – Schule 2013 Überblick 1. Ausgangslage - Planungskontext 2. Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze zur Planung/Kooperation 3. Bestandsaufnahme Jugendhilfe – Schule: Planungsbereiche/Handlungsfelder 3.1. Planungsbereich Schülerbetreuung 3.2. Planungsbereich Jugendsozialarbeit an Schulen 3.3. Planungsbereich Soziale Gruppenarbeit 3.4. Handlungsfeld Schulbegleitung bei seelischer Behinderung – Inklusion/Jugendhilfe 3.5. Handlungsfeld Kooperation Kommunaler Sozialer Dienst – Schulen 3.6. Handlungsfeld Kooperation Jugendarbeit – Schule 3.7. Handlungsfeld Prävention an Schulen 3.8. Handlungsfeld Kooperation Psychologische Beratungsstellen - Schule 3.9. Handlungsfeld Schulentwicklungsplanung - Jugendhilfeplanung 4. Planungssteuerung, Organisation und Beteiligung 5. Perspektive Kooperation Jugendhilfe – Schule 6. Planungsbereiche/Handlungsfelder 2013 – 2015 7. Schaubild Planungsorganisation Jugendhilfe – Schule 1. Ausgangslage - Planungskontext Laut der grün-roten Landesregierung soll bis 2016 jede zweite und bis 2020 jede Grundschule Ganztagsschule werden können. Aktuell bieten nur 14 % der Grundschulen im Land Ganztagsunterricht an. Der Ausbau der Ganztagsschule wirkt sich vielfältig auf Strukturen und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe aus. Dies betrifft sowohl schulbezogene Jugendhilfe, wie die seit 2012 vom Land wieder geförderte Jugendsozialarbeit, als auch bereits bestehende Kooperationsfelder zwischen Jugendhilfe und Schule. Schülerbetreuung ist und wird für die Städte und Gemeinden als auch die Jugendhilfeträger eine Herausforderung. Bisher besteht weder eine schulbezogene Jugendhilfeplanung, noch mit der Jugendhilfe abgestimmte Schulentwicklungsplanung. Daten wurden bisher nur punktuell und nicht systematisch zur Berichterstattung ausgetauscht. Die Planungen haben sich in der Vergangenheit auf Übergänge bezogen, so z. B. der zweite Teilplan, Jugendliche beim Übergang von Schule in den Beruf (2001) oder der Übergang Kindertageseinrichtung – Grundschule. 2012 wurden hierzu Ortenauer Qualitätsstandards für Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis Fachkräfte erarbeitet. Sowohl die Kooperation zwischen Staatlichem Schulamt und Jugendamt, die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Kooperation Kindertageseinrichtungen und Schule als auch die Prozessgestaltung und das Beteiligungskonzept können Vorbild für eine arbeitsfeldspezifische Kooperation und Planungsorganisation in anderen Handlungsfeldern sein. Auf Bundes- und Landesebene bestehen vielfältige Projekte, Initiativen und Programme zur Ganztagsschulentwicklung, die zu berücksichtigen sind. Seit 2010 ist beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) ein Forschungsprojekt zu den „Auswirkungen des Ausbaus der Ganztagsschulen auf die Strukturen und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe“ initiiert worden. Das Jugendamt hat sich sowohl bei der schriftlichen als auch bei der vertiefenden Profilanalyse durch Interviews 2012 beteiligt. Der Transfer der Ergebnisse ist für Mitte 2013 vorgesehen und kann im Laufe des Planungsprozesses genutzt werden. 2. Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze zur Planung/Kooperation Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) für die Erfüllung der darin definierten Aufgaben die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. Folgende Aspekte begründen gemäß § 80 SGB VIII eine Jugendhilfeplanung: Zielentwicklung, Bestandserhebung, Bedarfsermittlung, Maßnahmenplanung und -durchführung, Evaluation und Fortschreibung. Hierbei handelt es sich nicht um eine gesetzliche Vorgabe zum Ablauf des Planungsprozesses. Das Planungsprofil bzw. Planungskonzept sollte nach den Erfordernissen des Planungsfeldes und der örtlichen Planungssituation erfolgen. Nach § 81 SGB VIII ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen u. a. Schulen und Stellen der Schulverwaltung zusammen zu arbeiten. Nach § 80 Absatz 3 sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen. Die Jugendhilfeplanung ist in unterschiedlichen Kontexten Teil der strategischen Steuerung der Jugendhilfepraxis - situationsorientiert und kontextgesteuert. Sie umfasst Bestandserhebungen und Bedarfsanalysen und schließt insbesondere Verfahren der Berichterstattung, Moderation, Konzept- und Qualitätsentwicklung, Veranstaltungsdurchführung und Evaluierung mit ein. Die Kreisjugendhilfeplanung liefert kein einmaliges statisches Ergebnis, sondern ist ein dynamischer Prozess mit unterschiedlichen Partnern, der jeweils ein spezifisches Planungsprofil erfordert. Die vorliegende Planung Jugendhilfe – Schule ist wie folgt gekennzeichnet: 1. Die Handlungsfelder sind zwischen Jugendhilfe und Schule angesiedelt. Die Planungsbereiche sind an dem fachlichen Wissensstand, lebenswelt- und -2- Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis zielgruppenbezogen und nach dem Regelungsbedarf zielorientiert ausgerichtet. Hierbei werden die Rahmenbedingungen und Institutionsdynamiken berücksichtigt. 2. Jugendhilfeplanung als kommunikativer Prozess bietet keine Patentrezepte. Es handelt sich vielmehr um einen Aushandlungsprozess, denn Empfehlungen und Konzepte können nur durch ein Miteinander der einzelnen Beteiligten und Partner wirksam umgesetzt werden. 3. Aus der Perspektive der Jugendhilfeplanung ist eine lebensweltbezogene und weniger institutionsorientierte Sichtweise erforderlich, damit gezielte und wirkungsvolle Hilfen entwickelt werden können. Hierdurch können angemessene Aussagen zum Bedarf möglich gemacht werden. 4. Das Planungskonzept Jugendhilfe – Schule ist handlungsfeldbezogen angelegt und wird sowohl arbeitsfeldübergreifend als auch arbeitsfeldspezifisch organisiert. 5. Der Aufbau einer gelingenden Kommunikation zwischen den Bereichen, Fach- und Lehrkräften sowie die Einrichtung von Formen der Zusammenarbeit sind wesentliche Bestandteile des Planungsprozesses. 3. Bestandsaufnahme Jugendhilfe – Schule: Handlungsfelder/Planungsbereiche Im Frühjahr 2012 wurde zur Strukturierung des Planungsbereiches eine Bestandsaufnahme der Handlungsfelder vorgenommen. Dies erfolgte zunächst auf der Grundlage vorliegender Informationen und der Abstimmung sowohl mit internen als auch mit externen Stellen. Auf der Grundlage von zunächst 12 Handlungsfeldern wurden mit dem Staatlichen Schulamt 9 Handlungsfelder in einem Workshop am 01.08.2012 abgestimmt, die Leitziele formuliert, die Federführung und die Beteiligten zum Teil definiert und erste Schritte vorgesehen. Konsens war, dass vor dem Start der Planung die Kreispolitik mit einbezogen werden soll. Im Folgenden werden die Handlungsfelder vorgestellt. (Vgl. Anlage 1 Bestandsaufnahme Handlungsfelder) 3.1. Planungsbereich Schülerbetreuung Insgesamt ist eine erhebliche Ausbaudynamik in den letzten zwei Jahren in der Tagesbetreuung für Schüler zu beobachten. Vereine zur Betreuung bilden sich. Kleinere Gemeinden erweitern ihr Angebot zur Nachmittagsbetreuung. Gleichzeitig erfolgen der Ausbau der offenen und gebundenen Ganztagsschule. Im Schuljahr 2012/2013 bestehen bereits an rund 28 Schulstandorten Angebote zur Ganztagsbetreuung. Im Rahmen des Ortenauer Bündnisses für Familien ist die Schülerbetreuung bereits seit 2011 ein zentrales Thema. Hierbei geht es um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern mit Schulkindern und eine bedarfsgerechte und qualitative Betreuung der Schüler. Durch die gegenwärtige Ganztagsschulentwicklung wird das Thema erneut zu einer kommunalpolitischen Herausforderung. Im Rahmen der Kooperation Jugendhilfe – Schule -3- Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis soll zunächst der aktuelle Stand der Schülerbetreuung in quantitativer und qualitativer Hinsicht festgestellt werden. Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen: 1. Zwischen Jugendhilfeplanung und Staatlichem Schulamt wird eine Umfrage zur Schülerbetreuung vorbereitet und bereits bestehende Daten zum Stand der Schülerbetreuung ausgetauscht. 2. Die Planung bzw. Gemeindebefragung zum Stand der Schülerbetreuung wird beim Gemeinde- und Trägerforum am 20.03.2013 zusammen mit dem Schulamt vorgestellt. 3. Im April/Mai wird eine Schul- und Trägerarbeitsgemeinschaft gebildet. Diese Arbeitsgemeinschaft begleitet die Bestandsaufnahme sowie die Vorbereitung eines Fachforums. 4. Mit Partnern des Ortenauer Bündnisses für Familien wird ein Fachforum Schulkindbetreuung am 13. November in Kappelrodeck vorbereitet. Neben der Vorstellung der Befragungsergebnisse sollen gute Beispiele und Modelle zur Schülerbetreuung im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung vorgestellt werden. 3.2. Planungsbereich Jugendsozialarbeit an Schulen Seit 2012 hat das Land Baden-Württemberg die Bezuschussung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen wieder aufgenommen. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 27. September 2012 (JHA 11.1.2.A.2012Ö) die Angleichung der Richtlinien zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen im Ortenaukreis an die Grundsätze zur Landesförderung vorgenommen und die Kreisförderung auf rund 26 Stellen mit einem Förderumfang von 430.860 Euro beschlossen. Wie im Sozialausschuss am 29.11.2011 beschlossen, setzt die Kommunale Arbeitsförderung seit 01.05.2012 das Konzept der mobilen Schulsozialarbeit um. Hinzu kommen 6,25 Stellen der Jugendberufshelfer an beruflichen Schulen, die dem Sachgebiet U25 bei der Kommunalen Arbeitsförderung angegliedert sind. 2012 wurde der Arbeitskreis Jugendsozialarbeit an Schulen von der Fachberatung im Jugendamt weitergeführt. Hierbei wurde im Juli 2012 eine Bestandsaufnahme vorgenommen und der Fortbildungs- bzw. Vernetzungsbedarf der Fachkräfte abgefragt. Im Mittelpunkt des Handlungsfeldes Jugendsozialarbeit an Schulen steht die Profilgewinnung und Weiterentwicklung bzgl. dem Leitziel, Schülerinnen und Schüler zu fördern und Erziehung zu stärken. Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen: 1. Auf der Grundlage der bereits bestehenden Fördergrundsätze wird in einer Arbeitsgruppe des Arbeitskreises Jugendsozialarbeit an Schulen eine Bestandsaufnahme von bestehenden Konzeptionen und Jahresberichte vorgenommen, um wesentliche Punkte einer kreisweiten Rahmenkonzeption abzustimmen und festzulegen. Federführend ist hierbei die Fachberatung für Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit beim Jugendamt. -4- Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis 2. Im zweiten Halbjahr wird eine Arbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit nach § 78 mit Fachkräften, Kommunal- und Schulvertretern, Vertretern der Kommunalen Arbeitsförderung und Freien Trägern zusammen mit der Jugendhilfeplanung initiiert. Auftrag ist, eine Rahmenkonzeption mit einem Kooperationskonzept zu erstellen. Rahmenkonzepte geben allgemeine, jedoch verbindliche Orientierungen für die konkreten Einzelkonzeptionen an den jeweiligen Standorten vor. Neben Rahmenzielen, Grundsätzen u. a. sollen insbesondere Themen wie Konfliktekultur/Sozialcurriculum der Schule, Elternarbeit und Kooperation nach innen wie außen behandelt werden. Dies betrifft sowohl die Kooperation mit Lehrkräften als auch Verfahrensregelungen z. B. für eine kooperative Praxis bei (drohenden) Kindeswohlgefährdungen. 3. Die damit einhergehenden Schlüsselprozesse bzw. Verfahrensabläufe z. B. im Rahmen von Kindeswohlgefährdungen können kreisweit standardisiert, zwischen den Partnern vereinbart und in Standortkonzepten konkretisiert werden. Konzepte haben in erster Linie die Funktion einer Praxisorientierung und Übereinkunft zwischen Kooperationspartnern, um Praxishandeln zu strukturieren bzw. zu organisieren. 4. Die vom KVJS in Verbindung mit der Landesförderung eingeführten Erhebungen als auch die Berichte sind Grundlage für die fortlaufende Evaluierung der Schulsozialarbeit. 5. Im Rahmen der Schulsozialarbeit können bereits 2013 STÄRKE Plus-Angebote zur Elternarbeit genutzt oder entwickelt werden. 6. Weiter bieten sich sog. Tandem-Fortbildungen von Schulsozialarbeitern und Lehrkräften an. 3.3. Planungsbereich Soziale Gruppenarbeit Jugendhilfeleistungen sind im Hinblick auf die Ganztagsschulentwicklung neu abzustimmen bzw. neu zu entwickeln. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII. Soziale Gruppenarbeit an Schulen – ein niederschwelliges Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung – ermöglicht ein positiv besetztes Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, das allerdings im Kontext der Ganztagsschule in Kooperation mit den beteiligten Lehr- und Fachkräften der Weiterentwicklung bedarf. Leitziel dieses Handlungsfeldes ist es, Jugendhilfeleistungen, wie z. B. die Soziale Gruppenarbeit bzgl. der Ganztagsschulentwicklung, abzustimmen. Im Ortenaukreis besteht eine Konzeption zur Sozialen Gruppenarbeit mit dem Stand vom Dezember 2000. Zum Teil bestehen Standortkonzeptionen, wie z. B. an der EichendorffGrund- und Hauptschule (Februar 2012 von der Stadt Offenburg) oder einzelne Kooperationsvereinbarungen zwischen den Sozialen Diensten und Schulen. Folgende Vorgehensweise ist vorgesehen: -5- Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis 1. Es wird eine trägerübergreifende Arbeitsgruppe im zweiten Halbjahr gebildet. Auftrag dieser Arbeitsgruppe ist es, das vorliegende Kreiskonzept fortzuschreiben und Qualitätskriterien dieses Handlungsfeldes zu formulieren. 2. Im Schulzentrum Nord-West in Offenburg wird zwischen dem Kommunalen Sozialen Dienst Offenburg, dem Familienzentrum als Träger und der Astrid-Lindgren-Schule Soziale Gruppenarbeit im Rahmen des Ganztagsschulbetriebs entwickelt und modellhaft erprobt. Hierzu soll ein spezifisches Standortkonzept zur Sozialen Gruppenarbeit erarbeitet und von der Jugendhilfeplanung evaluiert werden. 3.4. Handlungsfeld Schulbegleitung bei seelischer Behinderung – Inklusion/Jugendhilfe Die Gesamtzahl der Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII ist vom Jahr 2009 bis 2011 um 60 % auf 113 Fälle angestiegen. Diese Zunahme der ambulanten Hilfen resultiert aus der Umsetzung der UN-Behinderten-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die am 6. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die Hilfefälle im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beziehen sich vor allem auf Kinder mit autistischen Störungen. Es handelt sich überwiegend um die Schulbegleitung in der Regelschule. Ziel dieses Handlungsfeldes ist das Ermöglichen der Teilhabe dieser Zielgruppe. Hierzu bedarf es eines gemeinsamen Verständnisses von Inklusion. Am 29. November 2012 hat der Jugendhilfeausschuss eine, zunächst zeitlich befristete, Einrichtung eines Fachdienstes für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII beschlossen. Ende 2014 ist eine Auswertung des Projektes geplant, über deren dauerhaften Einsatz des Fachdienstes durch den Jugendhilfeausschuss entschieden werden kann. 3.5. Handlungsfeld Kooperation Kommunaler Sozialer Dienst – Schulen Leitziel dieses Handlungsfeldes ist es, Kinder und Jugendliche durch eine gute Kooperation gemeinsam zu fördern. Im September 2008 wurden Grundsätze der Kooperation zwischen dem Landratsamt Ortenaukreis, Jugendamt, Kommunaler Sozialer Dienst und den Grund-, Haupt-, Werkreal- und Förderschulen im Ortenaukreis abgeschlossen. Vorgehensweise: 1. Der Stand der Umsetzung der Kooperationsgrundsätze soll festgestellt werden. Hierzu erarbeitet die Jugendhilfeplanung für 2014 einen Vorschlag zur Evaluierung der Kooperation. 2. Bei einer Fortschreibung der Kooperation soll insbesondere die Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung berücksichtigt werden. -6- Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis 3.6. Handlungsfeld Kooperation Jugendarbeit – Schule Jugendarbeit ist ein wichtiger Ort der Alltagsbildung, der neben der formalen Bildung in der Schule, vor allem kulturelle und soziale Kompetenzen vermittelt. Die Rahmendbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit haben sich aufgrund der demografischen Entwicklung und der Ganztagsschulentwicklung verändert. Deshalb muss sowohl kommunale als auch verbandliche Jugendarbeit abwägen, welche neuen Kooperationsformen zwischen Jugendarbeit und Schule sinnvoll und möglich sind. Der Arbeitskreis offene Jugendarbeit der hauptamtlichen kommunalen Fachkräfte hat einen Fachtag zum Thema veranstaltet, welche Wege es zu einer gelingenden Partnerschaft von Jugendarbeit und Schule gibt. Leitziel für dieses Handlungsfeld ist Bildung und Begleitung von Jugendlichen für mehr Lebenskompetenz. Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen: 1. Ab 2013/2014 sollen Modelle zur Kooperation Jugendarbeit/Schule, zur Prävention, Jugendkultur und Beteiligung u. a. gefördert werden. Hierzu könnten die Förderrichtlinien zur Förderung hauptamtlicher kommunaler Fachkräfte modifiziert und erweitert werden. 2. Die Fachberatung Jugendarbeit entwickelt an zwei bis drei Standorten exemplarische Modelle einer gelingenden Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule. 3. Bestehende Formate und Kooperationen zum Übergang Schule und Beruf, wie z. B. Komm auf Tour, Mädchen Sucht Junge, werden bzgl. der Netzwerkbildung miteinbezogen. 4. Das Staatliche Schulamt hat darüber hinaus auch Kooperationsprojekte im Rahmen der Sommerschulen bzw. eine Kooperation bzgl. der Ferienprogramme vorgeschlagen. 3.7. Handlungsfeld Prävention an Schulen Leitziel dieses Handlungsfeldes ist, die Themen Sucht, Gewalt und gesundes Aufwachsen verstärkt in die Lebenswelt Schule zu integrieren. Dies geschieht durch - die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und dem Staatlichen Schulamt. - eine Zusammenarbeit der Schulen mit Partnern der Jugendhilfe und anderen. Die vom Amt für Soziale und Psychologische Dienste aktualisierten „Präventionsbausteine“ enthalten die Angebote zu dem Themen Sucht, Gewalt, Sexualität und Medien der verschiedensten Institutionen und Einrichtungen. - Bei Bedarf werden zukünftig Präventionsangebote für Schulen gemeinsam entwickelt, abgestimmt und umgesetzt. - die Umsetzung des Landesprogramms „stark.stärker.WIR“ zur Sucht- und Gewaltprävention und der Gesundheitsförderung in Schulen. - Eine Koordination der Präventionsangebote erfolgt zwischen Staatlichem Schulamt und Jugendamt/Amt für Soziale und Psychologische Dienste. -7- Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis 3.8. Handlungsfeld Psychologische Beratungsstellen (PB) – Schulen In rund 70% aller Anmeldungen an den Psychologischen Beratungsstellen und damit in mehr als 1.500 Fällen pro Jahr handelt es sich um junge Menschen zwischen 6 und 18 Jahren und damit überwiegend um schulpflichtige Kinder und Jugendliche sowie um Jugendliche im Übergangsfeld Schule-Beruf. Teilweise stehen dabei die schulischen Probleme im Vordergrund, teilweise stehen sie im Zusammenhang oder sind Resultat anderer persönlicher und familiärer Problemlagen. Um den vielfältigen Problemlagen sowohl an den Schulen als auch in den Familien besser begegnen zu können, ist eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung der bereits bestehenden guten fallbezogenen und fallübergreifenden Kooperationen zwischen den PB und Schulen im Ortenaukreis anzustreben. Ein wichtiger Punkt der Kooperation zwischen PB und Schulen ist in Zukunft die Vereinbarkeit von Beratungs- und Therapieterminen mit den Anforderungen eines Ganztagsschulbetriebs. Zwischen den PB und der Schulpsychologischen Beratungsstelle besteht eine Kooperationsvereinbarung zu den Arbeitsfeldern der Beratung sowie der fallübergreifenden Zusammenarbeit mit Schulen und Schulklassen. Diese Vereinbarung soll orientiert an der Bedarfsentwicklung kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben werden. 3.9. Handlungsfeld Schulentwicklungsplanung - Jugendhilfeplanung Integrierte Planungsprozesse und Schnittstellenbildung sind aufgrund der Rahmenbedingungen und der unterschiedlichen Strukturen bisher nur ansatzweise auf Stadtebene, aber noch nicht auf Kreisebene gegeben. Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung ist ein Querschnittsthema. Leitziel könnte in Bezug auf die sechs Planungsbereiche und Handlungsfelder sein, schul- und jugendhilfebezogene Daten auszutauschen bzw. abzustimmen. Im Hinblick auf Bildungs-/Sozial-/Familienberichterstattung kann ein gemeinsames Datenkonzept erstellt werden. Eine entsprechende Empfehlung wurde im von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen 12. Kinder- und Jugendbericht „Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule“ im November 2005 bereits getroffen. 4. Planungssteuerung, Organisation und Beteiligung Das Handlungsfeld Planungssteuerung betrifft alle Planungsbereiche und Handlungsfelder, deshalb wird es unter dem folgenden Punkt skizziert. Leitziel der Planungssteuerung ist eine effektive Planungsorganisation, die die wesentlichen Kooperationspartner sowohl intern als auch extern beteiligt. Anlage 3 zeigt die beabsichtigte Planungsorganisation Jugendhilfe – Schule. Die Planung bzw. Konzeptentwicklung wird mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt. -8- Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis Die Vorlage wurde im Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 17.01.2013 erörtert und am 26.02.2013 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Durch die handlungsfeldbezogene Vorgehensweise ist eine weitere Instanzenbildung in Form von bereichsspezifischen Planungsgruppen notwendig. Hierzu werden nach und nach Arbeitsgemeinschaften, eine Arbeits- bzw. eine Projektgruppe initiiert: - AG Schülerbetreuung, - AG Schulsozialarbeit, - AG Kooperation Jugendhilfe – Schule, - trägerübergreifende Arbeitsgruppe Soziale Gruppenarbeit, - Projektgruppe Jugendarbeit – Schule. Neben den Arbeitsgemeinschaften können phasenweise kleine Arbeitsgruppen gebildet werden, sodass die Termine der Arbeitsgemeinschaften beschränkt sind auf zwei- bis max. drei Treffen im Jahr. Die gesamte Planungskoordination liegt bei der Jugendhilfeplanung. Die Leitung der Arbeitsgemeinschaften erfolgt direkt durch die Planungskoordination oder in enger Abstimmung mit ihr, z. B. durch die Fachberatung oder andere Stellen. Gemeinden und Schulen sowie Fachkräfte aus bestehenden Arbeitskreisen wirken in den Arbeitsgemeinschaften beratend mit. Bestehende Arbeitskreise oder weitere Organisationsformen werden über die Ergebnisse vom Schul- und Jugendamt informiert bzw. ggfs. zu Veranstaltungen und Fortbildungen eingeladen. 5. Perspektive Kooperation Jugendhilfe - Schule Die Kooperation Jugendhilfe und Schule steht aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der laufenden Ganztagsschulentwicklung vor neuen Herausforderungen. Wesentlicher Erfolgsfaktor wird sein, dass neben den notwendigen Fachplanungen die einzelnen Handlungsfelder aufeinander bezogen werden. Für Kinder und Jugendliche und ihre Familien geht es letztendlich um „eine soziale Wirklichkeit“. Neben den unterschiedlichen Sichtweisen der Professionen der Jugendhilfe und Schule bedarf es eines Miteinanders. Deshalb ist der Kommunikationsprozess zwischen Jugendhilfe und Schule zu gestalten und an gemeinsamen Handlungszielen auszurichten. Es sind neue, innovative und abgestimmte Konzepte zu entwickeln, um eine Vielfalt der Angebote außerhalb der Schule und eine gute Qualität der Angebote in der Schule zu ermöglichen. Dadurch kann das bestehende Potential der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort wirksam werden. -9- Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis 6. Planungsbereiche/Handlungsfelder Jugendhilfe 2013 - 2015 Stand: 31.01.2013 Schulbezogene Jugendhilfe Planungsphasen - Maßnahmen strategische Ziele 2013 Auswertung 3.1. Planungsbereich Schülerbetreuung Bestandsfeststellung - bessere Vereinbarkeit für Eltern mit Schulkindern - bedarfsgerechte, qualititive Betreuung - Info Gemeinden - AG Schülerbetreuung bilden Gute Beispiele 2014 Zwischenbericht 2015 Umsetzung Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise 13.11. Forum Schülerbetreuung 15.05. Umfrage 3.2. Planungsbereich Jugendsozialarbeit Bestandsaufnahme: Konzeptionen/ - Förderung und Hilfen für Schüler Jahresberichte AG Jugendsozialarbeit bilden Rahmenkonzeption mit Kooperationskonzept entwickeln 1. Evaluierung - Erziehung stärken Umsetzung 3. Evaluierung 2. Evaluierung Tandemfortbildungen 3.3. Planungsbereich Soziale Gruppenarbeit - Jugendhilfeleistung bzgl. Ganztagsschulentwicklung abstimmen 3.4. Handlungsfeld Schulbegleitung § 35a SGB VIII Entwicklung einer Standortkonzeption trägerübergreifende Arbeitsgruppe (AK Soziale Gruppenarbeit) bilden Fortschreibung des Kreiskonzeptes Einrichtung eines Fachdienstes Berichterstattung - Teilhabe - gem. Verständnis von Inklusion evtl. 1. Evaluierung Auswertung Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis Handlungsfelder Jugendhilfe - Schule 2013 - 2015 Stand: 31.01.2013 Kooperation Jugendhilfe - Schule strategische Ziele 3.5. Handlungsfeld Kooperation KSD - Schulen - Jugendliche durch gute Kooperation gemeinsam fördern 3.6. Handlungsfeld Kooperation Jugendarbeit - Schule - Bildung/Begleitung von Jugendlichen für mehr Lebenskompetenz 3.7. Handlungsfeld Prävention an Schulen Themen Sucht, Gewalt und gesundes Aufwachsen verstärkt in die Lebenswelt Schule integrieren 3.8. Handlungsfeld Psychologische Beratungsstellen Schulen - Untersützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien 3.9. Handlungsfeld Schulentwicklungsplanung Jugendhilfeplanung Kooperationen - Projekte - Maßnahmen 2013 Umsetzung der Kooperationsgrundsätze durch - Standortvereinbarung - fallübergreifendes Kooperationsgespräch - fallbezogene Kooperationen Vorschlag der Erweiterung der Förderrichtlinien (Hauptamtliche) Vorbereitung von Kooperationsmodellen 2014 Evaluierung der Kooperationsgrundsätze 2015 Fortschreibung der Kooperationsgrundsätze Durchführung von Kooperationsmodellprojekten gelingender Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit evtl. Evaluierung Unterstützung und Vernetzung mit externen Partnern aus dem Bereich der Jugendhilfe u. a. zur Umsetzung des Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR zu Sucht, Gewalt und Gesundheitsförderung an Ortenauer Schulen Weiterentwicklung der fallbezogenen und übergreifenden Kooperation mit Schulen kont. Evaluierung der Kooperationsvereinbarung mit Schulpsych. Beratungsstelle - effektive Planungsorganisation evtl. Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung - schul-/jugendhilfebezogene Daten bzgl. der Planungsbereiche und Handlungsfelder auszutauschen - Planungsorganisation abzustimmen und gemeinsam umzusetzen - Datenaustausch weitere Förderung 7. Planungsorganisation Jugendhilfe - Schule Jugendhilfeausschuss Staatl. Schulamt Jugendhilfeplanung Unterausschuss Jugendhilfeplanung - Gesamtsteuerung Bereichsspezifische Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsgruppen Schülerbetreuung Schulen Freie Träger und andere Projekte JA – Schule JugendKooperation sozialarbeit JH - Schule Jugendarbeit Ak Offene Jugendar. Ak Jugendsozialar. Agr KSD Schule Agr Soziale Gruppenarbeit Städte Gemeinden