Planungskonzept JH - Schule 2013

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Planungskonzept JH - Schule 2013
Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis
Planungskonzept Jugendhilfe – Schule 2013
Überblick
1. Ausgangslage - Planungskontext
2. Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze zur Planung/Kooperation
3. Bestandsaufnahme Jugendhilfe – Schule: Planungsbereiche/Handlungsfelder
3.1. Planungsbereich Schülerbetreuung
3.2. Planungsbereich Jugendsozialarbeit an Schulen
3.3. Planungsbereich Soziale Gruppenarbeit
3.4. Handlungsfeld Schulbegleitung bei seelischer Behinderung – Inklusion/Jugendhilfe
3.5. Handlungsfeld Kooperation Kommunaler Sozialer Dienst – Schulen
3.6. Handlungsfeld Kooperation Jugendarbeit – Schule
3.7. Handlungsfeld Prävention an Schulen
3.8. Handlungsfeld Kooperation Psychologische Beratungsstellen - Schule
3.9. Handlungsfeld Schulentwicklungsplanung - Jugendhilfeplanung
4. Planungssteuerung, Organisation und Beteiligung
5. Perspektive Kooperation Jugendhilfe – Schule
6. Planungsbereiche/Handlungsfelder 2013 – 2015
7. Schaubild Planungsorganisation Jugendhilfe – Schule
1. Ausgangslage - Planungskontext
Laut der grün-roten Landesregierung soll bis 2016 jede zweite und bis 2020 jede
Grundschule Ganztagsschule werden können. Aktuell bieten nur 14 % der Grundschulen im
Land Ganztagsunterricht an. Der Ausbau der Ganztagsschule wirkt sich vielfältig auf
Strukturen und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe aus.
Dies betrifft sowohl schulbezogene Jugendhilfe, wie die seit 2012 vom Land wieder
geförderte Jugendsozialarbeit, als auch bereits bestehende Kooperationsfelder zwischen
Jugendhilfe und Schule.
Schülerbetreuung ist und wird für die Städte und Gemeinden als auch die Jugendhilfeträger
eine Herausforderung.
Bisher besteht weder eine schulbezogene Jugendhilfeplanung, noch mit der Jugendhilfe
abgestimmte Schulentwicklungsplanung. Daten wurden bisher nur punktuell und nicht
systematisch zur Berichterstattung ausgetauscht.
Die Planungen haben sich in der Vergangenheit auf Übergänge bezogen, so z. B. der zweite
Teilplan, Jugendliche beim Übergang von Schule in den Beruf (2001) oder der Übergang
Kindertageseinrichtung – Grundschule. 2012 wurden hierzu Ortenauer Qualitätsstandards für
Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis
Fachkräfte erarbeitet. Sowohl die Kooperation zwischen Staatlichem Schulamt und
Jugendamt, die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Kooperation
Kindertageseinrichtungen und Schule als auch die Prozessgestaltung und das
Beteiligungskonzept können Vorbild für eine arbeitsfeldspezifische Kooperation und
Planungsorganisation in anderen Handlungsfeldern sein.
Auf Bundes- und Landesebene bestehen vielfältige Projekte, Initiativen und Programme zur
Ganztagsschulentwicklung, die zu berücksichtigen sind. Seit 2010 ist beim
Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) ein Forschungsprojekt zu den
„Auswirkungen des Ausbaus der Ganztagsschulen auf die Strukturen und Arbeitsweisen der
Kinder- und Jugendhilfe“ initiiert worden. Das Jugendamt hat sich sowohl bei der schriftlichen
als auch bei der vertiefenden Profilanalyse durch Interviews 2012 beteiligt. Der Transfer der
Ergebnisse ist für Mitte 2013 vorgesehen und kann im Laufe des Planungsprozesses genutzt
werden.
2. Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze zur Planung/Kooperation
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat auf der Grundlage des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) für die Erfüllung der darin definierten Aufgaben die
Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.
Folgende Aspekte begründen gemäß § 80 SGB VIII eine Jugendhilfeplanung:
Zielentwicklung, Bestandserhebung, Bedarfsermittlung, Maßnahmenplanung und
-durchführung, Evaluation und Fortschreibung. Hierbei handelt es sich nicht um eine
gesetzliche Vorgabe zum Ablauf des Planungsprozesses. Das Planungsprofil bzw.
Planungskonzept sollte nach den Erfordernissen des Planungsfeldes und der örtlichen
Planungssituation erfolgen. Nach § 81 SGB VIII ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
verpflichtet, mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen u. a. Schulen und Stellen der
Schulverwaltung zusammen zu arbeiten. Nach § 80 Absatz 3 sind die anerkannten Träger
der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen.
Die Jugendhilfeplanung ist in unterschiedlichen Kontexten Teil der strategischen Steuerung
der Jugendhilfepraxis - situationsorientiert und kontextgesteuert. Sie umfasst
Bestandserhebungen und Bedarfsanalysen und schließt insbesondere Verfahren der
Berichterstattung, Moderation, Konzept- und Qualitätsentwicklung,
Veranstaltungsdurchführung und Evaluierung mit ein. Die Kreisjugendhilfeplanung liefert kein
einmaliges statisches Ergebnis, sondern ist ein dynamischer Prozess mit unterschiedlichen
Partnern, der jeweils ein spezifisches Planungsprofil erfordert.
Die vorliegende Planung Jugendhilfe – Schule ist wie folgt gekennzeichnet:
1. Die Handlungsfelder sind zwischen Jugendhilfe und Schule angesiedelt. Die
Planungsbereiche sind an dem fachlichen Wissensstand, lebenswelt- und
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Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis
zielgruppenbezogen und nach dem Regelungsbedarf zielorientiert ausgerichtet. Hierbei
werden die Rahmenbedingungen und Institutionsdynamiken berücksichtigt.
2. Jugendhilfeplanung als kommunikativer Prozess bietet keine Patentrezepte.
Es handelt sich vielmehr um einen Aushandlungsprozess, denn Empfehlungen und
Konzepte können nur durch ein Miteinander der einzelnen Beteiligten und Partner
wirksam umgesetzt werden.
3. Aus der Perspektive der Jugendhilfeplanung ist eine lebensweltbezogene und weniger
institutionsorientierte Sichtweise erforderlich, damit gezielte und wirkungsvolle Hilfen
entwickelt werden können. Hierdurch können angemessene Aussagen zum Bedarf
möglich gemacht werden.
4. Das Planungskonzept Jugendhilfe – Schule ist handlungsfeldbezogen angelegt und wird
sowohl arbeitsfeldübergreifend als auch arbeitsfeldspezifisch organisiert.
5. Der Aufbau einer gelingenden Kommunikation zwischen den Bereichen, Fach- und
Lehrkräften sowie die Einrichtung von Formen der Zusammenarbeit sind wesentliche
Bestandteile des Planungsprozesses.
3. Bestandsaufnahme Jugendhilfe – Schule: Handlungsfelder/Planungsbereiche
Im Frühjahr 2012 wurde zur Strukturierung des Planungsbereiches eine Bestandsaufnahme
der Handlungsfelder vorgenommen. Dies erfolgte zunächst auf der Grundlage vorliegender
Informationen und der Abstimmung sowohl mit internen als auch mit externen Stellen. Auf
der Grundlage von zunächst 12 Handlungsfeldern wurden mit dem Staatlichen Schulamt
9 Handlungsfelder in einem Workshop am 01.08.2012 abgestimmt, die Leitziele formuliert,
die Federführung und die Beteiligten zum Teil definiert und erste Schritte vorgesehen.
Konsens war, dass vor dem Start der Planung die Kreispolitik mit einbezogen werden soll.
Im Folgenden werden die Handlungsfelder vorgestellt. (Vgl. Anlage 1 Bestandsaufnahme
Handlungsfelder)
3.1. Planungsbereich Schülerbetreuung
Insgesamt ist eine erhebliche Ausbaudynamik in den letzten zwei Jahren in der
Tagesbetreuung für Schüler zu beobachten. Vereine zur Betreuung bilden sich. Kleinere
Gemeinden erweitern ihr Angebot zur Nachmittagsbetreuung. Gleichzeitig erfolgen der
Ausbau der offenen und gebundenen Ganztagsschule. Im Schuljahr 2012/2013 bestehen
bereits an rund 28 Schulstandorten Angebote zur Ganztagsbetreuung. Im Rahmen des
Ortenauer Bündnisses für Familien ist die Schülerbetreuung bereits seit 2011 ein zentrales
Thema. Hierbei geht es um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern mit
Schulkindern und eine bedarfsgerechte und qualitative Betreuung der Schüler. Durch die
gegenwärtige Ganztagsschulentwicklung wird das Thema erneut zu einer
kommunalpolitischen Herausforderung. Im Rahmen der Kooperation Jugendhilfe – Schule
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Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis
soll zunächst der aktuelle Stand der Schülerbetreuung in quantitativer und qualitativer
Hinsicht festgestellt werden. Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:
1. Zwischen Jugendhilfeplanung und Staatlichem Schulamt wird eine Umfrage zur
Schülerbetreuung vorbereitet und bereits bestehende Daten zum Stand der
Schülerbetreuung ausgetauscht.
2. Die Planung bzw. Gemeindebefragung zum Stand der Schülerbetreuung wird beim
Gemeinde- und Trägerforum am 20.03.2013 zusammen mit dem Schulamt vorgestellt.
3. Im April/Mai wird eine Schul- und Trägerarbeitsgemeinschaft gebildet. Diese
Arbeitsgemeinschaft begleitet die Bestandsaufnahme sowie die Vorbereitung eines
Fachforums.
4. Mit Partnern des Ortenauer Bündnisses für Familien wird ein Fachforum
Schulkindbetreuung am 13. November in Kappelrodeck vorbereitet. Neben der
Vorstellung der Befragungsergebnisse sollen gute Beispiele und Modelle zur
Schülerbetreuung im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung vorgestellt werden.
3.2. Planungsbereich Jugendsozialarbeit an Schulen
Seit 2012 hat das Land Baden-Württemberg die Bezuschussung der Jugendsozialarbeit an
öffentlichen Schulen wieder aufgenommen. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung
vom 27. September 2012 (JHA 11.1.2.A.2012Ö) die Angleichung der Richtlinien zur
Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen im Ortenaukreis an die Grundsätze zur
Landesförderung vorgenommen und die Kreisförderung auf rund 26 Stellen mit einem
Förderumfang von 430.860 Euro beschlossen.
Wie im Sozialausschuss am 29.11.2011 beschlossen, setzt die Kommunale Arbeitsförderung
seit 01.05.2012 das Konzept der mobilen Schulsozialarbeit um. Hinzu kommen 6,25 Stellen
der Jugendberufshelfer an beruflichen Schulen, die dem Sachgebiet U25 bei der
Kommunalen Arbeitsförderung angegliedert sind.
2012 wurde der Arbeitskreis Jugendsozialarbeit an Schulen von der Fachberatung im
Jugendamt weitergeführt. Hierbei wurde im Juli 2012 eine Bestandsaufnahme vorgenommen
und der Fortbildungs- bzw. Vernetzungsbedarf der Fachkräfte abgefragt.
Im Mittelpunkt des Handlungsfeldes Jugendsozialarbeit an Schulen steht die Profilgewinnung
und Weiterentwicklung bzgl. dem Leitziel, Schülerinnen und Schüler zu fördern und
Erziehung zu stärken.
Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:
1. Auf der Grundlage der bereits bestehenden Fördergrundsätze wird in einer Arbeitsgruppe
des Arbeitskreises Jugendsozialarbeit an Schulen eine Bestandsaufnahme von
bestehenden Konzeptionen und Jahresberichte vorgenommen, um wesentliche Punkte
einer kreisweiten Rahmenkonzeption abzustimmen und festzulegen. Federführend ist
hierbei die Fachberatung für Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit beim Jugendamt.
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Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis
2. Im zweiten Halbjahr wird eine Arbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit nach § 78 mit
Fachkräften, Kommunal- und Schulvertretern, Vertretern der Kommunalen
Arbeitsförderung und Freien Trägern zusammen mit der Jugendhilfeplanung initiiert.
Auftrag ist, eine Rahmenkonzeption mit einem Kooperationskonzept zu erstellen.
Rahmenkonzepte geben allgemeine, jedoch verbindliche Orientierungen für die
konkreten Einzelkonzeptionen an den jeweiligen Standorten vor. Neben Rahmenzielen,
Grundsätzen u. a. sollen insbesondere Themen wie Konfliktekultur/Sozialcurriculum der
Schule, Elternarbeit und Kooperation nach innen wie außen behandelt werden. Dies
betrifft sowohl die Kooperation mit Lehrkräften als auch Verfahrensregelungen z. B. für
eine kooperative Praxis bei (drohenden) Kindeswohlgefährdungen.
3. Die damit einhergehenden Schlüsselprozesse bzw. Verfahrensabläufe z. B. im Rahmen
von Kindeswohlgefährdungen können kreisweit standardisiert, zwischen den Partnern
vereinbart und in Standortkonzepten konkretisiert werden. Konzepte haben in erster Linie
die Funktion einer Praxisorientierung und Übereinkunft zwischen Kooperationspartnern,
um Praxishandeln zu strukturieren bzw. zu organisieren.
4. Die vom KVJS in Verbindung mit der Landesförderung eingeführten Erhebungen als
auch die Berichte sind Grundlage für die fortlaufende Evaluierung der Schulsozialarbeit.
5. Im Rahmen der Schulsozialarbeit können bereits 2013 STÄRKE Plus-Angebote zur
Elternarbeit genutzt oder entwickelt werden.
6. Weiter bieten sich sog. Tandem-Fortbildungen von Schulsozialarbeitern und Lehrkräften
an.
3.3. Planungsbereich Soziale Gruppenarbeit
Jugendhilfeleistungen sind im Hinblick auf die Ganztagsschulentwicklung neu abzustimmen
bzw. neu zu entwickeln. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Soziale Gruppenarbeit nach
§ 29 SGB VIII. Soziale Gruppenarbeit an Schulen – ein niederschwelliges Angebot im
Rahmen der Hilfen zur Erziehung – ermöglicht ein positiv besetztes Angebot der Kinder- und
Jugendhilfe, das allerdings im Kontext der Ganztagsschule in Kooperation mit den beteiligten
Lehr- und Fachkräften der Weiterentwicklung bedarf.
Leitziel dieses Handlungsfeldes ist es, Jugendhilfeleistungen, wie z. B. die Soziale
Gruppenarbeit bzgl. der Ganztagsschulentwicklung, abzustimmen.
Im Ortenaukreis besteht eine Konzeption zur Sozialen Gruppenarbeit mit dem Stand vom
Dezember 2000. Zum Teil bestehen Standortkonzeptionen, wie z. B. an der EichendorffGrund- und Hauptschule (Februar 2012 von der Stadt Offenburg) oder einzelne
Kooperationsvereinbarungen zwischen den Sozialen Diensten und Schulen.
Folgende Vorgehensweise ist vorgesehen:
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Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis
1. Es wird eine trägerübergreifende Arbeitsgruppe im zweiten Halbjahr gebildet. Auftrag
dieser Arbeitsgruppe ist es, das vorliegende Kreiskonzept fortzuschreiben und
Qualitätskriterien dieses Handlungsfeldes zu formulieren.
2. Im Schulzentrum Nord-West in Offenburg wird zwischen dem Kommunalen Sozialen
Dienst Offenburg, dem Familienzentrum als Träger und der Astrid-Lindgren-Schule
Soziale Gruppenarbeit im Rahmen des Ganztagsschulbetriebs entwickelt und modellhaft
erprobt. Hierzu soll ein spezifisches Standortkonzept zur Sozialen Gruppenarbeit
erarbeitet und von der Jugendhilfeplanung evaluiert werden.
3.4. Handlungsfeld Schulbegleitung bei seelischer Behinderung –
Inklusion/Jugendhilfe
Die Gesamtzahl der Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII ist vom Jahr 2009 bis 2011 um
60 % auf 113 Fälle angestiegen. Diese Zunahme der ambulanten Hilfen resultiert aus der
Umsetzung der UN-Behinderten-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen, die am 6. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die Hilfefälle im
Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beziehen
sich vor allem auf Kinder mit autistischen Störungen. Es handelt sich überwiegend um die
Schulbegleitung in der Regelschule.
Ziel dieses Handlungsfeldes ist das Ermöglichen der Teilhabe dieser Zielgruppe. Hierzu
bedarf es eines gemeinsamen Verständnisses von Inklusion.
Am 29. November 2012 hat der Jugendhilfeausschuss eine, zunächst zeitlich befristete,
Einrichtung eines Fachdienstes für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder
und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII beschlossen. Ende 2014
ist eine Auswertung des Projektes geplant, über deren dauerhaften Einsatz des
Fachdienstes durch den Jugendhilfeausschuss entschieden werden kann.
3.5. Handlungsfeld Kooperation Kommunaler Sozialer Dienst – Schulen
Leitziel dieses Handlungsfeldes ist es, Kinder und Jugendliche durch eine gute Kooperation
gemeinsam zu fördern. Im September 2008 wurden Grundsätze der Kooperation zwischen
dem Landratsamt Ortenaukreis, Jugendamt, Kommunaler Sozialer Dienst und den Grund-,
Haupt-, Werkreal- und Förderschulen im Ortenaukreis abgeschlossen.
Vorgehensweise:
1. Der Stand der Umsetzung der Kooperationsgrundsätze soll festgestellt werden. Hierzu
erarbeitet die Jugendhilfeplanung für 2014 einen Vorschlag zur Evaluierung der
Kooperation.
2. Bei einer Fortschreibung der Kooperation soll insbesondere die Umsetzung des
Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung berücksichtigt werden.
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Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis
3.6. Handlungsfeld Kooperation Jugendarbeit – Schule
Jugendarbeit ist ein wichtiger Ort der Alltagsbildung, der neben der formalen Bildung in der
Schule, vor allem kulturelle und soziale Kompetenzen vermittelt. Die Rahmendbedingungen
der Kinder- und Jugendarbeit haben sich aufgrund der demografischen Entwicklung und der
Ganztagsschulentwicklung verändert. Deshalb muss sowohl kommunale als auch
verbandliche Jugendarbeit abwägen, welche neuen Kooperationsformen zwischen
Jugendarbeit und Schule sinnvoll und möglich sind.
Der Arbeitskreis offene Jugendarbeit der hauptamtlichen kommunalen Fachkräfte hat einen
Fachtag zum Thema veranstaltet, welche Wege es zu einer gelingenden Partnerschaft von
Jugendarbeit und Schule gibt. Leitziel für dieses Handlungsfeld ist Bildung und Begleitung
von Jugendlichen für mehr Lebenskompetenz.
Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:
1. Ab 2013/2014 sollen Modelle zur Kooperation Jugendarbeit/Schule, zur Prävention,
Jugendkultur und Beteiligung u. a. gefördert werden. Hierzu könnten die Förderrichtlinien
zur Förderung hauptamtlicher kommunaler Fachkräfte modifiziert und erweitert werden.
2. Die Fachberatung Jugendarbeit entwickelt an zwei bis drei Standorten exemplarische
Modelle einer gelingenden Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule.
3. Bestehende Formate und Kooperationen zum Übergang Schule und Beruf, wie z. B.
Komm auf Tour, Mädchen Sucht Junge, werden bzgl. der Netzwerkbildung
miteinbezogen.
4. Das Staatliche Schulamt hat darüber hinaus auch Kooperationsprojekte im Rahmen der
Sommerschulen bzw. eine Kooperation bzgl. der Ferienprogramme vorgeschlagen.
3.7. Handlungsfeld Prävention an Schulen
Leitziel dieses Handlungsfeldes ist, die Themen Sucht, Gewalt und gesundes Aufwachsen
verstärkt in die Lebenswelt Schule zu integrieren. Dies geschieht durch
-
die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und dem Staatlichen Schulamt.
-
eine Zusammenarbeit der Schulen mit Partnern der Jugendhilfe und anderen.
Die vom Amt für Soziale und Psychologische Dienste aktualisierten
„Präventionsbausteine“ enthalten die Angebote zu dem Themen Sucht, Gewalt,
Sexualität und Medien der verschiedensten Institutionen und Einrichtungen.
-
Bei Bedarf werden zukünftig Präventionsangebote für Schulen gemeinsam entwickelt,
abgestimmt und umgesetzt.
-
die Umsetzung des Landesprogramms „stark.stärker.WIR“ zur Sucht- und
Gewaltprävention und der Gesundheitsförderung in Schulen.
-
Eine Koordination der Präventionsangebote erfolgt zwischen Staatlichem Schulamt und
Jugendamt/Amt für Soziale und Psychologische Dienste.
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Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis
3.8. Handlungsfeld Psychologische Beratungsstellen (PB) – Schulen
In rund 70% aller Anmeldungen an den Psychologischen Beratungsstellen und damit in mehr
als 1.500 Fällen pro Jahr handelt es sich um junge Menschen zwischen 6 und 18 Jahren und
damit überwiegend um schulpflichtige Kinder und Jugendliche sowie um Jugendliche im
Übergangsfeld Schule-Beruf. Teilweise stehen dabei die schulischen Probleme im
Vordergrund, teilweise stehen sie im Zusammenhang oder sind Resultat anderer
persönlicher und familiärer Problemlagen. Um den vielfältigen Problemlagen sowohl an den
Schulen als auch in den Familien besser begegnen zu können, ist eine bedarfsorientierte
Weiterentwicklung der bereits bestehenden guten fallbezogenen und fallübergreifenden
Kooperationen zwischen den PB und Schulen im Ortenaukreis anzustreben.
Ein wichtiger Punkt der Kooperation zwischen PB und Schulen ist in Zukunft die
Vereinbarkeit von Beratungs- und Therapieterminen mit den Anforderungen eines
Ganztagsschulbetriebs.
Zwischen den PB und der Schulpsychologischen Beratungsstelle besteht eine
Kooperationsvereinbarung zu den Arbeitsfeldern der Beratung sowie der fallübergreifenden
Zusammenarbeit mit Schulen und Schulklassen. Diese Vereinbarung soll orientiert an der
Bedarfsentwicklung kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben werden.
3.9. Handlungsfeld Schulentwicklungsplanung - Jugendhilfeplanung
Integrierte Planungsprozesse und Schnittstellenbildung sind aufgrund der
Rahmenbedingungen und der unterschiedlichen Strukturen bisher nur ansatzweise auf
Stadtebene, aber noch nicht auf Kreisebene gegeben. Schulentwicklungs- und
Jugendhilfeplanung ist ein Querschnittsthema. Leitziel könnte in Bezug auf die sechs
Planungsbereiche und Handlungsfelder sein, schul- und jugendhilfebezogene Daten
auszutauschen bzw. abzustimmen.
Im Hinblick auf Bildungs-/Sozial-/Familienberichterstattung kann ein gemeinsames
Datenkonzept erstellt werden. Eine entsprechende Empfehlung wurde im von der
Bundesregierung in Auftrag gegebenen 12. Kinder- und Jugendbericht „Bildung, Betreuung
und Erziehung vor und neben der Schule“ im November 2005 bereits getroffen.
4. Planungssteuerung, Organisation und Beteiligung
Das Handlungsfeld Planungssteuerung betrifft alle Planungsbereiche und Handlungsfelder,
deshalb wird es unter dem folgenden Punkt skizziert.
Leitziel der Planungssteuerung ist eine effektive Planungsorganisation, die die wesentlichen
Kooperationspartner sowohl intern als auch extern beteiligt. Anlage 3 zeigt die beabsichtigte
Planungsorganisation Jugendhilfe – Schule. Die Planung bzw. Konzeptentwicklung wird mit
dem Staatlichen Schulamt abgestimmt.
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Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis
Die Vorlage wurde im Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 17.01.2013 erörtert und am
26.02.2013 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Durch die handlungsfeldbezogene Vorgehensweise ist eine weitere Instanzenbildung in
Form von bereichsspezifischen Planungsgruppen notwendig. Hierzu werden nach und nach
Arbeitsgemeinschaften, eine Arbeits- bzw. eine Projektgruppe initiiert:
-
AG Schülerbetreuung,
-
AG Schulsozialarbeit,
-
AG Kooperation Jugendhilfe – Schule,
-
trägerübergreifende Arbeitsgruppe Soziale Gruppenarbeit,
-
Projektgruppe Jugendarbeit – Schule.
Neben den Arbeitsgemeinschaften können phasenweise kleine Arbeitsgruppen gebildet
werden, sodass die Termine der Arbeitsgemeinschaften beschränkt sind auf zwei- bis max.
drei Treffen im Jahr. Die gesamte Planungskoordination liegt bei der Jugendhilfeplanung. Die
Leitung der Arbeitsgemeinschaften erfolgt direkt durch die Planungskoordination oder in
enger Abstimmung mit ihr, z. B. durch die Fachberatung oder andere Stellen. Gemeinden
und Schulen sowie Fachkräfte aus bestehenden Arbeitskreisen wirken in den
Arbeitsgemeinschaften beratend mit. Bestehende Arbeitskreise oder weitere
Organisationsformen werden über die Ergebnisse vom Schul- und Jugendamt informiert
bzw. ggfs. zu Veranstaltungen und Fortbildungen eingeladen.
5. Perspektive Kooperation Jugendhilfe - Schule
Die Kooperation Jugendhilfe und Schule steht aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und
der laufenden Ganztagsschulentwicklung vor neuen Herausforderungen. Wesentlicher
Erfolgsfaktor wird sein, dass neben den notwendigen Fachplanungen die einzelnen
Handlungsfelder aufeinander bezogen werden. Für Kinder und Jugendliche und ihre
Familien geht es letztendlich um „eine soziale Wirklichkeit“. Neben den unterschiedlichen
Sichtweisen der Professionen der Jugendhilfe und Schule bedarf es eines Miteinanders.
Deshalb ist der Kommunikationsprozess zwischen Jugendhilfe und Schule zu gestalten und
an gemeinsamen Handlungszielen auszurichten. Es sind neue, innovative und abgestimmte
Konzepte zu entwickeln, um eine Vielfalt der Angebote außerhalb der Schule und eine gute
Qualität der Angebote in der Schule zu ermöglichen. Dadurch kann das bestehende
Potential der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort wirksam werden.
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Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis
6. Planungsbereiche/Handlungsfelder Jugendhilfe 2013 - 2015
Stand: 31.01.2013
Schulbezogene Jugendhilfe
Planungsphasen - Maßnahmen
strategische Ziele
2013
Auswertung
3.1. Planungsbereich Schülerbetreuung Bestandsfeststellung
- bessere Vereinbarkeit für Eltern
mit Schulkindern
- bedarfsgerechte, qualititive
Betreuung
- Info Gemeinden
- AG Schülerbetreuung
bilden
Gute Beispiele
2014
Zwischenbericht
2015
Umsetzung
Vorschlag zur weiteren
Vorgehensweise
13.11. Forum
Schülerbetreuung
15.05. Umfrage
3.2. Planungsbereich Jugendsozialarbeit Bestandsaufnahme:
Konzeptionen/
- Förderung und Hilfen für Schüler Jahresberichte
AG Jugendsozialarbeit
bilden
Rahmenkonzeption mit
Kooperationskonzept
entwickeln
1. Evaluierung
- Erziehung stärken
Umsetzung
3. Evaluierung
2. Evaluierung
Tandemfortbildungen
3.3. Planungsbereich
Soziale Gruppenarbeit
- Jugendhilfeleistung bzgl.
Ganztagsschulentwicklung
abstimmen
3.4. Handlungsfeld
Schulbegleitung § 35a SGB VIII
Entwicklung einer
Standortkonzeption
trägerübergreifende
Arbeitsgruppe
(AK Soziale Gruppenarbeit) bilden
Fortschreibung des
Kreiskonzeptes
Einrichtung eines Fachdienstes
Berichterstattung
- Teilhabe
- gem. Verständnis von Inklusion
evtl. 1. Evaluierung
Auswertung
Jugendhilfeplanung im Ortenaukreis
Handlungsfelder Jugendhilfe - Schule 2013 - 2015
Stand: 31.01.2013
Kooperation
Jugendhilfe - Schule
strategische Ziele
3.5. Handlungsfeld
Kooperation KSD - Schulen
- Jugendliche durch gute
Kooperation gemeinsam fördern
3.6. Handlungsfeld
Kooperation Jugendarbeit - Schule
- Bildung/Begleitung von
Jugendlichen für mehr
Lebenskompetenz
3.7. Handlungsfeld
Prävention an Schulen
Themen Sucht, Gewalt und
gesundes Aufwachsen verstärkt in
die Lebenswelt Schule integrieren
3.8. Handlungsfeld
Psychologische Beratungsstellen Schulen
- Untersützung von Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien
3.9. Handlungsfeld
Schulentwicklungsplanung Jugendhilfeplanung
Kooperationen - Projekte - Maßnahmen
2013
Umsetzung der Kooperationsgrundsätze durch
- Standortvereinbarung
- fallübergreifendes Kooperationsgespräch
- fallbezogene Kooperationen
Vorschlag der
Erweiterung der
Förderrichtlinien
(Hauptamtliche)
Vorbereitung von
Kooperationsmodellen
2014
Evaluierung der
Kooperationsgrundsätze
2015
Fortschreibung der
Kooperationsgrundsätze
Durchführung von
Kooperationsmodellprojekten gelingender
Kooperation zwischen
Schule und Jugendarbeit
evtl. Evaluierung
Unterstützung und Vernetzung mit externen Partnern
aus dem Bereich der Jugendhilfe u. a. zur
Umsetzung des Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR
zu Sucht, Gewalt und Gesundheitsförderung an Ortenauer Schulen
Weiterentwicklung der fallbezogenen und
übergreifenden Kooperation mit Schulen
kont. Evaluierung
der Kooperationsvereinbarung mit
Schulpsych.
Beratungsstelle
- effektive Planungsorganisation
evtl. Fortschreibung
der Kooperationsvereinbarung
- schul-/jugendhilfebezogene Daten bzgl. der Planungsbereiche und Handlungsfelder
auszutauschen
- Planungsorganisation abzustimmen und gemeinsam umzusetzen
- Datenaustausch
weitere Förderung
7. Planungsorganisation Jugendhilfe - Schule
Jugendhilfeausschuss
Staatl. Schulamt
Jugendhilfeplanung
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
- Gesamtsteuerung Bereichsspezifische Arbeitsgemeinschaften
und Arbeitsgruppen
Schülerbetreuung
Schulen
Freie Träger
und andere
Projekte
JA –
Schule
JugendKooperation
sozialarbeit JH - Schule
Jugendarbeit
Ak
Offene
Jugendar.
Ak
Jugendsozialar.
Agr
KSD
Schule
Agr
Soziale
Gruppenarbeit
Städte
Gemeinden