DACHLATTEN mit CE-Kennzeichnung
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DACHLATTEN mit CE-Kennzeichnung
DACHLATTEN mit CE-Kennzeichnung Sehr geehrter Kunde, das Dachdecker-Regelwerk wurde im Januar 2015 im Hinblick auf die Verwendung von CE-zertifizierten Dachlatten im Abschnitt ‚Hinweise Holz- und Holzwerkstoffe‘ novelliert. Dadurch ist auch die letzte Lücke in der Kette der Regelwerke bezüglich Dachlatten und deren CEKennzeichnung geschlossen. Wir stellen sukzessive und zeitnah auf CE-gekennzeichnete Dachlatten um, so dass wir als DEG zukünftig nur noch von solchen Sägewerken beliefert werden, die über eine entsprechende Lizenz verfügen. Ihre Versorgungssicherheit hat für die DEG höchste Priorität. Wir stellen die Verfügbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt bereits sicher. Kennzeichnung der Ware: Sie erkennen die zertifizierten Dachlatten am CE-Stempel, der mindestens 1x pro Bund vorhanden sein muss. Die roten Stirnenden als Kennzeichen der Festigkeit bleiben unverändert. § Hersteller Seit dem 01. Januar 2015 ist die CE-Kennzeichnung durch den Hersteller verpflichtend. Dies bedeutet, dass Sägewerke alle als „Dachlatten“ bezeichneten Hölzer künftig nur noch mit CEKennzeichnung ausliefern dürfen sowie zur Durchführung einer Qualitäts-Überwachung und Kennzeichnung selbst zertifiziert und fremdüberwacht sein müssen. Das frühere Ü-Zeichen ist ab sofort nicht mehr in Gebrauch. § DEG / Großhandel Der Großhandel darf vorrätige Ware aus seinen Beständen auch ohne CE-Kennzeichnung zunächst abverkaufen. Auf Verlangen muss die Leistungserklärung des Herstellers vorgelegt werden können. Diese kann auf dessen Internetseite abgerufen werden. Wir bieten Ihnen Rechtssicherheit auf dem Stand aktueller Regelwerke durch Umsetzung neuer Anforderungen und gesetzlicher Vorschriften. Ihre DEG Alles für das Dach eG DEG Alles für das Dach eG • August-Horch-Straße 9 • 56070 Koblenz Telefon: 0261– 80808– 0 • Telefax: 0261– 80808- 138 • www.deg-dach.de