DACHLATTEN mit CE-Kennzeichnung

Transcription

DACHLATTEN mit CE-Kennzeichnung
DACHLATTEN mit CE-Kennzeichnung
Sehr geehrter Kunde,
das Dachdecker-Regelwerk wurde
im Januar 2015 im Hinblick auf die
Verwendung von CE-zertifizierten
Dachlatten im Abschnitt ‚Hinweise
Holz- und Holzwerkstoffe‘ novelliert.
Dadurch ist auch die letzte Lücke in
der Kette der Regelwerke bezüglich
Dachlatten
und
deren
CEKennzeichnung geschlossen.
Wir stellen sukzessive und zeitnah
auf CE-gekennzeichnete Dachlatten
um, so dass wir als DEG zukünftig
nur noch von solchen Sägewerken
beliefert werden, die über eine
entsprechende Lizenz verfügen.
Ihre Versorgungssicherheit hat für
die DEG höchste Priorität. Wir
stellen die Verfügbarkeit zum
jetzigen Zeitpunkt bereits sicher.
Kennzeichnung der Ware:
Sie erkennen die zertifizierten
Dachlatten am CE-Stempel, der
mindestens 1x pro Bund vorhanden
sein muss. Die roten Stirnenden als
Kennzeichen der Festigkeit bleiben
unverändert.
§ Hersteller
Seit dem 01. Januar 2015 ist die
CE-Kennzeichnung durch den
Hersteller verpflichtend.
Dies bedeutet, dass Sägewerke
alle als „Dachlatten“ bezeichneten
Hölzer künftig nur noch mit CEKennzeichnung ausliefern dürfen
sowie zur Durchführung einer
Qualitäts-Überwachung und
Kennzeichnung selbst zertifiziert
und fremdüberwacht sein müssen.
Das frühere Ü-Zeichen ist ab sofort
nicht mehr in Gebrauch.
§ DEG / Großhandel
Der Großhandel darf vorrätige
Ware aus seinen Beständen auch
ohne CE-Kennzeichnung zunächst
abverkaufen.
Auf Verlangen muss die Leistungserklärung des Herstellers vorgelegt
werden können. Diese kann auf
dessen Internetseite abgerufen
werden.
Wir bieten Ihnen
Rechtssicherheit auf dem Stand aktueller Regelwerke durch
Umsetzung neuer Anforderungen und gesetzlicher Vorschriften.
Ihre DEG Alles für das Dach eG
DEG Alles für das Dach eG • August-Horch-Straße 9 • 56070 Koblenz
Telefon: 0261– 80808– 0 • Telefax: 0261– 80808- 138 • www.deg-dach.de

Documents pareils