Überblick und Gestaltungsempfehlungen des neuen
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Überblick und Gestaltungsempfehlungen des neuen
Überblick und Gestaltungsempfehlungen des neuen Erbschaftssteuerrechts Erich Apperger: Testament bereits in jungen Jahren verfassen Murrhardt – Jörg Fiedler. Zu einer Informationsveranstaltung über das neue Erbschaftssteuerrecht hatten die Frauen Union Oberes Murrtal und die CDU Ortsverbände von Murrhardt, Sulzbach an der Murr und Oppenweiler in das Hotel Sonne-Post eingeladen. Zuvor hatte bereits die Mitgliederversammlung der Frauen Union Oberes Murrtal stattgefunden. Bei seinem Vortrag gab Diplom-Finanzwirt Erich Apperger einen Überblick und Gestaltungsempfehlungen und ging ebenso auf die Vor- und Nachteile des seit Anfang des Jahres geltenden neuen Erbschaftssteuerrechts ein. Das neue Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht bringt viele Vor- und Nachteile mit sich. Diese betreffen Erbschaften wie auch Schenkungen insbesondere von Immobilien und Unternehmen an Verwandte. Wichtig ist grundsätzlich, bei dem nicht einfachen deutschen Erbschaftssteuerrecht, dass ein Testament nicht erst im Alter, sondern bereits in jungen Jahren gemacht wird. So ist es nach Eintreffen des Erbfalls für die Kinder wesentlich einfacher. Dabei bleibt es dem Erblasser unbenommen, bei wesentlichen Veränderungen im Umfeld, das Testament neu zu schreiben. Erich Apperger zeigte anhand einiger Beispiele auf, wie sich die Grundstücks- und Unternehmensbewertung geändert hat und wie die Steuerklassen neu eingeteilt wurden. Die großen Verlierer dabei sind Personen der Steuerklasse II, deren Prozentsätze ausnahmslos und teilweise sogar über das Doppelte gestiegen sind. Im Gegensatz zu den persönlichen Freibeträgen, die durchweg erhöht wurden, bleiben die sachlichen Freibeträge weitgehend gleich. Geändert haben sich auch die Bewertungsverfahren für Grundbesitz und Betriebsvermögen. Dabei ist es wesentlich, nach welchem Verfahren bewertet wird. Erich Apperger, Mitinhaber der Steuerkanzlei Apperger + Idler empfiehlt folgende Vorgehensweisen: Generell sollte der Erblasser seine Erbfolge aktiv regeln. Der Erbe selbst kann seine Steuerbelastung nur noch hinnehmen, er hat keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr. Bei größerem Vermögen ist es sinnvoll, durch eine bewusste Verteilung, die Freibeträge beider Elternteile auszuschöpfen. Auch sollten Erbengemeinschaften vermieden werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit bereits zu Lebzeiten BGB-Gesellschaften zu gründen sowie Geschäftsführung, Kündigung, Stimmrecht und Auflösung vertraglich zu regeln. Wichtig ist auch, dass dadurch Pflichtteilsansprüche vermieden werden.