Kinderfreibetrag 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Höhe 3. Kindergeld ist
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Kinderfreibetrag 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Höhe 3. Kindergeld ist
Kinderfreibetrag Inhaltsverzeichnis 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Höhe 3. Kindergeld ist vorrangig 4. Behinderte Kinder 5. Wer hilft weiter? 6. Verwandte Links siehe auch Behinderung > Steuervorteile siehe auch Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung 1. Das Wichtigste in Kürze Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Abzugsmöglichkeit alternativ zum Kindergeld. Eltern von erwachsenen behinderten Kindern können diesen Abzug auch noch geltend machen, wenn die Kinder schon erwachsen sind. 2. Höhe Der Kinderfreibetrag (Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes) liegt jährlich bei 4.716,- € pro Kind bei zusammen veranlagten Eltern bzw. 2.358,- € pro Kind je Elternteil. Der sogenannte Betreuungsfreibetrag (Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) liegt jährlich bei 2.640,- € pro Kind bei zusammen veranlagten Eltern bzw. 1.320,- € pro Kind je Elternteil. Die beiden Freibeträge ergeben einen Gesamtfreibetrag von 7.356,- € pro Kind für die Eltern bzw. 3.678,- € pro Elternteil und Kind. Dieser Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen (abgesetzt) und ermäßigt damit das zu versteuernde Einkommen. 3. Kindergeld ist vorrangig Kinderfreibeträge sind eine alternative zu Kindergeldzahlungen, aber nur dann, wenn die Freibeträge sich günstiger auswirken als das Kindergeld. Die Prüfung erfolgt am Jahresende durch das Finanzamt. Ist der Steuervorteil durch Freibeträge höher als das bereits ausgezahlte Kindergeld, wird die Differenz zwischen Steuervorteil und Kindergeld erstattet. 4. Behinderte Kinder Behinderte Kinder unter 18 Jahren werden wie gesunde Kinder berücksichtigt. Behinderte Kinder über 18 Jahren können weiterhin auf Antrag vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung außerstande sind, selbst in ausreichendem Maß für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Dies gilt auch für ältere behinderte Menschen, sofern die Behinderung und die Unfähigkeit, selbst in ausreichendem Maß für den Lebensunterhalt zu sorgen, bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres vorgelegen haben. 5. Wer hilft weiter? Das zuständige Finanzamt 6. Verwandte Links Kindergeld Behinderung > Steuervorteile Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung Stand: 01.01.2017 © betanet - beta Institut gemeinnützige GmbH www.betanet.de www.beta-institut.de