Reservierung / Buchung für unsere Standesamtliche Hochzeit in
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Reservierung / Buchung für unsere Standesamtliche Hochzeit in
Reservierung / Buchung für unsere Standesamtliche Hochzeit in Dänemark BORNHOLM ohne Übernachtung für 499,00 € Bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückschicken! Persönliche Angaben des Mannes: Name, Vornamen (Rufname zuerst) Straße, Hausnummer (gemeldeter Hauptwohnsitz) Postleitzahl, Wohnort, Land Nationalität: Geburtsdatum: Telefonisch erreichbar unter: Familienstand: E-Mail Adresse: Persönliche Angaben der Frau: Name, Vornamen (Rufname zuerst) Straße, Hausnummer (gemeldeter Hauptwohnsitz) Postleitzahl, Wohnort, Land Nationalität: Geburtsdatum: Telefonisch erreichbar unter: Familienstand: E-Mail Adresse Festnetz: Handy: Festnetz: Handy: Gewünschter Termin (Trauungstermin) Wir bestätigen mit dieser Reservierung / Buchung unseres Termins für den Termin der Standesamtlichen Hochzeit, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Wir befinden uns im Besitz aller erforderlichen Dokumente welche uns in beglaubigter Übersetzung in dänischer, deutscher oder englischer Sprache vorliegen, sofern diese nicht in einer dieser Sprachen im Original ausgestellt wurden. (Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Bescheinigung über den Familienstand, gültiger Reisepass mit legaler Einreise und legalem Aufenthalt in den Schengener Staaten) Ausländische Personen deren Heimatland nicht den EU-Staaten angehören befinden sich legal in Deutschland und besitzen ein gültiges Visum für die Schengener Staaten mit Einreisestempel bzw. einen Aufenthaltstitel oder Aufenthaltserlaubnis. Für die Vollständigkeit der zur Eheschließung benötigten Unterlagen ist das Paar selbst und nicht die Agentur verantwortlich! Bitte überprüfen sie alle Unterlagen, denn bei Unvollständigkeit ihrer Unterlagen kann keine verbindliche Eintragung ihres Trauungstermins beim Standesamt erfolgen. Gegebenenfalls greift bei verspäteter Vorlage von nachzureichenden Papieren die nächst höhere Preiskategorie! Wir haben die AGB’s gelesen, verstanden und akzeptiert. Ort und Datum:_______________________________ _________________________ _________________________ Unterschrift des Bräutigams Unterschrift der Braut Unterschrieben an Agentur Schaupp, Kühlungsborner Str. 56, 22147 Hamburg, oder per Fax an: 040/64537889 oder per Mail an: [email protected] schicken! Checkliste: Für die Buchung / Reservierung ihrer standesamtlichen Trauung auf der Insel Bornholm benötigen wir: • Vollständig leserlich ausgefülltes und unterschriebenes Buchungs- / Reservierungsformular • Geburtsurkunden im Original bzw. in beglaubigter Kopie und ggf. mit Übersetzung wenn diese nicht im Original auf deutsch, englisch oder dänisch ausgestellt sind. • Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung (deutsche Staatsbürger und Personen mit ständigem Wohnsitz in der BRD = Aufenthaltbescheinigung mit Angabe des Familienstandes) Personen, die mit einem Visum eingereist sind benötigen die Meldebescheinigung vom Heimatland! Diese dürfen zum Tag der Trauung nicht älter als 2 Monate sein! Auch hier gilt: Original und ggf. mit Übersetzung wenn diese nicht im Original auf deutsch, englisch oder dänisch ausgestellt sind. Diese müssen im Original bzw. beglaubigter Kopie zu uns geschickt werden! • Ledigkeitsbescheinigung Diese kann natürlich nur von Personen vorgelegt werden, die noch niemals in ihrem Leben zuvor verheiratet waren! Bei deutschen Staatsbürgern und Personen mit ihrem ständigen Wohnsitz in der BRD reicht die Vorlage der Melde- / Aufenthaltbescheinigung mit Angabe des Familienstandes aus. In diesem Fall muss keine zusätzliche Ledigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese darf wie die Meldebescheinigung zum Tag der Trauung nicht älter wie 2 Monate sein! Personen, die nicht in der BRD wohnen müssen eine zusätzliche Ledigkeitsbescheinigung vorlegen aus der hervorgeht, dass sie weder verheiratet sind noch zuvor verheiratet waren. (Max. 2 Monate alt und ggf. mit Übersetzung) Diese müssen im Original bzw. beglaubigter Kopie zu uns geschickt werden! • Scheidungsurteile / Sterbeurkunden Sie waren bereits verheiratet und sind geschieden oder verwitwet? Dann müssen sie die Sterbeurkunde oder das Scheidungsurteil vorlegen. Wichtig: Das Urteil muss rechtskräftig sein! Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden die nicht in der BRD ausgestellt wurden müssen eine Apostille oder Legalisation tragen und dann mit Übersetzung vorgelegt werden. Diese müssen im Original bzw. beglaubigter Kopie zu uns geschickt werden! Informationen über Apostille / Legalisation finden sie auf unserer Internetseite. • Pass / Visum / Aufenthaltserlaubnis Wir benötigen eine Farbkopie ihres Reisepasses (Seite mit Foto + Gültigkeit) Sollten sie keinen gültigen Reisepass haben können sie auch den Personalausweis in Farbkopie vorlegen (Vorder- & Rückseite) Personen, die keine EU-Staatsbürgerschaft haben müssen zusätzlich ein gültiges Visum für die Schengener Staaten oder eine Aufenthaltserlaubnis im Pass haben und in Farbkopie vorlegen. Personen mit einer Fiktionsbescheinigung können nur in Dänemark heiraten, wenn sie eine vorangegangene Aufenthaltserlaubnis hatten und die Fiktionsbescheinigung auf §31Abs.4 ausgestellt wurde! Personen die Asyl beantragt haben oder eine Duldung für die BRD haben können nicht legal nach DK reisen und somit dort auch nicht heiraten! • WICHTIG: Schicken sie die Papiere als so genanntes EINWURFEINSCHREIBEN! Schicken sie KEINE eigenhändige Einschreiben! Bei diesen kann es ihnen passieren, dass die Papiere nach 1 Woche wieder zu ihnen zurückkommen! Wir können nicht garantieren, diese innerhalb der Lagerfrist beim Postamt abzuholen wenn uns der Postbote bei der Zustellung nicht persönlich antreffen sollte. Beachten sie bei der Reservierung ihre Möglichkeiten der Reise! Es bringt werder ihnen noch uns etwas wenn der Standesamtliche Termin steht – sie aber keine Fähre oder Flug bekommen! • Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Agentur Schaupp (im Folgenden “Agentur” genannt) ist als Agentur tätig, um Eheschließungen in Dänemark zu organisieren, Termine mit Standesämtern abzusprechen und zu reservieren. Dies ermöglicht den Personen, die zur Eheschließung nach Dänemark fahren wollen Termine zu bekommen, die sie als Privatpersonen teilweise nicht bekommen. Ebenso kann teilweise so an Standesämtern geheiratet werden, die ausschließlich über die Agentur Termine zur Eheschließung vergeben und nicht an ausländische Privatpersonen. 1. Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) gelten für alle Dienstleistungen der Agentur. Es liegt kein Unterschied darin, ob diese Dienstleistungen kostenpflichtig oder kostenfrei für den Kunden sind. 2. Leistungen der Agentur Die Agentur erbringt ihre Leistungen professionell und sorgfältig gemäß den AGB und sonstigen Vertragsbestimmungen. Die Agentur ist bestrebt, ihren Kunden ständig verbesserte und aktuelle Dienstleistungen anzubieten. Die Agentur behält sich vor, wenn zum vereinbarten Termin der standesamtlichen Trauung das beschriebene Hotel ausgebucht ist und über keine freien Kapazitäten mehr verfügt, ein gleichwertiges Ersatzhotel zu buchen. Sollte das einen höheren Rechnungsbetrag zur Folge haben, muss das Brautpaar (Kunde) dem zustimmen. 3. Pflichten der Kunden Der Kunde ist verpflichtet der Agentur jederzeit seine aktuellen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer etc. mitzuteilen und Veränderungen der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Die der Agentur zur Verfügung gestellten persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt und nicht an Personen oder Agenturen die außerhalb des Tätigkeitsbereiches der Agentur liegen weitergegeben. 4. Preise Die Agentur ist bemüht, dem Kunden ein Kostengünstiges Angebot zu erstellen. Die aktuellen und verbindlichen Preise sind der Homepage zu entnehmen oder können schriftlich oder per Fax vom Kunden bei der Agentur angefordert werden. Die angegebenen Preise im Internet bzw. auf dem Reservierungsformular sind pro Brautpaar (2 Personen) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Preise beinhalten das gebuchte Hotel für 3 Nächte mit Frühstück für 2 Personen sowie unsere Agenturgebühren. (Ausnahme Trauungen ohne Übernachtung) Eine Verlängerungen des Aufenthaltes im vom Kunden gebuchten Hotel sind gegen Aufpreis möglich, soweit Zimmer im Hotel verfügbar sind. 4.1 Expressabwicklung / Blitzhochzeiten Eine Expressabwicklung ist gegebenenfalls möglich. Die Terminvergabe liegt unter der normalen Vorausbuchungszeit von 4 Wochen. In diesem Fall wird eine Expressgebühr fällig. Sollte die Agentur den Wunsch nach der Expresshochzeit nicht terminieren können, fallen auch keine Gebühren an! Maßgeblich für den Termin ist die Vorlage aller erforderlichen Papiere bei der Agentur. Auch hier gilt: Kosten für den Kunden fallen erst an, sobald die Terminbestätigung durch das zuständige Standesamt erfolgt ist. Terminfristen gelten vom Eintreffen der Papiere bei der Agentur und dem Anreisetag des Brautpaares nach Dänemark! Für Blitzhochzeiten (weniger als 3 Wochen vom Eintreffen aller erforderlichen Papiere bis zur Anreise nach Dänemark) gelten die extra angegebenen Preise! 4.2 Scheidungsurteile Rechtskräftige Scheidungsurteile müssen der Agentur bis spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Trauungstermin vorliegen. Diese werden von der Agentur an das zuständige Amt in Dänemark weitergeleitet und dort überprüft. Dort werden die Scheidungsurteile mit einem Vermerk versehen, dass einer Eheschließung in Dänemark nichts im Wege steht. Hierfür werden von der Agentur 25 € in Rechnung gestellt. Sollte die Trauung vom Kunden storniert werden bzw. aus einem anderen Grund nicht möglich sein, erhält der Kunde die Scheidungsurteile zurück. Eine Rückerstattung dieses Betrages ist in keinem Falle möglich. Ausländische Scheidungsurteile müssen legalisiert sein – Apostillen sind nicht zugelassen! 5. Zahlungsbedingungen Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegeben Fälligkeitsdatum. Innerhalb der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründete Einwände gegen die Rechnung erheben. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gilt diese als anstandslos vom Kunden akzeptiert. 6. Buchungsbestätigung Die Agentur bestätigt dem Kunden erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto die Buchung. Nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages werden alle erforderlichen Informationen und Unterlagen wie der Hotelvoucher an den Kunden verschickt. 7. Termine, Umbuchung und Stornierung Die Buchung des Kunden eines festen Termins ist verbindlich. Da die Agentur verbindliche Termine mit den Standesämtern und auch Reservierungen von anderen Dienstleistungen erbringt wird bei Umbuchung eines bestätigten Termins eine Gebühr fällig. Diese richtet sich nach dem Zeitraum bis zum bestätigten Termin. So fallen bei Umbuchung/Stornierung 4 Wochen vor Termin bis 2 Wochen vor Termin 50% an, bei Umbuchung/Stornierung 2 Wochen bis 7 Tage vor Termin 75% an. Unter 7 Tage kann der Termin nicht mehr Storniert und nicht mehr umgebucht werden. In diesem Falle ist eine Rückerstattung des gebuchten Paketpreises nicht mehr möglich. 8. Gebühren und Kosten in Dänemark Die standesamtlichen Gebühren für Ihre Trauung in Dänemark sind nicht enthalten. Sie belaufen sich momentan auf 500 DKK und sind vor Ort beim zuständigen Standesamt zu zahlen. Ebenso zahlen Sie als Kunde alle nicht enthaltenen Leistungen, die sie in Anspruch nehmen. Dazu zählen z.B. Getränke aus der Minibar im Hotel, zusätzliche Mahlzeiten und Getränke, etc. In unseren Leistungen ist das Hotel mit Übernachtung und Frühstück enthalten. 9. Anerkennung Die standesamtlichen Trauungen in Dänemark sind gemäß dem deutsch/dänischen Beglaubigungsabkommen vom 17. Juni 1936 anzuerkennen. Im deutsch/dänischen Beglaubigungsabkommen Artikel 1.5 steht u.A.: “Urkunden, die von einer deutschen oder dänischen Gerichtsbehörde, von einer obersten oder höheren deutschen oder dänischen Verwaltungsbehörde oder von einem obersten Verwaltungsgericht aufgenommen, ausgestellt oder beglaubigt und mit dem Siegel oder Stempel der Behörde versehen sind, bedürfen zum Gebrauch im Gebiete des anderen Staates keiner weiteren Beglaubigung oder Legalisation. Wenn Sie in Dänemark mit einem Touristenvisum heiraten, kann es vorkommen, dass die deutsche Ausländerbehörde in Ausnahmefällen darauf besteht, dass der angeheiratete ausländische Ehepartner wegen eines Visumsverstoßes ausreisen muss. In diesem Fall muss dann ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt werden, so daß der Partner wieder einreisen kann und einen Aufenthaltstitel erteilt bekommt. Dies ist jedoch immer von der zuständigen Ausländerbehörde abhängig und sei von der Agentur nur als Information hier genannt. Die Agentur kann und wird keine Garantie dafür geben, daß ein Aufenthaltstitel direkt nach der Trauung in Dänemark erteilt wird! Dies ist auch nicht die Aufgabe der Agentur, die rein die Abwicklung und Buchung für die standesamtlichen Trauungen in Dänemark organisiert. 10. Gerichtsstand Der Gerichtsstand der Agentur ist Hamburg. Die Agentur ist nach §14 GewO bzw. §55c GewO angemeldet bei der Freien und Hansstadt Hamburg. 11. Bankverbindungen Die Bankverbindungen der Agentur lauten: Bank: Postbank Kontonummer: 574976850 Bankleitzahl: 76010085