Informationen zu Steuern, Abgaben und sonstige
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Informationen zu Steuern, Abgaben und sonstige
susiEnergie GmbH AktID: 2971849 26.11.2015 Informationen zu Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen ab dem 1. Januar 2016 Ein hoher Anteil des Strompreises entfällt auf Steuern, Abgaben sowie sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen. Diese staatlich regulierten Bestandteile ändern sich jährlich. Sie sind für alle Stromlieferanten gleich und werden von diesen mit den Stromrechnungen beim Verbraucher eingezogen und dann an die entsprechenden staatlichen Stellen weitergeleitet. Nachfolgende Graphik zeigt die Entwicklung der einzelnen Steuern, Abgaben und sonstigen hoheitlich auferlegten Belastungen (Angaben netto in Cent pro kWh) Die Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen haben sich 2016 versus 2015 wie folgt verändert (Angaben netto in Cent pro kWh) Summe Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen (ohne Mehrwertsteuer und Konzessionsabgabe) 2014 2015 2016 Differenz 2016 zu 2015 8,819 8,666 9,267 0,601 6,240 0,178 0,092 0,250 0,009 2,050 6,170 0,254 0,237 -0,051 0,006 2,050 6,354 0,445 0,378 0,040 0,000 2,050 0,184 0,191 0,141 0,091 -0,006 0,000 davon EEG-Umlage KWK-G-Umlage §19 Abs. 2 StromNEV-Umlage Offshore-Haftungsumlage Umlage für abschaltbare Lasten Stromsteuer ct/kWh netto ct/kWh netto ct/kWh netto ct/kWh netto ct/kWh netto ct/kWh netto Seite 1 von 2 susiEnergie GmbH Was verbirgt sich hinter den Steuern, Abgaben und sonstigen hoheitlich auferlegten Belastungen? Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage: Mit der EEG-Umlage wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (z. B. Fotovoltaik, Windkraft, Biomasse, etc.) gesetzlich gefördert. KWK-G-Umlage: Unterstützt die Energieerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung. Bei dieser Technik wird der eingesetzte Rohstoff genutzt, um gleichzeitig Strom und Wärme zu erzeugen. §19 Abs. 2 StromNEV-Umlage: Kompensiert Ermäßigungen bei den Netznutzungsentgelten für stromintensive Betriebe durch eine Umlage auf alle anderen Verbraucher. Offshore-Haftungsumlage gemäß § 17f Abs. 5 EnWG: Die Bundesregierung will Windkraftwerke auf offenem Meer besser fördern. Ist eine Stromeinspeisung nach Fertigstellung einer Offshore-Anlage aufgrund verzögerter Netzanschlüsse nicht möglich, sieht diese Haftungsumlage eine Kompensation wirtschaftlicher Schäden beim Anlagenbetreiber vor. Umlage für abschaltbare Lasten (abLa-Umlage): Bei drohender Instabilität des Stromnetzes sollen große industrielle Stromverbraucher vom Netz gehen können. Dafür erhalten sie eine Entschädigung. Die Verordnung zur Erhebung dieser Umlage läuft zum Jahresende 2015 aus. Bislang liegt keine neue Verordnung vor. Somit erfolgt bis auf weiteres keine Erhebung dieser Umlage. Stromsteuer: Bundessteuer seit 1. April 1999, wird verwendet zur Entlastung der Sozialkassen (u. a. der Rentenversicherungsbeiträge). Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird an die Gemeinden für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Stromversorgung gezahlt. Seite 2 von 2