Informationen zu Steuern, Abgaben und sonstige

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Informationen zu Steuern, Abgaben und sonstige
susiEnergie GmbH
AktID: 2971849
26.11.2015
Informationen zu Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich
auferlegte Belastungen ab dem 1. Januar 2016
Ein hoher Anteil des Strompreises entfällt auf Steuern, Abgaben sowie sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen.
Diese staatlich regulierten Bestandteile ändern sich jährlich. Sie sind für alle Stromlieferanten gleich und werden von
diesen mit den Stromrechnungen beim Verbraucher eingezogen und dann an die entsprechenden staatlichen Stellen
weitergeleitet.
Nachfolgende Graphik zeigt die Entwicklung der einzelnen Steuern, Abgaben und
sonstigen hoheitlich auferlegten Belastungen (Angaben netto in Cent pro kWh)
Die Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen haben sich 2016
versus 2015 wie folgt verändert (Angaben netto in Cent pro kWh)
Summe Steuern, Abgaben und sonstige
hoheitlich auferlegte Belastungen
(ohne Mehrwertsteuer und Konzessionsabgabe)
2014
2015
2016
Differenz 2016
zu 2015
8,819
8,666
9,267
0,601
6,240
0,178
0,092
0,250
0,009
2,050
6,170
0,254
0,237
-0,051
0,006
2,050
6,354
0,445
0,378
0,040
0,000
2,050
0,184
0,191
0,141
0,091
-0,006
0,000
davon
EEG-Umlage
KWK-G-Umlage
§19 Abs. 2 StromNEV-Umlage
Offshore-Haftungsumlage
Umlage für abschaltbare Lasten
Stromsteuer
ct/kWh netto
ct/kWh netto
ct/kWh netto
ct/kWh netto
ct/kWh netto
ct/kWh netto
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susiEnergie GmbH
Was verbirgt sich hinter den Steuern, Abgaben und sonstigen hoheitlich auferlegten
Belastungen?
Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage: Mit der EEG-Umlage wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
(z. B. Fotovoltaik, Windkraft, Biomasse, etc.) gesetzlich gefördert.
KWK-G-Umlage: Unterstützt die Energieerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung. Bei dieser Technik wird der
eingesetzte Rohstoff genutzt, um gleichzeitig Strom und Wärme zu erzeugen.
§19 Abs. 2 StromNEV-Umlage: Kompensiert Ermäßigungen bei den Netznutzungsentgelten für stromintensive
Betriebe durch eine Umlage auf alle anderen Verbraucher.
Offshore-Haftungsumlage gemäß § 17f Abs. 5 EnWG: Die Bundesregierung will Windkraftwerke auf offenem
Meer besser fördern. Ist eine Stromeinspeisung nach Fertigstellung einer Offshore-Anlage aufgrund verzögerter Netzanschlüsse nicht möglich, sieht diese Haftungsumlage eine Kompensation wirtschaftlicher Schäden beim Anlagenbetreiber vor.
Umlage für abschaltbare Lasten (abLa-Umlage): Bei drohender Instabilität des Stromnetzes sollen große industrielle
Stromverbraucher vom Netz gehen können. Dafür erhalten sie eine Entschädigung.
Die Verordnung zur Erhebung dieser Umlage läuft zum Jahresende 2015 aus. Bislang liegt keine neue Verordnung vor.
Somit erfolgt bis auf weiteres keine Erhebung dieser Umlage.
Stromsteuer: Bundessteuer seit 1. April 1999, wird verwendet zur Entlastung der Sozialkassen (u. a. der Rentenversicherungsbeiträge).
Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird an die Gemeinden für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege
zur Stromversorgung gezahlt.
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