Nachweis sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2: 2003

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Nachweis sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2: 2003
Nachweis sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2: 2003-07
Objekt
1
1. Lagebeschreibung des betrachteten Raums:
2
Geschoss:
Raumart / Raumnummer:
3
Erdgeschoss
Großraumbüro
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2. Sonneneintragskennwert
5
2.1 vorhandener Sonneneintragskennwert S
2.1.1 Gesamte Fenster- und Netto-Grundfläche
6
a)
7
Fensterflächen des betrachteten Raums oder Raumbereichs
8 Netto-Grundfläche des betrachteten Raums oder Raumbereichs b)
9 Summe der wärmeübertragenden Dach- und Deckenfläche c)
10 2.1.2 Fassaden- und Verglasungswerte
11 Fassade 1: Wandfläche: a)
Fensterfläche: a)
Orientierung:
Fensterneigung: (0° horizontal / 90° vertikal)
Gesamtenergiedurchlassgrad nach DIN 4102 oder Herstellerangabe
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Abminderungsfaktoren fest installierter Sonnenschutzvorrichtungen
Abminderungsfaktor temporärer Sonneschutz nach DIN 4108-2
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Abminderungsfaktoren fest installierter Sonnenschutzvorrichtungen d,e,f,g)
Abminderungsfaktor temporärer Sonneschutz nach DIN 4108-2
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[m²]
[m²]
[m²]
g=
[m²]
[m²]
[-]
[-]
[-]
d,e,f,g)
Fassade 2: Wandfläche: a)
Fensterfläche: a)
Orientierung:
Fensterneigung: (0° horizontal / 90° vertikal)
Gesamtenergiedurchlassgrad nach DIN 4102 oder Herstellerangabe
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AW =
AG =
AD =
Fassade 3: Wandfläche: a)
Fensterfläche: a)
Orientierung:
Fensterneigung: (0° horizontal / 90° vertikal)
Gesamtenergiedurchlassgrad nach DIN 4102 oder Herstellerangabe
Fc =
g=
Fc =
g=
Abminderungsfaktoren fest installierter Sonnenschutzvorrichtungen d,e,f,g)
31
Fc =
Abminderungsfaktor temporärer Sonneschutz nach DIN 4108-2
32 2.1.3 g-Wert der Verglasung einschließlich Sonnenschutz
33 g total,mittel
g total,mittel =
[-]
[m²]
[m²]
[-]
[-]
[-]
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[m²]
[m²]
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2.1.4 Berechnung des vorhandenen Sonneneintragskennwertes S
S=
(AW,i . gtotal,i) / AG
vorh. S =
a) Es gelten die Maße der lichten Rohbauöffnung.
b) Die Netto-Grundfläche AG wird aus den lichten Innenraumabmessungen berechnet. Bei großen Räumen ist die anzusetzende
Raumtiefe zu begrenzen. Die größtmögliche Raumtiefe muss kleiner als die dreifache lichte Raumhöhe sein.
Bei Räumen mit gegenüberliegenden Fassaden mit Fenstern ergibt sich keine Begrenzung der anzusetzenden Raumtiefe, wenn
deren lichter Abstand kleiner oder gleich der sechsfachen lichten Raumhöhe ist. Bei Räumen mit gegenüberliegenden Fassaden,
bei denen die lichten Abstände der Außenwände mehr als das Sechsfache der lichten Höhe betragen, muss der Nachweis für die
beiden Fassaden unter Berücksichtigung der zugehörigen Netto-Grundflächen AG getrennt geführt werden.
c) AD ist die wärmeübertragende Dach- oder Deckenfläche nach oben und/oder unten gegen Außenluft, Erdreich und unbeheizte
Keller- und Dachräume (Ermittlung mit Außenmaßen!).
d) Die Sonnenschutzvorrichtung muss fest installiert sein. Übliche dekorative Vorhänge sind keine Sonnenschutzvorrichtung.
e) Eine Transparenz der Sonnenschutzeinrichtung unter 15% gilt als gering.
f) Für Vordächer, Loggien und Markisen, sowie freistehende Lamellen muss sichergestellt sein, dass keine direkte Besonnung des
Fensters erfolgt. Es sind die Anforderungen an den Abdeckwinkel einzuhalten (vgl. Hinweise auf der rechten Seite im Programm).
g) Für innen und zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen ist eine genaue Ermittlung zu empfehlen, da sich
erheblich günstigere Werte ergeben können. Ohne Nachweis ist der ungünstigere Wert zu verwenden.
[-]
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2.2 Zulässiger Sonneneintragskennwert Szul
2.2.1 Anteilige Sonneneintragskennwerte Sx
anteiliger Wert Sx
Gebäudelage, Bauart, Fensterneigung und Orientierung
Klimaregion:
Gebäude in Klimaregion A
+ 0,040
Gebäude in Klimaregion B
+ 0,030
Gebäude in Klimaregion C
+ 0,015
Bauart:
h,i)
detaillierter Nachweis (Berechung liegt bei), oder Einstufung pauschal "Leichte Bauart"
detaillierte Berechnung
0
leichte Bauart
Cwirk / AG < 50 Wh/(m²K)
mittlere Bauart
50
bzw. ohne Nachweis h)
42
schwere Bauart
Cwirk/AG
130 Wh/(m²K)
Cwirk / AG > 130 Wh/(m²K)
mit Nachweis
h)
mit Nachweis
h)
bzw. reine KS-Konstruktion
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j)
fgew =
+0,10 fgew
+0,115 fgew
i)
k)
Erhöhte Nachtlüftung während der zweiten Nachthälfte mit n > 1,5 [1/h]
42
+0,06 fgew
0,000
bei leichter und mittlerer Bauart
+ 0,02
bei schwerer Bauart
+ 0,03
l)
Sonnenschutzverglasung mit g < 0,4
+ 0,03
m)
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Fensterneigung:
0° Neigung
60° (gegenüber der Horizontalen)
Orientierung: n)
45 Nordwest- über Nord- bis Nordost-orientierte Fenster mit einer
Neigung gegenüber der Horizontalen von > 60° und Fenster die
dauernd durch das Gebäude selbst verschattet werden.
46 2.2.2 Berechnung des zulässigen Höchstwertes Szul
+
+
+
+
47
Szul =
48
3. Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
Sx =
+
fneig =
- 0,12 fneig
fnord =
+ 0,10 fnord
= Szul =
Der Nachweis an den sommerlichen Wärmeschutz ist erbracht wenn gilt:
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vorh. S =
= Szul
50
Anforderung: p)
h) Für den genauen Nachweis kann die wirksame Speicherfähigkeit Cwirk nach DIN 4108-6 ermittelt werden (vgl. Arbeitsblatt Cwirk).
i) Für Wohngebäude kann bei Ausführung der Außen- und Innenwände mit KS-Mauerwerk der Rohdichteklasse 1,8,
sowie Stahlbetondecken (ohne innenseitige wärmetechnische Bekleidung) immer pauschal schwere Bauart angesetzt werden.
j) Der Faktor fgew zur Berücksichtigung der auf die Netto-Grundfläche AG bezogenen Außenflächen wird vom Programm
wie folgt berechnet: fgew = (AW + 0,3 AAW + 0,1 AD) / AG
Dabei bedeutet: AW : die Fensterfläche einschließlich möglicher Dachfenster nach Zeile 7; AAW : die Fläche der Außenwände
(Außenmaß); AD: die Trennfläche von Dächern oder Decken gegen Außenluft nach oben oder unten sowie Decken und Wände
gegen unbeheizte Keller- oder Dachräume und Wände gegen Erdreich (Außenmaß); AG: die Netto-Grundfläche nach Zeile 8.
k) Bei Ein- und Zweifamilienwohngebäuden kann in der Regel von einer erhöhten Nachtlüftung ausgegangen werden.
l) Als gleichwertig gilt eine Sonnenschutzvorrichtung, die die diffuse Strahlung permanent reduziert und für die gilt: g total < 0,4.
m) Bei der Berechnung von fneig gilt: fneig = AW,neig / AG
AW,neig Fläche der Fenster des Raumes mit Neigung gegenüber der Horizontalen von < 60° ermittelt über das lichte Rohbaumaß
AG die Netto-Grundfläche nach Zeile 8.
n) Der Faktor zur Berücksichtigung nordorientierter Fenster wird wie folgt bestimmt: f nord = AW,nord / AW,gesamt.
AW,nord: Fläche aller nordorientierten oder dauerhaft verschatteten Fenster gemäß der Definition nach Zeile 48
AW,gesamt: die Gesamtfensterfläche nach Zeile 7.
p) Ein Nachweis ist nicht erforderlich, falls der grundflächenbezogene Fensterflächenanteil f AG folgende Werte nicht überschreitet:
- Neigung der Fenster gegenüber der Horizontalen 60° <
90° und Orientierung der Fenster von Nord-West über Süd bis
Nord-Ost: fAG < 10% bzw. bei allen anderen Nordorientierungen: fAG < 15%
- Neigung der Fenster gegenüber der Horizontalen von 0° bis 60° und alle Orientierungen: fAG < 7%

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