Luftamt Nordbayern genehmigt Antrag des Aero

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Luftamt Nordbayern genehmigt Antrag des Aero
Luftamt Nordbayern genehmigt Antrag des Aero-Clubs Coburg - coburg.ihk.de
Luftamt Nordbayern genehmigt Antrag des Aero-Clubs
Coburg
Wie von Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer bei seinem Besuch in
Coburg angekündigt, ist der Plangenehmigungsbescheid des
Luftamtes Nordbayern nun eingegangen. Seit wenigen Tagen steht
fest, dass der Antrag des Aero-Clubs Coburg, der im Mai 2011 an die
Behörde gestellt wurde, genehmigt ist. Der Aero-Club hatte darin die
Anpassung der Flugbetriebsflächen, die Herstellung von
Sicherheitszonen vor und hinter der Startbahn (RESA: Runway End
Safety Area) und Begrenzungsstreifen sowie die Installation einer
Anflugbefeuerung auf einer Länge von 150 m beantragt.
Über die positive Nachricht freuen sich die Stadt Coburg, der Aero-Club und die Industrie- und Handelskammer zu
Coburg. Bei den Unternehmen, die den Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene regelmäßig für den Werkverkehr nutzen,
wurde die Nachricht ebenfalls positiv aufgenommen, auch wenn der Bescheid mit zum Teil empfindlichen
Einschränkungen verbunden ist.
„Jetzt ist bekannt, welche Ertüchtigungsmaßnahmen auf der Brandensteinsebene zu ergreifen sind, um eine neue
Ausnahmegenehmigung, wenn auch nur befristet, für den Instrumentenflugverkehr zu bekommen", sagt Coburgs
Oberbürgermeister Norbert Kastner. Für die Stadt Coburg sei hiermit ein großer Schritt getan und die notwendigen
Arbeiten könnten und sollten unverzüglich beginnen, so der OB weiter. „Für die Stadt ist es besonders wichtig, dass viele
offene Fragen geklärt wurden und der Instrumentenflug baldmöglichst wieder durchgeführt werden kann", erklärte
Kastner. Er bedankt sich bei allen beteiligten Behörden für die konstruktive und zielgerichtete Zusammenarbeit.
Die Plangenehmigung ist jedoch an Auflagen geknüpft.
Sie gilt nur bis zur Inbetriebnahme des in der Region geplanten neuen richtlinienkonformen Verkehrslandeplatzes,
längstens aber bis zum 31.12.2019. Außerdem hängt die Genehmigung davon ab, dass ein jährlicher Nachweis von
Planungs- und Baufortschritten über den künftigen Landeplatz erbracht wird. Dem Luftamt Nordbayern sind diese
Nachweise jeweils zum 31. Dezember jeden Jahres vorzulegen.
Selbst wenn nach Umsetzung der im Plangenehmigungsbescheid festgelegten Maßnahmen eine befristete
Ausnahmegenehmigung für den Instrumentenflugverkehr erteilt werden wird, ist der Werkflugverkehr dann nur
eingeschränkt möglich. Auf die Nutzer kommen hohe Investitionen zu, denn die Landebahn ist aufgrund der Verkürzung
von 860 Metern auf 635 Metereingeschränkt und nur für gewisse Flugzeugtypen nutzbar. „So müssen Maschinen
umgerüstet oder neu angeschafft werden", erklärt IHK -Präsident Friedrich Herdan.
„Der erteilte Plangenehmigungsbescheid ist ein Zwischenschritt zur Erreichung der neuen Ausnahmegenehmigung für
den Instrumentenflugverkehr, die – und dessen müssen wir uns alle bewusst sein – nur bis Ende 2019 befristet sein wird.
Bis dahin muss ein richtlinienkonformer Verkehrslandeplatz in Betrieb sein", betont Herdan. „Deshalb gilt es jetzt
gemeinsam und mit Nachdruck am Fortgang des Planfeststellungsverfahrens zu arbeiten."
Luftamt (PDF, 31 KB)

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