Luftamt Nordbayern genehmigt Antrag des Aero
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Luftamt Nordbayern genehmigt Antrag des Aero
Luftamt Nordbayern genehmigt Antrag des Aero-Clubs Coburg - coburg.ihk.de Luftamt Nordbayern genehmigt Antrag des Aero-Clubs Coburg Wie von Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer bei seinem Besuch in Coburg angekündigt, ist der Plangenehmigungsbescheid des Luftamtes Nordbayern nun eingegangen. Seit wenigen Tagen steht fest, dass der Antrag des Aero-Clubs Coburg, der im Mai 2011 an die Behörde gestellt wurde, genehmigt ist. Der Aero-Club hatte darin die Anpassung der Flugbetriebsflächen, die Herstellung von Sicherheitszonen vor und hinter der Startbahn (RESA: Runway End Safety Area) und Begrenzungsstreifen sowie die Installation einer Anflugbefeuerung auf einer Länge von 150 m beantragt. Über die positive Nachricht freuen sich die Stadt Coburg, der Aero-Club und die Industrie- und Handelskammer zu Coburg. Bei den Unternehmen, die den Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene regelmäßig für den Werkverkehr nutzen, wurde die Nachricht ebenfalls positiv aufgenommen, auch wenn der Bescheid mit zum Teil empfindlichen Einschränkungen verbunden ist. „Jetzt ist bekannt, welche Ertüchtigungsmaßnahmen auf der Brandensteinsebene zu ergreifen sind, um eine neue Ausnahmegenehmigung, wenn auch nur befristet, für den Instrumentenflugverkehr zu bekommen", sagt Coburgs Oberbürgermeister Norbert Kastner. Für die Stadt Coburg sei hiermit ein großer Schritt getan und die notwendigen Arbeiten könnten und sollten unverzüglich beginnen, so der OB weiter. „Für die Stadt ist es besonders wichtig, dass viele offene Fragen geklärt wurden und der Instrumentenflug baldmöglichst wieder durchgeführt werden kann", erklärte Kastner. Er bedankt sich bei allen beteiligten Behörden für die konstruktive und zielgerichtete Zusammenarbeit. Die Plangenehmigung ist jedoch an Auflagen geknüpft. Sie gilt nur bis zur Inbetriebnahme des in der Region geplanten neuen richtlinienkonformen Verkehrslandeplatzes, längstens aber bis zum 31.12.2019. Außerdem hängt die Genehmigung davon ab, dass ein jährlicher Nachweis von Planungs- und Baufortschritten über den künftigen Landeplatz erbracht wird. Dem Luftamt Nordbayern sind diese Nachweise jeweils zum 31. Dezember jeden Jahres vorzulegen. Selbst wenn nach Umsetzung der im Plangenehmigungsbescheid festgelegten Maßnahmen eine befristete Ausnahmegenehmigung für den Instrumentenflugverkehr erteilt werden wird, ist der Werkflugverkehr dann nur eingeschränkt möglich. Auf die Nutzer kommen hohe Investitionen zu, denn die Landebahn ist aufgrund der Verkürzung von 860 Metern auf 635 Metereingeschränkt und nur für gewisse Flugzeugtypen nutzbar. „So müssen Maschinen umgerüstet oder neu angeschafft werden", erklärt IHK -Präsident Friedrich Herdan. „Der erteilte Plangenehmigungsbescheid ist ein Zwischenschritt zur Erreichung der neuen Ausnahmegenehmigung für den Instrumentenflugverkehr, die – und dessen müssen wir uns alle bewusst sein – nur bis Ende 2019 befristet sein wird. Bis dahin muss ein richtlinienkonformer Verkehrslandeplatz in Betrieb sein", betont Herdan. „Deshalb gilt es jetzt gemeinsam und mit Nachdruck am Fortgang des Planfeststellungsverfahrens zu arbeiten." Luftamt (PDF, 31 KB)