Baubranchenprojekt des Irischen Finanzamts
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Baubranchenprojekt des Irischen Finanzamts
Baubranchenprojekt des Irischen Finanzamts Als Teil des Baubranchenprojekts Construction Industry Project 2006 beschäftigt sich das Finanzamt mit den Steuerbelangen von Bauunternehmern und Subunternehmern in Bezug auf alle Steuern. Dieser Artikel informiert über einige der häufigsten Fehler seitens der Hauptauftragnehmer, auf die Mitarbeiter des Finanzamts bei Rechnungsprüfungen, Baustellenkontrollen und Sicherheitschecks stoßen, wobei besonders auf die Bauabzugssteuer (Relevant Contracts Tax (RCT)) eingegangen wird. Teile des Artikels sind auch für Subunternehmer von Interesse. Die Belange von Subunternehmern werden jedoch in der nächsten Ausgabe ausführlicher behandelt. 1.0 Registrierung beim Finanzamt als Hauptauftragnehmer. Seit dem 1. Dezember 2004 sind alle Bauunternehmer, die einen Subunternehmer dazu beauftragen, entsprechende Tätigkeiten gemäß einem entsprechenden Vertrag auszuführen, dazu verpflichtet, sich speziell dafür beim Finanzamt zu registrieren. Alle RCT-Formulare werden nur an Parteien gesendet, die als Hauptauftragnehmer in den Akten des Finanzamts vermerkt sind. Falls Sie ein Hauptauftragnehmer sind und die üblichen Formulare nicht erhalten haben, müssen Sie sich mit dem Formular P33 registrieren, welches auf der Webseite des Finanzamts unter www.revenue.ie/forms/p33.pdf zu finden ist. Falls ein Hauptauftragnehmer es unterlässt sich zu registrieren und Zahlungen ohne Steuerabzug leistet, haftet dieser für die Steuern, die hätten abgezogen werden sollen. Wenn die RCT nicht abgezogen wird, können Geldstrafen verhängt werden. Formulare RCT 30: Jeder Hauptauftragnehmer muss für jeden Monat eine Erklärung ausfüllen und jede in dem jeweiligen Monat abgezogene RCT an die Finanzbehörde (Collector General) überweisen. Das Formular RCT 30 muss auch dann ausgefüllt werden, wenn keine Steuern in dem Monat abgezogen wurden. Formular RCT 35: Jeder Hauptauftragnehmer muss eine Jahreserklärung ausfüllen und einsenden. Das Formular RCT 35 wird auch dafür verwendet, die Details aller Subunternehmer aufzulisten, die während des Jahres beschäftigt wurden, egal ob Steuern abgezogen wurden oder nicht. 2.0 Registrierung für alle entsprechenden Steuern (Hauptauftragnehmer und Subunternehmer) Als Teil der Baustellenkontrollen, Rechnungsprüfungen und Sicherheitschecks des Finanzamts überprüfen die Beamten, dass alle Subunternehmer für die entsprechenden Steuern registriert sind. Es ist wichtig, dass sich Subunternehmer fristgemäß für die entsprechenden Steuern registrieren, um zurückdatierte Zahlungsrückstände, Zinskosten und Geldstrafen zu verhindern. 2.1 Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer: Bevor Hauptauftragnehmer und Subunternehmer für die RCT registriert werden, müssen sie sich erst für die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer anmelden. Die Anmeldungsformulare TR1 (für Einzelpersonen) (www.revenue.ie/forms/formtr1.pdf) und TR2 (für Unternehmen) (www.revenue.ie/forms/formtr2.pdf) sind auf der Webseite des Finanzamts erhältlich. 2.2 Mehrwertsteuer: Subunternehmer, die in der Baubranche arbeiten, sind steuerpflichtig und daher verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer anzumelden, falls ihr jährlicher Umsatz €27.500 übersteigt bzw. diese höchstwahrscheinlich übersteigt.(Umsatz ist das Einkommen plus jeglicher RCT Abzugssteuer, die durch den Hauptauftragnehmer an das Finanzamt gezahlt wurde.) Für die Mehrwertsteuer registrierte Subunternehmer unterliegen für die meisten Tätigkeiten in der Baubranche einer Mehrwertsteuer von 13,5 %. Angesichts des derzeitigen Wachstums in der Baubranche ist es unwahrscheinlich, dass ein Vollzeit-Subunternehmer einen Umsatz von weniger als der oben genannten Summe hat. Die Überprüfung der Anmeldung für die Mehrwertsteuer ist eine der häufigsten Kontrollen des Finanzamts. Für die Mehrwertsteuerregistrierung müssen die Formulare TR1 bzw. TR2 ausgefüllt werden (s. 2.1). Mehr Informationen zum Thema Mehrwertsteuer finden Sie auf der Webseite des Finanzamts, vor allem im Kapitel 17 des Mehrwertsteuerführers Guide to Value Added Tax (www.revenue.ie/leaflets/vatguide_03.pdf). Falls festgestellt wird, dass ein Subunternehmer keine Mehrwertsteuer gezahlt hat, wird die Mehrwertsteuerregistrierung zurückdatiert und Zinsen und Geldstrafen verhängt. 2.3 PAYE/PRSI durch den Hauptauftragnehmer Bei Baustellenkontrollen etc. überprüft das Finanzamt den Status des Hauptauftragnehmers (s. 3.0). Falls sich herausstellt, dass es sich bei den Arbeitern um Angestellte und nicht um selbständige Subunternehmer handelt, muss sich der Hauptauftragnehmer für den Lohnsteuerabzug (Pay as you earn-System (PAYE)) bzw. die einkommensabhängige Sozialversicherung (Pay-Relaed Social Insurance (PRSI)) registrieren. Diese Anmeldung wird zurückdatiert und Geldstrafen und Zinsen erhoben. Für die Registrierung eines Arbeitgebers muss das Formular PREMREG, welches unter (www.revenue.ie/forms/premreg.pdf) zu finden ist, ausgefüllt werden. Mehr Informationen zum Thema PAYE/PRSI sind im Arbeitgeberteil der PAYE-Seite auf (www.revenue.ie/services/main_paye.htm) erhältlich. Das Finanzamt überprüft Hauptauftragnehmer und Subunternehmer, die Arbeiter in der verborgenen Wirtschaft beschäftigen, sehr gewissenhaft. Zurückdatierte Registrierung, Zinsen und Geldstrafen werden angewendet. 2.4 Kapitalsteuern Obwohl eine spezielle Anmeldung für Kapitalsteuern (wie z.B. Kapitalertragssteuer, Stempelsteuer usw.) nicht nötig ist, werden diese Steuern überprüft, um sicher zu stellen, dass sie dem Gesetz entsprechen. 3.0 Formular RCT 1: Erklärungsformular für Hauptauftragnehmer und Subunternehmer Formular RCT 1 ist eine Erklärung, die gemeinsam von einem Hauptauftragnehmer und Subunternehmer ausgefüllt wird, die einen entsprechenden Vertrag eingehen. Dies geschieht selbst dann, wenn es sich bei dem Subunternehmer um einen C2Besitzer handelt. Das Formular erklärt, dass beide Vertragsparteien die Kriterien überprüft haben, ob der Subunternehmer selbständig oder angestellt ist, und dass beide davon überzeugt sind, dass der Vertrag kein Arbeitsvertrag ist. (Die Kriterien sind auf der Rückseite des RCT 1 Formulars zu finden.) Das Formular RCT 1 ist erhältlich unter www.revenue.ie/forms/rct1.pdf. • Falls ein Subunternehmer als Angestellter betrachtet wird, muss das PAYE/PRSI-System bei allen Zahlungen an den Subunternehmer angewendet werden(s. Punkt 6.0). • Formular RCT 1 muss für jeden entsprechenden Vertrag ausgefüllt werden, es sei denn, es besteht ein fortlaufender Vortrag (z.B. ein Wartungsvertrag). Bewirbt sich der Subunternehmer jedoch um einen neuen Vertrag, muss ein neues RCT 1 Formular ausgefüllt werden. • Im Falle einer Gruppe von Subunternehmern, muss jedes Gruppenmitglied (inklusive des Gruppenleiters) ein RCT 1 Formular gemeinsam mit dem Hauptauftragnehmer ausfüllen. • Formular RCT 1 muss als Teil der Geschäftsunterlagen des Hauptauftragnehmers aufbewahrt werden und auf Anfrage dem Finanzamt vorgelegt werden. Bei der Überprüfung des RCT 1 Formulars berücksichtigt das Finanzamt die Kriterien, die festlegen, ob der Subunternehmer korrekt als selbständiger Subunternehmer eingestuft wurde. Mehr Informationen zur Festlegung des richtigen Status befinden sich auf (www.revenue.ie/leaflets/revdsw.pdf). Die Beamten des Finanzamts überprüfen die RCT 1 Formulare während ihrer Baustellenkontrollen und Rechnungsprüfungen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften ordnungsgemäß befolgt werden, insbesondere dass der Subunternehmer kein Angestellter ist und dass der Hauptauftragnehmer und der Subunternehmer gemeinsam die Formulare unterschrieben haben. Die Gesetzgebung sieht Geldstrafen für den Hauptauftragnehmer und Subunternehmer vor, falls das Formular nicht ausgefüllt wurde, und für den Hauptauftragnehmer, falls das Formular nicht aufbewahrt wurde. 4.0 Der Hauptauftragnehmer bezahlt Subunternehmer in Brutto: RCT 46/RCT 47 Verfahren Bevor ein Subunternehmer eine Zahlung ohne Abzug der Steuern erhalten kann, muss der Hauptauftragnehmer eine gültige Zahlungskarte (Formular RCT 47), sowie eine C2-Karte (Beglaubigungsnachweis) für diesen Subunternehmer haben. Beamte des Finanzamts sind oft auf Fälle gestoßen, bei denen der Hauptauftragnehmer in Brutto gezahlt hat, ohne eine gültige Zahlungskarte zu haben. In einem solchen Fall ist der Hauptauftragnehmer für die Steuer haftbar, die dem Subunternehmer hätte abgezogen werden sollen. Viele Hauptauftragnehmer scheinen sich dieser Vorschrift nicht bewusst zu sein. Eine C2-Karte berechtigt den Subunternehmer nicht dazu, in Brutto bezahlt zu werden. Der Hauptauftragnehmer benötigt zuerst eine gültige Zahlungskarte (Formular RCT 47) für den Subunternehmer. 4.1 Geldgrenze der Zahlungskarten: Die neue Gesetzgebung von 2006 erlaubt es dem Finanzamt, eine Grenze für die Zahlungssumme, die in Brutto mit der Karte geleistet werden kann, zu setzen. Zahlungen, die über diese Summe, die auf der Karte angegeben ist, hinausgehen, unterliegen der Bauabzugssteuer RCT von 35%. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die Steuer, die hätte abgezogen werden sollen, haftbar. Es ist wichtig, dass Hauptauftragnehmer bei der Bruttozahlung besonders achtsam sind und Methoden einsetzen, die sicherstellen, dass die rechtmäßigen Verfahren eingesetzt werden. 4.2 Kontrollen vor der Bruttozahlung: Eine C2-Karte muss dem Hauptauftragnehmer in der Regel persönlich vorgezeigt werden. Wenn ein Hauptauftragnehmer einen Subunternehmer anstellt, der eine C2Karte hat, muss das Formular RCT 46 ausgefüllt werden, welches von beiden unterschrieben und vom Hauptauftragnehmer and das Finanzamt gesendet wird. Folgende Schritte müssen getätigt werden, bevor Bruttozahlungen geleistet werden können: 1. Überprüfen Sie die originale C2-Karte – eine Kopie genügt nicht; 2. Überprüfen Sie, dass das Foto auf der C2-Karte mit der Person, die diese vorzeigt, übereinstimmt; 3. Überprüfen Sie, dass die Unterschrift auf dem RCT 46 mit der auf der C2Karte übereinstimmt; 4. Überprüfen Sie, dass der Name des Subunternehmers auf dem RCT 46 der selbe ist wie auf der C2-Karte; 5. Überprüfen Sie, dass die C2-Karte noch gültig ist; 6. Falls die C2-Karte in Ordnung ist, beantragen Sie unverzüglich in Ihrem zuständigen Finanzbezirk auf dem Formular RCT 46 (www.revenue.ie/forms/rct46_06.pdf) ein Formular RCT 47 für den Subunternehmer. Formular RCT 46 muss von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden; 7. Geben Sie dem Subunternehmer seine C2-Karte zurück, und 8. Warten Sie, bis das Formular RCT 47 vom Finanzamt ausgestellt wurde, bevor Sie irgendwelche Zahlungen vornehmen. Es wird sich alle Mühe gegeben, die Formulare so schnell wie möglich auszustellen, doch kann es zu Verzögerungen kommen, da die Formulare den internen Überprüfungsverfahren des Finanzamts unterliegen. Daher ist es wichtig, dass das Formular RCT 46 ausgefüllt und abgesendet wird, sobald der Auftrag erteilt wurde bzw. lange bevor die erste Zahlung fällig ist. Hauptauftragnehmer sollten sich bewusst sein, dass eine Zahlungskarte in nichtkonformen Fällen erst gar nicht ausgestellt wird, und in diesen Fällen Steuer abgezogen werden muss. Es liegt im Interesse des Hauptauftragnehmers sicherzustellen, dass die Details auf der C2-Karte (Foto, Unterschrift, Geldgrenze usw.) sorgfältig überprüft werden, da C2-Missbrauch strafrechtlich verfolgt wird. 4.3 Im Falle eines benannten Bankkontos: Als Alternative zu den oben genannten Schritten 1-8 können Subunternehmer ein Bankkonto benennen, auf welches alle durch den Hauptauftragnehmer geleisteten Zahlungen, überwiesen werden. In diesem Fall muss die C2-Karte nicht persönlich vorgezeigt werden. Stattdessen erhält der Hauptauftragnehmer die Kartennummer und die Details des benannten Bankkontos. (Der Subunternehmer muss das Finanzamt im Voraus über das Bankkonto informieren.) Der Hauptauftragnehmer gibt die Details auf dem Formular RCT 46 an und verpflichtet sich dazu, die an den Subunternehmer fälligen Zahlungen nur auf dieses Konto zu überweisen. Der Hauptauftragnehmer benötigt trotzdem eine Zahlungskarte, bevor er Bruttozahlungen leistet. 4.4 Zahlungen leisten: Sobald die Zahlungskarte zugesendet wurde, kann der auf der Karte genannte Subunternehmer in Brutto gezahlt werden, solange die Karte gültig ist (in der Regel bis Jahresende bzw. wenn das Finanzamt diese noch vor diesem Zeitpunkt zurückzieht), oder bis die auf der Karte ggf. angegebene Geldgrenze erreicht ist. Details über jede geleistete Zahlung sollten auf der Karte am Tag der Zahlung festgehalten werden. Alle Zahlungen, die vor Erhalt der Karte geleistet werden, unterliegen der RCT von 35%, und ein RCTDC (Abzugsnachweis) muss dem Subunternehmer ausgestellt werden. Falls dies nicht geschieht, wird der Hauptauftragnehmer haftbar für die Steuer, die hätte abgezogen werden sollen, sowie Zinsen und Geldstrafen. 4.5 Massenanforderung von Zahlungskarten: Wenn Verträge am Ende des Jahres weiterlaufen, kann der Hauptauftragnehmer für die entsprechenden Zahlungskarten eine Massenanforderung stellen, indem er die Namen der Subunternehmer im Formular RCT 46A auflistet, (www.revenue.ie/forms/rct46a_06.pdf) ohne die C2-Karten nochmals gesehen zu haben. Es sollten jedoch nur diejenigen Subunternehmer gelistet werden, deren Verträge am Jahresende weiterlaufen. Und nochmals, Zahlungen sollten im neuen Jahr nicht in Brutto geleistet werden, solange die neue Zahlungskarte noch nicht vorliegt. 4.6 Annullierte C2-Karten: Ab und an muss das Finanzamt eine C2-Karte annullieren. Wenn dies nötig wird, benachrichtigt das Finanzamt alle Hauptauftragnehmer, die eine Zahlungskarte für den jeweiligen Subunternehmer haben, und fordert die Rückgabe der entsprechenden Karten zurück. Alle Zahlungen, die nach Erhalt der Benachrichtigung geleistet werden, unterliegen der RCT von 35%. Zusammengefasst sind die Bedingungen für Bruttozahlungen klar verständlich: Der Hauptauftragnehmer muss eine gültige Zahlungskarte haben, und die auf der Karte angesammelten Zahlungen dürfen die Geldgrenze, die eventuell auf der Karte angegeben ist, nicht übersteigen. Die Strafe für Bruttozahlungen ohne Zahlungskarte sind auch klar: Der Hauptauftragnehmer ist haftbar für jegliche Steuer, die hätte abgezogen werden sollen, und für alle Zinsen und Geldstrafen, die eventuell daraus erwachsen. 5.0 Der Hauptauftragnehmer zieht eine Steuer von 35% ab – Steuerabzugsformulare RCTDC Die RCTDC-Formulare erhält der Subunternehmer vom Hauptauftragnehmer bei Abzug der Bauabzugssteuer RCT. Das Formular RCTDC sollte dem Subunternehmer stets zum Zeitpunkt der Zahlung gegeben werden, falls nicht, ist der Hauptauftragnehmer strafpflichtig. Der Hauptauftragnehmer rechnet diese abgezogenen Steuern monatlich im Formular RCT30 ab. Hauptauftragnehmer können einen Vorrat an diesen Formularen bei ihrer zuständigen Finanzbehörde bestellen, indem sie das Formular P33 (www.revenue.ie/forms/p33.pdf) ausfüllen. Bei den Formularen handelt es sich um gesicherte Bescheinigungen, die eine spezifische Nummer haben. Diese Nummer wurde in den Systemen des Finanzamts auf den Namen des Hauptauftragnehmers, dem diese Formulare ausgestellt wurden, gespeichert. Ein Hauptauftragnehmer sollte niemals ein RCTDC verwenden, dass für einen anderen Hauptauftragnehmer ausgestellt wurde. Außerdem sollte der Zugang zu den Bescheinigungen eingeschränkt sein. Sie sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Falls Bescheinigungen verloren gehen, verlegt oder gestohlen werden, sollte dies der zuständigen Finanzbehörde gemeldet werden. Die Formulare werden dann annulliert. Falls ein Hauptauftragnehmer seine Geschäftstätigkeiten einstellt, sollten nicht verwendete Formulare an das Finanzamt zurückgesendet werden. 6.0 Allgemeines PAYE/PRSI Verfahren für Arbeitnehmer (Hauptauftragnehmer/Subunternehmer) Arbeitnehmern, die in der Baubranche arbeiten, wird deren Gehalt auf dieselbe Weise besteuert wie Arbeitern in allen anderen Branchen. In Bezug auf Reise- und Unterhaltskosten gelten jedoch zwei besondere Vereinbarungen: • eine für Arbeiter in der Baubranche, die zwischen dem Finanzamt und der CIF (Construction Industry Federation) besteht, und • eine für die Electrical Contracting Branche. Beide Vereinbarungen sind allseits bekannt unter dem Namen “Country Money”. Nähre Informationen zu diesen Programmen sind unter (www.revenue.ie/revguide/const_ind_pro2006.htm) zu finden. Diese Vereinbarungen legen Ausgaben fest, die steuerfrei gezahlt werden können, sobald spezifische Bedingungen erfüllt werden. Das Finanzamt überprüft, dass alle Bedingungen in Bezug auf die Vereinbarungen erfüllt werden und dass die jeweiligen Zahlungen nicht an Angestellte ausgezahlt werden, die nicht durch die Programme abgedeckt werden (z.B. Büroarbeiter). Ein weiteres Anliegen des Finanzamts ist die Tatsache, dass in einigen Fällen Unterhaltszahlungen an Stelle von Gehältern an Arbeiter geleistet werden (Einkommensersatz), und auch dies wird kontrolliert. Es wird überprüft, dass alle Angestellten im PAYE/PRSI-System registriert sind, und dass PAYE/PRSI bei allen Gehältern ordnungsgemäß angewendet wird. Falls festgestellt wird, dass die Lohnsteuer (PAYE) bzw. die Sozialversicherung (PRSI) nicht abgezogen wird, ist der Arbeitgeber für die PAYE/PRSI Zahlungen haftbar, die hätten geleistet werden sollen. Zinsen und Geldstrafen werden auch auferlegt. 6.1 Einkommen aus im Ausland abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen Arbeitgeber sollten beachten, dass seit dem 1. Januar 2006 neue Regelungen für das Besteuern von im Ausland abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen gelten. Einkommen, das der Steuerpflicht in Irland zurechenbar ist, muss nun auch mit PAYE besteuert werden. Die Änderungen beziehen sich auf Fälle, wenn • Angestellte durch jemand anderen als ihren Arbeitgeber bezahlt werden; • Angestellte für jemand anderen als Ihren Arbeitgeber arbeiten und • Angestellte die Finanzbeamten dazu berechtigen, die Partei, die im Vertrag mit dem Arbeitgeber steht, anweisen, PAYE-Abzüge zu leisten. Diese Änderungen beziehen sich auf alle Branchen und gelten nicht nur für die Baubranche. Nähere Informationen finden Sie unter www.revenue.ie/ebrief/ebrief9_06.htm. Das Finanzamt ist sich bewusst, dass das neue System in Bezug auf die betroffenen Arbeitsverhältnisse erhebliche Anpassungen für die jeweiligen Arbeitgeber mit sich bringt. Das Finanzamt strebt nicht danach, diejenigen Arbeitgeber zu bestrafen, die ihr Bestes versuchen das neue System umzusetzen und bei denen trotz intensivster Bemühungen Verzögerungen bei der Umsetzung eintreten. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel wenden Sie sich bitte and die Redaktion. Bei www.revenue.ie handelt es sich um eine wertvolle Informationsquelle für alle auf Steuern bezogenen Angelegenheiten. Nun finden Sie dort auch Informationen zum Baubranchenprojekt Construction Industry Project 2006. Der Online-Service des Finanzamts (ROS) bietet den einfachsten und schnellsten Weg, Ihren Steuerverpflichtungen nachzukommen. Checkliste für den Hauptauftragnehmer √ √ √ √ √ √ √ √ √ √ √ √ Falls Sie zum ersten Mal Hauptauftragnehmer sind, haben Sie sich schon beim Finanzamt als Hauptauftragnehmer angemeldet? Haben Sie sich für alle nötigen Steuern angemeldet, wie z.B. die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer und PAYE/PRSI für Arbeitgeber? Bevor Sie einen Subunternehmer unter Vertrag nehmen, haben Sie die Richtlinien auf der Rückseite des RCT 1 studiert und den Status des Subunternehmers als Angestellter oder selbständiger Unternehmer korrekt bestimmt? Falls der Subunternehmer kein Angestellter ist, haben Sie das Formular RCT 1 gemeinsam mit dem Subunternehmer ausgefüllt? Falls der Subunternehmer eine C2-Karte besitzt, haben Sie: • Die C2-Karte überprüft • Das Formular RCT 46 gemeinsam mit dem Subunternehmer ausgefüllt • Eine gültige Zahlungskarte (RCT 47) erhalten • Die Geldgrenze auf der Karte überprüft? Haben Sie eine gültige Zahlungskarte (RCT 47) für alle Subunternehmer, die Sie brutto bezahlen? Haben Sie für jeden Subunternehmer ein RCTDC-Formular ausgestellt, wann immer Steuern abgezogen wurden? Wenden Sie bei allen Zahlungen an Ihre Angestellten das PAYE/PRSI-System an, ausgenommen der als “Country Money” genehmigten Vereinbarungen? Wenden Sie das genehmigte “Country Money” Programm korrekt an? Machen Sie Ihre Monatsabrechnung (RCT 30) rechtzeitig und überweisen Sie alle abgezogenen Steuern an die Finanzbehörde? Haben Sie Ihr Formular RCT 35 für 2005 schon eingeschickt? Haben Sie Ihre Zahlungen in Hinsicht auf Fremdarbeit seit dem 1. Januar 2006 überprüft?