121023_Antrag Kfz-Kennzeichen

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121023_Antrag Kfz-Kennzeichen
Stadtratsfraktion Freie Wähler
Rathausplatz 2
86150 Augsburg
Tel. 0821-324 2182
Regina Stuber-Schneider
Fraktionsvorsitzende
Rainer Schönberg
Stellvertr. Fraktionsvorsitzender
Rose-Marie Kranzfelder-Poth
Stellvertr. Fraktionsvorsitzende
Oberbürgermeister
Dr. Kurt Gribl
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Augsburg, 23.10.12
Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Gribl,
im Zusammenhang mit der Zulassung eines Kraftfahrzeuges erhielten wir Kenntnis von einem die Bürger
der Stadt Augsburg evident benachteiligten Umstand, welcher selbst den im Amt befindlichen Behördenbediensteten nicht nachvollziehbar oder erklärbar ist.
Der Sachverhalt ist der Folgende:
Eine Anzahl von Pkw’s – meist amerikanischer Herkunft – oder auch Motorräder sind Bauartbedingt darauf
angewiesen, kurze Kennzeichen bei der Zulassung zu erhalten, wie sie auch in fast allen europäischen
Ländern unproblematisch von den Zulassungsbehörden verwendet werden. In der Bundesrepublik steht
aufgrund der Kennzeichnung zulassenden Kommune – hier in Augsburg das „A“ – und den weiteren verwendeten Buchstaben +Zahl nur die Möglichkeit für kurze Kennzeichen durch die Verwendung – nach der
Ortsbezeichnung – eines einzelnen Buchstabens sowie einer einzelnen Ziffer. Immerhin stehen den Zulassungsstellen für ihren Bereich damit 26 Buchstaben des Alphabetes mit einer Ziffer von 1-9 insgesamt
234 Zulassungsvarianten für derartige Fahrzeuge zur Verfügung.
Allerdings ist dem bei der Stadt Augsburg nicht so. Bekanntlich teilen sich die Zulassungsstellen bei der
Stadt Augsburg sowie beim Landkreis Augsburg den Kennzeichenbuchstaben „A“ für Bürger der Stadt
Augsburg und des Landkreises Augsburg. Da die Stadt Augsburg ca. 266.000 Einwohner hat und der
Landkreis ca. 240.000 Einwohner hat, würde es die Logik vermuten, dass sich beide Zulassungsstellen
die 26 Buchstaben des Alphabetes teilen und jeder Zulassungsstelle damit 117 Varianten für kurze Nummernschilder für jeweils ihre Bürger zur Verfügung stehen. Vollständig unerklärlich ist allerdings die tatsächlich praktizierte Aufteilung des Alphabets: Der Stadt Augsburg stehen genau 3 Buchstaben des Alphabetes für derartige kurze Kennzeichen zur Verfügung (d.h. insgesamt 27 Zulassungsmöglichkeiten für
derartige Fahrzeuge), während die Zulassungsstelle des Landratsamtes Augsburg über die restlichen 23
Buchstaben des Alphabets, d.h. über 207 Zulassungsvariationen für kurze Nummernschilder verfügt.
Da die Verteilung von Fahrzeugen, welche Bauartbedingt kurze Nummernschilder benötigen, mit Sicherheit in der Stadt Augsburg die Gleiche ist, wie im Landkreis Augsburg, ist dieses Zuteilungsmissverhältnis
der für die Zulassung zur Verfügung stehende Buchstaben auf die beiden genannten Zulassungsstellen
absolut unverhältnismäßig.
Die FW stellen deshalb folgenden Antrag:
1. Der Ordnungsreferent Herr Dr. Volker Ullrich wird beauftragt, in Verhandlungen mit den zuständigen Stellen dafür Sorge zu tragen, dass dieses Missverhältnis von 3 Buchstaben für die Stadt
Augsburg d.h. 27 Zulassungsmöglichkeiten für kurze Kennzeichen so rasch als möglich auf eine
Quote von der Hälfte der zur Verfügung stehenden Buchstaben des Alphabetes (13 Buchstaben =
117 Zulassungsmöglichkeiten für Fahrzeuge mit kurzen Kennzeichen) erhöht wird.
2. Der Ordnungsreferent berichtet in der nächsten Sitzung des Allgemeinen Ausschusses über den
aktuellen Sachstand und begründet, wie es zu dieser evidenten Benachteiligung Augsburger Bürger im Zulassungswesen kommen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schönberg
stellv. Vorsitzender
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