Das kleine Heim-ABC - Betagten

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Das kleine Heim-ABC - Betagten
Das kleine Heim-ABC
Das Betagten- und Pflegeheim Ursern ist eine Stiftung. Stifter sind die Einwohnergemeinden Andermatt, Hospental und Realp, die Bürgergemeinde Andermatt sowie die
Korporation Ursern.
Für viele Menschen ist der Umzug in ein Betagten- und Pflegeheim eine grosse Veränderung in ihrem Leben.
Auch wenn all unser Tun für einen angenehmen und schönen Aufenthalt ausgerichtet
ist, ist die neue Welt doch unbekannt, bringt Unsicherheit, wirft Fragen auf und macht
vielleicht sogar Sorgen und Probleme.
Mit den folgenden Informationen – das Inhaltsverzeichnis finden Sie am Schluss –
wollen wir Ihnen gerne einen Einblick in das Leben im Betagten- und Pflegeheim Ursern
geben.
Sollten noch Fragen offen bleiben, sind wir jederzeit gerne für Auskünfte bereit.
Leiter
Christoph Gähwiler
Pflegedienstleiterin
Christa Tanner
Leiterin Sekretariat
Miryam Tresch
Leiterin Hauswirtschaft / Hotellerie
Mirjam Spescha
Küchenchef
Ruedi Moosbrugger
Leiterin Aktivierung / Animation
Edith Russi
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Alle nachstehenden Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.
Abwesenheit
Unsere Senioren haben jederzeit, sofern es Gesundheit und Sicherheit erlauben, die
Möglichkeit, das Heim für kürzere oder längere Zeit zu verlassen, sei es zum Spazieren,
um Einkäufe zu machen, Dritte zu besuchen oder gar auswärts Ferien zu machen.
Bei Abwesenheit von mehr als fünf aufeinanderfolgenden Tagen, die der Leitung mindestens drei Tage im Voraus gemeldet werden muss, wird ein Abzug von Fr. 10.— pro
Tag gewährt.
Die Pflegetaxe wird ab dem fünften Tag nicht mehr verrechnet.
Bei Spitalaufenthalt wird der Abzug sofort gewährt.
Wichtig ist, dass Sie sich stets bei der Leitung, im Sekretariat oder bei der tagesverantwortlichen Person ab- und wieder zurückmelden.
Adresse
Bitte veranlassen Sie vor dem Umziehen ins Betagten- und Pflegeheim Ursern die
Adress-Änderung bei der Post und bei allen anderen Adressaten, die Sie öfters mal anschreiben, beispielsweise Gemeinde, Versicherungen, Zeitungsabonnemente.
Die neue Adresse lautet:
Frau und / oder Herr Senior
Betagten- und Pflegeheim Ursern
Parkstrasse 3
6490 Andermatt
Telefonnummer: 041 888 70 10
Faxnummer:
041 888 70 11
E-Mail:
[email protected]
Website:
www.betagtenheimursern.ch
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Alkohol
Wir gönnen Ihnen gerne ein Bierchen, ein Glas Wein, einen Kaffee fertig oder ein
Guetnacht-Schnäpsli, sofern sich dies mit Ihrer Gesundheit vereinbaren lässt.
Die Einnahme von Medikamenten muss dabei natürlich berücksichtigt werden.
Alltagsgestaltung
Es ist wichtig, dass die Senioren nicht nur leben und wohnen, betreut und gepflegt
werden, sondern dass sie auch einen geregelten Tagesablauf haben.
Dazu gehört eine aktive und abwechslungsreiche Alltagsgestaltung. Alle sind dabei so
aktiv wie sie können oder wie sie wollen.
Der Tag wird stets um 1015 Uhr gestartet mit dem Motivationsprogramm „Fit mit―, wo
alle Geister geweckt werden.
An verschiedenen Wochentagen werden nachmittags im Wohnzimmer oder im Mehrzweckraum Aktivitäten von Fachpersonal organisiert und mit den Senioren durchgeführt, beispielsweise Basteln, Turnen, Singen, Musizieren, Vorlesen, Werken, Kochen,
Gesellschaftsspiele, Jassen, Kreuzworträtsel, Gottesdienste, Film, Radio, Fernsehen,
Spazieren mit oder ohne Kaffee und Kuchen und vieles mehr.
Angehörige und Bekannte
Wir begrüssen es sehr, wenn Angehörige und Bekannte unseren Senioren besondere
Dienstleistungen wie Besorgungen, Transporte, Begleitung erbringen, damit wir unseren Aufwand nicht in Rechnung stellen müssen.
Anlässe
Im Betagten- und Pflegeheim Ursern wird es Ihnen nie langweilig.
Nach dem Motto „Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper― ist es uns wichtig,
dass sich die Senioren bei uns rundum wohl und geborgen fühlen.
Deshalb bieten wir nebst Betreuen, Pflegen, Leben und Wohnen in einem hotelähnlichen Komfort einen geregelten Tagesablauf und eine aktive und abwechslungsreiche
Alltagsgestaltung an.
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Das jeweilige Wochenprogramm ist am Anschlagbrett angeschlagen.
Anmeldung / Anmeldeliste
Die Anmeldung für einen Aufenthalt im Betagten- und Pflegeheim Ursern ist schriftlich
einzureichen.
Anmeldeformulare können beim Sekretariat bezogen oder über den Internetauftritt
www.betagtenheimursern.ch heruntergeladen werden.
Es wird eine Anmeldeliste geführt. Anmeldungen werden schriftlich bestätigt.
Für die Aufnahme ins Heim gelten folgende Prioritäten:
-
Dringlichkeit
Anmeldetermin
Anregungen, Fragen, Wünsche und Kritik
Anregungen, Fragen und Wünsche wollen Sie bitte direkt an die Leitung bzw.
Pflegedienstleitung richten.
Für eine aufbauende Kritik sind wir dankbar. Sie hilft uns, besser zu werden.
Anschlagbrett
Das Anschlagbrett finden Sie im Korridor im Erdgeschoss. Es gibt über alle Aktualitäten
in und rund ums Haus Auskunft.
Ärztliche Betreuung
Für alle Senioren besteht die freie Arztwahl. Eintretende Urschner Senioren können in
der Regel also ihren Hausarzt beibehalten, mit auswärtigen Senioren wird die Arztwahl
besprochen.
Die Ärzte kommen regelmässig alle 3 Wochen sowie bei Bedarf auf Visite und stehen
bei Notfällen zur Verfügung
Selbstverständlich unterstützen wir unsere Senioren auf Wunsch beim Organisieren von
Transporten für spezialärztliche Versorgungen, beispielsweise für den Zahnarztbesuch.
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Ausflüge
Wir unternehmen immer wieder vom Haus organisierte Ausflüge, Spaziergänge,
Beizen- und Theaterbesuche uam.
Dabei sind wir auf freiwillige Frauen und Männer, Verwandte und Bekannte angewiesen, die uns bei den verschiedenen Aktivitäten unterstützen.
Informationen dazu finden Sie am Anschlagbrett.
Falls Sie an auswärtigen Veranstaltungen, Familienfeiern oder anderswo bis in die
Abendstunden bleiben möchten, bitten wir um Ab- und Rückmeldung, allenfalls wie Sie
zu erreichen sind.
Austritt
Beim Verlassen des Heims müssen die persönlichen Gegenstände innert 10 Tagen
durch den Senior, Angehörige oder andere Vertrauenspersonen geräumt werden.
Nach Rücksprache mit dem Senior bzw. den Angehörigen oder der zuständigen Kontaktperson werden die zurückgelassenen Möbel und Effekten vom Heim entsorgt.
Ein ausserordentlicher Aufwand müsste in Rechnung gestellt werden.
Die Schlussreinigung des Zimmers geht zulasten des Seniors
Beratungen
Wir unterstützen und beraten die Senioren und Angehörigen gerne in den täglichen
Belangen und auch im Umgang mit Behörden, Krankenkassen, Versicherungen und
anderes mehr.
BESA
BESA heisst Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem.
Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung unserer Senioren erfolgt
gemäss dem 12-stufigen BESA-System erstmals rund 14 Tage nach dem Eintritt ins
Heim, dann jeweils zweimal jährlich, einmal anfangs und einmal Mitte Jahr oder auch
bei grossen gesundheitlichen Veränderungen.
Die Ergebnisse dienen der Berechnung der Pflegetaxen.
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Beschwerden
Beschwerden von Senioren, Angehörigen und Personal sind grundsätzlich an die betreffende Person zu richten.
Die nächsten Instanzen sind die Bereichsleitungen Hauswirtschaft / Hotellerie, Küche,
Pflege, Sekretariat.
Bei schwierigen oder heiklen Angelegenheiten sowie bei Uneinigkeit ist die Leitung
direkt anzusprechen.
Wird auch dann keine befriedigende Lösung gefunden, ist die Betriebskommission bzw.
der Stiftungsrat zuständig.
Im Weiteren kann der Verein UBA (Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter) der
Zentralschweiz in Luzern als Vermittlerin angerufen werden.
Für Aufsichtsbeschwerden ist als letztinstanzliche Stelle die Gesundheits-, Sozial- und
Umweltdirektion des Kantons Uri in Altdorf zuständig.
Besuchszeiten
Besuche sind uns von 1000 Uhr – 2200 Uhr herzlich willkommen.
Um die persönliche Sphäre zu wahren, sind die Gäste gebeten, bei Pflegearbeiten ausserhalb des Zimmers zu warten.
Beziehungen
Wir verpflichten uns zu einer kompetenten, lösungsorientierten und guten Zusammenarbeit mit den Ärzten, Zahnärzten, Therapeuten, dem Kantonsspital Uri in Altdorf, dem
Notspital in Andermatt, den anderen Heimen im Kanton sowie den zahlreichen behördlichen und nicht amtlichen Fach- und Dienstleistungsorganisationen im Dienste der
älteren Menschen.
Wir pflegen ebenfalls gute Beziehungen zu den Angehörigen und gesetzlichen Ansprech- und Fürsorgepersonen, den kantonalen und kommunalen Behörden sowie allen
Geschäftspartnern.
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Botengänge und Begleitung
Selbstverständlich machen wir auch kleine Botengänge und begleiten die Senioren
beim kleinen Einkauf, sofern es Kapazität und Zeit erlauben.
Wir begrüssen es jedoch sehr, wenn Angehörige und Bekannte besondere Dienstleistungen für unsere Senioren erbringen, damit wir unseren Aufwand nicht in Rechnung stellen müssen.
Sonderwünsche müssen selbstverständlich verrechnet werden.
Cafeteria
Den Senioren wird nach der Siesta das Nachmittagskaffee, Tee, Sirup oder Wasser
serviert.
Auf Wunsch und Verrechnung sind selbstverständlich auch andere Getränke möglich.
Für die Gäste gibt’s im Aufenthaltsraum den ganzen Tag Getränke nach Belieben und
Bezahlung.
Coiffeur
Im Untergeschoss steht ein kleiner Coiffeursalon zu Verfügung.
Externe Coiffeusen sind zirka alle 2 Wochen im Hause.
Damit einige Kunden gleichentags bedient werden können, bitten wir um frühzeitige
Anmeldung.
Die Kosten gehen zulasten des Seniors.
Datenschutz und Schweigepflicht
Als Datenschutz wird der Schutz jedes einzelnen Seniors bzw. Mitarbeitenden vor dem
Missbrauch personenbezogener Daten bezeichnet und Schweigepflicht bedeutet, dass
die Mitarbeitenden unseres Heims zur absoluten Verschwiegenheit über die anvertrauten und bekannt gewordenen persönlichen, privaten und geschäftlichen Informationen
gegenüber Dritten verpflichtet sind.
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Eintrittsgebühr
Der Zeitpunkt eines Eintritts erfolgt immer nach Absprache.
Es wird keine Eintrittsgebühr erhoben.
Der administrative Aufwand geht zulasten des Heims.
Beim Eintritt ist jedoch eine Depotzahlung von Fr. 3000.-- fällig.
Sie wird nicht verzinst.
Das Depotgeld wird jeweils beim Austritt mit den noch offenen Kosten verrechnet bzw.
zurückbezahlt.
Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind keine Fürsorgeleistungen, denn sie
helfen da, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten
nicht decken.
Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates.
Zögern Sie also nicht, sich nach Ergänzungsleistungen bei der AHV-Zweigstelle Ihres
Wohnortes zu erkundigen.
Angehörige haben auch die Möglichkeit, bei der Ausgleichskasse / IV-Stelle eine Hilflosenentschädigung zu beantragen.
Anspruch hat, wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt.
Essenszeiten
Das Frühstück gibt’s von 0700 – 1000 Uhr im Speisesaal.
Sie können die Leckereien, ausgenommen es ist Diät verordnet, selber vom Frühstückswagen auswählen.
Um 1145 Uhr bzw. 1745 Uhr beginnt das gemeinsame Mittag- bzw. Nachtessen.
Das Mittagessen besteht immer aus 4 Gängen mit Suppe, Salat, Hauptgang und
Dessert.
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Das Nachtessen ist einfacher und leichter.
Für einen Zimmerservice müssen allerdings Fr. 5.— pro Mahlzeit verrechnet werden.
Bei schwerer Pflegebedürftigkeit und im Krankheitsfall werden die Mahlzeiten in der
Regel ohne Kostenfolge im Zimmer serviert.
Feriengast
Zur Entlastung der Angehörigen und Bekannten heissen wir, sofern Betten vorhanden
sind, nebst Tagesgästen auch Feriengäste und rekonvaleszente Senioren, beispielsweise nach einem Spitalaufenthalt, herzlich willkommen.
Ein Anspruch auf einen direkt anschliessenden Eintritt ins Heim besteht jedoch nicht.
Fusspflege
Die Fusspflegerin kommt monatlich ins Heim. Die Daten sind am Anschlagbrett angeschlagen.
Für eine Fusspflege können Sie sich beim Pflegepersonal anmelden.
Die Kosten gehen zulasten des Seniors.
Geburtstag
Aus Anlass dieses Freudentages offeriert das Heim den Senioren jeweils um 1100 Uhr
einen Geburtstagsapéro mit den dazugehörigen Gratulationen.
Für diesen Tag wählen Sie auch Ihr Lieblingsessen aus, das von unserem Küchenteam
mit Liebe und Sorgfalt zubereitet wird.
Wenn Angehörige und Gäste am Geburtstagsessen teilhaben wollen, können sie sich
gerne in der Küche anmelden.
Geschenke
Neben den üblichen Geschenken sind Toilettenartikel und Kosmetikprodukte wie Aftershaves, Parfums und Cremen geschätzte Präsente.
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Süssigkeiten sind eher wenig geeignet, da sie stets gewichtsfördernd und Diabetesgefährdend sind.
Gesellschaft
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Kontakte nach Aussen erhalten bleiben,
dass die gesellschaftlichen Traditionen auch im Heim nicht verloren gehen, und dass
die Senioren so viel Abwechslung haben wie sie wollen und ihnen gut tut.
Die Gesellschaft ist dabei ein wichtiges Lebenselixier, das niemals fehlen darf.
Gespräche und Gerüchte
Gute Gespräche helfen für ein wohltuendes Zusammenleben.
Dabei gilt das etwas ergänzte Sprichwort von Karl May:
„Offen und ehrlich währen am Längsten“.
Haftung
Für verloren gegangene oder beschädigte persönliche Gegenstände wie Brillen,
Schmuck, Uhren, Zahnprothesen usw. haftet das Heim nur, wenn ein Verschulden
seitens des Personals vorliegt.
Haus
Wir legen Wert auf eine gepflegte und freundliche Atmosphäre in und rund ums Haus.
In unserem Heim finden 24 Senioren ein Zuhause.
Sie wohnen bei uns in Einer- oder Zweibettzimmern.
Daneben stehen Ihnen der Speisesaal und der Aufenthaltsraum sowie Toiletten im Erdgeschoss und der Mehrzweckraum im Untergeschoss zur Verfügung.
Auch laden die angenehme Umgebung, unsere Blumen und die grosse Sonnenterrasse zum Verweilen ein.
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Dorfzentrum und Bahnhof sind in unmittelbarer Nähe und gut zu Fuss erreichbar.
Hauseingang
Tagsüber ist der Hauseingang offen, während der Nacht aus Sicherheitsgründen geschlossen. Für Besucher gibt es vor der Eingangstüre eine Nachtglocke.
Haustiere
Das Halten von Tieren (Fische, Vögel) im Einzelzimmer muss mit der Leitung besprochen werden. Im Zweierzimmer ist das Halten von Tieren nicht möglich.
Hunde dürfen, nach Rücksprache mit den Senioren und dem Pflegepersonal, an der
Leine in den Aufenthaltsraum mitgenommen werden.
Hauswirtschaft und Hotellerie
Die Aufgaben der Hauswirtschaft und Hotellerie sind vielfältig.
Sie vermitteln Frische und Ambiance vom appetitlichen Frühstückswagen bis zur aufgestellten Frühstücksbedienung, von der freundlichen Tischdekoration bis zum aufgeräumten Wohnzimmer, vom gepflegten Zimmer bis zum blitzblanken Klo, vom angenähten Knopf bis zur gewaschenen, geglätteten und verteilten Wäsche, vom ordentlichen Kleiderschrank bis zu den gereinigten Fenstern, dem fröhlichen Garten und
schliesslich der unumgänglichen Entsorgung.
Selbstverständlich dürfen unsere Senioren gerne und unter Anleitung auch selbst Hand
anlegen.
Dies gehört zur Alltagsgestaltung, wird jedoch nicht entschädigt.
Hörmittel
Monatlich kommt ein professioneller Akustiker der Hörmittelzentrale Altdorf für die Hörberatung wie auch für die Pflege der Hörmittel ins Heim.
Die Daten findet man am Anschlagbrett.
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Hygiene
Im Sinne der Prävention und Bekämpfung von Infektionen, aber auch im Sinne von
Ordnung und Sauberkeit wird die Hygiene in unserem Hause, persönlich, in der Pflege,
in der Küche wie in der Hauswirtschaft GROSS geschrieben.
Kerzen
Aus Sicherheitsgründen ist das Anzünden von Streichhölzern und Kerzen im Heim
grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahme sind Andachten und (Wort-)Gottesdienste im Aufenthaltsraum
Kleider
Alle persönlichen Bekleidungs- und Wäschestücke werden einheitlich mit Namen und
Vornamen versehen.
Das Beschaffen und Annähen der Kleiderbeschriftung werden auf Wunsch und zulasten
des Seniors vom Heim gemacht.
Die verantwortlichen Mitarbeitenden unterstützen das „Kleidermanagement― unserer
Senioren.
So sind die Sommerkleider im Sommer im Zimmerschrank und die Winterkleider im
persönlichen Schrank im Untergeschoss aufbewahrt; im Winter ist es dann umgekehrt.
Die persönliche Wäsche wird regelmässig gepflegt, gewaschen, gebügelt und versorgt.
Diese Leistungen sind im Pensionspreis inbegriffen.
Es wird gebeten, pflegeleichte Wäsche, nicht reine Wolle, zu tragen.
Flickarbeiten sowie ausserordentlicher Aufwand für die Kleiderpflege und auch die
Chemische Reinigung werden separat verrechnet.
Kontaktpersonen
Für jede Seniorin bzw. jeden Senior muss dem Heimsekretariat mindestens eine Ansprechperson für Rechnungsstellung, Rückfragen und Notfälle bekannt sein.
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Meist erledigt diese Person auch die Aufgaben, die von den Senioren nicht mehr
wahrgenommen werden können.
Bei längerer Abwesenheit dieser Kontaktperson muss dem Heim eine geeignete Stellvertretung gemeldet werden.
Krankenkasse
Das Betagten- und Pflegeheim Ursern ist vom Regierungsrat des Kantons Uri sowie
vom Schweizerischen Krankenversicherer Santésuisse anerkannt.
Der entsprechende Vertrag regelt die administrative Abwicklung der Behandlung und
Pflege in Pflegeheimen und bezieht sich auf die Pflichtleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG, welche von Pflegeheimen für die Versicherten erbracht
werden.
Die Senioren bzw. deren vertraute Kontaktpersonen nehmen ihre Rechte gegenüber
ihrer Krankenkasse selbst wahr und machen entsprechend ihre Guthaben bei der Krankenkasse auch selbst geltend.
Dazu übergibt ihnen das Heim mit der Monatsrechnung eine „Abrechnung für Krankenversicherer―.
Es macht Sinn, die Krankenkasse vor dem Umziehen ins Heim zu informieren.
Krankheit und Todesfall
Senioren, deren Pflege im Heim nicht mehr gewährleistet werden kann, werden nach
ärztlicher Verordnung in eine andere geeignete Institution verlegt.
Im Todesfall erlischt das Pensionsverhältnis.
Nach dem Tod eines Seniors unterstützt die Leitung die Angehörigen bei den pflegerischen, ritualen, organisatorischen und administrativen Massnahmen.
Bei Todesfall wird der Pensionspreis noch während maximal 14 Kalendertagen ab dem
Todestag berechnet; die Kosten für Pflege und Betreuung jedoch entfallen.
Die Schlussreinigung des Zimmers geht zulasten des Seniors.
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Kündigung
Eine Auflösung des Pensionsvertrages ist für beide Parteien jederzeit unter Einhaltung
einer 2-monatigen Kündigungsfrist auf das Ende des Monats möglich.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Aus wichtigen Gründen wie Unverträglichkeit, Missachtung der Heimvorschriften, Nichtbezahlung der Rechnungen kann die Leitung das Pensionsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des nächstfolgenden Monats kündigen.
Die Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen.
Im Todesfall erlischt das Pensionsverhältnis ohne Kündigung.
Mahlzeiten
Das Heim verfügt über eine eigene Küche / Office und ausgebildetes Fach- und Hilfspersonal.
Das Essen soll nicht nur Nahrungsaufnahme, sondern auch ein Erlebnis sein. Deshalb
ist unser Küchenteam täglich motiviert, einerseits einen Beitrag an die Gesundheit zu
leisten und andererseits die Lebensqualität der Senioren mit feinem Essen zu steigern.
Das tägliche Speisenangebot besteht aus Frühstück, Mittagessen, Nachtessen, Zwischenmahlzeiten nach Bedarf, Kaffee mit kleinen Süssigkeiten, frischem Obst und Getränken nach Lust und Laune.
Nebst dem täglichen Speisenangebot, das von traditionellen Themen bis zur bewährten
Hausmannskost, vom Eintopf bis zu Fischgerichten, von Pasta bis zu Süssspeisen und
schliesslich bis hin zu modernen Gerichten reicht, gehört es zu unseren Jahreszielen,
kulinarische Höhepunkte zu schaffen und heimatliche Esstraditionen zu pflegen.
Dabei werden die Instruktionen der Pflege sowie die Wünsche der Senioren berücksichtigt.
Selbstverständlich sind auch Diät- oder Schonkost wie auch Festessen für Familienfeiern, Geburtstag usw. möglich.
Sie können also jederzeit mit ihren Angehörigen und / oder Bekannten bei uns feiern.
Die Rechnung kann direkt oder mittels Einzahlungsschein bezahlt oder auch der
Senioren-Monatsrechnung belastet werden.
Unser behaglicher Speisesaal vermittelt die passende Ambiance und lädt zum Essen
ein.
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Medikamente
Die Medikamente werden vom Hausarzt verordnet und zur Abgabe an die Senioren an
das Heim geliefert
Mittagstisch und Mahlzeitendienst
Wir freuen uns über Tages-, Mittags- und Abendgäste und kochen gerne auch für
externe Senioren, Schüler, andere Gäste wie auch Senioren, die noch zu Hause leben.
Das Küchenteam ist auch gerne bereit, Mahlzeiten in transportablen Wärmeboxen bereitzustellen. Das Abholen allerdings muss selbst organisiert werden.
Wir bitten für alle Mahlzeiten um Anmeldung am Vortag in der Küche,
Telefon 041 888 70 13. Danke.
Patientenverfügung
Für viele Menschen ist es eine beängstigende Vorstellung wegen Alter, Krankheit oder
Unfall nicht mehr über sich selbst und sein Leben urteilen und entscheiden zu können.
Mit einer Patientenverfügung lässt sich für solche Situationen vorsorgen und in gesunden Tagen festhalten, dass man keine Massnahmen wünscht, die nur Sterbens- und
Leidensverlängerung bedeuten.
Die Patientenverfügung gibt Ihnen rechtliche Sicherheit und erleichtert Entscheidungen.
Leitung und Pflegedienstleitung sind Ihnen beim Ausfüllen gerne behilflich.
Pensionsvertrag
Beim Eintritt in unser Heim wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen.
Dieser Vertrag regelt die Leistungen zwischen den Vertragspartnern Heim und Senior
betreffend Leben, Wohnen, Betreuen, Pflegen und Alltagsgestaltung.
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Personal
Bei uns arbeiten qualifizierte, engagierte und motivierte Mitarbeitende.
Sie ermöglichen unseren Senioren mit Wertschätzung und Fürsorge ein angenehmes
Leben und gastliches Wohnen, leisten eine umsichtige kompetente Pflege und freundliche Betreuung und unterstützen und helfen gerne bei den Alltagsverrichtungen.
Dabei steht stets der Mensch im Mittelpunkt allen Handelns, ungeachtet seiner Herkunft, Kultur und Religion.
Wir respektieren den Menschen in seiner Einzigartigkeit und haben selbst die gleiche
Erwartungshaltung.
Um einen hohen Dienstleistungsstandard zu halten oder ihn gar noch zu verbessern,
bieten wir jungen Leuten Lehrstellen an und ermöglichen zudem geeigneten Kandidaten
fachliche Aus- und Weiterbildungen.
Pflege
Wir versuchen, die Gesundheit zu fördern, Krankheiten zu verhüten, Leiden zu verhindern oder mindestens zu lindern.
Wir unterstützen unsere Senioren so, dass sie möglichst lange ihre Selbstständigkeit
bewahren können.
Sie werden dabei angehalten, sich aktiv an der persönlichen Pflege zu beteiligen, was
ein wichtiger Beitrag für die Stärkung des Selbstwertgefühls ist.
Pflegeutensilien
Benötigte Pflegeutensilien wie Shampoo, Bodylotion, After-Shave, Zahnpasta usw.
werden über die Monatsrechnung verrechnet.
Post
Die eingehende Post wird täglich, wenn möglich, morgens verteilt.
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Wird die Post an die Kontaktperson gesandt, ist diese für allfällige Adressänderungen
verantwortlich.
Für die abgehende Post gibt es im Sekretariat ein Postfach, das täglich geleert wird.
Qualität der Arbeit
Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion übt die unmittelbare Aufsicht über das
Gesundheitswesen im Kanton Uri aus.
Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen dürfen nur tätig sein, wenn die
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion die Bewilligung dazu erteilt.
Grundlage für die Erteilung der Betriebsbewilligung bilden das Gesundheitsgesetz des
Kantons Uri sowie die einschlägigen kantonalen Qualitätsrichtlinien.
Am 30. Juni 2010 wurde dem Betagten- und Pflegeheim Ursern erstmals die Bewilligung zum Betrieb einer Institution der stationären Langzeitpflege erteilt.
Zusätzliche Qualitätsüberprüfungen finden jeweils durch die verschiedenen Krankenkassen statt.
Radio und Fernsehen
In den Zimmern können selbstverständlich Radios aufgestellt werden.
Nach Rücksprache mit der Leitung und dem Fernsehfachmann können auch Fernsehapparate aufgestellt oder installiert werden.
Die Installation geht zulasten des Seniors und die Taxen für den Kabelanschluss
werden jeweils der Monatsrechnung belastet.
Die Gebühren für die Radio- und Fernsehkonzession werden den Senioren von der
Billag, dem Inkassoinstitut des Bundes, direkt in Rechnung gestellt.
Diese Billag-Gebühren entfallen für die Senioren ab einer gewissen BESA-Stufe.
Das Sekretariat unterstützt Sie gerne beim Erstellen des entsprechenden Gesuchs.
Aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme sollten in den Zweibettzimmern Absprachen getroffen und / oder Kopfhörer verwendet werden.
Ein zentrales Radio gibt’s zudem für den Aufenthaltsraum und den Speisesaal.
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Das Ein- und Ausschalten ist Sache des Personals.
Allen Senioren und Mitarbeitenden stehen Fernsehapparate im Aufenthaltsraum und im
Speisesaal zur Verfügung.
Rauchen
Aus Sicherheitsgründen und aus Rücksichtnahme ist das Rauchen für Senioren, Mitarbeitende wie Gäste nur im Freien gestattet.
Rechnungstellung
Die Leistungen für Pension, Betreuung, Pflege und Nebenkosten wie Toiletten- und
nicht kassenpflichtige Pflegeartikel, Transportkosten uam. werden monatlich abgerechnet.
Die Rechnung wird jeweils anfangs Monat für den Vormonat gestellt und ist aufgrund
der neuen Pflegefinanzierung dreigeteilt:
-
Beitrag Senior
-
Beitrag Krankenkasse
Die Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge wird vom Senior oder dessen
Vertretung veranlasst.
-
Beitrag Gemeinde
Die Rechnung erfolgt direkt durch das Heim.
Die Zahlungskonditionen sind 10 Tage ab Rechnungsdatum.
Das Inkasso erfolgt mittels Einzahlungsschein, vorzugsweise jedoch mittels Lastschriftverfahren LSV.
Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie auf dem Sekretariat.
Rot-Kreuz-Fahrdienst
Der Rotkreuz-Fahrdienst begleitet Menschen, welche auf Hilfe angewiesen sind zum
Arzt, ins Spital, zur Therapie oder zum Kuraufenthalt.
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Seelsorge
Vertreter der katholischen wie der protestantischen Kirche gestalten Andachten und
(Wort-)Gottesdienste im Heim und leisten die seelsorgerische Betreuung der Senioren.
Sekretariat
Das Sekretariat ist unter anderem die Anlaufstelle für
-
Auskünfte
-
Fragen zu den Monatsrechnungen
-
Telefonverbindungen
-
Verkauf von Briefmarken
-
usw.
Sicherheit
Gleich wie die Hygiene wird auch die Sicherheit in unserem Heim GROSS geschrieben,
denn nur wer sich sicher fühlt, fühlt sich auch wohl.
Sterbebegleitung
Nebst einem Zuhause, Geborgenheit und Wohlbefinden, kompetenter Pflege und guter
Betreuung sowie Zuwendung, Verständnis und Zeit gehört auch die Sterbebegleitung
in ihren verschiedenen Formen zu den Aufgaben des Heims.
Wir respektieren dabei die individuellen Wünsche unserer Senioren, bewegen uns aber
nie in einem rechtslosen Raum.
Steuerdomizil
Beim Eintritt ins Betagten- und Pflegeheim Ursern bleibt Ihr Steuerdomizil an Ihrem
bisherigen Wohnort.
Sie sind jedoch verpflichtet, sich bei der Gemeindeverwaltung Andermatt zu melden.
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Tagesgast
Mit einem Tagesaufenthalt bieten wir Angehörigen die Möglichkeit, die anspruchsvolle
Betreuung und Pflege des Partners, eines Elternteils usw. tageweise zu übernehmen.
Eine Übernachtung ist jedoch nicht möglich.
Die entsprechenden Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Tagesstruktur
Unser Heim will den Senioren eine Tagesstruktur bieten, welche sich an deren Bedürfnissen, Interessen und Möglichkeiten orientiert.
Diese Tagesstruktur soll den Senioren wie früher zu Hause einen Sinn sowie die nötige
Orientierung und Sicherheit geben, damit sie sich stets wohl fühlen.
Tageszeitungen und Illustrierte
Den Senioren stehen die „Urner Zeitung―, das „Urner Wochenblatt―, das „Amtsblatt des
Kantons Uri― sowie „Die Schweizer Familie― zum Lesen zur Verfügung.
Es ist den Senioren selbstverständlich frei gestellt, andere Zeitungen und / oder
Illustrierte auf eigene Kosten zu abonnieren.
Taschengeld
Wir empfehlen, im Zimmer keine grösseren Geldbeträge aufzubewahren, denn bei Verlust oder Diebstahl müssen wir jede Haftung ablehnen.
Sie können jedoch Geldbeträge gegen Quittung im Sekretariat hinterlegen und bei Gebrauch jederzeit wieder abholen.
Taxen
Die Taxordnung regelt die Kosten.
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Diese werden auf Antrag der Leitung vom Stiftungsrat festgelegt und setzen sich wie
folgt zusammen:
-
Pensionskosten
Betreuungskosten
Pflegekosten
Pflegeartikel
Persönliche Auslagen
Technischer Dienst
Der Technische Dienst ist zuständig und verantwortlich für die Funktionstüchtigkeit und
Betriebssicherheit aller Einrichtungen, Anlagen, Maschinen und Geräte im und ums
Haus.
Er unterstützt alle Bereiche und berät gerne auch die Senioren bei Einrichtungsfragen
und Zimmerinstallationen.
Telefon und Telefax
Es ist möglich, den Senioren auf Wunsch einen persönlichen Telefonapparat in den
Zimmern zur Verfügung zu stellen.
Telefonapparate können mitgebracht oder gemietet werden.
Eine allfällige Apparate-Miete, die Gebühren für den Telefonanschluss sowie die Gesprächstaxen werden 3-monatlich in Rechnung gestellt.
Bei Bedarf kann das Faxgerät im Sekretariat genutzt werden.
Therapien
Auf ärztliche Verordnung hin kommen die Therapeuten ins Haus.
Toilettenartikel
Benützen Sie, was Sie auch zu Hause gerne benutzt haben.
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Toilettenartikel, die ergänzt oder ersetzt werden müssen, wollen Sie bitte selbstständig
beschaffen oder Ihre Angehörigen damit beauftragen.
In Ausnahmefällen machen wir dies gerne gegen Verrechnung für Sie.
Trinkgeld
Unseren Mitarbeitenden ist das Entgegennehmen von persönlichen Trinkgeldern und
Geschenken untersagt.
Sollten Sie sich trotzdem mit einer Geldspende bedanken wollen, gibt es im Sekretariat
ein Personalkassen-Sparsäuli.
Verleih von medizinischen Geräten und Pflegehilfsmitteln
Nebst dem Verleih von Rollstühlen, Rollmobilen, Gehhilfen und Pflegehilfsmitteln sind
wir auch „Tallieferant― für medizinischen Sauerstoff.
Versicherungen
Die Kranken- und Unfall- sowie eine Privathaftpflichtversicherung ist Sache der
Senioren.
Die persönlichen Möbel und Effekten sind bis zu Fr. 5000.— in der Kollektivversicherung für Feuer- und Wasserschaden des Heimes eingeschlossen.
Wäsche
Bett- und Toilettenwäsche sowie Handtücher und Servietten stellt das Heim zur Verfügung.
Die Heimwäsche sowie die Privatwäsche der Senioren werden in der Hauswäscherei
besorgt. Ebenfalls werden kleine Flickarbeiten erledigt.
Eine allfällige Chemische Reinigung jedoch geht zulasten des Seniors.
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Wertsachen
Wir bitten Sie, keine Wertsachen, Schmuck oder grössere Geldbeträge im Zimmer aufzubewahren.
Bei Verlust oder Diebstahl lehnen wir jede Haftung ab.
Sie können Wertsachen, Schmuck oder Geld jederzeit gegen Quittung im Safe des
Heims deponieren.
Wenn Sie ins Heim einziehen, wird gemeinsam ein Inventar Ihrer persönlichen Wertgegenstände erstellt und in Ihrem Dossier abgelegt.
Willkommen
Wir wollen ein Ort der Begegnung für alle Heim- und Dorfsenioren, für alle Verwandten
und Bekannten aus Nah und Fern und für die ganze Bevölkerung sein, weshalb bei uns
alle herzlich willkommen sind.
Zimmereinrichtung
In allen Zimmern gibt es Dusche und WC, sowie auf Wunsch Telefon, Radio und
Fernseher.
Zudem haben fast alle Zimmer eine grosse Terrasse.
Alle Zimmer sind mit elektrischen Pflegebetten und Pflegenachttischen ausgestattet,
weshalb keine eigenen Betten und Nachttische mitgebracht werden können.
Persönliche Möbelstücke haben im Einerzimmer ebenso Platz wie gewohnte
Bilder oder kleine Dinge, die einem im Laufe der Zeit liebe „Begleiter― geworden sind.
In den Zweibettzimmern können aus Platzgründen keine eigenen Möbel aufgestellt
werden, jedoch sind Bilder oder kleine Dinge ebenso möglich.
Aus Sicherheits-, hygienischen und reinigungstechnischen Überlegungen gibt es im
Heim, Ausnahme Treppenhaus, keine Teppiche.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne bei der Gestaltung und Einrichtung Ihres
Zimmers.
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Zimmerzuteilung
Die Senioren haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
Es wird jedoch, soweit möglich, den Wünschen entsprochen, weshalb vor der Zimmerzuteilung mit den Senioren und Angehörigen Rücksprache genommen wird.
Aus wichtigem Grund wie Krankheit, Pflegebedingungen uam. können, ebenfalls nach
Rücksprache, Umplatzierungen vorgenommen werden.
Andermatt, im September 2011
24
Abwesenheit
Adresse
Alkohol
Alltagsgestaltung
Angehörige und bekannte
Anlässe
Anmeldung / Anmeldeliste
Anregungen, Fragen, Wünsche und Kritik
Anschlagbrett
Ärztliche Betreuung
Ausflüge
Austritt
Beratungen
BESA
Beschwerden
Besuchszeiten
Beziehungen
Botengänge und Begleitung
Cafeteria
Coiffeur
Datenschutz und Schweigepflicht
Eintrittsgebühr
Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung
Essenszeiten
Feriengast
Fusspflege
25
Geburtstag
Geschenke
Gesellschaft
Gespräche und Gerüchte
Haftung
Haus
Hauseingang
Haustiere
Hauswirtschaft und Hotellerie
Hörmittel
Hygiene
Kerzen
Kleider
Kontaktpersonen
Krankenkasse
Krankheit und Todesfall
Kündigung
Mahlzeiten
Medikamente
Mittagstisch und Mahlzeitendienst
Patientenverfügung
Pensionsvertrag
Personal
Pflege
Pflegeutensilien
Post
Qualität der Arbeit
26
Radio und Fernsehen
Rauchen
Rechnungstellung
Rot-Kreuz-Fahrdienst
Seelsorge
Sekretariat
Sicherheit
Sterbebegleitung
Steuerdomizil
Tagesgast
Tagesstruktur
Tageszeitungen und Illustrierte
Taschengeld
Taxen
Technischer Dienstag
Telefon und Telefax
Therapien
Toilettenartikel
Trinkgeld
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