Informationen zum Promotions-Aufbaustudiengang
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Informationen zum Promotions-Aufbaustudiengang
Pädagogische Hochschule, Postfach 104240, 69032 Heidelberg Zulassungsstelle Tel.: 06221/477-116/117 Informationen zum Promotions-Aufbaustudiengang Allgemeines Im Promotionsaufbaustudium soll der/die Studierende die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die ihn/sie zu wissenschaftlichem Arbeiten im Rahmen eines Promotionsvorhabens befähigen. Ein Anspruch auf Zulassung zur Promotion an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg kann aus dem Bestehen der Prüfung des Aufbaustudienganges nicht abgeleitet werden. Deshalb empfiehlt es sich, bereits vor Aufnahme des Studiums mit einer/m Professor/in der Hochschule Kontakt aufzunehmen, um ganz allgemein die Promotionsmöglichkeiten zu prüfen. Das Promotionsaufbaustudium ist konzipiert für spätere Doktoranden, die die Zulassungsvoraussetzung zur Promotion nicht erfüllen, da die erforderliche Regelstudienzeit von vier Studienjahren im abgeschlossenen grundständigen Studiengang nicht erreicht worden ist. Zulassungsvoraussetzungen - - ein mit der Ersten Lehramtsprüfung abgeschlossener Studiengang mit einer Regelstudienzeit von weniger als vier Studienjahren oder ein mindestens gleichwertiges abgeschlossenes Studium an einer Hochschule mit Promotionsrecht. Die Abschlussprüfung muss mindestens mit der Gesamtnote “gut” bewertet worden sein. Hinweise zum Studium Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit drei Semester. Das Studium umfasst ein Haupt- und zwei Nebenfächer. Als Prüfungsfächer können alle Fächer bzw. fächerverbindende Studienbereiche gewählt werden, die an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg gelehrt werden. Kombi- nations- bzw. Gewichtungseinschränkungen bestehen nicht. Für die ersten beiden Semester muss ein Studienplan in Absprache mit dem Betreuer erstellt werden. Dieser Studienplan soll in den ersten beiden Semester jeweils 18 Semesterwochenstunden umfassen. Für die Meldung zur Prüfung ist je ein Hauptseminarschein in jedem Fach oder je eine aus der Beteiligung des Kandidaten an Lehre und Forschung erwachsene schriftliche Arbeit zu erbringen. Außerdem muss im Hauptfach eine wissenschaftliche Hausarbeit angefertigt werden. Danach erfolgt die Meldung zur mündlichen Prüfung, die in jedem Fach abgelegt wird. Anrechnung von Studienleistungen Studienleistungen, die in vergleichbaren Studiengängen an anderen Hochschulen mit Promotionsrecht erbracht wurden, können angerechnet werden, soweit nachgewiesen wird, dass sie den Anforderungen der Prüfungsordnung des Promotionsaufbaustudiengangs entsprechen. Studienleistungen aus dem Studiengang, mit dem die Zulassungsvoraussetzung erworben wurde, können nicht angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Anhörung der jeweils zuständigen Fakultät. Bewerbungsverfahren Anträge auf Zulassung zum Studium sind in der Zulassungsstelle der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, Keplerstraße 87, Zi. 2, Tel.: 06221/477-117 erhältlich. Die Bewerbung muss spätestens bis zum 15.07. (WS) bzw. 15.01. (SS) bei der Zulassungsstelle eingegangen sein. Pädagogische Hochschule – University of Education Keplerstr. 87 69120 Heidelberg Tel. 06221/477-0 Fax 06221/477-494 E-Mail [email protected] Empfehlungen zur Studienorganisation des Promotions-Aufbaustudienganges 1. Vororientierung Der/Die Studierende nimmt bereits vor Beginn des Studiums mit einer/m Professor/in der Hochschule Kontakt auf, um seine/ihre Promotionsmöglichkeiten zu prüfen. 2. Zulassung zum Studium Der/Die Studierende stellt Antrag auf Zulassung zum Studium. - Falls eine Erste Lehramtsprüfung eines Studienganges von weniger als vier Studienjahren mit der Gesamtnote von mindestens “gut” abgeschlossen wurde, nimmt die Zulassungsstelle den Antrag entgegen. - Falls die Gleichwertigkeit eines mindestens gleichwertigen Hochschulstudiums festgestellt werden muss, ist vorher der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu fragen. - Falls ein Hochschulstudium nicht mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossen wird, sind Ausnahmeregelungen auf Beschluss des Fakultätsrates möglich (wenden Sie sich vor Antragstellung an die Fakultät, der das gewählte Hauptfach angehört). 3. Studienberatung durch den Studiendekan In einem Beratungsgespräch werden Ziel, Umfang und Organisation des Studiums besprochen. 4. Betreuung des/der Studierenden durch eine/n Professor/in Der Studiendekan der Fakultät des Hauptfaches benennt eine/n Professor/in für die wissenschaftliche Betreuung des/der Studierenden. Der Betreuer berät den/die Studierende/n hinsichtlich der Gestaltung des Studiums, gibt ihm/ihr Gelegenheit, seine/ihre Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten durch Beteiligung an ausgewählten Aufgaben in Lehre und Forschung gezielt zu erweitern, betreut die Anfertigung seiner wissenschaftlichen Hausarbeit und begleitet die Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen. 4. Meldung zur Prüfung Sind die Leistungsnachweise - jeweils ein Leistungsnachweis aus dem Hauptfach und den beiden Nebenfächer - erbracht und die Studienpläne erstellt, kann beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Meldung zur Prüfung erfolgen (in der Regel im 2. Fachsemester). Die Prüfung findet im darauffolgenden Semester statt. Für weitere Fragen steht Ihnen gerne der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zur Verfügung (Kontakt über das Akademische Prüfungsamt), Keplerstraße 87, Tel.: 477-349, Öffnungszeiten: Mo-Do, 11.00-12.00 Uhr; Sprechzeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nach Vereinbarung In Ihrem eigenen Interesse wollen Sie sich bitte die Prüfungsordnung der PH Heidelberg für das Promotionsaufbaustudium besorgen. Die Prüfungsordnung wird in der Zulassungsstelle bzw. im Akademischen Prüfungsamt ausgegeben. Pädagogische Hochschule – University of Education Keplerstr. 87 69120 Heidelberg Tel. 06221/477-0 Fax 06221/477-494 E-Mail [email protected]