Neuhausen_E KW 04 ID 117493

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Neuhausen_E KW 04 ID 117493
Nummer 4
Donnerstag
28. Januar 2016
BÜRGER
BIET
FÜR DAS
lädt ein zum
Neujahrsempfang
am Sonntag, 31. Januar 2016
um 10.30 Uhr
im Schwalbennest in Neuhausen.
Der diesjährige Neujahrsempfang steht unter dem Motto:
"Gemeinsam Denkmale erhalten".
Nach einem Grußwort unseres Bürgermeisters Herrn Oliver Korz werden zunächst
Beispiele gelungener Restaurierungen von Privathäusern in Hamberg und in
Neuhausen vorgestellt. Anschließend präsentiert das Architekturbüro Herbert und
Florian Jost aus Tiefenbronn ein ansprechendes Sanierungsprojekt in Lienzingen, das
Anregungen für die Umnutzung des Gemmingschen Amtshauses bei der Germania in
Neuhausen bieten kann.
Der Neujahrsempfang wird musikalisch umrahmt von einem Jazz-Ensemble um Walter
Beer.
Anschließend haben Sie Gelegenheit, bei einem kleinen Imbiss
miteinander ins Gespräch zu kommen.
Wir freuen uns, Sie bei unserer
Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Ihre Wählervereinigung
Bürger für das Biet
Seite 2 / Nummer 4
Mitteilungsblatt Neuhausen
Donnerstag, 28. Januar 2016
Die Gemeinde Neuhausen trauert um ihren langjährigen Gemeinderat
Gustav Kern
der am 20. Januar 2016 im Alter von 60 Jahren nach schwerer Krankheit verstorben
ist.
Der Verstorbene war von 1984 bis zu seinem Tod Mitglied des Gemeinderates und seit
2009 stellvertretender Bürgermeister. Ebenso übte er viele Jahre sein ehrenamtliches
Mandat im Finanzausschuss und Schulverband Neuhausen aus.
Mit seinem engagierten und bürgernahen Wirken hat sich Gustav Kern um das Gemeinwohl in seiner Heimatgemeinde besonders verdient gemacht.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Unsere herzliche Anteilnahme gilt seiner Ehefrau und Familie.
Für die Gemeinde Neuhausen
Oliver Korz
Bürgermeister
NACHRUF
Am 20.01.2016 hat uns nach kurzer, leidensvoller Krankheit unser allseits geschätzter Gemeinderatskollege
GUSTAV KERN
für immer verlassen.
Er war mehr als 30 Jahre ununterbrochen ehrenamtlich als Gemeinderat mit der Gemeinde Neuhausen
verbunden.
Mit seiner ruhigen, stets vermittelnden Art hatte er immer das Wohl der Gemeinde Neuhausen im Blick.
Über Parteien hinweg waren sein Rat und seine Beiträge stets wertvolle Hilfe bei Entscheidungen.
Wir trauern mit seiner Ehefrau Lioba, seinen Kindem Kathrin und Johannes allen Verwandten und
Angehörigen sowie mit der ganzen Gemeinde Neuhausen.
Die
Die
Die
Die
Freien Wähler- Neuhausen
CDU
„Bürger für das Biet“
SPD
Wir werden Ihn vermissen.
Neuhausen, 21.01.2016
Donnerstag, 28. Januar 2016
Mitteilungsblatt Neuhausen
Nummer 4 / Seite 3
Freuen Sie sich mit uns über das eBlättle
Liebe Abonnenten,
wie gewohnt informiert die Gemeinde Sie über das Amtsblatt
mit den wichtigsten Neuigkeiten.
Als Abonnent des Amtsblattes stehen Ihnen ab sofort die
amtlichen Bekanntmachungen, die Vereinsnachrichten und
alle anderen Inhalte des Amtsblattes auch in elektronischer
Form zur Verfügung.
Das von uns entwickelte eBlättle ist eine Kopie des gedruckten Amtsblattes. Das eBlättle erscheint wie das gedruckte Amtsblatt, also immer am Donnerstag um 10 Uhr.
Damit steht das Amtsblatt allen Abonnenten nicht nur zeitgleich, sondern überall auf der ganzen Welt zur Verfügung.
Sie brauchen also auch auf Reisen jetzt nicht mehr auf Ihr
Amtsblatt zu verzichten und Sie können es zum Beispiel
auch in der Mittagspause im Büro lesen. Hierzu benötigen
Sie lediglich einen Internetzugang.
Darüber hinaus bietet das eBlättle komfortable Funktionen,
die es im gedruckten Amtsblatt nicht geben kann:
• Suchalarm –
Damit verpassen Sie nie wieder einen Artikel!
• Artikel ausschneiden –
Ausgewählte Artikel können Sie ganz bequem archivieren!
• Komfortable Volltextsuche –
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Die Nutzung des eBlättle ist im Rahmen des Printabonnements enthalten. Aus steuerrechtlichen Gründen sind wir
jedoch gehalten, das eBlättle mit einer separaten Position
auf seiner Abrechnung auszuweisen, weil dieses nicht mit
dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Drucksachen (7 %),
sondern mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 % zu
versteuern ist.
Deshalb wird bei den Aborechnungen der bisherige Betrag
für das Printabonnement in zwei getrennt abzurechnende
Positionen für Print und Online aufgeteilt. In der Summe
zahlen Sie aber nicht mehr als bisher. Die steuerliche Mehrbelastung übernehmen wir.
Gewerbliche Kunden erhalten deshalb zwei getrennte Rechnungen. Privatkunden finden auf ihrem Kontoauszug zwei
Abbuchungen.
Natürlich wissen wir, dass das gedruckte Amtsblatt bei vielen
Menschen zum festen Bestandteil ihres Lebens geworden ist.
Das ist gut so und soll auch so bleiben. Jedoch soll Ihnen
das eBlättle den jederzeitigen Zugriff auf alle Inhalte des
Amtsblattes ermöglichen und Ihnen die oben aufgezeigten
Vorteile entsprechend des aktuellen Standes der technischen
Möglichkeiten bieten.
Weitere Informationen zum eBlättle erhalten Sie direkt bei
uns oder online unter
www.nussbaummedien.de/eblaettle_anleitung.
Mit freundlichen Grüßen
Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG
Öffentliche Bekanntmachung
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Gewerbegebiet Zeil“, Ortsteil Neuhausen,
mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Zeil“
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hatte bereits in
seiner Sitzung am 10.November 2015 in öffentlicher Sitzung
den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Zeil“,
Ortsteil Neuhausen, mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Zeil“ in der Fassung vom
10. November 2015 gebilligt und beschlossen, diesen nach
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs i.d.F. vom
10.11.2015 einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplan i.d.F. vom 10.11.2015, spezielle artenschutzrechtliche
Untersuchungen i.d.F. vom 30.10.2015, Baugrunderkundung
und Gründungsberatung i.d.F. vom 22.10.2015, Niederschrift
über die Informationsveranstaltung im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch, Niederschrift über den Scopingtermin gem.
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden eingegangenen Stellungnahmen und die hierzu vom Gemeinderat
in seiner Sitzung am 10.11.2015 gefassten Abwägungsbeschlüsse erfolgte in der Zeit vom 30. November 2015 bis
30. Dezember 2015.
Aufgrund von verschiedenen während der vorgenannten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat
in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Januar 2016 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf zu ändern. Das Ratsgremium hat hierbei den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Zeil“ mit örtlichen Bauvorschriften für
das „Gewerbegebiet Zeil“ i.d.F. vom 26. Januar 2016 gebilligt
und beschlossen, diesen nach § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch
öffentlich auszulegen. Nachdem die Änderungen primär die
Entwässerungsplanung sowie in geringem Umfang auch den
Umweltbericht betreffen, hat der Gemeinderat eine verkürzte
Offenlage von 14 Tagen für ausreichend erachtet.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 26. Januar 2016. (siehe
Seite 4)
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Zeil“ mit
Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften – jeweils
in der Fassung vom 26. Januar 2016 – wird in der Zeit vom
05. Februar 2016 bis einschließlich Freitag 19. Februar 2016
im Rathaus Neuhausen, Flur im Erdgeschoss, Pforzheimer
Straße 20, 75242 Neuhausen, während der Dienststunden
Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind:
1. Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
•Landratsamt Enzkreis: Amt für Baurecht und Naturschutz
(Artenschutz, Biotopschutz, Denkmalschutz), Landwirtschaftsamt, Umweltamt (Bodenschutz, Gewässerschutz,
Immissionsschutz, Abfallentsorgung, Arbeitsschutz)
•Privatpersonen – Anregung bei Tiefbauplanung darauf zu
achten, dass die Quellfassung des Wasenbrunnens nicht
beeinträchtigt wird; ferner Anregung, als Ausgleichsmaßnahme Erweiterung der Wacholderheide am Galgenberg
vorzunehmen.
2. Umweltbericht gemäß § 2a BauGB (Stand: 26.01.2016)
mit integriertem Grünordnungsplan (Stand: 26.01.2016)
•Beschreibung der Vorhabens- und der Planungsziele
des Bebauungsplanes
•Darstellung der übergeordneten Fachziele und Planungen des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung
•Bestandsaufnahme und –bewertung einschließlich Vorbelastungen und Empfindlichkeit der Schutzgüter: Boden,
Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild,
Mensch, Kultur- und Sachgüter)
Fortsetzung Seite 5
Seite 4 / Nummer 4
Mitteilungsblatt Neuhausen
Donnerstag, 28. Januar 2016
Mitteilungsblatt Neuhausen
Donnerstag, 28. Januar 2016
•Prognose der Wirkfaktoren der Planung / erheblicher
Umweltauswirkungen auf die o.g. Schutzgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen
•Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung/Alternativenprüfung
•Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung,
Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die oben genannten Schutzgüter
•Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich
•Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Umweltauswirkungen (Monitoring)
•Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts
3.
Untersuchungen und Fachbeiträge zum Artenschutz:
Allgemeine und spezielle artenschutzrechtliche Bewertung, 30.10.2015
Diese enthalten:
•Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
(Wirbellose Tiere, Fische, Amphibien, Reptilien, Vögel,
Fledermäuse, Farn- und Blütenpflanzen) und spezielle
artenschutzrechtliche Untersuchungen (Reptilien, Vögel)
•Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung
und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
•CEF-Maßnahmen (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion)
4.
Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung, 22.10.2015
Diese enthalten:
•Geologie, Baugrundbeschreibung
•Grundwasser / Schichtenwasser
•Einfluss der geplanten Bebauung auf die Quellfassung
Nummer 4 / Seite 5
Notdienste
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Ärztliche Notfallpraxen
- Siloah St. Trudpert Klinikum, Wilferdinger Str. 67,
75179 Pforzheim oder
- Klinikum Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim
Die Versorgung wird zu den Bereitschaftsdienstzeiten der
Notfallpraxis Pforzheim e.V., auch an den Wochentagen, übernommen. Die Notfallpraxis erreichen Sie unter Tel. 116117.
Notruf der Rettungsleitstelle des DRK Pforzheim-Enzkreis e.V.
lautet 112 (Euronotruf)
Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer 19222 mit dem Handy: Vorwahl 07231.
Siloah St. Trudpert Klinikum:
Montag:
19.00 Uhr bis Folgetag
Dienstag:
19.00 Uhr bis Folgetag
Mittwoch:
14.00 Uhr bis Folgetag
Donnerstag:
19.00 Uhr bis Folgetag
Freitag:
16.00 Uhr bis Folgetag
Samstag, Sonntag und Feiertag
7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
7.00
7.00
7.00
7.00
7.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt
Neuhausen, Zimmer 5, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der
Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Klinikum Pforzheim:
Montag:
19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Dienstag:
19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Mittwoch:
14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Freitag:
19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag
7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet
unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
können.
Zahnärztlicher Notfalldienst der Zahnärztekammer
Die für die Wochenenden und Feiertage für den Notdienst eingeteilten Zahnärzte sind bei der Zahnärztekammer unter der Rufnummer 0621 - 38 000 818 zu erfragen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrollklage nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Wochenenddienst der Apotheken
Neuhausen, den 28. Januar 2016
gez. Korz, Bürgermeister
Samstag, den 30. Januar 2016
Reuchlin-Apotheke, Westliche 10 gegenüber Kaufhof,
Pforzheim, Tel. 07231/ 10 20 94
Sonntag, den 31. Januar 2016
Christoph-Apotheke, Christoph-Allee 11, Pforzheim,
Tel. 07231/ 31 21 40
Impressum:
Amtliche Bekanntmachungen
Mobile Geschwindigkeitsanzeige
in den Ortsteilen der Gemeinde Neuhausen
Messstrecke: Neuhausen, Pforzheimer Straße (beim Sportplatz)
erlb.km/h 50 vom 11.01.2016 bis 18.01.2016
km / h
< 16
16- 20
21- 25
26- 30
31- 35
36- 40
41- 45
46- 50
51- 55
56- 60
61- 65
66- 70
71- 75
76- 80
Fahrzeuge
453
363
1122
2337
2826
2390
3131
3902
2774
1385
561
209
67
21
Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen
Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Neuhausen
Druck & Verlag:
Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger
Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048.
Internet: www.nussbaummedien.de
Redaktion:
Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver
Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein Vertreter im Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234 9510-50, E-Mail:
[email protected]
Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen
oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und
Fotos wird keine Haftung übernommen.
Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt). Verantwortlich
für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte
Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.
Anzeigenannahme: [email protected].
Bezugspreis: halbjährlich € 13,05.
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
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Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0.
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Diese Ausgabe erscheint auch online
Das eBlättle ist nur mit einem gesonderten Zugang zu lesen.
Mitteilungsblatt Neuhausen
Seite 6 / Nummer 4
Donnerstag, 28. Januar 2016
Rufnummern der Gemeindeverwaltung
Zentrale:
Fax:
Internet
E-Mail:
07234/9510-0
07234/9510-50
www.neuhausen-enzkreis.de
[email protected]
Adresse: Pforzheimer Str. 20,
75242 Neuhausen
Sprechzeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 Uhr – 18.30 Uhr
Abendsprechstunde des Bürgermeisters am Donnerstag, den 04. Februar 2016 fällt wegen des „Schmotzigen Donnerstags“ aus.
Heute am Donnerstag, den 28. Januar 2016 findet die
Ortsteil-Sprechstunde in HAMBERG statt.
Ihre Ansprechpartner:
Zimmer
Bereich
Name
Durchwahl
E-Mail
07 (0G)
Bürgermeister
Oliver Korz
9510-10
[email protected]
08 (OG)
Vorzimmer/Sekretariat
Mitteilungsblatt
Bianca Fröschle
Hannelore Lorenz
9510-11
[email protected]
05 (EG)
Leiter Hauptamt
Joachim Lutz
9510-20
[email protected]
06 (EG)
Hannelore Lorenz
9510-21
[email protected]
01 (EG)
Melde-/Gewerbe-/Passamt,
Fundbüro
Beate Ostenrieder
9510-13
[email protected]
02 (EG)
Standesamt / Versicherungsamt
Andrea Volkert
9510-23
[email protected]
02 (EG)
Standesamt / Versicherungsamt
Dorothea Scherzinger
9510-26
[email protected]
04 (EG)
Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Abfallentsorgung
Joachim Metzenbauer
9510-24
[email protected]
03 (EG)
Grundbuchamt und
Nachlassangelegenheiten
Beate Philipp
9510-25
[email protected]
12 (OG)
Leiter Kämmerei
Martin Schuler
9510-30
[email protected]
Ralf Hildinger
9510-34
[email protected]
Jürgen Hermann
9510-31
[email protected]
Ludmilla Saitz
9510-32
[email protected]
/ Martin Wagner
9510-33
[email protected]
16 (DG)
11 (OG)
Grundsteuer
09 (OG)
Gemeindekasse / Gebühren
10 (OG)
Personalamt / Hundesteuer
Wasser / Abwasser
Furtstr. 11 Leiter Bauhof
Wassermeister
Heinz Gerber
942800 oder [email protected]
01727183265
Patrick Raisch
01727183316
Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0176 84159269
Freibadweg 2 Leiter Freibad
Steffen Busch
1277
Revierleiter
Martin Fischer
0723170045
Polizeiposten Tiefenbronn
06 (EG)
Sprechzeiten Forstdienststelle
4248
[email protected]
außerhalb der Schulferien
donnerstags von 17.00 – 18.00 Uhr
Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarztwagen
112
Polizei
110
Polizeiposten Tiefenbronn
07234 4248
Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum und Helios Klinikum
116 117
Krankentransport sitzend/liegend
19222 mit dem Handy 07231
Störungsstelle Strom - ENBW
0800 3629477
Störungsstelle Gas - Stadtwerke Pforzheim
0800 797 39-3837
k
Wichtige Telefonnummern IM NOTFALL
Donnerstag, 28. Januar 2016
Mitteilungsblatt Neuhausen
Aus der Sitzung des Bauausschusses
am 19. Januar 2016
Folgenden Bauvorhaben wurde zugestimmt:
Ortsteil Neuhausen
a)Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Carport
Brunnenwiesen 14
Flst.Nr. 5719
Die Zustimmung erfolgte mit der Maßgabe, dass die im
Bebauungsplan „Großer Brühl“ enthaltenen Festsetzungen über die Gestaltung von Dachgauben und Zwerchgiebeln eingehalten werden.
b) Außenlager für bestehenden Baustoffhandel mit Errichtung eines Zaunes
- geänderte Bauausführung Am Sägewerk 12
Flst.Nr. 5826
Die Zustimmung erfolgte mit der Maßgabe, dass mit der
geplanten Einfriedigung die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ eingehalten werden.
c) Errichtung eines Wohnhauses mit Garage
Galgenbergstraße 2
Flst.Nr. 86
d) Abbruch eines Schuppens
Galgenbergstraße 2
Flst.Nr. 86
- Kenntnisgabeverfahren e) Abbruch Scheune und Garage
Pforzheimer Straße 28
Flst.Nr. 220
- Kenntnisgabeverfahren f) Anbau an bestehendes Wohnhaus
Neubau einer Garage
Pforzheimer Straße 28
Flst.Nr. 220
g) Errichtung von 6 Doppelhaushälften mit Garagen und
Stellplätzen
Gartenstraße 2/3 – 2/8
Flst.Nr. 920/4
Die Zustimmung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass im
Hinblick auf die Dimensionierung des zwischen Gartenund Blumenstraße verlaufenden Abwasserkanals die Erschließung gesichert ist.
h) Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes
Gartenstraße 2/3 – 2/8
Flst.Nr. 920/4
- Kenntnisgabeverfahren Ortsteil Schellbronn
i) Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen
Schönblickstraße 78
Flst.Nr. 2056
Die Zustimmung erfolgte mit der Maßgabe, dass die
im Bebauungsplan „Lauwiesen“ festgesetzte Geschoßflächenzahl sowie die max. Firsthöhe eingehalten werden.
Ortsteil Hamberg
j) Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs
Wohnungen, Nebenräumen und Stellplätzen
- geänderte Bauausführung Neuhausener Straße 1/1
Flst.Nr. 271
k) Umbau und Anbau des bestehenden Wohnhauses
- geänderte Bauausführung Neuhausener Straße 1
Flst.Nr. 271
l) Umbau und Sanierung des bestehenden Gebäudes
„Grüner Wald“, Teilabbruch und neue Gebäudeteile,
Einbau einer Hausbrauerei, Anlage eines Biergartens
- geänderte Bauausführung Hauptstraße 2
Flst.Nr. 270
Die Zustimmung erfolgte mit der Maßgabe, dass ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden.
Nummer 4 / Seite 7
m)Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Pool
Schloßstraße 17
Flst.Nr. 2793
n) Umnutzung einer Scheune und eines Schuppens in eine
Einrichtung für soziale Zwecke mit Bewegungs-, Werkund Schulungsräumen
- Bauvoranfrage Steinegger Straße 8
Flst.Nr. 285
Die Zustimmung erfolgte mit der Maßgabe, dass ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden und es sich
bei dem geplanten Vorhaben um eine nach § 4 Baunutzungsverordnung in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Einrichtung für soziale Zwecke handelt.
Ortsteil Steinegg
o) Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschuppens mit
Holzlege
Schillerstraße 19
Flst.Nr. 1392
Jahrestreffen Obst- und Gartenbauvereine
Gemeinde Neuhausen
Auf Einladung der Gemeinde Neuhausen trafen sich am
vergangenen Donnerstag wieder über 50 Mitglieder der vier
örtlichen Obst- und Gartenbauvereine (OGV) zum traditionellen Jahrestreffen im Katholischen Gemeindezentrum St.Wolfgang-Zentrum in Hamberg.
Bürgermeister Oliver Korz dankte den Anwesenden sehr
herzlich für deren geleistete ehrenamtliche Arbeit an und in
den öffentlichen Grünanlagen (über 700 Stunden!) und für
ihren ganz persönlichen Beitrag zur Verschönerung unserer
Gemeinde im Jahre 2015.
Herr Eugen Bogner und Herr Heinz Berger haben mittels
einer Multimediapräsentation über die Freilegung und Wiederinstantsetzung des ehemaligen Eis- und Bierkellers im
Gewann Kalkofen im Jahre 1990 sowie über den Heustockbrand in Neuhausen im Jahre 1966 referiert.
Familie Ochs aus Hamberg übernahm freundlicherweise wieder die Bewirtung.
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Mitteilungsblatt Neuhausen
Faschingsdienstag, 09. Februar 2016,
ist das Rathaus Neuhausen geschlossen
Wir bitten um Beachtung, dass das Rathaus Neuhausen am
Faschingsdienstag, den 09. Februar 2016 geschlossen ist.
Ihre Gemeindeverwaltung Neuhausen
Arbeitsagentur
Fortbildungen für Ehrenamtliche
PFORZHEIM/ENZKREIS. Die Freiwilligen Agentur Pforzheim-Enzkreis bietet für ehrenamtlich tätige Menschen vielfältige Fortbildungen und Informationsveranstaltungen an. Das umfangreiche
Jahresprogramm ist in einer jetzt erschienenen Broschüre zusammengefasst. Enthalten sind günstige Qualifizierungsangebote
für Vereinsmitglieder, Selbsthilfegruppen und Menschen, die freiwillig in karitativen und kommunalen Einrichtungen mitarbeiten.
Neben Seminaren zur Buchführung und Kassenprüfung für Vereine gibt es einen Abend zur „Praxisorientierten Unterstützung
im Umgang mit Bürgerkriegsflüchtlingen“. Außerdem bietet die
Freiwilligen Agentur eine Kunstführung und Workshops wie „Kreativer kommunizieren“ und „Das 1x1 erfolgreicher Pressearbeit“
an. Das Programm ist zusammen mit den Stellen „Bürgerschaftliches Engagement Stadt Pforzheim“ und „Forum 21 – Bürgerschaftliches Engagement im Enzkreis“ entstanden und liegt
an vielen öffentlichen Stellen, wie Rathaus, Landratsamt und
vhsHaus, aus. Es lässt sich auch per Post anfordern und ist im
Internet unter www.vhs-pforzheim.de bei der Freiwilligen Agentur
unter „Fortbildung“ nachzulesen.
Die Freiwilligen Agentur ist zu erreichen unter Telefon
(0 72 31) 38 00 16 oder per E-Mail: [email protected].
Enzkreis
Öffentliche Bekanntmachung
des Landratsamtes Enzkreis
Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes Enzkreis finden Sie unter
www.enzkreis.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles
Flüchtlinge im Enzkreis
Teil 22: Welche Leistungen bekommen die Flüchtlinge?
Viele Tausend Menschen suchen zurzeit Zuflucht in Deutschland. Woher kommen diese Menschen, wo und wie werden sie
untergebracht, dürfen sie arbeiten und wenn ja, ab wann? Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen gibt eine Artikelserie, die im Mitteilungsblatt erscheint.
Anerkannte erhalten Leistungen nach Hartz IV
Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte haben Anspruch
auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, solange sie nicht
selbst über ein Einkommen verfügen. Die Beträge – in der
Regel handelt es sich um die sogenannten Hartz IV-Bezüge –
sind ebenso hoch wie bei deutschen Staatsangehörigen. Das
Jobcenter im Landratsamt bezahlt feste Sätze für Ernährung,
Kleidung, Hausrat und persönliche Bedürfnisse. Bei der Höhe
spielt es eine Rolle, ob es sich um Kinder oder um Erwachsene handelt und ob die Menschen alleine leben oder gemeinsam mit ihrer Familie oder anderen einen Haushalt führen.
Außerdem bezahlt das Amt die Kosten für Unterkunft und
Heizung. Allerdings muss die Miete der Wohnung „angemessen“ sein; überdurchschnittliche Mieten werden nicht
übernommen. Deshalb müssen anerkannte Asylbewerber, die
Hartz IV-Leistungen erhalten, mit dem Jobcenter sprechen,
ehe sie einen Vertrag für eine eigene Wohnung unterschreiben. Im Landratsamt bekommen Flüchtlinge Hilfe bei der
Suche nach den eigenen vier Wänden; Ansprechpartner ist
Lothar Schweitzer, Tel. 07231 308-1534.
Donnerstag, 28. Januar 2016
Asylbewerber erhalten ähnlich viel wie Hartz IV-Empfänger
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
erhalten die Menschen, über deren Asylantrag noch nicht
abschließend entschieden wurde, sowie diejenigen, deren
Antrag zwar abgelehnt wurde, die jedoch aus humanitären
oder anderen Gründen in Deutschland bleiben dürfen („Duldung“). Der Enzkreis stellt die Unterkunft zur Verfügung. An
Geldmitteln erhält eine alleinstehende Person derzeit monatlich 359 Euro, ein Ehepaar mit zwei kleinen Kindern 1.080
Euro. Die Beträge verringern sich, wenn es in der Unterkunft
keine Kochmöglichkeit gibt und deshalb eine Gemeinschaftsverpflegung angeboten wird.
Die Leistungen nach dem AsylbLG sollen das Existenzminimum
sichern; sie orientieren sich weitgehend an den Hartz IV-Sätzen, liegen aber um etwa 10 Prozent niedriger. Das liegt daran,
dass Asylbewerber die Küchenausstattung und die notwendigen Geräte wie Spüle, Herd, Kühlschrank und Waschmaschine
in den Unterkünften gestellt bekommen. Hartz IV-Empfänger
können für die Anschaffungen zwar einen Zuschuss beantragen, müssen sie jedoch in der Regel „ansparen“.
Leistungen, die über das Taschengeld und die Grundversorgung hinausgehen – zum Beispiel ein sogenanntes „Begrüßungsgeld“ – gibt es für Asylbewerber nicht. Aufgrund der
Gleichbehandlung stellt das Landratsamt in den Unterkünften auch keine Ausstattung (z.B. TV-Geräte) zur Verfügung,
die Hartz IV-Empfänger selbst bezahlen müssten. Aus dem
gleichen Grund werden auch keine Haftpflichtversicherungen abgeschlossen oder Internetzugänge und WLAN-Netze
eingerichtet: Für die digitale Kommunikation ist ein Teil des
monatlichen Taschengelds vorgesehen.
Schulen
Verbandsschule im Biet
Grund- und Werkrealschule
Telefon: 07234 / 980100Telefax: 07234 / 980102
Website:www.vib-neuhausen.de
E-Mail:[email protected]
Bürozeiten der Schule
Montag - Freitag 07.30 Uhr – 12.00 Uhr
Ferienverteilung und schulfreie Tage
bis zu den Sommerferien im Jahr 2017
bewegl. Ferientage und
08.02.2016 – 12.02.2016
unterrichtsfreier Tag
Osterferien (und unterrichtsfreier Tag) 23.03.2016 – 02.04.2016
unterrichtsfreier Tag
06.05.2016
Pfingstferien
17.05.2016 – 28.05.2016
Sommerferien
28.07.2016 – 10.09.2016
Herbstferien
31.10.2016 – 04.11.2016
Weihnachtsferien
23.12.2016 – 05.01.2017
bewegl. Ferientage (Fasching)
27.02.2017 – 03.03.2017
Osterferien
10.04.2017 – 21.04.2017
bewegl. Ferientag
26.05.2017
Pfingstferien
06.06.2017 – 16.06.2017
Sommerferien
27.07.2017 – 08.09.2017
Aktuelles der Jugendsozialarbeit
Liebe Kinder und Jugendliche
der Gemeinde Neuhausen und Tiefenbronn,
ihr seid kreativ, engagiert und wolltet schon immer mal im
Rampenlicht stehen? Dann passt gut auf!
Kommenden Mittwoch startet die Theater AG erneut. Nachdem die AG letztes Jahr sehr erfolgreich war und auch
außerhalb der Schule auftreten durfte (u.a. beim Grünprojekt
Mühlacker und im Kulturhaus Osterfeld), freuen wir uns,
dass wir dieses Jahr durch das Förderprogramm Vielfalt
in Partizipation vom Landesjugendring Baden-Württemberg
e.V. finanziell großzügig unterstützt werden, so dass wir
erneut durchstarten können und an den vorangegangenen
Erfolg anknüpfen können!
Donnerstag, 28. Januar 2016
Mitteilungsblatt Neuhausen
Wir freuen uns, wenn sich alle interessierten Kinder und Jugendlichen (Kl.5-10) aus dem Biet (egal, auf welche Schule
ihr geht) bei uns meldet und laden euch herzlich ein, bei
der AG mitzumachen!
Die AG wird geleitet von Linda Münte vom Kulturhaus Osterfeld e.V. und findet immer mittwochs von 13.45 Uhr –
15.15 Uhr an der Verbandsschule im Biet statt.
!!! Das Angebot ist für euch kostenlos !!!
Wenn ihr gerne mitmachen wollt oder noch weitere Fragen
habt, freue ich mich, wenn ihr mich anruft – oder mir per
Whats App schreibt.
Eure Nora Witteborg; & miteinanderleben e.V.
Verbandsschule im Biet; Liebenzeller Str. 30;
75242 Neuhausen; Tel.: 07234 / 318 99 19
Nummer 4 / Seite 9
Am nächsten Tag lernten die Kinder die Polizisten und ihre
Handpuppe Heini kennen, die doch in einigen Situationen
eine andere, oftmals auch falsche Einschätzung der Situation
hatte. So erzählte Frau Schwarz-Thron zunächst, was sie vor
ein paar Tagen gemeinsam erlebt hatten und wie der fremde
Mann (es war glücklicherweise der Postbote) in ihre Wohnung gelangt war. Dieses Problem aufgreifend zogen sich
die obengenannten Fragen mit entsprechenden Handzeichen
durch den Vormittag, bei dem die Kinder ganz aufmerksam
und interessiert bei der Problematik blieben und auch brenzlige Situationen übten.
Aus den Ortsteilen
ORTSTEIL HAMBERG
Kindergarten Hamberg
Hauptstr. 61, 75242 Neuhausen-Hamberg, Leitung Claudia
Huck; Tel. 07234/8967, E-Mail: [email protected]
_________________________________________________________
Gewaltprävention
Das Programm der Polizei möchte den Kindern hauptsächlich drei Fragen vermitteln:
• „Habe ich ein gutes oder ein schlechtes Gefühl?“
• „Wissen Mama und Papa immer wo ich bin?
• „Wo kann ich Hilfe holen?“
So trafen sich die Vorschulkinder und die Eltern der vier
Gemeindekindergärten von Neuhausen in Hamberg, um Genaueres von Frau Schwarz-Thron und Herrn Keller von der
Polizei Pforzheim zu erfahren.
Am Montag, 18.1.2016 ging es, beim gemeinsamen Elternabend, um die Theorie, die hinter den Fragen steckt. Den
Eltern wurde auf anschauliche und lebendige Weise erläutert,
wie ihre Kinder die Prävention gegen sexuelle Gewalt umsetzen
können. Vielerlei Fragen konnten beantwortet werden, wie z.B.:
„Wo und wie entstehen schlechte und gute Gefühle?“, „Wie
reagiere ich am Besten in Situationen, die mir ein schlechtes
Gefühl geben?“;„Wer ist eigentlich ein Fremder?“, „Wie viele
Täter gibt es, die keine Fremden sind?“ „Wie und wo hole
ich mir am schnellsten Hilfe, wenn ich sie brauche?“ „Welche
Sätze lernen die Kinder, bzw. warum sind diese so wichtig?“
Am Ende wurden die drei Hauptfragen nochmals wiederholt
und alle Kinder konnten sehr sicher und bestimmt „Nein“
sagen. Verabschiedet wurden die Kinder mit der Aufgabe,
doch mal irgendwann in der nächsten Zeit bei den Eltern
nachzufragen, ob auch die Eltern am Vorabend aufgepasst
hatten.
Vielen Dank an Frau Schwarz-Thron, Herrn Keller und ihre
Handpuppe Heini, die davon ausgehen können, dass die
Teilnehmer von diesem Programm jetzt noch sensibler mit
dem Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Missbrauch
umgehen.
Wir blicken sicher gerne nochmal zurück auf einen kurzweiligen, aber dennoch mit einem ernsten Thema gefüllten
Abend und Vormittag.
Die Kinder, Eltern und Erzieherinnen der Kindergärten in
Neuhausen, Steinegg, Schellbronn und Hamberg
Bezirks-Schornsteinfegermeister
Richard Wagner, Schillerstr. 46
75417 Mühlacker
Tel. 07041 8160852, Fax 07041 8160853
Die Schornsteinreinigung von Holz – und Kohlefeuerstätten
beginnt am Dienstag, den 02.02.2016 in Hamberg durch
SFM Wagner.
Die Gebäudeeigentümer werden gebeten, während der üblichen Arbeitszeit für Zugang in ihre Gebäude zu sorgen.
Seite 10 / Nummer 4
Mitteilungsblatt Neuhausen
Donnerstag, 28. Januar 2016
ORTSTEIL NEUHAUSEN
Krabbelgruppe
Herzliche Einladung an alle Mütter und Väter mit Ihren
Kindern zwischen null und drei Jahren zur
KRABBELGRUPPE im Schwalbennest.
Treffpunkt ist jeden Donnerstag von 10 - 11 Uhr
im Dachgeschoß des Schwalbennests.
Nach unseren Begrüßungs- und Anfangsliedern ist Zeit zum Spielen,
Reden, Basteln, gemeinsamen Singen und näheren Kennenlernen.
Wir freuen uns genauso auf neue Gesichter wie auf alte
Bekannte, damit wir gemeinsam Spaß haben
beim Singen und Spielen!
Kontakt: Ruth Steininger  959 0742
Geburtstage
Wir gratulieren:
am 29.01.
Frau Mechthilde Stotz, Waldstr. 17 zum 85. Geburtstag
am 02.02.
Herrn Eduard Borer, Rheinstr. 21 zum 70. Geburtstag
Zum Abschluss gab es für alle noch ein Übungsheft zum
Kleben und Ausmalen geschenkt.
Wir sagen Danke an Herrn Becker und seinen Kollegen von
der Verkehrspolizei Pforzheim,
die Riesen und Erzieherinnen vom Kindergarten Schellbronn
Bezirks-Schornsteinfegermeister
Richard Wagner, Schillerstr. 46
75417 Mühlacker
Tel. 07041 8160852, Fax 07041 8160853
Die Schornsteinreinigung von Holz – und Kohlefeuerstätten beginnt am Donnerstag, den 28.01.2016 in Schellbronn
durch SFM Wagner.
Die Gebäudeeigentümer werden gebeten, während der üblichen Arbeitszeit für Zugang in ihre Gebäude zu sorgen.
ORTSTEIL SCHELLBRONN
ORTSTEIL STEINEGG
Kindergarten Schellbronn
Lauwiesen 12, 75242 Neuhausen-Schellbronn, Leitung: Lolita Sabisch; Tel. 07234/4231, E-Mail: [email protected]
_____________________________________________________________
Besuch der Verkehrspolizei Pforzheim
Am 20. Januar bekamen unsere Riesen Besuch von der
Verkehrspolizei aus Pforzheim.
In einem kleinen theoretischem Teil wurden folgende Dinge
besprochen:
Wie heiße und wo wohne ich?
Welche Kleidung trägt man bei Dunkelheit?
Wie verhalte ich mich im Straßenverkehr?
Danach folgte der praktische Teil und die Kinder konnten
zusammen mit den Polizisten üben, wie man die Straße
überquert und wie man sich bei Schnee im Straßenverkehr
verhält.
Kindergarten Steinegg
Schauinslandstr. 5, 75242 Neuhausen-Steinegg,
Leitung: Veronique Picardat
Tel. 07234/8844, E-Mail: [email protected]
________________________________________________________
Hurra, es hat geschneit,
endlich Schnee, auf den wir in diesem Jahr wirklich lange
warten mussten. Kein Wunder, dass wir in der letzten Woche
nichts anderes im Kopf hatten, als Schlitten zu fahren. So
packten wir täglich unsere Poporutscher und zogen los, um
an unserem Lieblingshang hinunterzuschlittern.
Höhepunkt bildete dann der Donnerstag, an dem wir bei perfektem Rodelwetter mit den Riesen und Wichteln zum Friedhofshang zogen, den die Feuerwehr ja schon in der Woche
vorher mit Strohballen gesichert hatte. Da flitzten die mitge-
Donnerstag, 28. Januar 2016
Mitteilungsblatt Neuhausen
brachten Schlitten und Bobs den Berg herunter und wir hatten echt Spaß. Richtig warm wurde es uns dann wieder, als
Fam. Miketta kam, um uns mit Kinderpunsch zu versorgen.
Schön, dass dann immer mehr Eltern kamen, um unserem
lustigen Treiben zuzuschauen. Das war ein schöner Morgen.
Die Tigerentenbande vom Kindergarten Steinegg
Geburtstage
Wir gratulieren:
am 28.01.
Herrn Ottmar Stengele, Gemmingenstr. 8 zum 75. Geburtstag
am 01.02.
Frau Veronika Bubser, Finkenstr. 18 zum 70. Geburtstag
Soziale Einrichtungen
Krankenpflegeverein e.V.
Vorsitzender: Alex Hirn, Tel: 4459
Neuhausener Str. 12, Neuhausen-Hamberg
Kontakt: Katharina Waibel, Tel: 981123
Eichendorffstr. 6, Neuhausen-Steinegg
• Offenes Frauenfrühstück
Dienstag, den 02.01.2016, ab 9.00 Uhr
Ort: Mehrgenerationencafé Steinegg
• Mittagstreff für Jung und Alt
Mittwoch, den 10.02.2016, ab 14.30 Uhr
Ort: Mehrgenerationencafé Steinegg
auf Wunsch Bildung von Gruppen mit gemeinsamen Interessen (z.B. Spiele-Schach-Computer-Basteln, Stricken,
Lesen usw.)
Kontakt: Katharina Waibel, Tel: 07234-98 11 23
(Fahrdienst nach telef. Anmeldung möglich)
Vorankündigung: Yoga-Schnupperkurs
am Montag, den 01.02.16
am Montag, den 08.02.16
am Montag, den 15.02.16
Anmeldung bei Kataharina Waibel, Tel: 07234-98 11 23
Ambulanter
Pflegedienst St. Josef
Liebenzeller Straße 28; 75242 Neuhausen-Steinegg
Einsatzleitung:
Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher
07234/ 9451201
Nummer 4 / Seite 11
Beratungsstelle Hilfen im Alter
Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH)
07231/ 128130
Ambulante Hospizgruppe Biet
Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal
07234/ 1419
Liebenzeller Straße 28; 75242 Neuhausen-Steinegg
07234/9451201
Pflegedienstleitung: Maria Gutsch, [email protected]
Stellvertretende Pflegedienstleitung: Elvira Maisenbacher,
[email protected]
Wir bieten für die Gemeinde Neuhausen und den Stadtteil
Pforzheim-Hohenwart an:
•Kranken-, Behandlungs- und Altenpflege
•Verhinderungspflege
•Hauswirtschaftliche Versorgung
•Nachbarschaftshilfe
•Fahrdienste
•Vermittlung weitergehender Hilfen
•Betreuung von Demenzkranken
•24 Stunden Rufbereitschaft
•Beratungsbesuche zu Qualitätssicherung nach
§37 Absatz 3 SGB XI
•Ambulanter Hospizdienst in Kooperation mit Krankenpflegeverein Tiefenbronn
Beratungsstelle Hilfen im Alter
Sprechzeiten:
Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
in den Räumen des Ambulanten Pflegedienstes St. Josef
Liebenzeller Straße 28; Neuhausen-Steinegg
Markus Schweizer, Dipl. Sozialarbeiter (FH)
Tel.: 07231/ 12 81 30
[email protected]
Die Ambulante Hospizgruppe Biet
In Kooperation mit dem Krankenpflegeverein Tiefenbronn,
dem ambulanten Pflegedienst St. Josef und dem Caritasverband Pforzheim betreuen wir Menschen am Lebensende und Schwerstkranke in ihrer häuslichen Umgebung. Die
geschulten Mitarbeiter arbeiten ehrenamtlich und ersetzen
kein Pflegepersonal und hauswirtschaftliche Hilfen. Unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne in der
schweren Zeit des Lebens bei.
Kontakt über:
Einsatzleitung Hospiz Biet: Andrea Raible-Kardinal
Krankenpflegeverein Tiefenbronn
E-Mail: [email protected]
Zur Tränke 2; 75233 Tiefenbronn
Tel.: 07234/1419, 0162/5696532
Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Neuhausen
Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr. 3
75242 Neuhausen-Steinegg, Tel. 07234 7691
http://neuhausen.drk-pforzheim.de
Bohrmaschine gesucht
Die Asylbewerber in Steinegg werden in Zukunft kleinere
Reparaturen in ihrer Unterkunft selbst reparieren.
Dafür brauchen sie eine elektrische Handbohrmaschine.
Wenn Sie so eine abgeben können, melden Sie sich doch
bitte bei Wolfgang Schmidt, Tel.: 7691
Herzlichen Dank
Seite 12 / Nummer 4
Mitteilungsblatt Neuhausen
Pro Familia
Kinder gut versorgen – auch bei Paar-Konflikten
Ein Stärke-Kurs für Eltern mit Beziehungsproblemen
Kosten: dieser Kurs ist für Sie kostenfrei
Dieser wöchentliche Kurs von 5 Abenden wendet sich an
Eltern oder einzelne Personen mit Kindern, die Konflikte mit
ihrem Partner oder Partnerin haben oder bereits getrennt sind.
Sie bekommen Unterstützung und Begleitung für Ihre Situation und werden darin unterstützt so zu handeln, dass die
Kinder möglichst wenig unter der Situation leiden.
Leitung: Anna Krieb, Diplom-Psychologin
Termine:
vom 17.02. bis zum 30.03.2016, jeweils 18:00 bis 20:30 Uhr
Ort: pro familia e.V., Parkstr. 19-21, 75175 Pforzheim
Anmeldung: Tel: 07231-6075860, Mo.-Fr. 9:00 – 12:00 Uhr,
Mo., Di und-Do. 14:00-15:00 Uhr oder [email protected]
bwlv - Zentrum Pforzheim
im Haus der seelischen Gesundheit „Lore Perls“,
Fachstelle für psychisch kranke Menschen,
Tagesklinik – Offene Sprechstunde (Mo. 13.00 – 15.00 Uhr).
Arbeitskreis Leben Pforzheim und Region –
Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr.
Luisenstr. 54 – 56; 75172 Pforzheim
Tel.: 07231 1394080, Fax.: 07231 13940899
Donnerstag, 28. Januar 2016

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