Z 325 Verkehrsberuhigte Zone

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Z 325 Verkehrsberuhigte Zone
informiert
Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,
immer häufiger werden Straßen zu
verkehrsberuhigten Bereichen
ausgebaut.
Z 325
Die
VZ 326
Stadt
Ibbenbüren
Informationsblatt
die
möchte
genaue
mit
diesem
Bedeutung
der
Verkehrszeichen 325/326 und die Regeln erläutern, um
Missverständnissen
und
falschem
Verhalten
vorzubeugen.
Für verkehrsberuhigte Bereiche gelten folgende Regeln:
• Kinder dürfen überall spielen.
• Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite
benutzen.
• Alle Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit
(4 – 5 km/h) einhalten.
• Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder
gefährden noch behindern. Falls erforderlich,
müssen sie warten.
• Fußgänger dürfen andererseits den Verkehr nicht
unnötig behindern.
• Parken ist außerhalb der gekennzeichneten Flächen
unzulässig, ausgenommen ist das Ein- und
Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
• Grundsätzlich gilt: „RECHTS VOR LINKS“
Beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches
gilt:
• Das
Ausfahren
wird
nach
dem
Straßenverkehrsrecht wie das Verlassen eines
Grundstückes gesehen.
• Grundsätzlich gilt: WER DEN
VERKEHRSBERUHIGTEN BEREICH VERLÄSST,
MUSS WARTEN!
Einzelheiten regeln die Paragraphen 10, 42 und 49 der
Straßenverkehrsordnung. Nachlesbar sind sie auch im
Internet unter www.verkehrsportal.de/stvo.
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen Manfred
Dorn (Telefon: 0 54 51/ 931 434) vom Fachdienst
Tiefbau gerne zur Verfügung.

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