Z 325 Verkehrsberuhigte Zone
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Z 325 Verkehrsberuhigte Zone
informiert Liebe Anwohnerinnen und Anwohner, immer häufiger werden Straßen zu verkehrsberuhigten Bereichen ausgebaut. Z 325 Die VZ 326 Stadt Ibbenbüren Informationsblatt die möchte genaue mit diesem Bedeutung der Verkehrszeichen 325/326 und die Regeln erläutern, um Missverständnissen und falschem Verhalten vorzubeugen. Für verkehrsberuhigte Bereiche gelten folgende Regeln: • Kinder dürfen überall spielen. • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. • Alle Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit (4 – 5 km/h) einhalten. • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern. Falls erforderlich, müssen sie warten. • Fußgänger dürfen andererseits den Verkehr nicht unnötig behindern. • Parken ist außerhalb der gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen ist das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. • Grundsätzlich gilt: „RECHTS VOR LINKS“ Beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches gilt: • Das Ausfahren wird nach dem Straßenverkehrsrecht wie das Verlassen eines Grundstückes gesehen. • Grundsätzlich gilt: WER DEN VERKEHRSBERUHIGTEN BEREICH VERLÄSST, MUSS WARTEN! Einzelheiten regeln die Paragraphen 10, 42 und 49 der Straßenverkehrsordnung. Nachlesbar sind sie auch im Internet unter www.verkehrsportal.de/stvo. Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen Manfred Dorn (Telefon: 0 54 51/ 931 434) vom Fachdienst Tiefbau gerne zur Verfügung.