TOP VERÖFFENTLICHUNG INTERNET 14 04

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TOP VERÖFFENTLICHUNG INTERNET 14 04
VERÖFFENTLICHUNG
TAGESORDNUNGSPUNKTE
ÖFFENTLICHE
GEMEINDERATSSITZUNG
VOM 14.04.2014
Tagesordnungspunkt 2
Bauantrag auf Umbau und Erweiterung der Hotelanlage „Klosterhof“ mit Neubau einer Tiefgarage
am Steilhofweg 19
Der Antragssteller, die Artectum Hotel GmbH & Co. KG, Steilhofweg 19 in Bayerisch Gmain (vertreten
durch Dr. Andreas Färber) plant auf den FlStNrn.: 176/1 sowie auf den Teilflächen aus 178 und 180 (alle
im eigenen Besitz) der Gemarkung Bayerisch Gmain (Steilhofweg 19) die Erweiterung des Hotel
Klosterhofs mit Neubau einer Tiefgarage nach den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 17 „Sondergebiet Hotelanlage Klosterhof“. Die 1. Änderung wurde vom Gemeinderat am 21.10.2013
TOP 3 einstimmig als Satzung beschlossen und ist mit Bekanntmachung am 28.01.2014 im Amtsblatt in
Kraft getreten. Für Fragen und Erläuterungen steht neben der Verwaltung auch der Architekt Wolfgang
Scherer aus München zur Verfügung. Architekt Scherer war auch als Planer für die 1. Änderung des
Bebauungsplans zuständig.
Kurze Projektbeschreibung des geplanten „Medical Wellness Hotel Klosterhof“:
Der vorliegende Antrag bezieht sich auf die Neugestaltung und Erweiterung des traditionsreichen „Hotel
Klosterhof“ zur Sicherung dessen langfristigen und erfolgreichen Weiterbestehens auf Basis des
Bebauungsplans Sondergebiet „Hotelanlage Klosterhof“.
Mit dem Medical Wellness Hotel soll ein bisher in der Region nicht bestehendes Konzept auf höchstem
Niveau realisiert werden.
Anstelle von 12 sollen zukünftig 65 Gästezimmer zur Verfügung stehen.
Die bereits gut eingeführte, hochqualitative Gastronomie soll weiter ausgebaut werden und neben der
Gästeküche ein Restaurant im Spitzensegment etablieren.
Die Kombination eines luxuriösen Spa- und Wellnessbereichs mit der separat betriebenen Arztpraxis soll
dem ungeteilten Augenmerk auf ganzheitliches Wohlbefinden unterstreichen.
Über die Verlegung der jetzt oberirdischen Parkierung in eine Tiefgarage wird die Qualität der
bestehenden Anlage entscheidend gesteigert.
Auf diese Weise soll für die Gemeinde und die Region ein Schlüsselprojekt entstehen und 50
Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die Hotelanlage gliedert sich in die folgenden Gebäudebereiche:
1.
Bereich:
Die bestehende an den Steilhofweg angrenzende Hotelanlage Klosterhof mit einer Größe von ca. 15 x 30
m und einer Höhe von ca. 10 m.
Hiervon bleibt der historische, südliche Teil von außen unverändert. Im Erdgeschoss verbleiben die
Gasträume, im Ober- und Dachgeschoss werden die bestehenden Gasträume erneuert und zum teil neu
aufgeteilt.
Der nördliche, in den 50er und 80er Jahren angebaute, Teil wird abgebrochen und in gleicher Form
wieder aufgebaut, um eine energetische Sanierung zu ermöglichen und inneren Zwängen besser gerecht
werden zu können. Hier verbleibt im Erdgeschoss die jetzt, mit den zugehörigen Funktionsräumen, voll
unterkellerte Küche. Im Obergeschoss entsteht die eigenständig betriebene Arztpraxis und im
Dachgeschoss der dem Hotel zugehörige Tagungsbereich.
Zur barrierefreien Erschließung wird ein Aufzug eingebaut.
Äußere Gestalt und Satteldach bleiben weitestgehend unverändert.
Die traditionelle Fassade mit Putz im Erdgeschoss und teilweiser Holzverkleidung der Obergeschosse
bleibt erhalten. Der eingeschossige östliche Teil, das bisher als Frühstücksraum genutzte Salettl, wird
abgebrochen
2.
Bereich:
Im Bereich des Salettls entsteht auf einer Grundfläche von ca. 470m² (davon 120m² durch den
Zimmerflügel überbauter Teil, Breite 20-30m, Tiefe 24m), die neue von der nördlich gelegenen Zufahrt
zugängliche Lobby mit Barbereich, Speisesaal und Bibliothek, deren Untergeschoss zum einen Personalund Technikräume, sowie an der freigestellten Südseite den neuen Spa- und Kosmetikbereich aufnimmt.
Unterhalb der vorgestellten Terrasse befinden sich die Lagerräume für Gartenmöbel und Geräte. Die
Lobby ist eingeschossig und erhält ein begrüntes Flachdach.
3.
Bereich:
Der neue Zimmerflügel mit einer Länge von ca. 80 m, einer Tiefe von ca. 15 m und einer Firsthöhe von
ca. 13 m. Hier entstehen in den Obergeschossen 61 Zimmer und Suiten unterschiedlicher Größe und
Ausbildung, im 2.OG zum Teil mit einer zusätzlichen Galerieebene auf der Hochseite des begrünten
Pultdaches. Die Zimmer im Erdgeschoss sind zur Lobby um 85cm erhöht, durch den Aufzug aber
barrierefrei erreichbar. Im Untergeschoss befinden sich Schwimm-, Fitness- und Saunabereich mit
angegliederten Terrassen. Zur Freistellung dieser Fassadenbereiche sind aufgrund der vorliegenden
Topographie nur geringe Eingriffe ins Gelände notwendig.
4.
Bereich:
Die Tiefgarage gliedert sich auf zwei Ebenen. Die Zufahrt erfolgt in etwa zwischen den bisherigen
Parkplatzzufahrten auf die offene Parkierung (15 Stellplätze) des oberen Parkdecks. Von dort erfolgt die
Zufahrt in den mit einem Obstgarten überdeckten geschlossenen Bereich (17 Stellplätze), sowie über die
Rampe zum unteren bis zum Hotel reichenden Deck mit direktem Zugang zum Untergeschoss der Lobby
(36 Stellplätze). Zur Gepäckanlieferung stehen 3 Kurzzeitparkplätze vor dem Hoteleingang zur Verfügung,
diese sind über eine Rampe mit dem oberen Parkdeck verbunden.
Baurechtliche Erläuterung:
Es sind nun insgesamt 65 Beherbergungsräume mit ca. 130 Betten geplant. Ebenfalls ist eine Arztpraxis
mit ca. 180 m² Nutzfläche integriert. Insgesamt sind für das Hotel, der Gaststätte und der Arztpraxis
gemäß Stellplatzverordnung 34 Stellplätze notwendig, geplant sind 71 Stellplätze. Davon sind 53 Plätze in
der doppelstöckigen Tiefgarage und 18 Stellplätze oberirdisch vorgesehen. Die Tiefgarage ist an einer
Seite direkt unterirdisch mit dem Hotel verbunden. Folgende Nutzungen sind in den Geschossen geplant:
2. UG: hauptsächlich Technikräume für Schwimmbad- und Wellnessbereich.
1. UG: (nach Süden frei) Wellnessbereich, Schwimmbad mit ca. 45 m², Saunen,
Duschen, Ruheräume, etc.
EG: Lobby, Empfang, Rezeption, Gasträume, Standard- und Superior Zimmer.
1. OG: Standardzimmer, Junior – Suiten, Superior Zimmer,
2. OG: Standardzimmer, Junior – Suiten, Spa – Suiten
Zur Energie- und Heizungsversorgung wird ein Gas - Blockheizkraftwerk mit Kraft - Wärmekopplung
installiert. Die Fassaden sind im UG und EG mit Naturstein verblendet, in den Obergeschossen mit
Holzschalung bzw. Holzschindel. Eine notwendige Trafostation wird im Norden der Tiefgarage auf eigene
Kosten verwirklicht. Im Außenbereich entstehen ein kleines Schwimmbecken mit Liegeflächen, ein
Kinderspielplatz, ein Natur-Wellnessbereich, der Gastgarten bzw. Terrassen. Die Grundfläche des
gesamten Gebäudes ohne Tiefgarage wird mit ca. 2.127 m², die Geschossfläche mit ca. 6.690 m²
angegeben. Der Hotelneubau hat einen Rauminhalt von ca. 24.500 m³, der Wiederaufbau im nördlichen
Teil des Bestands ca. 3.000 m³ und die neue Tiefgarage ca. 7.000 m³, zusammen erreichen die
Neubauteile also ca. 34.500 m³ umbauten Raum.
Die Baukostenschätzung beläuft sich auf ca. 12,5 Mio. Euro netto.
Der einzige Unterschied zum gültigen Bebauungsplan ist ein Teilabriss (hinterer, sprich nördlicher Teil des
Bestandsgebäudes) und die entsprechende Wiederrichtung, da nach eingehender Untersuchung
festgestellt wurde, dass das Bestandsgebäude nicht mehr den heutigen Anforderungen eines
Hotelbetriebs entsprechen kann. Ein Umbau im Bestand ist gegenüber einem Neubau unwirtschaftlich.
Folgende Abweichung zum Bebauungsplan und zur Bayerischen Bauordnung ist dazu beantragt und
notwendig:
Die Abstandsfläche des profilgleichen Wiederaufbaus des 1987 entstandenen nördlichen Anbaus des
Hotel Klosterhofs erstreckt sich über die Straßenmitte des in diesem Bereich anstehenden Steilhofwegs.
Gemäß Bayerischer Bauordnung dürften öffentliche Straßenflächen nur zur Hälfte als Abstandsflächen
angerechnet werden.
Die ausführliche städtebauliche Begründung vom 30.08.2014 wird bekannt gegeben. Sie ist Bestandteil
dieses Protokolls.
Nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch kann von Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten
Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen
vereinbar ist.
Nach Art. 63 BayBO können Abweichung zugelassen werden, wenn diese unter Berücksichtigung des
Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich – rechtlich geschützten
nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Nach Meinung der Verwaltung ist die profilgerechte Erneuerung des nördlichen Teils des Hotel
Klosterhofs zwingend erforderlich sowie städtebaulich und ortsplanerisch vertretbar. Es betrifft die
Übernahme von Abstandsflächen für den Steilhofweg und damit die Gemeinde. Außerdem würde die
Durchführung der Bebauungsplan-festsetzungen zu einer nicht beabsichtigten Härte führen. Eine zu
schützende Wohnbebauung in diesem Bereich ist nicht vorhanden.
Der Planer, Architekt Scherer aus München, klärt über Fragen der Gemeinderäte zum nördlichen Bereich
des Hotels bzw. der Rettungswege auf. Der rückwärtige nördliche Bereich ist als abgeschlossener
Saunabereich gedacht unter Einbeziehung der vorhandenen Dolinen. Die Aufstellflächen der FFW sind
gutachterlich nachgewiesen, eine Umfahrung ist nicht erforderlich. Insgesamt bleibt das alte Ensemble
bestehen.
Beschlussvorschlag:
Zustimmung zum Bauantrag unter Befreiung der notwendigen Abweichung zum Bebauungsplan und der
Bayerischen Bauordnung, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter
Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat genehmigt.
Tagesordnungspunkt 3
Bauantrag für den Abbruch des bestehenden
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Am Hessing 7
Wohnhauses
und
Neubau
eines
Der Bauherr Richard Maier, Sonnenstraße 17 in Bayerisch Gmain, plant auf dem Nachbargrundstück
Fl.St.Nr. 162/2 (Am Hessing 7) nach dem Abbruch des bestehenden Wohnhauses den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage.
Die Maße des Wohnhauses sind ca. 15,95 m x 8,35m. Die Bauweise ist E + DG, Dachneigung 24 Grad.
Die angebaute Doppelgarage im Norden misst ca. 7,00 m x 7,00 m. In den Außenanlagen ist ein
Schwimmbad ohne Überdachung geplant.
Das Grundstück liegt in keinem gültigen Bebauungsplan, es ist somit einem Vorhaben innerhalb eines
bebauten Ortsteils zuzurechnen. Das geplante Bauvorhaben erreicht nach Berechnung des Architekten
eine GRZ von 0,08. An der Südwestseite sind 2 kleinere Vorbauten mit Balkon im OG geplant, diese
sollen die Länge der Südwestfassade auflockern bzw. unterbrechen. Das Dach dieser Vorbauten ist als
Widerkehr zum Hauptdach ausgebildet und der First der Widerkehren liegt ca. 50 cm unter dem First des
Hauptdaches. Somit sind die Vorbauten untergeordnete Bauteile. Nach Meinung der Verwaltung sind die
Vorbauten auch nicht als „Quergiebel“ im Sinne der Örtlichen Bauvorschrift Ziffer 7.6 anzusehen, da ein
Quergiebel nur im Dachbereich ausgebildet ist. Das geplante Vorhaben fügt sich durch die Gliederungen
mit Vorbauten in der Süd- und Nordfassade gestalterisch ausgesprochen gut in der näheren Umgebung
ein. Die betroffenen Nachbarn haben die Pläne unterzeichnet. (bzw. sind unterrichtet –Freistaat Bayern Feuerwehrerholungsheim)
Das Vorhaben widerspricht auf Grund der Bauweise der örtlichen Gestaltungs-satzung in folgendem
Punkt, zu dem eine Befreiung beantragt wird.
Ziffer 8.2: Es sind nur Außenwandverkleidungen aus Holz zulässig.
Geplant sind an der Nordost- und Nordwestfassade jeweils in Sockelteilbereichen
sowie in den Südwestfassaden zwischen den beiden Vorbauten Verkleidungen aus
Naturstein - Farbe Grau- bzw. Brauntöne.
Die Kosten für den notwendigen Neubau der Zufahrt und sonstigen Erschließungen von der
Sonnenstraße aus sind vom Antragsteller kostenmäßig zu übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Zustimmung zum Bauantrag unter Befreiung der Ziffer 8.2 der örtlichen Bauvorschrift, da sich das
Vorhaben harmonisch in das Straßenbild anpasst und ortsplanerisch vertretbar, bzw. gestalterisch
wünschenswert ist.
Die Entwässerung der Oberflächenwässer der Garagenzufahrt ist so zu gestalten, dass kein
Niederschlags - Oberflächenwasser in die Ortsstraße einfließen kann.
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat genehmigt.
Tagesordnungspunkt 4
Beratung über Haushaltsentwurf/Finanzplanung 2014
Der Haushaltsentwurf wurde mit Anlagen zur Kenntnisnahme übersandt.
Kämmerin Hoffmann gibt folgende Eckpunkte zum Haushaltsplan und zum Haushaltsjahr 2014 bekannt:
„Der Haushalt 2014 weist im Vergleich zu den Vorjahren nicht unerhebliche Unterschiede aus, daher
möchte ich ein paar Bemerkungen zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 machen. Mit der
Grundsatzentscheidung einen Eigenbetrieb für den Strombereich zu gründen, hat der Gemeinderat in
seiner Sitzung am 10.06.2013 eine wichtige und vor allem zukunftsweisende Entscheidung getroffen.
Damit wurden die Weichen gestellt, dass unsere Stromversorgung auch zukünftig den steigenden
Anforderungen gerecht werden kann. Durch die Kooperation mit den Stadtwerken Bad Reichenhall kann
hierfür das vorhandene Knowhow genutzt werden. Da der Eigenbetrieb einen separaten Wirtschaftsplan
aufstellt, ist der gesamte Strombereich im gemeindlichen Haushalt ab 2014 nicht mehr enthalten.
Der Haushalt 2014 ist ein eng geschnürtes Gesamtpaket, was nur sehr wenig Spielraum zulässt. Nur mit
einer strikten Ausgabendisziplin können wir die Anforderungen im Jahr 2014 meistern.
Den Gesamterträgen von 5.633 T€ stehen Gesamtaufwendungen von 6.299 T€ gegenüber, woraus sich
im Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von 666 T€ ergibt. Aufgrund der in den letzten Jahren erzielten
Ergebnisrücklage von 848 T€, kann dieser Fehlbetrag jedoch gedeckt werden.
Bei den Erträgen sind im Vergleich zum Vorjahr nur leichte Steigerungen zu verzeichnen. Bei der
Einkommensteuerbeteiligung sind rund 120 T€ und bei der Schlüsselzuweisung rund 75 T€
Mehreinnahmen zu erwarten. Für die Zukunft bleibt hier abzuwarten, ob im Zuge der Weiterentwicklung
des kommunalen Finanzausgleiches die Kommunen stärker entlastet werden, indem eine
bedarfsgerechtere Verteilung der Schlüsselzuweisungen entwickelt wird, die auch die Auswirkungen der
Demographie im ländlichen Raum berücksichtigt.
Die ausgewiesene Steigerung bei den Zuwendungen und Zuschüssen begründet sich ab 2014
hauptsächlich durch die neue Kinderkrippe. Hiermit werden jedoch nur ca. 50 % des zu tragenden
Verlustausgleiches gedeckt.
Im Ergebnishaushalt sind drei größere zusätzliche Maßnahmen für das Jahr 2014 vorgesehen. Da die
Räumlichkeiten in der Grundschule nicht mehr ausreichen, unter anderem begründet durch die
gestiegene Inanspruchnahme der Mittagsbetreuung, sollen hier durch Umbauarbeiten zusätzliche Räume
geschaffen werden. Hierfür sind 165 T€ im Haushalt eingeplant. Die notwendige Sanierung des Saales im
Haus des Gastes belastet den Haushalt mit 150 T€. Für die Fortführung des Kanalsanierungskonzeptes
sind ca. 300 T€ vorgesehen.
Da im Haushaltsjahr 2013 die zwei großen Investitionsmaßnahmen Neubau der Kinderkrippe und
Anschaffung des Feuerwehrfahrzeuges nicht abgeschlossen werden konnten, mussten hierfür im
Finanzhaushalt 2014 erneut Mittel in Höhe von 653.700 € (Krippe 503.700 € und Feuerwehrfahrzeug
150.000 €) eingeplant werden. Auch die vorgesehenen Zuschüsse sind nicht in voller Höhe im Jahr 2013
zur Auszahlung gekommen, hier fließen der Gemeinde Bayerisch Gmain im Jahr 2014 noch Zuschüsse in
Höhe von 345.700 € für die Kinderkrippe und 53.000 € für das Feuerwehrfahrzeug zu. Außerdem ist für
die weitere Erschließung der Maisstraße ein Gesamtvolumen von 182,5 T€ vorgesehen. Die für die
nächsten Jahre geplante Ertüchtigung des Klärwerkes beginnt in Jahr 2014 mit der Entwurfsplanung,
hierfür sind 120 T€ im Haushalt 2014 veranschlagt.
Trotzdem der Finanzplan 2014 einen Fehlbetrag von immerhin fast 790 T€ ausweist, können wir diesen
ohne Fremdkapital finanzieren, was unser sehr guter Finanzmittelbestand zum 01.01.2014 mit rund 2,1
Mio. € zeigt. Dank der sparsamen und konsequenten Haushaltsführung in 2013 können wir durch diese
Einsparungen den Fehlbetrag des Jahres 2014 fast vollständig decken.
Auch in diesem Jahr möchte ich noch ein paar zusätzliche Bemerkungen machen. Vor gut einem Jahr
habe ich dem Gemeinderat mitgeteilt, dass bis zum Jahresende 2013 alle geprüften Jahresabschlüsse
von 2008 bis 2012 vorgelegt werden, wenn nichts Unvorhersehbares dazwischen kommt. Leider konnte
dass nur teilweise erfüllt werden, nämlich hinsichtlich der Prüfungen. Diese sind abgeschlossen und dem
Gemeinderat in der letzten Sitzung zur Kenntnis gebracht. Die Vorlage der Abschlüsse zur Feststellung
und Entlastung konnte ich zum geplanten Termin nicht realisieren. Hauptgrund hierfür war der intensive
Arbeits- und Zeitaufwand den die Gründung des Eigenbetriebes zum 01.01.2014 in Anspruch genommen
hat.
Trotz alle dem haben wir im Jahr 2013 sehr viel geschafft und sind auf dem besten Weg ein Normallevel,
ohne Rückstände in absehbarer Zeit zu erreichen.“
Kämmerin Hoffmann bedankte sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit
recht herzlich.
GR Wein erklärt, dass bzgl. des Haushaltes 2014 eine Vorbesprechung im Rathaus stattgefunden habe,
bei der alle Unklarheiten angesprochen wurden. Außerdem sprach er an, dass 2014 sehr viele
Maßnahmen anstehen (wie z. B. Investitionen am Ortskanal und gemeindlichem Klärwerk,
Fußgängerübergang am EDEKA usw.) und insbesondere mehr Ausgaben als Einnahmen im
Haushaltsplan enthalten sind. Nächstes Jahr jedoch würde wieder eine Verbesserung eintreten.
Insgesamt lobte er die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
Tagesordnungspunkt 5
Genehmigung Haushaltssatzung 2014 und Finanzplanung 2014 bis 2017
Sollte der Haushaltsentwurf 2014 (siehe TOP 4) angenommen werden, könnte die Haushaltssatzung
2014 und Finanzplanung 2014 bis 2017 beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich
Haushaltsplan und Anlagen. Die Haushaltssatzung für 2014 liegt dem Protokoll als Anlage bei und
wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Finanzplanung 2014 bis 2017.
Beschluss:
Das Gremium nahm die Beschlussvorschläge zu 1. und 2. einstimmig an.
Tagesordnungspunkt 6
Einführung des Digitalfunk; Einvernehmen zum erweiterten Probebetrieb
In der Sitzung vom 10.12.2012 stimmte der Gemeinderat bereits dem Antrag der Fa. Telent GmbH
hinsichtlich der Errichtung bzw. Ausbau des schon bestehenden DFMG-Masten im Kirchholz zu.
Das Landratsamt bat im Zuge der bundesweiten Einführung des BOS-Digitalfunks um das Einverständnis
der Gemeinden zum erweiterten Probebetrieb.
Der Migrationsprozess schreitet auch in Bayern bei allen erstteilnehmenden Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) weiter zügig voran. Nach derzeitigem Planungsstand
beginnt ab Oktober 2015 der sechsmonatige erweiterte Probebetrieb (ePB) im Teilnetzabschnitt
Oberbayern Süd.
Da der Landkreis Berchtesgadener Land nicht nur mit eigenen überörtlichen Kräften (z.B.
Kreisbrandinspektion, etc.) am erweiterten Probebetrieb teilnehmen will, sondern darüber hinaus auch die
gemeindlichen Feuerwehren miteinbezogen werden sollen, ist insofern auch das Einvernehmen mit den
Gemeinden herzustellen. Den Gemeinden wird grundsätzlich empfohlen, am erweiterten Probebetrieb
teilzunehmen. Nur durch einen flächendeckenden Testbetrieb kann sichergestellt werden, dass in allen
Gebieten
unseres Landkreises die angestrebte Funkversorgung sichergestellt werden kann.
Für die Beteiligung der gemeindlichen Feuerwehren am erweiterten Probebetrieb bittet das Landratsamt
deshalb um das Einverständnis der Gemeinden.
GR Hartmann informierte sich über den Masten, ob dieser schon mit dem BOS-Funk ausgerüstet sei. Die
Verwaltung erklärt, dass anscheinend die Statik des bestehenden Mastes nicht ausreichend ist und ein
neuer errichtet werden müsse. Aus der Mitte des Gemeinderates erkundigte man sich, wie die FFW zum
Digitalfunk steht. 2. Kommandant Willi Färbinger erklärte dazu, dass der Digitalfunk deutschlandweit
eingeführt werde und alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bedient. Durch den
Probebetrieb kann festgestellt werden, ob es Lücken in der Funkübertragung gibt zwecks möglicher
Nachbesserungen. GR Jost war gegen den Probebetrieb.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme am erweiterten Probebetrieb zur Einführung des BOSDigitalfunks ab Oktober 2015 zu.
Beschluss:
Dem Beschlussvorschlag wurde mit 12:1 Stimmen zugestimmt.

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